dapd nachrichten GmbH
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich`s gänzlich ungeniert.
"Die Inhaber legen immer mehr Wert auf eine gute Außenwirkung. Sie gründen einen journalistischen Beirat und schmücken ihn mit prominente Namen wie Otto Schily. Aber nach innen scheint dieser Beirat nicht zu wirken." - http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=9540744 (15.02.2012)

Drei Flaschen bei der Vorstandssitzung.
Tagesordnung:
1. Totale Überwachung des Internets.
2. Serienmäßig Leute verklagen und Profit scheffeln.
3. Vorstandgehälter erhöhen.
ZAPP
Das Medienmagazin
Von Boulevardschlachten über Rosenkriege bis hin zu den Image-Kampagnen der Polit-Szene - ZAPP blickt hinter die Kulissen der Medienwelt.
Unter anderem zu dem Thema:
Fragwürdige Geldforderungen - Nachrichtenagenturen mahnen Blogger ab
Für die Agenturen geht es um Schadenersatz ohne erkennbaren Schaden. Für die Blogs und Internetseiten aber geht es um die Existenz. Das Urheberrecht muss dafür herhalten.
http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=10462706
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/index.html
9. Mai 2012, 23:20
"Sehr geehrter Herr ...,
bei uns sind Sie genau richtig.
Wir senden in der kommenden Woche (09.05.2012 um 23:35 Uhr) einen Beitrag mit dem Titel "Abmahnwahn", in dem es um Abmahnungen der Kanzlei ksp im Auftrag von dapd und AFP geht. Wie Ihnen geht es derzeit vielen Seitenbetreibern. Wir sind den einzelnen Fällen nachgegangen, haben einen außenstehenden Anwalt hinzugezogen und die Sachverhalte bewerten lassen.
Natürlich können wir in Ihrem Fall weder eine Rechtsberatung bieten, noch aus der Ferne beurteilen, wie berechtigt oder unberechtigt die Forderungen gegen Sie sind. Wir können aber sicher sagen, dass derzeit viele solcher Forderungen, die wir gesehen haben von Juristen als Abmahnung ohne sachliche Grundlage eingestuft werden.
Sollten Sie keine Fristen verletzen, möchte ich Ihnen ans Herz legen, sich in der kommenden Woche den ZAPP-Beitrag anzusehen. Möglicherweise werden Sie Einiges wieder erkennen."
Sendedatum: 09.05.2012 23:20 Uhr
Nachrichtenagenturen mahnen Blogger ab
Abmahnungen kosten Blogger Zeit und Geld. David Gall schreibt aus Überzeugung. Vor 17 Jahren hat er "Hagalil" gegründet, die größte deutschsprachige Internetseite zum Judentum. Heute lebt Gall von und für Hagalil. Sein Ziel ist es, antisemitischen Texten im Internet Informationen entgegenzusetzen. An Klagen von Rechtsextremen hat Gall sich gewöhnt. Dass jetzt aber von ganz anderer Seite Unheil droht, erschüttert ihn: "Hinter uns steht ja keine Organisation, nicht einmal ein Verlag, sondern nur unser Engagement, die Erkenntnis, dass man was machen kann und es machen muss, und es eben auch macht. Dass man damit aber so angreifbar wird und manchmal so alleine mit solchen Forderungen steht, das macht einen natürlich auch ein bisschen bitter."
Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen auf seiner Website. Mittlerweile hat Gall schon drei solcher Abmahnungen bekommen, alle von der Rechtsanwaltskanzlei ksp: ein Mal im Auftrag der Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP) und zwei Mal im Auftrag der dapd Nachrichtenagentur. Der Text in allen drei Schreiben ist nahezu identisch. Es geht um "Schadensersatz" von insgesamt mehrere Tausend Euro. Bezahlt hat Gall diese Forderungen nicht. Trotzdem haben sie ihn schon Hunderte Euro gekostet - für seinen Anwalt, den er auch bezahlen muss, wenn er im Recht ist.
David Gall: "Wenn das so weiter geht, noch ein paar von dieser Art kommen, jede Woche ein oder zwei, dann kann man bald Hagalil zumachen. Weil das macht auch überhaupt keinen Spaß, wenn man ständig das Gefühl hat, jeder kann einem irgendwelche Forderungen unterjubeln."
...
Ausgerechnet Nachrichtenagenturen sind Vorreiter auf dieser Abmahnwelle. Ebenfalls davon betroffen: die Nachdenkseiten aus Köln, genauso wie "duckhome" aus Berlin oder der Grimme-Preis-gekrönte Blog des Sportjournalisten Jens Weinreich.
...
ZAPP hat die Nachrichtenagenturen dapd und AFP um ein Interview zu den Abmahnungen gebeten. Nur AFP antwortet schriftlich: "Grundsätzlich steht für AFP hierbei nicht das Gewinnen von Einnahmen im Vordergrund, das Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen ist also kein Geschäftsmodell, sondern eine Schutzmaßnahme."
Schadensersatz als "Schutzmaßnahme" - so inflationär eingesetzt, verkehrt sich dieser Schutz des Urheberrechts aber ins Gegenteil .
...
http://www.ndr.de/ratgeber/netzwelt/abmahnungen103.html
Reform und Liberalisierung des Urheberrechtes
Die Piratenpartei beschließt:
I. Die Schutzfrist im Urheberrecht wird von derzeit 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers (§64 UrhG) auf 20 Jahre ab Veröffentlichung eines Werkes beschränkt.
https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2843.html
Piratenpartei - Mitgliedschaft für 36,00 € im Jahr. Bedeutend preiswerter als eine horrende Geldforderung der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zwischen 200 und 20.000 €.
Die hier aufgeführten Informationen stehen zu Ihrer freien Verfügung. Eine Weiterverbreitung ist erlaubt und erwünscht.
Peter Thiel, Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
Mitglied der Piratenpartei Deutschland, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland, Initiator der Arbeitsgemeinschaft Informationsfreiheit
10.05.2012
Schlüsselwörter:
Abmahnung, Anwaltsfirma, Cord Dreyer - Geschäftsführer dapd nachrichtenagentur GmbH, dapd nachrichten GmbH, Dr. Martin Vorderwülbecke - Geschäftsführer dapd nachrichtenagentur GmbH, fliegender Gerichtsstand, Forderungseinzug, Forderungsmanagement, Führer - Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg, Habgier, Klassische Schweinepest, KSP, KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mahnbescheid, Mahnung, Mengengeschäft, Peter Löw, Überwachungsstaat, Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung, Verfolgung, Zwangsvollstreckung, Katrin Schüler - dapd-Korrespondentin
Freundeskreis zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest
Legende von der Entstehung des Buches Tao Te King
Auf dem Weg des Laotse in die Emigration
Als er siebzig war und war gebrechlich,
Drängte es den Lehrer doch nach Ruh’,
Denn die Weisheit war im Lande wieder einmal schwächlich
Und die Bosheit nahm an Kräften wieder einmal zu.
Und er gürtete den Schuh.
...
Bertolt Brecht
Kürzung des Gedichtes auf Grund 70-jähriger Sperrfrist der durch den Deutschen Bundestag verfügten und von der Bundesregierung (CDU/FDP) aufrecht erhaltenen verfassungswidrigen Vorgabe in § 64 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html
Klassische Schweinepest (KSP)
Die klassische Schweinepest (KSP) (auch Europäische Schweinepest (ESP), Swine Fever, Hog Cholera) ist seit 1833 als Infektionskrankheit bekannt. Diese Virusinfektion tritt mit Ausnahme Nordamerikas, Australiens und Neuseelands weltweit auf. Sie zählt zu den gefährlichsten Schweinekrankheiten überhaupt und ist bis heute schwer kontrollierbar und nicht getilgt. Die Schweinepest gilt als Tierseuche und ist anzeigepflichtig. Die Bekämpfung nach Ausbruch erfolgt grundsätzlich nach der Schweinepestverordnung durch die Veterinärbehörden. Die klassische Schweinepest ist von der Afrikanischen Schweinepest abzugrenzen.
...
http://de.wikipedia.org/wiki/Klassische_Schweinepest
Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest
Herzlich Willkommen beim Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP).
Der Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP) hat derzeit 66 Mitglieder, die sich der Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP) - einer der gefährlichsten Tierseuchen in Deutschland - verschrieben haben. Ganz Deutschland im KSP-Fieber könnte man humorvoll sagen, wenn es sich nicht um eine so ernste Angelegenheit für die Volksgesundheit handeln würde.
Wo aber Gefahr ist, wächst
Das Rettende auch.
Hölderlin
In Vorbereitung ist daher die Gründung eines gemeinnützigen Vereins mit dem Namen "Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest - KSP e.V.".
Der Verein soll seinen Sitz in Hamburg in der Kaiser-Wilhelm-Straße 40 nehmen. Bekanntlich war Kaiser Wilhelm stockreaktionär. Zwei unserer nicht ganz ernst gemeinten zentralen Forderungen lauten daher:
1. Wir wollen unseren Kaiser Wilhelm wieder haben.
2. Das Amtsgericht Hamburg soll den Ehrenamen Kaiserliches Amtsgericht "Kaiser Wilhelm" erhalten.
Der Verein widmet sich der Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP) und der Wiederherstellung des Kaisertums in Deutschland unter der bewährten Führung von Kaiser Wilhelm.
Insbesondere zählt dazu die breitenwirksame Aufklärung der Öffentlichkeit über die Gefahren der Klassischen Schweinepest (KSP).
Bundestag, Bundesregierung und Politiker/innen werden auf die mit der Klassischen Schweinepest (KSP) verbundenen Gefahren für die Bundesrepublik Deutschland aufmerksam gemacht.
Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit vor den Gefahren der Klassischen Schweinepest sollen öffentlichkeitswirksame Aktionen vorbereitet und durchgeführt werden, die auch in den Medien breiten Raum finden.
Hier sind insbesondere originelle Demonstrationen und öffentlichkeitswirksame Aufklärungsveranstaltungen vor den Berliner Zentralen der Nachrichtenagentur AFP - Agence France-Presse GmbH, der dapd nachrichtenagentur GmbH und der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hamburg geplant, damit auch diese flächendeckend operierenden und auf Profiterzielung ausgerichteten Unternehmen die Gefahren der Klassischen Schweinepest für die Volksgesundheit in Deutschland erkennen und sich ihrer Verantwortung im Kampf gegen die Klassischen Schweinepest bewusst werden.
Interessenten für die Mitarbeit im "Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP)" melden sich bitte unter: info@system-familie.de
Der Termin der Gründungsversammlung des "Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP)" wird rechtzeitig bekannt gegeben. Mundschutz und Desinfektionsmittel sind zur Gründungsversammlung bitte selbst mitzubringen. Wegen der akuten Ansteckungsgefahr mit der Klassischen Schweinepest wird dringend gebeten, auf Hände schütteln und küssen zu verzichten.
Im Namen des Initiativkomitees
Peter Thiel
P.S.
Bitte beachten Sie. Die Klassische Schweinepest (abgekürzt KSP) ist nicht zu verwechseln mit der Hamburger Kanzlei KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, grad wie ein Schweineohr beim Fleischer nicht mit einem Schweineohr beim Bäcker zu verwechseln ist. Wir lieben Schweineohren. Jedem Deutschen sein Schweineohr.
Verfolgung und Kriminalisierung in Deutschland
Derzeit werden in Deutschland auf Grundlage eines reaktionären Urheberrechtes Tausende von Menschen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verfolgt, verklagt, kriminalisiert und von konservativen Richtern an deutschen Amts- und Landgerichten, bis hin zur Existenzgefährdung zu Zahlungen und Haftstrafen verurteilt. Verantwortlich für die flächendeckenden Verfolgungen und Kriminalisierung sind die reaktionären Altparteien CDU, CSU, FDP und SPD, die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag, der Bundesgerichtshof mit seiner konservativen und rigiden "Rechtsprechung" zu Lasten der Informationsfreiheit und verschiedene auf Profitmaximierung bedachte Medienunternehmen sowie Teile der Anwaltschaft, die sich auf Kosten der von ihnen Beklagten üppige Einnahmen verschaffen.
Kein Mensch in Deutschland, der sich im Internet bewegt, ist vor staatlich geförderten Verfolgungen sicher. Ein Klima der Angst breitet sich wie Mehltau über das Land und die Menschen.
Aber die Sonne duldet kein Weißes,
Überall regt sich Bildung und Streben,
Alles will sie mit Farben beleben;
Johann Wolfgang Goethe
Die deutsche Verwerterlobby hat sich in Jahrzehnten der Liebdienerei und Prostitution von CDU, CSU, FDP und SPD versichert. Nun brechen - nicht zuletzt durch die Erfolge der Piratenpartei - die jahrzehntelangen dogmatischen Verkrustungen und der konservative Parteienfilz auf.
Grundlegende Änderungen sind einfach zu bewerkstelligen, in dem man das deutsche Urheberecht analog zum deutschen Patentrecht konzipiert. Schutzfrist maximal 20 Jahre nach Veröffentlichung einer persönlichen geistigen Schöpfung, kein Schutzrecht ohne vorherige amtliche Registrierung.
Wie das geht, lesen Sie hier:
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Peter_Thiel/urheberrecht
Diese Internetseite setzt sich dafür ein, dass staatliche Einschränkungen der Informationsfreiheit, Zensur und Verfolgung in Deutschland beendet, Profitinteressen von Medienunternehmen wie AFP und dapd zugunsten gesellschaftlicher Interessen nach Informationsfreiheit beschränkt werden und so der Rechtsstaat vom Kopf auf die Füße gestellt und seiner Verantwortung für die Menschen gerecht wird.
Peter Thiel
Mail: info@system-familie.de
Verteiler
Wünschen Sie aktuelle Informationen mit Bezug zu den Themen Informationsfreiheit, Urheberrecht, dapd, AFP und KSP, dann senden Sie bitte eine kurze Mail an mich. Ich trage Sie dann in den von mir geführten Mailverteiler ein. Ihre Mailadresse wird dabei den anderen Empfängern nicht mitgeteilt.
Peter Thiel
Mail: info@system-familie.de
Mailingliste
KSP-Betroffene können sich in eine von mir administrierte Mailingliste eintragen lassen. Die Mitglieder der Mailingliste können unmittelbar miteinander kommunizieren, Erfahrungen austauschen, Abwehrmaßnahmen und politische Aktionen gegen Angriffe der KSP und der sie beauftragenden Medienunternehmen organisieren.
Bei Interesse an einer Eintragung als Teilnehmer der Mailingliste bitte eine kurze Mail an: info@system-familie.de
Ich führe dann die notwendigen administrativen Schritte durch.
Eingetragene Listenteilnehmer senden Ihre Mails an die Liste an: ksp@kbx7.de
Innerhalb der Mailingliste gesendete Mails sind - einschließlich der Mailadresse des Absenders - für jeden Teilnehmer der Liste sichtbar.
Eine Austragung aus der Mailingliste kann unter http://www.kbx7.de/list?enter=ksp durch die Listenteilnehmer jederzeit selbst vorgenommen werden.
KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Probleme mit der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - nicht zu verwechseln mit der Klassischen Schweinepest (KSP), eine der gefährlichsten Schweinekrankheiten überhaupt. Die Klassische Schweinepest gilt als Tierseuche und ist anzeigepflichtig. Die Bekämpfung nach Ausbruch erfolgt grundsätzlich nach der Schweinepestverordnung durch die Veterinärbehörden.
Wie jeder weiß, bedarf es für eine erfolgreiche Bekämpfung der klassische Schweinepest, dass die Gefahren dieser gefährlichen Krankheit der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Alle Bürgerinnen und Bürger, die unfreiwillig mit der Klassischen Schweinepest in Kontakt geraten sind, können zu einer erfolgreichen Abwehr dieser gefährlichen Krankheit beitragen, in dem sie im Internet über ihre persönlichen Erfahrungen mit den gefährlichen Krankheitserregern informieren. Selbstverständlich nur unter Vortrag von Tatsachen oder der Äußerung seiner Meinung. Alles andere ist in Deutschland bekanntlich verboten und wird im Fall der Zuwiderhandlung mit dem Ausschluss aus der deutschen Volksgemeinschaft und Verbannung in die stalinistisch regierten Länder Hamburg und Nordkorea geahndet.
Artur der Engel von der Schutzengelbrigade - bündelt den Widerstand gegen Maßnahmen der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Einschränkung der Informationsfreiheit im Internet.
Kontakt über:
Peter Thiel
Mail: info@system-familie.de
Leben und Leben lassen
Leben und Leben lassen, für die AFP - Agence France-Presse GmbH und die dapd nachrichtenagentur GmbH ein Fremdwort. Statt dessen sägen die beiden Nachrichtenagenturen, geführt von ihren Geschäftsführern, fleißig an dem Ast, auf dem sie sitzen. Anstatt sich auf ihr journalistisches Geschäft zu konzentrieren, bläst man zur Jagd, um vermeintliche Rechtsverletzer im Internet zur Strecke zu bringen und die Profitrate zu erhöhen. Doch wer den Bogen überspannt, darf sich nicht wundern, wenn dieser bricht.
Positiver Effekt bei der ganzen Hatz. Mit jeder Geldforderung führt die AFP - Agence France-Presse GmbH, die dapd nachrichtenagentur GmbH und die von diesen beauftragte KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH der Piratenpartei neue Wählerinnen und Wähler zu.
AFP - Agence France-Presse GmbH, die dapd nachrichtenagentur GmbH und die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Wahlkämpfer für die Piratenpartei. Wer hätte das gedacht.
Auf der Strecke bleiben die alten Schnarchparteien SPD, CDU, Grüne und die FDP. Ohnmächtig und ohne Zukunftsprogramm sehen sie zu, wie ihnen jeden Tag die Wählerinnen und Wähler davonlaufen. Welcher intelligente Mensch will auch schon Parteien wählen, denen die Informationsfreiheit nichts bedeutet und die den kalten Götzen Geld zu ihrem politischen Programm erhoben haben.
Ranking
Bei Eingabe des Suchwortes
KSP
auf Google wurde meine Seite
http://www.system-familie.de/ksp.htm
am 08.05.2012 auf Platz 3 gelistet.
Bei Eingabe des Suchwortes
Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg
auf Google wurde meine Seite
http://www.system-familie.de/ksp_Kanzlei_Seegers_Frankenheim_Rechtsanwaltsgesellschaft_Hamburg.htm
am 20.04.2012 auf Platz 1 gelistet.
Bei Eingabe des Suchwortes
AFP
auf Google wurde meine Seite
http://www.system-familie.de/afp.htm
am 09.05.2012 auf Platz 6 gelistet.
Bei Eingabe des Suchwortes
Agence France-Presse GmbH
auf Google wurde meine Seite
www.system-familie.de/agence_france_presse.htm
am 21.04.2012 auf Platz 3 gelistet.
Bei Eingabe des Suchwortes
dapd
auf Google wurde meine Seite
http://www.system-familie.de/dapd.htm
am 18.04.2012 auf Platz 11 gelistet.
Bei Eingabe des Suchwortes
dapd nachrichten GmbH
auf Google wurde meine Seite
http://www.system-familie.de/dapd_nachrichten_gmbh.htm
am 18.04.2012 auf Platz 3 gelistet.
Durch eine Verlinkung Ihrer Webseite auf http://www.system-familie.de können auch Sie dazu beitragen, dass meine Internetseite weiterhin ein so gutes Ranking in Bezug auf die trullige KSP, AFP und dapd hat und der Rinderwahnsinn in Deutschland schnellstmöglich sein Ende nimmt.
Probleme mit der
KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Geschäftsführer:
Dr. Christian Seegers, RA
Dr. Christoph Frankenheim, RA
Dr. Ludwig Gehrke, RA
Dr. Oliver Gnielinski, RA
http://www.ksp.de/xml/cont_index.php?html=true&cms_kind=37&noflash=1&sprache=de
oder
Probleme mit der
dapd nachrichten GmbH
Reinhardstraße 52
10117 Berlin
Geschäftsführer:
Cord Dreyer, Dr. Martin Vorderwülbecke
Dann senden Sie eine Nachricht an: info@system-familie.de
Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.
Peter Thiel
Coaching in Sachen KSP
Individuell auf Ihren Fall abgestimmtes Coaching in Sachen KSP. Wir machen Sie fit, für den Kampf mit der dunklen Seite der Macht.
Erste halbe Stunde kostenlos!
Folgecoaching kostengünstig für nur 30,00 € je halbe Stunde.
Bei Interesse senden Sie eine Nachricht an: info@system-familie.de
Wir sagen, was zu tun ist.
Peter Thiel
Anwaltsempfehlung
Zur Abwehr unberechtigter Forderungen
der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
namens der
- Agence France-Presse GmbH
oder der
- dapd nachrichten GmbH
oder anderer auf Gewinnerzielung orientierter Auftraggeber
können wir Ihnen auf Nachfrage sachkundige Rechtsanwälte empfehlen.
Anfragen bitte an: info@system-familie.de
Nachrichtenagentur dapd greift an
Nachrichtenagentur dapd
Angriff durch Expansion
27.01.2012, 12:58
Von Claudia Tieschky
Das Geschäft ist hart: Reiche Investoren verschaffen dem Fusionsunternehmen dapd einen Platz unter den Nachrichtenagenturen - dank aggressiver Firmenzukäufe. Das renditeschwächelnde Mediengeschäft erfüllt zwar keine hohen Renditeerwartungen, doch es geht wohl um die Verfolgung subtilerer Interessen.
...
Dapd selbst besteht aus einer verwirrenden Vielzahl von Einzelfirmen.
...
Manche der 515 dapd-Mitarbeiter dürften das anders sehen. Gerne verbreitet die Agentur indes Nachrichten wie die Abwerbungen wie die von Michael Cremer und Timon Saatmann, Geschäftsführer und Chefredakteur beim Sport-InformationsDienst SID, einer Tochter von AFP.
http://www.sueddeutsche.de/medien/nachrichtenagentur-dapd-angriff-durch-expansion-1.1268308-2
28.06.2011
Nachrichtenagentur dapd greift weiter an
Preise wie bei Aldi
Einen Tag vor dem Konkurrenten dpa zieht die Nachrichtenagentur dapd ihre Bilanz: Alles wird mehr, außer dem Geld. Aber das sei ja auch noch nicht so wichtig.von E. MÜLLER-FOELL & S. GRIMBERG
...
Konservative Knochen im Beirat
Bei so viel edelmütigem Einsatz wird auch Otto Schily ganz warm ums Herz. Er lobt die dapd wegen ihrer Unabhängigkeit und Neutralität, die schließlich "Säulen der Demokratie" seien und sei daher "gern im Beirat". Dort sitzen mit Ex-Bayernkurier-Chef Winfried Scharnagl und Ex-ZDF-Intendant Dieter Stolte schon zwei andere konservative Knochen. Sie sollen auch eine Art Ombudsleute-Gremium für die dapd-Redaktion sein. "Unsere Funktion ist auch eine gewisse Überwachung", sagt Schily, womit er sich als Ex-Innenminister ja ganz gut auskennt. ...
http://www.taz.de/!73417/
Forderung der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH namens der dapd nachrichten GmbH
Post vom 12.05.2011:



Zitatanfang
KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
...
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg
Hamburg, 12.05.2011
...
Sehr geehrter Herr Thiel,
die dapd nachrichten GmbH, Reinhardstraße 52, 10117 Berlin hat uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. ...
Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der unserer Mandantin auf Grund von Urheberrechtsverletzungen zusteht. Sie verwenden auf Ihrer Website system-familie.de unter den als Anlagen aufgeführten URLs Texte, an welchen unsere Mandantin das ausschließliche Nutzungsrecht i.S. d. Urheberrechtsgesetzes hat. ...
Für die unberechtigte Nutzung schulden Sie unserer Mandantin Schadensersatz. ...
...
Der zu zahlende Gesamtbetrag berechnet sich wie folgt:
Schadensersatz gemäß vorstehender Berechnung EUR 300,00
Dokumentationskosten EUR 95,00
Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert: EUR 300,00
1,3 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG EUR 32,50
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VVRVG EUR 6,50
...
Gesamtbetrag EUR 434,40
Den Eingang des Gesamtbetrages erwarten wir spätestens bis zum
26.05.2011
...
Dr. Richter
Rechtsanwalt
Hinweis unserer Mandantschaft:
Warum die dapd nachrichten GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen vorgeht.
dapd nachrichten GmbH ist eine der drei global tätigen Nachrichtenagenturen ...
Zitatende
Post vom 10.08.2011:


Post vom 25.08.2011



Post vom 09.09.2011


Mahnbescheid vom 12.10.2011:

Seite 1

Seite 2

Dem Mahnbescheid wurde am 25.10.2011 durch meinen Anwalt widersprochen.
Mit Datum vom 05.01.2012 beantragt die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH namens der dapd nachrichten GmbH beim Amtsgericht Wedding als zentralem Berliner Mahngericht:

"... wird unter Einzahlung der weiteren Gerichtskosten in Höhe von EUR 52,00 beantragt,
den Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht Hamburg Mitte abzugeben.
Es wird beantragt werden,
die beklagte Partei zu verurteilen, an die Klägerin EUR 300,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf EUR 300,00 seit dem 27.05.2011 sowie EUR 95,00 Dokumentationskosten und EUR 39,00 Verzugsschaden zu zahlen.
Ferner wird schon jetzt beantragt,
ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren zu erlassen, soweit die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 ZPO gegeben sind;
Es wird ferner angeregt,
gemäß § 495a Satz 1 ZPO ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

"... Die dapd Redakteure berichten unabhängig, professionell und aus Krisengebieten oft auch unter großen persönlichen Opfern und Gefahren.
..."
Da drückt die KSP Rechtsanwältin Friedrich, die das neunseitige leicht modifizierte KSP-Standardschreiben unterschrieben hat, aber mächtig auf die Tränendrüse. Wir sind gerührt, schneuzen langanhaltend ins Taschentuch und betrachten mit Ergriffenheit unseren Auswurf.
"Krisengebiet" Mecklenburg-Vorpommern, manche Leute waren offenbar noch nie in Mecklenburg-Vorpommern und denken in ihrer Einfalt und Ungebildetheit, dort wären Schießereien und Bombenexplosionen an der Tagesordnung und die dortigen Eingeborenen würden nur darauf warten, dass sich ein dapd Redakteur zu ihnen verirrt, den sie dann fangen und verspeisen.
Gegenstand der von Rechtsanwältin Friedrich unterschriebenen KSP-Klage ist offenbar der Text:
"11.01.2007
Kindesmisshandlung
Quälerei ohne Motiv
Mandy N. hat ihr Kind verprügelt, verbrüht und vergiftet. Am Freitag erwartet sie das Urteil vor dem Rostocker Landgericht. Der Hintergrund der grausamen Misshandlung eines Kleinkindes mit Säure bleibt auch zum Prozessende offen.
... Ein schwacher Trost für Lea-Marie, die jetzt bei einer Pflegemutter lebt. Laut Einigung zwischen Anklage und Verteidigung stehen ihr 30.000 Euro Schmerzensgeld zu, die Mandy N. ihrer Tochter zahlen muss. (Katrin Schüler, ddp)
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/prozesse/87886.asp
Am 11.02.2012 unter der Internetadresse http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/kindesmisshandlung-quaelerei-ohne-motiv/797350.html zu finden.
Hier hat ganz sicher kein dapd Redakteur aus "Krisengebieten oft auch unter großen persönlichen Opfern und Gefahren" berichtet. Denn Rostock liegt bekanntlich in Deutschland, 2 Bahnstunden von Berlin entfernt. Die einzige reale Gefahr die dort lauert ist, alkoholisiert beim Baden in der Ostsee zu ertrinken und dann hinterher als traurige Nachricht in einer Agenturmeldung der dapd GmbH zu erscheinen. Aber das wird Rechtsanwältin Friedrich in der 200 Kilometer entfernten Ronald Barnabas Schill-Stadt Hamburg vielleicht nicht wissen.
Mit einer KSP-Brille mit Fensterglas versehen, ist natürlich das Amtsgericht Hamburg Mitte örtlich zuständig, denn das Amtsgericht Hamburg Mitte liegt nur 500 Meter vom Sitz der KSP entfernt. Örtlich gesehen ist das Amtsgericht Hamburg Mitte sozusagen eine Außenstelle der KSP. Man kennt sich - und aus dem jahrelangem persönlichen Miteinander hat sich zwischen den am Amtsgericht Hamburg Mitte für Urheberrechtssachen zuständigen und alteingesessenen Richtern und der Anwaltschaft der KSP eine ganz besondere Schwingung herausgebildet, in der beide Seiten wissen wohin der Hase läuft. Man kann sicher auch von weitestgehender Resonanz sprechen, denn wäre dem nicht so, würde die KSP-Anwaltschaft wohl kaum eine Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht Hamburg Mitte beantragen, denn wer schießt sich schon ohne große Not ins eigene Bein.
Doch wie auch immer, das Amtsgericht Wedding folgt brav dem Antrag der KSP, "den Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht Hamburg Mitte abzugeben", obwohl das Amtsgericht Hamburg örtlich gar nicht zuständig ist (vgl. hierzu: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg - 226 C 130/10 - 16.11.2010)

Und so erreicht die KSP-Klage das Amtsgericht Hamburg Mitte und flattert dort dem Richter am Amtsgericht Lohmann auf den Tisch.
Mit Aktenzeichen 36a C 84/12 erlässt Richter Lohmann mit Datum vom 25.01.2012 die folgende Verfügung:

Und weiter geht´s in dem absurden Trauerspiel.
Es folgt mein Antrag, das Verfahren an das nach §32 ZPO zuständige Amtsgericht Berlin-Charlottenburg abzugeben:
Peter Thiel
Beratungspraxis
Wollankstraße 133, 13187 Berlin
Telefon (030) 499 16 880
Funk 0177-6587641
E-Mail: info@system-familie.de
Internet:
www.system-familie.deBeratung, Therapie, Umgangspflegschaft
___________________________________________________________
Beratungspraxis, Peter Thiel
Wollankstraße 133, 13187 Berlin
Amtsgericht Hamburg
- Zivilabteilung -
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
vorab per Fax an: 040 / 42843 - 4318
Betrifft: Geschäftsnummer 36a C 84/12
In der Sache: dapd Nachrichten GmbH ./. Peter Thiel
Ihr Schreiben vom 30.01.2012 nebst Verfügung vom 25.01.2012
14.02.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich Stellung zur Klageschrift der dapd Nachrichten GmbH vom 05.01.2012, vertreten durch die Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, unterschrieben von der KSP Anwältin Friedrich.
I. Zuständigkeit des Gerichtes
Eine Zuständigkeit des Amtsgerichtes Hamburg ist nicht gegeben.
Es wird daher beantragt, das Verfahren an das nach §32 ZPO zuständige Amtsgericht Berlin-Charlottenburg abzugeben.
Begründung:
Klägerin und Beklagter haben ihren Sitz in Berlin.
Die Klägerin, die dapd Nachrichten GmbH hat ihren Sitz in Berlin.
dapd nachrichtenagentur GmbH
Reinhardtstr.52
10117 Berlin
Geschäftsführer: Cord Dreyer, Dr. Martin Vorderwülbecke
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 129012 B
http://www.dapd.de/de/impressum/impressum.html
Der von der dapd Nachrichten GmbH Beklagte, Herr Peter Thiel, hat ebenfalls seinen Sitz in Berlin.
Wenn die in Berlin ansässige dapd Nachrichten GmbH zur Geltendmachung ihrer Forderung die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hamburg beauftragt und diese Kanzlei naturgemäß ein Interesse daran hat, die von ihr in erheblichen Umfang verfolgten ähnlichen Forderungen gegenüber anderen natürlichen oder juristischen Personen in ganz Deutschland mit dem geringsten Aufwand - also in Hamburg - zu betreiben, mag dies aus der Sicht eines auf Gewinneffizienz bedachten Unternehmens, wie der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verständlich sein. Allein ist es nicht Sache der Justiz den Wünschen von Unternehmungen nach Gewinneffizienz und Arbeitszeiteinsparung zu folgen, sondern der Logik der Sache.
So denn ein Text mit dem Titel „Quälerei ohne Motiv“ - Hintergrund der grausamen Misshandlung eines Kleinkindes mit Säure bleibt auch zum Prozessende offen“, von dem die dapd Nachrichten GmbH unbewiesen behauptet, von der als Urheberin bezeichneten Katrin Schüler, ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt bekommen zu haben, von Herrn Peter Thiel ins Internet gestellt worden sind, dann war eine solche von der KSP behauptete Handlung mit Sicherheit überdies nicht in Hamburg, sondern in Berlin vorgenommen worden, so dass nach § 32 ZPO nicht Hamburg, sondern Berlin als Gerichtsstand zutreffend ist.
Die vom Kläger behauptete Urheberrechtsverletzung ist, bis zu einer abschließenden Feststellung durch das Gericht nicht bewiesen, sondern nur behauptet. Daher ist es dem Beklagten nicht zuzumuten, für den Nachweis des Nichtzutreffens der Behauptung des Klägers über eine angebliche Urheberrechtsverletzung, zu Gerichtsterminen eine zeitaufwändige und erhebliche Kosten verursachende Reise nach Hamburg unternehmen zu müssen, während die den Kläger vertretende Beauftragte der Kanzlei Dr. See-gers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 40, 20355 Hamburg bis zum Amtsgericht Hamburg Mitte am Sievekingplatz 1 in 20355 Hamburg laut Google Maps lediglich einen Fußweg von 550 Metern zurücklegen muss (siehe hierzu: Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - Entscheidung vom 16. November 2010).
Die unten aufgeführte Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - vom 16. November 2010 (Beschluss zum fliegenden Gerichtsstand - siehe Anlage) belegt die Notwendigkeit, den Rechtsstreit an das zu-ständige Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zu verweisen.
II. Klageberechtigung
...
Klageerwiderung im Volltext als PDF-Datei hier
Prompt meldet sich KSP-Anwalt Dr. Richter mit 6-seitigem Schriftsatz vom 07.03.2012 beim Amtsgericht Hamburg zu Wort und behauptet u.a.:
"Entgegen dem Vortrag der beklagten Partei, unterhält die Klägerin auch im Gerichtsbezirk des angerufenen Gerichts ein Landesbüro mit Ansprechpartnern."
Nun hat aber der von der dapd Beklagte Peter Thiel im Gegensatz zu der Behauptung des Herrn Dr. Richter gar nicht vorgetragen, dass die dapd kein Landesbüro in Hamburg habe - die dapd kann auch ein Landesbüro am Nordpol, auf dem Mars oder in der Hölle unterhalten, dies tut in dem Rechtsstreit nichts zur Sache. Herr Thiel hat vorgetragen, dass die dapd GmbH ihren Sitz in Berlin hat, aber dieser Fakt wird von Herr Dr. Richter in seinem Vortrag zwecks Einlullung des verfahrensführenden Richters Führer mit seinem Einwurf eines "Landesbüros" überspielt, was nicht unbedingt für die Seriosität des Herren Rechtsanwalt Dr. Richter spricht.

Nachdem Richter am Amtsgericht Lohmann unter dem Aktenzeichen 36a C 84/12 mit Datum vom 25.01.2012 seine Verfügung erlassen hat, könnte man nun meinen, dass Richter Lohmann auch das Urteil spricht. Doch weit gefehlt. Nach dem Vorspiel von Richter Lohmann tritt Richter am Landgericht Führer - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - auf den Plan. Am Amtsgericht Hamburg herrscht offenbar ein munteres Plätze tauschen, Gerichtspräsident Hans-Dietrich Rzadtki wird vielleicht wissen warum.
Richter Lohmann ist in diesem Fall offenbar nur für das Vorspiel zuständig, der eigentliche Akt wird von Richter am Landgericht Führer, einem dynamisch strebsamen Juristen mit glänzenden Aussichten für ein höheres Richteramt - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - vollzogen.
Vorspieler verschwunden, das kennt man sonst nur aus Dreiecksbeziehungen. Wenn es zur Sache geht, ist der Vorspieler plötzlich verschwunden. Gott weiß warum.
Doch wie auch immer, Richter am Landgericht Führer - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - zeigt sich vom Vortrag von Peter Thiel unbeeindruckt. Der Staat bin ich. Wo mein Urteil ist, kann kein zweites sein.
Da könnte ja in Zukunft jeder kommen und das auch noch aus Berlin - mag er gedacht haben - und die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Hamburg in Frage stellen, nur weil die Klägerin, die dapd, ihren Sitz in Berlin hat.
Die Folgen für das Amtsgericht Hamburg und seine wackere Richterschar wären nicht auszudenken, würden zukünftig die meisten Verfahren wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen nicht mehr in Hamburg, sondern in Berlin geführt werden, da dort viele Nachrichten- und Medienagenturen ihren Firmensitz haben. Der Gerichtsstandort Hamburg wäre in Gefahr, die Stellenpläne der Hamburger Gerichte würden gekürzt, denn wo nicht mehr geklagt wird, dort braucht es auch keine Richterschaft.
So kann es denn sicher nicht verwundern, wenn Richter Führer den Gerichtsstand Hamburg als absolut setzt und hinsichtlich des von der dapd - KSP gewünschten Gerichtstandes - trotz entgegen gesetzter Rechtsprechung des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg - in seinem Urteil keine Berufung erlaubt. Wäre ja möglich, dass das Landgericht Hamburg - mit verheerenden Folgen für den Gerichtsstandort Hamburg und das wirtschaftliche Gedeihen der KSP - der Meinung von Richter Führer widersprechen würde.




I. Richter am Landgericht Führer - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - hält es in seiner ihm auf Zeit verliehenen Machtfülle offenbar für überflüssig auf den Vortrag von Peter Thiel zur Entscheidung des Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - vom 16. November 2010 - einzugehen. Statt dessen trägt Richter Führer formelartig vor:
"Das Gericht ist örtlich zuständig nach §32 ZPO, der auch den sogenannten Erfolgsort der beanstandeten Handlung erfasst. Nach dem Klägervortrag, auf den es an dieser Stelle ankommt, war der streitgegenständliche Artikel unter der URL "http://www.system-familie.de/sexuelle_gewalt.htm" im Internet und damit auch in Hamburg abrufbar."
Die Entscheidung des Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - vom 16. November 2010 - scheint für Richter Führer nicht von Relevanz zu sein. Gute Nacht nach Hamburg, kann man da nur sagen.
II. Richter am Landgericht Führer - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - verleiht dem streitgegenständlichen Text der dapd mal eben so die Qualität eines Werkes. Seine Begründung ist denkbar einfaltslos, grad so wie die Reden des Genossen Honeckers über die Vorzüge des Sozialismus:
"Das Klagemuster gemäß Anlage K1 ist urheberrechtlich schutzfähig ... .
Zeitungsartikel beruhen gewöhnlich auf einer persönlichen, geistigen Schöpfung in diesem Sinne. So liegt der Fall auch hier."
Dass ein Zeitungsartikel eine persönliche geistige Schöpfung ist, bestreitet sicher keiner. Affen können bekanntlich keine Zeitungsartikel schreiben und auch keine Gerichtsurteile. Wäre dies anders, würden die Nachrichtenagenturen AFP und dapd sicher auch Affen als Textschreiber ausbeuten. Und am Amtsgericht Hamburg würden Affen als Richter arbeiten. Für jedes "Urteil" gäbe es dann eine Banane vom Gerichtspräsidenten. Affen sind im Gegensatz zu Richtern auch sehr genügsam. Abends kann man sie in den Käfig sperren und morgens an den Richtertisch setzen. Ein Gehalt kann man sich sparen.
Ganz anders als Richter Führer das Landgericht Berlin:
KG Berlin: Sachverständigengutachten genießen grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz (Beschluss vom 11.05.2011, Az. 24 U 28/11)
Sachverständigengutachten unterfallen grundsätzlich dem wissenschaftlichen und nicht dem literarischen Bereich.
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Volker Herrmann
Der Fall:
Die Berliner Richter hatten zu entscheiden, ob Sachverständigengutachten über Verkehrswerte von Grundstücken urheberrechtlich geschützt sind. Dies wäre der Fall, wenn es sich dabei um Sprachwerke im Sinne des deutschen Urheberrechts handelt.
...
Fazit:
Um ein Sachverständigengutachten dem Urheberrechtsschutz unterfallen zu lassen, müssen schon literarisch anspruchsvolle Formulierungen sowie eine literarisch wertvolle Sprachwahl vorliegen. Durch eine solche Kategorisierung der Gutachten soll selbstverständlich nicht der sachliche Wert der Gutachten bestimmt werden. Es handelt sich lediglich um die Kriterien, die benötigt werden, um einen Urheberrechtsschutz zu bejahen oder zu verneinen.
Doch Berlin ist weit. In Hamburg bestimmt Richter am Landgericht Führer - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - was ein Werk sein soll und was nicht. Kein Wunder, wenn die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH regelmäßig darauf drängt, ihre Anträge am Amtsgericht Hamburg einzubringen und dort absegnen zu lassen.
Nachtigall, ick hör die trapsen, würde der Berliner dazu sagen.
Wie der Hai das Blut riecht und zielstrebig sein Opfer ansteuert, so auch die KSP. Dem Urteil von Richter am Landgericht Führer - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg vom 13.03.2012 folgt ein Kostenfestsetzungsgesuch der KSP vom 21.03.2012 an das Amtsgericht Hamburg:

Seite 1
Seite 2
Doch auf jede Nacht - und sei sie auch noch so finster - folgt einer neuer Morgen.
Anhörungsrüge von Peter Thiel:
Peter Thiel
Beratungspraxis
Wollankstraße 133, 13187 Berlin
Telefon (030) 499 16 880
Funk 0177-6587641
E-Mail: info@system-familie.de
Internet: www.system-familie.de
Beratung, Therapie, Umgangspflegschaft
___________________________________________________________
Beratungspraxis, Peter Thiel
Wollankstraße 133, 13187 Berlin
Amtsgericht Hamburg
- Zivilabteilung -
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
vorab per Fax an: 040 / 42843 - 4318 (Amtgericht Hamburg)
per Fax an: (040) 42843 - 4318 (Landgericht Hamburg)
Betrifft: Amtgericht Hamburg - 36a C 84/12
In der Sache: dapd Nachrichten GmbH ./. Peter Thiel
Urteil des Amtgerichts Hamburg - Richter Führer - vom 13.03.2012, zugestellt am 17.03.2012
Anhörungsrüge
28.03.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Anhörungsrüge bezüglich des Urteil des Amtgerichts Hamburg vom 13.03.2012.
Begründung:
I. Örtliche Zuständigkeit
Mein Antrag vom 14.02.2012 auf Verweisung des Rechtsstreites an das örtlich zuständige Amtsgericht Berlin-Charlottenburg wurde im Urteil des Amtgerichts Hamburg - Richter Führer - vom 13.03.2012 ignoriert.
Statt einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den von mir vorgebrachten Argumenten, insbesondere dem Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - vom 16. November 2010 (Beschluss zum fliegenden Gerichtsstand) wurde vom urteilenden Richter Führer lediglich behauptet:
"Das Gericht ist örtlich zuständig nach §32 ZPO, der auch den so genannten Erfolgsort der beanstandeten Sache erfasst. Nach dem Klägervortrag, auf den es an dieser Stelle ankommt, was der streitgegenständliche Artikel unter der URL "http://www.system-familie.de/sexuelle-gewalt.htm" im Internet und damit auch in Hamburg abrufbar."
Eine Auseinandersetzung des Gerichtes mit dem von mir angeführten Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - vom 16. November fand nicht statt.
Eine Berufung bezüglich des von Richter Führer für relevant gehaltenen Gerichtstandortes Hamburg wurde trotz der völlig entgegen gesetzten Rechtssprechung des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg nicht zugelassen.
Dies stellt eine Verletzung von § 511 ZPO dar, nach der die Berufung zuzulassen ist, wenn die Rechtssache die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert.
§ 511 Statthaftigkeit der Berufung
(1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile statt.
(2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn
1.
der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt oder
2.
das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat.
(3) Der Berufungskläger hat den Wert nach Absatz 2 Nr. 1 glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf er nicht zugelassen werden.
(4) Das Gericht des ersten Rechtszuges lässt die Berufung zu, wenn
1.
die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und
2.
die Partei durch das Urteil mit nicht mehr als 600 Euro beschwert ist.
Das Berufungsgericht ist an die Zulassung gebunden.
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__511.html
Mit der fehlenden inhaltlichen Auseinandersetzung und der fehlenden Zulassung der Berufung wurde seitens des Gerichtes eine Klärung der tatsächlichen Rechtslage der örtliche Zuständigkeit in der Berufungsinstanz unterbunden.
Damit wurde das Verfassungsrecht des Beklagten auf seinen gesetzlichen Richter (§10 GG) verletzt.
II. Fehlender Werkcharakter
Das Gericht - Richter Führer - unterstellt, der streitgegenständliche Text habe Werkcharakter. Dies ist jedoch nicht der Fall. Der Bundesgerichtshof hat zur Frage der Zuerkennung eines Werkcharakters festgestellt:
"Ein Bauwerk stellt dann eine persönliche geistige Schöpfung dar, wenn es aus der Masse alltäglichen Bauschaffens herausragt (BGH, Urteil vom 02.10.1981 - I ZR 137/79 - Kirchen-Innenraumgestaltung; BGH, Urteil vom 19.03.2008 - I ZR 166/05 - St. Gottfried)."
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07
Lärmschutzwand - Zur Einräumung von Nutzungsrechten durch einen Landesbediensteten, der in Erfül-lung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat. UrhG § § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 31 Abs. 5, §§ 34, 43
Dass der streitgegenständliche Text unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Werkcharakter hätte, wurde von Richter Führer weder nachgewiesen, noch eine Berufung hinsichtlich dieser Frage zugelassen.
Damit wurde das Recht des Beklagten auf Anhörung verletzt.
III. Klageberechtigung der dapd
Ohne einen Nachweis hat das Gericht - Richter Führer - unterstellt, die dapd Nachrichten GmbH wäre zur Klage berechtigt.
"Die Klägerin hat nach dem substantiierten Klagevortrag die Nutzungsrechte an dem Klagemuster."
Ein solcher Nachweis ist aber von Seiten des Klägers nicht erbracht worden.
Das Urteil des Amtsgerichtes Hamburg verstößt damit auch hier gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör.
IV. Zitatrecht
Der Anspruch auf rechtliches Gehör wurde auch mit der fehlenden Auseinandersetzung des Gerichtes hinsichtlich des Zitatcharakters des streitgegenständlichen Textes verletzt.
§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.
….
Das Gericht - Richter Führer - behauptet statt dessen:
"Die Schrankenregelung des §51 UrHG greift vorliegend - entgegen der Auffassung des Beklagten - nicht, da deren Tatsbestandsvoraussetzungen nicht vorliegen. Das Verletzungsmuster ist Teil einer Aneinanderreihung von Fremdtexten, wobei sich zwischen den übernommenen Passagen zum Teil kurze Kommentare wohl des Betroffenen selbst befinden."
Diese Behauptung ist falsch. Zudem wurden von Richter Führer die von ihm angesprochenen "Tatsbestandsvoraussetzungen" nicht benannt, so dass nicht erkennbar wird, wie er zu seiner Behauptung
"Die Schrankenregelung des §51 UrHG greift vorliegend - entgegen der Auffassung des Beklagten - nicht"
kommt. Dies stellt eine Verletzung des Willkürverbotes dar.
Tatsächlich richtig ist, dass der streitgegenständliche, aus 4.004 Zeichen bestehende Text "Quälerei ohne Motiv - Hintergrund der grausamen Misshandlung eines Kleinkindes mit Säure bleibt auch zum Prozessende offen" nachweislich der Anlage K2 im Antrag des Klägers vom 05.01.2012 eine reine Zitatfunktion in einem umfänglichen Aufsatz des Beklagten unter der Überschrift "Sexuelle Gewalt", zu finden auf www.system-familie.de/sexuelle-gewalt.htm hat. Im übrigen ist dieser Aufsatz Teil eines wissenschaftlichen Gesamtwerkes der auf www.system-familie.de der Öffentlichkeit kostenfrei präsentiert wird.
In der vom Kläger eingereichten Anlage K2 wird der Aufsatz "Sexuelle Gewalt" des Beklagten auf insgesamt 12 Seiten abgebildet. Der streitgegenständliche, aus 4.004 Zeichen bestehende Text "Quälerei ohne Motiv - Hintergrund der grausamen Misshandlung eines Kleinkindes mit Säure bleibt auch zum Prozessende offen" nimmt innerhalb dieses Aufsatzes lediglich ca. fünf Prozent des Platzes ein.
Der Vortrag von Richter Führer, beim Aufsatz des Beklagten handle es sich um eine
"Aneinanderreihung von Fremdtexten, wobei sich zwischen den übernommenen Passagen zum Teil kurze Kommentare wohl des Betroffenen selbst befinden."
ist völlig absurd und zeigt, dass Richter Führer sich mit dem Aufsatz des Beklagten und der Zitatfunktion des streitgegenständlichen Textes nicht oder nicht mit der gebotenen Sorgfalt beschäftigt hat.
Das Urteil des Amtsgerichtes Hamburg verstößt damit auch hier gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör.
V. Verfassungsbeschwerde
Vorsorglich wird mitgeteilt, dass im Fall einer Abweisung der Anhörungsrüge Verfassungsbeschwerde vom Unterzeichnenden vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht erhoben wird.
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2011 21:55
An: info@system-familie.de
Betreff: ksp Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich bin über google auf Ihre Seite
http://www.system-familie.de/dapd_nachrichten_gmbh.htm mit Inhalten zur Kanzlei ksp gestoßen.Heute bekam ich ebenfalls Post von dieser Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Aufforderung 1096,40 Euro zu bezahlen.
Wie sind Sie diesbezüglich genau vorgegangen?
Vielen Dank und beste Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 27. Juli 2011 11:01
An: info@system-familie.de
Betreff: ksp - "wir sagen Ihnen was zu tun ist"
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich wurde ... 2011 von der ksp angeschrieben wegen einer Urheberrechtsverletzung auf meiner Homepage. Es handelt sich um ein Foto (in Thumbnailgröße) von ...dessen Rechteinhaber die dapd in Berlin sein soll.
Die ksp macht folgende Aufstellung:
Forderung: 300,-
Dokumentationskosten: 100,-
Mahnschreiben vom ... 2011: 32,50
Mahnschreiben vom .... 2011: 6,50
Zinsen auf Hauptsache 1,79
Summe 440,79 €
Die vorgelegte Vollmacht der dadp ist so nach meiner Auffassung nicht rechtsgültig. Es fehlt der Unterschreibende in Klartext, seine Funktion bei der dpad, sowie dessen Vertretungsbefugnis.
Ein Vergleichsvorschlag von mir in Höhe von ...,- € wurde abgelehnt. ...
Ich frage mich, wie die ksp auf eine Schadenhöhe von 300,- € kommt. Nachdem Abmahnungen, wenn auch wenig professionell, auf 100,- € beschränkt sein sollen, verlangt die ksp und andere halt einfach Schadenersatz.
Gerade habe ich mit Frau Müller von der ksp telefoniert.
Habe ihr erklärt, dass ich seit Jahren ALG2-Empfänger bin und auch kein Vermögen habe. Ich kann nicht mehr als 5,- € mtl. zahlen. Sie will das weitergeben und einer der Anwälte wird zurückrufen…
Frist zur Zahlung wurde auf den ... 2011 gesetzt.
Bin gespannt, was Sie mir zu tun empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Hallo Herr ...,
prima dass Sie von Arbeitslosengeld II leben.
Da können Sie die ganze Rechtsauseinandersetzung mit der KSP auf Kosten der Steuerzahler, also auch auf Kosten der KSP-Anwalte und der dapd-Mitarbeiter (leider auch auf meine Kosten als steuerzahlender Bürger) führen. Besser kann es doch gar nicht kommen.
Formulare für Beratungs- und Prozesskostenhilfe anbei.
Irgendwann wird auch der letzte Sachbearbeiter im Bundesjustizministerium bemerken, was das für eine immense Belastung für die öffentlichen Haushalte ist und wenn dies der letzte Sachbearbeiter begriffen hat, dann werden es auch die im Bundestag vertretenen Parteien bemerken und dafür sorgen, dass mit einer zeitgemäßen Gesetzgebung der KSP die passenden Zügel angelegt werden.
Wenn die KSP hundert Verfahren gegen ALG II Empfänger führen muss, ist sie, selbst wenn sie diese Verfahren gewinnen sollte, womöglich bald pleite, denn die KSP muss die Kosten für das Gerichtsverfahren und für ihre eigene Arbeit vorstrecken, bekommt sie hinterher aber nicht zurück, weil die Verklagten ja ALG-II Empfänger sind und eben kein Geld haben.
Das sind echt tolle Perspektiven.
So gesehen sägt die KSP an dem Ast auf dem sie selber sitzt. Das ist wie mit einer Krebserkrankung. Die Krebszellen wuchern und irgendwann stirbt der menschliche Wirt und mit ihm auch der Krebs.
Man könnte auch sagen, der Krebs geht an seiner Habgier zugrunde. Das könnte man auch bei der KSP so sehen.
Wie heißt denn Ihre Internetseite?
Gruß Peter Thiel
Rostock - 27. Juni 2011
dapd-Korrespondentin Katrin Schüler erhält Medienpreis
Die dapd nachrichtenagentur freut sich über einen Medienpreis: Katrin Schüler (46), Korrespondentin des dapd-Landesdienstes Mecklenburg-Vorpommern, ist am Samstagabend in Rostock mit dem Medienpreis des Presse-Clubs MV geehrt worden. ...
....
"Katrin Schüler ist ..., sagte Chefredakteur Cord Dreyer.
Katrin Schüler absolvierte ihr Journalistik-Studium in Leipzig und Moskau. Ihre journalistische Laufbahn begann sie 1988 beim Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienst (ADN), der 1992 von der ehemaligen Nachrichtenagentur ddp übernommen wurde. Seit 2010 arbeitet Schüler als Korrespondentin im dapd-Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern und berichtet aus der Stadt Rostock sowie aus dem gesamten Nordosten über alle relevanten Themen aus Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Vermischtem. Die dapd nachrichtenagentur entstand aus der ddp und der ehemaligen deutschen AP.
http://www.dapd.de/de/presse/pressemitteilungen/PM_11_06_27_MV_Schueler.html
Weitere Ausführungen
Weitere Ausführungen zum Thema Urheberrecht finden Sie auch in meinem Aufsatz zum Urheberrecht.
Interessante Links:
Chaos Computer Club - http://ccc.de
Piratenpartei Deutschland - www.piratenpartei.de
http://netzpolitik.org/category/urheberrecht/
http://www.mario-goettsche.de/afp-abmahnung-von-ksp-kanzlei-dr-seegers-dr-frankenheim/
http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/abmahnungenAFP.html
http://carta.info/9987/afp-abmahnungen-eine-gefahr-fuer-blogs/
http://www.aufrecht.de/urteile/urheberrecht.html
http://www.internet-law.de/2009/10/die-urheberrechtliche-abmahnung-ein-neues-geschaftsmodell.html
dapd Kabarett:
Hast du einen dummen Sohn, schicke ihn zur Bauunion. Ist er noch viel dümmer, die Reichsbahn nimmt ihn immer.
Christian Lindner - Klinken putzen bei der dapd nachrichtenagentur
http://www.youtube.com/watch?v=cpqu9KaWYQk
Gregor Gysi - Klinken putzen bei der dapd nachrichtenagentur
http://www.youtube.com/watch?v=CEHKXXpcToQ&feature=relmfu
Claudia Roth - Klinken putzen bei der dapd Nachrichtenagentur
http://www.youtube.com/watch?v=HPmSyhJ7Ffc&feature=relmfu