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Peter Thiel
Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger
16.01.2012
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Peter Thiel
Beratungspraxis
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Peter Thiel
Nachfolgend können Sie ausgewählte Anfragen und Zuschriften an mich einsehen. Die persönlichen Angaben (Namen, Alter, Orte, etc.) der Absender und anderer beschriebener Personen habe ich teilweise verfremdet, um die Anonymität der betreffenden Personen zu wahren. Überdies habe ich Textstellen gelöscht, die für eine Veröffentlichung nicht geeignet sind.
-----Original Message-----
From: ...
Sent: Monday, January 16, 2012 9:49 PM
To: info@system-familie.de
Subject: Hilfe!!!!
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich habe Sie nach kurzem suchen im Internet gefunden. Das mag jetzt alles etwas komisch anfangen und ich bin auch gerade sehr aufgewühlt, aber ich versuche Ihnen mein Problem kurz zu schildern. Vorab schon mal wenn Sie noch nähere Fragen haben können Sie mir diese natürlich stellen.
Ich heiße ... und komme aus ... und hier meine Geschichte:
Und zwar geht es um die Gutachterin Frau ... F.. Es ist schon Jahre her um genau zu sein dürften es jetzt 12 Jahre sein (Ich bin mittlerweile fast ... Jahre alt), aber ich erinnere mich noch sehr sehr gut an diese Frau. Der Grund warum ich mit ihr zu tun hatte ist nicht etwa, dass sich meine Eltern haben scheiden lassen, so wie ich nachgelesen habe macht sie das ja hauptsächlich... nein es ging darum, dass damals eine Anzeige gegen den Sohn meines Patenonkels lief. Dieser hat mich über 2 Jahre sexuell missbraucht und um ihn vor Gericht bringen zu können musste natürlich auch ein Gutachten her. Dieses Gutachten sollte von Frau F. erstellt werden.
Dieser Prozess ging über mehrere Stunden unzählige Tests, unzählige Fragen, unzählige Mal die selbe Storie erzählen, wie es dazu kam, was genau vorfiel etc. pp. Sie wissen ja sicherlich was da gefragt und gemacht wird...
Nun zu meinem Problem... Sie erstellte also das Gutachten und das besagt, dass ich all das nur erfunden habe, alles was mir widerfahren ist sei meiner Fantasie entsprungen, ende vom Lied war, dass er nicht vor Gericht kam und bis heute auf freiem Fuß lebt. Sie fragen jetzt warum? Laut ihrem Gutachten habe ich so Fragen wie (es tut mir leid für diesen Auszug) "Wie groß war sein Geschlechtsteil?" mit unzureichenden bzw. fantasiereichen Antworten beantwortet. Ich war 10....es fing mit ungefähr 8 Jahren an... wie sollte ich so eine Frage korrekt oder realitätsnah beantworten?....
Ich habe über die Jahre viele Therapien durch, leide bis heute unter Depressionen und Borderline, auch weil ich manchmal selbst an mir gezweifelt habe, ob das alles so stimmt, aber die ganzen Bilder, die Träume, die Ängste kommen doch nicht von nichts. Ich weiß was passiert ist, ich weiß noch viele Auszüge von damals, sehe die Bilder noch heute vor Augen. Ich habe das nicht erfunden. Ich bin mittlerweile so hilflos, ich habe so einen Hass auf diese Frau, so eine Wut und gleichzeitig Trauer, weil ich mich einfach frage warum??? Reicht es nicht, dass sowas überhaupt passiert ist, reicht es nicht, dass ich bis heute damit zu kämpfen habe, warum tut auch noch diese Frau mir sowas an?
Ich weiß, dass Sie mehrere "Rückgutachten" zu ihren Gutachten erstellt haben, habe sie mir durchgelesen und immer wieder die nicht korrekten Aussagen von dieser Frau gelesen, es kommt mir alles so bekannt vor.
Bitte, können sie mir helfen? Ich weiß nicht wie sie mir helfen können, ich weiß nicht ob es was bringt, aber es kann doch nicht sein dass so ein Typ noch weiter frei lebt und es kann genauso wenig wahr sein, das so eine Frau noch Gutachten ausstellen darf!!??
Ich weiß nicht mehr weiter, aber ich will endlich abschließen können, ich will endlich meine Ruhe wieder finden, nicht immer aufs neue in ein Loch fallen, mich selbst fragen müssen warum das alles so passiert ist.
Wie gesagt die Mail ist vielleicht sehr verwirrend geschrieben, aber sie sind meine letzte Hoffnung vielleicht noch ein bisschen Gerechtigkeit zu erfahren...
Ich habe Angst, dass solche Menschen so weiterleben können und anscheinend noch ein gutes Gewissen dabei haben.
Bitte helfen Sie mir irgendwie ... allein schon eine Antwort von Ihnen würde mich hoffen lassen, damit ich nicht wieder so dastehe als würde ich Lügen erfinden...
Mit freundlichen flehenden Grüßen
...
Hallo Frau ... ,
das eine ist eine eventuelle juristische Aufarbeitung der Vergangenheit. Da könnten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, um nachzufragen welche Möglichkeiten es da möglicherweise gibt. Für eine solche Beratung können Sie einen Beratungshilfeschein nutzen, wenn Sie nicht so viel Geld haben.
Gegebenenfalls könnte dann auch das damalige Gutachten von Frau F. neu analysiert und bewertet werden.
Das andere ist eine emotionale Entwicklung der eigenen Person die zu jeder Zeit stattfinden kann. Möglicherweise haben Sie da noch kein therapeutisches oder sonstiges Angebot gefunden, das zu Ihnen gut passt. Aber ich bin sicher, dass es auch für Sie gute Unterstützungsmöglichkeiten gibt.
Da ich selber systemischer Therapeut bin, würde ich Ihnen natürlich am liebsten einen guten systemischen Therapeuten / Therapeutin in Ihrer Nähe empfehlen.
Vielleicht schauen Sie mal hier:
Beste Grüße
Peter Thiel
-----Original Message-----
From: Rechtsanwaltskanzlei ...
Sent: Thursday, December 22, 2011 1:48 PM
To: info@system-familie.de
Subject: Homepage
Sehr geehrter Herr Thiel,
wollte Ihnen nur ein kurzes Kompliment für Ihre Homepage aussprechen.
Ich bin selbst auch Anwältin und verstärkt als Verfahrensbeiständin und allgemein im Familienrecht tätig.
Finde aber Ihre Sicht der Dinge bezüglich Juristen und der Tätigkeit als Verfahrensbeistand interessant.
Ich meine auch, dass man nicht als Anwalt per se die Befähigung als Verfahrensbeistand aufweist.
Bei mir war es so, dass mich die Gerichte über ein paar Jahre als Scheidungsanwältin erlebt haben und ich bereits im Studium und auch nun psychologische Schulungen wahrgenommen habe.
Meine Herangehensweise hat überzeugt und zwei Richterinnen aus unterschiedlichen Bezirken haben unabhängig voneinander angefragt, ob ich dazu bereit wäre.
Ich habe es dann versucht und es ist genau mein Ding. Kann mir kaum sinnvolleres vorstellen, als Kindern zu helfen. Das Geld dagegen ist in der Tat ein Witz für die Zeit, die man einbringt.
Ich bin oft auch danach noch Ansprechpartner für die Kinder, das finde ich auch angemessen und das möchte ich auch.
Zudem glaube ich, dass man eben einen enormes Maß an Empathie haben muss und das kann man egal was man studiert nicht erlernen.
Ich glaube „softe“ Familienanwälte sind sehr gut dafür geeignet und ich denke, dass erfahrene Familienrichter(innen) dies auch sehr gut einschätzen können.
Schaue bestimmt jetzt öfter auf Ihre Seite.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Original Message-----
From: ...
Sent: Friday, December 16, 2011 9:11 AM
To: ...
Subject: Paritaetsmodell
Sehr geehrter Herr Thiel,
hiermit wollte ich mich für ihre Arbeit bedanken.
Nach langen Nächten vom Rechner hat mir Ihre Webseite "System-Familie" wieder Hoffnung gemacht, besonderes das Paritätsmodell bzw. die Urteile der Gerichte.
Ich wünsche Ihnen Alles Gute
Lieben Gruß
...
Hallo Herr ...,
Danke für Ihre freundlichen Zeilen.
Was haben Sie denn mit dem Thema zu tun?
Gruß Peter Thiel
-----Original Message-----
From: ...
Sent: Tuesday, November 01, 2011 1:48 PM
To: 'info@system-familie.de'
Subject: Gutachten Aufenthalt des Kindes
Sehr geehrter Herr Thiel,
durch Recherche im Internet bin ich auf Ihre Seite gekommen, da Sie Fr. Dipl. Psych. ... mehrfach zitieren.
Ich arbeite als Sozialpädagogin in einem Projekt, die junge Menschen, mit verschiedenen `Eingliederungsschwierigkeiten in den 1.Arbeitsmarkt `, betreut. Eine junge Frau wird am kommenden Freitag von Frau ... begutachtet, ob ihr Kind (... Monate) wieder in ihre Obhut gegeben werden kann.
Es lebt zur Zeit außerhalb der Familie. Grund laut Kindesmutter ist, dass sie sich mit der Familienbetreuerin nicht verstanden und somit Termine nicht eingehalten hat.
Meine Frage wäre nun, ob Sie mir einen Ratschlag geben könnten, wie sich die Kindsmutter am Besten bei der Begutachtung verhalten sollte. Was darf man sagen, was wird positiv gewertet…
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Kindsmutter sehr bemüht um ihre kleine Tochter ist und mit der richtigen Unterstützung durchaus in der Lage wäre, für ihr Kind zu sorgen. Sie ist warmherzig, besorgt und leidet darunter (vor Sehnsucht), dass sie ihr Baby nur 1 Mal pro Woche sehen darf.
...
Mit freundlichen Grüßen
...
Sozialpädagogin
Hallo Frau ...,
ich würde der jungen Mutter empfehlen, dass sie den Termin bei Frau ... mit Ihnen als Begleitung absolviert.
Ich hätte damit selbst als Sachverständige kein Problem, so lange sich der Begleiter zurückhaltend und sachlich verhält.
Verständlicherweise löst ein solcher Termin bei einem Gutachter, wo es um fast existenzielle Fragen wie die Rückkehr seines Kindes in den Haushalt oder einen Verbleib in einer Fremdbetreuung geht, erheblichen Stress bei den Betroffenen aus. Vor allem wenn sie noch so jung sind.
Von daher ist eine einfühlsame und zurückhaltende Begleitung auch immer im Interesse eines kompetenten Gutachters. Es gibt auch keine rechtlichen Gründe, warum dies nicht möglich sein sollte. Einziger Grund könnte wohl nur die Eitelkeit des Gutachters sein.
...
Gruß Peter Thiel
-----Original Message-----
From: ...
Sent: Saturday, October 29, 2011 9:56 AM
To: info@system-familie.de
Subject: Nennung meiner Person auf Ihrer Internetseite
Sehr geehrter Herr Thiel,
durch Zufall bin ich durch google darauf aufmerksam geworden, dass Sie mich in Ihrem Aufsatz über Gutachten auf Ihrer Internetseite in familiengerichtlichen Fragen nennen. Unabhängig von der inhaltlichen Kritik, die Sie an der Auswahl und Benennung von Gutachtern üben, ist es mir persönlich ein sehr großes Anliegen, nicht als Person mitsamt Privatadresse im Internet zu erscheinen. Zwecks Wahrung meiner Privatsphäre fordere ich Sie daher auf, meine persönlichen Daten wieder zu anonymisieren.
Ich bitte um schnelle Bearbeitung meines Anliegens und um eine kurze Rückantwort.
Freundliche Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: system-familie <info@system-familie.de>
Gesendet: 29.10.2011 17:20:35
An: ...
Betreff: RE: Nennung meiner Person auf Ihrer Internetseite
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihren Hinweis.
...
Beste Grüße
Peter Thiel
-----Original Message-----
From: ...
Sent: Tuesday, November 01, 2011 2:53 PM
To: info@system-familie.de
Subject: Re: Nennung meiner Person auf Ihrer Internetseite
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich möchte nicht über google oder andere Suchmaschinen im Internet für Personen, die dort meinen Namen eingeben, zu finden sein. Daher möchte, ich, dass sie meinen Namen anonymisieren. Auf Ihrer Seite habe ich gesehen, dass auch die Namen anderer Personen anonymisiert wurden. Ich stelle mir dabei vor, dass Sie mich als Frau ... bezeichnen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Liebe Frau ... ,
wenn Sie in völliger Anonymität leben wollen, dann dürfen Sie nicht in der Eigenschaft einer Gutachterin als Hilfskraft des Gerichtes arbeiten ... .
Gruß Peter Thiel
-----Original Message-----
From: ...
Sent: Monday, October 10, 2011 4:58 PM
To: info@system-familie.de
Subject: Busse Gutachten
Sehr geehrter Herr Thiel,
vielen Dank für das Telefonat vom vergangenen Freitag, den 04.10.2011. Wie besprochen, erhalten Sie anbei den Beschluss. Sie können mich unter der Rufnummer ... erreichen.
Vielen Dank und schöne Grüße
...
Von: "system-familie" <info@system-familie.de>
An: ...
Betreff: RE: Busse Gutachten
Datum: Tue, 11 Oct 2011 22:39:50 +0200
Danke
Haben Sie die Adresse:
Thomas Busse, Weidkamp 180, 45356 Essen.
schon mal in Augenschein genommen?
Von der Beteiligung einer Frau Goretzki steht in dem Beschluss nichts. Daher darf die auch nicht im Auftrag von Herrn Busse tätig werden, es sei denn es handelt sich um Hilfsarbeiten von untergeordneter Bedeutung.
Ich hoffe Sie haben den Kostenvorschuss noch nicht eingezahlt, damit hier erst gar nicht ein falscher Weg beschritten wird.
Wie lautet denn das Aktenzeichen?
Gruß Peter Thiel
-----Original Message-----
From: ...
Sent: Thursday, October 13, 2011 9:07 PM
To: info@system-familie.de
Subject: Re: Busse Gutachten
Hallo
Thomas Busse, Weidkamp 180, 45356 Essen. Es ist ein Bürokomplex in dem Herr Busse ein Büro hat. Die Wartezone ist im Flur. Das Ganze sieht nicht sehr solvent aus. Die Kinder waren auch von dem Umfeld sehr bedrückt. Hier fand das Gespräch mit Herrn Busse statt. 5 Personen in 60 Minuten. Kostenvorschuss musste ich zuvor an das Gericht zahlen. Vorher wurde Herr Busse nicht beauftragt. Dass Frau Goretzki nicht tätig werden durfte ist schon mal gut. Obwohl der Verfahrensbestand der Kinder Frau Dorothea Düsterloh das anders sieht. Die Richterin hat in der mündlichen Verhandlung sinngemäß gesagt, dass sie das Gutachten für nicht brauchbar halte und sie den Gutachter bei besserer Kenntnis der Person des Gutachtens nicht beauftragt hätte. Was kann ich nun machen? Kann das Gutachten verwendet werden? Kann ich den Kostenvorschuß zurückverlangen? AZ .../10
Schöne Grüße
...
Hallo Herr ...,
den Kostenvorschuss sollten Sie von der Justizkasse zurückverlangen, wenn die Frau Goretzki illegaler Weise Teile der Begutachtung übernommen hat.
Ob das Gutachten verwendet werden kann, entscheidet die Richterin. Vorher kann man gegebenenfalls beantragen, das Gutachten als unverwertbar festzustellen.
Gruß Peter Thiel
-----Original Message-----
From: ...
Sent: Thursday, October 06, 2011 8:54 PM
To: info@system-familie.de
Subject: ...
Hallo Herr Thiel,
zur Kenntnisnahme das anliegende ...-Gutachten....
Anmerkung: Konfliktschlichtung sieht irgendwie anders aus... nur meine bescheidene Meinung. Jetzt steh ich wieder am Anfang!!! Aus meiner Sicht eine völlig falsche Einschätzung, diese Einschätzung teilt nicht einmal das Jugendamt. Irgendwie ist hier verkehrte Welt. Eigentlich habe ich mir Hilfe vom Gutachter erhofft und nicht vom Jugendamt.... Ist wohl wie mit dem TÜV leider keine Gütesiegel. Eloquent sein alleine reicht nicht... Die Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Klenner zum ... teile ich zu 100%!!!!!!!!!!
Freundliche Grüße
...
Hallo Herr ...,
Danke für die Übersendung des Gutachtens.
Ob die Einschätzung von Herrn ... falsch oder richtig ist, ist völlig egal. Jedenfalls hat sie wohl nicht viel gebracht in der Frage der Annäherung von Vater und Tochter.
Wenn ich mich recht erinnere, waren Sie von meinem damaligen Vorschlag zur Einrichtung einer Umgangspflegschaft nicht begeistert. Sie wollten von mir aufgezählt bekommen, was ich da gegebenenfalls so täte, um den Kontakt wieder herzustellen. So eine Aufzählung gibt es aber nicht, weil die Zukunft nicht aufgezählt werden kann, sondern sich entwickelt. Leider hatten Sie kein Vertrauen in mich. Nun haben Sie ein Gutachten von Herrn ... und sind wohl nicht viel weiter gekommen - da steh ich nun ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor.
Zeit ist verflossen, die hätte sinnvoller verwendet werden können.
Im Gutachten von Herrn ... finde ich einige brauchbare Gedanken, aber letztlich gibt er bekannt, keine weiteren Ideen zu haben, wie die Entfremdung aufgehoben werden kann. Herr ... kann das sicher auch nicht wissen, weil er mit dieser konkreten Arbeit im Konfliktfeld der Eltern wohl keine eigene Erfahrung hat. Als Gutachter kann man sich die Rosinen rauspicken, mal hier was machen und mal dort was machen. Die Stunde wird von der Justizkasse mit 85,00 € vergütet, egal was dabei rauskommt. So lohnt sich für den Gutachter der Einsatz - wenigstens finanziell - immer.
Dann bestellt das Gericht aus lauter Verzweiflung - oft viel zu spät - einen Ergänzungspfleger, der dann für 33,50 € die Drecksarbeit machen soll, die der Gutachter nicht gemacht hat. Ich reiche als Ergänzungspfleger daher regelmäßig meine Rechnungen mit einem Stundensatz von 50,00 € ein (angemessen wären 85,00). Die Justizkasse weist unter Berufung auf schlechte Gesetze meine Anträge regelmäßig zurück und gewährt nur einen Stundensatz von 33,50 €, wobei der Rechtspfleger den Umgangspfleger oft auch noch mit Kürzungen der Rechnung drangsaliert, so dass einem alle Lust vergehen kann, überhaupt noch für die Justiz tätig zu werden.
Für 33,50 € die Stunde kann man aber nicht im Dschungelkrieg tätig werden. Wer das dennoch macht, so wie ich, ist ein unverbesserlicher Idealist und glaubt an das Gute in der Welt.
So lange sich die Schieflage der Justiz zuungunsten der in hochkonflikthaften Familienfeldern tätigen Ergänzungspfleger nicht ändert, werden die kompetenten Fachkräfte lieber als gut bezahlter Gutachter arbeiten (und nicht viel bewirken), denn als Ergänzungspfleger, der an den Hebeln sitzt und Veränderungen bewirken kann. Die Welt ist einfach irre.
Doch zurück zu Ihrer Angelegenheit. Es sicher an der Zeit, eine Ergänzungspflegschaft bzw. Vormundschaft zu installieren. Ist nur so eine Idee von mir.
Herr Prof. Klenner, den sie mit einer Privatexpertise betraut haben, sieht das auch so. Freut mich, dass ich einen so namhaften Fürsprecher habe.
Sie können das Gericht aber auch darum bitten, noch drei Gutachten anfertigen zu lassen. Wenn die alle fertig sind, ist ihre Tochter 18 Jahre alt und der Aktendeckel wird zugeschlagen.
...
Gruß Peter Thiel
-----Original Message-----
From: ...
Sent: Thursday, October 06, 2011 8:02 AM
To: info@System-familie.de
Subject: Gutachten
Guten Tag, ich bin auf eine Internetseite gestossen, in der Sie über Gutachten und Gutachter informieren. Auf der Seite www.System-Familie.de werden Vorgehensweisen beschrieben, die ich teilweise selbst mit erleben musste. Ich stecke momentan in einem Sorgerechtsstreit. Es geht um meine Tochter, die nach der Trennung vom Vater bei mir lebt. Der Vater hat in der bereits dritten Umgangsverhandlung einen Antrag auf Sorgerechtsübertragung gestellt. Der Gutachter wurde vom Gericht gestellt. Es wurde gesagt, dass es einen Termin mit mir allein gibt und einen zusammen mit dem Kind. Für den Vater sollte das gleiche gelten.
Der Gutachter war bereits zu einem ersten Gespräch bei mir zu Haus. Die Dauer sollte ca. 4 Std betragen. Nach 2,5 Std brach der Gutachter das Gespräch ab und meinte es würde an einem anderen Tage fortgedurft, er würde heute nicht alles schaffen. Ich musste mich in den 2,5 Std Fragen stellen, die ich für nicht verfahrensbegründet halte. Aus Angst vor der Macht des Gutachters habe ich diese natürlich bestmöglich beantwortet. Fragen nach meiner frühesten Kindheit, ob und wie lange ich gestillt wurde... Wann ich trocken war, ob ich noch eingenässt habe, wann ich kaufen konnte... Ob ich in der Schule ein Mitläufer war oder einer Clique angehört habe... Ich verneinte dieses, er liess sich aber nicht auf die Antwort ein, dass ich weder eine Clique angehörte noch ein Einzelgänger war. Die Fragen wurden in der Weise gestellt, dass er den Satz anfing mit " auf die Frage des sv ob die km einer Clique angehörte oder Einzelgänger war, antwortete diese... " ist das normal so?
Auch wurde gefragt wann ich meinen ersten sexuellen Kontakt hatte, wieviele Beziehungen ich hatte, warum ich mich damals für meinen ersten Lebensgefährten entschied, warum für den Vater meines Kindes... Ebenso wurden fragen über meine Mutter gestellt. Auch wo sie arbeitete, was sie gelernt hatte, ebenso über meinen Vater. Was mit der Scheidung meiner Eltern war... Suchtkrankheiten in der Familie, woran meine Großeltern gestoben waren, etc. Es wurde dann ein zweiter Termin ausgemacht, zudem ich in meiner Wohnung wartete, der Gutachter aber weder erschien noch absagt. Keine Reaktion. Mir kommt das alles sehr suspekt vor. Es wurde aussagen getroffen wie ehemalige DDR... Ihre Mutter scheint ja auch kein glückliches Händchen mit Männern gehabt zu haben... Sind das Dinge die die Frage nach der Konfliktbereitschaft eines Elternteils oder der Erziehungsfähigkeit dienlich sind? Geburtsdaten meiner Eltern...? Ich bin wirklich irritiert, denn ich kann auch keine Rechtfertigung der gestellten fragen im Internet finden. Können Sie mir bitte sagen, ob diese fragen typisch sind? Die Vorgehensweise typisch ist? In der Hoffnung auf eine Antwort verbleibe ich Mit den besten wünschen
Hallo Frau ...,
Das hört sich stark nach dem Diplom-Psychologen W. an. So wie Sie es vortragen, scheint es jedenfalls ein seltsamer Mensch zu sein, der für eine Tätigkeit als Sachverständiger ganz sicher nicht zu empfehlen ist.
Das rumwühlen solcher Gutachter wie der ihnen zugwiesene in der Vergangenheit ist genau so sinnlos, als wenn man Angela Merkel ausforschen würde, was ihre Politik mit ihrer Zeit als Schulkind oder mit der West CDU der 50-er Jahre des vorigen Jahrhunderts zu tun hat.
Leider sind einige Familienrichter fachlich derart unbedarft, was die Frage der Auswahl eines kompetenten Sachverständigen betrifft, dass man an Stelle des Richters auch einen durchschnittlichen RTL-Fernsehzuschauer stellen könnte, der dann die Auswahl eines Sachverständigen aus einer Herde Schafe vornehmen würde. Hauptsache einen gültigen Abschluss als Diplom-Psychologe, dann hat man einen Freifahrtsschein. So wie in dem Witz.
Kommt ein Mann auf einen Bauernhof. Niemand ist zu sehen. Da kommt ein Junge auf einen Trecker angefahren.
Der Mann fragt ihn: Wo ist denn deine Mutter?
Junge: Vom Tecker überfahren.
Mann: Und wo ist denn dein Vater?
Junge: Vom Trecker überfahren.
Mann: Ja du armes Kind, und was machst du denn da so ganz allein ohne Mama und Papa.
Junge: Trecker fahren.
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 21. September 2011 23:16
An: info@system-familie.de
Betreff: Update in meiner Familiensache
Guten Tag Herr Thiel,
erinnern Sie sich noch an mich? Wir haben uns ja schon mehrfach getroffen. ... . Mein Umgangsfall geht nun übrigens ins fünfte Jahr. Ein Jahr gerichtlich angeordneter Umgangsausschluss neigen sich dem Ende… Gestern hatte ich nun meine Anhörung beim Hanseatischen Oberlandesgericht bei den Richtern des ... Familiensenats, Richterin ..., Richterin ..., Richter ....
Ein Beschluss ergeht die nächsten Wochen schriftlich. Das zweite Sachverständigengutachten von Herrn Dr. ... (ja, mittlerweile ist er ein richtiger „Doktor“) ergab nach über 60 Seiten auch nicht viel mehr, als sein 2009 erstelltes 79 seitiges Gutachten, „dass Papa Umgang mit seinem Kinde haben darf“. Beide Gutachten sollten durch das Amtsgericht Hamburg Altona und nunmehr des Hanseatischen OLG bestimmt relativ gut bezahlt worden sein. Ich sollte zunächst alles zahlen – nun wurde kurzerhand doch noch PKH(Verfahren nach altem Recht) gewährt. Zumindest ein „Wunder“.
Lustig ist teilweise, dass der Sachverständige exakt das „herausgefunden“ hat, was ich selbst und meine RAin schon hinlänglich und seit Jahren „feststellten“, nämlich, dass die Mutter meiner Tochter dem Umgang zwischen Vater und Kind nicht wirklich fördert und das Kind mittlerweile in Loyalitätskonflikten steckt. Also ich wusste das alles auch schon ohne zig tausend teuren Gutachten. Unser Land, Herr Thiel, hat offenbar noch immer genügend Geld in der Portokasse…
Aber zurück zu meinem Fall. Beschluss des OLG ergeht wie gesagt in Kürze schriftlich. Der Senat möchte noch einmal „ausführlich beraten“. Aber angedacht war in der Anhörung, dass ein gewisser Herr Dipl. Psychologe ...
wahrscheinlich - so eine der Richterinnen - meinen Fall übernehmen könnte, ab Oktober 2011, nach Einarbeitung von nahezu 1000 Seiten Gerichtsakten. Derzeit ist er wohl noch im Urlaub. Vielleicht kennen Sie ihn ja oder haben bereits von Herrn ... etwas gehört? Er soll wohl eine Umgangspflegschaft und einen Begleiteten Umgang durchführen. Beides, so die Vorsitzende Richterin. Näheres gibt es dann wohl bald im Beschluss.
Das wollte ich Ihnen mal so als kleines update einfach mitteilen. Schließlich haben Sie mir ja auch schon einige Male unterstützend zur Seite gestanden. Vielleicht treffen wir uns ja bald einmal wieder.
Viele Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 15. September 2011 10:32
An: info@system-familie.de
Betreff: Kritikliste
Sehr geehrter Herr Thiel!
Hier noch einmal eine Mail zur Erinnerung. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mich aus ihrer Liste löschen. Nach ...Jahren habe ich vielleicht auch genug gebüßt? Und natürlich viel gelernt.... Für meine Arbeit als Lösungsorientierte Sachverständige ... ist es doch häufig störend, wenn sich betroffenen Eltern über mich im Internet informieren und dann einen ganz falschen Eindruck bekommen. Ich war damals erst verärgert über Ihre recht harte Kritik. Aus dieser geht nicht hervor, dass es mir gelungen ist, eine verkrustete Umgangverweigerung aufzubrechen. Zu meiner Empfehlung, dass A bei seiner Mutter bleiben sollte, stehe ich noch heute. Über die Art und Weise, wie ich das begründet habe, kann man natürlich lange diskutieren.
Danach habe ich Ihre Internetpräsentation als "Supervision" verstanden und mich immer mal wieder auf Ihren Seiten fortgebildet. Dafür Danke!
Über eine kurze Rückantwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Hallo Frau ...,
ich guck mal in den nächsten Tagen, was ich da verändern kann.
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 25. Mai 2011 12:09
An: info@system-familie.de
Betreff: Langzeitstudien Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich bin als Verfahrensbeistand am Amtsgericht ... tätig. Nun bin ich bei Recherchen darauf gestoßen, dass Langzeitstudien herausgefunden haben, dass Kinder 1/3 des Jahres mit dem Elternteil verbringen sollten, bei dem sie nicht wohnen, um eine gelebte Beziehung zu haben.
Doch welche Langzeitstudien sind das????
Haben Sie durch Ihre langfristigen Erfahrungen Kenntnisse von derartigen Studien.
Das würde mir in einigen Umgangsverfahren als Argumentationsgrundlage helfen.
Sollten Sie mir Infos dazu geben können, wäre ich über eine Antwort dankbar.
Freundlich grüßt Sie
...
Liebe Frau ...,
Studien gibt’s wie Sand am Meer. Mit Studien kann man alles beweisen. Früher wurde mit Studien bewiesen, dass das Kind möglichst wenig Kontakte zum anderen Elternteil haben sollte, damit es "ungestört" aufwachsen kann.
Das ist natürlich völliger Quark und im übrigen ein Verbrechen am Kind und auch an dem ausgegrenzten Elternteil gewesen, für das bedauerlicherweise in der Bundesrepublik noch keiner der damals Verantwortlichen zur Rechenschaft heran gezogen wurde.
Das Kindeswohlprinzip ist an sich keine schlechte Sache.
§ 1697a Kindeswohlprinzip
Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Nun muss man eben leider noch rausfinden, was diejenige Entscheidung ist, "die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht."
Jeder Mathematiker sieht sofort, dass das eine Optimierungsaufgabe ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Optimierung_%28Mathematik%29
Nur hat man es aber in einem Familienverfahren mit einem sehr komplexen System zu tun, so dass die Findung einer Lösung auf mathematischen Weg in aller Regel unmöglich ist.
Man muss sich daher letztlich um eine intuitive Lösung bemühen, wobei einer "vernünftige" Ausbalancierung der Interessen der Beteiligten der Vorzug zu geben ist.
Gerne können Sie sich dazu an der in Gründung befindlichen DGSF Arbeitsgruppe beteiligen:
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie
Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) ist ein berufsübergreifender Fachverband für Systemische Therapie, Beratung und Supervision, Coaching und Organsationsberatung.
Die DGSF verbindet Menschen und Institutionen, die systemisch arbeiten. Sie verfolgt das Ziel, systemisches Denken und Arbeiten in Organisationen und Berufsfeldern zu fördern und insbesondere die Systemische (Familien-)Beratung und (Familien-)Therapie zu verbreiten.
Mitglieder der DGSF sind PsychologInnen, SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen, PädagogInnen und ÄrztInnen sowie Angehörige weiterer psychosozialer Berufsgruppen. Die Mitglieder haben sich für das systemische Arbeiten besonders qualifiziert. Außerdem sind Institutionen im Verband organisiert, die sich dem systemischen Denken und Arbeiten verpflichtet fühlen – darunter zahlreiche Institute mit systemischen Weiterbildungsangeboten.Der Verband vertritt derzeit mehr als 3500 Mitglieder.
http://www.dgsf.org/dgsf/ueber-uns
Fachgruppen
zuletzt verändert: 03.05.2011 13:26
Die DGSF bietet Einzelpersonen und Berufsgruppen, die sich der systemischen Perspektive in ihrem Arbeitsfeld verpflichtet fühlen, ein Forum für Austausch und Informationen.
In Fachgruppen vernetzen sich Mitglieder aus vielfältigen Berufsgruppen und aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern – Beratungsstellen, Jugendämtern, Heimen, Praxen, Kliniken, Schulen u. v. m.Die DGSF unterstützt die Arbeit der Fachgruppen, fördert die Gründung von neuen Fachgruppen, und bietet den Fachgruppen auf ihren jährlichen Kongressen die Möglichkeit, ein Symposium zu gestalten. An den Fachgruppen können auch Nicht-Mitglieder teilnehmen. [Geschäftsordnung für Fachgruppen der DGSF]
Kontakt über die Sprecher oder Sprecherinnen der jeweiligen Fachgruppe:
* Aufsuchende Familientherapie AFT
* Beratung von Menschen in Hartz IV
* Hochschulen
*
Interkulturelle Familientherapie und Beratung
* Junge SystemikerInnen
* Mediation
* Neurobiologie und systemische Praxis
* Online-Beratung
* Sucht
* Systemische Arbeit mit älteren Menschen
* Systemische Beratung
* Systemische Beratung in Politik und Planung POPSYS
* Systemische Kinder- und Jugendhilfe
* Systemische Kinder- und Jugendpsychiatrie
* Systemische Konzepte im Gesundheitswesen
* Systemische (Schul-)Pädagogik
* Systemische Seelsorge
* Systemische Sozialarbeit
* Systemische Supervision, Coaching und Organisationsberatung
* Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren
* Trauma und System
http://www.dgsf.org/dgsf/gruppen/fachgruppen
Fachgruppe Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren
zuletzt verändert: 03.05.2011 13:42
Das Gründungstreffen der Fachgruppe wird im Rahmen der diesjährigen DGSF-Jahrestagung am 14.09.2011 in Bremen stattfinden!
Bei Interesse an einer Mitarbeit in der "Fachgruppe Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren", nehmen Sie bitte Kontakt zu DGSF-Mitglied Peter Thiel auf.
E-mail: info@familientherapie-pankow.de
Angesprochen für eine Mitarbeit in der Fachgruppe werden insbesondere:
* Systemische BeraterInnen u. TherapeutInnen mit Arbeitsbezug zu familiengerichtlichen Verfahren
* Umgangspfleger gem. § 1684 BGB, Ergänzungspfleger gem. § 1909 BGB
* Verfahrensbeistände gem. § 158 FamFG
* Sachverständige gem. § 163 FamFG
* FamilienrichterInnen
* Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht
* SozialarbeiterInnen in Jugendämtern mit Arbeitsbezug zu familiengerichtlichen Verfahren
Beste Grüße
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 18. Mai 2011 21:00
An: <info@system-familie.de>
Betreff: Re: AW: AW: Ihre Stellungnahme zum Gutachten von Prof. Dr. M. Petzold
Hallo Herr Thiel,
Beschwerde ist am 11.4 zum OLG gegangen. Das AZ lautet .../11.
Ja, der Beschluss ist außerordentlich fragwürdig. Wenn Sie alle Details auch der Parallelverfahren kennen würden, dann würden Sie wie ich nur den Kopf schütteln.
Mit freundlichen Grüßen,
...
Sehr geehrter Herr ...,
ich habe leider jeden Tag mit solchen Fällen zu tun. Komme daher aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr raus. Die Leute denken schon, ich habe einen Wackelkopf.
Das grundlegende Problem der Familiengerichtsbarkeit besteht in der Fixierung auf die Idee, die Wahrheit ermitteln zu wollen. Oder wie Watzlawick sagt, herauszufinden, "wie die Wirklichkeit wirklich ist".
vergleiche hierzu:
Paul Watzlawick: "Die erfundene Wirklichkeit. Wie wir wissen, was wir zu wissen glauben. Beiträge zum Konstruktivismus", 1985, Piper Verlag, München
Das ist natürlich ein reine Phantasie, da sich in Familiensachen überhaupt nicht feststellen lässt, wie die Wirklichkeit wirklich ist, sondern lediglich konstruiert wird, wie man meint, wie die Wirklichkeit wirklich wäre.
Und das führt dann naturgemäß zum Kopfschütteln bei demjenigen, der die Festlegung des Gutachters oder des Familienrichters, wie "die Wirklichkeit wie sie wirklich ist", anders sieht. Das ist dann in der Regel der Elternteil, der sich durch den Gutachter und den Richter in seinem Recht verletzt sieht.
Die Familiengerichtsbarkeit erzeugt so also kein Recht, sondern Unrecht, keinen Rechtsfrieden, sondern ein Diktat. Ein Diktat ist aber immer ein latenter Kriegszustand. Wer wollte sich da noch über Diktatoren in der weiten Welt aufregen, wenn man im eigenen Land auch welche hat? Zugegebenermaßen wird bei uns keiner gefoltert oder erschossen, da sind wir dann seit 1945 immerhin schon ein gutes Stück weitergekommen.
Gruß
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 11. März 2011 16:56
An: info@system-familie.de
Betreff: ...
Sehr geehrter Herr Thiel !
Ich bin ganz ihrer Meinung über die Auswahl von Sachverständigen ! Ihre Ausführungen über B... ... kann ich nur bestätigen, diese Frau zeichnet sich durch Unfähigkeit, Parteilichkeit und Bestechlichkeit aus ! Ich spreche aus eigener Erfahrung, sowohl als Opfer ihres Sachverständigenunverstandes und ihrer aufgedrückten Meditation! Ihre Unfähigkeit und offensichtliche Parteilichkeit wurde glücklicherweise von dem Kammergericht in nächster Instanz auch erkannt und das durch diese Madame erlittene Unheil für mich und meine Familie wieder zurechtgerückt! Diese zwei Jahre Tortur für meine Familie kann uns leider nie wieder jemand nehmen, doch wäre es zumindest eine Erleichterung , um zukünftiges Unheil für andere betroffene Familien zu verhindern, wenn man dieser Dame jeglichen Zugang zu Gerichten oder Äusserungen in Sachverständigenform untersagen könnte! Sollten Sie darauf Einfluss haben, so bitte ich Sie, diesen Hinweis mit zu berücksichtigen! Dank eines neuen Sachverständigen ..., der auch sehr ungehalten über diese Dame war, wurde dem Unrecht ein Ende gesetzt!
Mit freundlichen Grüssen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 4. März 2011 16:21
An: info@system-familie.de
Betreff: Gutachter
Hallo, Herr Thiel,
vor einigen Jahren wurde ein familienpsychologisches Gutachten - ohne meine Teilnahme - bezüglich Umgang mit meinem Sohn durch einen Prof. Dr. ... angefertigt.
Mich würde jetzt (vor dem Hintergrund Guttenberg) die Doktorarbeit dieses sog. Fachmannes brennendst interessieren.
Könnten Sie mir evtl. weiterhelfen, wo ich die beschrifteten Zettel bekommen könnte. Persönlich brauche ich ihn nicht anzuschreiben, da stellt er sich tot.
Danke im Voraus
Hallo Herr ...,
das ist eine gute Idee.
Schreiben Sie den Herrn ... erst mal schriftlich mit Einschreiben mit Rückschein an.
Wenn dann nichts zurückkommt, mal bei der Fachhochschule anfragen:
Prof. Dr. ...
Fachhochschule ...
Sozialwesen
Psychologie
...
Wenn dann nichts zurückkommt, mal bei der Regierung von Niederbayern nachfragen
http://www.regierung.niederbayern.bayern.de
Herr Staudinger
Sachgebiet 21
Telefon
0871/808-1310
E-Mail: Peter.Staudinger@reg-nb.bayern.de
Da müsste dieser eigentlich gelistet sein, denn er wurde von dort bestellt und vereidigt.
41 Feinbier, Prof. Dr. Robert Joachim, 94330 Aiterhofen, Tel. 09421 / 913076
Forensische Psychologie (Sorge- und Umgangsrechtsfragen sowie Glaubwürdigkeitsbegutachtung von kindlichen Zeugenaussagen)
bestellt von: Regierung von Niederbayern (1063)
http://svv.ihk.de/content/home/home.ihk
DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 030 / 20308-0
Fax: 030 / 20308-1000
E-Mail: infocenter[a]dihk.de
Viel Erfolg und dann Nachricht bitte an mich.
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 3. März 2011 20:33
An: Peter Thiel
Betreff: Beschluss OLG Jena
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich möchte mich an diese Stelle noch einmal bei Ihnen und Frau ... für Ihre Bemühungen bedanken.
Nach der Verhandlung vor dem OLG in Jena, die ca. 3 Stunden in Anspruch genommen hat, habe ich vergangenen Freitag den Beschluss erhalten.
Ich habe meinem Antrag entsprechend, die Aufenthaltsbestimmung bei dem Beibehalt der gemeinsamen Sorge bekommen.
Letztlich war ausschlaggebend, dass der 1. Senat bei der Kindesbefragung feststellen mußte, dass ...
...
Mit freundlichen Grüßen
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 3. März 2011 15:00
An: info@system-familie.de
Betreff: Sorgerechtssache ...
Hallo Herr Thiel,
...
In der Sorgerechtssache ist das Familiengericht Krefeld dem Gutachten von Herrn Lünebrink gefolgt und hat das alleinige Sorgerecht der Mutter zugesprochen. Meine Tochter lebt deshalb seit ... bei der Mutter. In der Verhandlung hat der zuständige Richter Laurs das Gegengutachten zwar zur Kenntnis genommen, aber in etwa so kommentiert: In solche Fragen kann man mit nur genügend Gutachten immer irgendwann das ... Ergebnis erzielen.
Die nächsthöhere Instanz (Oberlandesgericht Düsseldorf) habe ich nicht mehr bemüht, nachdem mir dieses Gericht folgende Antwort auf einen PKH-Antrag gegeben hat: '...Der Verweis auf ein "Gegengutachten" eines "Sachverständigen Thiel" ist nicht geeignet, Sachvortrag zu ersetzen; zu einer näheren Auseinandersetzung mit dessen in weiten Teilen polemischen, unsachlichen und juristisch haltlosen Ausführungen sieht sich der Senat daher nicht veranlasst.'
Das Ganze war übrigens eine so runde Entscheidung seitens der Gerichte, dass wir jetzt nach etwas über einem Jahr zu dritt (Vater, Mutter, Tochter) eine Therapie beginnen werden, damit alle Beteiligten mit den Auswirkungen dieses Urteils einigermaßen zurechtkommen. ... .
Mit freundlichem Gruß,
...
Hallo Herr ...,
dann sind Sie jetzt also Dank des Amtsgerichtes Krefeld ein entsorgter Vater. So reihen Sie sich denn ein in die nach Zehntausenden zählende Gruppe von Eltern, die schon vor Ihnen mittels §1671 BGB am Entsorgungsstandort Deutschland entsorgt wurden. Wer keine Rechte mehr hat, dem könne auch keine mehr genommen werden. Das ist doch sicher ein schöner Trost.
Herzlichen Glückwunsch dann also zur Aberkennung Ihrer bürgerlichen Rechte als Vater durch das Amtsgericht Krefeld und die höhere Weihe die diese Ent-sorgung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf gefunden hat. Um so höher man steigt, um so dünner wird bekanntlich die Luft. Mehr muss man dazu wohl nicht sagen.
...
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 28. Februar 2011 21:54
An: info@system-familie.de
Betreff: Verfahrensbeistand
Sehr geehrter Herr Thiel,
mein Name ist ... und ich habe Ihre Ausführungen zum Thema Verfahrensbeistand aufmerksam verfolgt. Ihre Anmerkungen treffen es auf den Punkt genau. Leider ist es so, dass der Beschluss des Familiengerichts einen Verfahrensbeistand zu bestellen, laut § 158 Abs.3 Satz 2 selbstständig nicht anfechtbar ist. Art.6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Diese primäre Entscheidungszuständigkeit der Eltern beruht auf Erwägung, dass die Interessen des Kindes am besten von den Eltern wahrgenommen werden. Das Familiengericht rechtfertigt dagegen die Bestellung eines Verfahrensbeistandes nach § 158 Abs. 2 Satz 1 FamFG. Es muss doch möglich sein, gegen die Bestellung eines Verfahrensbeistandes, Rechtsmittel einzulegen?
Beste Grüsse
...
Hallo Frau ...,
klar kann man Rechtsmittel gegen die Bestellung eines Verfahrensbeistandes oder einer bestimmten Person als Verfahrensbeistand einlegen, in der Hoffnung, dass der Richter dem dann auch Beachtung schenkt. Auch in der DDR konnte man Eingaben an den Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker senden und manchmal hatte man damit sogar Erfolg.
Warum sollte das dann nicht auch in der Bundesrepublik Deutschland möglich sein, die ja nach eigener Selbstdarstellung viel demokratischer sein soll als die dahin geschiedene Deutsche Demokratische Republik, von der einige meinen, diese wäre identisch mit dem Ministerium für Staatssicherheit gewesen.
Aber warum fragen Sie? Gibt es einen konkreten Anlass? Wenn ja welchen?
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 18. Februar 2011 12:56
An: info@system-familie.de
Betreff: ...
Sehr geehrter Thiel,
Sie hatten sich neulich nach dem Stand des Sorgerechtsstreits um meine Tochter A erkundigt. Entschuldigen Sie bitte, dass ich bisher nicht geantwortet habe.
Der Grund dafür ist, dass ich den Rechtsstreit bereits im Oktober verloren habe. Das alleinige Sorgerecht wurde meiner Frau zugesprochen. Entgegen ihrer gegenüber dem Gutachter Herrn Heetfeld getroffenen Aussage, wollte sie danach nichts mehr von einer Regelung wissen, an der A alle zwei Wochen von Donnerstag bis Montag und dazwischen von Donnerstag auf Freitag bei mir ist. Stattdessen darf ich meine Tochter nur noch alle 14 Tage sehen, wobei mir von meiner Frau schon angedroht wurde, dass sie auch dieses unterbinden will.
Ich habe bisher nicht geantwortet, weil ich immer noch sehr unter diesem Verlauf der Dinge leide. Ich habe mich nach Beratung durch einen weiteren Anwalt aber gegen eine Revision entschieden, um A nicht erneut einen Prozess zuzumuten (und weil ich inzwischen ein wenig mehr über die Gerichtsbarkeit und die Rechtsprechung gelernt habe).
...
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 17. Dezember 2010 19:56
An: info@system-familie.de
Betreff:
Guten Tag Herr Thiel,
offensichtlich arbeiten Sie wenig in der Praxis – woher sonst sollten Sie die Zeit nehmen, sich mit den ganzen Stellungnahmen, Gutachten etc. zu befassen. Bedauerlich, dass Sie es bei der vielen Arbeit nicht schaffen, Zitate im dazugehörigen Zusammenhang darzustellen. Wie Sie an gerichtlich beauftragte Gutachten. Protokolle von Verhandlungen etc. gelangen habe ich leider (noch) nicht herausgefunden. Ich finde Ihr entsprechendes Gebaren mindestens bedenklich und habe Gutachter und Richter auf Ihre Ausführungen aufmerksam gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Soz. Päd. ...
...
...Büro für Mediation und Konfliktberatung
...
47445 Moers
Hallo Frau ...
Danke für Ihre freundliche Denunziation.
Gutachter und Richter brauchen Sie nicht aufmerksam zu machen, da ich schon bekannt genug bin. Da rennen Sie offene Türen ein.
Gerne können Sie mir aber dabei helfen, "Zitate im dazugehörigen Zusammenhang" darzustellen.
Meinerseits empfehle ich Ihnen:
Watzlawick, Paul: "Gesund in kranker Umgebung", In: "Die erfundene Wirklichkeit. Wie wissen wir, was wir zu wissen glauben? Beiträge zum Konstruktivismus."; Piper, 1981
Beste Grüße
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Samstag, 18. Dezember 2010 13:49
An: info@system-familie.de
Betreff:
Habe gerade all die Lobhudelei zu Ihrer Seite noch gefunden – gibt es keine Kritiker oder sind Sie nicht selbstbewusst genug, diese Stimmen auch zu veröffentlichen? (Hierbei handelt es sich nicht um eine Beleidigung sondern um meine persönliche Meinung)
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
..
Hallo Frau ... ,
persönliche Meinung ist immer gut. Die ist ja in Deutschland derzeit ja noch bedingt erlaubt. Beleidigungen nicht, da schlägt der Staat mit voller Wucht zu, so dass die Beleidiger hinterher erst mal eine Psychotherapie brauchen oder über kurz oder lang psychosomatisch erkranken und spätestens dann den Krankenkassenbeitragszahlern auf der Tasche liegen.
Wo ist denn die vermeintliche Lobhudelei zu finden?
Unter www.system-familie.de/post.htm
finden Sie auch Kritiken, so z.B. auch die Ihrige - kleine Wünsche erfülle ich sofort. Gerne auch mit vollem Namen, wenn Sie einverstanden sind.
Sie sind doch aber nicht etwa gerade im Streit mit Ihrem Ehemann, dass Sie so viel Unzufriedenheit vor sich her tragen und gleich zum Mittel der Denunziation greifen wollen. Sie wissen ja, wie das immer ist mit den Projektionen der eigenen Unzufriedenheiten auf einen Sündenbock.
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 17. Dezember 2010 14:50
An: info@system-familie.de
Betreff: Umgangspflegschaft-Richtlinien ?
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Kollege Thiel
erlauben Sie mir mich mit folgender Frage an Sie zu wenden.
Mit Blick auf Probleme mit einer Umgangspflegerin: wo sind in der Literatur oder im Gesetz Stellen zu finden, in denen dafür plädiert wird, dass Umgangspfleger in der Ausübung ihrer Arbeit neutral, professionell und unparteiisch sein sollten. Gibt es eine Art Umgangspflegschaft-Richtlinien?
Vielen Dank für Ihre Mühen.
mfg
Dipl.-Psych. ...
Hallo Herr ... ,
der Umgangspfleger hat im wohlverstandenen Interesse seines Mündels zu handeln.
Von daher darf er auch parteiisch - im Sinne des Wohls seines Mündels sein.
Richtlinien gibt es dafür nicht.
Lediglich Rechtsvorschriften im BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
Vormundschaft
Untertitel 1
Begründung der Vormundschaft
§ 1773 Voraussetzungen
...
Fürsorge und Aufsicht des Familiengerichts
§ 1837 Beratung und Aufsicht
§ 1838
§ 1839 Auskunftspflicht des Vormunds
§ 1840 Bericht und Rechnungslegung
§ 1841 Inhalt der Rechnungslegung
§ 1842 Mitwirkung des Gegenvormunds
§ 1843 Prüfung durch das Familiengericht
§ 1844
§ 1845 (weggefallen)
§ 1846 Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts
§ 1847 Anhörung der Angehörigen
§ 1848
Professionell sollte der Umgangspfleger immer dann sein, wenn er für seine Tätigkeit von der Justizkasse bezahlt wird. Laien oder ungeeignete Fachkräfte dürfen es dann also nicht sein.
Im übrigen gehe ich davon aus, dass eine Vergütung von unter 50,00 € die Stunde der Kompliziertheit der Aufgabe nicht angemessen ist.
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 18. Dezember 2010 14:43
An: info@system-familie.de
Betreff: AW: Umgangspflegschaft-Richtlinien ?
Sehr geehrter Herr Kollege Thiel
haben Sie vielen Dank für Ihre Informationen.
Darf ich Ihnen den Hintergrund meiner Frage näher erläutern:
Bei einem Umgangstermin mit der Kindsmutter (Kinder lehnen die Kindsmutter ab, vermutlich ... , Kinder leben bei ...) und der Umgangspflegerin drehten sich die beiden Kinder (Sohn 15, Tochter 12) schnurstrax um und wollten die Wohnung verlassen. Hintergrund: In der Wohnung war - entgegen der bisherigen Abmachungen - der neue Lebenspartner der Kindsmutter anwesend, durch den Richter und mit der Umgangspflegerin wurde aber den Kinder versprochen, dass diese keinen Umgang mit dem neuen Lebenspartner haben müssen, den die Kinder vehement ablehnen. Entgegen der Vereinbarung war der Lebenspartner dann also doch mit der Mutter anwesend, die Kinder sahen einen Verstoß gegen die Umgangsregeln, wären verärgert und wollten gehen, dann wurden diese durch die Umgangspflegerin und der Mutter körperlich am Verlassen der Wohnung gehindert.
Mein Eindruck ist, dass die Umgangspflegerin sich von der Kindsmutter hat instrumentalisieren und emotional "verführen" lassen, um sie für ihre Belange einzuspannen.
Hier der Kurzbericht des Jungen, als er und seine Schwester den Lebenspartner in der Wohnung sehen:
"Dann sagte sie [die Umgangspflegerin] es ist ihr Plan ab jetzt, dass wir auch mit ihm Umgang haben, er sei ein wichtiger Teil von Mamas Leben. Wir sollen uns eine Stunde mit ihm unterhalten. A und ich liefen zur Tür. Frau Y und meine Mutter hielten mich fest während meine Mutter versuchte die Tür zuzusperren, Frau Y hielt auch A`s Handgelenk fest. Ich befreite mich und riss die Tür auf, zog A mit nach draußen."
Frage: ist dies als Freiheitsberaubung zu werten oder als zulässige eigenmächtige Erweiterung einer Umgangsregel (jetzt doch Lebenspartner sehen) und eine zulässige Durchsetzung dieser neuen Regel durch Festhalten? Ich danke Ihnen für Ihre Einschätzung.
...
Vielen Dank
ja Sie haben Recht der Verdienst von 5o Euro ist sehr wenig, bei solchen schwierigen Aufgaben.
Herzliche Grüße
...
Hallo Herr ...,
dass bei dieser Umgangsanbahnung der Lebensgefährte der Mutter mit anwesend war, war sicherlich ein Fehler, den die Umgangspflegerin hätte vermeiden können. Aber na ja, hinterher ist man meistens klüger.
§1631 BGB bestimmt:
§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
Die Umgangspflegerin nimmt für die Dauer des Umganges das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind wahr. Die Oberlandesgerichte sind sich da aber noch nicht so recht einig, ob sich die Umgangspflegerin dabei penibel an Vorgaben des Familiengerichtes halten muss oder selbst kreativ sein darf. Hier scheint sich jedes Oberlandesgericht im Nachhinein sein eigenes Recht zu stricken. Der Dumme ist in jeden Fall der Umgangspfleger, denn er bewegt sich in weitgehend undefinierten Raum, mit einem Bein immer im Knast, kriegt dann noch Kloppe vom Oberlandesgericht und wird von der Justizkasse mit lächerlichen 33,50 € je Stunde Arbeitszeit abgespeist, wobei ihm der Rechtspfleger dann am besten noch die halbe Rechnung kürzt. Wer dennoch diesen Job macht muss verrückt sein oder ist Idealist.
Die Aufsicht und Fürsorge über das Kind übt während des Umgangs der umgangsausübende Elternteil aus, da der Umgangspfleger während des Umganges im allgemeinen nicht dabei sein muss. Ist der Umgangspfleger aber anwesend, so steht er auch in der Verantwortung, Schaden vom Kind abzuwenden. Rennt das Kind beispielsweise auf die Strasse, muss der Umgangspfleger das Kind notfalls auch mit Gewalt auf den Bürgersteig zurückbringen, damit schlimmeres Übel, wie das Überfahren des Kindes durch ein Auto verhindert wird.
Wenn nun die Kinder, so wie Sie es schildern, die Wohnung der Mutter verlassen wollen und der Umgangspfleger ist dabei, so muss der Umgangspfleger, wie auch jeder verständige Elternteil eine Schadensabwägung vornehmen. Läss der Umgangspfleger die Kinder weglaufen und den Kindern stößt etwas zu, so etwa wenn sie unten auf der Strasse überfahren werden, dann haftet dafür der Umgangspfleger. Anders wäre es, wenn der Umgangspfleger wüsste, die Kinder laufen nur bis in den Vorgarten. Dann könnte er in Ruhe hinterhergehen und dort mit den Kindern sprechen.
§ 239 StGB Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
...
Hält der Umgangspfleger das Kind kurze Zeit fest, dann ist dies aber sicher keine Freiheitsberaubung, wenn dies dazu dient, erheblichen Schaden vom Kind abzuwenden, der eintreten würde, wenn das Kind wegrennt.
Hier wird dann allerdings die Diskussion beginnen. Der Sohn 15 und die Tochter 12 sind vermutlich nicht gefährdet, wenn sie für eine gewisse Zeit ohne unmittelbare Aufsicht durch einen Erwachsenen sind. Von daher hätte die Umgangspflegerin wohl besser darauf verzichten sollen, die Kinder festzuhalten. Bleibt dann aber noch das Restrisiko, dass doch noch etwas passiert. Dann ist der Umgangspfleger womöglich doch wieder dran, nämlich nach § 171 StGB
§ 171 StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und das alles für lächerliche 33,50 €.
Die sogenannten Sachverständigen bekommen dagegen 85,00 € je Stunde und gehen so gut wie kein Risiko ein. Mangelhafte und fehlerhafte Gutachten vergütet die Justizkasse anstandslos. Die Welt der Justiz ist doch ein Narrenhaus.
Wie die Sache die Sie mir vorgetragen haben aber gegebenenfalls letztlich vor Gericht gewertet würde steht in den Sternen. Was Recht und Unrecht ist, bestimmt der Richter nach seiner Fasson. Wir gewöhnlichen Sterblichen können uns vor so viel Gotteskraft nur stumm verbeugen und die Unwichtigkeit unserer eigenen Person und Auffassung vor dem hohen Gericht in Demut anerkennen.
...
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 22. November 2010 09:44
An: info@system-familie.de
Betreff: Re: AW: Gutachten
Guten Morgen Herr Thiel,
anbei die zwei Beschlüsse. Was Frau ... schreibt ist auch nicht wirklich nachvollziehbar, denn im Gespräch selbst klang es anders. Auch hat sie sich nicht die Mühe gemacht die Lügen meiner Exfrau nachzuprüfen, obwohl ich sie deutlich darauf hingewiesen habe. Genauso wenig ist sie auf die massive Manipulation meiner Kinder durch die Kindesmutter eingegangen und schiebt es auf beide Eltern.
Wie sie darauf kam, dass ich die Kinder manipuliere ist anhand der Tatsache, dass ich nur begleitenden Umgang hatte und dort laut Stellungnahme keine Manipulation festgestellt wurde, ist auch nicht zu erklären.
Auch das ich permanent durch ein Familienangehörigen der Kindesmutter bedroht, beleidigt und beschimpft werde und das auch im Beisein der Kinder, wurde schlichtweg von Frau ... unter den Teppich gekehrt. Es blieb auch nicht allein bei Morddrohungen, sondern ging weiter mit mehrfachen Schäden an meinem Auto, was Frau ... alles schriftlich mitgeteilt wurde.
Die Probleme der Kinder in der Schule, welche zum Zeitpunkt der Begutachtung sogar aktuell waren, fand Frau ... auch nicht so interessant.
Die Situation hat sich nach Gutachten und Beschlüssen weiter verschlechtert, denn Umgang zwischenzeitlich mehrfach verweigert und zur Kommunikation ist die Kindesmutter nun gar nicht mehr bereit.
Viel Spass beim Lesen :-)
Gruß
...
Hallo Herr ...,
Danke für das Material.
Habe einiges gelesen. Die übliche Gutachterkacke und der Senf dazu vom Amtsgericht und Oberlandesgericht Jena. Das bringt niemanden weiter, reine Selbstbefriedigung.
Nun ja. Irgendwie will ja die Richterschaft das Gefühl haben, nützliches zu tun und so wird eben Papier vollgeschrieben.
Vom Bundesverfassungsgericht werden Sie eine Mitteilung ohne Begründung bekommen, dass Ihre Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird. Der übliche Weg in den Papierkorb, der in Karlsruhe praktiziert wird.
Sie können natürlich gelegentlich wieder neue Anträge beim Amtsgericht stellen. Ob es hilft, weiß ganz allein der liebe Gott und der pennt bekanntlich die meiste Zeit.
§ 1696 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche
(1) Eine Entscheidung zum Sorge- oder Umgangsrecht oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist zu ändern, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist. § 1672 Abs. 2, § 1680 Abs. 2 Satz 1 sowie § 1681 Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
(2) Eine Maßnahme nach den §§ 1666 bis 1667 oder einer anderen Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die nur ergriffen werden darf, wenn dies zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung oder zum Wohl des Kindes erforderlich ist (kindesschutzrechtliche Maßnahme), ist aufzuheben, wenn eine Gefahr für das Wohl des Kindes nicht mehr besteht oder die Erforderlichkeit der Maßnahme entfallen ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1696.html
Was hier helfen kann, sind erfahrene Fachkräfte und der Wille beider Eltern zur Verbesserung. Doch daran mangelt es leider oft.
Schauen Sie mal hier:
Gutachter und Richter sind dagegen oft genau so unnütz wie eine Badehose in der Antarktis oder ein Heizstrahler in der Wüste
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 6. Oktober 2010 08:19
An: info@system-familie.de
Betreff: Infoanfrage zu Sachverständigengutachten ohne Datenbenennung
Sehr geehrter Herr Thiel
Ich bin Vater eines viereinhalbjährigen Jungen. Er lebt mit meiner Zustimmung bei seiner Mutter, mit der ich nicht verheiratet war, mit ihr aber bereits seit vor der Geburt unseres Sohnes die gemeinsame elterliche Sorge ausüben. Es gibt seit Jahren Streit um so ziemlich alles und es kommt immer Neues hinzu. Was überhaupt nicht funktioniert ist der Umgang zwischen meinem Sohn und mir. Es gibt mittlerweile die zweite gerichtlich festgelegte Umgangsregelung. Dennoch unterliegen mein Sohn und ich der Kannbestimmung seitens der Mutter. Aber erstmal egal, jedenfalls hatte die Mutter Antrag auf Übertragung der Alleinsorge auf sich gestellt. Das war vor mittlerweile über einem Jahr. Elterngespräche, immer wieder gerichtlich vereinbart, fanden so gut wie nicht statt. Da ich mich an schriftliche Fakten halte (Kommunikation/Kooperation der Eltern untereinander), spreche ich für mich von Torpedierung von so ziemlich allem seitens der Mutter. Wie das wohl oft so ist, wenn Gerichte mit ihrem Latein am Ende sind, ordnete das Gericht ein Sachverständigengutachten an. Und genau darauf bezieht sich meine Frage, die mir trotz reichhaltiger Recherchen bisher noch keiner so recht beantworten konnte.
Es soll ein Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt werden, ob die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge für das Kind XXXXXX, oder die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Kindesmutter oder den Kindesvater dem Kindeswohl am Besten dient. Die Begutachtung soll auch Aufschluss geben zu der Frage, wie der Umgang des die Rundumbetreuung nichtübernehmenenden Elternteils ausgestaltet werden soll.
Das ist exakt der Wortlaut aus dem Gerichtsbeschluss. Und nun interessiert mich, ob ich als Laie hier schon so etwas wie meine quasi vorabbestimmte "Entsorgung" herauslesen kann.
Für eine eventuelle Antwort bedanke ich mich bei Ihnen bereits im Voraus
Mit freundlichem Gruß
...
Hallo Herr ...,
der Beweisbeschluss ist unzulässig, denn ein Gutachter hat nicht über juristische Fragen zu befinden, sondern der Richter selbst. Möglicherweise ist der aber zu faul oder auch zu dumm, seine Arbeit für die er bezahlt wird, ordnungsgemäß zu erledigen.
Aber zu jedem eingebeulten Topf findet sich bekanntlich irgendein Deckel und wenn`s auch noch so klappert. Und so wird sich sicher auch hier eine willfährige Person finden, die die Arbeit des Richters bereitwillig übernimmt. Am Ende steht dann womöglich die gerichtliche Ent-sorgung eines Elternteils nach §1671 BGB. Da können Sie dann nur noch hoffen, dass nicht Sie, sondern die Mutter mittels ent-sorgt wird.
Für das Kind ist es aber letztlich egal, welcher Elternteil ent-sorgt wird, es verliert bei dieser beschämenden und eines Rechtsstaates unwürdigen Prozedur so oder so einen mündigen Elternteil. Aber das wird den Richter wohl nicht sonderlich interessieren, sonst hätte er schon jetzt ganz anders interveniert.
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. September 2010 19:14
An: info@system-familie.de
Betreff: Lob mal so eben
Sehr geehrter Herr Thiel,
eben habe ich mal wieder einige Ihrer Internetseiten gelesen und möchte Ihnen meine Anerkennung bekunden zu Ihrem brillant arbeitenden Verstand und Ihrer Gabe, Fakten, über die sonst niemand sprechen will, anschaulich und treffend zu schildern.
Schade, dass es in dem verfahrenen Apparat rund ums Familien-Unrecht nicht mehr solche Menschen gibt wie Sie.
Ich habe meinen eigenen Kampf, der ungefähr über 3 Runden (Jahre) Umgangsrecht und anschließende 4 Runden Sorgerecht vor dem „Schiedsgericht“ in Merzig, bestehend aus diversen ... Jugendamtsmitarbeitern, Umgangs- und Verfahrenspflegern, Gutachtern, Richterinnen und Richter, ausgetragen wurde, verloren durch KO. Meine Kinder, die mich abgrundtief zu hassen “gelehrt“ wurden, habe ich seit 9 Jahren nicht mehr gesehen. Die Mutter hatte bei ihnen ganze Arbeit geleistet und ihr Ziel, die Gedanken an den Vater bei den Kindern auszulöschen, erfolgreich in die Tat umgesetzt, ... „da können wir nichts machen“-Helfern „sei Dank“.
Ich wünsche Ihnen aufrichtig Erfolg in Ihrem weiteren Kampf gegen die Windmühlen. Ich kann leider nur nicht mehr mit reiten.
Ich wollte Ihnen auch nur meine Anerkennung mitteilen und für einige amüsante Textpassagen danken.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 10. September 2010 13:52
An: info@system-familie.de
Betreff:
Sehr geehrter Herr Thiel,
über das Internet habe ich Ihre Adresse bekommen.
Ich hätte gerne gewusst, was mich bei einem psychologischen Sachverständigengutachten erwarten. Sitzt man da gemütlich zusammen und redet über die Trennung, Scheidung, Verhalten der Eltern (was eigentlich schon in den Akten bei Gericht liegt) oder wird man mit Eignungstests getestet, ob man fähig ist, überhaupt Kinder zu erziehen....
Wie läuft so ein Gespräch ab.
Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.
Meine Vorgeschichte:
Ich bin vor zwei Jahren aus der Ehe ausgebrochen, weil mir der verbale Umgang meines Mannes, wenn er nicht das bekommen konnte, was er wollte (Du Schlampe, Wenn es Dir nicht passt, zieh doch aus...) mir im Beisein der Kinder ausgesprochen wurde.
Die Kinder leben bei mir und gehen auf das Gymnasium. Es gab keine schulischen Einbrüche, keine auffälligen Verhaltensformen...
Nur, wenn der jüngste (9 Jahre) nach den Wochenende von seinem Papa kommt, ist er aufsässig - besonders gegenüber Dritten. Auch ich komme dabei nicht gut weg. Die Jugendhilfe, die ich angerufen hat, meinte - ich müsste dem Kind Zeit lassen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Hallo Frau ... ,
wenn ich in Ihrer Familiensache als Gutachter eingesetzt wäre, würden wir gemütlich zusammensitzen. Ich würde auch mit dem Vater gemütlich zusammensitzen. Warum soll man sich unnötig stressen.
Dann würde ich mir ein Bild von den Eltern, den Kinder und der Gesamtsituation machen und zum Schluss versuchen die Beweisfrage des Gerichtes zu beantworten, so gut ich es eben kann.
Leider gibt es auch ausgesprochen anstrengende Eltern, wo mit gemütlich zusammensitzen nichts ist. So hatte ich mal eine Mutter am Telefon, da musste ich den Hörer ganz weit von meinen Ohr halten, sonst wäre mir angesichts des schrillen Tones das Trommelfell geplatzt. Da war mir dann auch klar, warum der Vater das Weite gesucht hatte, da würde jeder Mensch das Weite suchen, so er nicht schwerhörig ist.
Lange Rede, kurzer Sinn. Am besten sparen Sie sich ein Gutachten, das kostet ein Haufen Geld, was entweder die Eltern oder die Steuerzahler zahlen müssen. Die wichtigsten Dinge kann man auch ohne Gutachter regeln.
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 22. April 2010 11:07
An: info@system-familie.de
Betreff: Anfrage
Guten Tag Herr Thiel,
übers Internet bin ich auf Ihre Seite gestossen, weil ich in Sachen Wechselmodell alles über Gerichtsurteile und die dazu gehörende Sachverständigengutachten suchte.
Wie Sie sich sicher vorstellen können, der Grund meiner Recherche kommen aus eigener Motivation und Erfahrungen mit Gerichten, Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen und Gutachtern heraus.
Gefallen tut mir bei Ihnen ihre ganzheitliche Sicht der Dinge (habe diverse ihrer Texte gelesen mittlerweile), gefallen tun mir Ihre verschiedene Standbeine: Familienberater, Familientherapeut, Verfahrenspfleger, Sachverständiger, Umgangspfleger.
Besonders das Sie mit dem Familienstellen vertraut sind, ich bin selbst vor ... Jahre auf Bert Hellinger gestossen und habe dort viele und hilfreiche Anstösse und Erklärungen für meine Ursprungsfamiliensystem gefunden und habe viele der Tabuthemen in unsere Familie endlich ein Namen geben können. Viele dieser Themen haben sich in meiner Ehe wiederholt.
Was ich vorher schon und jetzt wieder mit diesem Gutachten erlebe ist in meinem Augen eine "Muppet-Show" und hätte ich nicht eine Art Loriot-Humor in mir, wäre ich wohl oft genug verzweifelt, vor soviel Ignoranz, Bösartigkeit (aus der Angst und Hilflosigkeit heraus) und diesen "Pauschalbetrachtungen und einfachen Schnell-Schnell-angeblichen-Lösungen"
Sie fragen sich: Welche Rolle könnten Sie spielen in meiner eigenen Sache? Und warum ich Sie anschreibe?
Neben Frust von der Seele schreiben, wohl meine kleine Hoffnung auf jemanden kompetentes zu stossen, der es zu gibt, wenn er an seine Grenzen stösst, statt ein Pauschalurteile zu fällen, jemand der Hilfestellung bietet ohne die Verantwortung dafür zu übernehmen....
Ich musste sehr schmunzeln bei Ihren Texten über Loyalitätskonflikte und bei Wechselmodell, habe ich doch sehr viel von meiner eigenen Erfahrung darüber gelesen, eben mal aus der andere Seite heraus, was meiner eignen entspricht.
Wie erkläre ich z.B. kindgerecht, unseren zwei Kindern (... und ... Jahre), das sie jetzt vom Richter gehört werden.
Ich hätte diese Entscheidung lieber mit dem Vater ALLEINE inkl. Unterstützung getroffen, statt irgendwelchen Aussenstehende darüber URTEILEN zu lassen. Heute muss ich leider aus meiner Erfahrung sagen, es gehört auf beiden Seiten REIFE dazu und der Wille in dieser Phase der Neuorientierung und des Auseinanderbrechen, auch viel Mut und Kraft dazu, sich Auseinanderzusetzen und nach sinnvollen Lösungen im Gesamtpakt zu suchen und es auszuhalten mal auch nicht weiterzukommen und auf die Fragen des anderen auch umfänglich zu antworten, damit ihm/ihr seine Befürchtungen genommen werden können.
Welche Rolle würde ein Verfahrenspfleger übernehmen? Kann man sowas beantragen?
Was können Sie für mich tun? Was kosten Sie und was könnten Sie mir anbieten?
Ich wohne allerdings in ...
Es wäre schön von Ihnen zu hören, ich bin dankbar für jeden Tipp.
Mit freundlichen Grüssen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 19. März 2010 07:17
An: info@system-familie.de
Betreff: Internetseite
Hallo Herr Thiel,
bin durch Zufall (auf der Suche nach modernen Versionen des Michael Kohlhaas) auf Ihre Seite im Internet zum Thema Schuld gestoßen. Alle Achtung, hat mich sehr beeindruckt! Musste das Ihnen mitteilen.
Viele Grüße ...
Hallo Herr ...,
Danke, das ist sehr freundlich von Ihnen.
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 4. November 2009 15:12
An: info@system-familie.de
Betreff: nur so
Moin, moin Herr Thiel,
gestern sprach ich mit einer Kollegin, die Verfahrenspflege macht und sich in einem gemeinsamen Fall ... energisch gegen die Einholung eines Gutachtens zur Erziehungsfähigkeit äußerte. Auch wenn ich schon fast ... Jahre als Anwältin tätig bin und das nie wirklich hinterfragte, begann mein Hirn sofort zu ticken. Da fand ich denn auch Ihre Publikationen.....welches Glück, danke, danke.........Mensch, Sie sind aber ein wirklich sehr kluges "Kerlchen", echt. Danke für die Möglichkeit, eigene Gewohnheiten aus dem beruflichen Alltag in ... und Umgebung mal ganz anders zu sehen.
MfG ...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 29. September 2009 17:47
An: info@system-familie.de
Betreff: ... Tochter 9 Jahre
Sehr geehrter Herr Peter Thiel!
Habe mich auf Ihrer Seite sehr gut unterhalten und vieles wissenswertes erfahren, ich finde es toll das man so schreiben darf.
Es ist alles genau so, wie Sie es schreiben.
Mein Anliegen an Sie, ich würde gern einige Zeilen aus Ihrer Homepage auf meine übertragen oder nur einen Link zu Ihrer.
Hier erst einmal meine Daten.
...
45699 Herten
...
Wenn Sie möchten, können Sie mein Problem auf meiner Seite erfahren.
Mit freundlichen Grüßen nach Berlin wünscht ...
Hallo Herr ... ,
so wie ich darf man nicht schreiben, jedenfalls nicht in dieser von Lobbyverbänden gegängelten und gelenkten Weichspülerdemokratie. Wer es dennoch tut, so wie ich, setzt sich nicht unbeträchtlichen persönlichen Risiken aus, denn Teile der staatlichen Bürokratie und von ihren Geldzuwendungen lebenden willfährigen Zuarbeitern, mögen es überhaupt nicht, wenn jemand eine kritische Meinung hat und diese auch noch öffentlich vertritt.
Doch, eine feste Burg ist unser Gott, wie Martin Luther schrieb:
Und wenn die Welt voll Teufel wär und wollt uns gar verschlingen,
so fürchten wir uns nicht so sehr, es soll uns doch gelingen.
Oder auch mit dem Credo Luthers, das er, bedroht von der Inquisition, vor dem Reichstag zu Worms vorgetragen haben soll:
"Wenn ich nicht durch Zeugnisse der Schrift und klare Vernunftgründe überzeugt werde; denn weder dem Papst noch den Konzilien allein glaube ich, da es feststeht, daß sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen haben, so bin ich durch die Stellen der heiligen Schrift, die ich angeführt habe, überwunden in meinem Gewissen und gefangen in dem Worte Gottes. Daher kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir, Amen!"
http://www.luther.de/legenden/ws.html
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 25. August 2009 14:11
An: info@system-familie.de
Betreff: Peter Thiel
Sehr geehrter Herr Thiel,
da mir bald eine psychologische Begutachtung meiner Erziehungsfähigkeit bevorsteht, habe ich mich im Netz erkundigen wollen, was da so auf mich zukommt.
Mir ist es ein Rätsel wie man das prüfen kann!?
Dabei bin ich auf ihre Hinterfragungen gestoßen, welche mir auch durch den Kopf gehen.
Ich finde diese sehr hilfreich und möchte mich bei Ihnen bedanken, daß Sie sich die Mühe gemacht haben und selbige ins Internet gestellt zu haben!!!
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 17. März 2009 18:32
An: info@system-familie.de
Betreff: An den Mann, der Überblick hat....
Hallo Herr Thiel,
Ich mag ihre Seite sehr und sie gibt mir Hoffnung. Ich finde es so schön frech, wie sie schreiben und wie sie die Namen nennen der Leute (vor allem die Namen von zweifelhaften Psychologen) - finde ich auch gut. Leicht wird das nicht bleiben, wenn man sich so outet...
Als ... schätze ich außerdem ihre fundierte angegebene Literatur....
Die drei Kinder meines Freundes sind im Kinderheim. Nach der Scheidung wird nun von der Exfrau ein psychiatrisches Gutachten gemacht (sie konnte sich nicht erinnern, dass sie sich scheiden lassen wollte) und von der ganzen Familie ein familienpsychologisches Gutachten. Beim psychiatrischen Gutachten soll wohl ein Name gefunden werden, also eine Diagnose und eine Ursache...
Mein Freund ist aus ... und mit Verfahrenspfleger, Vormündern, Jugendamt, Bezirkssozialarbeit, drei Gruppen im Kinderheim (die Kinder wurden dort getrennt und in drei Gruppen aufgeteilt) - ist das alles fast mehr, als ein Mensch aushalten kann. Bis August sollen die Gutachten nun dauern. Mindestens. Bis dahin darf er die Kinder (auch die Exfrau) nur eine Stunde pro Kind pro Woche sehen.... an sich begleitet - aber im Kinderheim hat man die Regeln für ihn gelockert....
Mein Eindruck ist, dass alle weder über die Probleme der Ex-Frau sachlich eine Ahnung haben (vor allem nicht die Anwälte) noch ist das ganze System dazu da, die Probleme zu lösen.
...
Egal, wem ich das erzähle, keiner kann das glauben. Die eine Geschichte nicht und die andere auch nicht.... die meisten Menschen, die das hören, glauben, dass ich und mein Freund schon auch was falsch gemacht haben... damit wir da gelandet sind, wo wir jetzt sind. Manche Tage kann ich beide Geschichten schon auch weg schieben....
Wir leben in ... und schlucken beträchtlich, wenn wir beide sehen, wie komisch manche Menschen auf den Ämtern sind.
...
Ich wollte Ihnen einfach nur sagen, dass Ihre Seite Gold wert ist für meine Seele. Machen Sie bitte weiter, auch wenn Sie Druck bekommen. Ich bin froh, dass es sie gibt.
Vor allem macht mir Ihr unerschrockenes Schreiben Mut... das hilft mir persönlich gerade sehr...
Viele Grüße ...
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 13. Januar 2009 21:06
An: info@system-familie.de
Betreff: Grüße aus ...
Hallo Herr Thiel,
Ich habe mich heute zufällig auf ihre Website "gegoogelt", ich stecke gerade in einer ziemlich verzettelten und unklaren Paarbeziehung mit der Mutter meiner ... Monate alten Zwillinge, die mich und alle anderen Beteiligten ( ihren Exmann mit ... weiteren gemeinsamen Kinder von .. bis ...) mit dem Umgangsthema "tyrannisiert". Ich erkenne an mir selbst, dass ich in solcher Situation Ihre klaren Ausführungen zum Thema aufnehme wie ein trockener Schwamm das Wasser. Auch wenn ich mir häufig eine richterlich verfügte systemische Familientherapie für alle Beteiligten wünschen würde, machen ihre Beschreibungen der Gutachter sowie der Rechtssprechungen nicht wirklich Mut, dass der Weg über das Familiengericht ein guter und zielführender ist.
Trotzdem ist es gut Ihre Ausführungen zu lesen.
Viele Grüße aus ..
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ..
Gesendet: Sonntag, 16. November 2008 18:13
An: info@system-familie.de
Betreff: Internet Kommentare Familiengutachten
Peter Thiel, Berlin
Guten Tag Herr Thiel,
ich habe gerade relativ viel Zeit darauf verbracht, Ihre vielen Familiengutachten Kommentare und Kritiken zu studieren, die ja zweifelsfrei z.T. sehr bissig sind.
Was fehlt ist: ja und, wie macht mans denn nun richtig und gut? Wo ist das Beispiel, eines vorbildichen qualitativ guten Gutachtens mit Standards?
Ich beginne nun mit meinem 1. Gutachten, haben mir einige einschlägige Lehrbücher gekauft, natürlich von Dettenborn, auch Kindeswohl und Kindeswille etc..
Gibts Zusammenschlüsse von Gutachtern in einer Fachgesellschaft? Ohne Baugutachten ;-)
Kritik ist gut und schön, aber für Anfänger (und jeder muss bekanntlich irgend wann mal sein 1. Gutachten geschrieben haben) fehlt das praktische Know-How, die Leitlinie und vor allem eins: die Transparenz.
Oder ist ein Seminar Angebot aus Offenbach für 4.800 Euro wirklich empfehlenswert? Vielen Dank für einen konstruktiven Hinweis.
Schöne Grüsse,
... ,
Dipl.Psych
Sehr geehrte Frau ... ,
Was fällt mir zu Ihrer Anfrage spontan und unzensiert ein?
Was fällt mir dazu spontan ein:
Habe nun, ach! Philosophie,
Juristerei und Medizin,
Und leider auch Theologie
Durchaus studiert, mit heißem Bemühn.
Da steh ich nun, ich armer Tor!
Und bin so klug als wie zuvor;
Goethe, Faust Teil I
Das geht nun nicht gegen Sie, sondern gegen den Wahn einiger Leute, die als Gutachter arbeiten und behaupten, sie wüssten wie die Wirklichkeit wirklich wäre. Paul Watzlawick hat sich dazu hinreichend ausführlich geäußert, ich spare mir daher Ausführungen dazu.
Nur eine bissige Bemerkung, um so größer der Wahn, um so mehr schenkt man dem Wahnsinnigen Glauben, wie man das bei dem unseligen Reichspropagandaminister Joseph Goebbels und seiner gläubigen Gefolgschaft sehen konnte.
Nun aber zu Ihrer Anfrage. Für ein gutes Gutachten, wenn es denn aus konstruktivistischer Sicht so eines denn überhaupt geben sollte, gilt aus meiner Sicht die Forderung, dass es in sich schlüssig, nachvollziehbar und logisch widerspruchsfrei sein sollte, die für den familiären Konflikt relevanten Subsysteme ausreichend beachtet, ebenso den als gesichert geltenden Wissensstand. Das ist nun nichts sonderlich neues, ich hoffe dennoch, Sie sind nicht allzu enttäuscht von meiner kurzen Antwort.
Für ein gutes Gutachten bedarf es einer ordentlich und formal korrekten Beweisfrage, ansonsten braucht man gar nicht mit der Arbeit anfangen.
Für ein gutes Gutachten bedarf es einer klaren Unterscheidung, was als Tatsache gilt und was als Vermutung.
Vermutungen sind an uns für sich wertlos, da sie ja eben nicht nachgewiesen sind. So wie etwa die Vermutung, morgen wird die Sonne scheinen.
Qualitätssicherung durch kritische Redaktion.
Bei Bedarf senden sie mir den Entwurf ihres Gutachtens in anonymisierter Form zu. Ich kann diesen dann auf Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen. Kosten nach Absprache.
...
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Mittwoch, 3. September 2008 09:44
An: info@system-familie.de
Betreff: Gutachten zum Sorgerecht
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ich habe mit großem Interesse ihre Stellungnahmen zu den Gutachten gelesen. Eine Patientin von mir ist betroffen.
Der Rechtsanwalt möchte von mir eine Stellungnahme über den Therapieverlauf. Nachdem ich gelesen habe, dass ein Gutachter so eine Stellungnahme wertet, als würde ich mich manipulieren lassen von meiner Patientin und die Jugendamtsmitarbeiterin mich auch schon gefragt hat, ob ich mich von meiner Patientin instrumentalisieren lasse, was ich verneint habe, geantwortet hat "Sie wollen also nicht mit uns zusammenarbeiten. Dann lesen Sie mal das Gutachten", bin ich vollkommen verunsichert.
Wäre eine Stellungnahme von mir also nicht einmal das Papier wert, auf dem ich sie schreibe, eben weil sie als parteilich gewertet wird.
Eine ganz kurze Antwort auf meine letzte Frage - einfach ja oder nein - gerne auch ohne Kommentar würde mir wieder Sicherheit geben.
Danke dafür, dass sie sich für Eltern einsetzen, die oft völlig machtlos und häufig noch nicht einmal mit mit kompetenten RAen um das Sorgerecht für ihre Kinder kämpfen. Migranten wird "die typische Migrantenfamilie vorgeworfen, die ihre Kinder als Dolmetscher und im Außenkontakt benutzt" oder es werden bei manchen Volksgruppen "häusliche Gewalt als tradierte Handlungsweisen eingestuft" etc.
Mit herzlichem Gruß
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 4. August 2008 02:58
An: info@system-familie.de
Betreff: Guten Tag Herr Thiel,
Ich kam auf zufälligen Bahnen auf Ihre Seite und habe den Spruch von Albert Einstein auf ihrer Hauptseite gelesen.
Wie meinen sie als Therapeut das genau.
"Man muss das Unmögliche so lange anschauen, bis es eine leichte Angelegenheit wird."
Stellen sie sich vor bei jemandem bahnt sich möglicherweise eine Trennung an. Wie erklären sie demjenigen diesen Satz.
Mit freundlichen Grüßen
...
Hallo Herr ... ,
was soll - aus Ihrer Sicht - eine Trennung mit dem Zitat von Einstein zu tun haben?
Gruß Peter Thiel