Klassische Schweinepest (KSP)

 

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich`s gänzlich ungeniert.

 

Patentrecht als Vorbild für das Urheberrecht

Die Piratenpartei beschließt eine grundlegende Reform des Urheberechtes in Anlehnung an das deutsche Patentrecht.

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2474.html

 

 

Veterinärbehörde bei der Bekämpfung der klassischen Schweinepest (KSP)

 

 

 

 

Für den Inhalt dieser Seite gilt das Urheberrecht. Zitierungen sind entsprechend Urheberrechtsgesetz § 51 mit Hinweis auf den Autor und die Fundstelle gestattet. Jede Verwendung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen Zustimmung des Autors.

Peter Thiel, Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger 

22.02.2012

 

 

 

 

 

Schlüsselwörter:

Abmahnung, Abzocken, Agence France-Presse GmbH, Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgericht Hamburg, Antje Sator (Kürzel jes), Anwaltsfirma, Attributor, Axel Springer AG, Bespitzelung, Blockwart, Blockwartmentalität, Büttel, Claus-Michael Gerigk - Lernhaus GmbH, Cognita, Copyscape, Cord Dreyer - Geschäftsführer dapd nachrichtenagentur GmbH, dapd nachrichtenagentur GmbH, dapd nachrichten GmbH, Dr. Martin Vorderwülbecke - Geschäftsführer dapd nachrichtenagentur GmbH, E-Plus, fliegender Gerichtsstand, Forderungseinzug, Forderungsmanagement, Fraunhofer Institut für graphische Datenverarbeitung (IGD), Führer - als Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg, Gesche Duvernet (Kürzel gt), Heinz Erhardt Erbengemeinschaft, Internetüberwachung, Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Karl Valentin, Katrin Schüler - Korrespondentin des dapd-Landesdienstes Mecklenburg-Vorpommern, Klassische Schweinepest, KSP, Landgericht Berlin, Landgericht Hamburg, Lappan Verlag, Lernhaus GmbH, Lohmann - Richter am Amtsgericht Hamburg, Mahnbescheid, Mahnung, Mecom, Mengengeschäft, Nutzungsrecht, Oliver Junker (Kürzel ju), persönliches Erscheinen, Peter Löw, Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter, Rechtsanwalt Dr. Röhnelt, Rechtsanwälte Will und Partner, Rechtsanwältin Friedrich, SID Sport-Informationsdienst GmbH & Co. KG, Susanne Güsten und Thomas Seibert, teleschau-Mediendienst GmbH, Textguard - Geschäftsbereich der Lernhaus GmbH, TinEye, Verwerter, Überwachungsstaat, Urheberrecht, Zwangsvollstreckung

 

 

 

 

 

Legende von der Entstehung des Buches Tao Te King

Auf dem Weg des Laotse in die Emigration

 

Als er siebzig war und war gebrechlich,

Drängte es den Lehrer doch nach Ruh’,

Denn die Weisheit war im Lande wieder einmal schwächlich

Und die Bosheit nahm an Kräften wieder einmal zu.

Und er gürtete den Schuh.

...

 

Bertolt Brecht

 

Kürzung des Gedichtes auf Grund 70-jähriger Sperrfrist der durch den Deutschen Bundestag verfügten verfassungswidrigen Vorgabe in § 64 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html

 

 

 

 

 

Klassische Schweinepest (KSP)

Die klassische Schweinepest (KSP) (auch Europäische Schweinepest (ESP), Swine Fever, Hog Cholera) ist seit 1833 als Infektionskrankheit bekannt. Diese Virusinfektion tritt mit Ausnahme Nordamerikas, Australiens und Neuseelands weltweit auf. Sie zählt zu den gefährlichsten Schweinekrankheiten überhaupt und ist bis heute schwer kontrollierbar und nicht getilgt. Die Schweinepest gilt als Tierseuche und ist anzeigepflichtig. Die Bekämpfung nach Ausbruch erfolgt grundsätzlich nach der Schweinepestverordnung durch die Veterinärbehörden. Die klassische Schweinepest ist von der Afrikanischen Schweinepest abzugrenzen.

...

http://de.wikipedia.org/wiki/Klassische_Schweinepest

 

 

 

 

Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest

Herzlich Willkommen beim Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP). 

Der Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP) hat derzeit 47 Mitglieder, die sich der Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP) - einer der gefährlichsten Tierseuchen in Deutschland - verschrieben haben. Ganz Deutschland im KSP-Fieber könnte man humorvoll sagen, wenn es sich nicht um eine so ernste Angelegenheit für die Volksgesundheit handeln würde.

 

Wo aber Gefahr ist, wächst

Das Rettende auch.

                      Hölderlin

 

 

In Vorbereitung ist daher die Gründung eines gemeinnützigen Vereins mit dem Namen "Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest - KSP e.V.".

Der Verein soll seinen Sitz in Berlin nehmen.

Der Verein widmet sich der Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP). 

Insbesondere zählt dazu die breitenwirksame Aufklärung der Öffentlichkeit über die Gefahren der Klassischen Schweinepest (KSP). 

Bundestag, Bundesregierung und Politiker/innen werden auf die mit der Klassischen Schweinepest (KSP) verbundenen Gefahren für die Bundesrepublik Deutschland aufmerksam gemacht.

Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit vor den Gefahren der Klassischen Schweinepest  sollen öffentlichkeitswirksame Aktionen vorbereitet und durchgeführt werden, die auch in den Medien breiten Raum finden.

Der "Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest - KSP" unterstützt das Anliegen der Piratenpartei Deutschland - www.piratenpartei.de - staatlichen Einschränkungen der Informationsfreiheit und dem Abbau von Bürgerrechten konsequent entgegenzutreten und gefährliche Krankheiten wie die Klassische Schweinepest (KSP) wirksam zu bekämpfen.

 

Interessenten für den "Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP)" melden sich bitte unter info@system-familie.de

Der Termin der Gründungsversammlung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Mundschutz und Desinfektionsmittel sind zur Gründungsversammlung bitte selbst mitzubringen. Wegen der akuten Ansteckungsgefahr mit der Klassischen Schweinepest wird gebeten auf Hände schütteln und Küsse zu verzichten.

 

Im Namen des Initiativkomitees

Peter Thiel

 

 


KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Medienrechtliche Probleme mit der

KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - nicht zu verwechseln mit der Klassischen Schweinepest (KSP), eine der gefährlichsten Schweinekrankheiten überhaupt. Die Klassische Schweinepest gilt als Tierseuche und ist anzeigepflichtig. Die Bekämpfung nach Ausbruch erfolgt grundsätzlich nach der Schweinepestverordnung durch die Veterinärbehörden. 

Wie jeder weiß, bedarf es für eine erfolgreiche Bekämpfung der klassische Schweinepest, dass die Gefahren dieser gefährlichen Krankheit der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Alle Bürgerinnen und Bürger, die unfreiwillig mit der Klassischen Schweinepest in Kontakt geraten sind, können zu einer erfolgreichen Abwehr dieser gefährlichen Krankheit beitragen, in dem sie im Internet über ihre persönlichen Erfahrungen mit den gefährlichen Krankheitserregern informieren. Selbstverständlich nur unter Vortrag von Tatsachen oder der Äußerung seiner Meinung.

 

Artur der Engel von der Schutzengelbrigade - bündelt den Widerstand gegen Maßnahmen der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Einschränkung der Informationsfreiheit im Internet.

Peter Thiel - www.system-familie.de

 

 

 

Gibt man bei Google das Suchwort:

Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

ein, wird meine Seite

http://www.system-familie.de/dapd_nachrichten_gmbh.htm

auf Platz 3 

und meine Seite 

http://www.system-familie.de/ksp_Kanzlei_Seegers_Frankenheim_Rechtsanwaltsgesellschaft_Hamburg.htm

auf Platz 18 gelistet. 

 

Auch Sie können durch eine Verlinkung Ihrer Webseite auf http://www.system-familie.de dazu beitragen, dass meine Seite weiterhin ein so gutes Ranking in Bezug auf die KSP hat.

 

 

 

MEPHISTOPHELES beiseite. Du bist doch nur für uns bemüht

Mit deinen Dämmen, deinen Buhnen;

Denn du bereitest schon Neptunen,

Dem Wasserteufel, großen Schmaus.

In jeder Art seid ihr verloren:

Die Elemente sind mit uns verschworen

Und auf Vernichtung läufts hinaus.

 

FAUST. Aufseher!

 

MEPHISTOPHELES. Hier!

 

FAUST. Wie es auch möglich sei,

Arbeiter schaffe Meng auf Menge!

Ermuntere durch Genuß und Strenge!

Bezahle, locke, presse bei!

Mit jedem Tage will ich Nachricht haben,

Wie sich verlängt der unternommene Graben.

 

MEPHISTOPHELES halblaut.

Man spricht, wie man mir Nachricht gab,

Von keinem Graben, doch vom Grab.

 

FAUST. Ein Sumpf zieht am Gebirge hin,

Verpestet alles schon Errungene;

Den faulen Pfuhl auch abzuziehn,

Das letzte wär das Höchsterrungene.

Eröffn ich Räume vielen Millionen.

Nicht sicher zwar, doch tätig-frei zu wohnen.

Grün das Gefilde, fruchtbar! Mensch und Herde

Sogleich behaglich auf der neusten Erde,

Gleich angesiedelt an des Hügels Kraft,

Den aufgewälzt kühn-emsige Völkerschaft!

Im Innern hier ein paradiesisch Land:

Da rase draußen Flut bis auf zum Rand!

Und wie sie nascht, gewaltsam einzuschließen,

Gemeindrang eilt, die Lücke zu verschließen.

 

Johann Wolfgang Goethe 

FAUST: DER TRAGÖDIE ERSTER TEIL

 

 

 

 

 

I. Medienrechtliche Probleme mit der 

KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Geschäftsführer:

Dr. Christian Seegers, RA

Dr. Christoph Frankenheim, RA

Dr. Ludwig Gehrke, RA

Dr. Oliver Gnielinski, RA

http://www.ksp.de/xml/cont_index.php?html=true&cms_kind=37&noflash=1&sprache=de

 

 

Dann senden Sie eine Nachricht an: info@system-familie.de

 

Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.

 

Peter Thiel

 

 

 

Wohin auch das Auge blicket, lauter männliche Doktoren bei der Geschäftsführung der KSP kurz gesagt, eine geballte Ladung von Intelligenz, die jederzeit explodieren kann, wenn der Gefahr nicht entschlossen Einhalt geboten wird. 

Hinzu kommt noch der für die KSP tätige Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter und Rechtsanwalt Dr. Röhnelt (Vorname ist uns zur Zeit nicht bekannt) ebenfalls beide männlichen Geschlechts. Da quillt bei der KSP in Hamburg das Testosteron sicher nur so aus den Schubladen.

Die Herren Doktoren werden sicher schwer gearbeitet haben, um in den Besitz des begehrten Doktortitels zu kommen. Suchet und so werdet ihr finden oder auch nicht - http://www.dissonline.de

Und wenn Sie da nichts finden, dann sicher an anderer Stelle. Oder auch nicht, wenn die Fertigstellung der Doktorarbeiten schon länger zurück liegt.

Wir aber wollen zwischenzeitlich inständig beten, dass Dr. Ludwig Gehrke von der KSP nicht identisch ist mit Dr. Ludwig Gehrke, der am 15.09.2010 im Hamburger Abendblatt schrieb: 

 

"Nicht nur die SPD will Herrn Sarazin dringend loswerden. Alle etablierten Parteien wollen das. Denn Hr. Sarazin mag sich im Ton vergriffen haben. Aber stellt die richtigen Fragen zu Themen bei denen alle Parteien bislang versagt haben. Richtige Themen sind aber wichtiger die vermeintlich richtige Gesinnung. Bravo Herr Sarazin!

Dr. Ludwig Gehrke"

http://www.abendblatt.de/leserbriefe/article1611759/Lesermeinungen-zu-Thilo-Sarrazin.html

 

 

denn dann müsste man sicher sagen, Rechtschreibung und Ausdruck mangelhaft. Hoffentlich nicht auch die Doktorarbeit so geschrieben.

Gender Mainstreaming will männliche Dominanz in den Führungsetagen aufbrechen. Wir hoffen, dass dieser löbliche Ansatz auch bald bei der KSP umgesetzt wird, notfalls durch Direktive des Hamburger Senats oder der Antidiskriminierungsstelle beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und wir in Kürze eine oder zwei Frauen  - gerne auch mit Doktortitel als weibliche Geschäftsführerinnen bei der KSP begrüßen dürfen. Zwei von den oben genannten Männer könnte dann in die wohlverdiente zweite Reihe zurücktreten. Da beugt dem Herzinfarkt vor. 

 

 

 

 

II. Medienrechtliche Probleme mit der

Agence France-Presse GmbH

Redaktion Deutschland

AFP Agence France-Presse GmbH

Geschäftsführer: 

N. Clemens Wortmann, Andreas Krieger

http://www.afp.com/afpcom/de/copyright

 

vertreten durch die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

 

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Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.

 

Bei Eingabe des Suchwortes "Agence France-Presse GmbH" auf Google wird meine Seite www.system-familie.de/agence_france_presse.htm derzeit auf Platz 8 gelistet. 

 

 

 

 

III. Medienrechtliche Probleme mit der 

dapd nachrichten GmbH

Reinhardstraße 52

10117 Berlin

Geschäftsführer:

Cord Dreyer, Dr. Martin Vorderwülbecke

http://www.dapd.de

 

vertreten durch die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

 

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Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.

 

 

 

Bei Eingabe des Suchwortes "Agence France-Presse GmbH" auf Google wurde meine Seite www.system-familie.de/dapd_nachrichten_gmbh.htm am 26.01.2012 auf Platz 7 gelistet.

 

 

 

 

IV. Medienrechtliche Probleme mit der 

Autorengemeinschaft Susanne Güsten und Thomas Seibert GbR

 

vertreten durch die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

 

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Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.

 

 

Susanne Güsten

Susanne Güsten, geboren 1963 in München, aufgewachsen in Westafrika, Schulabschluss in den USA, Studium der Politikwissenschaften in Deutschland, Absolventin der Deutschen Journalistenschule; Redakteurin, Reporterin und zuletzt stellvertretende Chefredakteurin der Nachrichtenagentur AFP in Deutschland; seit 1997 als freie Korrespondentin in Istanbul.

http://www.weltreporter.net/?page=korrespondent&id=13

 

Susanne Güsten berichtet aus der Türkei und Nordzypern unter anderem für den Tagesspiegel und den Deutschlandfunk - und das alles ohne Pauken und Trompeten. Wer hätte das gedacht.

 

 

Thomas Seibert

Istanbul Correspondents

http://www.thomas-seibert.com/de/index.html

 

 

Thomas Seibert liest täglich zehn bis zwölf türkische Zeitungen, tauscht sich mit Menschen aus, sondiert im Teehaus und auf dem Markt die Stimmung, reist von Istanbul regelmäßig durch Anatolien - und wahrscheinlich auch wieder zurück - und das alles ohne Netz und doppelten Boden. Wer hätte das gedacht.

 

 

 

V. Medienrechtliche Probleme mit der 

SID Sport-Informations-Dienst GmbH & Co. KG

vertreten durch die SID Sport-Informations-Dienst Beteiligungsgesellschaft mbH diese gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Michael Cremer, Ursulaplatz 1, 50668 Köln

 

vertreten durch die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

 

Dann senden Sie eine Nachricht an: info@system-familie.de

 

Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.

 

 

 

 

 

VI. Medienrechtliche Probleme mit dem

Lappan-Verlag

vertreten durch die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

Der Lappan-Verlag lässt Schadenseratzforderungen an Seitenbetreiber verschicken, die Texte des Volksdichters Heinz Erhardt auf ihrer Internetseite eingestellt haben.

Der Lappan-Verlag ist nicht identisch mit der Heinz Erhardt Erbengemeinschaft, die sich dem Vernehmen nach von dem Vorgehen des Lappan-Verlags distanziert haben soll:

 

...

Die Heinz Erhardt Erbengemeinschaft fühlte sich ins Gesäß getroffen: Man habe mit den rechtlichen Schritten des Lappan-Verlages, der die Rechte an Erhardt hält, "rein gar nichts zu tun", vermeldet die Webseite. Man sei nicht informiert worden und distanziere sich auch.

...

03.08.2011

http://www.taz.de/!75590/

 

 

Dann senden Sie eine Nachricht an: info@system-familie.de

 

Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.

 

 

 


 

 

 

Urheberrecht Das Ende der Wild-West-Manier

Daniel Bouhs

Wer im Netz klaut, fliegt auf. Möglich macht das neue Software, die flächendeckend nach Plagiaten fahndet. Eine Welle von Abmahnungen und Rechnungen rollt auf Textdiebe zu

...

AFP-Chef Krieger betont zwar, seine Agentur habe es nicht auf private Seiten abgesehen, nicht auf Blogger und auch nicht auf Menschen, die eine Seite für Forschung, Lehre oder ein Hobby betreiben. Die Abgrenzung fällt hingegen schwer: Bei Textguard stoßen sie nämlich immer wieder auf Angebote zu Themen wie Weihnachten, Reise oder Esoterik, die zwar primitiv aussehen, aber oft an einen Shop angebunden sind oder Bücher bewerben. Drumherum stehen geklaute Gedichte, geklaute Nachrichten oder geklaute Reportagen. Und die Textwächter finden auch Menschen, die sich als Experten ausgeben wollen, etwa als Reisejournalisten. Sie klauen Texte, um Kompetenz zu zeigen, die sie nicht haben.

...

04.06.2009

http://www.zeit.de/online/2009/23/urheberrecht-textdiebe-jagd/seite-2

 

 

 

Selten so einen Mist in der "Zeit" gelesen gelesen, wie den Aufsatz von Daniel Bouhs. Der Mann hätte sicher gute Chancen gehabt, in der Abteilung Agitation und Propaganda beim Zentralkomitee der SED Sektorenleiter zu werden. 

Die Logik von Herrn Bouhs fügt sich gut in die Logik  von Medienunternehmen wie der dapd nachrichten GmbH ein.

 

 

Forderungsangelegenheit dapd nachrichtenagentur GmbH

Sehr geehrter Herr Uhle,

in der vorbezeichneten Angelegenheit hatten wir Sie unter der Anschrift xxxxxxxxxxxxxxxx angeschrieben.

Dieses Schreiben kam nunmehr mit dem Vermerk der Post “unzustellbar” zurück. Wir bitten Sie daher, zur Vermeidung von Ermittlungskosten, sich mit uns bis zum

04.08.2011

in Verbindung zu setzen und uns Ihre aktuellen Kontaktdaten mitzuteilen, entweder telefonisch unter 040 / 4 50 65 – 732 oder unter Angabe Ihres Az. AUSGEDACHT per Mail dapd@ksp.de oder über www.serviceportal@ksp.de unter “Mitteilung hinterlassen”.

Die aktuell ausstehende Gesamtforderung beträgt EUR 448,05.

Mit freundlichen Grüßen

KSP

Rechtsanwälte

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.

KSP Kanzlei Dr. Seegers

Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kaiser-Wilhelm-Straße 40

20355 Hamburg

...

 

http://www.henning-uhle.eu/in-eigener-sache/ksp-kanzlei-dr-seegers-dr-frankenheim-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh-im-auftrag-der-dapd-nachrichtenagentur-gmbh-teil-1

 

 

 

Die Argumentation wie sie von Medienunternehmen wie z.B. der dapd nachrichten GmbH zur Rechtfertigung der flächendeckenden Internetüberwachung und der das Land überrollenden Abmahnwelle gebraucht werden, sind teilweise abstrus. 

So schreibt etwa Rainer Höhling, Stellvertreter des Chefredakteurs der dapd nachrichten GmbH bezüglich der nicht autorisierten Übernahme eines Fotos mit einem rauchenden Vulkan durch den angeschriebenen Herrn Uhle:

 

Von: "Höhling Rainer" ...

Datum: Donnerstag, 11. August 2011 10:28

An: ... 

Cc: ...

Betreff: AW: Urheberrechtsverletzung Az.: XQ1110488

Sehr geehrter Herr Uhle,

selbstverständlich dürfen Sie sich in dieser Angelegenheit beraten lassen. Das wird im Ergebnis aber nichts an dem Fakt ändern, dass Sie ein AP-Foto unbefugt verwendet haben und dapd für diese unbefugte Verwendung Schadenersatz fordert. Es ist für uns nur von untergeordnetem Interesse, auf welchem Weg Sie an das Bild gelangt sind. Tatsache ist, dass Ihnen seitens des Rechteinhabers dapd keine Erlaubnis für die Verwendung des Bildes vorlag.

Das Internet galt bei Interessenten lange Zeit als Freiraum für den unentgeltlichen Bezug von Texten und Bildern. Dabei war die Nutzung fremder Texte auch im Internet von Anfang an an Lizenzen der Inhaber der Urheberrechte gebunden. Die konnten ihre Rechte aber mangels der erforderlichen technischen Voraussetzungen nicht durchsetzen. Das hat sich in jüngster Zeit geändert. Neben dapd sind nunmehr auch die Nachrichtenagenturen AFP und sid sowie zwei oder drei große deutsche Zeitungsverlage dabei, ihre Urheberrechte im Internet wahr zu nehmen. Weitere Inhaber von Rechten an Texten und Bildern werden hinzukommen. Damit werden vermutlich weitere "illegale Nutzer" von Texten und Bildern in nächster Zeit zu Schadenersatz aufgefordert.

Ich hatte schon den Versuch unternommen, Ihnen zu erläutern, dass der Betrieb einer Nachrichtenagentur mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden ist. Selbstverständlich wollen der indonesische Fotograf Binsar Bakkara und die vielen tausend anderen für AP und dapd weltweit tätigen Reporter, Korrespondenten, Redakteure, Fotografen und freien Mitarbeiter ihre Leistungen honoriert haben. Da kann es nicht angehen, dass sich Interessenten an den im Internet frei zugänglichen Produkten unengeltlich bedienen, um ihre Webseiten zu schmücken, sich aber keine Gedanken darüber zu machen scheinen, dass diese Produkte ja irgend jemand gehören müssten.

Mit freundlichem Gruß

Rainer Höhling

Stellvertreter des Chefredakteurs

dapd nachrichten GmbH

Reinhardtstraße 52 - 10117 Berlin

 

 

Herr Höhling wendet hier einen argumentativen Trick an. Indirekt behauptet er, Binsar Bakkara der Fotograf des rauchenden Vulkans und die dapd nachrichten GmbH hätten einen wirtschaftlichen Schaden davon, wenn eine Privatperson wie Herr Uhle ungenehmigt ein von der dapd nachrichten GmbH veröffentlichtes Foto eines rauchenden Vulkans auf seine private Internetseite stellt. 

Dies ist natürlich unsinnig, denn keine normale Privatperson würde bei der dapd nachrichten GmbH für 3000 € ein Foto mit einem rauchenden Vulkan einkaufen. Würde man der Argumentation von Rainer Höhling, Stellvertreter des Chefredakteurs der dapd nachrichten GmbH folgen, dann gäbe es bei der  dapd nachrichten GmbH so wie bei Amazon schon längst einen Onlineshop mit Auspreisung, wo man solche Agenturfotos direkt einkaufen könnte.

Statt dessen gibt es nur ein Einkaufsfeld in das Privatpersonen keinen Zugang erhalten.

 

 

 

Die mit (*) gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nur professionelle Bildnutzer für unsere Datenbank freischalten. Privatpersonen erhalten keinen Zugang.

http://www.ddpimages.com/webgate/index.php?UURL=83d5e6f0bef358ee2cce0285795c7ca1&SEARCHSHOWTAB=1&TABLIGHTBOX=RESULT&TABNAV=SEARCH

 

 

Wenn aber Privatpersonen keinen Zugang erhalten, so ist ein Verkauf an Privatpersonen auch nicht beabsichtigt. Mithin wendet sich das Angebot also an professionelle Bildnutzer.

In jedem Mediamarkt kann man heutzutage komplette Videos, zwischen 3 und 25 € kaufen. Wieso sollte dann eine Privatperson ohne Gewinninteresse ein Foto mit einem rauchenden Vulkan für 300,00 € bei der dapd nachrichten GmbH erwerben.

Der  indonesische Fotograf Binsar Bakkara, von dem Rainer Höhling, Stellvertreter des Chefredakteurs der dapd nachrichten GmbH mit mitleidserheischender Stimme schreibt:

 

... Selbstverständlich wollen der indonesische Fotograf Binsar Bakkara und die vielen tausend anderen für AP und dapd weltweit tätigen Reporter, Korrespondenten, Redakteure, Fotografen und freien Mitarbeiter ihre Leistungen honoriert haben. 

 

bekommt sein Geld auf Grund einer Kalkulation der dapd nachrichten GmbH, die sich auf Großabnehmer bezieht, nicht aber aufgrund der Abmahnwelle, mit der die dapd nachrichten GmbH derzeit das Land überrollt.

Zu hungern scheint man jedenfalls bei der dapd nachrichten GmbH - ganz im Gegensatz zu vielen Menschen in Afrika - nicht, wie die folgende hauseigene Meldung zeigt:

 

 

Berlin - 24. Januar 2012

dapd schließt Geschäftsjahr 2011 auf neuem Rekordniveau

Nach den nunmehr vorliegenden Zahlen konnte die dapd-Gruppe ihren Umsatz von ca. € 24,1 Mio. in 2010 auf jetzt ca. € 31,7 Mio. steigern. 2009 hatte er noch ca. € 13,5 Mio. betragen.

Die Umsatzsteigerungen erfassen alle Geschäftsbereiche. Alleine in Deutschland konnte der Umsatz um € 2,2 Mio. gesteigert werden. Für 2012 plant der Vorstand den Umsatz auf über € 50 Mio. auszuweiten. 2004 hatte der Umsatz noch ca. € 4,6 Mio. betragen.

Die Gesellschaft ist seit 2008 profitabel und vollständig schuldenfrei. Die Gewinne konnten parallel mit der Gesamtentwicklung gesteigert werden. Die Gesellschafter kündigten an, sämtliche Gewinne zu reinvestieren. Einzelheiten zum Geschäftsbericht werden nach Prüfung der Bilanzen mitgeteilt.

Der Mitarbeiterbestand in der Gruppe wuchs von 2009 bis Ende 2011 von 269 auf 515.

Die Gesellschaft plant für Februar diesen Jahres die Veröffentlichung eines detaillierten Sozialreports über die Entwicklung der Arbeitsplätze bei der dapd.

http://www.dapd.de/de/presse/pressemitteilungen/PM_12-01-24_Umsatz.html

 

 

Die dapd brummt und die Bundesregierung hat nichts besseres zu tun, als unsere Steuergelder an dieses Unternehmen zu vergeben. 

 

Nachrichtenagentur dapd Angriff durch Expansion

27.01.2012, 12:58

Von Claudia Tieschky

Das Geschäft ist hart: Reiche Investoren verschaffen dem Fusionsunternehmen dapd einen Platz unter den Nachrichtenagenturen - dank aggressiver Firmenzukäufe. Das renditeschwächelnde Mediengeschäft erfüllt zwar keine hohen Renditeerwartungen, doch es geht wohl um die Verfolgung subtilerer Interessen.

Martin Vorderwülbecke möchte einmal in den Himmel kommen. Sagt er. Vorläufig tut es auch der siebte Stock über der Berliner Reinhardtstraße mit viel freiem Blick aufs Regierungsviertel und in Richtung Reichstag: das Geschäftsführerbüro der Nachrichtenagentur dapd.

...

Als großen Erfolg verbucht man auch, dass das Bundespresseamt das Budget der dapd um eine Million auf 1,6 Millionen aufstockt, der Etat der dpa soll bei etwa 2,7 Millionen stagnieren. Darum hat die dapd lange gekämpft. Es scheint zuweilen gerade die Angriffslust der Investoren zu sein, die der Agentur nützt.

...

http://www.sueddeutsche.de/medien/nachrichtenagentur-dapd-angriff-durch-expansion-1.1268308

 

 

"Martin Vorderwülbecke möchte einmal in den Himmel kommen", wir gönnen ihm diese Aussicht von ganzen Herzen.

Inzwischen pfeifen es die Spatzen von den Dächern. Das rigide und hoffnungslos überholte deutsche Urheberecht führt zu einer massiven Gefährdung unserer Gesellschaft.

 

Agence France-Presse

AFP verfolgt seit mindestens 2009 in der Bundesrepublik Deutschland mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen bei Blogs und Kleinstwebseitenbetreibern in Form von Massenabmahnungen durch die Anwaltskanzlei KSP in Hamburg. Kontrovers ist hierbei die Androhung drastischer finanzieller Rechtsfolgen und Klageandrohungen. Die Schadensersatzforderungen erfolgen anhand hypothetischer Lizenzgebühren gemäß Vergütungsregeln des Deutschen Journalisten Verbandes. Zahlreiche Blogger und Kleinstwebseitenbetreiber fühlen sich durch das umstrittene von AFP beauftragte anwaltliche Inkasso massiv finanziell bedroht und zahlen ungeachtet der Rechtmäßigkeit der Forderung, da sie die gerichtliche Auseinandersetzung gegen die französische Agentur scheuen.[2]

http://de.wikipedia.org/wiki/Agence_France-Presse

 

 

 

Eine kostspielige Geschichte: Die letzte Mahnung

Eine ganze Industrie hat sich auch in Berlin auf die Verfolgung von Copyright-Sündern spezialisiert. Sie lebt von der Unbeholfenheit der Internetnutzer. Die Opfer zahlen oft aus Angst

...

21.02.2012

http://www.zitty.de/die-letzte-mahnung.html

 

 

Holger Bleich

Die Abmahn-Industrie

Wie mit dem Missbrauch des Urheberrechts Kasse gemacht wird

Um das Geschäft mit urheberrechtlichen Massen - abmahnungen haben sich ausgefeilte Erlösmodelle entwickelt. Die Abmahner kassieren bei kleinen Leuten vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße ab, die Wurzeln des Übels lassen sie unangetastet. Begünstigt werden diese Aus wüchse vom deutschen Gesetzgeber und den Gerichten.

...

http://www.heise.de/artikel-archiv/ct/2010/1/154/@00000@/ct.10.01.154-157.pdf

 

 

 

03.08.2011

Schadensersatz wegen Zitaten

"Heinz Erhardt gehört allen"

Der Lappan-Verlag forderte Schadensersatz von Seitenbetreibern, die Heinz-Erhard-Gedichte zitieren. Die Erbengemeinschaft und Fans sind empört: Jetzt rudert er zurück. von FRÉDÉRIC VALIN

Darf sich jeder an seinen Reimen bedienen? Volksdichter Heinz Erhardt. Bild: dpa

BERLIN taz | Der Lappan-Verlag ließ letzte Woche Schadensersatzforderungen an Seitenbetreiber verschicken, die Heinz Erhard-Gedichte zitieren. Fans, Blogbetreiber und die Erbengemeinschaft zeigten sich empört: Jetzt rudert der Verlag zurück.

Die Heinz Erhardt Erbengemeinschaft fühlte sich ins Gesäß getroffen: Man habe mit den rechtlichen Schritten des Lappan-Verlages, der die Rechte an Erhardt hält, "rein gar nichts zu tun", vermeldet die Webseite. Man sei nicht informiert worden und distanziere sich auch. Anzeige

Was war passiert? Der Lappan-Verlag hatte Schadenseratzforderungen an Seitenbetreiber verschickt, die Heinz Erhardt, den Volksdichter, zitiert hatten. Die meldeten sich daraufhin massenhaft bei der Gemeinschaft und äußerten ihr Unverständnis. Blogs zugemacht

Einer dieser Fans ist Oliver Stör. Er hatte den "Regenwurm" wiedergegeben. 2004 war das gewesen, anlässlich des 95. Geburtstages von Erhard. Und jetzt kam die Schadensersatzforderung. "Das ist jetzt das dritte Schreiben dieser Art in einem Jahr, das war's", sagt er – er hat seine Blogs inzwischen zugemacht.

"Ich betreibe das Bloggen jetzt seit 2002, ich habe über 5000 Artikel geschrieben, wenn ich eine Fehlerquote von einem Promille habe, sind immer noch fünf Artikel abmahnfähig." Er könne jetzt nicht bei jedem Bild, bei jedem Zitat im Nachhinein überprüfen, ob daran irgendwer Rechte habe. "Das kann ich als Privatmann nicht leisten. Bei der jetzigen Rechtslage ist mir das zu unsicher."

"Wir waren schon überrascht von der Vehemenz der Reaktionen im Netz", sagt auch Klaus Kämpfe-Burghardt, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Ueberreuter, zu der Lappan gehört. "Am Montag haben wir uns auch gefragt: Was ist denn da plötzlich los?"

"Der Respekt kommt ein bisschen kurz"

Lappan sah sich zu dem Schritt gezwungen, weil die Verstöße gegen ihr Urheberrecht inzwischen in die 7.000 gehen. Das liege daran, dass Erhardt-Gedichte so kurz seien, aber es gebe auch das Gefühl: Der gehört allen. "Da kommt der Respekt ein bisschen kurz. Als Verlag sehen wir die Verpflichtung, unsere Autoren zu schützen", so Kämpfe-Burghardt. "In zehn Jahren kann man solche Verstöße vermutlich nicht mehr verfolgen, aber heute gibt es noch ein Unrechtsbewusstsein."

Man werde nicht alle 7.000 Verstöße pauschal verfolgen, "wir wollen nicht die bitterbösen Buben sein", sagt er. 400 Fälle seien angeschrieben worden, die meisten davon Mehrfachtäter. Blogs und Foren habe man bewusst aussparen wollen: Wenn dem ein oder anderen versehentlich Unrecht getan worden sei, lasse man natürlich mit sich reden.

Rechtsanwalt Markus Kompa, der einen ähnlichen Fall wie Oliver Stör vertritt, glaubt, dass es sich nicht um hohle Worte handelt: "Die von Lappan beauftragte Kanzlei hat auf jede Gängelei verzichtet." Es wäre auch eine Abmahnung möglich gewesen, die für die Betroffenen deutlich teurer geworden wäre. Man spreche hier von eventuell vierstelligen Abmahnkosten. Das Vorgehen der Kollegen sei fair gewesen und nicht zu vergleichen mit anderen Fällen. Man werde sich jetzt wohl außergerichtlich einigen. Ein Prozess bringt Klärung

Eine außergerichtliche Einigung ist für den Beteiligten wünschenswert, löst aber dauerhaft das Problem nicht. Nur ein Prozess brächte Klärung, was ein Gedicht von Erhardt heute noch wert ist. Lappan hatte sich bei seiner Ansetzung an den vom Journalistenverband empfohlenen Sätzen orientiert und diese sogar um 20 Prozent nach unten korrigiert – ob das der richtige Maßstab ist, ist aber fraglich.

In der Literatur existiert kein Präzedenzfall, an dem man sich orientieren könnte, denn in der Regel scheuen sich die Rechteinhaber, vor Gericht zu gehen: Sie leben von jener Grauzone, die die Angst der Beklagten schürt. Wenn es dann doch zum Prozess kommt, ist es durchaus möglich, dass der Rechteinhaber in seinen Forderungen deutlich zurechtgestutzt wird. Das musste im Oktober letzten Jahres schmerzhaft die Musikindustrie erfahren: in einem Filesharing-Prozess entschied das Landgericht Hamburg einen Schadensersatz von 15 Euro pro Titel – dabei hatten die Klägerinnen 300 Euro gefordert.

http://www.taz.de/!75590/

 

 

Bei solch närrischen Treiben - den die Bundesregierung wesentlich mit zu verantworten hat - muss man schon staunen, dass wenigstens Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bei klarem Verstand bleibt, wenngleich sie als Vertreterin der Wirtschaftspartei FDP wohl auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen muss.

 

28.10.2011 08:58

heise online

Justizministerin will gegen Abmahnunwesen und Datensammler vorgehen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte in einer Grundsatzrede zu "Perspektiven liberaler Netzpolitik" an, einen Gesetzentwurf gegen den "ausufernden Abmahnmissbrauch" vorlegen zu wollen. Jährlich erhielten Internetnutzer und 700.000 entsprechende Anwaltsschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen,r führte die Liberale auf dem ersten Online-Medientreff der FDP-Bundestagsfraktion aus. Das Instrument der Abmahnung werde "als sehr entwickeltes Geschäftsmodell" zunehmend in einer nicht vorgesehenen Weise etwa gegen Händler bei eBay oder Amazon angewandt.

Der Gesetzgeber beschränkte die Anwaltskosten für die erste Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen im Internet in einfachen Fällen ohne gewerbliches Ausmaß bereits 2008 auf 100 Euro. Dies geht Leutheusser-Schnarrenberger aber nicht weit genug. Das juristische Mittel der Abmahnung solle zwar nicht abgeschafft werden, seiner Handhabe sollten aber Grenzen aufgezeigt werden, erläuterte die FDP-Politikerin. Dabei könne es etwa darum gehen, den Streitwert oder der Wahlmöglichkeit des Gerichtsstands einzuengen.

...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-will-gegen-Abmahnunwesen-und-Datensammler-vorgehen-1368166.html

 

 

Die meiste Zeit des Jahres scheint der deutsche Gesetzgeber jedoch zu schlafen und so tummeln sich zwielichtige Rechtsanwälte und Rechtsanwaltssyndikate unter dem Deckmantel des Gesetzes im Internet, um vermeintliche Rechtsverstöße abzumahnen und die dicke Kohle zu machen.

Es gibt auch löbliche Ausnahmen, nicht jeder Anwalt ist ein Schuft - und das ist auch gut so.

 

15. Dezember 2010

LG Hamburg: Filesharing-Abmahnungen sind kein Selbstläufer – Ein Erfahrungsbericht

Es zeichnet sich derzeit ab, dass das Umfeld für Abmahnungen wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzungen schwieriger wird. Die Abmahner kämpfen mit Beweisschwierigkeiten, der Beschränkung der Erstattung von Abmahnkosten auf € 100,00 (§ 97a UrhG), widerspenstigen Anschlussinhabern und fehlender Akzeptanz in Bevölkerung und Medien. Mehr und mehr wird offenbar, dass die Durchsetzung der behaupteten Ansprüche – vor allem auf Unterlassung und Kostenerstattung – zunehmend mit Problemen behaftet ist. Fast täglich werden Urteile bekannt, dass große Vorhaben kläglich gescheitert sind. Dem entsprechen meine persönlichen Erlebnisse in einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, welches letztlich zugunsten des Anschlussinhabers ausgegangen ist. Der Weg dahin war allerdings steinig.

....

http://www.wekwerth.de/news/urheberrecht/lg-hamburg-filesharing-abmahnungen-kein-selbstlaeufer-ein-erfahrungsbericht/#more-373

 

LG Hamburg, Urteil vom 11.08.2010 (308 O 171/10)

http://www.wekwerth.de/news/wp-content/uploads/2010/12/lg_hamburg_308o171-10.pdf

 

 

 

Wo aber Gefahr ist, wächst

Das Rettende auch.

 

Zum Glück ist Friedrich Hölderlin schon über 70 Jahre lang tot, sonst dürften wir diese Zeilen "bei Meidung eines Ordnungsgeldes von 5,00 € bis 250.000,00 €, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten", hier nicht wiedergeben, wie uns ein absurdes Urteil aus dem Landgericht München I beweist. 

 

LG München I - 8. September 2011 - 7 O 8226/11

Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von 5,00 € bis 250.000,00 €, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gemäß § 890 ZPO zu unterlassen, den nachfolgend abgedruckten Text des Künstlers und Komikers Karl Valentin ohne Zustimmung der Klägerin der Öffentlichkeit, insbesondere durch das Internet zugänglich zu machen und/oder diese Handlung durch Dritte vornehmen zu lassen:

...

Permalink: http://openjur.de/u/254522.html

 

 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger spricht dezent von 700.000 "Anwaltsschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen" mit denen derzeit Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland jährlich durch Rechtsanwälte und Anwaltssyndikate terrorisiert und abgezockt werden. Die Gerichtsbarkeit als willfähriger Staathalter von Interessen von Teilen der Rechtsanwaltschaft hat die bisherige schlimme Entwicklung mit zu verantworten. Nun will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Notbremse ziehen. Höchste Zeit dafür, denn inzwischen ist das Vertrauen in den "Rechtsstaat" bei vielen von gierigen Anwälten geschädigten Internetnutzern auf Null gesunken. Wollen wir hoffen, dass es der Rechtsanwaltsmafia, die über Verbindungen bis in den Bundestag verfügt, nicht gelingen wird, das überfällige Vorhaben der Justizministerin zu stoppen oder bis zur Unkenntlichkeit zu verwässern.

Das Thema ist nun sogar bei den Grünen - der Partei der 90-er Jahre des vorigen Jahrhunderts - angekommen, die sich seit geraumer Zeit um Stromlinienförmigkeit und politischen Anschluss an die CDU bemüht, so dass sie inzwischen als innovative Partei kaum noch wahrnehmbar ist.

 

 

Parteitag in Kiel Die Grünen wollen die Netzpolitik zurück

Kai Biermann

Die Grünen stellen ein ambitioniertes Internet-Grundsatzprogramm zur Abstimmung – bitter nötig angesichts des Erfolgs der Piraten. Doch um das Thema bahnt sich Streit an.

...

Vor allem stört Industrie und parteiinterne Kritiker, dass der Leitantrag fordert, die Schutzfrist für Werke auf fünf Jahre zu senken. Derzeit sind geistige Werke 70 Jahre lang geschützt und dürfen in der Zeit nicht ohne Erlaubnis kopiert werden. Allerdings wächst dieser Zeitraum ständig. Immer, wenn er abzulaufen droht, setzt die Industrie mit dem Konzern Disney an der Spitze durch, dass er verlängert wird. Was Unternehmen wie Disney nützt, verhindert, dass aus alten Werken neue entstehen können, letztlich bremsen solche Grenzen also Innovation.

...

25.11.2011

http://www.zeit.de/digital/internet/2011-11/gruene-netzpolitik-urheberrecht/seite-2

 

 

Nun darf man allerdings der Partei "Bündnis 90 die Grünen" nicht alles glauben, was sie verkündet. Für den Ausstieg aus der Atomenergie, der ideologischen Klammer der Partei, sind die Grünen auch bereit, die Bürgerrechte an den Teufel zu verkaufen. Wer Informationsfreiheit will, sollte auch Informationsfreiheit wählen. Im Moment ist unter diesem Gesichtspunkt daher die Piratenpartei Deutschland die einzig wählbare Alternative.

Bis nun die Weichen im Deutschen Bundestag in Richtung Informationsfreiheit umgestellt sind und auch der letzte trottelige CDU-Bundestagsabgeordnete festgestellt hat, dass man Geld nicht essen kann und das Profitinteresse der Medienindustrie - so wie etwa der Agence France-Presse GmbH - nicht das Maß aller Dinge ist, wird wohl noch ein wenig Wasser die Spree hinunterfließen.

Bis dahin heißt es, den Geldeintreibern der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hamburg widerstehen.

 

 

 

 

Ablauf der Auseinandersetzung mit der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Der Ablauf der Auseinandersetzung ist weitestgehend klar und von der KSP hundertfach erprobt. Die KSP produziert in Großserie Zahlungsaufforderungen wegen angeblicher Urheberechtsverletzungen und - so die zur Zahlung Aufgeforderten sich den Forderungen der KSP zu unterwerfen - Klagen. Die KSP verwendet dafür Standardtexte, die sie im Laufe der Zeit im kreativen Anpassungsprozess an die Bedürfnisse der Justiz erarbeitet hat. Die jeweils leicht modifizierten Klageschriften der KSP dürften in der Regel einen Seitenumfang von 9 bis 10 Seiten haben.

Der chronologische Ablauf ist in der Regel wie folgt.

1. Laufende Überwachung des Internets durch die von der KSP beauftragte Lernhaus GmbH. Diese übernimmt auch die "Trefferdokumentation" bei der von ihr durchgeführten Überwachung des Internets. Die Lernhaus GmbH erhält dafür von der KSP 95,00 € (erster bis dritter Treffer) Pauschal).

2. Forderung der Agence France-Presse GmbH wegen angeblicher Urheberechtsverletzung, vorgetragen durch die Rechtsanwälte Dr. Röhnelt oder Dr. Richter von der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Hamburg.

3. Widerspruch des in Anspruch genommenen gegen die von der KSP vorgetragene Forderung.

4. Je nach Lust und Laune Verhandlung mit den Rechtsanwälten Dr. Röhnelt oder Dr. Richter von der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nach dem Prinzip eines arabischen Basars. Gibst du mir was, geb ich Dir was. 

5. Falls keine Einigung, möglicherweise Einstellung der Bemühungen zum Geldeintreiben seitens der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 

6. Falls die Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ihre Bemühungen zum Geldeintreiben nicht einstellt folgt Beantragung eines Mahnbescheids durch die Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beim zuständigen Mahngericht.

7. Zustellung eines Mahnbescheides wegen angeblicher Urheberechtsverletzung, veranlasst durch die Agence France-Presse GmbH, vertreten durch die Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

8. Zahlung des geforderten Betrages oder Nichtzahlung des geforderten Betrages.

9. Falls Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, Rückzug der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder aber Klage der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, verbunden mit dem Antrag, beim bisher zuständigen Mahngericht, das Verfahren an das Haus- und Hofgericht der KSP, das Amtsgericht Hamburg abzugeben.

10. Falls das bisher von der KSP angerufene Gericht dem Abgabeantrag an  das Amtsgericht Hamburg entspricht, kann der Beklagte dagegen Beschwerde einelegen.

11. Falls keine Beschwerde eingelegt wird, geht die Sache an das Amtsgericht Hamburg. Dort warten schon die Richter Führer - als Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - und Lohmann - Richter am Amtsgericht Hamburg auf neue Nervennahrung, sprich Arbeit. 

Der Weg von der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum Amtsgericht Hamburg ist denkbar kurz, nur 500 Meter. Man ist sozusagen Nachbar miteinander und wie man weiß, kann aus langjähriger Nachbarschaft  schon leicht Freundschaft entstehen. Dies wird hier wohl nicht der Fall sein, denn wenn die vielen KSP-Klagen alle bei  Richter Führer und Richter Lohmann landen, dann haben diese beiden wackeren Beamten alle Hände voll zu tun. Wie man weiß führt eine hohe Arbeitsbelastung auch bei Richtern zu Unzufriedenheit, Krankheit oder Frühberentung. Oder man findet Wege eine hohe Arbeitsbelastung zu mindern. So etwa in dem man das Durchlauftempo oder den Grad der Automatisation bei der Bearbeitung der Klagen erhöht. Ist ja aus der Automobilproduktion hinlänglich bekannt.

Die Klageschriften der KSP sind den am Amtsgericht Hamburg zuständigen Richtern im Grundsatz hinlänglich bekannt, grad so wie der Betriebspförtner weiß, wer da jeden Morgen zur Arbeit kommt.

Na dann viel Spass.

 

 

 


 

 

Forderung der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH namens der Agence France-Presse GmbH:

 

 

 

 

 

 

 

 

Zitatanfang:

 

KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

...

Kaiser-Wilhelm-Straße 40

20355 Hamburg

 

Hamburg, 01.11.2010

...

 

 

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

 

die Agence France-Presse GmbH, Berliner Freiheit 2, 10785 hat uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. ...

Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der unserer Mandantin auf Grund von Urheberrechtsverletzungen zusteht. Sie verwenden auf Ihrer Website system-familie.de unter den als Anlagen aufgeführten URLs Texte, an welchen unsere Mandantin das ausschließliche Nutzungsrecht i.S. d. Urheberrechtsgesetzes hat. ...

Für die unberechtigte Nutzung schulden Sie unserer Mandantin Schadensersatz. ...

...

 

Der zu zahlende Gesamtbetrag berechnet sich wie folgt:  

Schadensersatz gemäß vorstehender Berechnung                       EUR     900,00

Dokumentationskosten                                                               EUR      75,00

Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert: EUR 900,00

1,3 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG             EUR      84,50

Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VVRVG                                  EUR     16,90 

...

Gesamtbetrag                      EUR       1.076,40 

 

 

Den Eingang des Gesamtbetrages erwarten wir spätestens bis zum 

                                                                          15.11.2010

 

 

...

 

Dr. Richter

Rechtsanwalt

 

 

Hinweis unserer Mandantschaft:

Warum AFP gegen Urheberechtsverletzungen vorgeht.

AFP ist eine der drei global tätigen Nachrichtenagenturen ... . Die deutsche AFP-GmbH ist eine hundertprozentige Tochter des französischen Mutterkonzerns, ...

... 

 

 

Zitatende

 

 


 

 

Beratungspraxis, Peter Thiel

Wollankstraße 133, 13187 Berlin

 

Agence France-Presse GmbH

Geschäftsführer Herr Krieger

Berliner Freiheit 2

10785 Berlin

 

 

 

22.02.2011

Sehr geehrter Herr Krieger,

von der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40, 20355 Hamburg wurde mir mit Datum vom 01.11.2010 das anliegende Schreiben unter dem Aktenzeichen: XU1010273 zugeschickt. Unterschrieben ist die Forderung von einem Dr. Richter.

Darin macht Dr. Richter einen vorgeblichen Schadensersatzanspruch namens der Agence France-Presse GmbH geltend.

Eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung dieser Kanzlei durch die Agence France-Presse GmbH setze ich voraus. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie diesbezüglich um Nachricht.

 

Ein Schadensersatzanspruch wie er in dem Schreiben der Kanzlei vorgetragen wird, scheidet allerdings aus mehreren Gründen aus.

 

1. Die Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht mit Schreiben mit Datum vom 01.11.2010 einen Schadensersatzanspruch geltend für eine angebliche Verletzung des Urheberrechtes, den sie aber nicht belegt. So wird in dem Schreiben auf zwei Unterseiten meines Internetauftritts www.system-familie.de verwiesen, ohne zu erläutern, welche der dort von mir eingestellten Inhalte die angebliche Verletzung des Urheberrechtes begründen sollen.

 

2. Die Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat das Zitatrecht nach § 51 Urheberrechtsgesetz unbeachtet gelassen.

 

§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

 

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk ange-führt werden,

3. ….

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

 

 

 

3. Der Agence France-Presse GmbH ist kein Schaden entstanden. Ein Schaden würde voraussetzen, dass ich die mir unbekannten und in dem Schreiben der Kanzlei nicht näher benannten Texte bei Kenntnis aller Umstände bei der Nachrichtenagentur Agence France-Presse GmbH eingekauft hätte. Davon ist aber nicht auszugehen, da ich generell keine Texte bei Nachrichtenagenturen einkaufe.

Schon gar nicht kann ein Schaden nachgewiesen werden für Texte die zu ihrer Entstehungszeit der Erläuterung aktueller Ereignisse dienten, aber diesen Zweck nach 3, 5 oder mehr Jahren in keiner Weise mehr bedienen.

In so fern ist auch die auf dem Schreiben der Kanzlei unten in einem Kästchen angegebene Begründung unter dem Titel „Hinweis unserer Mandantschaft“ wohl irreführend, denn es ist eben nicht so, wie in dem Text suggeriert:

 

„… gereicht uns andererseits jedoch zum Nachteil, da sie manche Internetbesucher dazu veranlasst, AFP-Inhalte einfach zu kopieren und auf ihren eigenen Webseiten zu veröffentlichen - ohne dass sie die erforderlichen Rechte dafür bei AFP erworben hätten.“

 

 

Die hier gerügten „Internetbesucher“, sind in der Regel aber keine Abnehmer von Agenturtexten, wie es Zeitungen, Zeitschriften etc. sind, sondern Privatpersonen, die eben gerade nicht zur Verkaufszielgruppe einer Nachrichtenagentur gehören.

 

 

4. Die Forderung der Kanzlei wäre aber auch wenn sie dem Grunde nach berechtigt wäre, in der Höhe der Forderung völlig unangemessen. Für weniger als 1000 Zeichen eines Textes (das sind gerade einmal 12 Zeilen a 86 Zeichen) einen Betrag von 150,00 € zu bezahlen, wie von der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufgemacht, solche Ausgaben für so wenig Text, das mag sich eine große Zeitung leisten, die sich davon naturgemäß einen wirtschaftlichen Gewinn verspricht, für eine einzelne Person ist ein solcher Betrag völlig unangemessen.

Im übrigen kann auch kein anderer definierter Schaden entstehen, wenn der genannte Text im Internet bei einschlägigen im Internet verfügbaren Zeitungsarchiven frei verfügbar ist, somit also jeder User auf den Text zugreifen kann, ohne sich die Mühe machen zu müssen, auf meine bescheidene Internetseite zuzugreifen.

 

Bitte seien Sie aus den vorgestellten Gründen so freundlich und gebieten Sie genannter Kanzlei Einhalt, ... .

 

 

Vielen Dank

 

 

 

Peter Thiel

 

 

 

 

P.S. Ich habe mir erlaubt, den Inhalt meines Schreibens auf www.system-familie.de/abmahnung.htm einzustellen.

 

 

Anlage:

Schreiben Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kaiser-Wilhelm-Straße 40, 20355 Hamburg mit Datum vom 01.11.2010. Aktenzeichen: XU1010273

 

 

 


 

 

 

 

 

Zitatanfang

 

Mahnbescheid

vom 30.03.2011

...

AFP Agence France-Presse GmbH

...

 

gesetzlich vertreten durch:

Geschäftsführer

ANDREAS KRIEGER

 

Prozessbevollmächtigte:

Rechtsanwälte

KSP KANZLEI Dr. SEEGERS, Dr. FRANKENHEIM

RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBH

Kaiser-Wilhelm-Straße 40

20355 Hamburg

 

I. HAUPTFORDERUNG

...

II. KOSTEN WIE NEBENSTEHENDe 

...

III. NEBENFORDERUNGEN

...

IV. ZINSEN

...

 

SUMME: ******1.152,43 EUR

 

 

 

Zitatende

 

 

"Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem Amtsgericht Pankow-Weißensee.", so der Antragstext der KSP. Seltsam nur, dass die KSP im Klageverfahren der dapd nachrichtenagentur GmbH ./. Peter Thiel beim Amtsgericht Wedding nicht auch die Abgabe an das Amtsgericht Pankow-Weißensee beantrag hat, sondern an das Amtsgericht Hamburg als Hausgericht der KSP.

 

 


 

 

Klage der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH namens der Agence France-Presse GmbH vom 05.01.2012:

 

Seite 1

 

 

 

Seite 2

 

Der Schriftsatz - unterzeichnet von Dr. Röhnelt - umfasst weitere acht Seiten. 

 

 

Der Schriftsatz ist in seinen wesentlichen Teilen offenbar ein Standardtext, den die betreffenden KSP-Anwälte auch in anderen Verfahren - leicht modifiziert - zur Anwendung bringen. Wäre ja auch ein Wunder, wenn bei der Massenproduktion der KSP jeder Schriftsatz eine eigene originäre Schöpfung wäre. Das würde ja die Profitrate wesentlich ungünstiger ausfallen.

Schaut man sich nun diese Klage genauer an, so fällt einem einiges auf. Der mutmaßliche Kläger, Agence France-Presse GmbH, möchte in einem möglichen gerichtlichen Gütetermin nicht persönlich erscheinen. Ist ja auch verständlich, nächsten Tag steht das noch in der Zeitung und alle Welt boykottiert demnächst diese Nachrichtenagentur. Zudem müsste der Vertreter der Agence France-Presse GmbH, also der Geschäftführer der Agence France-Presse GmbH, Herr N. Clemens Wortmann oder Herr Andreas Krieger persönlich bei Gericht erscheinen. Oder aber sie müssten einen legitimierten Vertreter senden. Dieser müsste dann, dem Ansinnen zur Durchführung der Klage beauftragten Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg folgend, von Berlin aus zu einem Gerichtstermin nach Hamburg fahren. Sechs Stunden auf der Bahn oder im Auto von Berlin nach Hamurg und zurück für einen Streitwert von 900 €, so doof ist man bei der Agence France-Presse GmbH nun auch wieder nicht. Zumal bei den Fließbandabmahnungen seitens der Agence France-Presse GmbH / Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dieser Vertreter wohl zwei, drei Mal die Woche nach Hamburg fahren müsste. Das hieße mit dem Schinken nach der Wurst werfen. Daher also das Interesse von Agence France-Presse GmbH, vertreten durch die Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, zu einem möglichen gerichtlichen Gütetermin keinen persönlichen Vertreter nach Hamburg schicken zu müssen.

 

Mit Datum vom 12.01.2012 gibt das Amtsgericht Wedding das Verfahren an das Amtsgericht Pankow-Weißensee ab.

 

 

 

 

 

 

Das Amtsgericht Pankow/Weißensee teilt am 23.01.2012 meinem Anwalt mit:

 

 

 

 

 

Meine Stellungnahme zum Schreiben des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 23.01.2012: 

 

 

Amtsgericht Pankow/Weißensee

- Dienstgebäude Weißensee -

Abteilung 100

13086 Berlin

 

 

Betrifft: Geschäftszeichen 100 C 20/12

In der Sache: AFP Agence France Presse GmbH ./. Thiel

 

27.01.2012

Sehr geehrter Herr Richter Weiß,

der Überlegung des Gerichtes, den Rechtsstreit, der Intention des Klägers zu folgend, an das Amtsgericht Hamburg Mitte abzugeben, wird seitens des Unterzeichnenden widersprochen.

Der Rechtsstreit soll vielmehr an das nach §32 ZPO zuständige Amtsgericht Charlottenburg verwiesen werden.

Der Kläger, die AFP Agence France Presse GmbH hat Ihren Sitz in Berlin. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg.

 

AFP Agence France-Presse GmbH

Berliner Freiheit 2

Potsdamer Platz

D-10785 Berlin

Tel : (030) 308 76 - 0

Geschäftsführer: N. Clemens Wortmann, Andreas Krieger Amtsgericht Charlottenburg HRB 71745

http://www.afp.com/afpcom/de/copyright

 

 

 

Auch der von der AFP Beklagte, Herr Peter Thiel, hat seinen Sitz in Berlin.

Wenn die in Berlin ansässige Agence France Presse GmbH zur Geltendmachung ihrer Forderung eine Anwaltskanzlei in Hamburg beauftragt und diese Kanzlei naturgemäß ein Interesse daran hat, die von ihr in großer Zahl verfolgten ähnlichen Forderungen gegenüber anderen natürlichen oder juristischen Personen in ganz Deutschland mit dem geringsten Aufwand zu betreiben, mag dies aus der Sicht eines auf maximaler Gewinneffizient bedachten Unternehmens, wie der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 40, 20355 Hamburg (KSP) verständlich sein, allein ist es nicht Sache der Justiz den Wünschen von Unternehmungen wie der KSP in Hamburg zu folgen, sondern der Logik der Sache, die dadurch gekennzeichnet ist, dass:

1. Kläger und Beklagter beide ihren Sitz in Berlin haben

2. Die vom Kläger behauptete Urheberrechtsverletzung bis zu einer abschließenden Feststellung durch das Gericht nicht bewiesen, sondern bislang nur behauptet sind. Dieser Behauptung wird seitens des Beklagten entgegengetreten.

3. So denn überhaupt Texte, von denen die AFP - unbewiesen - behauptet von den möglicherweise in Frage kommenden Urhebern, Antje Sator (Kürzel jes), Gesche Duvernet (Kürzel gt), Oliver Junker (Kürzel ju), ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt bekommen zu haben, von Herrn Peter Thiel ins Internet gestellt worden sind, dann war eine solche von der KSP behauptete - unerlaubte - Handlung mit Sicherheit nicht in Hamburg, sondern in Berlin vorgenommen worden, so dass nach § 32 ZPO nicht Hamburg, sondern Berlin als Gerichtsstand zutreffend ist.

 

§ 32 Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__32.html

 

4. Ist es dem Beklagten nicht zuzumuten, für den Nachweis des Nichtzutreffens der Behauptung des Klägers über angebliche Urheberechtsverletzungen, zu Gerichtsterminen eine zeitaufwändige und kostenverursachende Reise nach Hamburg unternehmen zu müssen, während die den Kläger vertretende Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 40, 20355 Hamburg bis zum Amtsgericht Hamburg Mitte am Sievekingplatz 1 in 20355 Hamburg laut Google Maps lediglich einen Fußweg von 550 Metern zurücklegen muss.

5. Die in der Anlage aufgeführte Rechtsprechung stützt den Antrag des Beklagten, den Gerichtsstand des Amtsgerichtes Charlottenburg zu begründen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Anlage

 

1. Beschluss zum fliegenden Gerichtsstand

Landgericht Hamburg - 303 O 197/10. - Beschluss vom 9. Juni 2010

Das Landgericht Hamburg erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin an das gemäß §32 ZPO zuständige Landgericht Lübeck

 

2.

Kein fliegender Gerichtsstand bei P2P-Urheberrechtsverletzungen von Kanzlei Dr. Bahr, 4. Januar 2012, 12:05 Uhr

Der sogenannte fliegende Gerichtsstand erlaubt der klagenden Partei keine willkürliche Wahl des Gerichtsstands. Für die örtliche Zuständigkeit ist erforderlich, dass sich der behauptete Rechtsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat.

...

 

 

Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg

Hinsichtlich einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts hat sich im vergangenen Jahr das Amtsgericht Charlottenburg damit auseinandergesetzt (Aktenzeichen 226 C 130/10). In dem Fall hatte eine in Deutschland prominente Person gegen das Onlineportal geklagt, weil dort ein persönlichkeitsrechtsverletzender Artikel erschienen war.

 

 

 

 

Meine ergänzende Stellungnahme zum Schreiben des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 23.01.2012:

 

 

Amtsgericht Pankow/Weißensee

- Dienstgebäude Weißensee -

Abteilung 100

Parkstr. 71

13086 Berlin

 

per Fax an: 90245-400

 

 

Betrifft: Geschäftszeichen 100 C 20/12

In der Sache: AFP Agence France Presse GmbH ./. Peter Thiel

Ihr Schreiben vom 30.01.2012

 

 

13.02.2012

Sehr geehrter Herr Richter Weiß, sehr geehrte Frau Richterin Kucment,

in Ergänzung zu meinem Schreiben vom 27.01.2012 bezüglich meines Antrages auf Feststellung der Zuständigkeit des Amtsgerichtes Charlottenburg übersende ich Ihnen beiliegend den vollständigen Wortlaut der Entscheidung des Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - Entscheidung vom 16. November 2010, der auf den hier vorliegenden Streitfall sinngemäß anzuwenden ist.

Mit freundlichen Grüßen

 

Peter Thiel

 

 

 

AMTSGERICHT BERLIN-CHARLOTTENBURG

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

Aktenzeichen: 226 C 130/10

Entscheidung vom 16. November 2010

In dem Rechtsstreit (...)

hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg auf die mündliche Verhandlung vom (...) durch (...) für Recht

erkannt:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.4. Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.

 

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren.

Der Kläger ist ein bekannter ... Die Beklagte betreibt die Domain www.portal,1und1.de unter der sie mit der Überschrift ... über den Kläger ... berichtete. Wegen des weiteren Inhalts der Berichterstattung wird auf Bl. 11 d.A. (Anlage K 1) verwiesen. Namens und in Vollmacht des Klägers forderten die Prozessbevollmächtigten des Klägers die Beklagte mit Schreiben vom 17.4.2009 auf, in Bezug auf diese Berichterstattung eine Unterlassungserklärung abzugeben, welche die Beklagte daraufhin unter dem 24 4.2009 abgab. Wegen des weiteren Inhalts des Aufforderungsschreibens und der Unterlassungserklärung wird auf Bl. 18 bis 22 d.A. (Anlagen K 6 und K 7) verwiesen.

Der Kläger forderte die Beklagte daraufhin mit Schreiben seiner Prozessbevollmächtigten vom 4.5.2009 (Anlage K 8 - Bl. 23 d.A.), zur Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus der dem Schreiben beigefügten Kostenrechnung gleichen Datums i.H.v. 546,69 € (Anlage K 9 - Bl. 24 d.A.) auf.

Der Kläger meint, das AG Charlottenburg sei nach § 32 ZPO örtlich zuständig, weil die streitgegenständliche Publikation über das Internet verbreitet werde und auch in Berlin bestimmungsgemäß abrufbar sei. Es gäbe registrierte Nutzer der Onlinedienste der Beklagten im Amtsgerichtsbezirk Charlottenburg und auch der Nachrichtendienst der Beklagten richte sich an Nutzer in diesem Gerichtsbezirk. Hinzu komme, dass der Kläger ... und nach wie vor im Schnitt mehrere Tage im Monat in Berlin weile, unter anderem auch im Amtsgerichtsbezirk Charlottenburg, wo er auch Bekannte und Fans habe, ... so dass gerade bei der Berliner Leserschaft ... und auch bei der Leserschaft im Amtsgerichtsbezirk Charlottenburg ... ein besonderes Interesse an dem Beitrag zu verzeichnen sei. Im Amtsgerichtsbezirk Charlottenburg ansässig sei auch die B.Z. Ullstein GmbH als Verlegerin der B.Z., auf deren sowie der Berichterstattung der BILD-Zeitung die streitgegenständliche Berichterstattung ... unstreitig - beruht. Die Redaktionen der B.Z. und der BILD-Zeitung seien ebenfalls in Berlin ansässig. Der BGH habe mit seiner Entscheidung zur internationalen Zuständigkeit nicht die örtliche Zuständigkeit bei Internetveröffentlichungen beschränken wollen. Es gäbe auch keine Veranlassung, warum die Beklagte mit ihrem ersichtlich an einen gesamtdeutschen Empfängerkreis gerichteten Internetangebot, das in Gesamtdeutschland und damit auch im Gerichtsbezirk Charlottenburg streitgegenständliche Berichterstattung im hiesigen Gerichtsbezirk abgerufen.

Der Kläger beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 546,69 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gem. § 247 Abs. 1 BGB seit dem 19.5.2009 zu zahlen.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Die Beklagte rügt die örtliche Zuständigkeit des AG Charlottenburg. Im Hinblick auf die Entfernung von ... zwischen dem Wohnsitz des Klägers in ... und dem Sitz der Beklagten in Montabaur sei die Anrufung eines Gerichts in einer in Deutschland praktisch maximal möglichen Entfernung von 600 km vom Sitz beider Parteien ... bestenfalls - rechtsmissbräuchlich.

 

 

 

 

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist unzulässig. Das AG Charlottenburg ist örtlich nicht zuständig, weil der Geschäftssitz der Beklagten nicht im hiesigen Gerichtsbezirk, sondern im Gerichtsbezirk des AG Montabaur liegt und damit das dortige Gericht gem. § 17 ZPO zuständig ist.

Eine hiesige Zuständigkeit folgt auch nicht aus § 32 ZPO. Gemäß § 32 ZPO ist für Klagen aus unerlaubten Handlungen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist. Der Gerichtsstand des Begehungsortes umfasst bei Begehungsdelikten sowohl den Ort, an dem der Täter gehandelt hat (Handlungsort), als auch den Ort, an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (Erfolgsort) (BGHZ 124, 245). Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung beruht auf dem Gedanken der Sachnähe. Am Begehungsort bzw. Tatort kann die Sachaufklärung und Beweiserhebung jeweils am Besten erfolgen (Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 32 Rz. 1).

Entgegen der Auffassung des Klägers sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur internationalern Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung von der Auffassung getragen, dass die örtliche Zuständigkeit bei Internetveröffentlichungen beschränkt werden muss. Die dortigen Ausführungen sind aufgrund der parallelen ratio von § 32 ZPO und Art. 5 Nr. 3 EuGVVO vorliegend übertragbar. Der BGH führt sowohl in seinem Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof vom 10.11.2009 - VI ZR 217/08 ..., als auch im Urteil vom 2.3.2010 ... VI ZR 23/09 - (New York Times) aus, dass die Ansicht, die die bloße Abrufbarkeit der rechtsverletzenden Inhalte für zuständigkeitsbegründend hält, dem Sinn und Zweck des § 32 ZPO widerspricht Die in dieser Bestimmung geregelte Tatortanknüpfung stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass die Klage am Gerichtsstand des Beklagten zu erheben ist. Ihre Rechtfertigung liegt in der durch den Handlungs- oder Erfolgsort begründeten besonderen Beziehung der Streitigkeit zum Forum. Eine besondere Beziehung zu einem bestimmten Forum wird durch die bloße Abrufbarkeit der rechtsverletzenden Inhalte allein jedoch nicht begründet. Ließe man die bloße Abrufbarkeit genügen, so käme es zu einer uferlosen Ausweitung der Gerichtspflichtigkeit des Beklagten, die den zuständigkeitsrechtlichen Leitprinzipien der Vermeidung beziehungsarmer Gerichtsstände, der Reduzierung konkurrierender Zuständigkeiten und der Vorhersehbarkeit und präventiven Steuerbarkeit der potentiellen Gerichtspflichtigkeit eklatant zuwiderliefe (BGH VI ZR 217/08, Rz. 18; BGH VI ZR 23/09, Rz. 17).

Die besondere Zuständigkeit nach § 32 ZPO beruht danach darauf, dass eine besonders enge Beziehung zwischen der Streitigkeit und anderen Gerichten als denen des Ortes des Beklagtenwohnsitzes besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser anderen Gerichte rechtfertigt (vgl. entsprechend zu Art. 5 Nr. 3 EuGVVO BGH VI ZR 217/08. Rz. 18).

Im vorzitierten Vorlagebeschluss zu Art. 5 Nr. 3 EuGVVO sah sich der BGH zur Vorlage veranlasst, weil der Europäische Gerichtshof bisher nicht entschieden hat, welche Anknüpfungskriterien für die Bestimmung und Abgrenzung des Erfolgsortes bei Internet-Delikten maßgeblich sind (BGH, Beschl. v. 10.11.2009 - VI ZR 217/08 - Rz. 9). Der BGH führt dort weiter aus, dass die von ihm zu § 32 ZPO entwickelte Beschränkung des Erfolgsortes auf bestimmungsgemäße Verbreitungsorte bei Printmedien auf Internet-Delikte nicht ohne Weiteres übertragen werden kann, weil Internet-Inhalte regelmäßig nicht "verbreitet", sondern zum Abruf bereitgehalten werden (BGH VI ZR 217/08, Rz. 13).

Soweit der Kläger insoweit darauf verweist, dass die streitgegenständliche Publikation auch in Berlin bestimmungsgemäß abrufbar sei, ist damit tatsächlich kein Abgrenzungskriterium des § 32 ZPO erfüllt. Der BGH führt hierzu ausdrücklich aus, dass das Einschränkungskriterium, wonach sich eine beanstandete Website "gezielt" oder "bestimmungsgemäß" an bestimmte Internetnutzer richtet, bei marktbezogenen Delikten wie Wettbewerbsverletzungen seine Berechtigung hat, für die erforderliche Begrenzung der ansonsten bestehenden Vielzahl von Gerichtsständen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen aber nicht geeignet ist (BGH VI ZR 23/09, Rz. 18).

Aufgrund dieser Überlegungen hat der BGH zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit das Kriterium der Interessenkollision entwickelt, nach welchem entscheidend ist, ob die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts einerseits, Interesse des Beklagten an der Gestaltung seines Internetauftritts und an einer Berichterstattung andererseits - nach den Umständen des konkreten Falls, insb. aufgrund des beanstandeten Inhalts der Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt, als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre (BGH VI ZR 23/09, Rz. 20).

Die Übertragung dieses Kriteriums auf § 32 ZPO erscheint allerdings zur Abgrenzung nicht geeignet. Denn hinsichtlich einer im gesamten Inland bekannten Person liegt eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Berichterstattung an keinem Ort im Inland erheblich näher, als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre. Die Anwendung des Kriteriums führt danach vorliegend zu einem Zirkelschluss.

Folge hiervon kann aber nicht sein, dass im Inland die bloße Abrufbarkeit zur Begründung der Zuständigkeit ausreicht, nicht aber bei der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit. Denn der Wahlgerichtsstand des § 32 ZPO stellt eine Begünstigung der jeweils klagenden Partei dar, die der Rechtfertigung bedarf. Der BGH begründet daher das Erfordernis eines über die bloße Abrufbarkeit hinausgehenden Ortsbezuges in den vorzitierten Entscheidungen ausdrücklich damit, dass § 32 ZPO eine Ausnahme von dem Grundsatz darstellt, wonach die Klage am Gerichtsstand des Beklagten zu erheben ist. Mit diesem in §§ 12, 13 und 17 ZPO verankerten Grundsatz hat der Gesetzgeber eine allgemeine, an der Natur der Sache und dem Gerechtigkeitsgedanken orientierte prozessuale Lastenverteilung vorgenommen und nicht bloße Zweckmäßigkeitsvorschriften geschaffen, die so oder auch anders getroffen werden könnten. Vielmehr handelt es sich um eine Regelung mit ausgesprochenem Gerechtigkeitsgehalt, die einen wesentlichen Grundgedanken des Prozessrechts enthält. Bereits aus der Natur der Sache folgt, dass der Angreifer den Angegriffenen an dessen Ort aufzusuchen hat. Dem Vorteil des Klägers, der nicht nur das Ob, sondern auch den Zeitpunkt und die Art des Klageangriffs bestimmt, entspricht die Begünstigung des Beklagten, den ihm ohne und meist gegen seinen Willen aufgezwungenen Rechtsstreit nicht auch noch unter zusätzlichen Erschwerungen an einem auswärtigen Gericht führen zu müssen. Indem die gesamte Zuständigkeitsordnung dafür sorgt, dass jede Sache vor das am günstigsten gelegene Gericht kommt, gewährleistet sie zugleich die sachgerechte Ausübung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Aus ihr ergibt sich schließlich der "gesetzliche Richter" (Art. 102 Abs. 1 Satz 2 GG) (Zöller, a.a.O., § 12 Rz. 2 m.w.N.). Im Hinblick auf diese grundsätzliche Wertung bedarf auch der inländische Wahlgerichtsstand der unerlaubten Handlung der Abgrenzung durch einen die tatsächliche Sachnähe begründenden Ortsbezug. Diesen lediglich für die internationale Zuständigkeit einzufordern, erscheint nicht konsequent.

Soweit weiter die Meinung vertreten wird, dass man auch bedenken sollte, dass es naheliege, den Kläger angesichts einer von ihm immerhin behaupteten unerlaubten Handlung des Beklagten in der Gerichtszuständigkeit zu begünstigen (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., ZPO, 66. Aufl., § 32 Rz. 5), kann dem nicht gefolgt werden. Denn die bloße Geltendmachung eines Anspruchs aus Delikt kann den Kläger nicht ggü. dem aus Vertrag Klagenden begünstigen, weil der Behauptung der Begehung einer unerlaubten Handlung an sich keine höhere Wahrscheinlichkeit ihres Zutreffens innewohnt, als der Behauptung etwa einer vertraglichen Pflichtverletzung.

Der Wahlgerichtsstand des § 32 ZPO kann danach bei Internetdelikten nur dann gerechtfertigt sein, wenn die behauptete unerlaubte Handlung einen Ortsbezug zum Gerichtsbezirk des gewählten Gerichtes aufweist, der über den Ortsbezug zu den Gerichtsbezirken aller anderen - sachlich zuständigen - inländischen Gerichte hinausgeht. An dieser Rechtfertigung fehlt es hier. Ein besonderer Ortsbezug der streitgegenständlich behaupteten unerlaubten Handlung, nämlich der von der Beklagten auf ihrer Website eingestellten Berichterstattung mit behauptetem persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalt, zum Gerichtsbezirk des AG Charlottenburg ist nicht erkennbar. Insoweit ist auch festzustellen, dass der Kläger zunächst selbst nicht vorgetragen hat, dass die beanstandete Berichterstattung im hiesigen Gerichtsbezirk überhaupt von Internet-Nutzern abgerufen worden ist. Dies freilich vor dem Hintergrund, dass weder für den Kläger noch die Beklagte feststellbar ist, von welchem Ort die Berichterstattung jeweils abgerufen wird. Der Klägervertreter hat auf den entsprechenden Hinweis des Gerichts erst in der mündlichen Verhandlung vorgetragen, die beanstandete Berichterstattung selbst im hiesigen Gerichtsbezirk abgerufen zu haben. Ließe man dies ausreichen, kann sich der Kläger den im Rahmen des § 32 ZPO mindestens erforderlichen Erfolgsort in jedem ihm genehmen Gerichtsbezirk stets selbst verschaffen.

Genau an diesem Punkt zeigt sich im Übrigen der Unterschied zur Anwendung von § 32 ZPO hinsichtlich persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung der Printmedien, deren vermeintlich unberechtigte Privilegierung der Kläger insoweit rügt. Denn dort ist der Handlungsort der unerlaubten Handlung, nämlich der Ort, an dem das jeweilige Printmedium in den Geschäftsverkehr gebracht und hierdurch verbreitet wird, nicht nur ohne Weiteres feststellbar, sondern vom Deliktschuldner, nämlich durch die Wahl seiner Vertriebsorte, selbst bestimmt.

Demgegenüber begründet die bloße Abrufbarkeit der Berichterstattung den erforderlichen Ortsbezug, wie ausgeführt, nicht. Der Ortsbezug muss auch hinsichtlich der unerlaubten Handlung selbst bestehen. Der Vortrag des Klägers dazu, was ihn persönlich mit dem hiesigen Gerichtsbezirk verbindet bzw. inwieweit Verbindungen seiner Berufsausübung zum hiesigen Gerichtsbezirk bestehen, ist daher unerheblich. Insbesondere kommt es nicht darauf an, dass der Kläger ..., ob er mehrere Tage im Monat in Berlin u.a. im hiesigen Gerichtsbezirk weilt, ob er hier auch Bekannte und Fans hat, ob ... aufgetreten ist und auftreten wird. Denn der Kläger dürfte sich auch in den anderen Stadtteilen Berlins sowie anderen Städten und Orten zeitweilig aufhalten, dort Fans und soziale Bindungen haben, ... absolvieren. Soweit der Kläger meint, die Berliner Leserschaft interessiere sich deshalb besonders für die beanstandete Berichterstattung, weil ..., so begründet auch dies nicht den erforderlichen Ortsbezug, zumal weder vorgetragen, noch ersichtlich ist, dass sich aus dem Amtsgerichtsbezirk Charlottenburg eine Leserschaft rekrutiert, die sich für die beanstandete Berichterstattung mehr interessiert, als etwa in den Gerichtsbezirken Wedding und Neukölln.

Schließlich ist auch unerheblich, ob die B.Z. Ullstein GmbH als Verlegerin der B.Z. ihren Sitz im hiesigen Gerichtsbezirk hat, weil die B.Z. Ullstein GmbH mit der Einstellung der beanstandeten Berichterstattung in das Internet als der hier streitgegenständlichen unerlaubten Handlung unstreitig in keiner Weise befasst war. Aus dem gleichen Grund ist es unerheblich, ob die Redaktionen der B.Z. und der BILD-Zeitung in Berlin ansässig sind, abgesehen davon, dass deren Sitz jeweils auch nicht im hiesigen Gerichtsbezirk liegt.

Es verbleibt danach dabei, dass die Anrufung des AG Charlottenburg offenbar allein vor dem Hintergrund erfolgt ist, dass sich die Kanzlei der Prozessbevollmächtigten des Klägers im hiesigen Gerichtsbezirk befindet. Dies stellt den erforderlichen Ortsbezug der unerlaubten Handlung aber nicht nur nicht her, sondern zeigt darüber hinaus anschaulich, dass der Verzicht auf Abgrenzungskriterien zur wertungskonformen Anwendung des klägerbegünstigenden Wahlgerichtsstandes des § 32 ZPO diesen zu einem "Selbstbedienungsladen" der Prozessbevollmächtigten bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Delikten im Internet verkommen lässt.

Nach alledem begründet § 32 ZPO die hiesige Zuständigkeit nicht. Denn die beanstandete Berichterstattung weist keine besonders enge Beziehung zum Bezirk des AG Charlottenburg auf, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieses Gerichts rechtfertigt.

Die prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91 Abs. 1, 708 Nr. 11, 711 Satz 1, Satz 2 i.V.m. 709 Satz 2 ZPO.

Die Berufung gegen das Urteil war gem. § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

Unterschriften

 

 

http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/fliegender-gerichtsstand-nur-bei-konkretem-ortsbezug-amtsgericht-charlottenburg-urteil-vom-16112010-az-226-c-13010.html

 

 

 

 


 

 

dapd - aggressiv und wehleidig

 

 

Nachrichtenagentur dapd 

Angriff durch Expansion

27.01.2012, 12:58

Von Claudia Tieschky

Das Geschäft ist hart: Reiche Investoren verschaffen dem Fusionsunternehmen dapd einen Platz unter den Nachrichtenagenturen - dank aggressiver Firmenzukäufe. Das renditeschwächelnde Mediengeschäft erfüllt zwar keine hohen Renditeerwartungen, doch es geht wohl um die Verfolgung subtilerer Interessen.

...

Dapd selbst besteht aus einer verwirrenden Vielzahl von Einzelfirmen.

...

Manche der 515 dapd-Mitarbeiter dürften das anders sehen. Gerne verbreitet die Agentur indes Nachrichten wie die Abwerbungen wie die von Michael Cremer und Timon Saatmann, Geschäftsführer und Chefredakteur beim Sport-InformationsDienst SID, einer Tochter von AFP.

http://www.sueddeutsche.de/medien/nachrichtenagentur-dapd-angriff-durch-expansion-1.1268308-2

 

 

 

Berlin - 24. Januar 2012

dapd schließt Geschäftsjahr 2011 auf neuem Rekordniveau

Nach den nunmehr vorliegenden Zahlen konnte die dapd-Gruppe ihren Umsatz von ca. € 24,1 Mio. in 2010 auf jetzt ca. € 31,7 Mio. steigern. 2009 hatte er noch ca. € 13,5 Mio. betragen.

Die Umsatzsteigerungen erfassen alle Geschäftsbereiche. Alleine in Deutschland konnte der Umsatz um € 2,2 Mio. gesteigert werden. Für 2012 plant der Vorstand den Umsatz auf über € 50 Mio. auszuweiten. 2004 hatte der Umsatz noch ca. € 4,6 Mio. betragen.

Die Gesellschaft ist seit 2008 profitabel und vollständig schuldenfrei. Die Gewinne konnten parallel mit der Gesamtentwicklung gesteigert werden. Die Gesellschafter kündigten an, sämtliche Gewinne zu reinvestieren. Einzelheiten zum Geschäftsbericht werden nach Prüfung der Bilanzen mitgeteilt.

Der Mitarbeiterbestand in der Gruppe wuchs von 2009 bis Ende 2011 von 269 auf 515.

Die Gesellschaft plant für Februar diesen Jahres die Veröffentlichung eines detaillierten Sozialreports über die Entwicklung der Arbeitsplätze bei der dapd.

http://www.dapd.de/de/presse/pressemitteilungen/PM_12-01-24_Umsatz.html

 

 

 

28.06.2011

Nachrichtenagentur dapd greift weiter an

Preise wie bei Aldi

Einen Tag vor dem Konkurrenten dpa zieht die Nachrichtenagentur dapd ihre Bilanz: Alles wird mehr, außer dem Geld. Aber das sei ja auch noch nicht so wichtig.von E. MÜLLER-FOELL & S. GRIMBERG

...

Konservative Knochen im Beirat

Bei so viel edelmütigem Einsatz wird auch Otto Schily ganz warm ums Herz. Er lobt die dapd wegen ihrer Unabhängigkeit und Neutralität, die schließlich "Säulen der Demokratie" seien und sei daher "gern im Beirat". Dort sitzen mit Ex-Bayernkurier-Chef Winfried Scharnagl und Ex-ZDF-Intendant Dieter Stolte schon zwei andere konservative Knochen. Sie sollen auch eine Art Ombudsleute-Gremium für die dapd-Redaktion sein. "Unsere Funktion ist auch eine gewisse Überwachung", sagt Schily, womit er sich als Ex-Innenminister ja ganz gut auskennt. ...

http://www.taz.de/!73417/

 

 

 

Forderung der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH namens der dapd nachrichten GmbH

 

Post vom 12.05.2011:

 

 

 

 

 

Zitatanfang

 

KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

...

Kaiser-Wilhelm-Straße 40

20355 Hamburg

 

Hamburg, 12.05.2011

...

 

 

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

 

die dapd nachrichten GmbH, Reinhardstraße 52, 10117 Berlin hat uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. ...

Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der unserer Mandantin auf Grund von Urheberrechtsverletzungen zusteht. Sie verwenden auf Ihrer Website system-familie.de unter den als Anlagen aufgeführten URLs Texte, an welchen unsere Mandantin das ausschließliche Nutzungsrecht i.S. d. Urheberrechtsgesetzes hat. ...

Für die unberechtigte Nutzung schulden Sie unserer Mandantin Schadensersatz. ...

...

 

Der zu zahlende Gesamtbetrag berechnet sich wie folgt:  

Schadensersatz gemäß vorstehender Berechnung                       EUR     300,00

Dokumentationskosten                                                                      EUR       95,00

Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert: EUR 300,00

1,3 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG             EUR      32,50

Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VVRVG                                   EUR        6,50

...

Gesamtbetrag                                                                                     EUR    434,40

 

 

Den Eingang des Gesamtbetrages erwarten wir spätestens bis zum 

                                                                          26.05.2011

 

 

...

 

Dr. Richter

Rechtsanwalt

 

 

 

Hinweis unserer Mandantschaft:

Warum die dapd nachrichten GmbH gegen Urheberechtsverletzungen vorgeht.

dapd nachrichten GmbH ist eine der drei global tätigen Nachrichtenagenturen ... 

 

Zitatende

 

 

Post vom 10.08.2011:

 

 

 

 

 

Post vom 25.08.2011:

 

 

 

Post vom 09.09.2011:

 

 

 

 

 

Mahnbescheid vom 12.10.2011:

 

 

Seite 1

 

 

 

Seite 2

 

 

Dem Mahnbescheid wurde am 25.10.2011 durch meinen Anwalt widersprochen:

 

 

 

 

 

 

 

Mit Datum vom 05.01.2012 beantragt die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH namens der dapd nachrichten GmbH beim Amtsgericht Wedding als zentralem Berliner Mahngericht:

 

 

"... wird unter Einzahlung der weiteren Gerichtskosten in Höhe von EUR 52,00 beantragt,

den Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht Hamburg Mitte abzugeben.

Es wird beantragt werden,

die beklagte Partei zu verurteilen, an die Klägerin EUR 300,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf EUR 300,00 seit dem 27.05.2011 sowie EUR 95,00 Dokumentationskosten und EUR 39,00 Verzugsschaden zu zahlen.

Ferner wird schon jetzt beantragt,

ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren zu erlassen, soweit die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 ZPO gegeben sind; 

Es wird ferner angeregt, 

gemäß § 495a Satz 1 ZPO ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

 

 

... Die dapd Redakteure berichten unabhängig, professionell und aus Krisengebieten oft auch unter großen persönlichen Opfern und Gefahren.

...

 

Da drückt die KSP Rechtsanwältin Friedrich, die das neunseitige leicht modifizierte KSP-Standardschreiben unterschrieben hat, aber mächtig auf die Tränendrüse. Wir sind gerührt, schneuzen langanhaltend ins Taschentuch und betrachten mit Ergriffenheit unseren Auswurf.

"Krisengebiet" Mecklenburg-Vorpommern, manche Leute waren offenbar noch nie in Mecklenburg-Vorpommern und denken in ihrer Einfalt und Ungebildetheit, dort wären Schießereien und Bombenexplosionen an der Tagesordnung und die dortigen Eingeborenen würden nur darauf warten, dass sich ein dapd Redakteur zu ihnen verirrt, den sie dann fangen und verspeisen.

Gegenstand der von Rechtsanwältin Friedrich unterschriebenen KSP-Klage ist offenbar der Text:

 

"11.01.2007

Kindesmisshandlung

Quälerei ohne Motiv

Mandy N. hat ihr Kind verprügelt, verbrüht und vergiftet. Am Freitag erwartet sie das Urteil vor dem Rostocker Landgericht. Der Hintergrund der grausamen Misshandlung eines Kleinkindes mit Säure bleibt auch zum Prozessende offen.

... Ein schwacher Trost für Lea-Marie, die jetzt bei einer Pflegemutter lebt. Laut Einigung zwischen Anklage und Verteidigung stehen ihr 30.000 Euro Schmerzensgeld zu, die Mandy N. ihrer Tochter zahlen muss. (Katrin Schüler, ddp) 

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/prozesse/87886.asp

 

 

Am 11.02.2012 unter der Internetadresse http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/kindesmisshandlung-quaelerei-ohne-motiv/797350.html zu finden.

 

 

Hier hat ganz sicher kein dapd Redakteur aus "Krisengebieten oft auch unter großen persönlichen Opfern und Gefahren" berichtet. Denn Rostock liegt bekanntlich in Deutschland, 2 Bahnstunden von Berlin entfernt. Die einzige reale Gefahr die dort lauert ist, alkoholisiert beim Baden in der Ostsee zu ertrinken und dann hinterher als traurige Nachricht in einer Agenturmeldung der dapd GmbH zu erscheinen. Aber das wird Rechtsanwältin Friedrich in der 200 Kilometer entfernten Ronald Barnabas Schill-Stadt Hamburg vielleicht nicht wissen.

Mit einer KSP-Brille mit Fensterglas versehen, ist natürlich das Amtsgericht Hamburg Mitte örtlich zuständig, denn das Amtsgericht Hamburg Mitte liegt nur 500 Meter vom Sitz der KSP entfernt. Örtlich gesehen ist das Amtsgericht Hamburg Mitte sozusagen eine Außenstelle der KSP. Man kennt sich - und aus dem jahrelangem persönlichen Miteinander hat sich zwischen den am Amtsgericht Hamburg Mitte für Urheberrechsachen zuständigen und alteingesessenen Richtern und der Anwaltschaft der KSP eine ganz besondere Schwingung herausgebildet, in der beide Seiten wissen wohin der Hase läuft. Man kann sicher auch von weitestgehender Resonanz sprechen, denn wäre dem nicht so, würde die KSP-Anwaltschaft wohl kaum eine Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht Hamburg Mitte beantragen, denn wer schießt sich schon ohne große Not ins eigene Bein.

Doch wie auch immer, das Amtsgericht Wedding folgt brav dem Antrag der KSP, "den Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht Hamburg Mitte abzugeben", obwohl das Amtsgericht Hamburg örtlich gar nicht zuständig ist (vgl. hierzu: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg - 226 C 130/10 - 16.11.2010).

 

 

 

 

 

 

Und so erreicht die KSP-Klage das Amtsgericht Hamburg Mitte und flattert dort dem Richter am Amtsgericht Lohmann auf den Tisch.  

Mit Aktenzeichen 36a C 84/12 versehen, erlässt Richter Lohmann mit Datum vom 25.01.2012 die folgende Verfügung:

 

 

 

 

 

Peter Thiel

Beratungspraxis

Wollankstraße 133, 13187 Berlin

Telefon (030) 499 16 880

Funk 0177-6587641

E-Mail: info@system-familie.de

Internet: www.system-familie.de

Beratung, Therapie, Umgangspflegschaft

___________________________________________________________

Beratungspraxis, Peter Thiel

Wollankstraße 133, 13187 Berlin

 

Amtsgericht Hamburg

- Zivilabteilung -

Sievekingplatz 1

20355 Hamburg

 

vorab per Fax an: 040 / 42843 - 4318

 

 

Betrifft: Geschäftsnummer 36a C 84/12

In der Sache: dapd Nachrichten GmbH ./. Peter Thiel

Ihr Schreiben vom 30.01.2012 nebst Verfügung vom 25.01.2012

 

14.02.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Stellung zur Klageschrift der dapd Nachrichten GmbH vom 05.01.2012, vertreten durch die Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, unterschrieben von der KSP Anwältin Friedrich.

 

I. Zuständigkeit des Gerichtes

Eine Zuständigkeit des Amtsgerichtes Hamburg ist nicht gegeben.

Es wird daher beantragt, das Verfahren an das nach §32 ZPO zuständige Amtsgericht Berlin-Charlottenburg abzugeben.

 

Begründung:

Klägerin und Beklagter haben ihren Sitz in Berlin.

Die Klägerin, die dapd Nachrichten GmbH hat ihren Sitz in Berlin.

dapd nachrichtenagentur GmbH

Reinhardtstr.52

10117 Berlin

Geschäftsführer: Cord Dreyer, Dr. Martin Vorderwülbecke

Sitz der Gesellschaft: Berlin

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 129012 B

http://www.dapd.de/de/impressum/impressum.html

 

Der von der dapd Nachrichten GmbH Beklagte, Herr Peter Thiel, hat ebenfalls seinen Sitz in Berlin.

Wenn die in Berlin ansässige dapd Nachrichten GmbH zur Geltendmachung ihrer Forderung die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hamburg beauftragt und diese Kanzlei naturgemäß ein Interesse daran hat, die von ihr in erheblichen Umfang verfolgten ähnlichen Forderungen gegenüber anderen natürlichen oder juristischen Personen in ganz Deutschland mit dem geringsten Aufwand - also in Hamburg - zu betreiben, mag dies aus der Sicht eines auf Gewinneffizienz bedachten Unternehmens, wie der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verständlich sein. Allein ist es nicht Sache der Justiz den Wünschen von Unternehmungen nach Gewinneffizienz und Arbeitszeiteinsparung zu folgen, sondern der Logik der Sache.

So denn ein Text mit dem Titel „Quälerei ohne Motiv“ - Hintergrund der grausamen Misshandlung eines Kleinkindes mit Säure bleibt auch zum Prozessende offen“, von dem die dapd Nachrichten GmbH unbewiesen behauptet, von der als Urheberin bezeichneten Katrin Schüler, ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt bekommen zu haben, von Herrn Peter Thiel ins Internet gestellt worden sind, dann war eine solche von der KSP behauptete Handlung mit Sicherheit überdies nicht in Hamburg, sondern in Berlin vorgenommen worden, so dass nach § 32 ZPO nicht Hamburg, sondern Berlin als Gerichtsstand zutreffend ist.

Die vom Kläger behauptete Urheberrechtsverletzung ist, bis zu einer abschließenden Feststellung durch das Gericht nicht bewiesen, sondern nur behauptet. Daher ist es dem Beklagten nicht zuzumuten, für den Nachweis des Nichtzutreffens der Behauptung des Klägers über eine angebliche Urheberechtsverletzung, zu Gerichtsterminen eine zeitaufwändige und erhebliche Kosten verursachende Reise nach Hamburg unternehmen zu müssen, während die den Kläger vertretende Beauftragte der Kanzlei Dr. See-gers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 40, 20355 Hamburg bis zum Amtsgericht Hamburg Mitte am Sievekingplatz 1 in 20355 Hamburg laut Google Maps lediglich einen Fußweg von 550 Metern zurücklegen muss (siehe hierzu: Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - Entscheidung vom 16. November 2010).

Die unten aufgeführte Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - vom 16. November 2010 (Beschluss zum fliegenden Gerichtsstand - siehe Anlage) belegt die Notwendigkeit, den Rechtsstreit an das zu-ständige Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zu verweisen.

 

II. Klageberechtigung

...

 

 

Klageerwiderung im Volltext als PDF-Datei hier

 

 

 

 

 


 

 

 

Forderung der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH namens der Autorengemeinschaft Susanne Güsten und Thomas Seibert GbR:

 

 

 

 

 


 

 

Dichtung und Wahrheit

Standardtext der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen:

 

"Hinweis unserer Mandantschaft:

Warum AFP gegen Urheberechtsverletzungen vorgeht:

AFP ist eine der drei global tätigen Nachrichtenagenturen und unterhält Büros in 165 Ländern der Erde. ...

Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung wird inzwischen ein Großteil unserer Inhalte auch Online angeboten. Hierbei stellen wir Vor- wie auch Nachteile fest: Ein Vorteil ist die schnelle, einfache und jederzeitige Verfügbarkeit für unsere Kunden und deren Leser. Diese einfache Verfügbarkeit unserer Inhalte gereicht uns andererseits jedoch zum Nachteil, da sie manche Internetbenutzer dazu veranlaßt, AFP-Inhalte einfach zu kopieren und auf ihren eigenen Webseiten zu veröffentlichen - ohne dass sie die erforderlichen Rechte dafür bei AFP erworben haben.

...

Wir haben uns aus diesen Gründen dazu entschlossen, gegen die unerlaubte Veröffentlichung unserer Inhalte im Internet vorzugehen."

 

 

Die Argumentation, die die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hier Namens der Agence France-Presse GmbH verwendet, hält einer ernsthaften Betrachtung nicht stand. Die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Agence France-Presse GmbH behauptet pauschal, der Agence France-Presse GmbH würde ein Schaden entstehen, wenn Lieschen Müller (Hausfrau in Berlin-Marzahn) ) oder Bruno Schulze (Kleingewerbetreibender in Pappenheim), also der berühmte Otto Normalverbraucher einzelne AFP Meldungen auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht. Nun ist es allerdings so, dass kein Otto Normalverbraucher 150 € für eine einzelne AFP Meldung mit weniger als 1000 Zeichen ausgeben würde oder 300 € für eine einzelne AFP Meldungen mit mehr als 1000 Zeichen. 

So würde bei AFP etwa der Text:

 

"In Ausnahmefällen können Einzeltexte lizenziert werden, was im Vergleich zu einem Abonnement jedoch relativ kostspielig ist. Der Ankauf des unten genannten Artikels würde € 300,- (zzgl. USt.) kosten."

 

150,00 € kosten. Welcher normale Betreiber einer Internetseite aber würde für diese beiden Sätze einer Mitarbeiterin von AFP (Assistentin Marketing & Vertrieb) 150,00 € ausgeben?

Oder 300 € für einen Text mit der folgenden Anzahl von Zeichen:

 

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Mit Sicherheit keiner. Von daher kann also von einem Schaden nur dann die Rede sein, wenn plausibel gemacht werden kann, dass auch ein Schaden eintreten würde, sich also tatsächlich ein Käufer gefunden hätte.

Zudem argumentiert die KSP noch mit einer Urheberrechtsverletzung. Die AFP ist aber selber gar nicht der Urheber der von ihr vertriebenen Texte. Urheber sind einzelne, in der Regel von AFP nicht genannte Autoren oder Autorengruppen, wobei es sicher so sein dürfte, dass diese für die von Ihnen an AFP abgelieferte Texte einen Festbetrag erhalten, der sich nicht am Verkaufserfolg ihres  Textes bei AFP misst. So wie ja auch der Verkäufer von Bürostühlen nicht am Erfolg eines Unternehmens beteiligt ist, das diese Bürostühle gekauft und in den Räumen seiner Mitarbeiter aufgestellt hat. Der Urheber hat also keinen wirtschaftlichen Nachteil, wenn nach einer lizensierten Veröffentlichung seines Textes im Nachhinein Lieschen Müller (Hausfrau in Berlin-Marzahn) oder Bruno Schulze (Kleingewerbetreibender in Pappenheim) auf ihren Internetseiten eben jenen bereits veröffentlichten Text nun ebenfalls einstellen.

 


 




Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch die Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

I. Suggestion

Wenn Sie von der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein Scheiben erhalten, in dem behauptet wird: 

 

"Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der unserer Mandantin auf Grund von Urheberrechtsverletzungen zusteht."

 

so wissen Sie schon mal, nicht jede Behauptung, die jemand aufstellt ist auch wahr. 

Wenn Sie von der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein Scheiben erhalten, in dem behauptet wird: 

 

"Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der unserer Mandantin auf Grund von Urheberrechtsverletzungen zusteht."

 

so können Sie erkennen, dass man bei der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - nicht eben fein - mit Suggestionen arbeitet. 

Die Behauptung, der Mandantin stünde ein Schadensersatzanspruch auf Grund von Urheberrechtsverletzungen zu, ist mit einem Schreiben der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nämlich gar nicht erwiesen. Erwiesen wäre sie erst dann, wenn das für die Feststellung eines Schadensersatzanspruches zuständige Zivilgericht abschließend entschieden hätte. Wenn dies anders wäre, könnten Sie jeden Bürger auf der Straße ansprechen und behaupteten, er schulde ihnen 434,00 €, weil er Sie gerade so blöd anguckt habe und dies nach Urheberrechtsgesetz einen Schadensersatzanspruch auslösen würde.

Studiere Jura, werde Rechtsanwalt und du kannst die Leute für dumm verkaufen. Hast du einen dummen Sohn, schicke ihn zur Bauunion, ist er noch viel dümmer, die Raffkes nehm`n ihn immer.

 

 

 

II. Papierkorb

Wie ausgeführt ist, entsteht ein Schadensersatzanspruch nicht dadurch, dass man, so wie bei der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH suggeriert, dieser wäre quasi naturgegeben und es bedürfe nur noch eines Briefes von Dr. Richter oder Dr. Röhnelt von der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an ein gutgläubiges Opfer, um diesen vermeintlichen Schadensersatz die höhere juristische Weihe zu verleihen.

Dennoch empfiehlt es sich, das Schreiben der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht einfach in den Papierkorb zu werfen, sondern die dort behauptete Urheberrechtsverletzung nachzuprüfen.

 

 

 

III. Urheber

Damit überhaupt eine Urheberrechtsverletzung eintreten kann, muss es erst einmal einen Urheber geben. 

Bei Texten von Nachrichtenagenturen wie der Agence France-Presse GmbH oder der dapd nachrichten GmbH ist in aller Regel gar kein Autor angegeben, so dass im weiteren von der Schadensersatz fordernden Seite nachzuweisen wäre, wer denn überhaupt der Autor ist und in welcher Form dieser seine Rechte an seinem Text auf die Agence France-Presse GmbH oder die dapd nachrichten GmbH übertragen hat.

 

 

 

IV. Journalistische Beiträge

Journalistische Beiträge dürften in aller Regel keinen Schutz durch das Urheberrechtsgesetz erfahren, da sie weder der Literatur, der Wissenschaft noch der Kunst zuzuordnen sind. Allein für diese drei Bereiche kann gemäß §1 UrhG ein Urheberecht geltend gemacht werden.

 

 

§ 1 Allgemeines

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__1.html

 

 

Wie man sehen kann, sind journalistische Beiträge durch das Urheberrecht nicht geschützt, denn diese sind weder der Literatur, der Wissenschaft noch der Kunst zuzuordnen, sondern beschreiben in aller Regel tagesaktuelle Ereignisse in einer nichtliterarischen, nichtwissenschaftlichen und nicht künstlerischen Form. 

 

Zum Literaturbegriff siehe auch unter: 

http://de.wikipedia.org/wiki/Literatur

 

 

Trotz dieser klaren gesetzlichen Vorgabe scheint es bei der Agence France-Presse GmbH und der dapd nachrichten GmbH Usus zu sein, das Internet zu überwachen oder durch eine Hamburger Kanzlei überwachen zu lassen, in der wohl pekuniären Hoffnung, dass dort jemand Beiträge der Agence France-Presse GmbH oder der dapd nachrichten GmbH eingestellt hat, ohne eine Zustimmung selbiger einzuholen. 

Auf diese Weise erhofft sich wohl die Agence France-Presse GmbH, die dapd nachrichten GmbH und die sie vertretende KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Nachgang zu der bereits abgelaufenen Agenturmeldung noch einmal Geld zu verdienen. Man könnte den Eindruck bekommen, die Agence France-Presse GmbH und die dapd nachrichten GmbH wäre wirtschaftlich angeschlagen, so dass sie sich auf eine solch merkwürdige Weise um zusätzliche Einnahmen und das auch noch zu Lasten der Informationsfreiheit bemühen müssen.

 

 

 

V. Der Werkbegriff

Der Gesetzgeber definiert den Begriff des Werkes nicht. Statt dessen stellt er in § 2 Urheberrechtgesetz in Form selbstrückbezüglich fest: Ein Werk ist ein Werk.

 

§ 2 Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1.

Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

2.

Werke der Musik;

3.

pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

4.

Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

5.

Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

6.

Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

7.

Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html

 

 

Wenn aber ein Werk darüber definiert ist, dass es ein Werk sei, so stehen wir wie Robinson Crusoe nach der Umrundung seiner Insel genau an der selben Stelle von der wir losgegangen sind. Der Gesetzgeber ist offenbar ausgesprochen faul oder auch dumm, dass er es vermeidet den Begriff des Werkes tatsächlich zu definieren. So bleibt es denn im Streitfall den Richtern an den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten überlassen, diese Definition je nach eigenem Gusto zu treffen. Überlässt man aber Richtern als Juristen und damit Laien auf dem Gebiet der in §2 UrHG beispielhaft angeführten Werkarten eine solche Definitionshoheit, so könnte man auch Fleischermeister in die Auswahlkommission der Hochschule der Künste berufen, die dann ebenso unkundig darüber entscheiden würden, was Kunst ist und was nicht.

 

Eine Urheberrechtsverletzung kann nur dann eintreten, wenn ein Werk vorliegt. Würde man im Einzelfall unterstellen, bei dem von der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH angeführten Text würde es sich um einen literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Text handeln, so wäre dies allein für eine Urheberrechtsverletzung noch immer nicht ausreichend. Zu prüfen wäre vielmehr noch, ob der von der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH angeführte Text überhaupt Werkcharakter hat, das heißt, "aus der Masse alltäglichen Schaffens" herausragt, wie dies der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07) unmissverständlich festgestellt hat.

 

"Ein Bauwerk stellt dann eine persönliche geistige Schöpfung dar, wenn es aus der Masse alltäglichen Bauschaffens herausragt (BGH, Urteil vom 02.10.1981 - I ZR 137/79 - Kirchen-Innenraumgestaltung; BGH, Urteil vom 19.03.2008 - I ZR 166/05 - St. Gottfried)."

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07

Lärmschutzwand - Zur Einräumung von Nutzungsrechten durch einen Landesbediensteten, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat. UrhG § § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 31 Abs. 5, §§ 34, 43

 

 

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes wird klargestellt, dass nicht jede persönliche geistige Schöpfung auch Werkcharakter beanspruchen kann. Voraussetzung für die Zuerkennung eines Werkcharakters ist das Herausragen aus der Masse des alltäglichen Schaffens. Für einen Trivialroman kann daher kein Werkcharakter beansprucht werden, weil dieser eben nicht aus der Masse des alltäglichen Schaffens von Literatur herausragt. 

Sieht man sich die Menge aller Dissertationen an, so ragt hier nur ein geringer Teil aus der Menge der eingereichten Dissertationen hervor. Man kann also sagen, dass nur für die Dissertationen Urheberechtsschutz beanspruchen werden kann, für die die Bewertung "Summa cum laude" oder wenigstens "magna cum laude" ausgesprochen wurde. Daran orientieren sich offenbar auch Verlage, von denen viele "nur Arbeiten zur Publikation an" nehmen, "die mindestens mit magna cum laude bewertet worden sind." - http://de.wikipedia.org/wiki/Dissertation

Der Begriff des "Herausragens" ist ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff, der gleichwohl nicht beliebig ist. Schauen wir uns ein Wohnviertel im Berliner Kiez Prenzlauer Berg an, so gibt es dort nur wenige Bauten, die hinsichtlich ihrer Höhe aus der sonstigen Bebauung herausragen, so etwa die wenigen dort befindlichen Kirchbauten und die Hochhäuser am Ernst-Thälmann Park. Geht man vom Prenzlauer Berg Richtung Alexanderplatz trifft man auf drei herausragende Gebäude, den Berliner Fernsehturm, das Hotel Park Inn (ehemals Hotel Stadt Berlin) und die Marienkirche. Aber auch hier ragt die übrige Menge der Gebäude hinsichtlich ihrer Höhe nicht heraus. 

Wie man sieht ist der Begriff des Herausragens ein relationaler Begriff. Unter den Blinden ist der Einäugige König, eine solche Werbung könnte der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH möglicherweise gut zu Gesicht stehen. Doch darum soll es hier nicht gehen.

Unter den Blinden ist der Einäugige König, heißt, der Einäugige ragt hinsichtlich seiner Sehfähigkeit aus der Masse der Blinden heraus. In der Masse der Sehenden ragt der Einäugige dagegen durch die Beschränkung seiner Sehfähigkeit heraus. Aus der Menge der Einäugigen ragt der Einäugige hinsichtlich seiner Sehfähigkeit überhaupt nicht heraus, sondern liegt mit den Mitgliedern dieser Menge auf der gleichen Höhe.

Betrachtet man etwa die Menge der Diplomarbeiten, die im Jahr 2011 an der Technischen Universität angefertigt wurden, wird man dem Großteil dieser Diplomarbeiten einen Werkcharakter nicht zubilligen können, denn diese ragen eben nicht aus der Menge der im Jahr 2011 an der Technischen Universität gefertigten Diplomarbeiten heraus. Bestenfalls 10 Prozent der Diplomarbeiten wird man einen Werkcharakter zubilligen können. Dies sind in der Regel die Diplomarbeiten, die das Prädikat sehr gut oder ausgezeichnet erhalten haben, denn nur diese ragen hinsichtlich ihrer Qualität definitionsgemäß aus der Menge der Diplomarbeiten heraus. Hätten dagegen alle Diplomarbeiten des Prädikat ausgezeichnet, dann wäre hinsichtlich der Menge der Diplomarbeiten, die im Jahr 2011 an der Technischen Universität angefertigt wurden, keine einzige Diplomarbeit herausragend. So war die Erkenntnis des Astronomen  Galileo Galilei (* 15. Februar 1564 in Pisa; † 8. Januar 1642), dass sich die Erde um die Sonne dreht und nicht umgekehrt, zu seiner Zeit herausragend, sogar so herausragen, das die katholische Inquisition dagegen vorging. Heute weiß dagegen fast jeder Schüler der 8. Klasse, dass sich die Erde um die Sonne dreht. Jemand der diese nunmehr zur Trivialität gewordene Tatsache als herausragende Erkenntnis verkaufen wollte, würde zu recht ausgelacht werden.

Das Urheberrecht als gesellschaftlich begründetes und geschaffenes Recht will also den besonderen Beitrag des Schöpfers einer geistigen Leistung würdigen, nicht aber die Masse der durchschnittlichen oder gar unterdurchschnittlichen Beiträge von Schöpfern einer geistigen Leistung. Diese Eigenart des Urheberrechtes ist der modernen Informationsgesellschaft angemessen, nicht aber das Besitzdenken und die Profitmaximierung von Nachrichtenagenturen wie der Agence France-Presse GmbH, der dapd nachrichten GmbH oder der für diese tätigen KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die eigens zu diesem Zwecke das Internet überwachen und Bürgerinnen und Bürger die Texte von diesen Nachrichtenagenturen nutzen mit hohen Kostenforderungen überschütten und mit für die Bürgerinnen und Bürger teils ruinösen Rechtsverfahren drohen.

 

 

 

VI. Zitatrecht

 

 

§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.

einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2.

Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3.

….

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

 

 

 

Nach § 51 Urheberrechtsgesetz darf also auch ein sogenanntes Großzitat verwendet werden, "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist". In der Debatte um das Urheberecht wird diese gesetzliche Vorgabe oft vergessen oder bewusst unter den Tisch gekehrt, um bei denjenigen, die ein Großzitat verwenden im Wege der Abmahnung oder anderen juristischen Raubüberfällen ordentlich abzukassieren.

Allerdings scheint die Formulierung des § 51 Urheberrechtsgesetz den wenigsten bekannt zu sein. Viele plappern wohl auch gedankenlos nach, was sie als irreführende Information auf Wikipedia gelesen haben - http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fzitat

 

 

Besser nicht alles glauben, was auf Wikipedia steht, sondern selbst im Gesetz nachschauen. Was nach § 51 Urheberrechtsgesetz als "gerechtfertigt" gilt und was nicht, entscheidet in Deutschland der Richter und gegebenenfalls das Berufungsgericht, also sozusagen der liebe Gott und die himmlischen Heerscharen. Wir könnten in Deutschland mindestens eine Million Richter beschäftigen, wenn wir das Entscheidungsprinzip nach § 51 Urheberrechtsgesetz auch auf andere Lebensbereiche, z.B. auf den Straßenverkehr ausdehnen würden.

Stellen Sie sich einmal vor, in der Straßenverkehrsordnung würde stehen: 

Es ist erlaubt bei Rot über die Kreuzung zu fahren, sofern dies durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. 

Oder auch anders herum:

Es ist erlaubt bei Grün über die Kreuzung zu fahren, sofern dies durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. 

Ob Sie nun bei Rot oder Grün über die Kreuzung fahren dürfen, würde dann also der Verkehrsrichter entscheiden. Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies natürlich nicht viel zu tun, weil dem normalen Bürger gar nicht klar wäre, nach welchen Kriterien er denn nun handeln dürfe, der Bürger müsste bei jedem mal über die Straße gehen vorab einen Rechtsanwalt zur Rate ziehen. Aber auch das könnte im Einzelfall schief gehen, denn auch der Rechtsanwalt kann keine Prognose darüber abgeben, mit welchem Bein der Richter am nächsten Tag grad aufgestanden sein wird.

 

 

 

VII. Behinderung der Informationsfreiheit und der gesellschaftliche Entwicklung durch restriktive Anwendung des Urheberrechtes

Das derzeitige rigide deutsche Urheberrecht behindert die gesellschaftliche Entwicklung in erheblichen Maße, führt durch seine Gummiparagraphen zu Rechtsunsicherheit bei den Bürgerinnen und Bürgern, ermöglicht anwaltlichen Terror und zu richterlicher Willkür, die bis hin zur Vernichtung wirtschaftlicher Existenzen betroffener Bürgerinnen und Bürger führen kann. Der Gesetzgeber ist daher dringend aufgefordert das Urheberrecht liberalisieren. Die Bürgerinnen und Bürger können dem Gesetzgeber hierbei auf die Sprünge helfen, so etwa durch eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.

 

Petitionsausschuss

Seismograph des Parlamentes

Wie sich Gesetze auf den Bürger auswirken, erfährt der Petitionsausschuss aus erster Hand. Denn Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Damit ist er ein Seismograph, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet. Ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und daher noch einmal kritisch überprüft werden sollten, oder ob der Bundestag in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll, das wissen seine Mitglieder am besten darzulegen.

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Telefon: +49 (0)30 227 35257

Fax: +49 (0)30 227 36053

E-Mail: post.pet@bundestag.de

Internet: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/index.jsp

 

 

 

 

VIII. Eigentum verpflichtet - das Urheberrecht im Lichte von Artikel 14 Grundgesetz

Das Urheberrecht ist durch die, die Informationsfreiheit rigide einschränkende Rechtsprechung der an den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht damit mehrheitlich befassten Richter in der Tendenz zu einem reinen Eigentumsrecht verkommen. Dies kollidiert nicht nur in erheblichem Maße mit den Interessen der Gesellschaft nach Informationsfreiheit und kreativer Entfaltung, sondern steht auch im eklatanten Widerspruch zum Grundgesetz Artikel 14, nach dem Eigentum verpflichtet und dessen Gebrauch der Allgemeinheit dienen soll.

 

Art 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

 

 

Wenn ein Urheber, als "Eigentümer" seines Werkes, allein darüber bestimmen soll, ob er der Gesellschaft sein Werk zugänglich macht oder nicht, verletzt er bereits Grundgesetz Artikel 14, nach dem Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll.

In so fern ist §12 UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte)

 

 

§ 12 Veröffentlichungsrecht

(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__12.html

 

 

verfassungswidrig und muss aufgehoben werden. 

Während §12 UrhG ganz offensichtlich verfassungswidrig ist, erschient §51 UrhG auf den ersten Blick als liberal:

 

 

§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.

 

 

In der richterlichen Spruchpraxis werden § 51 UrhG allerdings so die Daumenschrauben angelegt, dass man meint, schon die Fingerknochen der Bürgerinnen und Bürger splittern zu hören, die sich auf diesen Paragrafen berufen. Hier bei Gericht wird in der Regel so ziemlich alles niedergemacht, was sich da erlaubt, § 51 UrhG im Sinne der Informationsfreiheit zu verstehen. Zurück bleibt in der richterlich geprägten Praxis ein kümmerliches Zitatrecht das man nur als Zumutung verstehen kann.

 

Es ist auch gesellschaftlich völlig unakzeptabel, wenn mittels Urheberecht Ausschließlichkeitsrecht hinsichtlich bereits veröffentlichter "Werke" geschaffen wird.

So etwa der Satz

"Ich bin schwul - und das ist auch gut so", als dessen Urheber Klaus Wowereit gilt. 

Oder die Worte: "Ich bin von Kopf bis Fuß auf Liebe eingestellt" von Marlene Dietrich.

Bei rigider Auslegung des deutschen Urheberechtes - § 51 UrhG, so wie es in der Bundesrepublik derzeit seitens der Gericht gehandelt wird, wäre die freie Verwendung dieses Satzes außerhalb eines "selbständigen wissenschaftlichen Werk zur Erläuterung des Inhalts" nicht mehr möglich, vielmehr müsste beim Urheber Klaus Wowereit oder den Erben von Marlene Dietrich angefragt werden, ob diese/r mit der Zitierung des Satzes, die nach § 51 UrhG als Werk verstanden werden können, einverstanden wäre. Eine völlig absurde Situation, die die Antiquiertheit und Demokratiefeindlichkeit des deutschen Urheberrechtes exemplarisch zeigt.

Auch wird es den Urhebern, bzw. Monopolisten an denen diese - mehr oder weniger freiwillig - das Nutzungsrecht eingeräumt haben, seitens der Gerichte gestattet, ob eine Darlegung nach ihrer Erstveröffentlichung überhaupt noch für die Gesellschaft verfügbar erscheint. 

 

 


 

 

 

Prozesstaktisches Vorgehen der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versucht - in einem uns bekannt gewordenen Fall, wahrscheinlich aber auch in anderen Fällen - die in der Zivilprozessordnung (ZPO) § 278 beschriebene Güteverhandlung zu vermeiden.

Ist ja auch verständlich, denn die KSP will von den verklagten und dadurch auch verängstigten Bürgerinnen und Bürgern Geld eintreiben und dabei die eigenen Kosten und das eigene Kostenrisiko möglichst niedrig halten.

Eine Güteverhandlung aber kostet Zeit, die nicht zusätzlich bezahlt wird. Und Zeit ist Geld und Geld kann man nie genug haben - wenn man kapitalistisch denkt. Und man darf sicher annehmen, dass die KSP keine Wohltätigkeitsorganisation ist, sondern eine profitorientiert arbeitende Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

 

 

Zivilprozessordnung

§ 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich

(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.

(2) Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus, es sei denn, es hat bereits ein Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Gütestelle stattgefunden oder die Güteverhandlung erscheint erkennbar aussichtslos. Das Gericht hat in der Güteverhandlung den Sach- und Streitstand mit den Parteien unter freier Würdigung aller Umstände zu erörtern und, soweit erforderlich, Fragen zu stellen. Die erschienenen Parteien sollen hierzu persönlich gehört werden.

(3) Für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche soll das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet werden. § 141 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

(4) Erscheinen beide Parteien in der Güteverhandlung nicht, ist das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.

(5) Das Gericht kann die Parteien für die Güteverhandlung vor einen beauftragten oder ersuchten Richter verweisen. In geeigneten Fällen kann das Gericht den Parteien eine außergerichtliche Streitschlichtung vorschlagen. Entscheiden sich die Parteien hierzu, gilt § 251 entsprechend.

(6) Ein gerichtlicher Vergleich kann auch dadurch geschlossen werden, dass die Parteien dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten oder einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen. Das Gericht stellt das Zustandekommen und den Inhalt eines nach Satz 1 geschlossenen Vergleichs durch Beschluss fest. § 164 gilt entsprechend.

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__278.html

 

 

 

So scheint es denn auch kein Wunder, wenn die KSP mit Schreiben vom 29.06.2011 beim Zentralen Mahngericht Euskirchen beantragt:

 

"...

In Sachen

SID Sport-Informationsdienst GmbH & Co. KG     ./. ...

...

wird unter Einzahlung der weiteren Gerichtskosten in Höhe von EUR 137,50 beantragt,

den Rechtsstreit an das Amtsgericht Hamburg Mitte abzugeben.

... .

Die Klägerin regt ebenso an, von der Anberaumung eines Gütetermins abzusehen. ...

Sollte dennoch ein Gütetermin anberaumt werden, bitten die Prozessbevollmächtigten der Klägerin, von der Anordnung des persönlichen Erscheinens der Klägerin abzusehen."

Dr. Peter Richter, Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Schreiben vom 29.06.2011 an das Zentrale Mahngericht Euskirchen, S. 1-2

 

 

Und wenn dann noch ein KSP-Vertreter zur Güteverhandlung extra von Hamburg nach Ettlingen oder Euskirchen fahren muss, dann müsste die KSP wohl bald einen unrentablen Geschäftsbereich schließen und die dort tätigen Mitarbeiter entlassen, was von unserer Seite allerdings sehr begrüßt würde.

Doch welch Zufall, die KSP residiert in Hamburg in der Kaiser-Wilhelm-Straße 40, wie man dem nekrophilen Internetauftritt der KSP entnehmen kann und das Amtsgericht Hamburg (Mitte) am Sievekingplatz 1 befindet sich nur 421 Meter oder 6 Minuten Fußweg von der KSP entfernt. Die paar Meter könnte sich Rechtsanwalt Peter Richter sogar in einer Sänfte zum Termin tragen lassen.

Man könnte das Amtsgericht Hamburg (Mitte) und die KSP unter einem großen Dach vereinen, womöglich würden das die Hamburger noch nicht einmal bemerken oder meinen, es wäre eine neue Einkaufspassage entstanden, so groß ist die räumliche Nähe dieser beiden "Papierfabriken". Da will man wenigstens hoffen, dass das Amtsgericht Hamburg (Mitte) keine ausgelagerte Abteilung der KSP ist.

 

 

 

Zivilprozessordnung

§ 486 Zuständiges Gericht

(1) Ist ein Rechtsstreit anhängig, so ist der Antrag bei dem Prozessgericht zu stellen.

(2) Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, so ist der Antrag bei dem Gericht zu stellen, das nach dem Vortrag des Antragstellers zur Entscheidung in der Hauptsache berufen wäre. In dem nachfolgenden Streitverfahren kann sich der Antragsteller auf die Unzuständigkeit des Gerichts nicht berufen.

(3) In Fällen dringender Gefahr kann der Antrag auch bei dem Amtsgericht gestellt werden, in dessen Bezirk die zu vernehmende oder zu begutachtende Person sich aufhält oder die in Augenschein zu nehmende oder zu begutachtende Sache sich befindet.

(4) Der Antrag kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__486.html

 

 

 

 

Zivilprozessordnung

§ 495a Verfahren nach billigem Ermessen

Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert 600 Euro nicht übersteigt. Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__495a.html

 

 

 

 

 

Tränendrüse

Was wäre ein Hollywoodfilm ohne einen ordentlichen Druck auf die Tränendrüse. So auch bei der KSP:

 

"...

Auswirkung der widerrechtlichen Werknutzung 

Das Zurverfügungstellen, Veröffentlichen und Vervielfältigen des Werkes der Klägerin durch die beklagte Partei im Internet hat unmittelbare und gravierende Folgen für die Klägerin. 

...

Der Klägerin und deren redlichen Kunden wird so die wirtschaftliche Nutzung der eigenen immateriellen Rechte durch die beklagte Partei mit entzogen."

Dr. Peter Richter, Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH., Schreiben vom 29.06.2011 an das Zentrale Mahngericht Euskirchen, S. 5

 

 

Na das ist ja alles super traurig. Da werden bei der SID Sport-Informationsdienst GmbH & Co. KG, der Agence France-Presse GmbH und der dapd nachrichten GmbH wohl bald alle Mitarbeiter verhungern, weil sich einige Bürgerinnen und Bürger davor scheuen, vor einer Nutzung von Texten die von diesen Agenturen publiziert wurden, eine Lizenzgebühr zu zahlen. Man sollte zu Spendenaktionen für die womöglich vom Hungertod bedrohten Geschäftsinhaber der SID Sport-Informationsdienst GmbH & Co. KG, Agence France-Presse GmbH und der dapd nachrichten GmbH aufrufen.

So ganz nebenbei verwechselt Rechtsanwalt Peter Richter auch noch die Top-Level Domain biz mit der Top-Level Domain de. Muss wohl schon Freitag Nachmittag gewesen sein, als Rechtsanwalt Richter seine denkwürdigen Zeilen schrieb.

 

 

 

 

Heiße Luft

Seriöse anwaltliche Tätigkeit zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass der Anwalt bei gerichtlichen Entscheidungen, die er zur Untermauerung seiner Position anführt, das betreffende Aktenzeichen und die Fundstelle aufführt, denn sonst ist eine solche behauptete gerichtlich Entscheidung wertlos oder sogar irreführend. 

 

Beispiel

 

"Erst jüngst wurde von Seiten des OLG Karlsruhe mit Urteil vom 11.08.2011 bestätigt, dass auch Nachrichtentexte grundsätzlich schutzwürdig sind."

Rechtsanwalt Dr. Richter, Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH., Schriftsatz vom 15.08.2011 an das Amtsgericht Hamburg in der Sache 36a C 277/11 - verfahrensführend Richter am Landgericht Führer, S. 3

 

Hier fehlt nicht nur das Aktenzeichen und die Fundstelle des angeblichen Urteils des Oberlandesgerichtes Karlsruhe, sondern man bemerkt als aufmerksamer Leser auch noch eine sprachliche Suggestion, die da lautet:

 

wurde von Seiten des OLG Karlsruhe mit Urteil vom 11.08.2011 bestätigt

 

Die Formulierung "wurde .... bestätigt"  suggeriert, es gäbe schon eine entsprechende vorhergehende Rechtsprechung, die durch das nicht konkret bezeichnete angebliche Urteil des Oberlandesgerichtes bestätigt worden wäre. Merkwürdiger Weise macht Rechtsanwalt Richter aber keine Angaben, um welche Rechtsprechung es sich hier handeln soll. Dabei wäre es ihm sicher ein leichtes gewesen, dies zu tun, wenn ihm diese vorliegen würde. Womöglich wollte Herr Richter beim Schreiben seines Schriftsatzes gerade auf Toilette, um einem dringenden menschlichen Bedürfnis nach Erleichterung nachzukommen und vergaß bei der Rückkehr von seinem anstrengenden Geschäft, was er zuvor noch auf Papier bringen wollte. Vielleicht war es auch ganz anders, wir wissen es nicht.

 

 

 

 

 

Gönnerhaftigkeit

 

 

----- Original Message -----

From: "UMS AFP" <AFP@ksp.de>

To: ...

Sent: Wednesday, October 19, 2011 10:03 AM

Subject: ...

 

** High Priority **

 

Sehr geehrter Herr ...,

in Bezug auf die neuerliche Flut von E-Mails an unser Haus haben wir Sie nochmals ausdrücklich aufzufordern, nur berechtigte Anfragen zu stellen und diese dann auch ausschließlich an die E-Mail-Adrresse afp@ksp.de zu richten.

Ein Rechtsgrund zur Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge besteht nicht. Auch hat die Polizei Ihnen lediglich mitgeteilt, dass Sie sich in dieser zivilrechtlichen Angelegenheit mit unserem Hause auseinandersetzen mögen. Eine Prüfung Ihrer Forderung durch die Polizei und eine Aufforderung zur Rückerstattung der gezahlten Teilbeträge unserem Hause gegenüber ist hierdurch jedoch nicht erfolgt.

Vielmehr steht hier noch ein Betrag von EUR 935,18 zur Zahlung durch Sie aus. Allein aufgrund der Lästigkeit der Angelegenheit wäre unsere Mandantschaft jedoch dazu bereit auf eine weitere Geltendmachung der Ansprüche zu verzichten, sofern auch Sie die Angelegenheit als erledigt ansehen und keine Rückmeldung durch Sie nach hierher mehr erfolgt.

Da wir Sie unter den hier vorliegenden Rufnummern dauerhaft nicht erreichen konnten, erfolgt diese Rückmeldung per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Röhnelt

Rechtsanwalt

 

 

KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Handelsregister AG Hamburg, HRB 110678 Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

Tel.: 0800-1016775

Fax: 040-571441232

Mail: afp@ksp.de

http://www.ksp.de

http://www.serviceportal.ksp.de ( http://www.serviceportal.ksp.de )

 

 

 


 

 

Göttinger Erklärung

zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft

vom 5. Juli 2004

Vorbemerkung

Mit der Antwort auf die Frage ,,Wie zugänglich sind Wissen und Information?" wird entschieden über die Bildungs- und Entwicklungschancen jedes einzelnen Bürgers in der Informationsgesellschaft wie auch über die Chancen künftiger Generationen, auf dem vorhandenen Wissen aufbauen zu können. Die im Urheberrechtsgesetz (UrhG) getroffenen gesetzlichen Regelungen haben nachhaltigen Einfluss darauf, ob sich in unserer Gesellschaft offene, vernetzte Kommunikations- und Informationsstrukturen entwickeln können. Sie entscheiden damit auch über die Qualität unseres Bildungssystems, über die Inventionsfähigkeit der Wissenschaft und die Innovationskraft der Wirtschaft. Im globalen Wettbewerb sind sie die wesentlichen Faktoren für eine prosperierende soziale, kulturelle und ökonomische Entwicklung und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft.

Bei der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG in das Urheberrecht hat der Gesetzgeber bisher vornehmlich die Belange der Rechteverwerter zur kommerziellen Nutzung der digitalen Medien und der Netze als zusätzliche Vertriebswege berücksichtigt. Im Vordergrund standen vor allem die Vermeidung von Risiken für die private Rechteverwertung und nicht die Nutzung der mit den neuen technischen Medien verbundenen Chancen für die Allgemeinheit. Dies gilt insbesondere für den Bereich von Bildung und Wissenschaft. Die Informationsgesellschaft bietet hier neue Potenziale der Wissensvermittlung und der Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Nutzung dieser neuen Möglichkeiten ist im globalen Kontext ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, setzen uns dafür ein, dass diese Potenziale der digitalen Medien und Kommunikationssysteme für die Allgemeinheit und hier insbesondere für die Wissenschaft offen nutzbar bleiben und nicht vorrangig zur privatwirtschaftlichen Vermarktung von Information restriktiv reguliert werden:

In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!

...

http://www.urheberrechtsbuendnis.de

 

 

 

Rechtsprechung:

"Kollidieren, wie hier, zwei Grundrechte, nämlich das zum Eigentumsrecht des Ast. zählende Urheberrecht und die Pressefreiheit dann ist die Lösung im Einzelfall grundsätzlich über eine Güter-und Interessenabwägung zu suchen, wobei der Meinungs- und Informationsfreiheit für die freiheitlich demokratische Ordnung anerkanntermaßen besondere Bedeutung zukommt (vgl. Schrikker/Wild, UrheberR, § 97 Rdnr. 20). Im Rahmen dieser am Einzelfall orientierten Abwägung wird man schon unter dem vorgenannten Gesichtspunkt nicht schematisch den Interessen des Urhebers den Vorrang zuerkennen können. Vielmehr verlangt der Grundsatz der Einheit der Verfassung, daß möglichst alle beteiligten Rechte größtmögliche Wirkung entfalten können (Schricker/Wild, UrheberR, § 97 Rdnrn. 22 bis 24). Es kommt immer im Einzelfall darauf an, wie schwer der Eingriff in die Rechte des Urhebers wiegt und welches Informations- oder Presseinteresse zur Rechtfertigung des Eingriffs herangezogen werden kann."

Berliner Kammergericht, Urteil vom 21.04.1995 - 5 U 1007/95, NJW 1995, Heft 51, S. 3394



Literatur:

Matthias Berberich; Jan Bernd Nordemann: "Das notwendige Mitzitat `vermittelnder Werke`"; GRUR 2010, Heft 11, S. 966-971

Phillip Hofmann: Das letzte Gefecht der Kulturindustrie. „Eine Welt verglüht und es ist schön“; In: Forum Recht 01/2010, S. 5-8. "Das Urheberrecht ist in den letzten Jahren von einem Recht der Kreativen zu einem Wirtschaftsrecht kaputt reformiert worden. Damit verfehlt es seinen Zweck, den Interessenausgleich zwischen Innovationsanreizen für Kreative und gesellschaftlicher Partizipation zu gewährleisten. Während Politik und Industrie den Kampf gegen berechtigte Teilhabeansprüche von UrheberInnen und NutzerInnen mit schwerem Geschütz für sich zu entscheiden versuchen, stellt sich zunehmend heraus, dass der Drang zur Befreiung der Information nicht aufzuhalten ist. ..." - http://www.linksnet.de/de/artikel/25666

Rainer Kuhlen: Erfolgreiches Scheitern — eine Götterdämmerung des Urheberrechts? Verlag Werner Hülsbusch, Boizenburg, 2008, http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/RK2008_ONLINE/files/HI48_Kuhlen_Urheberrecht.pdf

Fabian Reinholz: "Maßnahmen gegen Abmahnungen selbst ernannter Wettbewerbshüter"; Monatsschrift für deutsches Recht, 2/2003, S. 72-76

 

 

 

Interessante Links:

Bürgerrechte stärken, staatliche Überwachung beschränken, Urheberrecht liberalisiern - www.piratenpartei.de

http://www.internet-law.de/2009/10/die-urheberrechtliche-abmahnung-ein-neues-geschaftsmodell.html

https://www.xing.com/net/markenrecht/urheberrecht-copyright-related-rights-57196/kreative-abmahnungen-teil-1-afp-wollte-27-000-von-mir-haben-31729112/

Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV - Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Fachbereiche Urheber- und Medienrecht und Gewerblicher Rechtsschutz unter dem Dach des DeutschenAnwaltVereins - http://www.agem-dav.de

Weltweiter Zugriff auf deine Dateien! Sichere grosse Dateien online und greife auf sie zu wo immer du bist, wann immer du willst, oder stelle sie deinen Freunden, Bekannten und der Familie mit einem Link zur Verfügung - https://www.rapidshare.com

 

 

 

 

Photopatrol 2.0 - Bundesregierung fördert flächendeckende Schnüffelei im Internet

"Ein sogenannter Web-Crawler mit aktuell über 50.000 Servern soll pro Suchlauf 10 Millionen Websites durchsuchen können. Integriert ist zudem das Abrechnungssystem "Fair Pay", mit dem sich über Servicepartner nicht berechnete Fundstellen in bare Münze umgewandeln lassen sollen.

Entwickelt wurde das Monitoring-System 2010 in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut HHI und wird durch ein Förderprogramm der Bundesregierung (ZIM-Projekt) unterstützt."

Gefunden am 01.07.2011

http://www.profifoto.de/news/artikel/article/photopatrol-20-bilderdieben-auf-der-spur/

 

 

Vorgehalten wird das Schnüffelangebot von der:

 

Web Content Solutions GmbH

Photopatrol

Otto-Ernst-Straße 1

22605 Hamburg

 

Geschäftsführer: Sven Friedrichs

http://www.photopatrol.de/

 

 


 

 

 

 

Einschränkung der Informationsfreiheit durch Rechtsanwälte

 

Essay von Peter Thiel, 17.03.2010

 

 

Hast du einen dummen Sohn, schicke ihn zur Bauunion.

Ist er noch viel dümmer, die Reichsbahn nimmt ihn immer.

 

 

So pflegte man in der DDR zu witzeln. Heute vergeht vielen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland aber selbst das Witzeln, denn Scharen von Rechtsanwälten überziehen - wie anderswo Heuschreckenschwärme - das Land, immer auf der Suche nach Futter, mit denen sie ihre gierigen Mäuler stopfen können. Und was wäre da einfacher, als sich mit Abmahnungen sein Futter zu verschaffen. Seitdem es das Internet gibt, findet man dort ohne große Mühen vermeintliche Rechtsverletzungen aller Art, auf die sich eine nimmersatte und nach Tausenden zählende Anwaltschaft einschießt.

Auf der Strecke bleiben die Menschen, denen die Bundesregierung nicht die Feinheiten des sogenannten Rechtsstaats beigebracht hat, denn um diese Feinheiten zu verstehen, braucht man als normaler Bürger Monate, wenn nicht gar Jahre.

 

"Wir wollten Recht und bekamen den Rechtsstaat", so die DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley, im Alter von 65 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland an Lungenkrebs gestorben. 

Recht hatte sie, die Bärbel, nur nicht bis zu Ende erzählt. Wer den Rechtsstaat bekommt, muss den Rechtsanwalt bezahlen. Kein Essen ohne Rechnung. Auch Anwälte wollen schnelle Autos fahren und da der Kuchen nicht größer wird und die Anwaltschwemme - von der Bundesregierung liebevoll gefördert - nicht aufhört, suchen Rechtsanwälte wie die Fliegen die Scheiße ständig neue Verdienstmöglichkeiten. Und was bietet sich da im Informationszeitalter besser an, als im Blockwartstil das Internet zu beobachten und bei vermeintlichen Rechtsverletzungen das gierige Maul aufzusperren, in der Erwartung die dümmliche Beute wird von selber hineinschwimmen. Und wenn mal ausnahmsweise nicht, wird der auf die Einschränkung der Informationsfreiheit bedachte deutsche Richter den Herren und Damen Rechtsanwälten, seinen früheren Studienkollegen schon zum Sieg verhelfen. 

Und so zahlen Hunderttausende von Menschen in Deutschland brav die ihnen in Rechnung gestellten Anwaltskosten. Aufmüpfige Menschen zahlen dazu auch noch Gerichtskosten, denn auch die Richterschaft will versorgt werden. 

Gefördert wird das ganze von der Bundesregierung. Wen wundert`s. Erst lässt die Bundesregierung auf Kosten der Steuerzahler/innen Zehntausende von Rechtsanwälten an den juristischen Fakultäten ausbilden, die dann wie Heuschreckenschwärme über das ganze Land herfallen wobei sich die Bundesregierung nicht etwa in der Pflicht sieht, diesen Raubzug zu stoppen, sondern den auf Futtersuche befindlichen Rechtsanwälte per Gesetzgebung noch das Futter in Gestalt der Bürgerinnen und Bürger zuzutreiben. Doch da trotz der unermüdlichen Protegierung der Rechtsanwälte durch die Bundesregierung die Futterplätze in einigermaßen seriösen Anwaltszweigen knapp sind, steigt ein Teil der Anwälte in die Kanalisation, dort wo es nach faulen Gasen riecht und benutzte Kondome und Monatsbinden in Richtung Klärwerk fließen. Der Abmahnanwalt ist geboren und nimmt langsam aber sicher den Geruch seiner Umgebung an. 

 

Mehr zum Thema staatliche und gesetzgeberische Beschränkung der Informationsfreiheit in Deutschland finden Sie hier.

 

 


 

 

 

 

02.05.2011

Abmahnung der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

für die Agence France Presse GmbH

Für die folgenden auf einer Internetseite eingestellten Zeilen, denen sicher noch nicht einmal Werkcharakter im Sinne des Urheberrechtes zuzubilligen ist, fordert die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH namens der Agence France Presse GmbH (AFP) mit Schreiben vom 02.05.2011 von dem Betreiber der Internetseite offenbar einen Schadensersatz von 300,00 €. 

 

 

Betrunkene ließ 5-Jährigen fahren

"Fahr du": Weil sie selbst zu betrunken zum Autofahren war, hat eine Mutter in Australien ihrem Sohn das Lenkrad überlassen - der war allerdings erst fünf Jahre alt. Der Bub habe den Wagen prompt gegen einen Baum gesteuert, berichteten australische Medien am Montag. Die 37-jährige Mutter erlitt Verletzungen an Hals und Rücken, der Fünfjährige brach sich den Arm.

Teamwork am Steuer

Die Mutter habe ihren Jüngsten Sonntag Früh gebeten, sich auf ihren Schoß zu setzen und zu lenken, erklärte der neunjährige Bruder. Sie selbst habe die Pedale bedient. Daraufhin kam der Wagen von der Straße ab und fuhr gegen den Baum. Mutter und Kinder wurden aus dem Auto geschleudert, da keiner von ihnen angeschnallt war. Nachbarn hörten den Aufprall und riefen die Polizei. Der Neunjährige kam mit leichteren Blessuren davon.

(Quelle: www.kurier.at)

 

 

Da fragt man sich, ob denn die Damen und Herrn der Agence France Presse GmbH (AFP) von der Berliner Freiheit 2 noch die richtige Brille aufhaben oder die Geldgier über die Klimaanlage ins Haus gedrungen ist und seither den AFP Laden in Teilen oder in Gänze mit einer heimtückischen, in Schüben verlaufenden Krankheit befallen hat?

Oder ob in Hamburg um die Kaiser Wilhelm Straße 40, wo die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH residiert, der Wind zu stark, zu lang und zu kalt von der Nordsee her pustete und dies zu merklichen Kopfunterkühlungen bis hin zu Kälteschockattacken bei einigen der dort tätigen Mitarbeiter/innen führte.

Dies würde immerhin einiges erklären. Den Tiefschlaf der Bundesregierung und der zuständigen steuerfinanzierten Beamtenschaft im Bundesjustizministerium in Sachen Urheberecht erklärt es aber sicher nicht. So wird es sicher Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger der Regierung wie 1989 in der DDR mal ordentlich Dampf machen, denn von allein scheint da keiner der für solche Verhältnisse Verantwortlichen aus dem Tiefschlaf aufzuwachen.

 

 


 

 

 

"Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest - KSP"

Post aus den Seuchengebieten an den diensthabenden Leiter zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest  Herrn Peter Thiel

 

 

 

 

-----Original Message-----

From: ...

Sent: Wednesday, January 18, 2012 8:39 PM

To: info@system-familie.de

Subject: akuter Befall von KSP

 

Hallöchen,

heute habe ich zum ersten mal in meinem Leben Kontakt mit der KSP gemacht - ein Brief für die teleschau-Mediendienst GmbH. Habe wohl auf meiner Webseite ... bei ..., die ich aus zwei Artikeln im Internet übernommen hatte (mit Quellennachweis versteht sich), einen Fehler gemacht. Dafür soll ich nun 375,61 Euro "Schadenersatz" zahlen. Sieht so aus als hätte ich schlechte Karten, aber vielleicht haben Sie ja noch einen Tipp?

Habe immerhin gut gelacht bei Ihrer Webseite zur Schweinepest, danke für diese Sicht der Dinge, das lenkt ein wenig von dem Stress ab.

Schöne Grüße,

...

 

 

 

Hallo Frau ...,

unverhofft, kommt oft. Einmal nicht aufgepasst und schon hat man Borreliose oder gar die gefährliche klassische Schweinepest. Die Überlebensrate liegt bei über 90 Prozent.

Die nächste Bundeswahl kommt demnächst und da am besten nicht seine Stimme den Gaunern von den alten Staatsparteien in den Rachen schmeißen, die dann nichts besseres damit anzufangen wissen, als das Internet zu zensieren und die zu füttern, die ohnehin schon vor Fettsucht fast platzen.

Alle wichtigen Argumente für eine mögliche Abwehr der klassischen Schweinepest habe ich wohl schon auf meiner Website beschrieben. Schauen Sie mal, ob Sie davon was verwenden können.

Wünsch Ihnen viel Erfolg

 

 

Peter Thiel

 

 

 


 

 

-----Original Message-----

From: ...

Sent: Wednesday, November 16, 2011 4:04 PM

To: info@system-familie.de

Subject: ksp - dr. Seeger & Co - dapd

 

Hallo Herr Thiel,

in der Zwischenzeit gab es den 3. Schriftverkehr mit der Kanzlei Dr. Seegers .ksp im jeweils 3-monatigem Abstand. Wir haben eine (angebl.) Original-Vollmacht per Kopie erhalten und diverse Screenshots.

Darf ich fragen, wie weit Sie in der Zwischenzeit mit der Kanzlei sind? Ich überlege, meinerseits eine Anzeige wegen Belästigung, Nichtigkeit whatever zu erstatten.

Würde mich über eine Antwort sehr freuen

...

 

 

Liebe Frau ...,

Danke der Nachfrage.

Die KSP treibt tatsächlich die Wählerinnen und Wähler in Scharen weg von den Altparteien CDU und SPD hin zur Piratenpartei. Da sollte man der KSP direkt dankbar sein, noch nie hat man auf eine solche Weise eine so wirksame Wahlwerbung für die Piratenpartei bekommen. Erich Mielke hätte das sicher auch nicht besser hingekriegt,

 

Wie heißt denn Ihre Internetseite?

 

Eine Anzeige gegen die KSP ist sicher ...

...

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 

-------- Original-Nachricht --------

Betreff: ksp - dr. Seeger & Co - dapd

Datum: Mon, 20 Jun 2011 15:02:26 +0200

Von: ...

An: info@system-familie.de

 

 

Hallo Herr Thiel,

wir sind mit unserer (privaten) Seite im Mai 2011 ebenfalls in den Fokus dieser Herrschaften geraten. Nach anfänglicher Panik habe ich mich im Internetz schlau gemacht und bin auf Ihre Seite gestossen.

Gibt es evtl. die Möglichkeit, mit einem ... ?

Freu mich auf Antwort

und lieben Gruss

...

 

 


 

 -----Original Message-----

 From: ...

Sent: Monday, November 14, 2011 2:59 PM

 To: info@system-familie.de

Subject:

 

Hallo,

Danke für die Berichterstattungen auf Ihrer Webseite zur Sache KSP.

Wir selbst sind auch betroffen in ... .

Können Sie uns ggf. mitteilen, ob bis dato derartige Fälle der KSP in Sachen ...für die vermeintlichen Angeklagten erfolgreich verliefen?

1.000 Dank für Ihre Bemühungen!!!!!!

 

Mit freundlichen Grüßen,

...

 

 

 

Hallo Herr ...

angeklagt ist hier niemand, ist ja kein Strafrecht.

Ob man Erfolg gegen die KSP hat oder nicht ist eine Frage des Einzelfalles.

Was wird dann bei Ihnen abgemahnt?

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

-----Original Message-----

From: ...

Sent: Wednesday, November 16, 2011 10:47 AM

To: info@system-familie.de

Subject: AW:

 

Lieben Dank für Ihre Information,

bei uns werden Meldungen (Nachrichten) abgemahnt, die wir ...

Mit freundlichen Grüßen,

...

 

 

 

Hallo Herr ... ,

hab ich mir schon so gedacht.

Ich denke mal, hier müsste dargelegt werden, in wie weit die zulässige Zitierfunktion eingehalten wurde.

In einem eigenen Werk kann ich auch Großzitate einfügen, wenn:

 

Zitatrecht nach § 51 Urheberrechtsgesetz

§ 51 Zitate Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

 

 

Oder aber die zitierten Beiträge sind keine Werke im urheberrechtlichen Sinne. Das kann man bei gewöhnlichen Agenturmeldungen vermuten, denn analog BGH Urteil:

"Ein Bauwerk stellt dann eine persönliche geistige Schöpfung dar, wenn es aus der Masse alltäglichen Bauschaffens herausragt (BGH, Urteil vom 02.10.1981 - I ZR 137/79 - Kirchen-Innenraumgestaltung; BGH, Urteil vom 19.03.2008 - I ZR 166/05 - St. Gottfried)."

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07

Lärmschutzwand - Zur Einräumung von Nutzungsrechten durch einen Landesbediensteten, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat. UrhG § § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 31 Abs. 5, §§ 34, 43

 

 

ragen Agenturmeldungen eben nicht aus der Masse alltäglichen journalistischen Schaffens heraus, sind also gemäß BGH-Urteil urheberechtlich nicht geschützt.

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

-----Original Message-----

From:

Sent: Wednesday, November 09, 2011 10:47 AM

To: info@system-familie.de

Subject: KSP die Vierte

 

Hallo Herr Thiel.

Am Samstag kam das vierte Schreiben. Heute habe ich persönlich bei der KSP angerufen und wollte mal die Hintergründe erfahren. Im Grunde wissen die selbst nicht, was sie hier einfordern. Und eine solche "Kundenfreundlichkeit" habe ich noch nie erfahren. Das war echt letzte Tüte! Ich werde wohl nun doch zur Polizei gehen und Anzeige ... . Dort sind ja genug Anwälte, um sich damit auseinanderzusetzen ...

 

 

 

Hallo ...,

das sind überwiegend Computerprogramme, die das Tagesgeschäft bei der KSP erledigen. Und, wo gehobelt wird, da fallen Späne, in Hamburg und auf dem Archipel Gulag.

Fließbandarbeit, damit der Rubel in die Kassen der KSP rollt.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

-----Original Message-----

From: ...

Sent: Wednesday, November 09, 2011 4:18 PM

To: info@system-familie.de

Subject: Re: KSP die Vierte

 

Hallo Herr Thiel.

Das Schlimme an der Sache ist ja, dass sich die KSP auf der sicheren Seite wähnt. Von der dapd wusste jedenfalls keiner etwas von der .... Ich werde die Sache die Tage öffentlich machen. Ich habe gute Kontakte zur regionalen Presse. Mal schauen, was dann herauskommt.

Machen Sie bitte weiter und informieren Sie!!!

Viele Grüße

 

 

 

 


 

 

-----Original Message-----

From: ..

Sent: Sunday, October 30, 2011 2:32 PM

To: info@system-familie.de

Subject: Hallo KSP Bekämpfer

 

Hallo Herr Thiel,

am 16.11.2011 findet die Gerichtsverhandlung statt.

Sie hatten von mir schon allerlei Unterlagen erhalten, vielleicht erinnern sie sich noch.

Bei mir wurden 4 Texte auf meinem ... durch KSP / ... abgemahnt.

Momentan warte ich noch auf Antwort des AG Hamburg, da ich die Zuständigkeit des Gerichtes angezweifelt habe, und darauf verwiesen hatte das der fliegende Gerichtsstand hier nicht anwendbar ist.

Kann ja nicht sein das sich von SID keiner zum Termin einfinden muss, KSP 5 Minuten Fußweg hat und ich ... km Anfahrt in Kauf nehmen soll.

Aufgrund Ihrer Erfahrung können Sie mir eventuell jemanden aus Hamburg empfehlen der mich vor Gericht vertreten kann?

 

Beste Grüße

...

 

 

 

 

Hallo Herr ...,

da muss sicher keiner bei dem Termin erscheinen. In so fern könnte man von einer Gleichbehandlung sprechen.

Besser wäre für Sie sicher, dass Sie bei der Verhandlung von jemanden fachkundig vertreten werden.

 

Wegen einem geeigneten Anwalt in Hamburg fragen Sie mal hier nach:

https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Musikdieb

 

 

Wenn am Amtsgericht kein Anwaltszwang besteht, dann könnten Sie auch mit Beistand erscheinen. Gibt meist einige Menschen, die genügend Sachkunde haben, um als Beistand aufzutreten.

 

§ 90 Beistand

(1) In der Verhandlung können die Parteien mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Partei den Rechtsstreit selbst führen kann, als Bevollmächtigter zur Vertretung in der Verhandlung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. § 79 Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 4 gilt entsprechend.

(2) Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von der Partei vorgebracht, insoweit es nicht von dieser sofort widerrufen oder berichtigt wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__90.html

 

 

Bitte mir mal die Ladung des Gerichtes zusenden.

 

...

 

Bitte um Nachricht wie die Sache weiter verläuft.

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

-----Original Message-----

From:...

Sent: Sunday, October 09, 2011 3:40 PM

To: info@system-familie.de

Subject: Urheberrechtsverletzung

 

Guten Tag,

ja auch ich wurde von der Pest (KSP) heimgesucht. Bei mir wird die dapd GmbH angegeben und verlangt 462.14 €. Kein schlechter Preis für eine vollkommene private und non-profit Homepage und einem Artikel. Habe mich auch schon belesen und nun die Schweinepest Seite gefunden.

Habe gelesen, dass nicht reagieren falsch sei. Sollte man wie ich las eine Unterlassungserklärung abgeben?

Ich werde mal gleich auf ihrer Anti-KSP weiter lesen. Das wird sehr interessant.

Ich würde mich freuen von ihnen zu lesen und Hilfe in dieser Sache angeboten zu bekommen. 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 27. September 2011 20:45

An: info@system-familie.de; ...

Betreff: ksp-Anwälte

 

Hallo Peter Thiel,

auch wir ... sind von den KSP Anwälten abgemahnt worden (hab Deine/Ihre Seite gelesen). Ich habe ... und würde gerne im Austausch bleiben:

...

Gruß

 

 

 

Hallo Herr ...,

Sie haben ganz recht daran getan, auf Ihrer Internetseite über das Gebaren der dapd nachrichten GmbH und der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu informieren.

Das einzige was gegen die Klassische Schweinepest nachhaltig wirkt, ist Öffentlichkeit, Öffentlichkeit und noch mal Öffentlichkeit.

Die Politiker der etablierten Parteien im Bundestag verschlafen bekanntlich die drängenden Themen der Zeit, ebenso die Bürokratie im Bundesjustizministerium. Zu erwarten ist von da nichts.

Uns aus dem Elend zu erlösen, können wir nur selber tun.

In diesem Sinne wünsche ich uns weitere Erfolge im Kampf gegen die Klassische Schweinepest.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:...

Gesendet: Freitag, 23. September 2011 14:33

An: info@system-familie.de

Betreff: KSP

 

Hallo.

Ich habe Ihre Webseite über KSP gesehen, und da steht dass hier bei Problemen mit KSP Kanzlei geholfen wird.

Ich habe von denen eine Geldforderung in der Höhe über 700 Euro bekommen für ein 8-zeiliges Gedicht das auf meiner Webseite stand.

Was tun?

MfG

...

 

 

 

Hallo Frau ...,

was zu tun ist, kommt auf den Einzelfall an.

Womöglich ist das 8-zeilige Gedicht gar nicht schutzfähig, weil es nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht.

 

So ist sicher auch das folgende von mir grad eben verfasste Gedicht nicht schutzfähig.

 

Schnurri, schnurri,

Schmatz, schmatz schmatz,

KSP

Das tut weh.

KSP ist ne Pest

KSP gibt den Rest.

Wer sich nicht wehrt,

Lebt verkehrt.

 

 

 

Bitte senden Sie mir doch mal das betreffende Gedicht.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 22. September 2011 16:16

An: info@system-familie.de

Betreff: KSP und dapd

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

auch ich habe heute Post von der KSP bekommen. Darin eine Forderung von schlappen 832,80 EUR. Als Quelle werden Links zu Seiten genannt, die seit mehr als 2 Jahren nicht mehr existieren. Ich kann also nicht einmal nachschauen, was ich angeblich kopiert haben soll.

Könnten Sie mir einen Rat geben, wie ich nun vorgehen soll?

Vielen Dank und freundliche Grüße

 

--

 

 

 

Hallo Herr ...,

Mein Rat, ignorieren Sie erst mal alle Post von der KSP, es sei denn die Forderung ist unstrittig oder Sie wollen mit der KSP verhandeln um einen geringeren Betrag als von dort gefordert wird zu zahlen oder Ratenzahlungen vereinbaren. Ansonsten aber erst mal gar nicht reagieren, denn mit der KSP zu verhandeln ist ähnlich ergiebig, wie einen Wolf davon überzeugen zu wollen, Vegetarierer zu werden.

Irgendwann trudelt dann wahrscheinlich ein von der KSP ausgelöster Mahnbescheid über ihr örtliches Mahngericht bei Ihnen ein. Erst dann müssen Sie die Situation ernsthaft prüfen, dann aber auch innerhalb der Widerspruchsfrist dem Mahnbescheid widersprechen oder denen die Kohle in den Rache schieben. Am besten dann mit Anwalt widersprechen, dann muss im Fall des Falles die KSP dessen Kosten übernehmen. Das ganze geht besonders gut, wenn Sie wenig Geld haben, weil Sie dann Beratungshilfe in Anspruch nehmen können. Das bezahlen dann die Steuerzahler/innen, so will es die CDU, SPD, FDP, die im wesentlichen für das demokratiefeindliche Urheberecht verantwortlich sind. Wählen sollte man diese Partei daher nicht. Die einzige Partei, die man als KSP-Betroffener derzeit wählen kann, ist die Piratenpartei. Muss ich leider so sagen.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 21. September 2011 17:16

An: info@system-familie.de

Betreff: KSP und Schadenersatz

 

Hallo Herr Thiel.

...

Kurze Zusammenfassung ...

Am 15. Mai 2011 erhielt ich ein Schreiben der KSP wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Diese bezog sich auf einen Artikel mit Quellenangabe der dapd in einem längst stillgelegten Forum im Jahr 2008 oder gar eher. Kosten über 400 Euro. Abgesehen einmal davon, dass sie dieses längst nicht mehr genutzte Forum "unterwandert" haben, habe ich die Füße still gehalten.

Am 25. August 2011 kam dann die erste Mahnung mit sowas wie Androhung gerichtlicher Mahnschritte.

Heute, 21. September 2011, flatterte mir ein Ratenzahlungsangebot ins Haus. Wie nett ...

Ergo ... ich hab mich bisher nicht gezuckt, alles ignoriert und die KSP macht nicht gerade den Eindruck, als wöllte sie mit allen Mittel etwas durchdrücken wollen, was so gar nicht durchzudrücken ist. Zuckerbrot und Peitsche sag ich da nur. Ich wollte keine Ratenzahlung, weil ich gar nichts zahlen will!!! Mal schauen, was als nächstes so eintrudelt hier ;)

An Betroffene: Kriegt nicht gleich 'nen Herzinfarkt, wenn sowas ins Haus geflattert kommt. Bei schätzungsweise 80 bis 90 Prozent sind die Forderungen unbegründet. Zuckt euch erst, wenn was vom Gericht kommt (Mahnbescheid etc.) oder direkt ein Abmahnschreiben ankommt. Sonst einfach gemütlich aussetzen und abwarten.

Ich wünsche allen gute Nerven und jede Pest geht einmal, auch die klassische Schweinepest :)

Viele Grüße

 

...

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 16. September 2011 12:19

An: info@system-familie.de

Betreff: AFP Abmahnungen

 

Hallo,

ich bin mit meiner Seite ... auch von der AFP Abmahnung betroffen - wegen ein paar News welche angeblich AFP Textteile enthalten.

Nachdem einige Zeit Ruhe war kam heute der Mahnbescheid. Wie lief es in Ihrem Fall und was kann man tun? Einen Anwalt hatte ich bereits bei den Forderungen eingeschaltet.

--

Mit freundlichen Grüssen,

...

 

 

 

Hallo Herr ...,

Wenn Sie nicht wollen, dass die Forderung rechtskräftig wird, müssen Sie dem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen.

Das könne Sie auch ohne Anwalt tun. Wenn Sie einen Anwalt einschalten, können Sie dessen Kosten der KSP in Rechnung stellen.

 

Im Fall des Falles entscheidet das Gericht über die Zulässigkeit der jeweiligen Forderungen.

 

Gruß Peter Thiel

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 15. September 2011 16:29

An: info@system-familie.de

Betreff: Abmahnung KSP

 

Hallo,

Wollte mal nachfragen ob es eine Moeglichkeit gibt die KSP Abmahnung zu bekaempfen. Ich ...

 

Vielen Dank!

MFG,

...

 

 

 

Hallo Herr ...,

klar gibt’s die Möglichkeit, KSP-Abmahnungen im Rahmen der deutschen und internationalen Gesetze sowie des Rechtes der Bürgerinnen und Bürger auf Selbstbestimmung und persönlicher Freiheit zu bekämpfen. Nur frisch ans Werk, das deutsche Volk wird Ihnen für Ihren Einsatz danken.

Und bedenke steht`s: Wer sich nicht wehrt, kommt an den Herd oder wird - schlimmer noch - eingesperrt.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 14. September 2011 21:41

An: info@system-familie.de

Betreff: KSP - Neues kampfwilliges Opfer

 

Sehr geehrter Peter Thiel,

ihren Artikel gegen die KSP, habe ich mit großem Interesse gelesen.

Da auch ich mit der KSP und dem Fall II. Medienrechtliche Probleme mit der Agence France-Presse GmbH „Ärger“ habe, möchte ich gerne auf Ihren Satz zurückkommen: „Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.“

Bitte ja, gerne, da ich gerade um diese Uhrzeit ziemlich hilflos dasitze, mit einer Forderung von über 600 Euro.

...

 

Mit freundlichem Gruß,

...

 

 

 

Hallo Herr ...,

Bitte senden Sie mir mal das Anschreiben von der KSP und den strittigen Text für den die KSP im Namen von AFP Geld bei Ihnen eintreiben will.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 19. September 2011 10:57

An: info@system-familie.de

Betreff: KSP - Neues kampfwilliges Opfer II

 

 

Guten Morgen Herr Thiel

ich nehme an das es sich um diese Texte handelt.

...

Mir stellen sich hier auch einige Fragen:

Seit wann fallen journalistische-Artikel, denen keinen hohen „Schöpfwert“ zugesprochen wird ins Urheberrecht? Siehe: http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/abmahnungenAFP.html

„Das Landgericht München ist dieser Argumentation gefolgt, es äußerte im Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 30.9.2010 starke Zweifel an der Schutzfähigkeit der Texte,

"soweit es sich bei den streitgegenständlichen Texten um reine Nachrichten, die keine persönlichen Kommentare, Bewertungen ect. enthalten, handelt." (LG München 37 O 7772/10, Protokoll vom 30.9.2010 unveröffentlicht).“

Wenn ein „Schaden“ entstanden sein sollte, dann nur wenn ich behaupte, die sind unter meiner Feder entstanden.

wenn ich die woanders für Geld verkauft, oder veröffentlicht habe.

Außerdem stelle ich fest, das andere Nachrichtenagenturen auch voneinander abschreiben, ohne solche Konsequenzen.

… könnte jetzt weiter machen mit solchen Fragen, doch ich warte mal auf Ihre Einschätzung.

...

 

 

Mit freundlichem Gruß,

...

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 14. September 2011 15:32

An: info@system-familie.de

Betreff: Klassische Schweinepest

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

nachdem ich heute ein Schreiben der KSP Kanzlei Dr. Seegers erhalten habe, habe ich Ihre Internetseite gefunden und hoffe, von Ihnen einen Tipp zu erhalten, wie ich bzgl. des Schreibens vorgehen kann.

Auf meiner Homepage ... hatte ich ein paar Monate lang Newsletter zum Download angeboten. Seit Juni gibt es diese Downloads aber nicht mehr. In einem Newsletter - ich kann es wegen der Löschung nicht mehr nachvollziehen - muss wohl ein Gedicht von Heinz Erhardt gestanden haben, auf das sich die Lappan Verlags GmbH nun mit einer Forderung von 600 Euro und KSP für die Rechtsverfolgung einen Betrag in Höhe von 113,67 Euro berechnet. Wie ich ermittelt habe, geht das nicht mit rechten Dingen zu und ich wüsste gern, wie ich dagegen angehen kann. Haben Sie einen Tipp für mich?

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

Hallo Frau ...,

Ist doch ganz einfach, wenn es nicht mit rechten Dingen zugeht, prüfen, was da konkret nicht mit rechten Dingen zugeht und ungerechtfertigte Forderungen abwehren. Vielleicht schreiben Sie ja auch mal einen Beschwerdebrief an die Heinz-Erhardt Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft ist ganz sicher daran interessiert, dass kein schlechtes Licht auf Heinz Erhardt und die Erbengemeinschaft fällt und wird sich ganz sicher darum bemühen, einen solchen möglichen Schaden nach besten Kräften abzuwehren.

 

Gruß Peter Thiel

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ....

Gesendet: Freitag, 9. September 2011 19:55

An: info@system-familie.de

Betreff: Abmahnung KSP

 

Hallo Herr Thiel,

 

uch ich habe eine Abmahnung mit Zahlungsaufforderung von KSP erhalten. sind Sie bezüglich dieses Themas noch aktiv? Können Sie mir weiterhelfen? Was brauchen Sie.

 

Danke + Grüße

...

 

 

 

Hallo Herr ...,

Bin aktiv, sehen Sie ja unter

www.system-familie.de/ksp.htm

 

Die Bekämpfung schwerer Krankheiten kann man ja nicht unserer schlafmützigen Regierung überlassen. Da würde zum Schluss noch eine Seuche entstehen, bei der die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland dahingerafft wird.

Sie können mir gerne paar von den Dokumenten rüberschicken, damit ich weiß worum es bei Ihnen konkret geht.

 

Gruß Peter Thiel

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 6. September 2011 06:57

An: info@system-familie.de

Betreff: schweinepestopfer

 

Hallo Herr Thiel,

erstmal danke für die sehr interessante darstellung der klassischen Schweinepest. Köstliche Lektüre, bin leider bin ich noch nicht ganz durch...

Da ich leider ein Opfer der Schweinepest geworden bin, ersuche ich bei Ihnen Rat zu Behandlungsmethoden. Anrufe durch KSP haben bereits erwiesen, dass der Erreger sich dort schon stark breit gemacht hatte. Gesellschaftlich Umgangformen waren schon abgestorben. Leider hat er sich auf mich übertragen, denn deren Forderung war rechtmäßig. Es handelte sich um eine Forderung, abgegeben von E-Plus an KSP.

Hier die Daten des Erregers und seine folgen:

-Forderung durch e-plus (berechtigt)

-Schreiben von KSP, Erreger hat sich schon stark vermehrt (von ca. 440 € Grundforderung auf ca. 500 €) -Mahnbescheid, etc. und nun Kontopfändung (Erregerzahl auf ca. 600 € gestiegen) -> P-Konto eingerichtet. Erste Impfung ! Man hatte mir nun angeboten, 20 € Raten zu zahlen. Anfangs wollte man noch min. 50 € haben. Da ich ALG II bekomme, hatte ich eine zeitlang 5 € gezahlt (muss noch andere Erreger beseitigen), aber wegen Bösartigkeit der Schweinepest eingestellt. Gerne schildere ich auch ausführlicher.

Gerne nehme ich jede Hilfe an und bezahle lieber Ihnen 5 € als KSP. Krankheiten ausmerzen, nicht fördern ! Im Verlauf habe ich einige Schreiben an KSP geschickt, aber immer ohne Reaktion, bzw. ohne Wahrnehmung des Inhaltes. War wohl die Krankheit Schuld.

Nun wollte ich morgen folgendes Schreiben rausschicken (siehe Anhang, nicht ganz fertig), würde aber gerne Ihre Meinung dazu hören.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

P.S.: Sie dürfen mich natürlich auf Ihrer Seite zitieren ;)

 

 

Hallo Herr ...,

Sie können der KSP natürlich alles schicken, was die Deutsche Post oder ein anderes Übertragungsinstitut befördern darf. Also keine lebenden Hunde und auch keinen Schimmelkäse. Da bräuchte man bei der KSP ja auch drei Tage Lüftungszeit und dies würde zu hohen Verdienstausfällen bei der KSP führen, woran keiner Interesse haben kann, der nicht am Bankrott der Freien Hansestadt Hamburg interessiert ist.

Ansonsten sollten Sie sich einen Anwalt nehmen. Als finanziell armer Mensch kriegen Sie vermutlich Prozesskostenhilfe, Thilo Sarrazin und andere Gutverdiener müssen das dann bezahlen, denn wer reich ist fällt ja leicht unter den Spitzensteuersatz. 

Also frisch ans Werk, der Morgen graut bald und Hamburg erwacht aus dem Schlaf.

 

Gruß Peter Thiel

 

 


 

 

 

 

-------- Original-Nachricht -------- Betreff: ksp Kanzlei

Datum: Wed, 31 Aug 2011 10:41:57 +0200 (CEST)

Von: ...

An: info@system-familie.de

 

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich bin über Google auf Ihre Seite mit Tipps und Tricks zur Kanzlei ksp gestoßen.

Wir als ... wurden von der ksp abgemahnt wegen einem Bild auf der Seite ... . Nach der Bitte uns die Originalvollmacht zuzusenden kam die im Anhang fragwürdige Vollmacht.

- das Datum für die Vollmacht gegen uns liegt weit vor dem Abmahndatum bzw. vor dem Erstellungsdatum des abgemahnten Bildes.

- die Unterschrift kann ich leider nicht entschlüsseln es fehlt der Klarname und dessen Funktion

- Warum hat die Originalvollmacht den Kopf der ksp und nicht die der dapd?

- Warum wurde unser Aktenzeichen etc. von Hand eingetragen?

Wir würden gern ... und nur im Falle einer Originalvollmacht handeln.

Haben sie noch einen Tipp bzw. Erfahrungen zur Vollmacht der ksp gemacht?

Wir würden uns über einen kleinen Erfahrungsaustausch freuen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

...

 

 

 

Hallo Herr ...,

Wenn Sie als ...

 

Woher weiß die KSP eigentlich, dass ...

 

- die Unterschrift kann ich leider nicht entschlüsseln es fehlt der Klarname und dessen Funktion

So sehe ich das auch, da kann nicht nachgeprüft werden, ob der Unterschreibende, der angeblich die dapd nachrichtenagentur GmbH vertritt, überhaupt vertretungsberechtigt ist. Am besten Sie lassen deswegen gleich mal selbst die KSP kostenpflichtig von einem Anwalt abmahnen.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 9. August 2011 17:52

An: info@system-familie.de

Betreff: Fwd: KSP wegen DAPD

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich habe mir das Recht herausgenommen, mit Verweis auf Ihren Artikel einen Auszug zu entnehmen, da dies für die gesamte Blogger-Szene eminent wichtig ist:

http://www....

Gern können wir gemeinsam an der Aufklärung arbeiten, sollten Sie daran interessiert sein.

 

 

Freundliche Grüße,

...

 

 

-------- Original-Nachricht -------- Betreff: KSP wegen DAPD

Datum: Sat, 06 Aug 2011 07:03:54 +0200

Von: ...

An: info@system-familie.de

 

 

Sehr geehrter Peter Thiel,

mit großem Interesse habe ich Ihre wirklich atemberaubende Abhandlung zum Thema KSP gelesen.

Ich habe ja auch mit der KSP zu tun und bin bei erster Kontaktaufnahme völlig vom Stuhl gefallen.

Da ich einen blog betreibe, habe ich darüber gleich geschrieben. Dort können Sie auch alle Einzelheiten zur Kontaktaufnahme entnehmen.

Hier der Link: ... 

Was mich erstaunt: Die KSP hat laut Schreiben versucht, mich unter meiner alten Anschriftg zu erreichen. Das haben sie mir über eine veraltete Email-Adresse mitgeteilt. Jetzt stellt sich die Frage, woher die KSP diese Daten hat.

Wenn Sie die 3 bisher veröffentlichten Artikel zum Thema KSP gelesen haben, werden Sie noch mehr Meinungen zum Thema KSP haben.

Ich bin geneigt, mit dem Klienten DAPD Kontakt aufzunehmen, so wie Sie es mit dem Klienten AFP getan haben. Ist dazu zzu raten oder eher nicht?

 

 

Beste Grüße aus der vordersten Front,

...

 

 

Hallo Herr ...,

Willkommen beim Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP).

Der Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP) hat derzeit 32 Mitglieder, wöchentlich kommen neue Menschen hinzu, die sich der Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP) verschrieben haben. Ganz Deutschland im KSP-Fieber könnte man humorvoll sagen, wenn es nicht eine so ernste Angelegenheit für die Volksgesundheit wäre.

Natürlich habe ich nichts dagegen, wenn Sie mich zitieren, gerne auch im Großzitat, Hauptsache Sie machen kenntlich, was von mir stammt und weisen auf die Quelle hin, wo Sie meine weisen Worte gefunden haben. Das dient der Volksaufklärung und der Bekämpfung solcher gefährlichen Krankheiten wie der Klassischen Schweinepest.

Wollen wir hoffen, dass die Bloggerszene sich des eminent wichtigen Themas der Bekämpfung solcher gefährlichen Krankheiten wie der Klassischen Schweinepest annimmt. Deutschland muss frei von dieser gefährlichen Krankheit sein, da wird mir die Bundesgesundheitsministerin sicher vorbehaltlos zustimmen.

Die Kontaktaufnahme zur dapd nachrichten GmbH können Sie sich sicher sparen. Das ist rausgeworfene Zeit, ebenso könnte man auch beim Papst nachfragen, ob er bereit ist, vom Glauben abzuschwören. Der Papst reagiert nur auf Volkes Stimme, wenn die laut genug ist, wird er sich bei der Linkspartei als Generalsekretär bewerben.

 

Wir bleiben im Kontakt.

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 10. August 2011 19:58

An: info@system-familie.de

Betreff: Fwd: Fw: Urheberrechtsverletzung Az.: ...

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

vielleicht können Sie mir hier weiterhelfen, wie ich mich nun verhalten soll?

Ich glaube, ich habe hier jetzt keine Chance mehr, oder?

Im Übrigen habe ich Sie mit Quellennachweis zitiert. Siehe http://...

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

...

 

 

 

 

Hallo Herr ...,

 

Danke für die Verlinkung.

Es kommt im Urheberrecht immer auf den Einzelfall an, ob etwas erlaubt ist oder nicht.

Die Fotografie eines rauchenden Vulkans, "am 1. November 2010 von AP-Fotograf Binsar Bakkara aufgenommen und am selben Tag Publiziert", für das die dapd nachrichten GmbH nach Vortrag von Rainer Höhling, Stellvertreter des Chefredakteurs der dapd nachrichten GmbH "für Deutschland und Österreich die Rechte hält", ist nicht automatisch ein Werk, nur weil im §2 UrhG auch der Begriff des "Lichtbildwerkes" aufgeführt ist.

 

§ 2 Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1.

Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

2.

Werke der Musik;

3.

pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

4.

Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

5.

Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

6.

Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

7.

Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html

 

 

 

 

Ein Werk zeichnet sich durch eine ausgeprägte Schöpfungshöhe aus, das heißt, "aus der Masse alltäglichen Schaffens" herausragt wie der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07) zutreffend ausführt. Dies trifft natürlich auch auf Lichtbilder zu. Nicht jedes Lichtbild hat also Werkcharakter, sonst könnte ja auch ein Affe Werke schaffen, in dem man ihm beibringt auf den Auslöser eines Fotoapparates zu drücken.

 

"Ein Bauwerk stellt dann eine persönliche geistige Schöpfung dar, wenn es aus der Masse alltäglichen Bauschaffens herausragt (BGH, Urteil vom 02.10.1981 - I ZR 137/79 - Kirchen-Innenraumgestaltung; BGH, Urteil vom 19.03.2008 - I ZR 166/05 - St. Gottfried)."

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07

Lärmschutzwand - Zur Einräumung von Nutzungsrechten durch einen Landesbediensteten, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat. UrhG § § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 31 Abs. 5, §§ 34, 43

 

 

Zu Ihrem Thema passt wohl auch der Aufsatz

Matthias Berberich; Jan Bernd Nordemann: Das notwendige Mitzitat "vermittelnder" Werke; GRUR 2010, Heft 11, S. 966-971 

 

 

Womöglich brauchen Sie aber einen Anwalt. Wenn Sie wenig Einkommen haben, können Sie PKH erhalten. Siehe Anlage.

 

Wo wohnen sie denn?

 

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 4. August 2011 16:13

An: info@system-familie.de

Betreff: Urheberrechtsverletzung KSP Kanzlei - Lappan Verlag

 

Hallo Herr Thiel

durch Stöbern im Internet habe ich Ihre Seite gefunden. Vielleicht können Sie uns auch helfen.

Unser ... hat ebenfalls ein solches Schreiben von der KSP Kanzlei erhalten. Darin geht es um eine Urheberrechtsverletzung auf unserer Website.

Mandantin der Kanzlei ist der Lappan Verlag. Bei der Urheberrechtsverletzung handelt es sich um folgenden Textabschnitt ...

 

 

Heinz Erhardt

Kolumbus

Als Kolumbus von seiner Amerikafahrt nach Spanien

heimkam mit Gold und mit Bart und, hochgeehrt und

umjubelt, ...

...

...

...

Seitdem sind die Forscher

sich darüber klar, dass das das "Ei" des Kolumbus war.

 

 

 

(achtzeiliger Text, gekürzt von Peter Thiel, das ist zwar im Rahmen des Zitatrechtes eigentlich nicht nötig, aber angesichts des automatisierten Hamburger Abmahnwahnsinns und dem fehlenden Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor marodierenden Abmahnanwälten durch die bürgerferne deutsche Justiz sicher nicht von Schaden)

 

Der geforderte Gesamtbetrag beläuft sich auf 739,24 Euro !!!!

für einen Text > 50 Wörter 600,--

Dokumentation 25,--

Verzugszinsen 33,24

RA Vergütung 67,50

Auslagenpauschale 13,50

 

Zahlbar wäre der Betrag bereits am ....

Wie sollen wir uns am besten verhalten? Für uns ... ist das eine ziemlich hohe Summe.

Für Ihre Hilfe wären wir sehr dankbar!

Freundliche Grüße

...

 

 

 

 

Hallo Frau ...,

ich würde meinen, der Text ist gar nicht urheberrechtlich geschützt, weil die erforderliche Schöpfungshöhe fehlt, der für die Zuerkennung eines Werkcharakters zu fordern ist. Es ist eben nicht jede Blödelei, nur weil sie von Heinz Erhardt ist, gleich auch ein Werk.

Sonst wäre auch der folgende von mir grad ausgedachte Text ein Werk:

 

Ich und Du,

Heinz Erhardt muht.

Muht er lang

Wird mir bang

Muht er kurz,

Gibt’s nen Furz.

Kommen die Erben,

Verstecken sich hinter Iris Berben,

Dort ist es sauer,

Schon schreit der Bauer.

Kommt der Lappan-Verlag,

Ist sie da, die große Plag.

Kommt der Richter,

kriegen die Erben eines auf den Trichter.

völlig zu recht,

fehlt nur noch Bertolt Brecht.

 

 

 

Mein Gedicht können Sie gerne und kostenfrei veröffentlichen. Ich werde Ihnen keinen Anwalt auf den Hals hetzen.

 

Beste Grüße

 

Peter Thiel

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 1. August 2011 07:49

An: info@system-familie.de

Betreff: Klassische Schweinepest - bin auch infiziert - und kräftig rekonvaleszent!

 

Sehr verehrter Herr Thiel

(die Verehrung gilt vor allem Ihrem genialen Werk, das ich in den letzten Tagen während einer internetten Recherche nach Heilungschancen von der Klassischen Schweinepest entdeckte - Daumen hoch!),

in einer fröhlich-schlaflosen Nacht, die wohl durch einen zu hohen Konsum von Kaffee generiert wurde, zwang mich heute in den frühen Morgenstunden mein wacher Geist an den PC um ähnlich satirisch wie Sie kundzutun, was ich von der derzeit um sich greifenden Krankheit denke.

Gern möchte ich ausdrücklich SIE daran teilhaben lassen.

...

Gegen eine Verlinkung in Ihrem Werk (sollten Sie dies beabsichtigen) habe ich ausdrücklich NICHTS einzuwenden, denn Ähnliches kann - nach homöopathischem Gesetz - nur mit Ähnlichem geheilt werden. Auch für das wörtliche Zitieren der pleromischen Werke erteile ich Ihnen hiermit eine kostenlose Exklusivlizenz, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Sie trotz Klassischer Schweinepest das Lachen noch nicht verlernt haben.

Mich erwischte die Krankheit, weil ich es mir erlaubte, auf einer privaten Website zum Thema ...

Mit satirisch-herzlichem Gruß

...

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Sonntag, 31. Juli 2011 22:35

An: info@system-familie.de

Betreff: KSP Urheberrechtsverletzung

 

Sehr geehrter Hr. Thiel,

 

ich habe medienrechtliche Probleme mit der KSP. Auf Ihrer Internetseite bieten Sie Hilfe an. Was ist zu tun?

 

Vielen Dank.

 

...

 

 

 

Hallo Herr ...,

 

als erstes mir mal was konkretes zu Ihrer Sache mitteilen, damit ich sehe worum es geht.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 28. Juli 2011 10:30

An: info@system-familie.de

Betreff: KSP

 

Hallo und guten Morgen!

Ich hab leider nicht ganz genau verstanden, wo eigentlich IHR Bezug zum Thema KSP ist.

Da Sie aber Rat und Hilfe anbieten – ich hätte gerne einen Erstrat. Wüsste gerne wie es nach der Abmahnung weiter gehen sollte.

Sagen Sie es mir?

Herzlichen Dank

...

 

 

 

Hallo Frau ...,

mein Bezug ist die freiheitlich demokratische Grundordnung, in der es nicht zugelassen werden sollte, dass sich gefährliche Krankheiten wie die Klassische Schweinepest ungehindert von der Bundesregierung ausbreiten können.

Das erklärt sicher Ihre Frage.

Wie Sie nach einer Abmahnung durch die KSP weitermachen hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und auch davon, ob Sie sich als williges Opfer für heimtückische Krankheitserreger zur Verfügung stellen wollen oder ob Sie nicht doch lieber gesund leben wollen, was folgerichtig heißen würde, sich am Kampf gegen die Klassische Schweinepest zu beteiligen.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 27. Juli 2011 22:42

An: info@system-familie.de

Betreff: Abmahnung KSP/ Lappan Verlag

 

Guten Tag Herr Thiel,

ich habe ... von der KSP im Auftrag des Lappan Verlages eine Abmahnung erhalten und soll 729 Euro wegen Urheberrechtsverletzung zahlen. ...

Es handelt sich dabei um ein Gedicht von Heinz Erhardt, welches auf meiner privaten Homepage stand. Ich bin in dem Moment gar nicht auf die Idee gekommen, dass das gegen das Urheberrecht verstößt, vor allem da die Erbengemeinschaft alle Gedichte auf ihrer Homepage aufführt. Ich sehe das als reine Abzocke, vor allem da der Hauptbesucher meiner Homepage ich selbst war. Die Abmahnung ist im gleichen Stil geschrieben wie die Abmahnungen auf ihrer Homepage. Eine genaue Bezeichnung meines Verstoßes ist nicht aufgeführt. Haben sie vielleicht einen Rat für mich, was ich jetzt machen soll? Leider bin ich eine arme Studentin und kann mir keine Klage leisten.

...

 

 

Hallo Frau ...,

arme Studentin ist das beste was passieren kann. Dann können Sie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Anbei schon mal die Formulare.

Wenn Ihre Webseite keine Besucher hat, dann liegt auch keine Veröffentlichung im Sinne des Urheberrechtes vor. Wenn ich mich in die Wüste stelle und Heinz Erhardt Blödeleien aufsage, ist das auch keine Veröffentlichung, weil außer mir eben niemand da ist, dies zu hören. Einer der oberschlauen KSP Anwälte könnte dann einwenden, es wäre aber möglich, dass sich plötzlich Tausende von Menschen in die Wüste begeben, um die von mir aufgesagten Blödelverse des Heinz Erhardt - Gott hab seine arme Seele gnädig - anzuhören und deswegen wäre das ein Verstoß gegen das Urheberecht. Ein Anwalt, der so argumentiert gehört zu recht in die Nervenheilanstalt.

Im übrigen gehe ich davon aus, dass in Ihrem Fall gegebenenfalls die Ausnahmeregelung des § 51 anzuwenden ist:

 

§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. ... 

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

 

 

Der besondere Zweck dürfte bei Ihnen gegeben sein, nämlich das Bedürfnis, Heinz Erhardt ein Denkmal zu setzen und ihm postum Ihre Liebe zu zeigen. Das bedarf nun mal eines Großzitates. Ihre Webseite verfolgt im übrigen keinerlei kommerzielle Interessen und der Heinz Erhardt Blödelvers ist, wie sie mitteilen ja auch auf der Internetseite der Heinz Erhardt Erbengemeinschaft für jedermann weltweit abrufbar. Also was soll das ganze KSP Theater darstellen, außer Geld zu schachern?

Die Mitglieder der Erbengemeinschaft Heinz Erhardt sollte im übrigen froh sein, dass sie so einen berühmten Verwandten haben und nicht noch damit Geld schachern.

 

Bitte teilen Sie mir noch Ihren Wohnsitz mit, damit ich Ihnen einen kompetenten Anwalt in Ihrer Nähe vermitteln kann.

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 27. Juli 2011 11:01

An: info@system-familie.de

Betreff: ksp - "wir sagen Ihnen was zu tun ist"

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich wurde ... 2011 von der ksp angeschrieben wegen einer Urheberrechtsverletzung auf meiner Homepage. Es handelt sich um ein Foto (in Thumbnailgröße) von ...dessen Rechteinhaber die dapd in Berlin sein soll.

Die ksp macht folgende Aufstellung:

Forderung: 300,-

Dokumentationskosten: 100,-

Mahnschreiben vom ... 2011: 32,50

Mahnschreiben vom .... 2011: 6,50

Zinsen auf Hauptsache 1,79

Summe 440,79 €

 

Die vorgelegte Vollmacht der dadp ist so nach meiner Auffassung nicht rechtsgültig. Es fehlt der Unterschreibende in Klartext, seine Funktion bei der dpad, sowie dessen Vertretungsbefugnis.

Ein Vergleichsvorschlag von mir in Höhe von ...,- € wurde abgelehnt. ...

Ich frage mich, wie die ksp auf eine Schadenhöhe von 300,- € kommt. Nachdem Abmahnungen, wenn auch wenig professionell, auf 100,- € beschränkt sein sollen, verlangt die ksp und andere halt einfach Schadenersatz.

Gerade habe ich mit Frau Müller von der ksp telefoniert.

Habe ihr erklärt, dass ich seit Jahren ALG2-Empfänger bin und auch kein Vermögen habe. Ich kann nicht mehr als 5,- € mtl. zahlen. Sie will das weitergeben und einer der Anwälte wird zurückrufen…

Frist zur Zahlung wurde auf den ... 2011 gesetzt.

Bin gespannt, was Sie mir zu tun empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

Hallo Herr ...,

prima dass Sie von Arbeitslosengeld II leben.

Da können Sie die ganze Rechtsauseinandersetzung mit der KSP auf Kosten der Steuerzahler, also auch auf Kosten der KSP-Anwalte und der dapd-Mitarbeiter (leider auch auf meine Kosten als steuerzahlender Bürger) führen. Besser kann es doch gar nicht kommen.

Formulare für Beratungs- und Prozesskostenhilfe anbei.

Irgendwann wird auch der letzte Sachbearbeiter im Bundesjustizministerium bemerken, was das für eine immense Belastung für die öffentlichen Haushalte ist und wenn dies der letzte Sachbearbeiter begriffen hat, dann werden es auch die im Bundestag vertretenen Parteien bemerken und dafür sorgen, dass mit einer zeitgemäßen Gesetzgebung der KSP die passenden Zügel angelegt werden.

 

Wenn die KSP hundert Verfahren gegen ALG II Empfänger führen muss, ist sie, selbst wenn sie diese Verfahren gewinnen sollte, womöglich bald pleite, denn die KSP muss die Kosten für das Gerichtsverfahren und für ihre eigene Arbeit vorstrecken, bekommt sie hinterher aber nicht zurück, weil die Verklagten ja ALG-II Empfänger sind und eben kein Geld haben.

Das sind echt tolle Perspektiven.

So gesehen sägt die KSP an dem Ast auf dem sie selber sitzt. Das ist wie mit einer Krebserkrankung. Die Krebszellen wuchern und irgendwann stirbt der menschliche Wirt und mit ihm auch der Krebs.

Man könnte auch sagen, der Krebs geht an seiner Habgier zugrunde. Das könnte man auch bei der KSP so sehen.

 

Wie heißt denn Ihre Internetseite?

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Mittwoch, 27. Juli 2011 17:20

An: info@system-familie.de

Betreff: AW: ksp - "wir sagen Ihnen was zu tun ist"

 

Hallo Herr Thiel,

meine Internetseite heißt ...

herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Na ja, so prima finde ich das nicht, dass ich in Hartz IV bin.

Aber immer noch volkswirtschaftlich sinnvoller, bescheiden in Hartz IV zu leben, denn als Bankenverbrecher hunderte von Milliarden Steuergelder abzuzocken… Oder?

Außerdem habe ich mich schon über einen Minijob gefreut, der es mir erlaubt monatlich 200,- € an das Jobcenter abliefern zu können. Natürlich war das ein befristeter Arbeitsvertrag und ich hoffe dass ich für das kommende Schuljahr wieder einen Jahresvertrag bekomme. Die 150,- €, die mir verbleiben, sind ja als Aufwandsentschädigung deklariert und wohl auch nicht anrechnungsfähig.

1985 hatte ich ca. 200.000,- DM Schulden, hauptsächlich aus ...

 

Über mehr als 20 Jahre habe ich mir diese Schulden vom Hals geschafft und diverse e.V. s überlebt. Heute bin ich schuldenfrei, strafrechtlich unbelastet, für meinen derzeitigen Minijob brauchte ich auch ein erweitertes Führungszeugnis, das schon lange wieder einwandfrei ist.

Bevor ich riskiere, doch noch weitere Kosten zu produzieren und wieder in die Lage zu kommen, eine e.V. abgeben zu müssen, werde ich wohl doch eher zahlen…

Derzeit warte ich auf einen Rückruf der ksp-Anwälte.

Mal sehen, was die anbieten.

Bei der heutigen Rechtslage kann man meiner Meinung nach nur risikolos ins Internat gehen oder gar eine Homepage betreiben, wenn man Schulden hat, die man sowieso nicht mehr abbauen kann und die e.V. auch keine Rolle mehr spielt.

Herzliche Grüße nach Berlin

...

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 15. Juli 2011 18:25

An: info@system-familie.de

Betreff: KSP

 

Guten Tag Herr Thiel,

die KSP hat mich im Auftrag der SID (Sport Informationsdienst) im Dezember 2010 abgemahnt.

Ich habe keinerlei Zahlungen geleistet, lediglich eine mod.UE haben Sie von mir erhalten.

Ich werde für 4 Texte auf 1430€ Schadensersatz abgemahnt.

Die betroffenen Texte standen Mitte 2010 auf meiner Webseite die sich mit Fussball beschäftigte. Die Domain wurde bereits im Februar 2011 veräußert.

Es handelte sich um Spielberichte von Fussballbegegnungen.

Der Großteil der zahlreichen Berichte waren Eigenwerke, ein Teil, so auch diese 4 Texte floss via RSS automatisch hinzu.

Mittlerweile habe ich dem Mahnbescheid widersprochen und heute kam das Vorverfahren des Amtsgerichtes Hamburg. Es wird nun also ernst und ich möchte mich selbst vertreten, da ich a: keine Rücklagen für Anwalte liegen ahbe und b: für so eine Abmahnung auch ungern Geld ausgeben möchte.

In dem Ordner der heute vom Gericht bei mir ankam befinden sich lauter "Beweismittel".

So die Auswertungen des Beauftragten Unternehmens, welche im Auftrag der KSP das Internet durchsucht.

Desweiteren Screenshots, zum Beispiel von der betroffenen Homepage, allerdings ein aktueller, mit dem Inhalt des NEUEN Webseitenbetreibers.

Vielleicht haben Sie einen Rat für die weitere Vorgehensweise. Wünschenswert wäre es ja mal ein Urteil FÜR die Betreiber von Webseiten gegen KSP zu erzielen.

 

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

Sehr geehrter Herr ...,

schauen wir mal was aus der Sache wird. Günstig wäre es natürlich, sich einen Anwalt zu nehmen. Wenn dann die KSP das Verfahren verliert, müssen auch die Anwaltskosten der von der Verklagten von der KSP übernommen werden. 

Das schreckt schließlich auch marktdominante und profitorientierte Auftraggeber und Platzhirsche wie Agence France-Presse GmbH, dapd nachrichten GmbH und SID Sport-Informationsdienst GmbH & Co. KG ab, die sich mit ihren Abmahnaktionen gegen einfache Betreiber von Internetseiten schwer diskreditieren und wo man sich an an Karl Marx erinnert fühlt:

>"Im 24. Kapitel von Band I des "Kapital" schreibt Karl Marx am Ende des sechsten Abschnitts "Genesis des industriellen Kapitalisten" - zum siebenten über die "Geschichtliche Tendenz der kapitalistischen Akkumulation" übergehend - den Satz: "Wenn das Geld, nach Augier, mit natürlichen Blutflecken auf einer Backe zur Welt kommt (Du Credit Public, Paris 1842), so das Kapital von Kopf bis Fuß, aus allen Poren, blut- und schmutztriefend!" Dieser Feststellung fügt er aus der Zeitschrift Quarterly Reviewer aus einem Artikel von P.J. Dunning über Trade Unions die folgende Fußnote hinzu: "Kapital flieht Tumult und Streit und ist ängstlicher Natur. Das ist sehr wahr, aber doch nicht die ganze Wahrheit. Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit, oder sehr kleinem Profit, wie die Natur vor der Leere. Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens. Wenn Tumult und Streit Profit bringen, wird es sie beide encouragieren. Beweis: Schmuggel und Sklavenhandel."<

Klaus Höpcke, junge Welt, 19.3.2001

 

 

Letztlich wird es zur Beendigung dieser beschämenden Hatz aber auch der Entschlossenheit der Gerichte bedürfen, die Informationsfreiheit über das Profitinteresse einzelner marktdominanter Medienunternehmen wie Agence France-Presse GmbH, dapd nachrichten GmbH und SID Sport-Informationsdienst GmbH & Co. KG zu stellen.

Erfahrungsgemäß neigen Richter an den Amtsgerichten, die derartige Zivilklagen bearbeiten zu einer Begünstigung marktdominanter Medienunternehmen wie Agence France-Presse GmbH, dapd nachrichten GmbH und SID Sport-Informationsdienst GmbH & Co. KG. Mit Sicherheit werden sich daher in der Folge auch noch die übergeordneten Landgerichte, Oberlandesgerichtes, Bundesgerichtshof und womöglich auch noch das Bundesverfassungsgericht oder gar der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Materie beschäftigen müssen, um marktdominanter Medienunternehmen wie Agence France-Presse GmbH, dapd nachrichten GmbH und SID Sport-Informationsdienst GmbH & Co. KG in die ihnen zustehenden Schranken zu weisen.

Im Kontext des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland könnte auch an eine Verstaatlichung marktdominanter und profitorientierter Unternehmen gedacht werden, wenn diese keine signifikante Änderung ihres repressiven Kurses vornehmen:

 

 

Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Art 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

 

 

Beste Grüße

 

 

Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 14. Juli 2011 12:15

An: info@system-familie.de

Betreff: Schadensersatzforderung für Urheberrechtsverletzung

 

Hallo Herr Thiel,

bei der Recherche nach der Kanzlei KSP bin ich auf Ihre Seite gestoßen.

Wir haben vor ... Tagen auch einen Brief der Kanzlei KSP wegen Urheberrechtsverletzung erhalten.

Es geht hier zwar „nur“ um ... €, aber auch die können weh tun und da wir nicht ausschließen können dass das erst der Anfang ist wollen wir etwas dagegen unternehmen.

Als Betreiber eines ... dienstes werden auf unserer Seite ....

KSP gibt als Begründung lediglich eine URL an, die einen Inhalt aufruft, der durch ein Tag (Boxen) erzeugt wird. Dieser Inhalt wechselt ständig, je nachdem welche Einträge unter diesem Tag eingestellt wurden.

Es ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar wo hier der Verstoß unsererseits liegen soll.

Hinzu kommt, das wir als Betreiber dieser Seite diesen Inhalt nicht erstellen und auch nicht prüfen können.

 

Die Frage ist nun, was tun?

Zunächst einfach ignorieren und auf einen gerichtlichen Mahnbescheid warten oder gleich einen Anwalt einschalten?

 

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 8. Juli 2011 00:45

An: info@system-familie.de

Betreff: KSP Abmahnung 

 

Hallo Herr Thiel, Ich wie so viele andere bin auch der Machenschaften der KSP leid. Nach dem ich den Gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen habe, kam jetzt der Brief vom Amtsgericht mit einer geringeren Forderung seitens der KSP, aber mit der Aufforderung schhriftlich Stellung zu nehmen. Vorher hatte ich natürlich mehrere Telefonate mit dem "ehrenwerten" Herrn Richter :)

Die abgedruckten Forderungsbriefe habe ich im gleichen Aussehen und Forderung bekommen. Zwischenzeitlich stieg die Forderung auf das Doppelte und wurde nach dem letzten Telefon Anruf von Herrn Richter (ob er das auch wirklich war?? ) auf 600? zurück gesetzt. (Aussage der Mandat würde mich nicht in die Armut Treiben wollen und möchte nur den Schaden beglichen haben ??)

Zur Erklärung ich bin ...

Nichts desto Trotz - Ich bin dabei beim Verein gegen KSP Machenschaften.

Mit freundlichen Grüssen

...

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 30. Juni 2011 15:02

An: info@system-familie.de

Betreff: ksp-mahnbescheid

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

 

anlässlich eines Mandates mit gleichem Problem – wie von Ihnen beschrieben - las ich mit Interesse und leicht schmunzelnden Augen den Inhalt Ihrer Seite. Mich interessiert vor allem (im Interesse meines Mandanten), was denn aus dem Mahnbescheid geworden ist, welcher Ihnen zugestellt wurde. Sicherlich haben Sie Widerspruch eingelegt und die Sache wurde an das zuständige Gericht abgegeben. Es wäre interessant zu wissen, was die Gerichte zu derartigen Forderungen sagen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

...

Rechtsanwältin

 

 

 

 


 

 

Abgemahnt von KSP im Auftrag der dapd

30. Juni 2011 by Thomas. Lesezeit: about 2 minutes.

 

Herrschaftszeiten, ich kriege noch die Krise. Ich fand heute Abend in meinem Briefkasten ein Schreiben der einschlägig bekannten Hamburger KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Darin wird mir vorgeworfen, dass ich auf meiner Website mit der Domain www.teezeh.de (also dieser hier) das Urheberrecht der dapd nachrichtenagentur GmbH verletze. Diese habe KSP ordnungsgemäß bevollmächtigt, wird mir anwaltlich versichert.

Die Mandantin — also die dapd — habe “das ausschließliche Nutzungsrecht i.S.d. Urheberrechtsgesetzes” an Fotos/Lichtbildern unter den als Anlage aufgeführten URLs, schreibt mir KSP-Anwalt Dr. Peter C. Richter.

...

http://www.teezeh.de/2011/06/30/abgemahnt-von-ksp-im-auftrag-der-dapd/

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 29. Juni 2011 20:22

An: info@system-familie.de

Betreff: Die Kanzlei KSP

 

Hallo Herr Thiel,

wir sind nun schon zum 3. mal von der Kanzlei KSP mit dem Schreiben "Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Website" angeschrieben worden.

Tatsächlich haben wir versucht entsprechende Texte von unseren Seiten zu löschen und haben die ersten beiden Rechnungen bezahlt.

Ich bin mir nicht sicher wie die Kanzlei vorgeht. Aber wenn die nun alle unsere Texte schon "dokumentiert" haben, dann können wir nun wohl jeden Monat einen Brief aus Hamburg erwarten.

Haben Sie einen Tipp für uns? Es sind alle kritischen Texte von unserer Homepage entfernt. Was können wir noch tun?

Vielen Dank und Grüße ...

 

 

 

Hallo Herr ...,

Willkommen beim Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP).

Der Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP) hat derzeit 20 Mitglieder, wöchentlich kommen neue hinzu, die sich der Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (KSP) verschrieben haben.

 

Möglicherweise werden Sie von der KSP noch in den Bankrott getrieben. Also als erstes gleich mal in der Sache eine Petition an den Deutschen Bundestag schreiben. Die Abgeordneten müssen erfahren, was hier für üble Sachen laufen.

Ansonsten bleibt Ihnen wohl erst mal nur der Weg, das bei der nächsten Forderung der KSP auf dem Gerichtsweg klären zu lassen. Da wird man dann ja sehen, ob der Rechtsstaat noch was taugt oder ein reines Phantasiegebilde ist.

 

 

Gibt man das Suchwort:

Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

 

bei Google ein wird meine Homepage http://www.system-familie.de

 

aktuell auf Platz 8 gelistet.

 

Gerne können Sie von Ihrer Internetseite auf diese Unterseite von mir oder auch auf www.system-familie.de verlinken, so dass womöglich bald Platz 1 im Ranking erreicht ist und die KSP aus der vorderen Position verdrängt wird.

 

 

Ich bin dabei eine öffentliche Petition zum Urheberecht auszuarbeiten und online beim Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages einzureichen.

Wie das dort funktioniert können Sie sich schon mal probeweise im Internet angucken.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition

 

Sobald ich die Petition geschaltet habe, gebe ich in einer Rundmail Bescheid und bitte dann um sofortige Mitzeichnung per Internet. Um so mehr dann mitzeichnen, um so höher das politische Gewicht. Also dann auch Freunde, Bekannte und Geschäftspartner um Mitzeichnung bitten.

Eine Reform des Urheberrechtes, die die Informationsfreiheit stärkt und den Profitinteressen sogenannter Rechteinhaber an geistigen Erzeugnissen deutliche Zügel anlegt, ist dringend erforderlich, sonst endet diese Land noch in der kapitalistischen Barbarei.

Der Wohnort des Domaininhabers bestimmt den Gerichtsstand bei einer eventuellen Auseinandersetzung vor Gericht.

Bitte teilen Sie mir - wenn möglich - Ihren Wohnort mit, damit ich für den Fall der Fälle das zuständige Amtsgericht ermitteln kann. Die Rechtsprechung kann von Gericht zu Gericht - also auch örtlich - sehr unterschiedlich sein.

 

Wenn Sie kein Geld haben, können Sie Anwalts- und Gerichtskosten über die staatlich finanzierte Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe erstattet bekommen. Dann zahlt der deutsche Steuerzahler für den Hamburger Irrsinn. 

 

Halten Sie mich in Ihrer Sache bitte auf dem laufenden.

 

 

Beste Grüße

 

Peter Thiel

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 27. Mai 2011 16:52

An: info@system-familie.de

Betreff: KSP

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich betreibe ein sehr kleines, sehr privates Blog ... und soll nun für die Nutzung von 10 Artikeln der afp über 3200€ zahlen. Ich bin total geschockt, da ich bisher der Meinung war, dass öffentliche Nachrichten verwendet werden dürfen, zumal ich immer ordnungsgemäß die Quelle verlinkt habe. Ich habe keinen Ahnung, wo ich so schnell (ich soll bis zum 7.6.2011 zahlen) so viel Geld herbekommen soll. Ich bin bei der Internetrecherche auf Ihre Seite gestoßen und würde gern Ihrem kleinen Verein beitreten. Mir kommt das alles irgendwie sehr unseriös vor und ich würde mich natürlich sehr über Tipps freuen, wie ich hier weiter vorgehen kann? Eine gerichtliche Klärung kommt wohl eher nicht in Frage, dazu haben wir erst Recht kein Geld :(

herzliche Grüße,

...

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 24. Mai 2011 16:41

An: info@system-familie.de

Betreff: ...

 

Hallo Herr Peter Thiel,

auch ich bin im Klub. Für mein Schweinchen will die KSP 434,00 € zahlbar bis zum 3. Juni 2011.

Ich erfuhr von Ihrer lobenswerten Initiative von .., der ebenfalls einen Serienbrief von der KSP bekam.

Es geht um die Seite ...

Wenn Sie nichts dagegen haben, nehmen Sie mich bitte auch in Ihren Verein auf.

Danke!

 

Mit einem freundlichen Gruss

...

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2011 21:55

An: info@system-familie.de

Betreff: ksp Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

 

ich bin über google auf Ihre Seite http://www.system-familie.de/dapd_nachrichten_gmbh.htm mit Inhalten zur Kanzlei ksp gestoßen.

Heute bekam ich ebenfalls Post von dieser Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Aufforderung 1096,40 Euro zu bezahlen.

 

Wie sind Sie diesbezüglich genau vorgegangen?

 

Vielen Dank und beste Grüße

...

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2011 20:13

An: info@system-familie.de

Betreff: Habe auch eine Abmahnung bekommen mit der gleichen Forderung

 

Was ist zu tun ?

Ich habe mir aber nichts vorzuwerfen...

auf der Url die angegeben ist ist kein Text zu sehen...

Lg ...

 

 

 


 

In eigener Sache

Die für Abmahnwellen bekannte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei KSP versucht gegenüber dem Betreiber dieser Webseite Schadensansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts durchzusetzen. Dabei geht es um eine Textpassage im alten Forum aus dem Jahr 2007, wegen der die dapd Nachrichten- agentur mit Sitz in Berlin die Kanzlei KSP angeblich mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt hat. Der geforderte Schadenersatz beträgt über 400 Euro. Laut § 49 Abs. 2 UrhG war der im Forum zitierte Text jedoch durchaus zu veröffentlichen. Hier muss man sehen, wie sich die Sachlage tatsächlich darstellt. Das "neue" Forum ist derzeit nur Mitgliedern zugänglich, bis alle bisherigen öffentlichen Themen kontrolliert wurden. Die letzte Abmahnwelle der KSP mit ... Betroffenen war übrigens im Jahr 2009 und wie damals bekommen auch heute alle standardisierte, gleichlautende Schreiben. "Reine Abzockmasche und der Tod jeglicher alternativer Medien." (15.05.2011)

http://www.roetha-info.net/

 

Gefunden am 15.05.2011

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 5. Mai 2011 20:24

An: info@system-familie.de

Betreff: Klassische Schweinepest

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich habe über Google Ihre Internetseite über die Klassische Schweinepest gefunden. Auch ich bin Opfer und habe gestern ein Schreiben mit genau dem gleichen Betrag bekommen (1076,40 Euro). Was soll ich machen? Muss ich mir einen Anwalt nehmen?

Ich freue mich über zeitnahe Antwort von Ihnen.

Viele Grüße,

...

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 4. Mai 2011 10:59

An: info@system-familie.de

Betreff: Abmahnung KSP

 

Hallo Herr Thiel

Tolle Infos auf ihrer Seite.

 

Ich habe 2006 mal Sportnews auf mein er Website gepflegt

Heute kam eine Abmahnung wegen 3 News (wie gesagt aus Jahr 2006) Das interessante dabei.... Text und Schadenersatzsumme sind 100pro

identisch zu ihrem zitiertem schreiben vom 1.11.2010

sollte ich einen Anwalt nehmen und reagieren oder erst abwarten.. Ich bin ... ... und

...

 

mfg ...

 

 


 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 4. Mai 2011 09:46

An: info@system-familie.de

...

Betreff: KSP - dapd Schadenersatzforderung 4000 Euro

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

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Zitat aus:

http://www.system-familie.de/ksp_Kanzlei_Seegers_Frankenheim_Rechtsanwaltsgesellschaft_Hamburg.htm

Wir sagen Ihnen, wie Sie sich dagegen wehren können.

Peter Thiel, 03.05.2011

-----------------------------------------------------------

leider bin ich erst heute auf Ihre Seite gestoßen. Es eilt etwas, ich hoffe Sie lesen meine email bald. Ich habe von KSP .... Ich hatte auf eine andere Lösung gehofft.

Ich sehe mich wegen 14 kurzen NewsTexten aus dem Jahre 2004 mit 4000 ? zzgl. MwSt. Schadenersatz konfrontiert.

Ich habe ...

Es handelt sich um Newsmeldungen aus dem Jahr 2004. (Berlinale meldungen etc, Kopie auf Wunsch)

Trotzdem wurde nach Aussage des zuständigen Ra Dr. ... der Urheberrechtsverstoß am ....2010 (wie auch immer) beweisgesichert.

Ich habe schon ein Schreiben verfasst und ... . Trotzdem steht die Forderung für Schadenersazu noch aus.

Ich würde mich schon sehr freuen, wenn Sie einen Weg wüßten, diese abzuweisen. Leider eilt es ja, wie gesagt und ich muss ggf. einen Anwalt damit beauftragen, der ja auch seine Zeit braucht.

Sie können mich auch gerne heute kurz mal anrufen, das geht ja meistens schneller

...

Freundliche Grüße sendet Ihnen

...

 

 

 

 


 

 

 

 

"Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest - KSP"

Weitere Berichte von Mitgliedern des "Freundeskreis zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest - KSP"

 

 

 

21.04.2011

Abmahnung der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

für die dapd presseagentur

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

mit Interesse habe ich Ihre Darstellung auf www.system-familie.de einschließlich der darin enthaltenen Ratschläge gelesen. 

Ich vertrete derzeit einen Mandanten, den besagte Hamburger Kanzlei höchst pauschal für die Presseagentur dapd auf Schadenersatz in der Größenordnung von 58.000,00 € in Anspruch nimmt. ...

 

Mit freundlichen Grüßen

...

Rechtsanwalt

 

 


 

 

Abmahnung AFP (Agence France Press GmbH)

Der Betreiber von kerner.de, die Dynamicdrive GmbH & Co. KG, wurde 2009 und 2010 von AFP (Agence France Press GmbH) wegen der Veröffentlichung von Werken, auf welche AFP Urheberrechte beansprucht, abgemahnt.

Wie kerner.de zugetragen wurde, versendet AFP derzeit wieder reichlich Abmahnungen. Möglicherweise erweisen die für die Abmahnungen verantwortlichen beiden Geschäftsführer von AFP (Agence France Press GmbH) damit ihrer Firma, und anderen Nachrichtenagenturen, einen Bärendienst. kerner.de erklärt, warum....

http://www.kerner.de/abmahnung-afp-agence-france-press-gmbh-_6547.html

 

 

 

Abmahnung von AFP Agence France-Presse GmbH mit Kostenrechnung von 27.000 Euro- Vergleich erzielt

Wie berichtet, hatte die Presseagentur AFP Agence France-Presse GmbH den Herausgeber von kerner.de (Dynamicdrive GmbH & Co. KG) mit Kostenrechnung von ca. 27.000 Euro abgemahnt. Mittlerweile wurde ein Vergleich erzielt.

Sinngemäße Zusammenfassung:

AFP verzichtet auf alle Forderungen aus der behaupteten Verletzung einer 2009 abgegebenen Unterlassungserklärung.

Die Dynamicdrive GmbH & Co. KG erstattet AFP Lizenzkosten von 5x200€ für die behauptete unberechtigte Nutzung von 5 Texten mit AFP- Urheberechten, zuzüglich Anwaltskosten zum 0,3- fachen Gebührensatz, zuzüglich ein paar € Auslagen an einen externen Dienstleister.

Mehr Infos und Diskussion im Firmenblog von Dynamicdrive:

AFP Abmahnung mit 27000€ Kostennote

verfasst am 07.07.2010 von Olaf Kerner.

Stichworte:

AFP, AFP Abmahnung

Diesen Artikel verlinken:

Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist ausdrücklich gestattet, wenn ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z.B. folgenden Linkcode:

http://www.kerner.de/abmahnung-von-afp-agence-france-presse-gmbh-mit-kostenrechnung-von-27.000-euro--vergleich-erzielt_6243.html

 

 

 


 

 

911video.de in eigener Sache:

Schadensersatzforderungen wegen Verletzung des Urheberrechts

 

Berlin, 20. Februar 2011

Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei KSP versucht gegenüber dem Betreiber dieser Webseite Schadensansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts durchzusetzen.

Dabei geht es um drei Textpassagen, wegen der die dapd Nachrichtenagentur mit Sitz in Berlin die Kanzlei KSP angeblich mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt hat.

Die dapd erhebt laut Schreiben des Anwalts das ausschliessliche Nutzungsrecht auf die beanstandeten Texte.

Insgesamt werden mehr als 1000 Euro Schadensersatz eingefordert. Bei Nichtzahlung wird mit Gerichtsverfahren gedroht.

Die beanstandeten Textpassagen bestehen zum großen Teil aus Zitaten....

 

http://www.911video.de/news/210211/index.html

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 25. März 2011 02:01

An: info@system-familie.de

Betreff: Abmahnung von KSP Hamburg

 

Guten Tag Herr Thiel,

ich finde Ihre Website bei der Suche nach Informationen zu der Kanzlei KSP in Hamburg.

Ich habe Mittwoch auch so ein merkwürdiges Schreiben wg. Urheberrechtsverletzung (keine Abmahnung – die würde der Anwalt dem Mandanten „dapd nachrichten GmbH, Berlin“ aber empfehlen, wenn ich nicht zahle.

Es geht um 434 Euro.

 

dadp ist wohl der Nachfolger von ddp.

Von ddp ist wohl die Nachricht, auf die sich das Schreiben bezieht. 

...

 

Können Sie mir neben dem Tipp einen Anwalt zu suchen (sie empfehlen ja zwei auf Ihrer Website) noch einen Tipp geben?

 

Vielen lieben Dank!

...

 

 


 

 



Vermutliche ... durch AFP und ksp.Rechtsanwälte


von EH 28.04.2011 - bisherige Aufrufe: 206

Am Ostersamstag war es mal wieder soweit. Eine Abmahnung flatterte ins Haus. Dies ist nicht ungewöhnlich und laut laufender Zählung sind wir dieses Jahr schon bei Nummer 12. Aber diese hier ist anders. Es geht nicht darum, dass Duckhome mal wieder die Wahrheit geschrieben hat und die politische Polizei und diverse Rechtsanwälte sich darum bemühen das als Schmähkritik zu bestrafen, sondern angeblich um eine Urheberrechtsverletzung.

Das hatten wir nur einmal bei einem Bild von einem Fingerprintscanner aus Wikipedia bei dem die Rechte so bescheuert vergeben waren, dass man das Bild nicht nutzen konnte. Aber auch das haben wir durchgestanden und letztendlich gewonnen. Aber was jetzt kommt ist etwas völlig Neues. Die Kanzlei KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg beschuldigt Duckhome die Urheberrechte der AFP Agence France-Presse GmbH in Berlin verletzt zu haben. Als erstes beeindruckt auf dem Briefkopf die scheinbar endlose Liste der in der Kanzlei wirkenden Anwälte. Vielleicht hätten sie auch ihre Sekretärinnen, Putzfrauen und Leibsklaven aufnehmen sollen um noch mehr zu beeindrucken. Duckhome aber ist nicht beeindruckt. Der folgende Text ist eher belanglos und versucht sich darauf herauszureden, dass für die in der Anlage bezeichneten Texte eine Lizenzgebühr fällig sei, deren Berechnung aber in keiner Weise nachvollziehbar ist. Es wird auch für keinen einzigen Text belegt, welche angeblichen Ansprüche AFP hat. Vielmehr wird der völlig falsche Eindruck erweckt, das AFP all diese Texte geschrieben habe. Damit soll wohl der Richter in der sich für die einstweilige Verfügung anbietet, betrogen werden.

Aber nun gut auf der zweiten Seite folgt die Kostennote mit insgesamt 3.727.10 Euro die sehr schön detailliert ist. Selbst die 20 Euro Auslagenpauschale wurden nicht vergessen. Auch die Mandantschaft kommt nach der Unterschrift des Rechtsanwalt Herrn Dr. Richter, der wohl wegen seines schönen Namens unterschreiben darf, zu Worte und teilt uns treuherzig mit, dass ihre Reporter oft auch aus Krisengebieten und persönlichen Opfern und Gefahren berichten und sie deshalb alle Urheberrechtsverletzungen verfolgen. Nur teilen auch sie leider nicht mit, welche Urheberschaft sie denn nun für sich reklamieren. Aber es bleibt ja immer noch die Anlage und da sind tatsächlich Texte von Duckhome genannt:


Hamid Karsai und gehorsamer Journalismus der Süddeutschen Zeitung

Einträge für Sonntag, 30. März 2008

Psychologen wollen nicht mehr bei der Folter helfen

Patra: das Liebäugeln mit Rechts

China will Bielefeld, Mannheim oder Magdeburg und Dessau umsiedeln?

Die gespaltene Persönlichkeit des Michael Glos

Sarah Palin Präsidentin der Vereinigten Staaten von Amerika

Kurzkommentar 2008-09-11

Jung kündigt seine Verbrechen an

Einträge für Sonntag, 16. September 2007

http://www.duckhome.de/tb/archives/6637-Ist-Dr.-Karl-Theodor-Freiherr-zu-Guttenberg-ein-Luegner.html

 

Soviel Urheberrechtsverletzungen. Da wird einem doch schwindelig. Man kommt sich ja schon fast wie der Dr. Guttenberg vor, der nun ja kein Dr. mehr ist. Nun ja den Glos haben sie zweimal gezählt. Einmal mit der Tagesseite und einmal den Artikel. Aber trotzdem. Das schockt. Allerdings kommt AFP nur einmal vor, nämlich im Artikel über den lügenden Freiherrn zu Guttenberg. Da gibt es ein Zitat von AFP, das insgesamt 88 Worte mit 669 Zeichen umfasst und selbst nur den Sprecher von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zitiert. Im übrigen wurde dieses Zitat aus den Google News übernommen, AFP genannt und ein Link auf den Originaltext gesetzt. Mehr kann man eigentlich nicht tun.

Bei allen anderen Beiträgen kein AFP Bezug. Der Grund ist einfach. Bei Duckhome wird immer wieder versucht, den ersten zu verlinken, der eine neue Nachricht bringt, bzw. den ersten der Duckhome auffällt. Deshalb ist das was Dr. Richter hier im Auftrag der Geschäftsführer von AFP Berlin, den Herren N. Clemens Wortmann und Andreas Krieger treibt, nichts anderes als .... Sie schauen sich die automatisch gewonnenen Daten nicht einmal an. Wenn AFP nicht zitiert werden will, ist das ganz einfach. Google News und die Google Suche sowie alle anderen Suchmaschinen aussperren. Dafür reicht ein Befehl. Für Google News hat sich aber AFP genau wie Duckhome extra angemeldet. Das bringt nämlich Besucher. Es ist also gewollt, wenn zitiert wird.

Was aber ist bei dem Rest geschehen. Duckhome betreibt Quellenoffenheit. Hier wird nicht ominös geschrieben "wie Magzine oder Zeitungen mitteilten" sondern Ross und Reiter genannt. Es wird zitiert, wer wo wann was gesagt hat und dem Leser von Duckhome wird angeboten mit einem Mausklick den Originalartikel zu lesen und somit auch Duckhome zu kontrollieren.

Das machen sich die Herren Wortmann und Krieger zusammen mit ihrem Rechtsanwalt Dr. Richter zunutze. Denn Duckhome hat ja keine Kontrolle worauf sich die zitierten Seiten beziehen oder welche Texte die übernommen haben. Deshalb wollen diese Herrschaften einfach zweimal kassieren und beim zweiten Mal so richtig abzocken.

Sie lassen durch das gesamte Internet mit ähnlichen Suchalgorithmen suchen, wie es auch die Plagiatsjäger machen und suchen nach Texten, die denen gleich oder ähnlich sind, die AFP mal veröffentlicht hat. Dabei ist es ihnen Völlig egal, das AFP selbst natürlich auch Material anderer Agenturen und Medien übernimmt. Sie wollen nur ihre Gimpelfalle aufbauen.

Viele Leute die solch gewichtige Schreiben bekommen, werden vor lauter Angst einknicken, bezahlen und alles unterzeichen was ihnen vorgelegt wird und damit hat die vermutlich ... Vereinigung ihr Ziel erreicht. Denn schon kurze Zeit später kommt sie wieder mit ihren Vorwürfen und verlangt dann auch noch die Beträge aus der Unterlassungserklärung. Damit können Dr. Richter, und die Herren Wortmann und Krieger sehr ordentlich leben. Es ist ja nicht bekannt, was und ob die AFP Gesellschafter überhaupt etwas davon abbekommen. Das ist auf jeden Fall ein besseres Geschäft, als den Versuch zu unternehmen, an sterbende Totholzmedien noch Agenturmeldungen zu verkaufen.

Wenn hier nicht sofort und mit aller Härte Einhalt geboten wird, dann gehört Morgen das ganze Netz und jede Nachricht AFP oder doch zumindest der in ihrem Namen offiziell tätigen Abzockern. Duckhome wird Anzeige wegen versuchter Nötigung, versuchter Erpressung und versuchter räuberischer Erpressung stellen und gleichzeitig die Besitzer von AFP auffordern ihren Berliner Stall aufzuräumen. Natürlich wird das nichts bringen. Die Strafverfahren werden von gelangweilten Staatsanwälten eingestellt und es findet sich immer ein Richter der gerne eine einstweilige Verfügung unterzeichnet ohne zu lesen worum es geht. Dafür hat AFP ja den SID, den Sportinformationsdienst und sicher Zugang zu feine Eintrittskarten.

Aber sich nicht wehren, heißt aufgeben. Deshalb wehrt euch und wehrt euch mit Macht. Übrigens sollte man ab sofort AFP und den Sport-Informations-Dienst (SID) boykottieren ...

http://duckhome.de/tb/archives/9108-Vermutliche-Noetigung-und-Erpressung-durch-AFP-und-ksp.Rechtsanwaelte.html

 

 


 

 

 

 

Anwaltsempfehlung

Zur Abwehr unberechtigter Forderungen der

 

KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

oder der

Agence France-Presse GmbH

 

oder der

dapd nachrichten GmbH

 

oder der

SID Sport-Informations-Dienst GmbH & Co. KG

 

 

empfehlen wir folgende Rechtsanwälte:

 

Rechtsanwalt Guido Vierkötter

Humboldtstr. 1

53819 Neunkirchen-Seelscheid

Tel. 02247 / 900913

Internet: www.vk-recht.de

 

 

Rechtsanwalt Konstantin J. P. Rapatinski

Münzstraße 15

48143 Münster

Telefon +49 (0) 2 51 - 1 44 95 50

Telefax +49 (0) 2 51 - 2 65 26 36

http://www.rapatinski.de/P.person.0.html

Das geltende Urheberrecht als Beeinträchtigung der politischen und wissenschaftlichen Diskussion

Einführung in das Urheberrecht jenseits von digitalen Medien

Ausführliche Darstellung der Probleme für Politik und Wissenschaft anhand eines Beispiels

Lösungsvorschlag: Aufhebung des Urheberrechtsschutzes für nichtkommerzielle Nutzung

http://fahrplan11.openmind-konferenz.de/events/54.de.html

 

 

 

Rechtsanwalt Winfried Seibert

Rechtsanwälte Schulte-Franzheim Seibert Buerglen

Sachsenring 75

50677 Köln

Telefon: (0221) 93 18 96 - 0

 

 

 

Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider

Auf der Papagei 36

53721 Siegburg

Telefon 02241 23593-0

Telefax 02241 23593-16

Email: info@anwalt-siegburg.de

Internet: http://www.anwalt-siegburg.de/Gegnerliste.html

 

 

 

Rechtsanwalt Andreas Gerstel

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

 

Anwalt hilft bei Abmahnung KSP wegen Urheberrechtsverletzung an URLs Texte durch KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

 

Tel.: 02571 - 921 899 0

Fax: 02571 - 921 899 9

Mobil: 0160 / 55 63 918

E-Mail: info@kanzlei-gerstel.de

 

Anschrift:

Grabenstr. 63

48268 Greven

 

Kanzleigründung

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelmsuniversität Münster und dem Referendariat im Landgerichtsbezirk Münster habe ich im Jahre 2006 die Kanzlei Gerstel gegründet. Den Schwerpunkt meiner Arbeit habe ich von Beginn an auf den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ausgerichtet. Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat mir im November 2009 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" zu führen. Welche Voraussetzungen hierzu erfüllt werden müssen, können Sie hier nachlesen.

Leistungen

Aufgrund meiner Spezialisierung kann ich meinen Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich bieten. Ich bin Ihr Spezialist, wenn es um Fragen rund um den Onlinehandel geht. Mein Ziel ist unter anderem Ihr rechtssicherer Internetauftritt. Als Interessenvertreter sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite weiß ich ganz genau, wo die Problemstellen liegen und wie diese für Sie rechtssicher gelöst werden können. Nach meiner Beratung ist Ihr Internetauftritt rechtssicher. Und damit dies so bleibt, behalte ich die aktuelle Rechtsprechung für Sie im Blick und halte Sie selbstverständlich auch künftig gerne im Rahmen meines Updateservices auf dem Laufenden. Mehr Informationen zum Updateservice erhalten Sie hier. Überlassen Sie mir Ihre rechtliche Absicherung. So sind Sie vor Abmahnungen der Konkurrenz geschützt und können sich voll und ganz Ihrer täglichen Geschäftspraxis widmen.

Informationsaustausch

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist mir neben effektiver und zielführender Beratung wichtig, dass Sie jederzeit über den aktuellen Stand meiner Arbeit informiert sind. Ein schneller, zuverlässiger Informationsaustausch ist im gewerblichen Rechtsschutz aufgrund häufig zu beachtender Fristen unabkömmlich. Um dies zu gewährleisten biete ich meinen Mandanten Ihre persönliche Onlineakte an. Auf Ihre Onlineakte können Sie jederzeit von jedem Ort der Welt mit einer Internetverbindung zugreifen und alle ein- und ausgehenden Schriftstücke aus Ihren Akten einsehen.

Kostentransparenz

Es ist für mich selbstverständlich, dass die durch meine Tätigkeit für Sie anfallen Kosten stets transparent für Sie sind. Ich betrachte jede Angelegenheit für Sie und mich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Ich finde die für Sie kostengünstigste Lösung.

Meine Mandanten schätzen meine direkte, sachliche, vertrauliche und ehrliche Art. Es gibt nichts, über das man mit mir nicht sprechen kann.

Lernen Sie mich kennen.

Rechtsanwalt Andreas Gerstel

 

http://www.abmahnberatung.de

http://www.abmahnberatung.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1014:abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung-an-urls-texte-durch-die-rechtsanwaelte-ksp-im-auftrag-der-dapd-nachrichtenagentur-gmbh-&Itemid=148

 

 

 

 

just law Rechtsanwälte

Die Kanzlei just law Rechtsanwälte, Inhaberin: Rechtsanwältin Regine Filler

bietet kompetente anwaltliche Unterstützung bei strittigen Fragen zu den Sachgebieten:

Mandate im Bereich des geistigen Eigentums, gewerblichen Rechtsschutz und Internetrechts in den Rechtsgebieten Markenrecht, Urheberrecht, Domainrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht und Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Im Rahmen dieser Mandate stellen sich häufig Fragen zu Abmahnungen wegen Marken-, Urheberrecht- und Namensrechtsverletzungen, (Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch), Verstößen gegen den unlauteren Wettbewerb und Einstweiligem Rechtsschutz (Einstweiliger Verfügung).

Die Kanzlei just law Rechtsanwälte informiert auf ihrer Internetseite über Abmahnungen wegen "Urheberrechtsverletzungen" und führt dabei die folgenden natürlichen, bzw. juristischen Personen auf:

 

Agence France-Presse GmbH

Albrecht Bischoff

Annneliese Kühn

Baker & McKenzie

Bildmaterial

Carto Travel Verlag GmbH & Co KG

Cera & Toys Groß- und Versandhandel

Corbis GmbH

CS Lifestyle UG

Daniele Guido

dapd Nachrichtenagentur GmbH

Dieter Schmidt

Dotterweich und Kollegen

Erickson Productions Inc.

Euro-Cities AG

Fansation GbR

Fasbender & Buch

Folkert Knieper

Fotografie

Franz Huber

Frömming & Partner

Gerstel

Getty Images International

Giese

Graf von Schlieffen Collection GmbH

Graf von Westphalen

Hans Schnakenberg (Inh. Hifi-Leipzig)

Harald Welte

Hasberger, Seitz & Partner

Huber Verlag

Jan Rosenkranz

Karl-Herrmann Hipp

Karten

Kathrin Berger

KSP Rechtsanwälte

Landkarte

Lichtbild

Lichte

Lippert

LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH

Lutz Schroeder

Mairdumont GmbH & Co KG

Mandy Zimmermann

Masterfile GmbH

Mauritius Images GmbH

Meissner & Meissner

Metamorph GmbH

Michael Nienhaus

Michael Weber

NAVTEQ (DE) GmbH

Net Kult GmbH

Palma, Pape & Hertrampf

Petra Heide

Pink Floyd Music Ltd.

Pötzl & Kirberg

pw-Internet Solutions GmbH

Rammstein GbR

Sasse & Partner

Sayed Josef Hamdani-Foyan

Schlüschen & Müller

Schoeppe, Fette, Pennartz, Reinke

Softwre

Stachow & Partner

Stadtplan

Stockfood GmbH

Susanne Güsten und des Herrn Thomas Seibert

Taylor Wessing

Textwerke

Thomas Burchardt

Thomas Gärtner

Tonträger

Virgina Schmidt

Vorwerg & Sommer

Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Wiedorfer Rechtsanwälte

Wolfgang Wilde

 

http://urheberrecht.abmahnung.net/

 

 

 

 

Die Kanzlei just law Rechtsanwälte erreichen Sie unter der folgenden Adresse:

 

 

just law Rechtsanwälte

Groner-Tor-Straße 8

37073 Göttingen

Telefon - Zentrale: 0551 - 38 49 60 - 0

Tel. Abmahnungen: 0551 - 38 49 60 - 17

Telefax - Nummer: 0551 - 38 49 60 - 11

Servicenummer:

Telefon: 0180 - just law

0180 - 5878 529

(14 ct/min dt. Festnetz, Mobilfunk andere Tarife)

eMail:

- allgemein: info@justlaw.de

- bei Abmahnung: abmahnung@justlaw.de

 

http://www.justlaw.de/impressum.htm

 

 

 


 

 

Abmahnung AFP (Agence France Press GmbH) durch Rechtsanwälte Will und Partner

Der Nachrichtendienst AFP (Agence France Press) mahnt über die Hamburger Kanzlei Will und Partner aktuell die Übernahme von Nachrichtentexten der AFP durch Wettbewerber vorwiegend im Bereich des Internets ab. Hierbei sind kurze tatsächliche Nachrichtentexte Gegenstand der AFP Abmahnungen.

In einem aktuell vor dem Landgericht München durch unsere Kanzlei geführten Prozess haben wir für den abgemahnten Internet-Dienstleister damit argumentiert, dass die Übernahme tatsächlicher Nachrichten nach § 49 Abs. 2 UrhG frei ist.

Während nämlich für die Übernahme ganzer Artikel und Kommentare nach § 49 I UrhG bestimmte Voraussetzungen gelten, ist die Übernahme von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und Tagesneuigkeiten nach § 49 II UrhG frei.

Bei tatsächlichen Nachrichten der AFP geht auch das Gesetz in der amtlichen Begründung davon aus, dass solche Nachrichten in der Regel keine urheberrechtlich schutzfähigen Werke nach § 2 UrhG sein werden (siehe hierzu Schricker/ Melchiar UrhG, § 49, Rn. 24). Sollte eine Nachricht aufgrund etwa „individuellen besonders geistreichen Formulierungen, Stil oder eigenwillige Diktion“ einmal urheberrechtlichen Schutz genießen, so entfällt auch dieser Schutz aufgrund der Befreiungsregel des § 49 II UrhG (vgl. Schricker/ Melchiar, a. a. O., Rn. 24).

Da es sich bei sämtlichen streitgegenständlichen Meldungen der AFP, die von der dortigen Beklagten übernommen wurden, inhaltlich um reine Tatsachenmitteilungen, also Nachrichten über Personen oder Vorgänge der Zeitgeschichte handelt, ist die Übernahme dieser Artikel nach § 49 II UrhG frei.

Das Landgericht München ist dieser Argumentation gefolgt, es äußerte im Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 30.9.2010 starke Zweifel an der Schutzfähigkeit der Texte,

"soweit es sich bei den streitgegenständlichen Texten um reine Nachrichten, die keine persönlichen Kommentare, Bewertungen ect. enthalten, handelt." (LG München 37 O 7772/10, Protokoll vom 30.9.2010 unveröffentlicht).

Die Verteidigung gegen derartige Abmahnungen der AFP sollte also im Detail geprüft werden, zumal diese nach Münchner Auffassung regelmäßig unbegründet sein dürften.

Wir beraten Sie gerne zum Thema.

Dr. Bernhard Knies

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Widenmayerstr. 34 - 80538 München

Tel.: 089 47 24 33

Fax: 089 470 18 11

Email: bernhard.knies@new-media-law.net

(c) Dr. Bernhard Knies 2010

 

http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/abmahnungenAFP.html

 

 

 


 

 

 

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Der Staat unterstützt mit Steuergeldern einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger mittels Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bei der Wahrung und Sicherung ihrer rechtlichen Position auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen der KSP:

 

Beratungshilfe. Was ist Beratungshilfe? Beratungshilfe wird einkommensschwachen Bürgern gewährt, welche eine anwaltliche Rechtsberatung bzw. eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung benötigen.

 

Prozesskostenhilfe (PKH) - Was ist Prozesskostenhilfe?

 

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - Anlage zum Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe

 

Hinweisblatt zum Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe

 

 


 

 

Mehr zum Thema:

KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

Agence France-Presse GmbH - KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

dapd nachrichten GmbH - KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

 

 

Weitere Ausführungen

Weitere Ausführungen zum Thema Urheberrecht finden Sie auch in meinem Aufsatz zum Urheberrecht.

 

 

Links:

http://netzpolitik.org/category/urheberrecht/

http://www.mario-goettsche.de/afp-abmahnung-von-ksp-kanzlei-dr-seegers-dr-frankenheim/

http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/abmahnungenAFP.html

http://carta.info/9987/afp-abmahnungen-eine-gefahr-fuer-blogs/

http://www.aufrecht.de/urteile/urheberrecht.html

 

 

Literatur zum Thema Urheberrecht: 

Axel Beater: "Informationsinteressen der Allgemeinheit und öffentlicher Meinungsbildungsprozess. Inhaltliche und prozedurale Kriterien aus zivilrechtlicher Sicht.", In: "Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht", 8/9/2005, S. 602-612

Matthias Berberich; Jan Bernd Nordemann: Das notwendige Mitzitat "vermittelnder" Werke; GRUR 2010, Heft 11, S. 966-971 

Gunda Dreyer; Jost Kotthoff; Astrid Meckel: Heidelberger Kommentar zum Urheberecht", C. F. Müller Verlag, Heidelberger Kommentar, 2004

Frank Findeisen: "Die Auslegung urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen"; Heidelberger Schriften zum Wirtschaftsrecht und Europarecht Band 28, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2005 (Rezension von Albrecht Götz von Olenhusen in: "ZUM", 2/2006, 173-174)

Detlef Kröger: "Informationsfreiheit und Urheberrecht", Verlag C.H. Beck, München 2002

Rainer Kuhlen: Erfolgreiches Scheitern — eine Götterdämmerung des Urheberrechts? Verlag Werner Hülsbusch, Boizenburg, 2008, http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/RK2008_ONLINE/files/HI48_Kuhlen_Urheberrecht.pdf

Dieter Lenze: "Die urheberrechtliche Stellung des Professors, insbesondere dargestellt am Beispiel wissenschaftlicher Sprachwerke", In: "Wissenschaftsrecht", Bd. 34, 2001, S. 156-181, Mohr Siebeck - ISSN 0948-0218

Eva Inés Obergfell: "Zwischen Zitat und Plagiat - Umfang und Grenzen der Zitierfreiheit bei literarischen und wissenschaftlichen Schriftwerken", In: "Kunstrecht und Urheberecht", 2/2005, S. 46-56

Eberhard Ortland: "Urheberecht und ästhetische Autonomie"; In: "Deutsche Zeitschrift für Philosophie"; 52 (2004) 5, S. 773-792

Matthias Schmid; Thomas Wirth: "Urheberrechtsgesetz - Handkommentar", Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 2004, 369 Seiten

Walter Seitz: "Kopf gegen Bauch. Anwaltsschriftsätze und ihr gesetzlicher Richter", NJW, 2000, Heft 2, S. 118-120 - Betreff OLG Hamburg 29.07.1999, NJW 1999, 3343: Gregor Gysi - Schriftsatz zu Robert Havemann

Artur-Axel Wandtke; Winfried Bullinger (Hrsg): "Praxiskommentar zum Urheberecht", Verlag C.H. Beck, München 2002

 

 

 

Aktionsbündnis

"Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

Prof. Dr. Rainer Kuhlen

Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft

Humboldt Universität zu Berlin

Dr. Harald Müller

Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Dr. Christoph Bruch

Max Planck Digital Library (MPDL)

http://www.urheberrechtsbuendnis.de

 

 


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