Trennungsberatung

 

 

 

 

 

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Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.

Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325

Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen stattfindenden Zensur und der Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.

 

Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger 

04.05.2011

 

 

 

 

In jeder Trennung steckt schon ein Neuanfang - und dennoch sind Trennungen oft sehr schwer zu vollziehen, denn man hängt am alten vertrauten, das einem bedeutsam oder gar lebensnotwendig erscheint. Das neue ist noch nicht in Sicht oder erscheint sehr schwierig oder unerreichbar. Und so zögern wir oft eine überfällige Trennung zu vollziehen, sei es von den alten Schuhen, die schon auseinanderfallen oder von einer Partnerschaft Abschied zu nehmen, die sich überlebt hat und nicht mehr reformierbar erscheint. 

Trennen sich Eltern minderjähriger Kinder kommt neben der Frage des Abschiedes vom ehemaligen Partner auch noch die schwierige Frage der Neugestaltung der Beziehungen der Eltern zu ihrem Kind, des Kindes zu seinen Eltern und der Eltern untereinander hinzu. Diese Transformation konstruktiv zu vollziehen, fällt emotional hochverstrickten Eltern sehr schwer. Der Wunsch nach Rache und Revanche für die erlittenen Kränkungen und enttäuschten Erwartungen überlagert oft den Wunsch dem gemeinsamen Kind gute Eltern sein zu wollen.

So gibt es denn genügend Gründe, sich auf dem schwierigen Weg der Trennung Beistand und fachlichen Rat zu holen, um nicht an den zahlreichen Klippen zu zerschellen, die wie die Inselgruppe der Kykladen im Ägäischen Meer, dem ortsunkundigen Seefahrer den Weg auf das offene Meer versperren.

So verhalten sich denn manche trennungswillige Eltern merkwürdig naiv, in dem sie bei einer räumlichen Trennung entweder das gemeinsame Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteiles einfach mitnehmen und sich dann wundern, wenn man ihnen zu recht mangelnde Bindungstoleranz vorwirft oder umgekehrt, die gemeinsame Wohnung ohne das Kind verlassen und sich dann wundern, wenn der Familienrichter aus Gründen des Kontinuitätsprinzips die Entscheidung trifft, dass der in der Wohnung verbliebene Elternteil nunmehr die Hauptbetreuung des Kindes übernehmen soll und der ausgezogene Elternteil auf die Rolle eines Besuchselternteils reduziert wird.

Wie man an diesem Bespiel schon sehen kann, es gibt gute Gründe sich der Unterstützung eines erfahrenen Trennungslotsen (Familienberater) zu bedienen, um nicht mit einer der vielen sichtbaren und unsichtbaren Trennungsklippen zusammenzustoßen oder gar unterzugehen.

 

 

Trauer um Berlins engagierteste Jugendrichterin Kirsten Heisig (†48) Ihr härtestes Urteil fällte sie über sich selbst

Von MATTHIAS BECKER und PETER ROSSBERG

Das Hoffen war vergebens: Die seit vergangenem Montag vermisste Berliner Richterin Kirsten Heisig (48) ist tot. Eine Polizistin fand ihre Leiche im Tegeler Forst. Nur rund 200 Meter entfernt von ihrem Auto.

Die sonst so starke Frau, die durch ihren engagierten Kampf gegen die Jugendkriminalität bekannt geworden war, hatte sich an einem Baum erhängt. Die Obduktion schloss jegliches Fremdverschulden aus. Doch was trieb diese Frau zu diesem Schritt? Eines scheint klar, es gab zwei gänzlich unterschiedliche Seiten der Richterin.

Durch ihr Engagement gegen Gewalt wurde sie bundesweit bekannt. Sie war beliebter Gast in zahlreichen Talkshows, ihre klaren Positionen waren gefragt. Sie galt als fleißig, zielstrebig und mutig. Diverse Medien porträtierten die starke Frau in den letzten Jahren. Auch unter Kollegen war sie äußerst beliebt. Als lebenslustig, fußballbegeistert und couragiert beschreiben sie viele. Noch am Tag ihres Verschwindens habe sie letzte Korrekturen für ihr geplantes Buch übermittelt, so eine Sprecherin des Verlags Herder.

Bekannte gehen davon aus, dass persönliche Probleme das Motiv für die Verzweiflungstat waren. Vermutlich litt sie an schweren Depressionen, der oft verdrängten, gefährlichen Volkskrankheit. Nach BILD-Informationen soll sich Kirsten Heisig zuletzt in therapeutischer Behandlung befunden haben. Ermittler fanden in ihrem Auto ein Rezept für ein sehr starkes Psychopharmakon. Vor einiger Zeit hatte sie bereits einen Suizidversuch unternommen. Engen Arbeitskollegen erzählte sie davon.

Die Richterin lebte in Scheidung, die beiden Töchter (13, 15) wohnten unter der Woche beim Vater, am Wochenende bei der Mutter. So wie an dem Wochenende vor ihrem Verschwinden. Da besuchte sie mit ihren Kindern noch ein Schulfest.

http://www.bild.de/BILD/regional/berlin/aktuell/2010/07/05/jugend-richterin-kirsten-heisig/das-haerteste-urteil-faellte-sie-gegen-sich-selbst.html

 

 

 

 

Trennen sich die Eltern eines gemeinsamen Kindes, so kann es sinnvoll sein, sich über die Grundzüge der zukünftigen Betreuung des Kindes zu verständigen, damit es nicht wenig später nach vollzogener räumlichen Trennung zu fruchtlosen Diskussionen darüber kommt, wann denn nun das Kind von wem betreut werden soll.

Eine solche Vereinbarung kann auch mit Unterstützung eines erfahrenen Trennungsberaters erstellt und schriftlich festgehalten werden. Diese Vereinbarung besitzt keine Rechtskraft, d.h. sie ist kein Vertrag im zivilrechtlichen Sinne. Sie ist also im juristischen Sinne nicht vollstreckbar. Dennoch ist es im emotional oft hoch sensiblen Trennungsprozess gut, zu wissen und nachprüfen zu können, wann man sich auf welche Regelung verständigt hatte.

Bei Strittigkeit über die Betreuungsregelung bleibt jederzeit der Weg zum Familiengericht eröffnet, das dann eine Regelung treffen soll, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

 

 

 

§ 1697a BGB Kindeswohlprinzip

Soweit nicht anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel (Anm.: §1626 bis 1698b) geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

 

 

 

 

 

Kontakt:

 

Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger 

 

 

 

 

 

Kosten der Beratung:

Die Kosten der Beratung orientieren sich am Einkommen. Preis und Zeitdauer für eine Beratung nach Vereinbarung.

Sind minderjährige Kinder Jahre vorhanden, kann eine Kostenübernahme beim Jugendamt beantragt werden. Eltern, Kinder und Jugendliche haben nach § 5 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich des Anbieters notwendiger Jugendhilfeleistungen, insofern dieser über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgabe verfügt und keine unverhältnismäßig hohen Kosten entstehen.

 

 

 

Beratungszeiten

In der Regel werktags 13 bis 19 Uhr (nur nach telefonischer Voranmeldung). Bei Notwendigkeit auch zu anderen Zeiten oder Sonnabends.

 

 

 

Bürozeit

Montags bis Freitag

von 10 - 12 Uhr 

unter (030) 499 16 880 

 

Außerhalb der angegebenen Bürozeit unregelmäßig oder über Funk zu erreichen.

 

Funk: 0177-6587641

E-Mail: info@system-familie.de

Internet: www.system-familie.de

 

 

 

 

Die Adresse:

 

Peter Thiel

Beratungspraxis

Wollankstr.133, Seitenflügel, 2. Obergeschoss, 13187 Berlin (Nähe Breite Straße, Rathaus Pankow)

Bus 107, 155, 250, 255; Tram M 1 (aussteigen Rathaus Pankow); S-Bahnhof Wollankstraße, 15 Minuten Fußweg oder U- und S-Bahnhof Pankow, 20 Minuten

 

 

 

 


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