Systemisch

Gertrud Thiel, geborene Ackermann geb. 20.6.1906 in Chemnitz (Bildmitte vorn) - um 1934. Foto privat
Über Systemtheorie und Radikalen Konstruktivismus
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Prozess- und lösungsorientierte Arbeit im familiengerichtlichen Verfahren
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Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325
Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen stattfindenden Zensur und der Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.
Peter Thiel
Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger
02.02.2012
Schlüsselwörter:
Auftrag, Autopoiese, Balance, Beziehungsfalle, Chaos, Chaostheorie, Dekonstruktion, Deutung, Dialektik, die Balance von Geben und Nehmen, Distanz und Nähe, Doppelbindung, Double Bind, Empowerment, Eskalation, Familienskulptur, Familienstellen, Fließgleichgewicht, Genogramm, Geschlecht, Gesundheit, Glaubenssätze, Gleichgewicht, Grenze, Gruppenzwang, Harmonie, Herkunftsfamilie, Hierarchie, Homöostase, inkongruente Kommunikation, Illusion der Alternativen, Instabilität, Interaktion, Interpunktion, Kalibrierung, Koalition, Kollusion, Kommunikation, Kongruenz, Konflikt, Konstruktion, Konstruktivismus, Krankheit, Kurzzeittherapie, Kybernetik, Leiden, Linearität, Loyalitätskonflikt, man kann nicht nicht kommunizieren, mehrgenerationale Perspektive, Metakommunikation, negative Rückkopplung, Neun-Punkte-Problem, Nichtlinerarität, Objektivität, Ordnung, Paradoxie, Petitio Principii, positive Rückkopplung, Problem, Problem erster Ordnung, Problem zweiter Ordnung, Problem dritter Ordnung, Problemerzeugung, Psychoanalyse, Radikaler Konstruktivismus, Relation Ressourcenorientierung, Rückkopplung, Schwerpunkt, selbsterfüllende Prophezeiung, Selbstregulation, Selbstrückbezüglichkeit, Sinn, Spiel, Spiel ohne Ende, Spielregeln, Spieltheorie, Stabilität, Subsystem, Suggestion, System, Systemischer Konstruktivismus, systemisches Denken, Systemtheorie, Teufelskreise, Umdeutung (Refraiming), Ungleichgewicht, Unsinn, Wahrheit, Wahrnehmung, Wandel, Wirklichkeit, Wirklichkeit erster Ordnung, Wirklichkeit zweiter Ordnung, Wirklichkeit dritter Ordnung, Wirklichkeitskonstruktion, Wissenschaftlichkeit, Umkehrpunkt, Ungleichgewicht, Unordnung, Unwahrheit, Zirkularität, Zwickmühle
Epirrhema
Müsset im Naturbetrachten
immer eins wie alles achten;
Nichts ist drinnen, nichts ist draußen:
Denn was innen, das ist außen.
So ergreifet ohne Säumnis
Heilig öffentlich Geheimnis
Freuet euch des wahren Scheins,
Euch des ernsten Spielens:
Kein Lebendiges ist ein Eins
Immer ists ein Vieles.
Johann Wolfgang Goethe
Erkennen alle in der Welt des Schönen Schön-Sein
Dann auch das Hässliche;
Erkennen alle des Guten Gut-Sein,
Dann auch das Nichtgute.
Denn:
Sein und Nichtsein einander gebären
Schwer und leicht einander bewähren
Lang und Kurz einander erklären,
Hoch und Niedrig einander entkehren,
Ton und Stimme einander sich fügen,
Vorher und Nachher einander folgen.
Daher:
Der Heilige Mensch beharrt im Wirken des Nicht-Tun.
Wandeln, nicht Rede ist seine Lehre.
Alle Wesen treten hervor und er entzieht sich ihnen nicht.
Er erzeugt und besitzt nicht,
Er wirkt und gibt nichts darauf,
Ist verdienstliches vollendet, besteht er nicht darauf.
»Weil er nicht darauf besteht,
Darum es ihm nicht entgeht«.
Tao te king, Buch 1, Kap. 2, Laotse
Im folgenden finden Sie Ausführungen zu Begriffen unter einer systemisch-konstruktivistischen Sicht auf unsere Lebenswelt.
Begriffe, die weniger systemisch konotiert sind, finden Sie hier.
Was heißt Systemisch?
"Systemisches Denken erfaßt Ganzheiten und nicht Individuen. Es achtet auf die in diesen Ganzheiten geltenden Regeln und die in und zwischen ihnen bestehenden Wechselwirkungen. Das systemische Denken verlässt somit die die Kategorien von Ursache - Wirkung (und damit Schuld) zugunsten einer zirkulären Sichtweise. Alles im System ist aufeinander in Wechselwirkung bezogen. Menschen sind keine isolierten Einzelwesen, und daher ist jede Handlung darauf zu befragen, welche Bedeutung sie für das System hat, in dem der Mensch lebt."
Arist von Schlippe in "Familientherapie im Überblick"
Der systemische Ansatz hat sich aus verschiedenen wissenschaftlichen Ansätzen entwickelt, so z.B. der Kybernetik, der Anthropologie und der Kommunikationstheorie. Er nutzt die reichhaltigen Erfahrungen der verschiedenen therapeutischen Schulen wie z.B. der Psychoanalyse, der Hypnotherapie oder der Gestalttherapie. Seit den Anfängen der Familientherapie in den fünfziger Jahren (vgl. Walker, Wolfgang: "Abenteuer Kommunikation", Klett-Cotta) ist der systemische Ansatz inzwischen in Deutschland etabliert. Mit ca. 3500 Teilnehmern war der vom 29.09.-02.10.2004 in Berlin veranstaltete europäische Kongress für Systemische Therapie - www.efta2004.de - der bisher größte in Deutschland veranstaltete Psychotherapeutische Kongress, was die gewichtige fachpolitische Rolle des systemischen Ansatz unterstreicht. Nur noch systemische Analphabeten, so z.B. ein in einschlägigen Fachkreisen bekannter Juraprofessor aus Frankfurt am Main, der durch seinen unqualifizierten "Zwischenruf" als reaktionärer Mutterrechtler bekannt geworden ist, versuchen den systemischen Ansatz in der Öffentlichkeit zu diskreditieren, ohne allerdings auf den erhofften Beifall zu stoßen. Selbst beim Deutschen Familiengerichtstag, der eher als wertkonservative Vereinigung bekannt ist, applaudiert man völlig zu Recht lieber dem Bielefelder Rechtsanwalt Georg Rixe für sein Plädoyer für die Abschaffung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder.
Der systemische Ansatz ist keine Heilslehre und kein Verkündigungssystem der frohen Botschaft vom Beginn ewigen Glückes, sondern eine Möglichkeit die Welt und die Beziehungen der Menschen in ihr zu sehen, zu verstehen und zu verändern. Die Anwendung des systemischen Ansatzes ist kein Automatismus gegen fachliche Fehler. Auch Systemiker können irren oder eigene persönliche Ziele verfolgen, anstatt den Nutzen für die Klienten oder ethische Grundsätze im Blick zu behalten. Systemiker haben aber insofern ein geringeres Fehlerrisiko, weil im systemischen Ansatz die Klienten und ihre Konstruktion von Wirklichkeit ernst genommen werden und ihnen keine "Wahrheiten" verabreicht werden, die sie nicht selbst als ihre Wahrheit anerkennen. Von daher ist der Bert Hellinger wohl kein Systemiker, da er meint, von festen Wahrheiten ausgehen zu können, denen es nur noch im Rahmen einer Familienaufstellung zur Erkenntnis durch die Aufstellenden zu verhelfen gilt.
Der systemische Ansatz geht davon aus, dass der isolierte Blick auf das Individuum keinen Sinn macht. Es ist immer die Gesamtheit des jeweiligen Systems, die das Verhalten der einzelnen Mitglieder wechselseitig beeinflusst. Das System ist dabei nichts absolutes, es wird konstruiert. So kann man die klassische Kernfamilie oder die Trennungsfamilie als System ansehen, diese Systeme wiederum haben Subsysteme, so z.B. das Geschwistersystem oder das Elternsystem. Das Familiensystem ist wiederum eingebettet in andere Systeme, die Nachbarschaft, rechtliche Systeme, politische Systeme, Natur etc. Für die systemisch orientierte Arbeit heißt dies aber nicht, dass man alle Systeme immer mit bedenken muss, dies geht angesichts der Komplexität auch gar nicht. Man muss daher in der praktischen Arbeit eine Einschränkung der Betrachtungen der denkbaren Systeme vornehmen.
Wer auf eine unterhaltsame, spannende und emotional berührende Weise in konzentrierter Form eine systemische Blickweise kennen lernen möchte, dem sei der Film L.A. Crash empfohlen.
L.A. Crash (Episoden-Drama)
Crash, USA 2004
Regie: Paul Haggis
Drehbuch: Paul Haggis, Bobby Moresco
Schauspieler: Sandra Bullock, Don Cheadle, Matt Dillon, Jennifer Esposito, William Fichtner, Brendan Fraser, Ludacris, Thandie Newton, Ryan Phillippe, Larenz Tate, Nona Gaye
Schon der Eröffnungsmonolog von Paul Haggis’ „L.A. Crash“ hat es in sich. Detective Graham Waters (Don Cheadle) blickt aus dem Fenster eines verbeulten Autos. Er sitzt auf dem Beifahrersitz. Gerade hatten er und seine Kollegin Ria (Jennifer Esposito) einen Unfall. Lethargisch stammelt er diese Zeilen vor sich hin. Ria schaut ihn ungläubig an. Sie erklärt ihm, was gerade geschehen ist. Fragt ihn, ob er sich den Kopf gestoßen und seinen Realitätssinn verloren habe. Beide steigen aus dem Auto aus. Sie lässt sich sofort auf ein wüstes Wortgefecht mit der Unfallgegnerin ein. Er läuft einfach davon. Mit dieser Szene beginnt und endet „L.A. Crash“ zugleich. Im Folgenden erzählt Paul Haggis die vergangenen 24 Stunden im Leben vollkommen unterschiedlicher Menschen, die doch viel mehr gemeinsam haben, als es zunächst den Anschein hat.
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http://www.filmstarts.de/kritiken/l.a.%20crash.html
Systemische Arbeitsansätze haben viel aus anderen Bereichen übernommen. so ist die Idee einer klientenzugewandten Haltung eines systemischen Therapeuten keine originäre systemische Erfindung, sondern schon in der humanistischen Psychotherapie verwurzelt. Der Begriff des Glaubenssatzes kein originärer systemischer Begriff. Ob eine bestimmte Arbeitsweise als systemisch bezeichnet werden kann, ist nicht so sehr eine Frage der angewendeten Methoden, sondern zuerst einmal eine Frage des Verständnisses. Darauf aufbauend sind dann viele konkrete Methoden systemischen Arbeitens denkbar, wie z.B. in der Familientherapie zirkuläres Fragen, Genogrammarbeit oder Skulpturarbeit. Um Veränderungen in einem menschlichen System zu bewirken, kann man mit allen Mitgliedern des Systems, mit einem Teil oder sogar nur mit einem einzelnen Mitglied zu arbeiten. Dies ist häufig auch gar nicht möglich. In der systemischen Familientherapie kann man auch erfolgreich mit nur einem Familienmitglied, z.B. dem Vater oder der Mutter arbeiten.
Wenig Sinn macht dagegen eine Einzelarbeit mit einem Kind. Das Kind ist häufig "identifizierte Patient", d.h. die Familienmitglieder diagnostizieren und etikettieren das Kind als "gestört". Dies dient oft der Entlastung der übrigen Familienmitglieder, insbesondere der Eltern, die nun ihre eigenen ungelösten Erwachsenenkonflikte ausblenden können, und sich nun um das "gestörte" Kind drehen. Gestört ist aber das gesamte familiäre System. Der isolierte Blick auf das Kind und seine Symptomträgerfunktion verhilft den anderen Familiemitgliedern jedoch bei der Bewältigung der auch für sie schwierigen und bedrohlichen Situation. Sie können ihre eigene Verantwortung, der sie nicht gerecht werden, nun auf den Symptomträger und Sündenbock delegieren. Nun gibt es eine Erklärung, eine Ursache. Der Sohn schwänzt die Schule, die Tochter stiehlt Kosmetika, dies ist das Problem. Es ist erstaunlich, in welchem Umfang im professionellen Bereich noch immer, wenn auch wohl langsam abnehmend einer solchen simplen Sichtweise bereitwillig und mit großen personellen und finanziellen Aufwand gefolgt wird. Fachkräfte machen sich nicht selten zu Handlangern und Komplizen gestörter familiäre Systeme und werden dafür auch noch aus Steuergeldern oder Krankenkassenbeiträgen bezahlt. Da werden Kinderpsychotherapien durchgeführt, in denen keine Elternarbeit stattfindet, da werden sogenannte "kinderpsychologische" Gutachten von Familiengerichten in Auftrag gegeben bei denen die Ursachen für den Kontaktabbruch zum getrenntlebenden Elternteil "im Kind" gefunden werden sollen. Da bemühen sich Familienrichter "den besseren Elternteil" herauszufinden, um "den schlechteren Elternteil" mit dem Entzug des Sorgerechtes abzustrafen.
In der systemischen Sichtweise gibt es keine "guten" und "bösen" Menschen. Jeder Mensch hat widersprüchliche Anteile, die man auch mit Licht und Schatten, Gut und Böse bezeichnen könnte. Einen Menschen als ganzes als böse zu bezeichnen, ist Schwarze Pädagogik und verrät mehr über denjenigen, der etikettiert als über den, der etikettiert wird.
Mit den Kategorien "Schuldig" und "Unschuldig", "Täter" und "Opfer" geht man im systemischen Ansatz sehr zurückhaltend um, denn dies sind Kategorien, die die Komplexität der Wirklichkeit in aller Regel simplifizieren und Beziehungen dichotomisieren. Sie dienen häufig dazu, eigene Schuldgefühle und Ängste zu verringern, Sündenböcke zu kreieren und eigene Verantwortung zu verleugnen. Jeder kennt das aus simplen Alltagserfahrungen. So ist einem gerade der Bus vor der Nase weggefahren, weil man zu spät aus dem Haus gegangen ist. Aber statt nun zu überlegen, dass man beim nächsten Mal etwas früher losgeht, schimpft man auf dem Busfahrer, den Hornochsen, er hätte doch im Rückspiegel sehen können, dass man noch voller Eile zum Bus lief.
Psychologisch dienen Schuldzuweisungen auch dem instabilen und geschwächten Selbst, Selbstzweifel zu verringern und Ambivalenzen nicht aushalten zu müssen. Unsere christlich abendländische Kultur ist stark von diesen Kategorien geprägt, das fängt schon mit dem biblischen Sündenfall an, dem biblischen Fegefeuer, in dem die bösen Sünder schmoren müssen und setzt sich heute z.B. in der gewalttätigen Ausländerfeindlichkeit rechtsradikaler Männer und Frauen fort. Hitler wäre niemals der Massenmörder geworden, als der er in die Geschichte eingegangen ist, wenn nicht Millionen von deutschen Frauen und Männern in ihm die geeignete Person gesehen hätten, ihre eigene Sehnsucht nach dem starken Mann und ihre eigenen offenen oder geheimen Mordgelüste und den eigenen Antisemitismus in die Tat umzusetzen.
Reine Täter und Opfer gibt es eigentlich nur bei Menschen, die nicht in einem Beziehungsverhältnis sind oder auf Grund der Machthierarchie im Verhältnis von Erwachsenen und Kind. So ist z.B. die Geisel bei einem Banküberfall ein Opfer, der Bankräuber ein Täter. Oder die emotional missbrauchende Mutter ist Täterin, ihr Kind Opfer.
Oft vermischen sich Täter- und Opferrollen, so z.B. in der Zeit des Nationalsozialismus bei der deutschen Bevölkerung. Viele Frauen und Männer haben der NSDAP durch ihre Wahlentscheidung an die Macht verholfen. In der Folgezeit haben viele Deutsche das menschenverachtende und menschenvernichtende Regime aktiv oder passiv unterstützt. Als sich der Krieg 1945 dem Ende näherte und angloamerikanische Bomberverbände die deutschen Großstädte bombardierten, wurden unterschiedslos alle dort befindlichen Frauen und Männer zu Opfern, egal ob sie vorher gegen das Regime aktiv waren oder es unterstützt haben. Auch die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Ostgebieten nach Kriegsende machte unterschiedslos alle Vertriebenen zu Opfern egal wie sie vorher zum Regime standen.
Opfer entwickeln eigene Opferstrategien, die im Wechselverhältnis zur Täter/innenstrategie steht (z.B. Stockholm-Syndrom)
Menschen, die sich in sozialen Beziehungen befinden, so z.B. im Arbeitsteam, in der Familie oder Partnerschaft, haben prinzipiell die Möglichkeit Verantwortung zu übernehmen und damit auf die Beziehungsgestaltung innerhalb des Systems gewichtigen Einfluss zu nehmen. Es braucht also kein Opfer und keine/n Täter/in geben. Kommt es doch zu einer verfestigten Opfer-Täter/innen-Struktur, muss man in der Regel davon ausgehen, dass Opfer und Täter/in ein unausgesprochenes Arrangement getroffen haben, das Opfer also die Opferrolle "freiwillig" einnimmt, so wie die "Täterin"/der "Täter", die Täterrolle.
Gleichwohl handeln innerhalb eines Systems die verschiedenen Akteure oft in verschiedenen Rollen. So z.B. die Täter- und die Opferrolle die Mann oder Frau in sadomasochistisch fixierten Systemen übernommen haben. Mitunter wechseln die Akteure auch die Rollen, wer heute noch "Täter/in" war, ist morgen "Opfer".
Systemisch geht es darum, ohne Vorurteile offene und verdeckte, bewusste und unbewusste Beziehungen, Verstrickungen und Loyalitäten innerhalb des Systems und seiner Akteure und die zwischen ihnen stattfindenden Wechselwirkungen zu untersuchen und alternative Lösungsmöglichkeiten zu suchen, anstatt sich in die fruchtlosen Suche nach "Täter" und "Opfer" oder "schuldig" und "unschuldig" zu begeben.
Destruktive Beziehungen, Verstrickungen und Loyalitäten manifestieren sich über Negativsymptome, z.B. die stets müde Ehefrau oder der ständig gereizt wirkende Ehemann. Oder die Tochter ist magersüchtig und der Sohn delinquent.
Die Rückkopplungen und wechselseitigen Bedingtheiten im System entlassen die Beteiligten nicht aus der Verantwortung, wie die offenbar den systemischen Ansatz wohl nur vom Hörensagen kennende "Emma" Autorin Cornelia Filter meint:
Der Wolff'sche "Hilfe statt Strafe"-Ansatz, der als "systemischer" bekannt ist - nicht der Mensch ist verantwortlich, sondern das System - wurde 1989 vom Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) übernommen.
"Emma", 1998
Gerade in der systemischen Arbeit werden die Beteiligten immer wieder angehalten, bei sich nachzuschauen, für sich Verantwortung zu übernehmen, ihre Bedürfnisse zu formulieren und zu verwirklichen und nicht zu projizieren und das eigene Glück in fremde Hände zu legen. Doch für die Pflege von Feindbildern, hier dem systemischen Ansatz, ist Autorinnen wie Cornelia Filter offenbar kein Unsinn zu unsinnig, als das er nicht verwendet werden könnte. Und wenn auch das nicht reicht, dann müssen auch mal Diffamierungen her, um das eigene, selbstverständlich hehre und gute Ziel zu erreichen.
Systemisch orientierte soziale Arbeit, so z.B. innerhalb von Therapie (Familientherapie) versucht in destruktiv funktionierenden Systemen, z.B. in Familien Veränderungen in Gang zu setzen, um zu einem besser funktionierenden System zu kommen. Was als besser definiert wird, bestimmen die Beteiligten selbst, darin liegt auch der Unterschied, zu konventionell arbeitenden Therapeuten, so z.B. Psychoanalytikern, die meinen sie wüssten was richtig, gesund und gut für den Patienten sei.
Dem Symptom und seiner Bedeutung kann in der systemischen Arbeit die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden. Gelingt es die Bedeutung des Symptoms zu erfassen, können Veränderungsprozesse in Gang gesetzt werden, die der Bedeutung des Symptoms entsprechen. Dabei kann die nachhaltige Veränderung an einer Stelle des Systems ausreichen, um das gesamte System zu einer Veränderung zu bewegen. Günstiger wird es aber oft sein, die Angehörigen des System, z.B. das Paar, Mutter und Vater, die Kinder, etc. in die Veränderungsarbeit einzubeziehen. Möglicherweise lassen sich damit krankenkassenfinanzierte Nullrunden wie die folgend geschilderte vermeiden:
"... Auf ärztlichen Rat hin habe er (der Mann) sich dann in eine psychosomatische Klinik begeben und sei dort neun Wochen behandelt worden. ... Als er nach dieser stationären Behandlung wieder nach Hause gekommen sein, seien die gleichen Konflikte zwischen seiner Ex-Frau und ihm wie zuvor aufgetreten. Unter anderem habe seine Ex-Frau ihn damals häufiger beschimpft, auch bedroht, habe z.B. im Beisein A`s (Kind) zu ihm gesagt, dass sie ihm den Schädel einschlagen werde. ..."
Diplom-Psychologe Hendrik Heetfeld; Gutachten vom 27.07.2004 (Amtsgericht Moers - 490 F 9/04 - Richterin Muhm-Kritzen)
Systemische Praxis ist in Deutschland mittlerweile sehr verbreitet, wenn auch die Hüter der reinen Leere im sogenannten "Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie" ihre Phobie vor dem systemischen Ansatz lange Zeit erfolgreich pflegen konnten.
Doch irgendwann lässt sich die Entwicklung trotz aller konservativen Beharrungskräfte nicht mehr aufhalten, mitunter implodieren darüber auch Systeme wie die von Honecker mehr schlecht als recht verwaltete DDR. Andere Exponenten der Vergangenheit vermögen es, sich anzupassen, so etwa die Reformer unter Michael Gorbatschow oder die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie passen sich der neuen Zeit an und geben noch zu eigenen Machtzeiten grünes Licht für Entwicklungen, die sich nicht aufhalten lassen.
Gemeinsame Presseinformation von DGSF und SG
Systemische Verbände begrüßen die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie
(Berlin/Köln, 8.1.2009) Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat im Dezember 2008 die Systemische Therapie als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren eingestuft - sowohl für die Psychotherapie Erwachsener als auch für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. In einer gemeinsamen Erklärung begrüßen die beiden systemischen Verbände, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und Systemische Gesellschaft (SG), die Entscheidung des Beirats. Die Systemische Therapie sei ein weltweit verbreitetes, hoch wirksames und kostengünstiges Psychotherapieverfahren, dessen „offizielle Anerkennung“ auch in Deutschland überfällig gewesen sei. Die Verbände erwarten, dass die Systemische Therapie damit auch für den ambulanten Bereich als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen wird.
In einem ersten Gutachten von 1999 hatte der WBP die Systemische Therapie noch nicht als wissenschaftlich anerkannt bewertet. Nun stellt er auf der Grundlage einer von den beiden systemischen Verbänden SG und DGSF im Jahr 2006 vorgelegten Expertise fest: Systemische Therapie kann entsprechend den Beurteilungskriterien des WBP als wissenschaftlich anerkannt gelten und als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz empfohlen werden.
Das am 14. Dezember 2008 verabschiedete Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie ist auf den Internetseiten des Beirats veröffentlicht (www.wbpsychotherapie.de/page.asp?his=0.1.17.71.83).
Kontakt:
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF):
Bernhard Schorn, Christophstraße 31, 50670 Köln
Telefon (0221) 61 31 33, Telefax (0221) 9 77 21 94
E-Mail: schorn@dgsf.org
Internet: www.dgsf.org.
Systemische Gesellschaft (SG):
Franziska Becker, Waldenserstraße 2-4,10551 Berlin
Telefon (030) 53 69 85 04, Telefax (030) 53 69 85 05
E-Mail fbecker@systemische-gesellschaft.de
Internet: www.systemische-gesellschaft.de.
verantwortlich: Bernhard Schorn, DGSF
Systemischer Konstruktivismus
Der Systemische Konstruktivismus ist - aufbauend auf Watzlawick et al eine Erfindung von Peter Thiel. Nicht jeder erfindet solche Wortkombinationen, obschon wir viele davon kennen, so etwa den Kochtopf samt dazugehörigen Deckel, das Schwert samt dazugehöriger Scheide oder den Strafrichter samt dazugehörigem Straftäter. Ohne Straftäter ist der Strafrichter überflüssig, was man vom Kochtopf und dem Topfdeckel nicht sagen kann, denn auch ohne Topfdeckel kann man im Topf eine Suppe kochen, wenngleich es etwas länger dauert , weswegen ja auch der Topfdeckel erfunden wurde.
Der Systemische Konstruktivismus führt die Gedankenwelt der systemischen Theorie und des Radikalen Konstruktivismus (Watzlawick u.a.) zusammen. In so fern ist der Systemische Konstruktivismus nichts neues, denn die systemischen Theorie und der Radikale Konstruktivismus sind seitdem es beide gibt einander freundlich gesonnen. Der Systemische Konstruktivismus ist sich - ganz im Sinne des Radikalen Konstruktivismus auch nicht zu schade - andere interessant und nützlich erscheinenden Wirklichkeitskonstruktionen, wie etwa die der Psychoanalyse oder die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu verwenden, wenn sie denn der Sache nützt.
Neu ist somit nur der Name Systemischer Konstruktivismus, auf den der Autor dieser Internetseite das Ersterfindungsrecht mit Datum 15.03.2008 erhebt, auf das ihm, so wie weiland dem Erfinder der Thermosflasche spätere Generationen ein ehrendes Gedenken bewahren.
12.01.1866:
Reinhold Burger, der Erfinder der Thermosflasche, geboren
Autorin: Susanne Tölke
Was ist das? "Hält kalt und heiß – ohne Feuer und Eis". Klingt wie ein Rätsel, ist aber in Wirklichkeit ein Werbespruch. Der Glasbläser Reinhold Burger hat ihn sich ausgedacht, um für seine Erfindung zu werben: die Thermosflasche. Doch trotz des griffigen Werbeslogans fand das Produkt keine Käufer, und Burger beging den Fehler vieler Erfinder, die zu früh die Geduld verlieren: Er verkaufte sein Patent an eine amerikanische Firma, die später damit den ganz großen Reibach machte. Wenn Burger nur ein bisschen mehr Geduld gehabt hätte, wäre er steinreich geworden.
Aber wohlhabend wurde er auch ohne das Patent. Er wurde am 12. Januar 1866 in der Mark Brandenburg geboren. Der Ort Glashütte trägt seinen Namen nach jenem Schmelzofen, der dort nach dem verheerenden Sturm von 1715 errichtet worden war. Viele tausend Kubikmeter Bruchholz wurden zum Glasschmelzen verwendet und Glashütte entwickelte sich im 18. Jahrhundert zu einem wohlhabenden Fabrikdorf. Doch zu Burgers Zeiten ging die Hütte nicht mehr so gut. Sein Vater und Großvater arbeiteten noch als Glasbläser am Ort, für den Enkel gab es keinen Ausbildungsplatz mehr. Reinhold ging als 15jähriger nach Berlin und lernte den Beruf des Glastechnikers. Er fand eine Stelle bei Siemens und Halske und durfte sogar nach Amerika fahren, um dort neue Techniken der Glasfertigung zu lernen. 1894, mit 28 Jahren, gründete er in Berlin seine eigene Firma, die "Glasinstrumentenfabrik Burger". In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern der Charité entwickelte er Laborgefäße aus Glas, zum Beispiel solche, die eine Innen- und eine Außenwand besaßen und dank der dazwischen liegenden Luftschicht gut isolierten. Das Prinzip der Isolation war allerdings nicht neu - das hatten schon die alten Römer entdeckt. In den Ruinen der antiken Stadt Pompeji fand man ein doppelwandiges Gefäß, das dazu diente, den Wein schön kühl zu halten.
Erst im 19. Jahrhundert interessierte sich der Schotte James Dewar dafür, noch viel kältere Flüssigkeiten zu konservieren, nämlich flüssige Luft, die minus 183 Grad Celsius kalt war. Er bestellte bei dem renommierten Glasbläser Reinhold Burger ein doppelwandiges Glasgefäß, das von den Wissenschaftlern nach dem Namen des Erfinders "Dewar’s flask", also "Dewar’s Gefäß“ genannt wurde und auch heute noch so heißt: eine kleinere Flasche, die in einer größeren steckte. Beide waren getrennt durch ein Vakuum, das die Flüssigkeit in der kleineren Flasche von der Außentemperatur isolierte. Während der Chemiker James Dewar sich weiter auf den „Marsch nach unten“ begab, wie er das nannte, den "Marsch“" in Richtung absoluter Nullpunkt, den man zumindest theoretisch schon berechnet hatte und von dem man wusste, dass er bei 273,15 Grad Celsius liegt, machte sich der Glasbläser Reinhold Burger Gedanken über die praktischen Möglichkeiten, die in dieser Thermosflasche steckten. Es musste ja nicht unbedingt kalter flüssiger Sauerstoff sein; es konnte ja auch heißer Kaffee sein, der die Temperatur behalten sollte! Burger konstruierte die erste Thermoskanne, und bewarb sie mit dem schon eingangs gehörten schönen Slogan: "Hält kalt und heiß, ohne Feuer und Eis". Das zerbrechliche Modell hatte er mit einer Metallhülle umkleidet, den Deckel mit einer Gummidichtung luftdicht gemacht. 1903 meldete er die Flasche zum Patent an. Bei der Namensfindung für das Produkt griff er allerdings nicht auf die alten Römer, sondern auf die noch älteren Griechen zurück und nannte es "Thermosflasche", nach dem griechischen Wort für Hitze: "thermos". Dann wartete er in seiner kleinen Fabrik in Berlin-Pankow auf den großen Erfolg. Als der jedoch ausblieb, verlegte sich Burger auf die Produktion von Glasphiolen für Labors und Glasscheiben für die neuen Röntgenapparate. Erst 1925 kam die typische, noch heute übliche Halbliterflasche mit Plastikgehäuse in den USA auf den Markt und trat ihren Siegeszug um die Welt an. Reinhold Burger hat das noch erlebt und sich sicher oft die Haare gerauft - er starb im Jahr 1954 mit 88 Jahren. Immerhin hat seine Heimatstadt Glashütte inzwischen ein Reinhold-Burger-Museum eingerichtet, um wenigstens posthum an den größten Sohn der Gemeinde zu erinnern. Sein Mitstreiter im Geiste, der schottische Chemieprofessor Dewar, brachte es immerhin zum Ritterschlag und wurde zum "Sir" geadelt. In der Familie allerdings begegnete man seiner Erfindung mit Misstrauen. Er hatte eine der doppelwandigen Flaschen des Glasbläsers Burger aus dem Labor mit nach Hause gebracht, weil man darin die Milch für seinen neugeborenen Sohn gut warmhalten konnte. Aber die Schwiegermutter misstraute dem neumodischen Gerät. Mit der Erklärung Ihres Schwiegersohns, "nichts isoliert so gut wie das Nichts", konnte sie nichts anfangen. Da strickte sie lieber einen Flaschenwarmhalter aus echter schottischer Wolle!!!
www.br-online.de/wissen-bildung/kalenderblatt/2007/01/kb20070112.html
Kalenderblatt, Januar 2007
Kleines systemisches Wörterbuch er-funden von Peter Thiel
Auftrag
Wenn sich Menschen an eine Institution oder einen "Dienstleister", sei es eine Autowerkstatt, einen Steuerberater oder einen Familienberater wenden, geschieht die in der Regel, weil sich sich davon Unterstützung, Hilfe oder einen Gewinn versprechen. So bringt man in der Regel sein Auto in eine Reparaturwerkstatt, weil es kaputt ist und man es nicht selbst reparieren kann oder will. Der Auftrag lautet also: Reparieren Sie bitte mein Auto. Andere Leute wollen geschlagen werden, was zwar für den gewöhnlichen Betrachter seltsam anmuten mag, was aber an der Sache nichts ändert. Solche Menschen suchen sich dann z.B. einen Partner der sie schlägt oder sie inszenieren Partnerschaft so, dass in der Folge er oder sie, sie oder ihn schlägt. Der Auftrag lautet also: Schlage mich.
Manche Menschen gehen zum Arzt, weil sie sich von ihm Heilung versprechen. Der Auftrag lautet also: Heilen Sie mich.
Andere Menschen gehen zum Arzt, weil sie einsam sind und sich langweilen und auf diese Weise ihrem Tag einen gewissen Sinn geben können. Der, in der Regel verdeckt lautende Auftrag an den Arzt lautet hier: Seien Sie mir zeitweise Ersatzpartner in meinem Leben.
Ärzte kommen nicht selten solchen Aufträgen nach, denn sie können auf diese Weise Geld verdienen und oft ist es ja auch so, dass die Leute neben ihrer Einsamkeit und Langeweile auch noch irgendeine Krankheit haben (welcher Mensch ist schon wirklich gesund), die sich früher oder später auch diagnostizieren lässt. Umgekehrt hat auch der Arzt oft einen unausgesprochen Auftrag an den "Patienten", der da lautet: Helfen Sie mir, mich nützlich, wichtig und bedeutungsvoll zu erleben.
Was das Ziel einer Beratung oder Therapiestunde ist, bestimmt bei einem emanzipatorischen Ansatz der Auftraggeber. Insofern ist es unzutreffend, wenn Rothermel und Feierfeil, meinen:
"Der Therapeut versteht sich als `Anreger` von Veränderungen; `Meta-Ziel` der Therapie ist die Förderung der Evolutionsfähigkeit der Familie."
Anette Rothermel, Renate Feierfeil: "Zirkuläres Fragen als Methode der systemischen Therapie"; In: "Familiendynamik", 1990, Heft 4, S. 332/33
Natürlich kann es auch sein, dass der Therapeut bestimmt, was das Ziel sei. Üblicherweise ist das allerdings eher die Herangehensweise von politischen Führern oder Sektenführern, die für ihre Anhänger und Jünger festlegen, wohin die Reise gehen soll, mitunter auch in den kollektiven Massenmord wie bei Adolf Hitler oder der Jonestown-Sekte.
vergleiche hierzu:
Der Massenmord von Jonestown. Am 18.11.1978 wurden in Jonestown in Guyana 921 Menschen getötet. Darunter 276 Kinder.
http://www.agpf.de/Jonestown.htm
Die Antwort auf die Frage, wer der Auftraggeber ist, kann ganz unterschiedlich ausfallen. Mal ist es der Klient, der zu einem kommt, mal dessen Ehefrau, die allerdings gar nicht mitgekommen ist, mal das Jugendamt, mal das Familiengericht. Mitunter sind auch die Berater und Therapeuten ihre eigenen Auftraggeber, man kann sie dann auch als Missionare oder Gurus bezeichnen.
Eine fortlaufend aktualisierte Auftragsklärung schützt den Berater oder Therapeuten davor, Interventionen vorzunehmen, für die ihn niemand außer er selber beauftragt hat.
Systemisch arbeitende Berater und Therapeuten haben in ihrer Ausbildung gelernt, vor und während einer Beratung oder Therapiestunde eine Auftragsklärung vorzunehmen. So kann ein qualifizierter Paarberater relativ schnell mitbekommen, ob er von einem der beiden Partner als Waffe gegen den anderen Partner dienen soll. Inkompetente Berater, die es in der Praxis öfter gibt, als man als Laie zu glauben meint, erkennt man daran, dass sie relativ schnell parteiisch zugunsten eines Partners werden. Eine Paarberatung würde spätestens hier zu ende gehen, da der sich vom Berater verraten fühlende Partner die Sitzungen abbrechen würde.
Nicht so jedoch im familiengerichtlichen Verfahren, da wir es hier mit Fachkräften zu tun haben, die den Beteiligten mehr oder weniger unaustauschbar zu geordnet werden. Ganz deutlich ist das beim Richter. Dieser kann faktisch von außen nicht ausgetauscht werden, sobald er einmal das Verfahren übernommen hat. Nur über den Weg der Befangenheitserklärung durch sich selbst, doch welcher Richter hat dazu schon die moralische Größe oder durch Befangenheitserklärung seitens eines übergeordneten Gerichtes. So in aufsehenderregender Form geschehen im Fall Görgülü:
Bundesverfassungsgericht bescheinigt Naumburger OLG-Richtern „Willkür“!
Nachdem Kazim Görgülü an Heiligabend Verfassungsbeschwerde gegen einen weiteren unsäglichen Beschluss des OLG Naumburg einlegte, entschied das Bundesverfassungsgericht außergewöhnlich schnell am 28.12.2004 und legte nunmehr unmissverständlich und mit aller Deutlichkeit fest, dass der Umgang des Vater Kazim Görgülü mit seinem Sohn am 8. Januar 2005 zu beginnen habe, dass die Pflegeeltern dem Vater einen Entwicklungsbericht bis zum 6. Januar 2005 vorzulegen haben und dass die Kosten des Rechtsstreits dem Land Sachsen-Anhalt auferlegt werden.
In ungewöhnlich scharfer Form wurde der 14. Senat des OLG Naumburg (Anmerkung: RiOLG Deppe-Hilgenberg, RiOLG Kawa, RiOLG Materlik) von den Karlsruher Richtern gerügt:
„Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt unter anderem dann vor, wenn sich eine Entscheidung bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen, also willkürlich ist. Diese Voraussetzungen dürften hier erfüllt sein. Der bisherige objektive Verfahrensablauf legt die Vermutung nahe, dass sich das OLG bei seiner Entscheidung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen ...“
Außerdem rügten die Verfassungshüter, dass das OLG Naumburg zum wiederholten Male nicht die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht aus Strasbourg beachtet habe.
Deutlicher geht es nicht mehr. Was offenbar die Karlsruher Richter besonders geärgert haben dürfte: am 20.12.04 hoben die Naumburger Richter einen ihrer eigenen Beschlüsse wieder auf (Umgang mit dem Vater wird unterbunden), informierten das Bundesverfassungsgericht davon, welches logischerweise davon ausgegangen sein dürfte, dass der Umgang nun stattfindet. Weit gefehlt!
Am gleichen Tag, also am 20.12.04 entschied derselbe 14. Senat des OLG Naumburg in einem Beschwerdeverfahren des Jugendamtes und Pflegeeltern wegen Untätigkeit gegen die Amtsrichterin in Wittenberg - ein Verfahren mit neuem Aktenzeichen, neue Akten, neues Outfit – jedoch der selbe Inhalt. Dieses neue Verfahren wegen angeblicher Untätigkeit nutzten die Naumburger OLG-Richter, um den Umgang Kazim Görgülüs mit seinem Sohn auszuschließen. Was sie Karlsruhe natürlich nicht mitteilten!
Rechtsbeugung am OLG Naumburg?
Die Beschwerde Kazim Görgülüs machte auch auf diesen Missstand aufmerksam. Folgerichtig erkannten die Karlsruher Richter: „Das Oberlandesgericht hat die Umgangsregelung des Amtsgerichts zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert, ohne nachvollziehbar zu begründen, wieso es dazu im Verfahren gegen die Untätigkeitsbeschwerde befugt ist.“
Und könnte dies auf Rechtsbeugung hinweisen? Die obersten Verfassungshüter stellten nüchtern fest: „Zudem erscheint es nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht ausgeschlossen, dass das Oberlandesgericht mit der angegriffenen Regelung die Vorschrift des § 620 c, Satz 2 ZPO hat umgehen wollen.“ (AZ: 1 BvR 2790/4, 26)
Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass ein deutsches Oberlandesgericht Gesetze hat umgehen wollen? Man meint, den Augen nicht zu trauen, nicht richtig zu lesen.
Einmalig: Urteil des BVerfG innerhalb von 2 Tagen!
Besonders auffällig: erstmals wurde in Deutschland ein Urteil des höchsten deutschen Gerichtes innerhalb von nur 2 Tagen beschlossen. Beobachter gehen davon aus, dass die deutsche Politik im Fall Görgülü unter immensen internationalem Druck steht und „hinter den Kulissen“ heftig gerangelt wurde. Darüber, ob die Fälle Haase und Görgülü auch Gesprächsthema waren beim Treffen des Bundestagspräsidenten Thierse mit Bundesverfassungsrichtern vor kurzem in Berlin – darüber kann nur spekuliert werden.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 117/2004 vom 29. Dezember 2004
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 2004 - 1 BvR 2790/04 -
Die ganze Sache endete erst einmal damit, dass der bisher zuständige dreiköpfige Senat am OLG Naumburg von seiner Zuständigkeit in diesem Fall entbunden wurde und ein anderer Senat die Sache übernahm.
In familiengerichtlichen Verfahren haben wir es in der Regel mit vielfältigen Aufträgen zu tun, auch wenn diese mitunter verdeckt formuliert werden. Die streitenden Parteien, meist die Eltern des Kindes, wollen vom Richter eine Durchsetzung der von ihnen für richtig gehaltenen Rechtspositionen erreichen. So möchte z.B. im klassischen Umgangsfall ein Vater einen geregelten und seinen Vorstellung entsprechenden Umgang zu seinem Kind bekommen, während die Mutter diesen Umgang nicht möchte oder in einer von ihr für richtig gehaltenen Form.
Nicht selten haben die streitenden Eltern auch Bestrafungswünsche gegenüber dem ehemaligen Partner, die sie mit Hilfe des Familiengerichtes realisieren wollen.
Nicht selten passiert es, dass sich Fachkräfte vor den Karren eines Elternteiles spannen lassen oder was noch schlimmer ist, sich von allein an diese Position setzen. Der auftraggebende Elternteil und die Fachkraft haben in einem solchen Fall gleiche oder ähnliche Vorstellungen. Dies kennzeichnet man auch mit dem Begriff der Befangenheit, der in der Praxis häufiger vorkommen dürfte, als Fachkräfte selbstkritisch zugeben dürften.
Balance
Innerhalb eines Systems stellt sich in der Regel innerhalb einer bestimmten Zeit ein temporäres Gleichgewicht ein (Homöostase). Störungen im System werden durch automatisch verlaufende Rückkopplungen aufgehoben (Selbstheilung). Übersteigen die Störungen die Möglichkeiten der Selbstheilungsprozesse, so findet eine dauerhafte Neukonstituierung des Systems statt. So z.B. bei Verwüstungsprozessen.
In Paar- und Familiensystemen finden ebenfalls ständige Regulierungsprozesse statt. Ein Paar- und Familiensystem kann man als ein System von Geben und Nehmen ansehen. Dies gilt auch für Familien mit einem Baby. Man könnte meinen, das Baby gäbe nichts und würde nur bekommen oder nehmen. Dies ist aber nicht der Fall. Das Baby gibt den Eltern und damit der Familie Sinn. Ohne Baby keine Familie.
In Paarbeziehungen gerät die Balance von Geben und Nehmen häufig aus dem Gleichgewicht. Temporäre Störungen des Gleichgewichtes gefährden die Paarbeziehung in der Regel nicht. Dauerhafte Störungen dagegen schon, wenn sie ein bestimmtes Maß überschreiten (so z.B. beim Fremdgehen eines Partners). Findet das Paar keine geeigneten Interventionen zur Behebung der Störung, so kann dies zur Auflösung der Paarbeziehung führen. Diese erfolgt oft eruptiv, weil die gleichzeitig wirkenden Bindungskräfte eine langsame Auflösung nicht zulassen.
Chaostheorie
Die moderne Chaostheorie, die man als eine Spezifizierung der Systemtheorie auffassen kann, erklärt bestimmte Phänomene, wie z.B. Erdbeben, Stürme oder auch bestimmte Unfälle durch nichtlinear verlaufende Rückkopplungen.
Vergleiche hierzu:
John Briggs; F. David Peat: "Die Entdeckung des Chaos. Eine Reise durch die Chaos-Theorie", Bechtermünz Verlag1997
Die meisten Diplom-Psychologen denken auf Grund einer ihnen eigenen Denkfaulheit und der Schmalspurigkeit ihrer Ausbildung, die dem Reduktionismus des 19. Jahrhunderts verpflichtet ist, meist linear. In Reinkultur sieht man das bei sogenannten psychologischen Gutachten, die sie im Auftrag von Familiengerichten erstellen. Sie diagnostizieren dabei Vergangenheit und Gegenwart, so gut sie es eben vermögen und extrapolieren dann linear auf die Zukunft, verlängern sozusagen die Ereignisse einer vermeintlich stattgefundenen Vergangenheit mit einer in die vermeintliche Zukunft weisenden Geraden.
Dabei hätte ihnen schon ein Blick in die Ende des 19. Jahrhunderts von Mark Twain geschriebene phantastische Erzählung "Der geheimnisvolle Fremde" dabei helfen können, die Beschränktheit ihres linearen Denkens zu überwinden.
Mark Twain: "Der geheimnisvolle Fremde", Aufbau-Verlag, 1984, S. 318-320
Deutung
Deutungen können für den Klienten im beraterischen oder therapeutischen Kontext hilfreich sein, seine Situation besser "zu verstehen" und ihr damit einen Sinn zu verleihen, an dem es bisher mangelte. Eine Deutung ist keine Tatsachenklärung, sondern eine Wirklichkeitskonstruktion, die mehr oder weniger durch Tatsachen unterfüttert werden kann. Tatsachen sind aber keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Deutung. Dies sieht man z.B. beim religiösen Glauben. So z.B. wenn jemand nach Jahren religiöser Abstinenz und persönlichen Leidens sich dem Glauben an Gott zuwendet. Nun erfährt er aus der christlichen Lehre, dass sein bisheriges eigenes Leiden Sinn gehabt hat, denn auch Jesus hat gelitten - für Gott und für die Menschen, für die er sein Leben opferte. Ähnlich religiös gefärbt - also eine Sache des Glaubens und nicht der Tatsachen - ist letztlich auch die Deutung eines Beraters oder Therapeuten sein. Im besten Fall gibt sie auf die Fragen des Klienten einen Antwort, die Sinn macht und dem Klienten dadurch hilft, sein Leben besser meistern zu können.
Ein verantwortungsvoll handelnder Therapeut (Berater) wird aufpassen, dass er dem Klienten nicht eine Deutung überstülpt, die dieser nicht annehmen kann oder will. Der Therapeut muss sich in solchen Fällen nicht wundern oder gar narzisstisch gekränkt reagieren, wenn der Klient eine ärgerliche Reaktion auf die für ihn unannehmbare (nichtassimillierbare) Deutung zeigt.
"Auch ist die feindselige Aggression oft genau dort rational, wo sie als neurotisch gilt; zum Beispiel wird Feindschaft (des Klienten - Anmerkung P. Thiel) vielleicht nicht deshalb gegen einen Therapeuten gekehrt, weil er eine `Vaterfigur` wäre, sondern weil er `schon wieder einer` ist, der einem unassimilierbare Deutungen aufzwingt und einen ins Unrecht setzt."
Perls/Hefferline/Goodman "Gestalttherapie. Grundlagen", dtv Klett-Kotta, 1992, S.137
Verfügt der Therapeut nicht über die wünschenswerte persönliche Reife und fachliche Kompetenz, wird er die abwehrende Reaktion des Klienten zum Anlass nehmen, die vermeintliche Niederlage durch einen Übergriff an dem Klienten wettzumachen.
In familiengerichtlichen Verfahren tätige Gutachter sind nun oft wahre Weltmeister im Deuten. Da wird gedeutet, bis sich mitunter die sprichwörtlichen Balken biegen. Baron Münchhausen scheint dagegen bisweilen ein ganz kleines Licht beim Erfinden von Geschichten (Deuten) zu sein. Dem in der Regel von der Deutung des Gutachters betroffene unfreiwilligen Klient (Vater, Mutter oder andere Verfahrensbeteiligte) steht allerdings im Gegensatz zu dem Klienten eines Therapeuten der Ärger als Reaktion auf die unassimilierbare Deutung des Gutachters nur eingeschränkt zur Verfügung, denn zum einen genießt der Gutachter von Seiten des Gerichtes mehr oder weniger Narrenfreiheit, Einwände der Betroffenen gegen den Gutachter oder Befangenheitsanträge gegen den Gutachter werden vom Gericht häufig abgewehrt. Vor dem Hintergrund des für den Gutachter gerichtlich aufgespannten Sicherheitsnetzes wird die ärgerliche Reaktion des Betroffenen auf die Deutung des Gutachters vom Gutachter sogleich wieder gedeutet und zwar zumeist zu ungunsten des Betroffenen. Dieser kann dann z.B. als "in seiner Emotionalität bedenklich beeinträchtigt" vorgestellt werden.
Oder es heißt dann: "Ihm fehlt offensichtlich ein hinreichendes emotionales Orientierungsmuster für gegebene soziale Situationen. ...".
Oder: "Der KV regrediert in diesen Zuständen in einem Ausmaß, welches dazu führt, dass ihn keine hinreichende Selbst- und Aggressionsregulation mehr gelingt." (Diplom-Psychologe Dirk Kriegeskorte, 09.12.2005).
Dass die Aggression des Betroffenen gegen einen Gutachter womöglich auch eine Reaktion auf eine vorhergehende Aggression des Gutachters sein kann, scheint oft nicht im Vorstellungsvermögen der betreffenden Gutachter zu stehen, bzw. ihrem Selbstverständnis von sich und von der Welt zu widersprechen.
Diagnostik
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Werbeplakat in einer Berliner S-Bahn. 03.06.2006
Die moderne Gesellschaft ist ganz offenbar schizophren, also im schulmedizinischen Sinne krank. Einerseits wird die Konsumtion und der Vertrieb sogenannter illegaler Drogen mit einem massiven finanziellen Aufgebot verfolgt, andererseits gibt es einen ganz legalen, vom Staat massiv geförderten Markt, auf dem die verschiedensten Drogen (sogenannte Medikamente) vertrieben und von Millionen Menschen konsumiert werden. Was ist der Überfall auf eine Bank gegen die Gründung einer Bank, hat Bertolt Brecht einmal ganz zutreffend gesagt. Was ist der Drogenschmuggel aus Südamerika nach Deutschland gegen die Pharmaindustrie, den medizinisch- industriellen Komplex und ihre nach Tausenden zählenden Lobbyisten, die bis in die höchsten Führungsetagen der Politik unabhängig vom politischen Spektrum für einen reibungslosen Absatz der Drogen und einen nie versiegenden Nachschub sorgen?
Doch damit der Markt für legale Drogen nicht versiegt, muss der medizinisch-industrielle Komplex ständig dafür sorgen, dass genügend Krankheiten erfunden und aufrechterhalten werden. Dazu braucht es Diagnostiker - moderne Märchenerzähler - die Spezialisten im Erfinden und Aufrecherhalten von Krankheiten sind. Der Diagnostikwahn ist so verbreitet, weil sich damit gutes Geld verdienen lässt. Die Leute wollen betrogen werden, doch nicht von irgend jemanden, sondern von möglichst gut arbeitenden Betrügern.
Im Gleichklang der Trommeln marschieren die Kälber,
das Fell für die Trommeln liefern sie selber.
dichtete Bertolt Brecht mit Bezug auf die marschierenden braunen Kolonnen der Nationalsozialisten. Der furchtbare Spuk ist Gott sei Dank vorbei, doch das Bedürfnis der Menschen, die Vorlage ihres eigenen Unglückes zu bilden, scheint ungebrochen.
Und wo ein solches Bedürfnis ist, sind bekanntlich die Profiteure nicht weit. Wie die Aasgeier meilenweit das faulende Fleisch riechen, haben die menschlichen Profiteure einen ausgeprägten Geruchssinn, wie sich mit dem tatsächlichen oder eingebildeten Leiden der Menschen Geld verdienen lässt.
"Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit, oder sehr kleinem Profit, wie die Natur vor der Leere. Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens.
Wenn Tumult und Streit Profit bringen, wird es sie beide encouragieren. Beweis: Schmuggel und Sklavenhandel."
Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 23, "Das Kapital", Band 1, Siebenter Abschnitt, S. 741-791, Dietz Verlag, Berlin/DDR. 1968
Anmerkung 250
http://www.mlwerke.de/me/me23/me23_741.htm
So schnell wie in Deutschland Krankheiten erfunden werden, so schnell werden die erfundenen Krankheiten durch eine beflissen arbeitende Diagnostikindustrie diagnostiziert. Und da es hier viel Geld zu verdienen gibt, steigen auch beruflich angeblich mit der Hilfe für Menschen befasste Menschen in den Diagnostikzirkus ein.
Heinrich Bartuska, Manfred Buchsbaumer, Gerda Mehta, Gerhard Pawlowsky, Stefan Wiesnagrotzki (Hrsg.): "Psychotherapeutische Diagnostik. Leitlinien für den neuen Standard"; Springer-Verlag, Wien; 2005
mit einem Vorwort von Margret Aull, Präsidentin des ÖBVP und Eva Mückstein, Vizepräsidentin des ÖBVP
Schließlich wird die erfundene Krankheit nach "erfolgreicher" Identifikation durch eine sogenannte "Diagnostik" mit einem erfundenen Medikament oder einer erfundenen Psychotherapie behandelt. Der Herr und sein Knecht, sie brauchen offenbar einander.
Um Missverständnisse zu vermeiden, der folgende Hinweis. Natürlich gibt es nicht wenige Menschen, die ein gesellschaftlich mehr oder weniger problematisch definiertes Verhalten zeigen, beispielsweise gewalttätig sind, nackt in die Oper gehen wollen oder alkoholisiert auf dem Bürgersteig liegen. Solche Verhaltensweisen aber als Krankheiten zu bezeichnen, offenbart eine Auffassung von Krankheit und Gesundheit aus dem 19. Jahrhundert und dient letztendlich nicht den betreffenden Menschen, sondern stigmatisiert und medikamentiert diese und behindert sie damit letztlich an einer Entwicklung.
Dilemma
(griechisch) Zwangslage, Wahl zwischen zwei (unangenehmen) Möglichkeiten
Volksmund: die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Auch das Wort Zwickmühle, abgeleiten aus dem Mühle spiel, deutet auf eine Zwangslage hin, bei der jeder im Rahmen des definierten Systems denkbare Schritt zu Verlusten führt.
Distanz und Nähe
Der Kommunikationsforscher Paul Watzlawick erzählt eine amüsante Geschichte:
"In einem Reitclub von São Paulo passiert es, dass von einer dort befindlichen Terrasse, die nur über ein niedriges Geländer verfügt, immer wieder Personen hinunterfallen und sich dabei schwer verletzen. Ein Anthropologe soll der Sache nachgegangen sein und kam zu einem Resultat, dass es in verschiedenen Kulturen verschiedene Regeln gibt, wie der Abstand zu sein hätte, wenn zwei Menschen miteinander ins Gespräch kommen. Der "richtige" Abstand bei einem Gespräch in Nordamerika ist die Armlänge. In Südamerika (und Mitteleuropa) ist der "richtige" Abstand geringer als eine Armlänge. Ein Nordamerikaner und ein Brasilianer kommen auf der Terrasse ins Gespräch. Der Nordamerikaner stellt den "richtigen" Abstand her, eine Armlänge, der Südamerikaner stellt darauf hin den "richtigen" Abstand her, er rückt auf. Der Nordamerikaner rückt zurück und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her, der Südamerikaner rückt auf und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her. Der Nordamerikaner rückt zurück und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her, der Südamerikaner rückt auf und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her. ... , der Nordamerikaner rückt zurück, um den "richtigen" Abstand herzustellen und fällt schließlich rücklings über das zu niedrige Geländer.
Tiefenpsychologisch betrachtet würde die Diagnose gestellt, der Nordamerikaner folge seinem Todestrieb. Wir sehen jedoch, dass es das Beharren und Insistieren auf den "richtigen" Abstand in der Interaktion der beiden Gesprächspartner ist, dass schließlich dazu führt, dass der Nordamerikaner die Terrasse herunter fällt."
wiedergegeben nach Paul Watzlawick: "Vom vermeintlichen Sinn des Unsinns", Baseler Psychotherapietage 1998, Video, www.auditorium-netzwerk.de
Doppelbindung - double bind
Nehmen wir an, eine Frau fragt ihren Mann: „Diese Suppe ist nach einem ganz neuen Rezept – schmeckt sie dir?“ Wenn sie ihm schmeckt, kann er ohne weiteres „ja“ sagen, und sie wird sich freuen. Schmeckt sie ihm aber nicht, und es ist ihm außerdem gleichgültig, sie zu enttäuschen, kann er ohne weiteres verneinen. Problematisch ist aber die Situation, wenn er die Suppe scheußlich findet, seine Frau aber nicht kränken will. Auf der sogenannten Inhaltsebene, also was die Qualität der Suppe betrifft, müsste seine Antwort „nein“ lauten. Auf der Beziehungsebene müsste er „ja“ sagen, denn er will sie ja nicht verletzen. Was sagt er also? „schmeckt interessant“, in der Hoffnung, dass seine Frau ihn richtig versteht. Oder er sagt: „Schmeckt ganz gut, brauchst du aber nicht wieder zu kochen“. (Watzlawick, Paul: Anleitung zum Unglücklichsein)
http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelbindungstheorie
Die Wirkungen von Paradoxien in menschlicher Interaktion wurden explizit erstmals 1956 von Bateson, Jackson, Haley und Weakland unter dem Titel "Toward a Theory of Schizophrenia" beschrieben (Watzlawick, S. 194/95).
Eine Doppelbindung, Beziehungsfalle (Helm Stierlin), Zwickmühle (W. Loch), englisch double bind, kann verstanden werden als die Herstellung einer Illusion angeblich vorhandener Alternativen. Dazu bedarf es eines Senders, der die Illusion anbietet und eines Empfängers, der innerhalb des Kontextes, in dem Sender und Empfänger agieren, gezwungen wird, sich für einer der Alternativen zu entscheiden und mit seiner Entscheidung gleichzeitig gegen die geltenden Regeln verstößt.
Watzlawick schildert folgendes fiktives Beispiel einer Doppelbindung:
Ein Angeklagter wird vom Staatsanwalt befragt:
"Haben Sie endlich aufgehört, Ihre Frau zu mißhandeln? Antworten Sie `ja´ oder `nein`!"
und ihn mit gleichzeitig mit Bestrafung wegen Mißachtung des Gerichts droht, wenn er beide Alternativen zu verneinen sucht, weil er seine Frau nie mißhandelt hat.
Paul Watzlawick; Janet H. Beavin; Don D. Jackson: "Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern; 1969/2000/2003, S. 215
Um der Falle, sich zu entscheiden und damit gleichzeitig gegen die geltenden Regeln zu verstoßen, zu entgehen, kann der Empfänger, wenn er innerhalb des vorgegebenen und verpflichtenden Kontext bleibt, nur in schizophrener Weise antworten. Der Schizophrene ist daher kein Mensch, der wie individualpsychologisch unterstellt wird, " krank" ist (Denkstörung, Ich-Schwäche, Überschwemmung des Bewusstseins durch Primärprozesse, etc.), sondern ein Mensch, der auf eine paradoxe Handlungsaufforderung paradox antwortet, um so die unmögliche Aufgabe zu lösen, zwei sich wiedersprechenden Handlungsaufforderungen gleichzeitig nachzukommen.
Der Empfänger der Doppelbindung kann sich aus der Doppelbindung nur lösen, in dem er erkennt, dass ihm die Möglichkeit einer Wahl zwischen den vermeintlichen Alternativen gar nicht gegeben ist, da die vermeintlichen Alternativen keine Alternativen sind, sondern Illusionen von Alternativen.
In einer Comedysendung im Fernsehen konnte man folgende Szene einer Doppelbindung sehen:
Ein Mann kommt an einen einsamen Strand. Dort befindet sich auch eine Frau, die gerade schwimmen gehen will. Sie fragt den Mann, ob er derweil auf ihre Sachen aufpassen könne. Er, ganz Kavalier, sagt ja. Die Frau geht ins Wasser und schwimmt. Plötzlich beginnt sie um Hilfe zu rufen, sie zappelt verzweifelt im Wasser, um nicht zu ertrinken. Der Mann, ganz Kavalier und Retter, will sofort ins Wasser eilen und ihr zu Hilfe kommen. In diesem Moment taucht an dem einsamen Strand eine Treberin (Obdachlose) auf, man erkennt sie an dem mitgebrachten Einkaufswagen eines Supermarktes. Sie sucht den Strand nach liegengelassenen und brauchbaren Sachen ab. Sie sieht die dort liegenden Sachen der Frau und will diese in ihren Wagen einpacken. Der Mann, der der Ertrinkenden versprochen hat, in der Zeit ihrer Abwesenheit auf die Sachen aufzupassen, versucht, vom Stand aus, der Treberin zuzurufen und ihr gestikulierend klarzumachen, dass sie die Sachen liegen lassen soll. Gleichzeitig ruft die ertrinkende Frau im Wasser um Hilfe, der Mann wendet sich ihr zu und will ins Wasser springen, um ihr zur Hilfe zu kommen. Doch er erinnert sich an ihren Auftrag, auf ihre Sachen aufzupassen, er wendet sich also wieder vom Wasser ab und den oben am Strand liegenden Sachen zu, wo die Treberin gerade dabei ist, diese in ihren Einkaufswagen einzuladen. Das ganze endet - ganz im Stil schwarzen Humors der Comedy damit, das die Frau ertrinkt, denn um sie zu retten hätte der Mann seine Zusicherung, in ihrer Abwesenheit auf ihre Sachen aufzupassen, brechen müssen.
Ganz abgesehen von dieser im Comedyformat dargestellten Situation einer stilreinen Doppelbindung, kann man sich natürlich noch fragen, warum diese Art von schwarzen Humor offenbar bei vielen Zuschauern, möglicherweise auch den weiblichen gut ankommt. Wahrscheinlich deshalb, weil jede/r von uns des öfteren in Doppelbindungen verstrickt ist und sich im Tiefsten seines Herzens nichts sehnlicher wünscht, als dass der/die andere doppelbindende Person endlich auf wundersame Weise aufhören soll, doppelt zu binden. Im Leben geschieht das aber oft nicht dadurch, dass die doppelbindende Person, auf Grund der Setzung ihrer eigenen Doppelbindung ertrinkt - wir hätten dann jährlich einige Hunderttausende Badetote - und uns so von dem Problem der Herstellung einer selbst gewählten Lösung befreit, die im übrigen nur dann zu erreichen ist, wenn man die Doppelbindung missachtet und sich für ein bestimmtes Tun entscheidet und damit das andere Tun unterlässt.
Wer glaubt, dies wären Beispiele, die nur wenig mit der Wirklichkeit und schon gar nicht mit der Praxis an deutschen Familiengerichten zu tun hat, täuscht sich. Hier ist die folgend geschilderte Praxis, die auch an Oberlandesgerichten und sogar federführend beim Bundesgerichtshof geübt wird, noch immer sehr beliebt.
Ein Vater stellt in einer zwischen ihm und der Mutter strittigen wichtigen Frage der elterlichen Sorge einen Antrag beim Gericht. Der Vater meint, dies wäre durch das Gesetz abgedeckt, denn dort hat er die folgende Regelung gefunden:
§ 1628 BGB (Meinungsverschiedenheiten)
Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.
Erstaunt und am Rechtsstaat (zu Recht) zweifelnd, muss der Vater aber zur Kenntnis nehmen, dass der Richter seinen Antrag zum Anlass nimmt, ihm das Sorgerecht nach § 1671 BGB zu entziehen.
§ 1671 BGB (Übertragung der Alleinsorge nach bisheriger gemeinsamer elterlicher Sorge bei Getrenntleben der Eltern)
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, daß ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1. Der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, daß das Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
2. zu erwarten ist, daß die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
(3) ...
Zur Begründung des Sorgerechtsentzug verwendet der Richter die Vorgabe des XII. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluss vom 29.9.1999 - XII ZB3/99 (OLG Stuttgart), veröffentlicht in "FamRZ", 1999, Heft 24, S. 1646-1648
Der Bundesgerichtshof hielt es dort für gerechtfertigt, einem Vater das Sorgerecht nach §1671 BGB "mit Rücksicht auf deren mangelnde Konsens- und Kooperationsbereitschaft", so der amtliche Begründungstext, zu entziehen. Die Richter des XII. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes meinten dann: "... weiterer allgemeiner Ausführungen etwa über den Umfang und das Maß notwendiger Kooperationsbereitschaft der Eltern im Rahmen der Sorgerechtsregelung bedürfe" es nicht.
Unser Familienrichter schlussfolgert, gestützt durch die das Unfehlbarkeitsdogma beanspruchenden Karlsruher Richter logisch:
Die Eltern können sich in einer die elterliche Sorge betreffenden Angelegenheit von erheblicher Bedeutung nicht einigen. Das beweist der Antrag des Vaters. Wenn die Eltern sich hätten einigen können, dann hätte der Vater keine Antrag stellen brauchen. Da er aber einen Antrag gestellt hat, beweist er damit, dass eine `"mangelnde Konsens- und Kooperationsbereitschaft` der Eltern vorliegt, die es zwingend notwendig macht, einem Elternteil das Sorgrecht zu entziehen. Dies muss offenbar dem Vater entzogen werden, da die Mutter ja keinen Antrag gestellt hat und so dokumentiert, dass sie, im Gegensatz zum Vater, über die notwendige Konsens- und Kooperationsbereitschaft verfügt.
Der Vater befindet sich in einem Dilemma. Stellt er keinen Antrag, auf gerichtliche Regelung einer ihn interessierenden Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, so geht es nicht nach ihm, sondern nach dem Willen der Mutter. Stellt er einen Antrag auf gerichtliche Regelung einer Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, so entzieht ihm das Gericht nach Vorgabe des BGH "mit Rücksicht auf deren mangelnde Konsens- und Kooperationsbereitschaft" das gesamte Sorgerecht. Der Vater kann sich in diesem Zwangskontext nur noch für die illusorische Alternative des kleineren Übels entscheiden, er stellt keinen Antrag, er behält das gemeinsame Sorgerecht und die Mutter bestimmt allein. Das Sorgerecht des Vaters ist von hier ab ein nutzloses Etikett ohne realen Wert. Es ähnelt damit dem Wahlrecht der Schwarzen zur Zeit der Apartheid. Diese durften zwar wählen, aber nur in den südafrikanischen "Bantuheimtatländern" (Homelands). Die von den Schwarzen gewählten "Selbstverwaltungsorgane" haben lediglich begrenzen Zugriff auf die politische Gestaltung im "Bantuheimatland", jedoch keinen Zugriff auf die faktisch entscheidende südafrikanische Politik. Im Familienrecht kann man das mit der Beschränkung des Vaters auf das Umgangsrecht vergleichen, aber auch das ist von nun ab im Ernstfall wenig wert, denn die Mutter kann jederzeit mit dem Kind verziehen. Würde der Vater ihr das untersagen wollen, so tritt automatisch das oben geschilderte gerichtliche Reaktionsmuster ein. Seine "mangelnde Konsens- und Kooperationsbereitschaft" dient als gerichtliche Begründung ihm das Sorgerecht zu entziehen, wenn er so vermessen sein sollte beim Gericht einen Antrag zu stellen, der geeignet wäre, die Mutter am Umzug zu hindern.
Dass es nicht wenige Familienrichter gibt, die sich der seltsamen Logik der Richter vom Bundesgerichtshof verweigern, macht dem Rechtsstaat alle Ehre. An der prinzipiell vorhandenen Absurdität der sich noch immer auf die Rechtssprechung des doppelbindenden BGH berufenden Rechtspraxis ändert das aber vorerst wenig.
Im übrigen doppelbinden die deutschen Familienrichter auch dadurch, dass sie einerseits fordern, die Eltern sollen miteinander zum Wohle ihrer Kinder kommunizieren und andererseits jeder Familienrichter unhinterfragt seine Schriftstücke mit Antragsteller gegen Antragsgegnerin (so z.B. in der Schreibweise Herr Müller . / . Frau Müller) überschreibt und so klarmacht und fixiert, dass er die Eltern eben nicht als zukünftig kooperierende Menschen sieht und zur Erreichung dieses Ziels als Richter friedensstiftende Arbeit machen will, sondern als antagonistisch streitende Antragssteller und Antragsgegner, und es darum ginge, dass er als Familienrichter eine selektive Entscheidung treffen müsse.
Watzlawick schlägt als Ausweg aus einer Doppelbindung vor, darüber zu metakommunizieren. Das heißt, die Illusion der angebotenen Alternativen zu erkennen, aus der Struktur herauszutreten und eine Änderung von außen einzuleiten (S. 215), wozu hier mit diesen Zeilen ausdrücklich beigetragen werden soll.
Vergleiche hierzu auch:
Walker, Wolfgang: "Die Forschungen zur Schizophrenie und die Entstehung der ´Double-Bind´-Hypothese" In: "Abenteuer Kommunikation. Bateson, Perls, Satir, Erikson und die Anfänge des Neurolinguistischen Programmierens (NLP)", Klett-Cotta 1996
Einladungen
Frau an Mann: Ich möchte, dass du mir sagst, wo es für mich lang geht.
Mann an Frau: Ich möchte, dass du diesen Weg nimmst
Frau an Mann: Ich möchte nicht, dass du mir vorschreibst, welchen Weg ich nehmen soll. Du hast mir gar nichts zu sagen.
Dieser kurze Dialog zeigt folgendes. Die Frau möchte, dass der Mann für sie Verantwortung übernimmt (sie ist das hilflose Kind und ihr Mann der idealisierte übermächtige allwissende Papa). Der Mann nimmt die Aufforderung wörtlich und übernimmt für seine Frau Verantwortung und sagt ihr, wo sie lang zu gehen hat. Die Frau wehrt sich nun dagegen, dass ihr der Mann den Weg vorschreibt (sie erlebt sich als kleine unter Druck gesetzte Tochter und ihn als autoritären Vater, gegen den sie sich zur Wehr setzen muss.
Die Frau lädt ihren Mann zu einer gewünschten Handlung ein und verwahrt sich dann dagegen, dass er ihre Einladung ernst nimmt. Das schließlich von ihr beklagte Verhalten des Mannes, er will immer über mich bestimmen, ist aber ein Verhalten, dass sie selbst hervorgerufen hat. Oder wie es im Zauberlehrling von Goethe heißt: Die ich rief, die Geister, werd ich nicht mehr los.
Konflikte können konstruktiv oder destruktiv ausgetragen werden. In den Fällen, die beim Familiengericht anhängig sind überwiegt in der Regel der destruktive Anteil.
Dies kann man an folgenden einfachen Beispiel eines Briefes eines Vaters an die Mutter sehen.
Originaltext des Vaters an die Mutter:
"Hallo Martina
ich vermute, Dir ist klar wie mir, dass es so nicht weiter geht. So wie die Situation im Augenblick zwischen uns aussieht, glaube ich nicht, dass wir die Konflikte alleine durch Miteinanderreden ohne Hilfe von Dritten lösen. Ich schlage Dir deshalb noch einmal vor, dass wir zu einer Beratungsstelle gehen und versuchen, eine für Jakob und uns beide gute Lösung zu finden. Wenn Du mit den Stellen, die ich Dir genannt habe, nicht einverstanden bist, sag, welche Du vorziehst. Ich glaube, es ist für uns beide und Jakob besser, wenn wir versuchen, die Konflikte freiwillig zu besprechen und eine weitere Eskalation zu verhindern.
Ich habe Dich telefonisch nicht erreicht, deshalb möchte ich Dir schriftlich mitteilen, dass ich das gemeinsame Sorgerecht für Jakob beantragen werde. Hast Du schon mal darüber nachgedacht? Man könnte das mit der Vaterschaftsanerkennung zusammen beurkunden. Bitte gib mir in den nächsten 7 Tagen Nachricht zu meinen Vorschlägen oder zu Deinen eigenen Vorschlägen.
Martina, ich hoffe, dass wir einen Weg finden, miteinander (als Eltern) umzugehen.
Ich warte auf Deine Antwort,
Gruß
Manfred"
Dieser Brief ist im Unterschied zu vielen anderen Briefen die sich Trennungseltern hin- und herschicken oder wenn sie auch das nicht mehr tun, sogar nur noch über Anwälte kommunizieren, werden, vergleichsweise harmlos. Und dennoch, wie die Mutter, die schon seit Monaten mit dem Vater im Clinch liegt, reagieren wird, ist vorauszusehen, nämlich mit Widerstand, Ablehnung und Gegenangriff.
Der Vater hätte sein Anliegen auch so formulieren können:
"Hallo Martina,
auf Grund der für mich schwierigen Situation, die derzeitigen Fragen hinsichtlich unserer elterlichen Verantwortung für unseren Sohn einvernehmlich und konstruktiv regeln zu können, schlage ich Dir noch einmal vor, dass wir zu einer Beratungsstelle gehen und versuchen, eine für Jakob und uns beide gute Lösung zu finden. Wenn Du mit den Stellen, die ich Dir genannt habe, nicht einverstanden bist, sage mir bitte, ob Du einen anderen Vorschlag hast. Ich würde mich freuen, wenn es uns gelingt, eine konstruktive und sachliche Kooperation bezüglich unseres Sohnes zu entwickeln.
Ich habe Dich telefonisch nicht erreicht, deshalb möchte ich Dir schriftlich mitteilen, dass ich neben der förmlichen Anerkennung der Vaterschaft im Jugendamt auch gerne das gemeinsame Sorgerecht beurkunden lassen würde. Bitte gib mir bis Ende der nächsten Woche eine Nachricht zu meinen oder zu Deinen eigenen Vorschlägen.
Gruß
Manfred"
Was ist der Unterschied zwischen den beiden Briefen? Im ersten Brief äußert der Vater Vermutungen über die Mutter:
"... ich vermute, Dir ist klar wie mir, dass es so nicht weiter geht."
Die Mutter hat im Regelfall überhaupt nicht die Ansicht, dass es nicht so weitergehen könnte wie bisher, zumindest trägt sie keine Schuld an der eingetretenen Situation. Schuldig ist der Vater, der sich so ändern muss, dass er den strengen Maßstäben der Mutter genügt. Die Mutter ist selber lediglich das Opfer und muss daher selbst nichts ändern.
Dann formuliert der Vater anscheinend eine Frage:
"Hast Du schon mal darüber nachgedacht?"
Diese vermeintliche Frage kommt wahrscheinlich aber gar nicht als Frage an, sondern als Drohung:
Hast Du schon mal darüber nachgedacht? Wenn nicht, dann passiert was.
Im zweiten Brief spricht der Vater stattdessen von sich:
"... auf Grund der für mich schwierigen Situation, die derzeitigen Fragen hinsichtlich unserer elterlichen Verantwortung für unseren Sohn einvernehmlich und konstruktiv regeln zu können, ..."
Und er lädt dann die Mutter ein:
"Ich würde mich freuen, wenn es uns gelingt, eine konstruktive und sachliche Kooperation bezüglich unseres Sohnes zu entwickeln."
Dass die Kommunikation der Eltern im Trennungskonflikt erst einmal so ist wie sie ist, nämlich häufig hundsmiserabel und das angeblich besorgte Kindeswohl als Speerspitze gegen den anderen Elternteil benutzt wird, kann niemanden verwundern, der professionell damit zu tun hat. Dies als Professioneller zur Kenntnis nehmen, heißt aber nicht zu resignieren oder sich in Elternselektion und Elternentsorgung zu üben, wie das an vielen Familiengerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof noch immer anzutreffen ist, grad so als ob wir immer noch in einer totalitären Diktatur leben würden, sondern die Eltern auf ihrem oft mühsamen und langwierigen Weg dabei zu unterstützen, aus den Verletzungen der Vergangenheit und Gegenwart herauszufinden und eine konstruktive Kommunikation und Toleranz zu erlernen.
Empathie
Unter Empathie versteht man die Fähigkeit sich in die Einstellungen anderer einfühlen zu können (Duden Fremdwörterbuch).
10 100 Bilder mit Misshandlungen
54-Jähriger wegen Besitzes von Kinderpornos verurteilt
LEMFÖRDE/DIEPHOLZ (pz) Wieder einmal musste sich ein Angeklagter vor dem Amtsgericht Diepholz wegen des Erwerbes und Besitzes von kinderpornografischen Bildern verantworten.
Der 54-jährige Angeklagte aus der Samtgemeinde Lemförde hatte sich im Zeitraum von zwei Jahren die ungeheure Zahl von 10100 Bildern, auf denen brutalste sexuelle Misshandlungen von Kindern zu sehen sind, aus dem Internet auf seinen Computer geladen.
"Ich war entsetzt, als ich diese Bilder sah. Es ist schrecklich, diese kleinen gequälten Körper zu sehen. Da werden Kinder gefesselt, ihre Münder werden verklebt und sie werden sexuell missbraucht", sagte die Richterin Sabine Fuhrmann-Klamt zu dem Angeklagten, der mit gesenktem Kopf, verlegen mit seiner Brille spielend, die Vorwürfe der empörten Richterin über sich ergehen lassen musste.
"Ich weiß es nicht, ich habe welche im Netz gefunden und dann immer weiter gesucht. Mir war schon mulmig zumute, weil man das nicht darf. Deswegen wollte ich die schon vernichten", lauteten die hilflosen Antworten des Angeklagten, dem natürlich genau bewusst war, dass es sich um reale brutalste Vergewaltigungen durch Erwachsene an Kindern handelte. Jedes dieser Opfer musste durch die sadistischen Handlungen unbeschreibliche Qualen, deren Spätfolgen ein Leben lang andauern, erleiden.
"Sie sind selbst Vater, stellen Sie sich vor, das hätte jemand mit Ihren eigenen Kindern gemacht", insistierte die Richterin weiter.
Diese beharrlichen Vorwürfe der Richterin waren nur ein Versuch, so etwas wie Empathie bei dem Angeklagten hervorzurufen, denn bei ihm wie auch bei allen anderen Angeklagten, die bisher in Diepholz verurteilt wurden, hörte man nie, auch nur ansatzweise ein Wort des Mitleids mit den missbrauchten Kindern. Die Täter sind scheinbar unfähig zum Einfühlen in die Leiden der Opfer. Allerdings war allen Angeklagten bewusst, dass sie sich strafbar machten, denn der Besitz derartiger Abbildungen wird mit Geld- oder hohen Haftstrafen geahndet. Für die Staatsanwaltschaft kam bei der Masse der Bilder und wegen des langen Zeitraums des Sammelns nur eine empfindliche Freiheitsstrafe in Betracht. So verurteilte die Richterin Sabine Fuhrmann-Klamt den nicht vorbestraften 54-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.
11.07.2008
"Die Täter sind scheinbar unfähig zum Einfühlen in die Leiden der Opfer." heißt es in dem Bericht über das Strafverfahren am Amtsgericht Diepholz. Dies wirft die Frage auf, ob die Täter/innen nur scheinbar oder tatsächlich unfähig sind, sich in das Leiden der betroffenen Kinder einzufühlen.
Wenn sie tatsächlich unfähig sind, sich in das Leiden der betroffenen Kinder einzufühlen., so kann man ihnen nicht den Vorwurf machen, sie hätten die Not der Kinder nicht gesehen, denn dazu waren sie dann definitionsgemäß gar nicht in der Lage. Ebenso käme niemand auf die Idee, einem Blinden Vorhaltungen zu machen, er hätte die rote Ampel nicht gesehen und deswegen einen Verkehrsunfall verursacht oder einem Löwen im Zoo den Vorwurf, dass er eine Tierpflegerin totgebissen hat. Moralische Vorhaltungen hätten dann nur den Sinn, erzieherisch auf die Täter einzuwirken, in der Hoffnung, dass sie solches Tun zukünftig unterlassen (Konditionierung). Dies kann man im übrigen auch mit Hunden machen, wenn sie sich nicht an die vom Menschen gesetzten Regeln halten, dennoch wird dadurch kein Hund empathisch, sondern nur konditioniert. Das ist auch das Problem der behavioristischen Verhaltenstherapie, die mit der Idee der Konditionierung bzw. Programmierung arbeitet, ohne bei einer solchen Herangehensweise das menschliche Herz zu erreichen.
Wenn die Täter/innen im oben geschilderten Fall aber nur scheinbar unfähig sind, sich in das Leiden der betroffenen Kinder einzufühlen, dann sind sie tatsächlich durchaus in der Lage, sich in das Leiden der betroffenen Kinder einzufühlen und man kann die Frage stellen, warum sie sich dann dennoch kinderpornographische Bilder ansehen, auf denen Kinder in gestellten oder ungestellten Situationen Gewalt angetan wird? Dies lässt sich damit erklären, dass die Betrachter dieser Bilder sadistische Neigungen oder Persönlichkeitsanteile haben.
"In seiner neuen Funktion eskortierte Moll mehrere Häftlinge nach Birkenau zur Rampe, wo sie unter seiner Anleitung 600 Steppdecken für das Lager organisierten. Einer von ihnen, Joseph Herrmann, berichtete: `Der Diebstahl gelang und Moll freute sich sehr darüber. Er war geradezu in einer übermütigen Stimmung. Beim Weggehen erblickte er ein zwei- oder dreijähriges Mädchen und meinte zu uns, dieses Kind wird jetzt vergast, wir wollen ihm dieses Schicksal ersparen. Er hob das Kind an den Haaren hoch, verabreichte ihm einen Genickschuss und warf es einer Frau vor die Füsse.` Zu diesem Zeitpunkt hatte Moll bereits eine kleine Tochter, sie hieß Gerlinde und war am 15. Dezember 1942 geboren.
...
Er pflegte durch die Menge der sich auskleidenden Todeskandidaten zu gehen und sich einige junge, nackte Frauen auszusuchen. Diese trieb er zu den Verbrennungsgruben, weidete sich an ihren Ängsten und erschoss sie dann von hinten, sodass sie in die Grube fielen. Müller wurde einmal Zeuge, wie einige dieser Frauen davonliefen, worauf Moll seinen Hund auf sie hetzte, der sie in die nackten Beine biss. Seine Helfer trieben sie dann an die Grube zurück. `Moll fühlte sich jetzt in seinem Element. Erregt und lüstern rief er den wehrlosen Frauen zu: `Schaut es euch genau an, schaut euch alles gut an! Gleich werdet ihr genau so brennen wie die da unten` Dann erschoss er eine nach der anderen mit seinem schallgedämpften Karabiner, sodass sie vornüber in das Inferno der Grube fielen"
aus: Schmid, Hans: "Otto Moll - `der Henker von Auschwitz"", In:" Zeitschrift für Geschichtswissenschaft", 2/2006, S.131/32
Was aber ist der Sinn der sadistischen Handlung?
"Allgemein ist das Selbst (wie wir ausführlicher im nächsten Kapitel sehen werden), wenn ein Verlangen verdrängt und habituell außerhalb des Gewahrseins gehalten wird, auf Feindschaft gegen sich selber fixiert. Sofern diese Feindschaft nach innen gekehrt bleibt, haben wir es mit einem wohlerzogenen Masochismus zu tun; sofern sie ein Abbild des Selbst in der Umwelt findet, ist sie fixierter Sadismus. Die Lust des Sadismus ist die Steigerung des Verlangens im Ablassen vom Selbst; Schlagen, Zustechen und so weiter sind die Formen, in denen der Sadist sein Objekt lustvoll berührt. Und das Objekt wird geliebt, weil es wie das eigene unterdrückte Selbst ist."
Frederick S. Perls; Paul Goodman; Ralph F. Hefferline: “Gestalttherapie. Grundlagen“, dtv, 1979, S. 137-138
Im praktizierten Sadismus, an einem realen zum Leiden befähigten lebenden Objekt (Mensch oder Tier) lebt der Sadist seinen Wunsch, im Leiden des anderen seinem eigenem gequälten Selbst zu begegnen, aus. Dies macht für den Sadist aber nur dann Sinn, wenn das ausgewählte Objekt auch tatsächlich leiden kann. Ein Baum oder ein Stein kann nicht Opfer eines sadistischen Täters werden, da einem Baum oder Stein kein Leiden - im menschlich verstandenen Sinne - möglich ist. Im sadistisch berührten Opfer berührt der Sadist in lustvoller Weise stellvertretend sein eigenes unterdrücktes und entfremdetes Selbst und zeigt sich so - auf eine ver-rückte Weise - als emphatisch mit seinem eigenem unterdrückten Selbst, was er freilich nur über das Quälen anderer Menschen lebt.
Allerdings gibt es keinen Menschen, der nur sadistische Anteile hätte. Von KZ-Aufsehern oder auch von Adolf Hitler wird berichtet, dass sie auch liebevoll sein konnten.
"`In inniger Liebe hing er an seiner Mutter, jede ihrer Bewegungen beobachtend, um rasch ihr kleine Hilfeleistungen angedeihen lassen zu können. Sein sonst traurig in die Ferne blickendes Auge hellte sich auf, wenn die Mutter sich schmerzfrei fühlte`. Am 23. Dezember 1907, einen Tag vor Heiligabend, läßt Hitler seine Mutter auf dem Friedhof in Leonding neben seinem Vater bestatten. Bloch erinnert sich: `Ich habe in meiner beinahe 40jährigen ärztlichen Tätigkeit nie einen jungen Menschen so schmerzgebrochen und leiderfüllt gesehen, wie es der junge Adolf Hitler gewesen ist.`"
Werner Maser: "Adolf Hitler", Bechtle-Verlag, 1971
Tatsächlich gibt es immer eine Mischung aus sadistischen und nichtsadistischen Anteilen. Der Mensch, auch wenn er noch so beschädigt ist, ist immer ein Vielfalt und je nach Kontext, drückt er die verschiedenen Anteile, so wie in der Novelle "Der seltsame Fall des Dr. Jekyll und Mr. Hyde" zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Kontexten aus.
Der seltsame Fall des Dr. Jekyll und Mr. Hyde
Der seltsame Fall des Dr. Jekyll und Mr. Hyde (The Strange Case of Dr. Jekyll and Mr. Hyde) ist eine Novelle des schottischen Schriftstellers Robert Louis Stevenson (1850–1894) aus dem Jahr 1886.
http://de.wikipedia.org/wiki/Der_seltsame_Fall_des_Dr._Jekyll_und_Mr._Hyde
Die Persönlichkeitsspaltung des Dr. Jekyll und Mr. Hyde ist keine längst vergangene Erscheinung des 19. oder 20. Jahrhunderts. Dr. Jekyll und Mr. Hyde und viele kleine Adolf Hitlers und Eva Brauns sind mitten unter uns, wenn auch zum Glück nicht in so großer Zahl wie in der Zeit des braunen Rattenfängers.
Prozess
Weinend gestand der Angeklagte den Mord bei Reichelt
Marico T. ging in Konradshöhe auf einen Ex-Kollegen los. An Einzelheiten will er sich nicht erinnern können.
Von Kerstin Gehrke
27.6.2008
Marico T. schloss die Augen, als der erste Zeuge den Saal betrat. Vielleicht wollte er nicht sehen, was er angerichtet hat. Vielleicht war er auch am Ende seiner Kräfte. Unter Weinkrämpfen hatte er zuvor den Überfall auf die Reichelt-Filiale in Konradshöhe kurz vor Weihnachten gestanden, bei dem ein Wachmann getötet wurde. „Keiner sollte verletzt werden“, hatte der 22-jährige T. beteuert. Der Marktleiter sagte dagegen als erster Zeuge: „Er war brutal ohne Ende.“
Der gelernte Versicherungsfachmann und Ex-Kassierer schnitt dem 20-jährigen Wachmann Ugur U. von hinten die Kehle durch. Kurz darauf stach er seinem früheren Chef in den Hals und schoss aus nächster Nähe mit einer Gaspistole auf einen Kassierer. Es war gegen 22 Uhr, als er befahl: „Geld her!“ Der Filialleiter, von dem er sich wenige Minuten zuvor freundlich verabschiedet hatte, war völlig überrascht. Marico T., sein Ex-Mitarbeiter, der stets pünktliche und unauffällige Mann, „bestand nur noch aus Wut“.
Marico T. will sich nur noch bruchstückhaft an seine Tat erinnern können. Weil er finanziell am Ende war, will er auf die Idee eines Raubüberfalls gekommen sein. „Ich sah mich an einem Abgrund“, schluchzte er. Ein Kreditantrag sei abgelehnt worden, mit seiner Beziehung sei es fast am Ende gewesen. Weil er den Markt genau kannte, fuhr der Friedrichshainer nach Konradshöhe. „Geraume Zeit saß ich vor der Filiale und kämpfte mit mir.“
Er ging hinein und plauderte mit den Ex-Kollegen. Er berichtete von seiner Ausbildung zum stellvertretenden Marktleiter in einem anderen Supermarkt. Er wünschte noch frohe Weihnachten. Als er mit dem Wachmann auf dem Weg zur bereits verschlossenen Tür war, sei ihm „komisch“ geworden, jammerte der Angeklagte. Er wisse nur noch, dass er ein Messer hochgehalten habe. Und dann sei da überall Blut gewesen. „Blut, Blut, Blut“, weinte der Angeklagte.
Er kannte kein Erbarmen. Den tödlich verletzten Wachmann trieb er „regelrecht vor sich her“, sagt der 45-jährige Filialleiter. Als T. Geld verlangte, rief er ihm zu: „Nimm die Kasse und verschwinde!“ Doch Marico T. habe den am Boden liegenden Kassierer getreten und mit der Gaspistole geschlagen. „Ich hatte das Gefühl, er war gar nicht auf Geld aus“, sagte der Zeuge.
Ein dramatischer Überlebenskampf begann. Die Opfer wollten T. überwältigen. Dem Kassierer gelang die Flucht. Schließlich stand T. mit dem Messer vor seinem Ex-Chef. „Er zielte, stach in den Hals.“ Ihm sei klar gewesen, dass ihm nicht mehr viel Zeit bleiben würde, sagte der Filialleiter. „Der wollte nur noch, dass im Laden keiner am Leben bleibt, der ihn kennt.“ Frank U. griff zum Messer, stach im Gerangel zu.
Was trieb Marico T. wirklich? Seine Schulden waren mit 5000 Euro überschaubar. Ihm drohte keine Pfändung, er hatte einen Job. Trotzdem: Als Angeklagter wirkte er, als habe das Unglück ihn und nicht die Opfer getroffen. Seine Befragung musste abgebrochen werden. „Er hat hyperventiliert“, hieß es knapp. Am Donnerstag geht der Prozess weiter.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 27.06.2008)
www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz;art126,2559912
Die Freundin des Reichelt-Killers spricht in BILD Ich liebe ihn, auch wenn er ein Mörder ist
Von NICOLE BIEWALD
Berlin – Sie hockt im Treppenhaus, ein Häufchen Elend. Cindy M. (22) aus Prenzlauer Berg will nicht glauben, was ihr Freund getan hat. Kurz vor Weihnachten schlitzte Marico T. (22) einem Menschen eiskalt die Kehle auf, tötete fast auch sein zweites Opfer.
Marico T. hat gestanden. Doch die Freundin des Reichelt-Killers, der morgen wieder vor Gericht stehen wird, sagt: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das getan hat. Er ist doch so ein lieber Mensch...“
Cindy M. (22), die Freundin des Supermarkt-Killers Marico T. (22)
Brutaler Mörder, fürsorglicher Ziehvater – die beiden Gesichter des ehemaligen Supermarkt-Kassierers.
Der überlebende Filialleiter Frank U. (45) schilderte im Prozess: „Er wollte kein Geld, er bestand nur noch aus Wut. Im Laden sollte keiner überleben, der ihn kennt.“
Seine Freundin sagt: „Er hat meinem Sohn die Flasche gegeben, ihn in den Schlaf gesungen. Es will nicht in meinen Kopf, dass er jemanden ermordet hat.“
Vor zwei Jahren haben sich die beiden kennengelernt.
Cindy M.: „Ich war im 5. Monat schwanger, von einem anderen Mann. Marico wollte trotzdem mit mir zusammen sein.“
Am 21. Oktober 2006 kam der kleine Jason zur Welt. „Marico war dabei, hat meine Hand gehalten. ‚Ich will der Vater für dein Kind sein‘, hat er zu mir gesagt.“
Am 18. Dezember 2007, drei Tage vor dem Blutbad, hat Cindy M. ihren Freund zum letzten Mal gesehen. „Wir haben uns gestritten, nur noch SMS geschrieben. Ich habe gemerkt, dass irgendetwas mit ihm nicht stimmt...“
Wegen 5000 Euro Schulden will Marico T. die Reichelt-Filiale in Reinickendorf überfallen, dabei Wachmann Ugur U. († 20) getötet haben. Ihm droht lebenslange Haft.
Cindy M. zu BILD: „Ich liebe ihn, auch wenn er ein Mörder ist. Wenn er verurteilt wird, werde ich auf ihn warten.“
Sich in die Gefühlswelt anderer Menschen einfühlen zu können, ist nicht gleichbedeutend damit, ihnen damit auch zu helfen. So kann sich jemand in die Gefühlswelt hungernder Menschen in Afrika einfühlen zu können, ohne dass damit diesen Menschen geholfen wäre. Oder es werden kurzfristig kostenlose Lebensmittellieferungen in die Hungergebiete organisiert, die letztlich mit zu der Mentalität beitragen, man bräuchte selbst nichts für die Lösung aufgestauter Probleme tun, irgendwer wird sich schon um mich kümmern und wenn sich niemand kümmert, dann kann man eben nichts machen.
Im Bereich der Psychotherapie kann Carl Rogers sicher als einer der bekanntesten Empathietherapeuten bezeichnet werden.
Gesprächstherapie
Psychotherapeuten sah Rogers von Grund an das Gute im Menschen. Zitat: Der Mensch ist gut.
Er verbalisiert das, was der Klient ausgedrückt hat - auch vor allem in Bezug auf die Gefühle - so dass dieser sich im Idealfall vollkommen verstanden fühlt: „Ja, genau so habe ich es gemeint.“
Durch das tiefe Verstehen kann sich der Klient mit der Zeit öffnen und neben seinen negativen Gefühlen auch positive Gefühle entdecken. Der Berater hilft dem Klienten auch hier, diese positiven Gefühle bewusst wahrzunehmen, er akzeptiert sie in gleicher Weise wie vorher die negativen Gefühle.
Diesem Prozessschritt folgt die Entwicklung positiver Impulse und kleiner Schritte mit neuen Erfahrungen unter dem Eindruck dieser positiven Impulse. Schließlich entwickelt der Klient Einsicht in sein so sein, wie er ist, und kann nun mit dem Berater daran gehen, zu überlegen, wie und was er ändern möchte. Die Funktion des Beraters besteht darin, „die verschiedenen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu klären und die Angst und die Mutlosigkeit, die das Individuum fühlt, anzuerkennen. Seine Funktion ist es nicht, zu einem bestimmten Ablauf zu drängen oder Ratschläge zu erteilen“ (Carl Rogers: Die nicht direktive Beratung. München 1972; Original: Counselling and Psychotherapie. Boston, 1942 S. 47f).
http://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Rogers
Ob der Therapieansatz von Rogers, so wie er hier unter Wikipedia kurz dargestellt ist, geeignet ist, nachhaltige Veränderungen beim Klienten zu befördern, ist allerdings zweifelhaft. Man kann eher vermuten, dass der empathische Therapeut mit der Zeit magenkrank wird, weil er ständig und langandauernd bestrebt ist, dem Klienten auf seinen Wegen zu folgen, muten sie auch noch so abwegig an.
Empathiemangel ist keine Frage des Bildungsgrades. Auch bei vielen Richtern bis hin zum Oberlandesgericht oder dem Bundesverfassungsgericht scheint eine Störung der Empathiefähigkeit vorzuliegen, anders kann man sich jedenfalls so manchen richterlichen Beschluss nicht erklären
Beispiel
Einem im Land Brandenburg tätig gewesenem Umgangspfleger versagte der 10. Senat des Oberlandesgerichts Brandenburg - zugleich 2. Senat für Familiensachen unter den Richtern Prof. Wolfgang Schael, Berger und Gutjahr mit sechs-, bzw. fünfseitigem Beschluss vom 7. Februar 2008 (10 WF 217/07) und 10 WF 238/07 vom 7. Februar 2008, die vom Umgangspfleger für seine geleistete Tätigkeit gegenüber der Justizkasse beantragte Vergütung in Höhe von 1330,32 € und 526,30 € (bei einem Stundensatz von 33,50 €), wobei die urteilenden Richter "großzügigerweise" einen Betrag von 23,98 € für erstattungsfähig erklärten. Die Richter begründen die Zurückweisung des Vergütungsantrages über 1.832,64 € damit, dass der Umgangspfleger zwar "durch Beschluss des Familiengerichts vom 19.7.2006 bestellt" wurde, vom Vormundschaftsgericht aber "erst am 14.12.2006 wirksam bestellt worden" sei.
Auch "aus Gründen des Vertrauensschutzes ist es nicht geboten, dem Umgangspfleger eine Vergütung bereits im Hinblick auf die Tätigkeiten, die er vor seiner Bestellung durch das Vormundschaftsgericht am 14.12.2006 entfaltet hat, zu bewilligen ... Da der Beschwerdeführer berufsmäßig tätig geworden ist, musste er wissen, dass er nicht wirksam bestellt war", schrieben die drei wackeren Richter dem Umgangspfleger ins Stammbuch.
Der Umgangspfleger hatte - als Berufsanfänger in dem Bereich der Umgangspflegschaften, einer dem Gericht zur Verfügung stehenden Intervention, die die Mehrzahl der deutschen Familienrichter noch nie angeordnet hat, vor diesen beiden Fällen erst eine einzige Umgangspflegschaft geführt, so wie das bei Berufsanfängern nun mal so ist, dass sie irgendwie auch einen ersten Fall übernehmen müssen, so etwa ein Friseur beim Haareschneiden oder ein Familienrichter, der seinen ersten Fall bearbeitet. Unsere drei wackereren Richter vom 10. Senat des Oberlandesgerichts Brandenburg - zugleich 2. Senat für Familiensachen sahen das aber womöglich anders.
Nachdem der Umgangspfleger die beiden Beschlüsse des Oberlandesgerichtes Brandenburg mit denen ihm seine Vergütung versagt wurde erhielt, war er infolge des dadurch ausgelösten Schocks mehrere Tage mehr oder weniger paralysiert, bzw. traumatisiert. Sollte er im Vertrauen auf die Korrektheit der Bestellung durch zwei sicherlich erfahrene Familienrichter an zwei Brandenburger Familiengerichten umsonst für das Bundesland Brandenburg gearbeitet haben, währenddessen diverse brandenburgische Politiker mehr oder weniger ungehindert von der brandenburgischen Justiz seit Jahren Millionenbeträge der Steuerzahler/innen im Märkischen Sand versickern lassen?
Wie auch immer. Nachdem der ich sich solcherart benachteiligt sehende Umgangspfleger seinen ersten Schock überwunden hatte, kam ich ins Gespräch mit ihm. Der Umgangspfleger war noch voller Wut über das ihm widerfahrene. Ich entwickelte Empathie mit seinem Schicksal und machte ihn auf die Methode der Gewaltfreien Kommunikation nach Marschall B. Rosenberg mit dem Kerngedanken der Empathie aufmerksam. Nach und nach wurde der Umgangspfleger ruhiger und gelassener und konnte schließlich voller Empathie an die Richter Prof. Wolfgang Schael, Berger und Gutjahr denken, die es ihm durch ihre beiden Beschlüsse ermöglichten, nicht nur vorerst auf 1.832,64 € verzichten zu dürfen, sondern auch bis an den Rand seiner emotionalen Belastbarkeit zu kommen, von der schon Konrad Adenauer auf eigene Erfahrungen anspielend meinte: "Bittere Stunden formen den Mann" oder Walter Ulbricht am 9. Juni 1953 den historischen Satz geprägt haben soll: "1945 standen wir ein Schritt vor dem Abgrund. Heute sind wir zwei Schritte weiter."
Nun war ich ganz glücklich, dass mein Empathietraining mit dem Umgangspfleger gute Wirkung zeigte, er also bereit schien, den Weg des Loslassens und auch des inneren Dankes an die Richter Prof. Wolfgang Schael, Berger und Gutjahr zu gehen, die ihm eine solche Grenzerfahrung ermöglcihten. Doch ich hatte mich leider getäuscht. Der Umgangspfleger sagte am nächsten Tag zu mir, er werde eine Gegendarstellung an das Oberlandesgericht senden, in der Hoffnung, dass diese den Vertrauensschutz, den er als Umgangspfleger für die Durchführung seiner Tätigkeit beanspruchen könne, denn schließlich war er von zwei gut bezahlten Berufsrichtern am Familiengericht zum Umgangspfleger bestellt worden, von denen zu erwarten wäre, dass sie schon von Amts wegen dafür gesorgt hätten, auch gleich die förmliche Bestellung am Vormundschaftsgericht zu veranlassen. Sollte der zuständige Familiensenat dieser Argumentation zwecks Haushaltssanierung des Landes Brandenburg oder wichtiger Rechtsgüter nicht folgen wollen, würde der Umgangspfleger Amtshaftung gegenüber dem Land Brandenburg geltend machen, denn von den beiden Berufsrichter hätte erwartet werden können, dass sie dem Umgangspfleger wenigstens auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen Bestellung durch das Vormundschaftsgericht hätten, wenn nicht sogar von Amts wegen eine solche zu veranlassen.
Da war ich dann doch ganz schön traurig, dass es meiner auf Empathie mit der Brandenburgischen Justiz und hier im besonderen mit den Richtern am 10. Senat des Oberlandesgerichts Brandenburg - zugleich 2. Senat für Familiensachen orientierenden Haltung, so erging wie den sprichwörtlichen Perlen, die vor die Säue (hier also der sogenannten Umgangspflegersau) geschmissen werden. Daher packte ich den Umgangspfleger voller Wut am Kragen und schüttelte ihn so heftig, dass er seitdem mit einer Querschnittslähmung im Rollstuhl sitzt. Das hat er nun davon, dass er sich nicht empathisch zeigen wollte.
Mehr zum Thema Empathie:
Jay Haley: Die Jesus-Strategie. Die Macht der Ohnmächtigen; 3. Aufl. 2007, Carl-Auer Verlag
Peter Nink: Empathie - und dann? In: MultiMind. NLP aktuell. Zeitschrift für professionelle Kommunikation; 04/2003, S. 31-34
Marshall B. Rosenberg: Gewaltfreie Kommunikation: Aufrichtig und einfühlsam miteinander sprechen. Paderborn, 5. überarb. und erw. Auflage 2004
Empowerment
Mit Empowerment bezeichnet man Strategien und Maßnahmen, die geeignet sind, den Grad an Autonomie und Selbstbestimmung im Leben von Menschen oder Gemeinschaften zu erhöhen und es ihnen ermöglichen, ihre Interessen (wieder) eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten und zu gestalten. Empowerment bezeichnet dabei sowohl den Prozess der Selbstbemächtigung als auch die professionelle Unterstützung der Menschen, ihre Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen. Wörtlich aus dem Englischen übersetzt bedeutet Empowerment „Ermächtigung“ oder Bevollmächtigung.
Der Begriff Empowerment wird auch für einen erreichten Zustand von Selbstverantwortung und Selbstbestimmung verwendet; in diesem Sinn wird im Deutschen Empowerment gelegentlich auch als Selbstkompetenz bezeichnet.
Der Begriff Empowerment entstammt der amerikanischen Gemeindepsychologie und wird mit dem Sozialwissenschaftler Julian Rappaport (1985) in Verbindung gebracht.
Empowerment bildet in der Sozialpädagogik/psycho-sozialen Arbeit einen Arbeitsansatz ressourcenorientierter Intervention.
http://de.wikipedia.org/wiki/Empowerment
Wenn man sich die Praxis, nicht nur im ländlichen Raum ansieht, so scheint die Idee des Empowerment an einigen Orten und bei nicht wenigen Fachkräften noch nicht angekommen zu sein. Statt dessen findet man nicht selten althergebrachtes Machtgebaren, akademischen Dünkel, Scheuklappendenken, Entwertung von Lebensbiographien und individuellen Wegen und ein ungebremstes Bedürfnis nach Kontrolle. Der Umgang dieser Fachkräfte mit den Klienten sieht dementsprechend aus. "Wer sich wehrt, kommt an den Herd" hieß es früher. Heute attestiert der Gutachter dem als Kindesvater definierten Klienten querulatorische Züge und der Mutter, die sich der Meinung des narzisstischen Gutachters nicht unterwirft, das Kindeswohl aus dem Auge verloren zu haben.
Eskalation
Eine Eskalation ist ein zirkulärer Prozess, bei dem die jeweiligen Aktionen und Re-Aktionen an Intensität zunehmen, bis einer der beiden Protagonisten aufgibt, eine Pattsituation hergestellt ist oder einer der beiden Protagonisten eliminiert wird.
Ethik
Im systemisch-konstruktivistische Ansatz geht es in erster Linie um Erklärungen und das Verständnis von Wechselwirkungen in einem beliebig definierten System. In der systemischen Familientherapie bezieht sich das auf beliebig definierte menschliche System, so etwa eine Familie, ein Arbeitsteam oder die freiwilligen und unfreiwilligen Mitglieder in einem familiengerichtlichen Verfahren (Eltern, Richter, Rechtsanwälte, Verfahrenspfleger, Jugendamtsmitarbeiter, Gutachter, Jugendamtsmitarbeiter, Umgangspfleger, Rechtspfleger etc.)
Ethische Frage sind keine originären Fragen des systemisch-konstruktivistischen Ansatzes. Gleichwohl spielen ethische Fragen eine große Rolle, denn der systemisch-konstruktivistische Ansatz findet in einem ethisch definierten und ständige in Bewegung befindlichen Raum statt. Denken wir etwa an die frühere Behandlung von Homosexualität als einer psychischen Krankheit, von der - so Paul Watzlwick - mit einem Federstrich Millionen von Menschen "geheilt" wurden, als man diese "Krankheit" auf Grund veränderter gesellschaftlicher Anschauungen aus der einschlägigen amerikanischen Nomenklatur ICD 10 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) strich.
Der systemisch-konstruktivistische Ansatz versteht sich - soweit zu sehen - als ein humanistisch orientierter Ansatz. Das ist keine Selbstverständlichkeit, denn zum einen sind inhumane und elitäre Tendenzen gerade unter Psychologen weit verbreitet, so findet man bei sogenannten psychologischen Sachverständigen sehr viele hochgradig neurotische Machtmenschen, die aufgrund des gerichtlich beanspruchten Wahrheitsmonopols und der damit einhergehenden Tendenz zur Infantilisierung der sich an das Gericht wendenden oder sonst wie mit dem Gericht in Kontakt kommenden Bürgerinnen und Bürger (Eltern). Das Gericht ist hier - den einlullenden Worten der Justizministerin nicht etwa Schutzgarant der menschlichen Würde, sondern gerade zu das Gegenteil, autoritär-destruktive Zuchtanstalt. Diese harte Urteil kann man sogar gegenüber dem Bundesverfassungsgericht aussprechen, das gegenüber den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern oft eine Ignoranz an den Tag legt, das sich einem die Nackenhaare sträuben. Das fängt schon damit an, dass die meisten Verfassungsbeschwerden vom Bundesverfassungsgericht ohne jegliche Begründung als "unbegründet" zurückgewiesen werden, mithin unterstellt wird, die Verfassungsbeschwerde Einreichenden hätten die Ausarbeitung und Einreichung der Verfassungsbeschwerde aus Jux und Dallerei getan oder gar um den überbezahlten Bundesrichtern das Leben schwer machen.
Die wenigsten Beschwerdeführer können sich glücklich fühlen, eine Begründung für die Zurückweisung ihrer Beschwerde zu bekommen, so wie etwa die gegen den Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau Berlin-Schönefeld Beschwerdeführenden, die sich von den drei urteilenden Richtern Papier, Bryde und Schluckebier in mehrfacher Wiederholung über angeblich fehlende Voraussetzungen belehren lassen müssen,
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen nach § 93a Abs. 2 BVerfGG hierfür nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 90, 22 <24 ff.>).
5Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG. Sie wirft keine verfassungsrechtlichen Fragen auf, über deren Beantwortung ernsthafte Zweifel bestehen. Die Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).
...
Die Verfassungsbeschwerde hat jedoch insgesamt keine Aussicht auf Erfolg, wobei es teilweise schon an der Einhaltung des Begründungserfordernisses nach § 23 Abs. 1 Satz 2 und § 92 BVerfGG mangelt.
1. Die Möglichkeit einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht hinreichend dargetan.
...
b) Bei Anwendung dieser Grundsätze ist die Möglichkeit einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG nicht ersichtlich.
...
b) Nach diesem Maßstab ist die Möglichkeit einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht hinreichend dargetan.
...
3. Eine mögliche Verletzung von Art. 14 Abs. 3 GG wird von den Beschwerdeführern ebenfalls nicht hinreichend dargetan.
...
4. Eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG ist nicht feststellbar.
...
5. Eine Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist ebenfalls nicht feststellbar.
...
b) Bei Anwendung dieser Maßstäbe auf den vorliegenden Fall kann eine Verletzung der sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden Schutzpflicht nicht festgestellt werden.
...
6. Die Möglichkeit einer Verletzung von Art. 11 GG ist nicht hinreichend dargetan.
...
7. Eine mögliche Beeinträchtigung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ist auf der Grundlage des Vortrags der Beschwerdeführer ebenfalls nicht erkennbar.
...
8. Schließlich ist auch eine mögliche Verletzung des Beschwerdeführers zu 9) in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht hinreichend dargetan.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Beschlüsse vom 20. Februar 2008
– 1 BvR 2722/06; 1 BvR 2389/06 –
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080220_1bvr272206.html
Man kann nun zu dem Bauvorhaben stehen wie man will, das ständige Gerede der drei Bundesrichter vom Fehlen "hinreichender" Gründe und ähnlichem Wortgeklingel, stärkt letztendlich die Demokratieverdrossenheit, weil die Menschen sich von den Richtern am Bundesverfassungsgericht nicht ernst genommen fühlen. Die Richter Bundesverfassungsgericht tragen so, ob gewollt oder nicht, dazu bei, Ohnmachtgefühle der Menschen und die Überzeugung zu bestärken, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine Art Gummiband ist, das nur den Mächtigen zum Nutzten gereicht.
Experten
Der Experte, so kann man definieren, zeichnet sich durch eine vergleichsweise höhere Sachkunde und Kompetenz aus, als der Durchschnittsbürger aber auch als jemand, der eine vergleichbare Grundausbildung hat, dem aber die Erfahrung und die spezielle Sachkunde fehlt. So kann etwa eine forensischer Psychologe als Experte für die Frage der Glaubhaftigkeitsbegutachtung gelten.
So wird beispielsweise der Psychologe Max Steller als Experte angesehen und deshalb in schwierigen Strafrechtsprozessen gern hinzugezogen.
"Ich habe gelogen"
Wende im Holzklotz-Prozess
24.03.2009
Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf bricht Nikolai H. erstmals sein Schweigen: Er habe ein falsches Geständnis abgegeben - ein Gutachter hält indes das Geständnis für glaubwürdig.
Der wegen des tödlichen Holzklotzwurfs von einer Autobahnbrücke angeklagte Nikolai H. will aus Angst vor Entzugserscheinungen ein falsches Geständnis abgelegt haben. Im Prozess vor dem Oldenburger Landgericht wurden am Dienstag zum ersten Mal Briefe des 31-Jährigen an seinen Verteidiger verlesen.
Darin weist H. jede Schuld von sich und erklärte, sich ein Geständnis bei der Polizei nur ausgedacht zu haben. Er habe bekannt werden wollen und sei zudem von den Beamten unter Druck gesetzt worden. "Ich habe nichts auf die Autobahn geworfen." Polizisten hätten ihm bei seiner Verhaftung nicht erlaubt, die Ersatzdroge Methadon einzunehmen, die er im Kühlschrank gehabt habe.
Er werde erst vom Polizeiarzt Methadon bekommen, hätten sie gesagt. Er solle besser mit ihnen reden, dann bekomme er Kaffee und Zigaretten. Andernfalls werde er bis zum Abend in den Keller gesperrt. Aus Angst vor Entzugserscheinungen habe er dann mit ihnen gesprochen. "Ich unterschrieb alles, was sie mir hinlegten", schrieb er.
Der Vorsitzende Richter kommentierte die Schreiben unter anderem mit den Worten, der Angeklagte stehe mit seiner Darstellung ziemlich einsam da. Schon früher hatten Polizisten im Prozess erklärt, bei den Vernehmungen von H. sei es immer mit rechten Dingen zugegangen. Darüber hinaus zeigte er sich verwundert, dass der Anwalt zwei Briefe des Angeklagten aus den Monaten Januar und Februar erst jetzt überreichte.
Am Dienstag sollte ursprünglich ein Sachverständiger zur Glaubwürdigkeit des Angeklagten aussagen. Überraschend legte der Verteidiger von H. aber die Schreiben vor. Er forderte, die Briefe in dem Gutachten zu berücksichtigen.
Gutachter: Geständnis ist glaubwürdig
Damit stehen nun die Briefe des mutmaßlichen Holzklotz-Werfers gegen die Einschätzung eines Gutachters: Denn am Dienstag wurde außerdem die Meinung eines Psychologen zu der Glaubwürdigkeit des Angeklagten eingeholt. Der wiederum hält das Geständnis des mutmaßlichen Holzklotz-Werfers bei seiner polizeilichen Vernehmung für glaubwürdig. "Es spricht nichts gegen die Richtigkeit des Geständnisses", sagte der Berliner Psychologe Max Steller vor dem Landgericht Oldenburg.
Nach Ansicht des Berliner Psychologen enthält die Schilderung von Nikolai H. bei der Polizei viele Details, die damals in der Öffentlichkeit noch nicht bekanntgewesen seien - etwa das Verhalten des Ehemanns des Opfers unmittelbar nach dem Verbrechen. "Das Geständnis muss eine Erlebnisgrundlage haben."
...
http://www.sueddeutsche.de/panorama/151/462764/text/
Dass aber auch Experten oder solche die dafür angesehen werden, irren, wird oft vergessen:
Kölner Stadt-Archiv: Experten fanden Risse harmlos
von Christoph Driessen
Prozess: Leihgeber des eingestürzten Kölner Stadtarchivs werfen der Stadt vor, Alarmzeichen ignoriert zu haben.
Schon im November 2008 zeigten sich in der Kellerdecke des Stadtarchivs verdächtig breite Risse. (Archiv-Foto: Kölner Stadt-Anzeiger/Hennes)
Köln. Acht Monate nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs ist die Katastrophe erstmals vor Gericht aufgerollt worden. Mehrere Leihgeber, die dem Archiv Unterlagen anvertraut hatten, warfen der Stadt eine grobe Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht vor. Ein Urteil wurde gestern noch nicht verkündet. Der Vorsitzende Richter Reinhold Becker zeigte jedoch Verständnis für die Stadt Köln. Als einige Monate vor dem Einsturz Risse im Gebäude aufgetreten seien, habe die Stadt mehrere Experten zurate gezogen. Diese hätten alle gesagt, dass keine Gefahr bestehe. „Viel mehr kann man als Laie doch nicht tun“, so der Richter.
Das Historische Stadtarchiv Köln galt bis zu seinem Einsturz am 3. März als eines der größten Kommunalarchive Europas. Es umfasste 30 Regalkilometer an Dokumenten, darunter 65 000 Urkunden ab dem Jahr 922, 1800 mittelalterliche Handschriften und Evangeliare, 10000Testamente und die Protokolle des Kölner Stadtrates seit 1320. Außerdem lagerten in dem bunkerähnlichen Gebäude 800 Sammlungen und Nachlässe, darunter die des Komponisten Jacques Offenbach und des Schriftstellers Heinrich Böll.
Zu den wertvollsten Stücken zählen die Verbundbriefe von 1396, eine Art Verfassung der Stadt Köln, die 400 Jahre lang gültig blieb. Sie sind inzwischen ebenso geborgen wie zwei Handschriften des Kirchenlehrers und Universalgelehrten Albertus Magnus (1200-1280).
Louis Peters, Anwalt der Leihgeber
Das Historische Archiv war am 3.März eingestürzt, zwei Menschen starben. Es galt als eines der bedeutendsten Kommunalarchive Europas. In dem Zivilverfahren vor dem Landgericht Köln geht es nicht um die Frage, wer für den Einsturz verantwortlich war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt hier noch. Als sicher gilt nur, dass der Ausbau der U-Bahn dazu beigetragen hatte. Das jetzt begonnene Verfahren soll klären, ob die Stadt den Einsturz hätte voraussehen können und folglich verpflichtet gewesen wäre, die Archivschätze auszulagern.
Der Anwalt der Leihgeber, Louis Peters, verwies auf ein Interview der Archivleiterin Bettina Schmidt-Czaia kurz nach dem Einsturz. Auf die Frage, ob sie mit dem Schlimmsten gerechnet habe, antwortete sie: „Wir im Archiv schon.“ Peters sagte, damit sei das Verfahren eigentlich schon zu Ende, er müsse recht bekommen. Richter Becker maß dem Interview jedoch wenig Bedeutung bei.
In dem Verfahren klagen drei Leihgeber: Einmal Dorothea von Wittgenstein, die dem Archiv ihre Familienchronik als Leihgabe zur Verfügung gestellt hatte – es ging darin zum Beispiel um den ersten Präsidenten des Festkomitees Kölner Karneval, Heinrich von Wittgenstein. Dann die Brüder Oliver und Mario König, die zahlreiche Dokumente zu ihrem Vater René König (1906-1992) – einem bedeutenden Soziologen – in die Obhut des Archivs gegeben hatten. Und schließlich der Regisseur Franz-Josef Heumannskämper, der dem Archiv den Nachlass seines 1995 gestorbenen Lebensgefährten, des Baritons William Pearson, verkauft hatte.
Die Leihgeber wollen ihre Dokumente, Briefe, Fotos oder Tonbänder wiederhaben. Peters: „Wir sagen: Zeug zurück!“ Falls die Sachen beschädigt sind, soll die Stadt sie bis Ende nächsten Jahres restaurieren. Sollten sie verloren sein, fordern die Leihgeber Schadenersatz.
Mittlerweile sind 85 Prozent der Archivbestände geborgen, doch praktisch jedes Stück muss restauriert werden. Wo sich welches Dokument befindet und in welchem Zustand es ist, kann die Stadt in den meisten Fällen gar nicht sagen. Die geretteten Unterlagen lagern zurzeit in anderen Archiven in unterschiedlichen Städten. Auch das ist laut Peters inakzeptabel. „Die waren nicht nur vor dem Einsturz schlecht organisiert, die waren es auch nachher“, sagte er.
Nachdem sich das Gericht vertagt hatte, war sich Kläger Heumannskämper ganz sicher, dass der Richter die Klagen abschmettern wird: „Ein abgekartetes Spiel.“
17. November 2009 - 19:02 Uhr
http://www.wz-newsline.de/?redid=681505
Familiengeheimnisse
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Freitag, 10. Juni 2005 15:03
An:
Betreff:
Sehr geehrter Herr ... ,
nach einem kurzen Telefonat mit Ihrem Kollegen schreibe ich Ihnen mein Anliegen, in der Hoffnung, Sie können mir helfen.
Ich bin 42 Jahre alt, männlich und habe mich immer wieder gefragt warum ich kein gutes Verhältnis zu meinem Vater habe. Meine zwei Schwestern jünger und älter als ich, hatten immer mehr zu sagen und auch mehr Zuneigung und Anerkennung erhalten, von beiden Elternteilen. Da ich keinerlei Ähnlichkeit mit meinem Vater habe und außerdem wie Hobbys, Essen und trinken oder sonstige Verhaltensweisen verschiedener nicht sein konnten, habe ich immer wieder mal verlauten lassen, ironischer Weise, dass ich im Krankenhaus verwechselt worden sei. Diesbezüglich wurde sich auch nie darüber geäußert. Wie dem auch sei gab es immer wieder Ungerechtigkeiten die mich wahnsinnig aufgeregt haben. Wenn ich Sie darauf hin angesprochen habe, hieß es immer nur, uns kannst du glauben wie wollen nur das Beste für Dich. Da ich meine Eltern respektierte, ehrte und ich auch keine Alternative sah, glaubte ich alles. Da die Ungerechtigkeiten immer mehr zu nahmen was auch das Erbe angeht, denn meine Eltern sind nicht mehr so jung wie Sie sich vorstellen können, habe ich von einem Gerücht gehört das aussagt, das ein Kind unehrlich sei und die Ehe meiner Eltern damals fast zerbrochen wäre, sich aber irgendwie geeinigt hatten. Darauf hin habe ich einen DNA- Test ohne Einverständnis meiner Eltern in Auftrag gegeben. Dieser Test sagt aus das zu 99,9% mein angegebener Vater nicht mein biologischer Vater ist. Daraufhin habe ich meine Mutter mittlerweile dreimal angesprochen. Das Ergebnis war, dass sie alles verneint mich unter Druck gesetzt, beschimpft hat und gleichzeitig wissen wollte wer so etwas gesagt hätte, das wäre Rufmord. Da mir dieser Konflikt sehr nahe geht und ich diese Angelegenheiten diplomatisch und auch ohne Anschuldigung meiner Mutter lösen wollte, habe ich Ihr bei unseren dritten Gespräch den Test gezeigt was Sie überhaupt nicht berührte. Nach der bitte sie solle sich öffnen sagte sie nur das das alles aus der Luft gegriffen wäre. Daraufhin habe ich meiner Mutter gesagt dann frage ich andere ältere Leute aus unserer Nachbarschaft die müssen ja auch was wissen. Sie beschimpfte mich mit der Aussage “du kleines Schwein willst mich erpressen“. Zusätzlich wollte ich sie zu einem neuen Vaterschaftstest bewegen was sie wiederum mit der Aussage “das kommt gar nicht in Frage das würde eine ganze Familie zerstören“ verneinte.
Einst ist mir jetzt klar geworden, dass alle Fragen die ich seit meiner frühsten Kindheit mit mir herumtrage, beantwortet sind. Ich gehe davon aus das mein Vater alles weiß.
Da er sehr konservativ ist, kann ich froh sein so aus seiner Sicht, das er mich mit groß gezogen hat, denn geliebt hat er mich nie.
... was kann ich tun, was für Rechte und Mittel stehen mir zur Verfügung um diese Sache auf zu klären oder habe ich vielleicht gar keine Rechte?
Einst ist sicher, ich möchte jetzt nach vierzig Jahren gemeinster ungerechter Behandlung und Lügen, die Wahrheit erfahren…….
Ich hoffe von Ihnen bald zu lesen und bedanke mich im voraus für Ihre Mühe.
Mit freundliche Grüßen
...
Literatur:
Niemann, Beate: "Bruno Sattler - mein `unschuldiger` Vater", In: "Horch und Guck", Heft 48, 4/2004 - www.buergerkomitee.org
Beate Niemann schreibt über ihren Vater Bruno Sattler, von dem sie bis 1989 annahm, dass er zu Unrecht von 1947 bis 1972 in der DDR in Haft war und dort auch starb. Erst nach der Öffnung der Stasiarchive in Folge der Wende in der DDR begann sie eine ausführliche Recherche zu ihrem Vater, wobei sich herausstellte, dass ihr Vater Leiter der Gestapo in Belgrad war und die Vergasung von über 8000 jüdischen Frauen und Kinder leitete. Bruno Sattler hat darüber hinaus eigenhändig Menschen ermordet. In der Zeit als Bruno Sattler die Mordaktion leitete, war seine Frau schwanger. Das Kind das dann geboren wurde war Beate Niemann.
Reich, Günter: "`Bei uns war das alles ganz anders` - Familiengeheimnisse und Familienmythen"; In: "Kontext", 2001, Heft 1, S. 5-19
Fiktion
Fiktion (lat. fictio, „Gestaltung“, „Personifikation“, „Erdichtung“ von fingere „gestalten“, „formen“, „sich ausdenken“) bezeichnet die Schaffung einer eigenen Welt durch Literatur, Film, Malerei oder andere Formen der Darstellung sowie den Umgang mit einer solchen Welt. Bei Fiktion handelt sich es um eine bedeutende Kulturtechnik, die in weiten Teilen der Kunst zum Einsatz kommt.
Zur Erklärung von Fiktion werden in der Literatur- und Kunsttheorie unter anderem fehlender Wahrheitsanspruch und mangelnde Übereinstimmung mit der Realität herangezogen. Es gibt viele unterschiedliche Ansätze, Fiktion zu erklären. Eine allgemein akzeptierte Theorie der Fiktion gibt es bis heute nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fiktion
Im Familienrecht wird oft mit Fiktionen gearbeitet. So gibt es den Begriff des fiktiven Einkommens, mit dem einem als barunterhaltspflichtig angesehenen Elternteil fiktiv unterstellt wird, er könne, wenn er denn nur wolle, dieses oder jene Einkommen erzielen. Zu diesem fiktiven - tatsächlich also nicht vorhandenen Einkommen - wird dann vom Gericht eine Unterhaltsschuld festgesetzt (Schuldtitel). Die betreffende Person wird so zum Schuldner eines Betrages den sie tatsächlich gar nicht zur Verfügung hat. Das fiktiv unterstellte Einkommen dient dazu, den Unterhaltsschuldner dazu zu bewegen, zukünftig Unterhalt zu zahlen, um dadurch eine Anhäufung von Schulden zu vermeiden. Zudem kann der Gläubiger versuchen, bei einer späteren Zwangsvollstreckung in das Vermögen oder Einkommen des Schuldners, die inzwischen auf Grund der Unterstellung eines fiktiven Einkommens aufgelaufenen Schulden beizutreiben. Ob dies volkswirtschaftlich Sinn macht, erscheint zweifelhaft, möglicherweise sind die gesellschaftlich zu tragenden Kosten höher als der monetäre Nutzen, den diese Prozedur verursacht.
Eine Sonderform der Fiktion sind Symbole, so etwa eine Zahl oder ein Geldschein. So symbolisiert ein Geldbetrag einen bestimmten Anteil am gesellschaftlichen Reichtum. Das Symbol Geldschein kann ich gegen einen real vorhanden Gegenstand, z.B. ein Brot tauschen.
Rechtsbegriffe wie das sogenannte Kindeswohl oder die Kindeswohlgefährdung werden oft dazu verwendet, eine Fiktion darüber zu schaffen, wie es wirklich sei.
Fiktionen können auch rechtliche Bestimmungen sein, so etwa der §1671 BGB, der unterstellt, der Entzug des Sorgerechtes oder eines Teiles des Sorgerechtes für einen Elternteil, könnte gegenüber der Belassung des rechtlichen Zustandes dem Wohl des Kindes am besten dienen.
§ 1671 BGB (Übertragung der Alleinsorge nach bisheriger gemeinsamer elterlicher Sorge bei Getrenntleben der Eltern)
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, daß ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1. Der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, daß das Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
2. zu erwarten ist, daß die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
(3) ...
Dem Wohl des Kindes dient aber in erster Linie die Befriedung des familiären und elterlichen Konfliktes, die mit dem Entzug des Sorgerechtes in der Regel nicht zu erreichen ist. Die Befriedung des familiären und elterlichen Konfliktes ist, in Anlehnung an Brecht, das einfache, das schwer zu machen ist. Und da wir uns aus verschiedenen Gründen davon scheuen, das einfache, das schwer zu machen ist, zu tun, benutzen wir Instrumente wie den Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB um uns in der Fiktion bewegen zu können, wir hätten das richtige getan.
Literatur:
Christine Künzel: "Zwischen Fakten und Fiktionen: Überlegungen zur Rolle des Vorstellungsvermögens in der richterlichen Urteilsbildung", In: "Zeitschrift für Rechtssoziologie", Heft 1/2004, S. 63-77
Fremdbestimmung
Hamburg
Messerattacke im Jugendamt: 39-Jährige muss in Psychiatrie
Das Landgericht Hamburg hat am Freitag die dauerhafte Unterbringung einer 39-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Die Mutter von drei Kindern hatte Anfang April eine Sachbearbeiterin des Jugendamts Hamburg-Eimsbüttel mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Die Täterin leidet seit Jahren an einer Psychose und ist einem Gutachten zufolge eine Gefahr für die Allgemeinheit. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherungsverwahrung, nachdem die Schuldunfähigkeit der Frau geklärt war.
Gefangen in Wahnvorstellungen
"Mir kommt es so vor, als ob ich ein Signal bekommen hätte und automatisch gehandelt habe", sagte die früher drogenabhängige 39-Jährige vor Gericht. Kurz nach dem Messerangriff hatte sie geäußert, die Tat tue ihr "schrecklich leid". Die psychiatrische Gutachterin nannte die Tat ein "Geschehen, das eine lebenslange Vorgeschichte hat". Die 39-Jährige fühlte sich gefangen in einem System von Wahnvorstellungen.
Mindestens zehn Mal zugestochen
Die Täterin hatte sich vom Jugendamt ungerecht behandelt gefühlt. Sie packte Anfang April zwei Messer und eine Schreckschusspistole in einen Rucksack und ging in Begleitung ihrer 19-jährigen Tochter zum Amt. Die 55-jährige Sachbearbeiterin, die laut NDR 90,3 als einfühlsam gilt, habe der 39-Jährigen mitgeteilt, dass sie ihre drei Jahre alte Tochter seltener besuchen dürfe. Daraufhin stach die 39-Jährige offenbar mindestens zehn Mal mit einem 25 Zentimeter langen Messer auf die Sachbearbeiterin ein und traf sie an Armen, Beinen und am Oberkörper.
Stand: 01.08.2008
www1.ndr.de/nachrichten/hamburg/messerattacke102.html
Die Täterin leidet seit Jahren an einer Psychose, wird in der obenstehenden Meldung behauptet. Woher will man aber wissen, dass die Täterin an einer Psychose leidet? Hat sie das etwa jemandem mitgeteilt? Hat Hitler an einer Psychose gelitten oder hat er sich einfach gefreut, Herrscher und Henker von Millionen von Menschen zu sein.
Die traditionelle Sozialarbeit fühlt sich dem Gedanken des unmündigen Klienten (Patienten) verbunden. Danach ist der Klient ein Mensch, der im Gegensatz zum Sozialarbeiter (Psychologen, Sozialpädagogen oder Richter), nichts weiß, nichts richtig macht, außer wenn er es fremdbestimmt so macht, wie die Fachkraft es gerne hätte.
Die Fachkraft bestimmt, was der Patient hat: Der Patient hat eine Psychose. Da es aber nicht ausreichend ist, wen der Patient eine Psychose hat, bestimmt die Fachkraft, das er an die Psychose nicht nur hat, sondern auch auch noch an ihr leidet, denn was wäre eine Psychose ohne fremdbestimmtes Leiden? Man stelle sich nur einmal vor, Christus, der bekanntlich größenwahnsinnig war und glaubte er wäre der Sohn Gottes, was ein deutliches Zeichen für eine schwere Psychose ist, hätte am Kreuz nicht gelitten, sondern wäre froher Stimmung gewesen und hätte die Umstehenden aufgefordert, sich auch einmal an ein Kreuz nageln zu lassen, weil das so schön ist. Das Christentum hätte sich in der Folge nicht weiter verbreitet und wir wären heute womöglich alle Mohammedaner oder Hindus.
Man könnte nun meinen die Zuschreibung einer Psychose als einer Art Krankheit, würde ausreichen, um den Patienten zum Schweigen zu bringen. Dummerweise tut der Patient dies in den seltensten Fällen. Statt dessen führt der Patient sich querulatorisch auf, wie das Watzlawick so schön mit einer Geschichte der Psychiatrie erläutert hat, befolgt die Anordnung der Fachkraft nicht oder fuchtelt gar mit einem Messer herum, nur weil die "einfühlsame" Fachkraft der Patientin mitteilt, diese dürfe ihr Kind nicht mehr so oft sehen. Gesunde Menschen, die nicht an einer Psychose leiden, würden sich für eine solche Mitteilung bedanken, denn sie könnten die freigewordene Zeit endlich mal dafür nutzen, ihre Wohnung aufzuräumen oder die Steuererklärung fertig zu machen.
Gefühle
Der Systemtheorie und einer ihrer praktischen Anwendungen, der systemischen Therapie wird nachgesagt, sie wüsste zum Thema Gefühl nicht viel zu sagen, bzw. wäre an dieser Stelle mehr oder weniger nutzlos. Als "wirkliche" Sachwalter der Gefühle fühlen sich traditionell die Psychoanalytiker, bzw. die tiefenpsychologische Psychotherapeuten berufen. Diese /innen forschen seit Siegmund Freud "tief im Innern" des Menschen nach verdrängten oder unbewussten Gefühlen, so jedenfalls die spekulative Behauptung. Und wenn so ein Psychoanalytiker so richtig ins spekulieren gekommen ist, was er bekanntlich sehr gut kann und wofür er auch von den Krankenkassen die höchsten Stundensätze mit gut 90 € bekommt, dann bläst er seine Spekulationen auch gleich noch unter das gläubige Volk, bzw. traktiert mit seinen Glaubenssätzen gutgläubige und ahnungslose "Patienten".
So sagt der Analytiker zu seinem als Opfer auserkorenen Patienten - zur Not tut es aber auch ein anderer Mensch, der gerade vorüberkommt:
Du hast ein Problem damit, dass Du dran leidest, dass Du Deine Gefühle nicht wahrnimmst. Aber ich bin da und kann Dir helfen. Du musst nur auf mich hören, dann wirst Du Deine Gefühle fühlen, Dein Leiden wird beendet und Dein Problem wird gelöst.
Der Analytiker stellt hier gleich drei unbewiesene Behauptungen auf.
1. Der Patient hätte ein Problem.
2. Der Patient würde leiden.
3. Der Patient würde seine Gefühle nicht wahrnehmen.
um sich gleich darauf als Retter in der von ihm selbst erfundenen Notstandssituation zu präsentieren.
Der Analytiker präsentiert sich hier als eine Art moderner Inquisitor. So wie früher der Inquisitor und seine Folterknechte die vermeintlichen Hexen und Ketzer so lange traktierten, bis diese aussagten von Teufel besessen zu sein, was der Inquisitor dann gewöhnlich mit der Beendigung der Folter und mit dem Flammentod honorierte, oder wie in dem Film von Tengis Abuladse "Die Reue" der politische Dissident so lange traktiert wird, bis er bereitwillig und selbst davon überzeugt, erklärt, er hätte einen Spionagetunnel von Bombay bis nach London gebaut, so müht sich unser zeitgenössischer Analytiker damit ab, seinen Patienten seine Sicht auf die Welt unterzujubeln.
Der normal begabte Patient, der ja für sein Glück etwas tun will, spürt nun tief in sich hinein, ohne allerdings auf die verdrängen Gefühle zu stoßen. Da er aber seinen Analytiker, der viele Jahre Lehranalyse hinter sich hat und dafür und für sonstige analytische Belehrungen eine Unmenge von Geld ausgeben hat, nicht enttäuschen will, sinniert unser Patient nach, welchen Gefühl der Analytiker gerne sehen will. Als er merkt, der Analytiker will ihn gerne traurig sehen - vermutlich damit der Analytiker ihn dann aufmuntern kann und so seine Wichtigkeit beweist - aktiviert der Patient seine Traurigkeitsgefühle, grad so wie man beim Lachyoga die Lachgefühle aktiviert.
Nun sind alle froh, der Patient und der Analytiker. Doch die Freude hält nicht lange an. Der Analytiker will nun in noch tiefere Bewusstseinsschichten seines Patienten eindringen. Dies hat etwas phallisch-eindringendes, gut möglich, dass der Analytiker ein wenige erfreuliches Sexualleben hat und sein Bedürfnis nach Penetration nun ins analytische sublimiert.
Unser Patient / unsere Patientin ist willig. Schließlich ist er / sie als gelernter Deutscher mit christlichem Glaubensfundament zur Bereitschaft zu Leiden großgezogen worden. Der Patient kommt so immer mehr ins Leiden, was den Analytiker immer mehr anspornt, in tiefere Bewusstseinsschichten seines geliebten und gehassten Patienten einzudringen.
Dies würde nun mit fortschreitender Eskalation zu einem manischen Rausch des Analytikers oder zur völligen Erschöpfung und Depression seines Patienten führen. Doch glücklicherweise ist der Patient nur drei mal die Woche für je eine Stunde bei seinem Analytiker, so dass ihm zwischendurch genügend Zeit zur Erholung für die nächsten Therapiestunde bleibt.
Ganz anders dagegen der Systemiker, noch dazu wenn er dem radikalen Konstruktivismus Watzlwicks anhängt. Er behauptet, Gefühle sind eine Konstruktion, genauer gesagt, eine Wirklichkeit zweiter Ordnung, denn ein Gefühl hat man noch nie gesehen, noch nie geschmeckt, noch nie gerochen, noch nie gehört, noch nie gemessen und noch nie angefasst. Es ist also ein Phantom. Sicher, man kann sein eigenes Gefühl fühlen, ob es aber das gleiche Gefühl ist, dass auch ein anderer fühlt bleibt prinzipiell offen, daher auch die permanente Verwirrung zwischen den Menschen, wo der eine behauptet (insbesondere wenn er Psychoanalytiker ist), er könne besser fühlen als der andere, was dieser fühlen würde.
Der Systemiker bleibt dagegen auf dem Boden der überprüfbaren Tatsachen und benennt andere Phänomene als Phänomene und nicht als Wirklichkeit erster Ordnung. Der Systemiker ist es gewohnt, mit Phantomen zu arbeiten, da er davon ausgeht, dass der Mensch sich an Phantomen orientiert, grad so wie ein Börsianer noch nie all das Gold, die Kohle, den Stahl und die Baumwolle gesehen hat, die er täglich an der Börse kauft und verkauft. Phantome kennt man schon seit Hunderten von Jahren. Noch im 19. Jahrhundert machte sich in Berlin eine Gruppe honoriger Leute - unter ihnen ein Mann mit dem Johann Wolfgang Goethe im fernen Weimar im Clinch lag - auf den Weg, um ein Spukphänomen im Forsthaus Tegel aufzuklären, was wie beim Psychoanalytiker aber vergeblich war. Dies veranlasste den Dichterfürst Goethe in seinem "Faust" zu dem kleinen Seitenhieb: Hier spukt`s ja wie im Forsthaus Tegel.
Wer diese Anekdote nicht kennt, wird über den wunderlichen Satz Goethe`s rätseln und gar meinen man müsste Goethe psychoanalytisch sezieren.
Systemisch gesehen sind Gefühle Bedürfnisinformationen oder Kommunikationsmittel. Das Gefühl von Hunger löst eine Suche nach nahrhaften aus, sei es beim Baby die mütterliche Brust oder beim Erwachsenen der Blick in die Speisekammer. Fehlt dem Individuum die Möglichkeit sich selbst zu verköstigen, wie etwa beim Baby, fängt es an zu muckern und wenn dies nicht zur Darreichung der mütterlichen Brunst oder eines passenden Ersatzes führt, zu schreien.
Ist jemand traurig (Sender) signalisiert das anderen Menschen, hier wünscht jemand Zuwendung. Dies kann beim Empfänger das Gefühl auslösen, wichtig zu sein, und z.B. Trost zu spenden. Menschen mit Helfersyndrom sind hier besonders leicht ansprechbar. Bei anderen Menschen wiederum löst die Botschaft "Ich bin traurig, sei bei mir" das Gefühl einer Bedrohung und damit das Bedürfnis nach Distanz aus.
Gefühle zeigen gilt heute als Gebot der Stunde. In jeder Seifenoper im Fernsehen geht es um die Aktivierung von Gefühlen, da fließen ungehindert die Tränen, selbst Männer werden rührselig. Systemisch gesehen eine völlig nutzlose Aktion, denn es gibt keinen realen Kommunikationspartner des Fernsehzuschauers. Dennoch kann es im Einzelfall gesund sein, da auf diese Weise bestimmte physiologische Funktionen, die offenbar evolutionär angelegt sind, betätigt werden und der Organismus in Fluss kommen kann.
Andererseits soll man möglichst nur sozial erwünscht Gefühle zeigen. Zeigt sich jemand von seiner kalten Seite, so löst das in der Regel bei seinem Gegenüber Abwehr aus. Er oder sie macht auf der Stelle kehrt, knallt die Tür ordentlich ins Schloss, um so sein Gefühl von Ärger und Verletztheit auszudrücken.
Gefühl und Verantwortung
Früher herrschte das Gefühl vor, Wissenschaft, Technik und neue Sitten würden ein glückseliges Zeitalter hereinbrechen lassen. Diese Hoffnung ist enttäuscht worden. Überall sind die Menschen enttäuscht.
Schon oberflächlich gesehen gibt es also Grund, die Dinge kurz und klein zu schlagen, nicht diesen oder jenen Teil des Systems zu zerstören (zum Beispiel die herrschende Klasse), sondern das Ganze en bloc, denn es verspricht nichts mehr, es hat sich in seiner bestehenden Form als unassimilierbar erwiesen. Dieses Gefühl findet sich, in wechselnden Graden der Klarheit, sogar im Gewahrsein.
Frederick S. Perls; Paul Goodman; Ralph F. Hefferline: “Gestalttherapie. Grundlagen“, dtv, 1979, S. 139
Das Menschen ihre Gefühle nicht immer offen zeigen, hat auch mit Verantwortung oder dem Versuch eine sozial passende Balance zu finden, zu tun. Empfinde ich das Gefühl von Ärger und zeige dies offen nach außen, so löst dies notwendiger Weise eine Reaktion bei meinem Gegenüber aus, denn man kann nicht nicht miteinander kommunizieren, wie Watzlawick so schön gesagt hat. Aber auch wenn ich meinen gefühlten Ärger zu verbergen suche, so etwa wenn ich versuche, meinem Gesichtsausdruck betont neutral zu halten, oder gar zu lächeln (soziales Maske), obwohl ich am liebsten zuschlagen würde, kommt das bei meinem Gegenüber an. Wir trauen dem Dauerlächler / der Dauerlächlerin nicht und machen wenn möglich einen Bogen um ihn / sie, da wir nicht recht wissen, woran wir mit ihm / ihr sind und wohl auch ahnen, dass sich hinter dem Lächeln eine große Wut verbirgt, deren Zielscheibe wir nicht werden wollen.
In der Entwicklung vom Baby zum Erwachsenen lernen die Menschen mit ihren Gefühlen umzugehen und sie mehr oder weniger gut zu benutzen. Nicht auszudenken, wenn die Erwachsenen sich genau so wie die Babys verhalten würden. Man stelle sich nur das Geschrei in der Schlange einer Kantine vor, wo die hungrigen Mitarbeiter/innen des Deutschen Bundestages auf ihr Essen warten. Der Erwachsene hat gelernt, Gefühle zu entfalten oder klein zu halten, wie es jeweils sinnvoll erscheint.
Der Choleriker hat dies in Teilbereichen nicht gelernt. Er braust sofort auf, wo andere sachlich reagieren. Ihm kann es nicht schnell genug gehen, dass man ihm seine Bedürfnisse befriedigt. Wie seine beflissene Ehefrau (Helfersyndrom) es auch anstellt, nie kann sie gut genug sein.
Der Melancholiker ist im Gefühl der Frustration hängen geblieben. Stellt man ihm ein halbvolles Glas Wein hin, dann beklagt er sich, dass er in seinem Leben immer nur halbvolle Gläser bekäme.
Dei buddhistischen Meister betonen dagegen den Weg des sich nicht identifizieren. Identifikation schafft Leid. Wir können nichts festhalten. Wer festhält, wie es Erich Honecker krampfhaft tat, den bestraft das Leben, mit Verlust der Reputation oder der Ämter oder einen Flug aus der inneren in die äußere Emigration nach Chile.
Sich nicht identifizieren, heißt nicht, keine Gefühle zu haben, Roboter zu sein, sondern den Augenblick und seine Bedeutung für sich selbst wahrzunehmen und anzuerkennen, auszuhalten oder zu genießen.
Und zu dem Augenblick gewandt. Verweile doch, du bist so schön, heißt es in Goethes Faust.
Den Augenblick als Wirklichkeit und menschliche Illusion zu begreifen, sich selbst zu Wandeln und sich selbst treu zu bleiben.
Gegenseitigkeit
Wie du mir, so ich dir, heißt es im Volksmund und getreu diesem Grundsatz handeln hochstrittige Eltern im Familienkonflikt. Du hast mir mein Glück, meinen Lebenstraum und meinen Glauben zerstört, dafür zerstöre ich jetzt dein Glück, deinen Lebenstraum und deinen Glauben.
Es gibt aber auch die positive Variante, wie man sie bei Liebenden vorfindet. Ich fühle mich von dir so beschenkt, daher will ich dich auch beschenken.
Menschen messen der Balance von Geben und Nehmen eine hohe Bedeutung zu. Was denn jeweils die Balance sei, wird von den verschiedenen Akteuren unterschiedlich definiert (konstruiert). Unterschiedliche Wertvollstellungen, Charakteristika, Motive und Bedürfnisse sorgen für ständige Irritationen und Bestrebungen die als gestört empfundene Balance auszugleichen. Bisweilen arten diese Bemühungen um die Herstellung einer Balance in handfeste Kämpfe oder auch Krieg aus, so etwa im sogenannten Rosenkrieg verfeindeter Parteien oder Clans.
vergleiche hierzu:
Literatur: Boszormeny-Nagy, I.; Spark, G.M. (1981). Unsichtbare Bindungen. Die Dynamik familiärer Systeme
Gehirnforschung
Deutschen Präventionstag im Mai 2010
Vortrag: „Was prägt uns, Wissen oder Erfahrung“?
Prof. Dr. Gerald Hüther, Neurobiologe an der Universität Göttingen, 36 min:
http://www.praeventionstag.de/nano.cms/de/Dokumentation/Details/XID/878?XDirectID=448#Film
Gestalttherapie
"... Corporal Jones geht auf Patrouille in die Wüste. Er verliert den Weg, kommt aber endlich, erschöpft, im Camp an. Sein Freund Jimmy freut sich, ihn zu sehen, und platzt gleich mit der wichtigsten Neuigkeit heraus, dass während Jones` Abwesenheit dessen Beförderung durchgekommen sei. Jones starrt ihn mit glasigen Augen an, murmelt `Wasser` und sieht eine schmutzige Pfütze, die man gemeinhin übersehen würde, er fällt daneben auf die Knie und versucht sie aufzuschlürfen, steht aber im gleichen Augenblick würgend auf und taumelt zum Brunnen in der Mitte des Lagers. Später bringt ihm Jimmy die Sergeantenstreifen und Jones fragt: `Was soll ich damit? Ich bin kein Sergeant.` `Ich habe dir doch von deiner Beförderung erzählt, als du ins Lager kamst!` `Nein, das stimmt nicht` `Natürlich, sei doch nicht so blöde!` `Ich habe es nicht gehört.`
Er hat es wirklich nicht gehört. Er war in diesem Augenblick für alles taub und blind, außer für Wasser. Genau eine Stunde zuvor, in der Wüste, war er von einem feindlichen Flugzeug angegriffen worden. Er hatte schnell Deckung gesucht. Also hatte er das Flugzeug gehört. Das Wasser hatte nicht seine ganze Aufmerksamkeit verlangt.
Wir sehen hier die Hierarchie der Prioritäten: Die akute Bedrohung war stärker als der Durst, der Durst stärker als der Ehrgeiz. Alle verfügbaren Kräfte wurden für die dominante unvollendete Situation eingesetzt, bis diese vollendet war und die nächste Aufgabe Priorität beanspruchen konnte."
Frederick S. Perls; Paul Goodman; Ralph F. Hefferline: “Gestalttherapie. Grundlagen“, dtv, 1979, S. 62/63
Gesundheit
Was ist Gesundheit? Die Abwesenheit von Krankheit.
Was ist Krankheit? Die Abwesenheit von Gesundheit.
Da steh ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor, lässt Goethe seinen Faust sagen.
Zwar bin ich gescheiter als all die Laffen,
Doktoren, Magister, Schreiber und Pfaffen;
führt Faust seine Rede fort und verkündet:
Es möchte kein Hund so länger leben!
Drum hab ich mich der Magie ergeben,
Ob mir durch Geistes Kraft und Mund
Nicht manch Geheimnis würde kund;
Daß ich nicht mehr mit saurem Schweiß
Zu sagen brauche, was ich nicht weiß;
Daß ich erkenne, was die Welt
Im Innersten zusammenhält,
Schau alle Wirkenskraft und Samen,
Und tu nicht mehr in Worten kramen.
Die Laffen, Doktoren, Magister, Schreiber und Pfaffen; sind bis heute leider nicht ausgestorben, sondern pflegen ihr steuerfinanziertes Brauchtum an Hochschulen, Universitäten und Krankenhäusern, und beglücken die anderen Menschen mit ihren Auffassungen, wie die Welt wirklich ist, wer normal und wer verrückt ist, wer gesund und wer krank ist.
Beim "Euthansieprogramm" und bei der "Endlösung der Judenfrage", der millionenfachen Ermordung für lebensunwert erklärter Menschen in der Zeit des deutschen Nationalsozialismus, konnten zwischen 1933 und 1945 die Laffen, Doktoren, Magister, Schreiber und Pfaffen; ihrer Auffassung von Gesundheit in Tötungsprogramme umsetzen. Dies offen umzusetzen, wird ihnen im demokratischen Rechtsstaat unserer Tage verwehrt, doch bestimmte individuell wichtige Bedürfnisse wie die der zwanghaften und neurotischen Einteilung der Menschen in "gesund" und "krank" werden dabei nur verdrängt oder sublimiert. Weit verbreitet dürfte das Selektionsbedürfnis in "gesund" und "krank" in verkleideter Form als "moderne Wissenschaft" erscheinen. Ärzte, Psychiater und in neuerer Zeit zunehmend auch Psychologen nehmen sich der Etikettierung an. Die für die Bezahlung dieser Etikettenkleber erforderlichen finanziellen Mittel stellen zu einem großen Teil paradoxerweise diejenigen bereit, die schließlich als krank erklärt werden. Oder wie Brecht schreibt:
Im Gleichschritt der Trommel marschieren die Kälber.
das Fell für die Trommel liefern sie selber
Wenn man schon die unbeweisbare und fixe Idee von Gesundheit und Krankheit nimmt, könnte man wenigstens fragen: Wer ist eigentlich gesund und wer ist eigentlich krank? Die systemische Theorie hat dafür auch den nützlichen Begriff des "Indexpatienten" bereitgestellt. Der Indexpatient ist der von den anderen (den vermeintlich gesunden) identifizierte Kranke. Wenn wir das auf das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft erweitern, können wir die Frage stellen, wer ist eigentlich gesund und wer ist krank? Ist Adolf Hitler der kranke Führer eines kranken Volkes, sind die ermordeten Widerstandkämpfer Hans und Sophie Scholl gesund in kranker Umgebung?
David L. Rosenhahn: "Gesund in kranker Umgebung", In: "Die erfundene Wirklichkeit. Wie wissen wir, was wir zu wissen glauben? Beiträge zum Konstruktivismus."; Piper, 1981, 17. Auflage 2004, S. 111-138
Glaubenssätze
Zweifel ist keine angenehme Voraussetzung aber Gewissheit ist eine absurde.
Voltaire
1694-1778
Glaubenssätze sind Sätze, die auf dem Glauben auf ihre Richtigkeit beruhen, die jedoch nicht daraufhin geprüft werden, ob sie im Konkreten auch zutreffen.
Kriselt es in einer Partnerschaft oder Familie und die Frau schlägt ihrem Mann vor, eine Paarberatung oder Familienberatung in Anspruch zu nehmen, bekommt sie oft den bei Männern sehr beliebten Glaubensatz zu hören:
Das bringt doch alles gar nichts. Da kann mir so wie so niemand helfen.
Ein wunderbarer Glaubenssatz, der noch dazu den Vorteil bietet, dass er jederzeit bestätigt werden kann, in dem der Mann, nachdem ihm die Frau dessen Teilnahme an einer Erstsitzung mühsam abgerungen hat, in der Beratung zeigt, dass der Berater oder Therapeut keine Ahnung hat, bzw. diesen auflaufen lässt und somit der "Beweis" erbracht ist, "dass das doch sowie so alles nichts nützt" - eine selbsterfüllende Prophezeiung.
Und hinterher kann dann der Mann - so wie in Erftstadt geschehen - seine Ehefrau, seinen Sohn und sich selbst erschießen, womit wieder einmal bewiesen wäre, dass es keinen Ausweg gab.
Arzt tötet Ehefrau, Sohn und sich selbst - Fünfjähriger überlebt
Familientragödie in Erftstadt
Blutige Familientragödie in Erftstadt: Ein 47-jähriger Allgemeinmediziner hat in der Nacht zum Dienstag (16.05.06) seine Frau, seinen zehnjährigen Sohn und sich selbst erschossen.
Der Tatort
Kurz vor Mitternacht gab es den ersten Hinweis auf das Familiendrama im Ortsteil Dirmerzheim - vom Täter selbst. Der Arzt alarmierte telefonisch die Rettungsleitstelle, forderte mehrere Notärzte an. Als sich kurz darauf Polizisten dem Haus vorsichtig näherten, entdeckten sie durch das Wohnzimmerfenster eine auf dem Boden liegende Leiche. In dem Wohnhaus offenbarte sich dann das ganze Ausmaß der Tragödie. Die Ehefrau und der Arzt lagen erschossen im Untergeschoss. Für den zehnjährigen Sohn, der wie sein Bruder in seinem Bett im Obergeschoss lag, kam jede Hilfe zu spät. Sein fünfjähriger Bruder wurde schwerverletzt in eine Kölner Klinik eingeliefert. Er ist mittlerweile außer Lebensgefahr.
Familiäre Probleme
Familientragödie in Erftstadt
[WDR aktuell (16.05.06); 1'39] "Das muss eine Kurzschlusshandlung gewesen sein", meint eine ältere Passantin kopfschüttelnd. Sie selbst sei mit der Familie befreundet, ihre Söhne kennen den im Dorf beliebten Mediziner gut. Die Polizei vermutet als Motiv für die Tat familiäre Probleme.
"Nach derzeitigem Erkenntnisstand erschoss der Mann zunächst seine Frau, dann seinen zehn Jahre alten Sohn und schließlich sich selbst", sagte ein Polizeisprecher wdr.de. Die mutmaßliche Tatwaffe, eine Pistole, fanden die Beamten im Haus. Der 47-Jährige war als Jäger legal im Besitz von Schusswaffen.
Stand: 16.05.2006
Aber auch sogenannte Fachkräfte sind wahre Meister im Formulieren von Glaubenssätzen. So wählt der Diplom-Psychologe und ehemalige Leiter der christlichen Lebensberatungsstelle Neuwied, Matthias Weber für einen Aufsatz zum Thema familiengerichtlich ausgetragener Konflikte den Titel:
"Eltern bleiben Eltern!? - oder: Warum eine gute Idee manchmal scheitern muss"
Matthias Weber in: "Kind-Prax", 4/2002, S. 120-125
Nun fragt man sich allerdings, wieso - nach Ansicht Weber`s eine gute Idee manchmal scheitern muss? Vielleicht weil Weber Mitarbeiter einer christlichen Beratungsstelle war und an die Vorbestimmung durch den lieben Gott glaubt. Dann hätte er vielleicht besser als Pfarrer gearbeitet, anstatt seinen Nihilismus als Leiter einer Familienberatungsstelle zu pflegen.
Wie Glaubenssätze entstehen
Um so länger studiert, um so länger die Lehrmeinung des Professors kritiklos und willig introjiziert, um so stärker im Glauben mit dem der Student dann nach "erfolgreichem" Abschluss seines Studiums auf die ahnungslose Menschheit losgelassen wird. So wundert es dann auch nicht, den festen Glauben an die Richtigkeit und Wirklichkeit einmal formulierte Axiome oft bei Gutachtern, Familienrichter und anderen Fachkräften anzutreffen. Dies sei Juristen noch verziehen, diese halten sich ohnehin oft an Paragraphen fest, von denen sie zu meinen scheinen, diese würden die Wirklichkeit sein und nicht umgekehrt ein in Worte gegossener Reflex auf vermeintliche Wirklichkeit. Doch sogenannten Gutachtern, die fast immer ein Studium der Psychologie absolviert haben und damit als vermeintliche Experten der menschlichen Psyche und des menschlichen Denkens zertifiziert worden sind, kann man Axiomengläubigkeit auf keinen Fall nachsehen.
Glaubenssatz 1
Jugendamtsmitarbeiter helfen Trennungsfamilien oder Familienrichter suchen nach einem gerechten Urteil.
Glaubenssatz 2
Familiengerichtlich tätige Gutachter sind psychologische Experten und haben umfangreiche Kenntnisse psychodynamischer und systemischer Zusammenhänge. Sie können herausfinden wie die Wirklichkeit wirklich ist.
vergleiche hierzu:
Paul Watzlawick: "Die erfundene Wirklichkeit". Wie wir wissen, was wir zu wissen glauben. Beiträge zum Konstruktivismus", Piper Verlag, München, 1985
Glaubenssatz 3
Familiengerichtlich tätige Gutachter haben Ahnung von Psychologie und psychodynamischen und familiendynamischen Zusammenhängen und Interaktionen oder auch es gibt keine Gutachter die gestörter sind, als die Menschen, die sie im Auftrag des Gerichtes begutachten sollen.
Glaubenssatz 4
Kinder die aus dem Haushalt der Eltern genommen werden und ins Kinderheim kommen, werden zu guten Menschen
Der Vampir aus Berlin. Jetzt spricht seine Mutter
Mein Sohn, das Monster. Er will Frauen auffressen
Von FRANK SCHNEIDER und PETER ROSSBERG
Immer wieder hat ihr Sohn zu ihr gesagt: „Ich will Frauen auffressen! Denn ich hasse alle Frauen! Ich hasse Frauen, weil du eine Frau bist, Mutter! Du hast mich ins Heim gesteckt...“
Melja A. (38) stehen die Tränen in den Augen, als sie zugibt: „Mein Sohn wurde zu einem Monster! Doch ich halte zu ihm, ich werde immer für ihn da sein...“
Sie ist die Mutter von Mertino A. (18), dem „Vampir von Karow“.
Der junge Mann steht derzeit vor dem Landgericht Cottbus. Im Juni 2007 fiel er in einem Heim in Berlin-Karow eine Pädagogin an, wollte in ihren Hals beißen, ihr Fleisch essen. Wenig später stach er mit einer Schere auf einen Pädagogen ein – und leckte sein Blut auf (BILD berichtete).
Exklusiv in BILD erzählt die Mutter des Vampirs, wie ihr kleiner süßer Junge zu einem Monster wurde.
Der Vampir aus Berlin. Jetzt spricht seine Mutter
Melja A. (38) hofft, dass ihr Sohn wieder gesund wird
Melja A. zieht ein Passfoto aus ihrer Geldbörse: ein siebenjähriger Junge, glattes, pechschwarzes Haar, langer Pony, süßes Lächeln. Sie streichelt über das Foto. „Ich habe ihn immer bei mir“, flüstert sie. „Er ist doch mein Junge! Auch wenn er so was Schreckliches gemacht hat.“
Mertino A. wurde im Kosovo geboren. Im Bürgerkrieg. „Mein Mann und ich flohen nach Deutschland, als Mertino ein Jahr war. Wir lebten hier nur als geduldete Flüchtlinge, durften nicht arbeiten, teilten uns mit zehn Familien eine Dusche.“
Melja A. bekam zwei weitere Söhne, doch Familienglück kannte sie nicht. „Mein Mann hat uns verprügelt. Meistens ging er auf Mertino los.“ Sie haute ab. Doch schnell wuchs ihr alles über den Kopf: drei Kinder, kaum Geld, das fremde Land.
„Das Jugendamt und die Lehrer rieten mir, Mertino für ein paar Monate ins Heim zu geben, bis ich alles geregelt hab. Da war er acht. Doch als er nach Hause kam, war er aggressiv, verprügelte seine Brüder.“
Mertino kam wieder ins Heim. Und wurde noch aggressiver. „Der Leiter sagte zu mir: ‚Wir machen einen tollen jungen Mann aus ihm, er wird eine Ausbildung machen, mit 18 kann er wieder zu Ihnen.‘“ Ihre Stimme wird hart. „Und was ist daraus geworden? Sie haben ihn zum Monster gemacht!“
Mertino hatte seiner Mutter schon vor der Tat von perversen Tagträumen berichtet. „Er sagte mir am Telefon: ‚Ich träume davon, Menschenfleisch zu essen und Menschenblut zu trinken!‘ Und zwar nicht nachts im Schlaf, sondern tagsüber würde er davon träumen. Ich war so schockiert!“
Er erzählte ihr von Horrorfilmen, die ihm darauf „Appetit“ gemacht hätten... „Wie kann das sein, dass Jugendliche in einem Heim solche Filme gucken dürfen?“, klagt die Mutter an.
Und berichtet weiter: „Ich erzählte alles dem Heimleiter, doch der nahm es nicht ernst...“ Wenige Monate später machte ihr Sohn seine Phantasien wahr!
Jetzt ist Mertino A. in einer psychiatrischen Anstalt. Jeden Tag telefoniert sie mit ihm. „Er muss Medikamente nehmen, redet wieder normal. Er bereut die Tat.“ Die Hoffnung einer Mutter, hinter der Bestie wieder ihren Sohn zu finden.
09.02.2008
http://www.bild.de/BILD/berlin/aktuell/2008/02/09/vampir/mutter-spricht.html
Glaubensatz 5
Pflegeeltern sind Eltern, die Kinder in ihren Haushalt aufnehmen und gut pflegen, weil deren leibliche Eltern dazu nicht in der Lage sind und man diesen daher die Kinder wegnehmen musste.
Pflegemutter unter Verdacht
Fünfjährige stirbt nach schweren Misshandlungen
Familiendrama in Wuppertal: Ein fünfjähriges Mädchen ist offenbar von seiner Pflegemutter zu Tode misshandelt worden. Die 38-Jährige wurde unter dringendem Tatverdacht von der Polizei festgenommen.
Wuppertal - Die Frau soll am Freitag dem Haftrichter vorgeführt werden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Der Wuppertaler Dezernent für Soziales und Jugend, Stefan Kühn, reagierte betroffen auf die Nachricht. "Wir sind geschockt über die menschliche Tragödie, die sich in unserer Stadt abgespielt hat", sagte er.
Das Kind war am Dienstag von Notarzt und Feuerwehr in die Kinderklinik im Stadtteil Barmen eingeliefert worden. Auf dem Weg dorthin hatten die Rettungskräfte Reanimationsmaßnahmen vorgenommen. Dennoch sei die Fünfjährige wenig später in der Klinik gestorben. Eine Obduktion ergab, dass das Mädchen auf gewaltsame Weise zu Tode kam.
Über die Art der Verletzungen wollte sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen bislang nicht äußern. Er machte auch keine Angaben darüber, wie lange das Kind schon bei der Pflegemutter lebte.
Auch der Sozialdezernent erklärte, man könne wegen des laufenden Verfahrens nichts Näheres sagen. Er betonte jedoch, es gebe in Wuppertal ein strikt geregeltes Verfahren für die Auswahl von Pflegeeltern. "Wir haben da einen klaren Kriterienkatalog", sagte Kühn.
jdl/AP
20. März 2008
Tödliche Ignoranz
Ein Kind verhungert, zwei sind lebensgefährlich unterernährt. Die Pflegeeltern werden wegen Mordes verurteilt. Kontrolliert hatte sie das Jugendamt nicht. Dagegen klagt jetzt ein Opfer
Die Welt, 14. Oktober 2004
von Catrin Barnsteiner und Michael Mielke
Es gibt eine Geschichte über das Ende von Alexander, erzählt von seiner Pflegemutter vor Gericht. Kurz bevor das Kind starb, wollte es Leberwurstbrot essen. Und Milch trinken. Es fror. Sein Pflegevater - ein angehender Waldorfpädagoge - soll sich zu ihm gelegt haben. Seine Pflegemutter machte sich Sorgen, sagte sie, ob ein Leberwurstbrot und etwas Milch nicht vielleicht zuviel durcheinander für den Jungen wären. Wenige Stunden später war das Kind tot. Verhungert. Weil es vorher monatelang nur Wasser und Brot bekam, wie sein Bruder Alois und Andreas, ein weiteres Pflegekind. Diese beiden überlebten. Knapp.
Das war im November 1997. Heute ist Andreas 15 Jahre alt, und er klagt gegen das damals zuständige Jugendamt wegen Verletzungen der Amtspflicht auf Schmerzensgeld. Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das den Fall heute höchstrichterlich entscheidet, wird er nicht erscheinen. Es gibt nur diese Fotos, die damals von der Polizei gemacht wurden. Da hatte Andreas das Gesicht eines Greises und wog gerade mal 11,8 Kilogramm. Der Chefarzt der Kinderklinik in Waiblingen sagte, er habe "in der Bundesrepublik solche Kinder noch nicht gesehen. Nur Haut und Knochen, eingesunkene Wangen, eingesunkene Gesäße." Er mußte an Bilder aus Somalia oder Biafra denken.
Der Fall im schwäbischen Beutelsbach, unweit von Stuttgart, wirft Fragen auf. Wie weit soll die Kontrolle des Jugendamts bei Pflegefamilien gehen? Wieviel Kontrolle ist nötig, damit die Kinder sich als vollintegrierte Familienmitglieder entwickeln können, ohne ständig an ihre Besonderheit erinnert zu werden? Professor Wolfgang Krüger, Sprecher des Bundesgerichtshofs, spricht von einem Präzedenzfall. Der Vorwurf, ein Jugendamt habe versagt, weil es Pflegeeltern nicht genügend kontrolliert habe, sei vor dem obersten deutschen Gericht noch nicht verhandelt worden.
Der Fall, das sind drei Jungen, die in einer Pflegefamilie lebten. Alexander, fünf Jahre alt, starb dort. Er war verhungert. Sein Bruder Alois - er war sechs Jahre alt und wog nur zehn Kilogramm - und Andreas konnten gerettet werden. Über die Pflegeeltern sagte der Richter später: "Sie sammelten Kinder wie andere Leute Puppen." Für die Pflege der Jungen hatten die damals 33 Jahre alte Kinderpflegerin Ulrike R. und ihr 39 Jahre alte Ehemann Klaus R. monatlich knapp 1700 Euro erhalten. Außerdem gab es sogenannte Tageskinder; an manchen Tagen waren es bis zu acht. Bei dem Strafprozeß gegen die Pflegeeltern waren 1999 dann die Details ans Licht gekommen: Alois, Andreas und Alexander bekamen nur trockenes Brot und Wasser. Einer der Jungen, so heißt es, sei einmal nachts weggelaufen, um in einer Gaststätte um Reste zu betteln. Auch im Mülleimer seiner Schule wühlte er nach Essensresten. Wenn Besuch kam, mußten sie sich in einem abgedunkelten Raum aufhalten. Am besten im Bett, die Decke bis zum Kinn hochgezogen. Schließlich, im Sommer 1997, wenige Monate vor dem Tod des kleinen Alexander, wurden sie von den Nachbarn gar nicht mehr gesehen.
Ganz anders erging es den drei leiblichen Kindern der Familie: Sie hatten Computer, Hifi-Anlagen und zwei Pferde. Sie waren gesund. Als Alexander starb, waren seine Augen verdreht, sein Bauch gebläht, er konnte nicht mehr sprechen, sich kaum noch rühren. Und als am 27. November 1997 dann schließlich doch ein Rettungsarzt gerufen wurde, war es zu spät.
Beutelsbach in Baden-Württemberg, 8000 Einwohner, direkt in den Weinbergen gelegen. Das Haus, in dem die Familie damals wohnte, ist zweistöckig und liegt ein bißchen zurückgesetzt, hinter einem Garten. Es ist ein großes Haus mit einem großartigen Ausblick - und es ist ein Schandfleck für die Nachbarschaft. Weil es die Nachbarn immer wieder daran erinnert, was war.
Ein Mann, der seinen Namen nicht nennen will, wohnt nicht weit von dem Haus mit der Nummer 21. Nein, sagt er, und es klingt wütend. Nein, man konnte es nicht sehen, nein, wirklich nicht, die Buben waren immer gut angezogen, nicht verlottert, nein, niemand hat das geahnt. Niemand hätte es ahnen können. Er sagt all das, obwohl man die Frage für diese Antwort noch nicht gestellt hat. Aber vielleicht hat er sich die Frage schon oft genug selbst gestellt.
Die Frage wäre gewesen: "Ist Ihnen denn damals nichts aufgefallen?" Dann packt der Nachbar die Reporterin am Handgelenk und ruft erregt: "Sie sehen auch unterernährt aus, hören Sie, Sie sind viel zu dünn. Und ich rufe auch nicht das Jugendamt oder die Polizei, verstehen Sie? Es gibt Kinder, die sind eben dünn. Das ist Veranlagung." Er hat auch eine Bekannte, die direkt neben dem Haus der Familie gewohnt hat. Und die, sagt er, und es klingt verzweifelt, würde immer alles bemerken. Etwa wenn bei ihm, am anderen Ende der Straße, die Rolläden nachmittags noch nicht hochgezogen wären, dann bemerke die das. Aber das mit den Kindern, das hätte selbst sie nicht gesehen. Selbst sie.
Sehr geschickt sei die Pflegemutter gewesen, heißt es im ersten Prozeß: Mißtrauischen Fragern erzählte sie, die leiblichen Eltern der Kinder wären Alkoholiker. Ja, mit dem Essen täten sie sich auch schwer, die Buben. Selbst Verwandte, die die Familie im Sommer bevor Alexander starb, besuchten, ließen sich täuschen. Zugegeben, sagten sie später, sie hätten sich ein bißchen gewundert, warum die Pflegekinder selbst im Hochsommer ständig froren und Jacken und Wollmützen trugen. Ein Schwurgericht in Stuttgart verurteilte das Ehepaar im Juni 1999 zu lebenslänglichen Gefängnisstrafen. Ein Verdeckungsmord. Die Pflegeeltern hätten trotz des katastrophalen gesundheitlichen Zustands des kleinen Alexander einen Arztbesuch vermieden, um die jahrelangen Mißhandlungen der Pflegekinder zu vertuschen.
In der Regel wird mit so einem Urteil, das vom Bundesgerichtshof auch bestätigt wurde, die Akte geschlossen. In diesem Fall gab es jedoch zunächst parallel ein Strafverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes des Rems-Murr-Kreises wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidiger von Ulrike und Klaus R. hatten ihnen vorgeworfen, sich nach der Vermittlung der Kinder in die Pflegefamilie nicht mehr genügend um die verhaltensgestörten Jungen gekümmert zu haben. Wie hoch der Grad der Unkenntnis über den Zustand der Pflegefamilie war, hatte sich im Prozeß gegen die Pflegeeltern gezeigt. Eine Mitarbeiterin des Waiblinger Jugendamtes sprach von einer "Musterfamilie", die "einen sehr geordneten, sehr harmonischen Eindruck" vermittelt habe. Und Ulrike R., sagte die Sozialarbeiterin, habe sich als "kompetente Frau" präsentiert, "eine Pflegemutter, die alles im Griff hat".
Das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes wurde - wie oft in derartigen Fällen - eingestellt. Doch dann forderte ein Anwalt vor einem Zivilgericht im Namen des einstigen Pflegekindes Andreas vom Jugendamt wegen Verletzungen der Amtspflicht Schmerzensgeld, außerdem die Anerkennung der Zuständigkeit des Amtes für künftige materielle und immaterielle Schäden. Und er gewann: Eine Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart sprach dem Jungen im März 2003 ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro zu und bestätigte die Haftung des Jugendamtes für künftige Schäden. Das Jugendamt ging gegen diese Entscheidung in Berufung.
Doch auch die nächste Instanz, der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart, wies die Berufung zurück. Mit der Begründung, die Mitarbeiter des Jugendamtes hätten nach dem Umzug der Pflegefamilie aus dem fränkischen Hof - der 1993 erfolgte - in den Rems-Murr-Kreis sofort Kontakt aufnehmen und sich über die Lebensumstände des Jungen persönlich informieren müssen. Der Landkreis entgegnete, die Überprüfung einer Pflegefamilie nach einem Wechsel der Zuständigkeit sei weder üblich noch erforderlich, wenn das Pflegeverhältnis über mehrere Jahre bestanden habe und keine negativen Erfahrungen vorlägen.
Bei dem morgigen Urteil des Bundesgerichtshofs geht es um mehr als 25 000 Euro. Die Summe mutet ohnehin auch für Laien gering an. Das, so erklärt Wendt Nassal, der den Rems-Murr-Kreis vertritt, liege daran, daß es tatsächlich nur um wenige Monate gehe: Von April 1997 bis November 1997. Denn bis April 1997 hätten regelmäßige Treffen von Mitarbeitern aus dem Kreis Hof mit der Familie stattgefunden. Die hätten dann ihre Berichte an das Jugendamt Waiblingen geschickt. Während des letzten Besuches im April schien offenbar kein übermäßiger Anlaß zur Besorgnis vorzuliegen - Mitarbeiter des Rems-Murr-Kreises kamen danach nicht zum Haus der Familie. Begründung des Waiblinger Jugendamtes: Man wollte die Kinder nicht mit neuen Gesichtern unnötig belasten.
Auf der Straße in Beutelsbach, fast direkt vor dem Haus mit der Nummer 21, hat ein Kind mit Kreide gemalt. Nichts Besonderes, eigentlich, eben das, was Kinder immer malen.
Es sind Strichmännchen.
Glaubensatz 6
Ärzte helfen (kranken) Menschen
Einer der bekanntesten Ärzte ist nicht etwa Rudolf Virchow, fragen Sie mal einem Menschen auf der Straße, ob er Rudolf Virchow kennt, sondern der französische Arzt J. I. Guillotin, der vorschlug, Hinrichtungen aus humanitären Gründen mit einer Maschine (und nicht mehr mit dem Handbeil - ist ja auch gar zu scheußlich, wenn der Scharfrichter den Kopf nicht richtig abhackt) zu vollziehen. Diese von dem Arzt Herrn J. I. Guillotin erfundene Maschine nannte man fortan Erfinder Guillotine. Ab 1792 war die Guillotine - erfunden von einem Arzt - das Hinrichtungsgerät der Französischen Revolution, mit der in der Folgezeit einige Tausend Menschen aus dem Leben in den Tod befördert wurden. Die
Ein anderer Arzt sorgte in Erftstadt dafür seine nächsten Angehörigen per Schusswaffe in den Himmel zu befördern.
Arzt tötet Ehefrau, Sohn und sich selbst - Fünfjähriger überlebt
Familientragödie in Erftstadt
Blutige Familientragödie in Erftstadt: Ein 47-jähriger Allgemeinmediziner hat in der Nacht zum Dienstag (16.05.06) seine Frau, seinen zehnjährigen Sohn und sich selbst erschossen.
Der Tatort
Kurz vor Mitternacht gab es den ersten Hinweis auf das Familiendrama im Ortsteil Dirmerzheim - vom Täter selbst. Der Arzt alarmierte telefonisch die Rettungsleitstelle, forderte mehrere Notärzte an. Als sich kurz darauf Polizisten dem Haus vorsichtig näherten, entdeckten sie durch das Wohnzimmerfenster eine auf dem Boden liegende Leiche. In dem Wohnhaus offenbarte sich dann das ganze Ausmaß der Tragödie. Die Ehefrau und der Arzt lagen erschossen im Untergeschoss. Für den zehnjährigen Sohn, der wie sein Bruder in seinem Bett im Obergeschoss lag, kam jede Hilfe zu spät. Sein fünfjähriger Bruder wurde schwerverletzt in eine Kölner Klinik eingeliefert. Er ist mittlerweile außer Lebensgefahr.
Familiäre Probleme
Familientragödie in Erftstadt
[WDR aktuell (16.05.06); 1'39] "Das muss eine Kurzschlusshandlung gewesen sein", meint eine ältere Passantin kopfschüttelnd. Sie selbst sei mit der Familie befreundet, ihre Söhne kennen den im Dorf beliebten Mediziner gut. Die Polizei vermutet als Motiv für die Tat familiäre Probleme.
"Nach derzeitigem Erkenntnisstand erschoss der Mann zunächst seine Frau, dann seinen zehn Jahre alten Sohn und schließlich sich selbst", sagte ein Polizeisprecher wdr.de. Die mutmaßliche Tatwaffe, eine Pistole, fanden die Beamten im Haus. Der 47-Jährige war als Jäger legal im Besitz von Schusswaffen.
Stand: 16.05.2006
Ein weiterer Arzt erschießt seine beiden Kinder und danach auch sich selbst:
Vater hatte Tötung seiner Kinder geplant
Polizei fand Abschiedsbrief des Selbstmörders
Jens Blankennagel
LUDWIGSFELDE. Die Familientragödie, bei der am Donnerstag ein Vater seine zwei Kinder und sich selbst in Ludwigsfelde (Teltow-Fläming) erschossen hat, war durch die Polizei nicht zu verhindern. "Der Gerichtsmediziner geht davon aus, dass die Todeszeit um 10 Uhr war", sagte am Freitag Polizeisprecher Rudi Sonntag. Die Polizei sei aber erst um 11.19 Uhr von dem Vorfall informiert worden.
Der Arzt Cornrad Z. aus Penzin (Mecklenburg-Vorpommern) hatte am Morgen seine von ihm getrennt lebende Frau Julia besucht, um dort den zweiten Geburtstag der gemeinsamen Tochter Amina zu feiern. Als die Mutter, auch eine Ärztin, zur Arbeit gegangen war, erschoss er das Mädchen, den vierjährigen Aaron und dann sich selbst. "Wir haben einen Abschiedsbrief gefunden", sagte Sonntag. Zum Inhalt werde aber nichts bekannt gegeben.
"Es war wohl eine ganz planmäßige Tat", so Sonntag. Conrad Z. hat die Trennung von seiner Frau wohl nicht verkraftet. Er nutzte den Kindergeburtstag als unverfänglichen Anlass, um in die Wohnung seiner Frau zu gelangen. Er saß mit dem geladenen Smith&Wesson-Revolver in der Tasche mit seiner Familie am Frühstückstisch, bis die Mutter ging. Dann schickte er eine SMS an seinen Bruder, in der er unter anderem schrieb, dass er bewaffnet sei. Der Bruder rief die Schwägerin an, konnte sie aber eine Stunde lang nicht erreichen. Als es klappte, alarmierte sie sofort die Polizei. Doch da waren die Kinder und der Mann bereits seit einer Stunde tot.
Berliner Zeitung, 20.01.2007
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0120/lokales/0099/index.html
Glaubenssatz 7
Krankenpfleger sind Menschen, die kranke Menschen pflegen.
Sonthofen
Krankenpfleger tötete mindestens 29 Patienten
BRISANT | 02.02.2005 | 17:15 Uhr
Der vor gut einem halben Jahr unter Mordverdacht festgenommene Krankenpfleger aus Sonthofen soll mindestens 29 seiner Patienten zu Tode gespritzt haben. Dies sind dreizehn mehr als bislang bekannt. Wie die Staatsanwaltschaft im bayerischen Kempten mitteilte, führte die toxikologische Untersuchung der Leichen von 42 ehemaligen Patienten des 26-Jährigen zu diesem neuen Ergebnis. Der bestehende Haftbefehl wurde deshalb auf sechs Fälle von Mord, 22 Fälle von Totschlag und auf einen Fall von Tötung auf Verlangen ausgeweitet. Außerdem wird dem Mann ein Fall des versuchten Totschlags und ein Fall der gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen. Wann es zum Prozess kommen wird, ist noch offen.
Der Tatort: Die Klinik Sonthofen
Ohne neues Geständnis des Mannes ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine weitere Erhöhung der Fälle zu erwarten. Von den 83 während der Dienstzeit des 26-Jährigen gestorbenen Männern und Frauen wurden 38 verbrannt, so dass hier kein Mordnachweis mehr möglich ist. In drei Fällen hatte der Mann keine Tatgelegenheit. Bei den übrigen 42 Fällen sind die Untersuchungen jetzt abgeschlossen. Nach dem toxikologischen Gutachten konnten dabei bei 23 Toten Medikamente festgestellt werden, die nicht vom Arzt verordnet waren. Die übrigen sechs Fälle kommen aus der Gruppe der mit einer Feuerbestattung beigesetzten Patienten. Über diese Tötungen hatte der Pfleger ein Geständnis abgelegt.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, musste die Polizei bei den betroffenen Angehörigen ein großes Maß an Überzeugungsarbeit leisten, um die notwendigen Exhumierungen durchführen zu dürfen. Bei den zwischen Februar 2003 und Juli 2004 verstorbenen Opfern handelt es sich um 17 Frauen und zwölf Männer im Alter zwischen 40 und 94 Jahren, wobei der Anteil der über 75-Jährigen etwa 80 Prozent betrage. Die Staatsanwaltschaft schließt mittlerweile aus, dass der Mann bei seiner Ausbildung in Ludwigsburg von 1999 bis 2002 und später bei einem Praktikum in Kempten weitere Patienten getötet haben könnte.
26-Jähriger will aus Mitleid gehandelt haben
Der Krankenpfleger sitzt seit Ende Juli in Untersuchungshaft. Er hatte Mitleid mit seinen Patienten als Motiv seiner Taten angegeben. Auf seine Spur war die Polizei gekommen, nachdem aus dem Krankenhaus Medikamente verschwunden waren. Laut Staatsanwaltschaft ist noch nicht abzusehen, wann Anklage gegen den Mann erhoben werden soll. Zusätzlich zu den bereits befragten über 200 Zeugen sollen noch weitere Zeugen vernommen werden. Dabei soll es insbesondere um den Gesundheitszustand der Opfer gehen. Die Staatsanwaltschaft benötigt Informationen für die rechtliche Bewertung der Taten als Mord oder Totschlag: Falls sich die Patienten im Koma befanden oder an Krankheiten ohne Hoffnung auf Besserung litten, sei eher von Totschlag auszugehen. Parallel zu den Befragungen soll ein psychiatrisches Gutachten von dem Krankenpfleger erstellt werden.
zuletzt aktualisiert: 02. Februar 2005 | 14:53
Quelle: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
http://www.mdr.de/brisant/1801973.html
Nun kann man sicher nicht allen Gutachtern unterstellen, dass sie heimliche Tötungsphantasien hätten, genaueres ließe sich vielleicht in einer langwierigen Psychoanalyse (Gruppenanalyse) feststellen, doch welcher Gutachter außer den Psychoanalytikern unter ihnen, begibt sich schon freiwillig auf die Couch?
Glaubenssätze aller Art scheinen zur unvermeidlichen Ausrüstung von Gutachtern zu gehören, mit der sie die Welt beurteilen. So z.B. die tradierte Meinung "ein Kind braucht ein Zuhause" oder auch Glaubenssätze wie sie auch am Bundesgerichtshof gepflegt werden, z.B. Eine Mutter ist mehr wert als ein Vater.
Ohne dass überhaupt empirische Forschung zu dem Thema vorliegen würde, geschweige denn einen auf den konkreten Einzelfall bezogenen Nachweis seiner Gültigkeit zu besitzen, verkünden einzelne Gutachter im Brustton der Überzeugung die Schädlichkeit des Wechselmodells:
"In Ermangelung entsprechender Fachkenntnisse kann Herrn Thiel zwar nachgesehen werden, daß er um die zum Teil irreversiblen Schäden, welche aus dem von ihm präferierten `Wechselmodell` resultieren können, nicht weiß. Gleichwohl erscheinen seine Ausführungen hierzu grob fahrlässig und in keiner Weise mehr vereinbar mit sämtlichen psychologischen wissenschaftlichen Lehrmeinungen."
Diplom-Psychologe Thomas Busse, Gutachten vom 19.11.2004
Dumm für Herrn Busse, dass das Oberlandesgericht Dresden (Zu den Vor- und Nachteilen der gemeinsamen elterlichen Sorge in Gestalt des auf einer (hier gerichtlich genehmigten) Elternvereinbarung beruhenden Wechselmodells)), nur fünf Monate vorher die von den beiden Eltern abgeschlossene Vereinbarung zum Wechselmodells bestätigte und folgende dafür sprechende Vorteile aufzählte:
- Aufrechterhaltung enger Eltern-Kind-Beziehung zwischen den Kindern und beiden Elternteilen, das Kind erlebt den Alltag mit beiden Eltern.
Beide Eltern bleiben in der Verantwortung für ihre Kinder.
- Beide Eltern werden durch das Wechselmodell von der Mehrfachbelastung, die bei einem allein erziehenden Elternteil besteht, teilweise entlastet.
Oberlandesgericht Dresden 21. ZS - FamS - , Beschluss vom 3.6.2004 - 21 UF 144/04, FamRZ 2005, Heft 2, S. 125/126.
Interessant auch der von Erich Honecker bei August Bebel entliehene Glaubensatz:
Glaubensatz 8
Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf.
Der Glaubenssatz - der sich offenbar auf die christliche Legende vom Ochs und dem Esel, die bei der Geburt Jesu Christi im Stall von Bethlehem gestanden haben sollen, bezieht - führt, nicht nur bei Erich Honecker - dazu, zu meinen, der Sozialismus, was immer das auch sei, würde sich gesetzmäßig durchsetzen, grad so, wie auf Grund der Schwerkraft eine Stahlkugel nach unten fällt, wenn man sie loslässt. In der gesellschaftlichen Entwicklung gelten aber keine unerschütterlichen Naturgesetze, sondern diese ist generell offen und unbestimmt.
Viel Zeit zum Nachdenken über seinen Glaubenssatz hatte Erich Honecker nicht mehr, als er im Oktober 1989, kurz nach der öffentlichen Darbietung seines Glaubenssatzes, seiner Posten enthoben wurde, aus der Sozialistischen Einheitspartei (SED) ausgeschlossen wurde, der er Jahre lang als Generalsekretär vorgestanden hatte und schon ein Jahr später die DDR in der marktwirtschaftlich kapitalistisch geprägten Bundesrepublik Deutschland eingemeindet war.
Glaubenssatz 9
An humanistischen Gymnasien reifen junge Menschen zu humanistischen Persönlichkeiten heran.
Spätestens seit dem Amoklauf des Robert Steinhäuser an einem Erfurter Gymnasium und dem Doppelmord von Tessin, kann man sich auch diesen schönen Glaubenssatz an die Mülltonne nageln.
Wie ein Gemetzel
Die beiden Schüler verübten ihre Bluttat in Mecklenburg-Vorpommern mit mehreren Messern
Von Andreas Frost, Tessin
Der Hausherr war offenbar dabei, seiner Familie ein schmuckes Zuhause zu schaffen. Frische Ziegel decken das hellrote Backsteinhaus, die Gartenmauer wartet noch auf eine letzte Reihe Steine. Am Rand des gepflegten Hinterhofs zwischern bunte Vögel in einer Voliere. Während auf der rechten Fläche neben dem kurzen Weg von Pforte zur Haustür Gras spriest, liegt die linke noch brach. Diesen kurzen Weg müssen am Sonnabend gegen 21 Uhr 30 Torben und Felix gekommen sein, bevor sie an der Tür klingelten und ein Blutbad anrichteten, für das weder die Nachbarn noch die Ermittler bislang eine Erklärung haben. „Unfassbar“ und „unerklärlich“ sagen die wenigen Tessiner, die sich am zweiten Tag nach dem Verbrechen auf den einsamen Straßen des Dorfes sehen ließen. Über den späten Besuch mag sich der 46 Jahre alte Hausherr gewundert haben, nicht aber über die beiden 17 Jahre alten Besucher. Felix, der nur wenige Häuser weiter wohnte, spielte regelmäßig mit seinem Sohn Florian (16) Computer.
Mit zahlreichen Stichen in den Kopf und in den Körper stachen Felix und Torben den Mann nieder. Als die 41-jährige Ehefrau hinzukam, fielen Felix und Torben auch über sie her und töteten sie. Was den Ermittlern Rätsel aufgibt, ist die ungeheure Brutalität der beiden Täter. Sie verwendeten für ihre Bluttat mehrere Messer. Sohn Florian verbarrikadierte sich im Wohnzimmer und alarmierte die Polizei. Als die eintraf, hatten die Täter inzwischen eine Geisel bei sich. Mit der 15-jährigen und anderen Jugendlichen hatten sie den milden Winterabend auf den Dorfstraßen verbracht, heißt es. Zu dritt verließen sie die anderen und machten sich auf den Weg zu Familie E. Neben deren Haus am Dorfrand brachten die beiden Schüler ihre Begleiterin in einen verwahrlosten Schuppen, in dem früher die Dorfjugend einen „Tessiner Club“ betrieb. Erst nach der Bluttat wurde die Geisel aus dem Schuppen geholt. Auf der Flucht mit dem alten Zweitwagen der Familie E. kamen Felix und Torben nicht weit. Sie durchbrachen die Gartenpforte und zweimal den weißgetünchten Bretterzaun einer kleinen Koppel auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Nach einer Stunde Verhandlungen mit der Polizei gab Felix und Torben auf. Ihre Geisel blieb äußerlich unverletzt.
Das Mädchen soll mit der Tat nichts zu tun haben. „Kein plausibles Motiv“ haben die Vernehmungen der beiden Jungen bislang ergeben, so Staatsanwalt Hans-Christian Pick. Auch seien weder Alkohol, noch Drogen im Spiel gewesen. Kurz vor der Tat sollen die beiden jedoch gegenüber einem späteren Zeugen angekündigt haben, jemanden töten zu wollen. Pick hat jedoch keinen Hinweis, dass sich diese Ankündigung, die von den Jungen noch nicht bestätigt wurde, überhaupt auf das Ehepaar bezog. Es ging um das Auto, hört man in Tessin, ohne dass dafür ein Grund genannt werden kann. Es ging um den Sohn der Opfer, Florian, der eben nicht zum Gymnasium ging und eher ein ruhiger Außenseiter ist, sagen andere.
Am Gymnasium in Boizenburg, wo die beiden Täter in die elfte Klasse gingen, galten sie als gute bis sehr gute Schüler, unauffällig und beliebt. Schulleiter Norbert Stern ließ gestern den Unterricht ausfallen, damit die Schüler mit Lehrern und Betreuern über die Tat ihrer Mitschüler reden konnten. Aus der Tatsache, dass die beiden die Computer-AG der Schule leiteten, will Stern keinen Grund ableiten. Sie seien hilfsbereit gewesen und hätten sich für andere eingesetzt. Tessins Bürgermeisterin Gertrud Geistlinger (70) hat ihren Schock noch nicht verarbeitet. „Die Jungen sind zusammen groß geworden, waren integriert“, berichtet sie. In ihrem Dorf sei die Kirchgemeinde aktiv, eine Frauengruppe, der Sportverein und die Freiwillige Feuerwehr. „Es gibt Teich- und Erntefeste, da werden alle einbezogen. Wir lassen keinen herunterfallen“, erzählt sie. Über Torben aus dem Nachbardorf kann sie wenig erzählen, nur dass er aus geordneten Verhältnissen stamme. Felix Eltern hingegen seien im Dorf beliebt und engagiert gewesen, die Mutter trat zum Beispiel mit ihrer Puppenbühne bei Veranstaltungen im Dorf auf.
Das Amtsgericht Hagenow schickte Felix und Torben wegen Totschlags und Geiselnahme in Untersuchungshaft. Staatsanwalt Pick wird prüfen, ob er dagegen Beschwerde einlegt. Er hatte den Haftbefehl wegen Mordes, Geiselnahme und Diebstahl beantragt.
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/archiv/16.01.2007/3023257.asp
Bluttat in Tessin
Auf Motivsuche
Auf der Suche nach dem Grund für die brutale Tötung eines Ehepaars in Tessin durch zwei 17-Jährige hat das Landeskriminalamt die Computer der Schüler ausgewertet. Die Mitschülerin, die als Geisel genommen worden war, will bei Stern-TV auftreten. (17.01.2007, 16:28 Uhr)
Schwerin - Geprüft wurde unter anderem, ob sich auf den Festplatten Gewaltspiele oder -videos befinden. Zum Ergebnis wurden jedoch keine Angaben gemacht. Während die Staatsanwaltschaft in Schwerin nichts mehr zum Stand der Ermittlungen sagen will, geht das Mädchen, das von den Jungen bei ihrem Fluchtversuch nach der Tat am Samstag als Geisel genommen worden war, an die Öffentlichkeit. Im Fernsehmagazin "Stern TV" will sich die Schülerin am späten Mittwochabend äußern.
Der Schweriner Oberstaatsanwalt Hans-Christian Pick äußerte sich kritisch zu dem geplanten Fernsehauftritt, sagte aber: "Man kann es dem Mädchen nicht verbieten."
Gefesselt im Schuppen
"Die 15-jährige Eyleen kannte die beiden Täter zwar aus der Schule. Doch vieles, was jetzt in der Presse über sie zu lesen ist, stimmt nicht", heißt es auf der Internetseite von "Stern TV". Die Mitschülerin der beiden geständigen Jungen soll laut Staatsanwaltschaft den Abend bis zur Tat mit den 17-Jährigen verbracht haben. Medienberichten zufolge ist sie zunächst freiwillig mit ihnen mitgegangen, wurde vor dem Angriff auf das Ehepaar jedoch gefesselt in einen Schuppen gesperrt. Nach der Tat hielten die Jungen das Mädchen etwa eine Stunde im gestohlenen Auto des toten Ehepaars gefangen, ehe die Polizei sie zum Aufgeben bewegen konnte.
Staatsanwalt Pick erklärte, bis zur Gerichtsverhandlung keine Angaben zu den Ermittlungen mehr zu machen. Auch wenn ein Motiv für die Tat in dem 200-Einwohner-Dorf gefunden werden sollte, werde dies nicht an die Öffentlichkeit gegeben. "Es handelt sich bei den Tatverdächtigen um Jugendliche, da wird die Hauptverhandlung von Gesetzes wegen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Deshalb wird es vorher auch keine Auskünfte zum Motiv oder zu Zeugenaussagen geben." So solle auch eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit verhindert werden.
Computerspiel als Vorbild?
Nach einem Bericht des Radiosenders Antenne Mecklenburg-Vorpommern soll bisher nur einer der beiden Gymnasiasten, die in der Jugendhaftanstalt Neustrelitz in Untersuchungshaft sitzen, Auskunft zum Geschehen gegeben haben. Der andere schweige zu den Einzelheiten der Tat, die aber beide bereits am Sonntag gestanden hatten.
Es verdichten sich die Hinweise, dass sich die beiden Schüler bei der Tötung eines Ehepaares von der Handlung in einem Computerspiel leiten ließen. Wie der Rundfunksender Ostseewelle unter Berufung auf Ermittlerkreise berichtete, verlangten die beiden Angreifer von dem 46-jährigen Familienvater Unterwerfungsgesten, bevor sie auf den niederknienden Mann einstachen und ihn umbrachten. Solche Szenen gebe es auch in einem Computer-Spiel wie in einem dazugehörigen Gewalt-Video. Dem Mann seien 66 Stiche zugefügt worden. Zuvor sei es ihm noch gelungen, einem der 17-jährigen Angreifer ein Messer zu entwinden. Auch die Ehefrau starb bei dem Überfall am Samstag. (tso/dpa)
18.01.2007
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/kriminalitaet/88660.asp
Glaubenssatz 10
Gerichtspräsidenten achten auf die Einhaltung des Rechts und sind anständige Menschen, die man gerne zu sich nach Hause zum Kaffee einladen würde.
Kinderpornografie: Ermittlungen gegen Sozialgerichts-Präsidenten
Büro und Wohnung von Dr. Michael R. durchsucht. Rund 40 Kinderporno-Dateien auf Computer gefunden. Justizsenator Lüdemann fordert Stellungnahme.
Von Jan-Eric Lindner, Rebecca Kresse
Schwerwiegender Verdacht gegen den Präsidenten des Hamburger Landessozialgerichtes und stellvertretenden Richter des Hamburger Verfassungsgerichtes Michael R. Dem 53-jährigen Juristen wird der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet. In Hamburg wurden Büro und Wohnung von R. durchsucht. Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) hat R. zu einer Stellungnahme aufgefordert.
"Kein Kommentar" ist das Einzige, was der Jurist, der 2003 vom Ex- Senator Roger Kusch von Mainz nach Hamburg geholt worden war, zu den Ermittlungen sagt. Klar ist, dass die Staatsanwaltschaft Mainz seit Montag gegen den Juristen ermittelt. Nach Abendblatt-Information sollen auf den Computern des Juristen etwa 40 Dateien kinderpornografischen Inhaltes gefunden worden sein. Das ist aus Justizkreisen bestätigt worden.
In Mainz war R. zuletzt Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Nach Abendblatt-Informationen stießen Ermittler auf einem Rechner in Mainz auf kinderpornografische Dateien. Er habe bei seinem Weggang "etwas liegen gelassen", so heißt es bei der Staatsanwaltschaft nebulös. Details zu den Ermittlungen wollte Staatsanwaltschaftssprecher Klaus-Peter Mieth nicht nennen. Möglich erscheint, dass auf den von R. damals genutzten Rechner-Festplatten vermeintlich gelöschte Dateien auftauchten - oder dass die Ermittlungen aufgrund einer konkreten Anzeige eingeleitet wurden. Ob auf den in Hamburg sichergestellten Rechnern Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden wurden, war gestern zunächst unbekannt.
Michael R. gilt als einer der profiliertesten Sozialrechtler Deutschlands. Seit 1982 ist er in der Justiz, zunächst beim Sozial- und Landessozialgericht Mainz. 1990 wechselte er ans Bundessozialgericht, später auch ans Bundesverfassungsgericht. 1992 kehrte er nach Mainz zurück, wurde 1997 Vorsitzender Richter des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz. Ex-Justizsenator Roger Kusch lobte R. bei der Ernennung zum Leiter des Landessozialgerichtes: "Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. R. Er hat bereits in zahlreichen Positionen seine herausragenden Fähigkeiten unter Beweis gestellt. In seiner Person vereinen sich eine hohe Fachkompetenz mit einem außerordentlichen Organisationsgeschick." R. ist verheiratet.
Kuschs Nachfolger Carsten Lüdemann (CDU) lässt sich über die Ermittlungen im Fall R. unterrichten. Justizsprecherin Kathrin Sachse: "Uns ist seit Montag bekannt, dass es ein Ermittlungsverfahren gibt. Disziplinarische Vorermittlungen gegen Dr. R. sind eingeleitet worden." Heißt: Der Gerichtspräsident ist aufgefordert worden, bei der Behördenleitung Stellung zu beziehen. Über eine eventuelle Suspendierung soll abhängig vom Verlauf des Gespräches und dem Fortgang der Ermittlungen in Mainz entschieden werden, so die Behördensprecherin. Gestern war R. wie gewöhnlich in seinem Büro. Nach Abendblatt-Informationen hat sich R. in einer ersten Einlassung als vollkommen unschuldig bezeichnet.
Als Präsident des Landessozialgerichts ist R. Chef von zehn Berufs- und 120 Laienrichtern. Das Gericht sitzt am Kapstadtring, bildet die oberste Hamburger Instanz in Streitfällen über Ansprüche gegen gesetzliche Krankenkassen oder Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit. Michael R. genießt in Hamburg hohes fachliches Ansehen.
erschienen am 13. Dezember 2007
http://www.abendblatt.de/daten/2007/12/13/826883.html
Glaubensatz 11
Professoren an Universitätskliniken sind nicht an Kinderpornografie interessiert:
Kinderpornografie: Göttinger Professor steht unter Verdacht
GÖTTINGEN/HANNOVER - Ein Professor des Uniklinikums Göttingen steht unter dem Verdacht der Kinderpornografie. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittle seit Monaten gegen den Wissenschaftler und habe zwei Computer beschlagnahmt, sagte gestern eine Sprecherin der Behörde und bestätigte Informationen des "Göttinger Tageblattes". Es bestehe der Verdacht des Besitzes von kinderpornografischen Bildern. ..."
"Berliner Morgenpost", 14.01.2007, S. 10
Glaubenssatz 12
Psychologen sind Menschen die anderen Menschen helfen wollen.
"Mit Beginn seines ersten Verfahrens hat der Internationale Strafgerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag ein neues Kapitel in der Geschichte des Völkerrechts aufgeschlagen. Beschuldigt ist Thomas Lubanga, ein Kommandeur des Bürgerkrieges im Kongo, der Kindersoldaten rekrutiert haben soll. ...
Ein elf Jahre alter Junge ist eins von sechs Kindern, deren Fälle in der Anklageschrift als Beispiele dienen. Er wurde Anfang 2003 von Lubangas Miliz aus dem Haus seiner Eltern entführt. am nächsten Tag begann er das militärische Training. Er lernte salutieren, marschieren und klettern. Lubanga besuchte das Trainingslager mehrfach und ermahnte die Kinder, gehorsam zu sein und ordentlich zu lernen, wie man angreift und den Feind tötet. Lubanga dürfte gewusst haben, wie Kinder einzuschüchtern sind, schließlich hat er früher Psychologie studiert. ..."
dpa Meldung in: "Berliner Zeitung", 10.11.2006, S. 9
Glaubensatz 13
Polizisten schützen unsere Sicherheit und im besonderen die Sicherheit von Frauen
Polizist muss lebenslang ins Gefängnis
Ex-Freundin erschossen - Landgericht Mannheim hält 35-Jährigen für voll schuldfähig
Vom 12.02.2008
MANNHEIM Das Mannheimer Landgericht hat einen Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 35-Jährige hatte seine Ex-Freundin im April 2007 mit der Dienstwaffe erschossen (wir berichteten mehrfach).
Von
Ulrich Willenberg
Die junge Frau saß gerade in ihrer Badewanne, als der Täter die Tür ihrer Wohnung in Altlußheim eintrat. Dann feuerte er gezielt auf den Kopf der 29-Jährigen. Ihr drei Jahre altes Kind hörte die Schreie der Mutter. Etwa zehn Minuten nach dem Verbrechen stellte sich der Schütze bei der Polizei. Er wurde wegen Selbstmordgefahr zunächst in einer Klinik untergebracht. Was ihn zu dem Mord veranlasste, sei "nicht mit letzter Sicherheit geklärt", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen.
Die Mutter der Getöteten brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. "Ich empfinde keine Genugtuung", sagte die Frau, die ihr einziges Kind verloren hat. Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf. Seine Verteidigerin, die auf Totschlag plädiert hatte, will Rechtsmittel einlegen.
Die Beziehung von Opfer und Täter war seit langem von quälenden Streits, gegenseitiger Eifersucht und Kontrolle geprägt, sagte der Vorsitzende Richter. "Es haben sich zwei Personen von ähnlicher Wesensart gefunden", glaubt Meinerzhagen. Mehrfach trennte sich das Paar und versöhnte sich immer wieder. "Sie konnten nicht voneinander lassen", so der Richter. Zwei Tage vor dem Mord eskalierte die Situation. Die Frau warf dem Beamten auf der Straße eine Flasche nach, zerkratzte sein geliebtes Motorrad und diffamierte ihn bei seiner neuen Freundin. Außerdem beschuldigte sie ihn der Vergewaltigung. Dies nahm sie zwar später zurück, warf ihm aber vor, ihren neuen Freund im Polizeicomputer ausgeforscht zu haben.
Kollegen beruhigten den Polizisten, er müsse sich deshalb keine Sorgen machen. Daraufhin schien der 35-Jährige erleichtert und verließ das Revier. Nichts deutete darauf hin, dass er sich nicht unter Kontrolle hatte. Er habe damals "ganz ruhig und freundlich wie immer" gewirkt, sagte eine Kriminalbeamtin aus. Eine halbe Stunde später erschoss der Mann seine frühere Freundin. "Ich glaubte, nur Ruhe zu finden, wenn sie tot ist", berichtete der Angeklagte vor Gericht.
Polizisten fanden in seiner Wohnung einen sonderbaren Brief: "Lieber Gott, heute Nacht habe ich zu Dir gebetet. Du hast zu mir gesagt, dass es einen Dämon gibt." Gemeint war offenbar seine Ex-Freundin. Das Gericht wertete das Schreiben als einen Versuch, sich als geisteskrank darzustellen. Ein Gutachter erachtete den Angeklagten jedoch als voll schuldfähig.
Für die Kollegen des früheren Polizisten ist das Verbrechen unerklärlich. Auch sein Vorgesetzter schätzte den Beamten als besonnen ein. "Er ist belastbar, sehr zuvorkommend und höflich. Und in schwierigen Situationen lässt er sich nicht provozieren", schrieb er in dessen Dienstzeugnis. "Die Tat ist ihm völlig persönlichkeitsfremd", glaubt seine Verteidigerin. Ihr Mandant habe in einer Ausnahmesituation gehandelt. Das Opfer habe den Beamten beruflich und privat ruinieren wollen.
http://www.wormser-zeitung.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=3157887
Grenzen und Grenzüberschreitung
Einer flog Ost, einer flog West,
einer flog übers Kuckucksnest

Öffnung der Berliner Mauer auf der Wollankstraße. Blick von Pankow in Richtung Wedding.
November 1989 in Berlin-Pankow

Blick von Pankow in Richtung Wedding im Jahr 2004
Grenzüberschreitungen sind in beraterischen Prozessen, aber auch in der Arbeit von Gutachtern in der Regel nicht Bestandteil des Auftrages an die betreffende Fachkraft und daher zu unterlassen. Dies gelingt in der Praxis auch kompetenten Fachkräften nicht immer, da zum einen die Grenzen des Klienten nicht als solche unmittelbar und klar wahrnehmbar sind, sondern einen gewissermaßen ideellen Charakter haben. Hier ist daher die Feinfühligkeit des Beraters gefragt, diese je individuell empfundenen Grenzen wahrzunehmen, zu erfragen und weitest möglich zu respektieren. Bisweilen werden jedoch von Berater und oft auch von Gutachtern die Grenzen der Klienten in einem solchen Maße überschritten, dass man von Übergriffen der Fachkraft gegen den Klienten sprechen kann.
In therapeutischen Prozessen, in der es in der Regel ja auch um um persönliches Wachstum und Entwicklung des Klienten geht, können Grenzüberschreitungen Teil des therapeutischen Prozesses sein. Je nach ausgehandelten Setting kann es daher zu Grenzüberschreitungen durch den Therapeuten oder durch den Klienten kommen. Eine solche Grenzüberschreitung kann für den Klienten einen Entwicklungsschritt bedeuten, denn Entwicklung ist immer auch ein Überschreiten des vorherigen Zustandes. Das Baby wird zum Kleinkind, das Kleinkind zum Pubertierenden, der Pubertierende zum Adoleszenten, der Adoleszente zum Erwachsenen. Doch alles hat sein rechtes Maß und seine rechte Zeit. Wird einem Kind von den Eltern eine Erwachsenenrolle zugemutet, so ist dies keine angemessene Grenzüberschreitung, sondern eine Überforderung des Kindes.
vergleiche hierzu z.B.:
Hubschmidt, Tedy; Kurz, Christina: "Das Elternkind", In: "Familiendynamik", 1986, Heft 3, S. 223-233
Jopt, Uwe; Behrend, Katharina: "PAS - Ein Zwei-Phasen-Modell"; In: Zentralblatt für Jugendrecht, Heft 7/8, 2000
Ein spezieller Fall von Grenzüberschreitungen sind Übergriffe. Übergriffe sind Grenzüberschreitungen, von einer Person gegenüber einer anderen, die ohne einen ausdrücklichen oder stillschweigend existierenden Vertrag der Beteiligten zustande kommen. Wenn ich in einem Bus fahre und neben mir sitzt ein schnaufender Mann, so werde ich dies in der Regel als Grenzverletzung wahrnehmen. Da aber nach den Vertragsbedingungen des öffentlichen Nahverkehrs nicht vorgesehen ist, dass ich ein Anrecht auf eine völlig störungsfreie Fahrt mit dem Bus habe, muss ich den schnaufenden Mann neben mir dulden oder mich auf einen anderen Platz setzen. Fängt der gleiche Mann allerdings an zu exhibitionieren so kann dies als ein Übergriff, gesehen werden, da nach dem Strafrecht Exhibitionismus in der Öffentlichkeit verboten ist.
Ein Übergriff kann also als eine Grenzüberschreitung angesehen werden, für die es keine beiderseitige Zustimmung gibt und die ein bestimmtes individuell je unterschiedliches Maß überschritten hat. Übergriffe führen in der Regel beim Klienten zu entwicklungshemmenden, bzw. entwicklungsschädigenden Schocks und Traumatisierungen.
vergleiche hierzu z.B.
"(Gegenübertragung) und Sexualmedizin. Übergriffe in therapeutischen Situationen", Walter Dmoch, In: "Sexuologie 9 (3) 2002, S. 125-136
Allerdings führen Übergriffe nicht automatisch zu gesellschaftlichen Ächtungen dieser Übergriffe. So wird z.B. in der Verhaltenstherapie "Beschämung als Therapiestrategie" verwendet.
vergleiche hierzu:
"Psychotherapeutische Behandlung von Sexualstraftätern", Thomas Hartmann in: "Gesprächspsychotherapie und Personenzentrierte Beratung", 2/2005, S. 192
In der Arbeit von für Familiengerichte arbeitenden Gutachtern finden nicht selten Übergriffe gegen die "begutachteten" Personen, in der Regel die Eltern oder das Kind statt. Diese Übergriffe werden oft in Form von Deutungen und Behauptungen des Gutachters gegenüber den Betroffenen ausgeführt. Viele Betroffene bemerken gefühlsmäßig die Übergriffe des betreffenden Gutachters - diese lösen in der Regel Feindseligkeit gegenüber dem Gutachter aus - sind aber auf Grund ihrer zumeist nicht ausreichend geschulten Kommunikations- und Sprachkompetenz nicht in der Lage die Übergriffe und die darauf entstehende eigene Feindseligkeit auch kognitiv zu erfassen und zu formulieren. Frederick Perls hat sich schon 1951 zu diesem Thema geäußert:
"Auch ist die feindselige Aggression oft genau dort rational, wo sie als neurotisch gilt; zum Beispiel wird Feindschaft (des Klienten - Anmerkung P. Thiel) vielleicht nicht deshalb gegen einen Therapeuten gekehrt, weil er eine `Vaterfigur` wäre, sondern weil er `schon wieder einer` ist, der einem unassimilierbare Deutungen aufzwingt und einen ins Unrecht setzt."
Perls, Frederick S.; Hefferline, Ralph F.; Goodman, Paul: Gestalttherapie Grundlagen. dtv, 1979, S. 137
Von den Gutachter, denen eine kritische Selbstreflexion oft völlig zu mangeln scheint, wird die Feindseligkeit der Betroffenen, die der Gutachter mit seinen Übergriffen erst bei diesen induziert hat, schließlich in einem weiteren Übergriff als Beweis dafür gewertet, dass die Betroffenen gestört wären, denn sonst wären sie ja gegenüber dem Gutachter nicht so feindselig eingestellt.
Übergriffe können auch in Form von Fragen passieren, bei denen sich Eltern genötigt fühlen, einem Gutachter zu intimen Details ihres Lebens zu informieren, obwohl dies weder Weise erforderlich noch sinnvoll ist. Lässt sich z.B. ein Gutachter (Dr. Michael Wiedemann, 2003) von den in einem Sorgerechtsstreit nach §1671 BGB befindlichen Eltern von ihrem ersten Geschlechtsverkehr vor 20 oder 30 Jahren erzählen und gibt er diese Schilderungen im schriftlichen Gutachten ohne eine Begründung für die Darstellung wieder, so stellt dies einen die sexuelle Intimsphäre der Eltern verletzenden unzulässigen Übergriff des Gutachters dar. Vielleicht ist es auch ein Zeichen von Voyeurismus des betreffenden Gutachters. Ein Gutachter, der in dieser oder ähnlicher Form persönliche Grenzen der Beteiligten überschreitet, sollte umgehend von dem verfahrensführenden Richter um Abklärung aufgefordert werden. Ist es dem Gutachter daraufhin nicht möglich, die Vorwürfe auszuräumen, so sollte er vom verfahrensführenden Richter von der Beauftragung entbunden werden (Am 28.12.2005 wurde uns ein weiterer, am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg anhängig gewesener Fall berichtet, nach dem sich der Gutachter Wiedemann bei der Mutter über ihren Geschlechtsverkehr erkundigt haben soll.
Gruppenzwang
Harmonie
Der Kreis ist ein Symbol der Harmonie. Der Ehering die Verheißung anhaltender Harmonie. Im Kreistanz verschwinden die Konflikte und die Unterschiede. Die Einzelnen werden Gruppe.
Obwohl sich doch alle Menschen nach Harmonie zu sehnen scheinen, findet man diese jedoch vergleichsweise selten und wenn dann oft nur für kurze Zeiten. Lediglich auf den Werbebroschüren der Zeugen Jehovas schauen uns Monat für Monat glückselige Kleinfamilien an oder grasen Löwen und Antilopen einträchtig und friedlich auf einer Wiese. Oder denken wir an die Anthroposophen mir ihrer zum Dogma erhobenen abgerundeten Architektur oder ihrer Wischi-Waschi-Maltechnik, in der Konflikte weitgehend vermieden werden.
Der Widersacher der Harmonie ist der Konflikt. Das 20. Jahrhundert kann wohl mit Recht als das konfliktreichste Jahrhundert in der Menschheitsgeschichte mit den meisten Opfern bezeichnet werden.
Wir lieben die Harmonie und hassen den Konflikt. Und dies führt oft genug in die Katastrophe. Statt dem Kellner zu sagen, dass das Essen nicht gut war, geben wir ihm noch ein Trinkgeld und bedanken uns. Doch beim nächsten Mal werden wir dieses Restaurant vermeiden.
Statt dem Geliebten reinen Wein einzuschenken, lügt die Frau ihm und sich über Monate vor, sie würde irgendwann ihren Status als Ehefrau ernsthaft in Frage stellen. Dies hieße für sie aber auch die relative Sicherheit, die ihr ihr treusorgender Ehemann bietet bietet, in Frage zu stellen. Doch ihre Sicherheit hat Priorität. Und so kommt es wie es kommen muss, der Konflikt bahnt sich auf gegen alle Widerstände seinen Weg, nimmt an Energie zu und bricht schließlich an die Oberfläche. Geschieht dies früh genug, sind die Schäden vergleichsweise gering. Geschieht es erst sehr spät, sind Mord und Totschlag, Suizid und schwere Krankheit das sichtbare Zeichen des lange unterdrückten Konfliktes.
Hierarchie
In unserem Leben haben wir ständig mit Hierarchien zu tun. So etwa mit Bedürfnishierarchien über die Frederick Perls vor dem Hintergrund der Gestaltpsychologie sehr anschaulich geschrieben hat.
Wir wollen zunächst ein verhältnismäßig gesundes Beispiel von Priorität und organischer Selbstregulierung betrachten: Corporal Jones geht auf Patrouille in die Wüste. Er verliert den Weg, kommt aber endlich, erschöpft, im Camp an. Sein Freund Jimmy freut sich, ihn zu sehen, und platzt gleich mit der wichtigsten Neuigkeit heraus, dass während Jones` Abwesenheit dessen Beförderung durchgekommen sei. Jones starrt ihn mit glasigen Augen an, murmelt `Wasser` und sieht eine schmutzige Pfütze, die man gemeinhin übersehen würde, er fällt daneben auf die Knie und versucht sie aufzuschlürfen, steht aber im gleichen Augenblick würgend auf und taumelt zum Brunnen in der Mitte des Lagers. Später bringt ihm Jimmy die Sergeantenstreifen und Jones fragt: `Was soll ich damit? Ich bin kein Sergeant.` `Ich habe dir doch von deiner Beförderung erzählt, als du ins Lager kamst!` `Nein, das stimmt nicht` `Natürlich, sei doch nicht so blöde!` `Ich habe es nicht gehört.`
Er hat es wirklich nicht gehört. Er war in diesem Augenblick für alles taub und blind, außer für Wasser. Genau eine Stunde zuvor, in der Wüste, war er von einem feindlichen Flugzeug angegriffen worden. Er hatte schnell Deckung gesucht. Also hatte er das Flugzeug gehört. Das Wasser hatte nicht seine ganze Aufmerksamkeit verlangt.
Wir sehen hier die Hierarchie der Prioritäten: Die akute Bedrohung war stärker als der Durst, der Durst stärker als der Ehrgeiz. Alle verfügbaren Kräfte wurden für die dominante unvollendete Situation eingesetzt, bis diese vollendet war und die nächste Aufgabe Priorität beanspruchen konnte.
Frederick S. Perls; Ralph F. Hefferline; Paul Goodman: Gestalttherapie Grundlagen. dtv, 1979, (amerikanische Originalausgabe 1951), S. S. 62/63
Neben Bedürfnishierarchien, die den physischen und psychischen Bedürfnissen des Organismus folgen, so etwa Hunger, Durst, Müdigkeit, soziale Anerkennung (Wahrnehmung), Schutz vor Gefahr etc. gibt es soziale Hierarchien, ganz ausgeprägt mit dem Zusatz der Subordination und des Befehls beim Militär.
Soziale Hierarchien entstehen durch Anerkennung. Ein Baby kann die soziale Bedeutung einer Generalsuniform oder eines 100.000 Euro teuren Autos nicht erfassen, daher steht das Baby bezüglich eines Generals oder eines Millionärs nicht einem hierarchischen Verhältnis.
Woanders findet der Kampf um höheren Rang statt. So etwa in der berühmten Anekdote von Diogenes und Alexander den Großen.
Diogenes von Sinope
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Diogenes von SinopeDer kynische Philosoph Diogenes, (* ca. 399 v. Chr. in Sinope, † 323 v. Chr. in Korinth) lebte in Athen und war Schüler des Antisthenes (und dieser wiederum ein Schüler des Sokrates).
Er gilt als Verächter der Kultur und wirkte in seiner Philosophie mehr durch den praktischen Vollzug, denn durch Lehren. Völlige Unabhängigkeit des Menschen von der Aussenwelt und allen konventionellen Verhältnissen war ihm Bedingung der wahren Tugend. Von den über ihn überlieferten legendären Anekdoten sind am bekanntesten die von
"Diogenes in der Tonne": Vermutlich ein Übersetzungsfehler eines von Seneca geprägten Ausspruches, dass ein Mann mit derart geringen Ansprüchen eben so gut in einem Pithos, einer "Tonne", leben könne. Wirklich in einer Tonne gelebt hat Diogenes wohl nie.
"Geh mir aus der Sonne": Alexander der Große suchte den bekannten Philosophen auf. Auf die Frage nach seinem größten Wunsch antwortete dieser: "Geh mir aus der Sonne". Daraufhin Alexander: "Wäre ich nicht Alexander, wollte ich Diogenes sein".
http://de.wikipedia.org/wiki/Diogenes_von_Sinope
Hierarchie und Status bedeuten Macht und Anerkennung. Das geht bis zu kleinen Wettrennen um die höhere Bedeutung, die man sich zwischen diversen Amtsgerichten liefert:
So konnte in den Jahren 1993 und 1999 an historischer Stelle das Amtsgericht zur heutigen Größe ausgebaut werden, ausgestattet mit modernster Technik und mit seinen 95 Mitarbeitern zuständig für die 115.000 Einwohner der Stadt- und Gemeindebezirke Buchholz, Hollenstedt, Jesteburg, Neu Wulmstorf, Rosengarten und Tostedt. Der Bedeutungszuwachs des Tostedter Amtsgerichtes wird auch beim Vergleich der Gruppenaufnahmen der Jubiläen von 1952 und 2002 deutlich:
www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de/master/C9598776_N9605238_L20_D0_I5978544.html
Über das Verhältnis von Hierarchie und Unfähigkeit hat der untergegangene Staatssozialismus Beispiele in Hülle und Fülle geliefert, aber auch im Kapitalismus ist die Hierarchie der Unfähigen ein leidiges Problem.
J. Laurence Peter; Raymond Hull: "Das Peter-Prinzip oder die Hierarchie der Unfähigen"; Rowohlt, Hamburg, 1970/1988
J. Laurence Peter; Raymond Hull: "Das Peter-Prinzip oder die Hierarchie der Unfähigen nebst einer Fortsetzung von Laurence J. Peter - Schlimmer gehts immer. Das Peter-Prinzip im Lichte neuerer Forschung"; Verlag Volk und Welt, Lizenzausgabe 1989
Der Mensch befindet sich häufig in Hierarchiekonflikten. So der Soldat, dessen physiologisches Bedürfnis es ist, sich nicht in Gefahr zu begeben und der dies dennoch auf Grund von Zwang (Wehrpflicht), dem Bedürfnis nach Anerkennung und Scham (Dienstvorgesetzter, "Kameraden") und dem Bedürfnis von Loyalität (gegenüber Dienstvorgesetzten oder seinem "Vaterland") tut.
Es kann aber auch äußerlich scheinbar weniger dramatisch zu gehen und dennoch zu ernsthaften Hierarchiekonflikten führen. So etwa wenn das Bedürfnis nach sozialer Anerkennung mit dem Bedürfnis nach Ruhe und Entspannung kollidieren. Dann kommt es beispielsweise infolge von Überarbeitung zu einem Bandscheibenvorfall, einem "Tennisarm" oder einem Burn-Out, also einem Erschöpfungssyndrom.
Wenn in einem speziellen Lebenskontext, so z. B. heute in Deutschland in relativen Frieden und Wohlstand, bestimmte Phänomene wie Überarbeitung, Burn-Out, Suizid, Alkoholismus, etc. auftreten, dann zeigt uns dies, dass die Bedürfnishierarchie des betreffenden Menschen nicht an dessen physiologischen Bedürfnissen orientiert ist, sondern an sekundären Bedürfnissen, wie etwa dem Wunsch nach Zugehörigkeit und Anerkennung.
Der medizinisch-industrielle Komplex kümmert sich auf seine Weise auch um die Menschen und folgt dabei mehr seinen eigen Bedürfnissen (Profit, Macht, Geltungssucht und damit der Scharlatanerie und Hochstapelei). Dahinter stehen natürlich auch wieder urmenschliche Motive nach Anerkennung, Wertschätzung, Zugehörigkeit, etc. Auch den Kriegsverbrecher ging es letztlich um solche Ziele, nur waren sie leider dafür bereit Millionen Menschen in den Tod zu führen oder zu ermorden.
Humanistisch orientierte Helfer, die es Gott sei Dank auch gibt, handeln dagegen auf die Entwicklung des anderen Menschen bezogen, ohne sich dabei selbstlos aus den Blick zu verlieren. Kant hat versucht dieses Handeln im "Kategorischen Imperativ" zu beschreiben.
Kategorischer Imperativ
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der kategorische Imperativ (kurz KI) ist das grundlegende Prinzip der Ethik Immanuel Kants. Er gebietet allen endlichen vernunftbegabten Wesen und damit allen Menschen, Handlungen darauf zu prüfen, ob sie einer universalisierbaren Maxime folgen und ob dabei die betroffenen Menschen je auch in ihrer Selbstzweckhaftigkeit berücksichtigt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorischer_Imperativ
Hoffnung
Die Hoffnung stirbt zuletzt
"Vermisste taucht nach zehn Jahren wieder auf.
McKeesport (AP) - Zehn Jahre nach ihrem Verschwinden ist eine heute 24 Jahre alte Amerikanerin wieder aufgetaucht. Sie lebte die ganze Zeit über nur rund drei Kilometer von ihrem Elternhaus entfernt. Aus noch ungeklärten Gründen war sie im Alter von 14 Jahren offenbar einem Wachmann ihrer Schule in sein Haus gefolgt, wo der 48-Jährige sie festhielt. Erst jetzt gelang ihr die Flucht. Sie sprach einen Ladenbesitzer an, der die Polizei alarmierte."
Süddeutsche Zeitung, 24.03.2006, S. 12
Meldungen wie die des vermissten Mädchens oder Verschütteten nach Erdbeben, die noch nach Tagen lebend unter den Trümmern geborgen werden kommen uns wie Wunder vor, weil wir kaum zu hoffen wagten. Das verheerende Seebeben (Tsunami) Weihnachten 2004 hat Tausende von Menschen in die offene See gerissen oder auf andere Weise für immer verschwinden lassen. Für die Angehörigen der Vermissten, dies lässt sich jedenfalls für den europäischen Kulturkreis sagen, war es von höchster Bedeutung, wenn nicht schon ihre Angehörigen wieder lebend in die Arme schließen zu können, so doch wenigstens ihren toten Körper zu finden, zu identifizieren und zu Grabe zu tragen, um so die Hoffnung auf ein Wiedersehen im Leben loslassen zu können. Die Hoffnung zu Grabe tragen ist eine in den Sprachgebrauch eingebürgerte Redewendung, die auf die Bedeutung des Abschied nehmen Könnens und der Gewissheit hinweist. Sind die Opfer wie im Fall des durch Flugzeugattentate herbeigeführten Einsturzes der beiden Zwillingstürme von New York im wahrsten Sinne des Wortes zwischen den einstürzenden Häuserteilen zerrieben worden und gelingt es auch durch modernste DNA-Identifizierungsverfahren nicht, ihren Tod zu beweisen, bleibt die Hoffnung auf ein Wiedersehen und damit aber auch das Leiden, wenn dieses unwahrscheinliche Ereignis nicht eintritt.
Ähnliches finden wir in den Fallkonstellationen, bei denen infolge massiver Elternkonflikte und damit verbundener Koalitionsbildung zwischen betreuendem Elternteil und Kind gegen den anderen, nunmehr ausgegrenzten Elternteil, in dessen Folge ein nicht behebbar erscheinender Kontaktabbruch zwischen Kind und dem nichtbetreuenden Elternteil steht. Die Hoffnung des ausgegrenzten Elternteils auf ein Wiedersehen mit seinem Kind bleibt dennoch oft erhalten, ohne dass klar wäre, wann und wie oder ob überhaupt ein Wiedersehen stattfinden wird. Somit ist für diesen Elternteil Leiden vorprogrammiert, das nur durch Resignation als eine Art von Verdrängung - dies führt zur Neurose - oder Loslassen und Annehmen des Schicksals steht.
Klienten als auch Fachkräfte zeichnen sich nicht selten durch Hoffnungslosigkeit aus. Der Klient aus bestimmten lebensgeschichtlichen und aktuellen Erfahrungen, dass seine Bemühungen keinen Erfolg hatten. Für die relative Fruchtlosigkeit seines Bemühens dürfte aber auch das immer wieder in gleicher Form angewandte und untaugliche Verhaltensmuster beigetragen haben. Bei Fachkräften kommt neben lebensgeschichtlich entstandenen Anteilen von Hoffnungslosigkeit oft noch die erlebte Realität im Berufsfeld hinzu. Misserfolge prägen hier oft den Alltag, Psychohygiene, so z.B. beruflichen Reflexionsformen wie Supervision oder Balintarbeit, findet oft nicht statt und so kommt es leicht zu einer Verinnerlichung von Misserfolgen in Form einer mental und emotional verfestigten Hoffnungslosigkeit. Das sogenannte Burn-out Syndrom, das man auch als manifestierte Hoffnungslosigkeit ansehen kann, dürfte bei Sozialarbeitern und Sozialpädagogen besonders oft zu finden sein.
"Wo keine Hoffnung ist, muss man sie erfinden"
Goya
(zitiert nach Marie-Luise Conen)
Ohne Hoffnung fehlt die Kraft sich den anstehenden Aufgaben und Problemen zu stellen. Resigniert findet nur noch Problemverwaltung statt, die auf Grund der erlebten Sinnlosigkeit, lustlos, ohne Engagement und letztlich ohne Erfolg geführt wird. Dies verstärkt die Hoffnungslosigkeit, der Kreis schließt sich, ein sich selbst stabilisierender Teufelskreislauf, ein Circulus vitiosus ist entstanden. Hoffnungslosigkeit gebiert Hoffnungslosigkeit. Um den Teufelskreis zu verlassen, ist es notwendig, das Hoffen zu lernen.
Es kommt darauf an, das Hoffen zu lernen. Seine Arbeit entsagt nicht, sie ist ins Gelingen verliebt, statt ins Scheitern. Hoffen über dem Fürchten gelegen, ist weder passiv wie dieses, noch gar in eine Nichts gesperrt. Der Affekt des Hoffens geht aus sich heraus, macht die Menschen weit, statt sie zu verengen, kann gar nicht genug von dem wissen, was sie inwendig gezielt macht, was ihnen auswendig verbündet sein mag.
Ernst Bloch "Das Prinzip Hoffnung"
Der Gang aufs Land
An Landauer
Komm! ins Offene, Freund! zwar glänzt ein Weniges heute
Nur herunter und eng schließet der Himmel uns ein.
Weder die Berge sind noch aufgegangen des Waldes
Gipfel nach Wunsch und leer ruht von Gesange die Luft.
Trüb ists heut, es schlummern die Gäng' und die Gassen und fast will
Mir es scheinen, es sei, als in der bleiernen Zeit.
Dennoch gelinget der Wunsch, Rechtglaubige zweifeln an Einer
Stunde nicht und der Lust bleibe geweihet der Tag.
Denn nicht wenig erfreut, was wir vom Himmel gewonnen,
Wenn ers weigert und doch gönnet den Kindern zuletzt.
Nur daß solcher Reden und auch der Schritt’ und der Mühe
Wert der Gewinn und ganz wahr das Ergötzliche sei.
Darum hoff ich sogar, es werde, wenn das Gewünschte
Wir beginnen und erst unsere Zunge gelöst,
Und gefunden das Wort, und aufgegangen das Herz ist,
Und von trunkener Stirn' höher Besinnen entspringt,
Mit der unsern zugleich des Himmels Blüte beginnen,
Und dem offenen Blick offen der Leuchtende sein.
Denn nicht Mächtiges ists, zum Leben aber gehört es,
Was wir wollen, und scheint schicklich und freudig zugleich.
Aber kommen doch auch der segenbringenden Schwalben
Immer einige noch, ehe der Sommer, ins Land.
Nämlich droben zu weihn bei guter Rede den Boden,
Wo den Gästen das Haus baut der verständige Wirt;
Daß sie kosten und schaun das Schönste, die Fülle des Landes
Daß, wie das Herz es wünscht, offen, dem Geiste gemäß
Mahl und Tanz und Gesang und Stutgards Freude gekrönt sei,
Deshalb wollen wir heut wünschend den Hügel hinauf.
Mög' ein Besseres noch das menschenfreundliche Mailicht
Drüber sprechen, von selbst bildsamen Gästen erklärt,
Oder, wie sonst, wenns andern gefällt, denn alt ist die Sitte,
Und es schauen so oft lächelnd die Götter auf uns,
Möge der Zimmermann vom Gipfel des Daches den Spruch tun,
Wir, so gut es gelang, haben das Unsre getan.
Aber schön ist der Ort, wenn in Feiertagen des Frühlings
Aufgegangen das Tal, wenn mit dem Neckar herab
Weiden grünend und Wald und all die grünenden Bäume
Zahllos, blühend weiß, wallen in wiegender Luft,
Aber mit Wölkchen bedeckt an Bergen herunter der Weinstock
Dämmert und wächst und erwarmt unter dem sonnigen Duft.
Friedrich Hölderlin
Homöostase
Als Homöostase bezeichnet man das Gleichgewicht, das sich innerhalb eines (geschlossenen) System einstellt. So etwa wenn man kaltes und heißes Wasser in einem Gefäß miteinander vermischt. Idealtypisch denkt man sich auch menschliche Systeme als geschlossene Systeme, so z. B. eine neu zusammengesetzte Schulklasse, deren Mitglieder innerhalb einer bestimmten Zeit eine relativ stabile Beziehungsstruktur entwickeln.
Watzlawick benutzte auch den Begriff der Stabilität, von Bertalanffy spricht in diesem Zusammenhang von einem Fliessgleichgewicht, da ein Gleichgewicht niemals von Dauer ist.
Vergleiche hierzu:
Arist von Schlippe: "Familientherapie im Überblick"; Junferman-Verlag, 1995, S. 25/26
Aus der Physik wissen wir, dass stabile Systeme letztlich tote Systeme sind. Lebende Systeme sind daher niemals stabil, wie jeder Mensch aus eigener Erfahrung weiß. Atmung, Nahrungsaufnahme, Trinken, Ausscheidung, wach sein und schlafen bestimmen das menschliche Leben des einzelnen Individuums. Zweiersysteme wie heterosexuelle oder homosexuelle Paare, Eltern-Kind-Dyaden erreichen, so wie Systeme mit mehr als zwei Mitgliedern wie eine Familie oder die Bevölkerung eines Dorfes oder einer Stadt niemals eine absolute Stabilität. Stabilität lässt sich so gesehen nur für einen gegen Null gehenden Zeitabschnitt beobachten.
Im umgangssprachlichen Sinne können wir dagegen schon von Stabilität sprechen, so etwa wenn eine Frau sagt, sie führe eine stabile Ehe oder ein Freiberufler meint, dass seine Einnahmen und seine Ausgaben im Gleichgewicht wären.
Gesundheit kann man in diesem Sinne auch als ein Gleichgewicht des Systems des menschlichen Organismus im Kontakt mit dem System seiner Umwelt definieren.
Identifizierter Patient oder Indexpatient (IP)
Kommt eine zusammenlebende Familie oder eine in einem familiengerichtlichen Verfahren verstrickte Familie, das beteiligte Jugendamt und Familiengericht oder ein anderes agierendes menschliches System, z.B. ein Arbeitsteam, zu der Auffassung, eines seiner Mitglieder hätte ein Problem, so spricht man systemisch vom "Identifizierten Patient oder Indexpatient" (IP). In der Familie kann das die magersüchtige Tochter, der deliquente Sohn oder die medikamentenmissbrauchende Mutter sein. In einer familiengerichtlich verstrickten Familie kann dies die Tochter oder der Sohn sein, die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, so z.B. den Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil verweigern.
Systemisch definiert bedeutet der Begriff "Identifizierter Patient" ein Prozess der sozialen Etikettierung. Der Begriff "Indexpatient" besitzt eine indizierende Funktion: der Patient zeigt: im System ist etwas nicht in Ordnung (vgl. von Schlippe 1995, S. 58)
Der Auftrag einer zusammenlebenden Familie an die professionellen Helfer, z.B. Psychotherapeut ist: "Hier ist das Familienmitglied mit dem Problem, bitte reparieren sie ihn." Die anderen Familienmitglieder betrachten sich in der Regel nicht als Teil des Problems.
Bei getrennt lebenden Familien, die z.B. um das Umgangsrecht streiten, trägt der betreuende Elternteil gegenüber dem Familiengericht vor: Das Kind leidet unter dem Kontakt mit dem anderen Elternteil. Es hat Schlafstörungen, starke Ängste, kotet ein, ist aggressiv etc.. Der andere Elternteil ist gewalttätig, kann das Kind nicht erziehen, denkt nur egoistisch an seine Bedürfnisse, zahlt noch nicht mal Unterhalt. Bitte helfen sie dem Kind und unterbinden sie den schädigenden Kontakt mit dem anderen Elternteil durch einen entsprechenden gerichtlichen Beschluss (Ausschluss des Umgangs, Entzug des Sorgerechtes).
IP ist hier in der Definition des betreuenden Elternteils sowohl das Kind als auch der nichtbetreuende Elternteil
Der nichtbetreuende Elternteil trägt dagegen vor: Der betreuende Elternteil sabotiert den Kontakt des Kindes zu mir. Er beeinflusst das Kind negativ gegen mich und betreibt eine Gehirnwäsche. Daher verweigert das Kind den Kontakt zu mir. Das Kind hat inzwischen ein Parental Alienation Syndrome (PAS), das als psychiatrische Krankheit dringend behandelt werden muss. Bitte sorgen sie dafür dass dieser Elternteil seine Sabotage beendet und das Kind sich wieder freuen darf, dass es zu mir kommt. IP sind auch hier das Kind, "dem geholfen werden muss" und der andere Elternteil.
Traditionelle individualorientierte Fachkräfte stürzen sich nun wie der Hund auf den Knochen auf die von den Beteiligten abgegebene Problemdefinition. Welche Problemdefinition und welchen IP sie dabei übernehmen oder sogar selbst neu kreieren, hängt von ihrem persönlichen Standpunkt ab. Ein "tiefenpsychologisch Kinder- und Jugendlichentherapeutin" wird das Kind therapieren wollen. Das örtliche Jugendamt übernimmt gerne die für die 50 Stunden entstehenden Kosten in Höhe von 2500 €, denn schließlich soll dem Kind geholfen werden. Nach Bewilligung der Kostenübernahme wird das Kind "therapiert". Nach Inanspruchnahme der 50 Stunden genehmigt das Jugendamt noch einmal 25 Stunden, da sich herausgestellt hat, dass das Kind immer noch Probleme "hat". Nach den 75 Therapiestunden sind zwar immer noch "Probleme" da, aber es ist klar, jede Therapie muss einmal erfolgreich zu Ende gehen, wenn man weiter im Geschäft bleiben will. Elternarbeit hat in der ganzen Zeit im Prinzip nicht stattgefunden. Der betreuende Elternteil hat das Kind nur geholt und gebracht und dabei der Therapeutin erzählt, wie der andere Elternteil immer noch versucht, negativen Einfluss auf das Kind zu nehmen. Den nichtbetreuenden Elternteil hat die Therapeutin nicht gesehen, aber aus den Schilderungen des betreuenden Elternteils weiß sie inzwischen dass das ein totaler Vollidiot sein muss. Zum Abschluss der Therapie schreibt die Therapeutin einen Bericht, dass das Kind von seinen Problemen geheilt wurde, es sollte aber auf keinen Fall Kontakt mit dem nichtbetreuenden Elternteil haben, weil sonst die Probleme wieder von vorne anfangen würden.
Der zuständige Jugendamtsmitarbeiter (kostenlos, weil vom Landkreis schon bezahlt) hat sich inzwischen auch ein Bild davon gemacht, wer der Indexpatient ist. Es ist der nichtbetreuende Elternteil. Dieser lauert dem Kind vor dem Kindergarten auf und verteilt in der Stadt Flugblätter, in dem er gegen das Jugendamt hetzt. Er war auch schon in der Fernsehsendung "Fliege" auf der ARD und hat dort alle anderen schlecht gemacht, nur sich selbst hat er in einem guten Licht dargestellt. Der Jugendamtsmitarbeiter empfiehlt daher dem Gericht, den Umgang auszusetzen.
Der Familienrichter ist ratlos, daher setzt er einen Gutachter ein. Dieser kommt nach einem Jahr in seinen 180-seitigen Gutachten (Kosten 3500 €) zu der Schlussfolgerung, dass der betreuende Elternteil keine Bindungstoleranz hat und das Kind negativ gegen den nichtbetreuenden Elternteil beeinflusst, daher muss dem betreuenden Elternteil notfalls das Sorgerecht entzogen werden, wenn der Umgang zukünftig klappen sollte.
Der Richter ist nun unschlüssig. Daher bestellt er erst einmal einen Verfahrenspfleger, der soll den Willen des Kindes erkunden. Bis dahin ist erst einmal ein halbes Jahr Ruhe, denkt der Richter leise vor sich hin. Nach einem halben Jahr erstattet der Verfahrenspfleger seinen Bericht. Das Kind will nicht zu dem nichtbetreuenden Elternteil. Man soll den Willen des Kindes respektieren und ihn nicht brechen. Im übrigen übersendet der Verfahrenspfleger für seine Tätigkeit eine Rechnung von 653,55 €. Der Richter folgt dem Vorschlag des Verfahrenspflegers und setzt den Umgang für zwei Jahre aus. In dieser Zeit soll das Kind durch eine psychoanalytische Therapeutin therapiert werden. Diese wurde dem Gericht von der tiefenpsychologischen Therapeutin (es ist eine ehemalige Studienkollegin und Freundin) dringend empfohlen, da das Kind eine tiefsitzende verdrängte traumatische pränatale oder postnatale Störung habe, genaueres könne man erst nach einer gründlichen psychologischen Diagnostik sagen, die man mit tiefenpsychologischer Therapie nicht behandeln könne, es bedürfe daher der für solche schwierigen Fälle geeigneteren Psychoanalyse, da diese besonders tief gehe. Der betreuende Elternteil will das beste für sein Kind und leitet alles in die Wege damit die psychoanalytische "Behandlung" des Kindes beginnen kann. Das Jugendamt bewilligt die Kostenübernahme für zwei Jahre. Die psychoanalytische Kindertherapie findet drei Mal wöchentlich statt. Der Stundensatz liegt aufgrund der höhere therapeutische Kompetenz verlangenden Psychoanalyse um 15 € höher als bei der tiefenpsychologischen Therapie. Das Jugendamt bewilligt daher die Finanzierung von 300 Stunden a 65 € macht 19.500 €. Schließlich geht es um ein Kind, dem geholfen werden muss, und da darf man nicht geizig sein, sonst steht man nachher in der BILD-Zeitung mit der Schlagzeile: Jugendamt verweigert traumatisierten Kind Hilfe.
Der nichtbetreuenden Elternteil dessen Umgangsrecht für zwei Jahre ausgeschlossen wurde, geht in die Beschwerde an das Oberlandesgericht. Das Oberlandesgericht setzt den Obergutachter Prof. Dr. Dr. mult. med. Vielschreiber-Kluge ein. Dieser kommt nach einem Jahr in seinem 210-seitigen Gutachten zu dem Schluss, dass man nichts genaues sagen könne. Es könne so, aber auch so sein. Im übrigen bittet er um Überweisung von 7.500 € für seine Arbeit, die eine herausragende fachliche Qualifizierung benötigt und daher einen entsprechend erhöhten Stundensatz rechtfertigt.
Der nichtbetreuenden Elternteil beschließt nun die restlichen sechs Monate abzuwarten, dann ist ohnehin die zweijährige Aussetzung des Umganges zu Ende. Er stellt rechtzeitig einen Antrag auf erneute Regelung des Umganges. Der Richter hat inzwischen den Bericht der Psychoanalytikerin erhalten. Diese schreibt, dass der jetzt 15 jährige Patient schon wesentliche Fortschritte in der Psychoanalyse gemacht habe. Das Geburtstrauma sei inzwischen schon sehr gut bearbeitet, man befinde sich jetzt in der Aufarbeitung der oralen Phase (bis 18. Lebensmonat) und hofft bald die anale Phase (18.-36. Lebensmonat) analysieren zu können. Dazu wäre aber noch eine erneute Kostenbewilligung des Jugendamtes von Nöten. Man hoffe aber, dass die Hilfe für das Kind nicht an den finanziellen Engpässen des Jugendamtes scheitert, welches gerade mehrere Kinder- und Jugendprojekte im Landkreis schließt, da kein Geld mehr vorhanden wäre. Schließlich geht es bei der weiterzuführenden Psychoanalyse um die Aufarbeitung ein es Traumas eines traumatisierten Kindes, während in den schnöden Kinder- und Jugendprojekten, die im Landkreis unterhalten werden, das Geld ohnehin völlig nutzlos angelegt ist.
Kein normaler Elternteil, wenn er denn nicht ein hippiger Millionär wäre, würde freiwillig aus seiner eigenen Tasche die Kosten zahlen, die das Jugendamt und der Landkreis für die Therapie des Indexpatienten auszugeben bereit ist. Solange das Jugendamt zahlt, warum nicht, mögen die Eltern denken, schaden kann es ja nicht und im übrigen, wie sagt der Volksmund - einem geschenkten Gaul guckt man nicht ins Maul.
...
Und wenn das Geld nicht ausgeht und sie nicht gestorben sind, dann therapieren sie den indizierten Indexpatienten noch heute. Die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse, da der Patient inzwischen volljährig geworden ist. Nach weiteren fünf Jahren Psychoanalyse stockt die Arbeit, da gegen den inzwischen 25jährigen jungen Mann Haftbefehl erlassen worden ist. Dieser soll zwei Männer zusammengeschlagen und seine Ex-Freundin bedroht haben, so dass diese mit dem gemeinsamen Kind in das Frauenhaus flüchten musste. Seitdem liegt auch ein Antrag der jungen Mutter auf Ausschluss des Umganges des gewalttätigen Mannes und Vaters. Das Familiengericht beauftragt daher einen Gutachter mit der Frage, ob das Kindeswohl gefährdet wäre, wenn der Vater Kontakt mit dem Kinde hätte.
Wie die Geschichte weitergeht wissen Sie nun schon, wenn nicht, fangen Sie einfach oben noch einmal zu lesen an.
Im Gegensatz zu den monadisch ausgerichteten therapeutischen Schulen wie etwa der orthodoxen Psychoanalyse, geht der systemische Ansatz davon aus, dass "psychische Störungen" im wesentlichen durch Interaktionsprozesse zwischen wenigstens zwei Beteiligten entstehen und aufrechterhalten werden, es also keinen einzelnen "kranken" oder "gestörten" Menschen gibt, der dann als identifizierter Patient gilt.
Watzlawick erzählt eine nette Geschichte über Indexpatienten, die anscheinend von einem Todestrieb besessen sind, der dazu führt, dass sie sich wie die Lemminge von einer Terrasse hinunterstürzen und dabei schwer verletzen:
"In einem Reitclub von São Paulo passiert es, dass von einer dort befindlichen Terrasse, die nur über ein niedriges Geländer verfügt, immer wieder Personen hinunterfallen und sich dabei schwer verletzen. Ein Anthropologe soll der Sache nachgegangen sein und kam zu einem Resultat, dass es in verschiedenen Kulturen verschiedene Regeln gibt, wie der Abstand zu sein hätte, wenn zwei Menschen miteinander ins Gespräch kommen. Der "richtige" Abstand bei einem Gespräch in Nordamerika ist die Armlänge. In Südamerika (und Mitteleuropa) ist der "richtige" Abstand geringer als eine Armlänge. Ein Nordamerikaner und ein Brasilianer kommen auf der Terrasse ins Gespräch. Der Nordamerikaner stellt den "richtigen" Abstand her, eine Armlänge, der Südamerikaner stellt darauf hin den "richtigen" Abstand her, er rückt auf. Der Nordamerikaner rückt zurück und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her, der Südamerikaner rückt auf und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her. Der Nordamerikaner rückt zurück und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her, der Südamerikaner rückt auf und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her. ... , der Nordamerikaner rückt zurück, um den "richtigen" Abstand herzustellen und fällt schließlich rücklings über das zu niedrige Geländer.
Tiefenpsychologisch betrachtet würde die Diagnose gestellt, der Nordamerikaner folge seinem Todestrieb. Wir sehen jedoch, dass es das Beharren und Insistieren auf den "richtigen" Abstand in der Interaktion der beiden Gesprächspartner ist, dass schließlich dazu führt, dass der Nordamerikaner die Terrasse herunter fällt."
wiedergegeben nach Paul Watzlawick: "Vom vermeintlichen Sinn des Unsinns", Baseler Psychotherapietage 1998, Video, www.auditorium-netzwerk.de
Ein ähnlicher - realer Fall - spielt sich zwischen zwei Freunden ab. Der eine (hier als Kläger bezeichnet) beklagt sich beim anderen, warum ihm dieser immer so oft wiederspreche, er möge dies doch mal lassen, da es ihn sehr nerve, dauernd und grundlos Widerspruch zu erhalten. Dem anderen (hier als Beklagter bezeichnet) kommen auf Grund der Beschwerde des Freundes inzwischen Selbstzweifel, warum er dauernd widersprechen muss, er also offenbar ein sehr intoleranter Mensch wäre, der die Meinung seines Freundes nicht stehen lassen kann und sich statt dessen vielleicht dauernd selbst darstellen will.
Der Beklagte ist hier der identifizierte Patient, denn er widerspricht offenbar auf Grund einer bei ihm vorliegenden neurotischen Störung, obwohl gar kein Widerspruch angezeigt scheint.
Zum Glück ist der Beklagte systemischer Therapeut und versucht der Sache auf den Grund zu gehen. Dabei stellt er fest, dass der Kläger, seine Meinung offenbar als allgemeingültig erklärt. So etwa in der Form:
"Heute ist es sehr kalt"
Der Kläger stellt seine Meinung, dass es heute sehr kalt wäre, in Form einer Tatsachenbehauptung vor. Der Beklagte stimmt mit dieser in Form einer Tatsachenbehauptung vorgetragenen Meinung nicht überein und will die entstehende kognitive Dissonanz nicht hinnehmen, so wie es oft in Paarbeziehungen geschieht, wo einer der beiden Partner sich vom anderen verbal dominieren lässt, was in der Regel zu einer versteckt aggressiven Stimmung und zu psychosomatischen Beschwerden führt.
Nachdem der Beklage (systemischer Therapeut) den offenbar wirkenden Mechanismus der Fremdbestimmung durch seinen Freund verstanden hat, teilt er ihm seinen Eindruck mit und bittet den Freund, zukünftig statt einer als allgemeingültig geltenden Tatsachsenbehauptung, deutlich zu machen, dass es sich um dessen persönliche Meinung handelt.
Das geht ganz einfach so:
"Ich finde es heute sehr kalt".
Dies ist eine Meinungsäußerung und als solche weder wahr noch falsch. Ein Widerspruch erübrigt sich hier. Eventuell könnte der Zweite seinen eigenen Eindruck wiedergeben:
"Ich finde es heute recht warm."
Es besteht aber normalerweise keine große Not, hier die eigene Interpretation eines Geschehens oder Zustandes mitzuteilen.
Ähnliches kann man beobachten, wenn zwei Menschen gemeinsam einen Film anschauen und sich danach über ihre Eindrücke austauschen. Der eine fand den Film sehr langweilig und oberflächlich, der andere fand den Film spannend und tiefgründig. Das muss kein Grund sein, sich gegenseitig Vorwürfe zu machen oder gar anzugreifen.
Wir finden diesen Mechanismus sehr häufig auch in der Auseinandersetzung von inkompetenten Fachkräften und Eltern im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren. Die inkompetente Fachkraft verkündet ihre Meinung mit einem absoluten Wahrheitsanspruch, dem der Elternteil gesunder Weise zu widersprechen versucht, da er eine ganz andere Wahrnehmung davon hat, was denn "richtig" sei. Der Widerspruch des Elternteils wird von der inkompetenten Fachkraft gleich als Beweis dafür benutzt, die Renitenz und Gestörtheit des Elternteils zu bekräftigen, denn wenn der Elternteil nicht gestört wäre, würde er die als Wahrheit vorgetragene Meinung der inkompetenten Fachkraft anerkennen.
Die Anerkennung des Wahrheitsanspruches der inkompetenten Fachkraft würde dagegen dazu führen, sich mit dessen Meinung einverstanden zu erklären, so z.B. dass es gut wäre, wenn der zuständige Familienrichter dem betreffenden Elternteil das Sorgerecht entzieht, wie es ja auch die Bundesregierung, der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht für rechtspolitisch legitim und auch notwendig ansehen, es sich mithin um eine von ganz oben abgesegnete Maßnahme handelt, an deren Legitimität daher kein Zweifel bestehen kann (ähnliches spielte sich bei der Judenverfolgung im Dritten Reich ab, die von höchster Stelle legitimiert und befohlen war und somit beim Lokführer der Reichsbahn , der die Todeszüge nach Auschwitz fuhr oder beim KZ-Wachpersonal, kein Unrechtsbewusstsein hervorrief).
Doch zum Glück fahren in Deutschland keine staatlich befohlenen Todeszüge mehr, man begnügt sich staatlicherseits mit der harmloseren Variante des Entzuges des verfassungsrechtlich zugesicherten Rechtes und der Pflicht der Eltern, ihr Kind zu betreuen und zu erziehen.
Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Bei nichtverheirateten Vätern hat man das staatlicherseits gleich so organisiert, dass ihnen in §1626a BGG abgesprochen wird, überhaupt ein originäres Elternrecht wahrnehmen zu können. Mittlerweile ist diese staatliche Diskriminierung des nichtverheirateten Vaters vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Menschenrechtsverletzung verurteilt worden und auch das Bundesverfassungsgericht, dass jahrzehntelang die sorgerechtliche Diskriminierung nach Kräften unterstützte, hat unter dem Druck gewandelter gesellschaftlicher Ansichten mit Urteil vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 die Verfassungswidrigkeit von §1626a BGB festgestellt. So wurden Blinde in Karlsruhe sehend und aus Saulus wurde Paulus - oh Herr, welch ein Wunder.
Doch zurück zu unserem Beispiel. Widerspricht der Elternteil dem Vortrag der inkompetenten Fachkraft ihm das Sorgerecht zu entziehen, ist dies für die inkompetente Fachkraft der Beweis der Gestörtheit des Elternteils, was von der inkompetenten Fachkraft wiederum dazu benutzt wird, den Sorgerechtsentzug auf Grund des Verhaltens des Elternteils als das geeignete Mittel zur Sicherung des Kindeswohls anzusehen, denn schließlich kann man einem gestörten Elternteil ja nicht in der elterlichen Verantwortung belassen, wenn man das Kindeswohl sichern will.
Illusion der Alternativen
"Der Ausdruck der Illusion der Alternativen wurde zum erstenmal von Weakland und Jackson in einem Bericht über die zwischenmenschlichen Gegebenheiten eines schizophrenen Schubs verwendet. Sie beobachteten, dass schizophrene Patienten in ihrem Bemühen, die richtige Entscheidung zwischen zwei Alternativen zu treffen, in eine typische Zwangslage geraten: Infolge der Natur der zwischenpersönlichen Situation ist es den Patienten unmöglich, eine richtige Entscheidung zu treffen, weil beide Alternativen Teile der Doppelbindung sind und der Patient daher in einem wie auch im andern Fall `unrecht` hat. Es bestehen also keine eigentlichen Alternativen, von denen der Patient die `richtige` wählen `sollte - die Annahme selbst, daß eine Wahl möglich ist und daher getroffen werden soll, ist eine Illusion. Die Erkenntnis aber, daß die Möglichkeit einer Wahl gar nicht gegeben ist, wäre gleichbedeutend mit dem Erkennen der illusorischen Natur der angebotenen `Alternativen` und daher letztlich des Wesens der Doppelbindung selbst"
Paul Watzlawick; Janet H. Beavin; Don D. Jackson: "Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern; 1969/2000/2003, S. 214/15
Was Watzlawick hier beschreibt, korrespondiert nicht nur mit schizophrenen Symptomatiken, sondern auch mit depressiven. Beide Verhaltensweisen können als Versuche angesehen werden, einer Doppelbindung zu entgehen. Der Schizophrene will es beiden Seiten recht machen, ohne es je schaffen zu können, der Depressive entzieht sich dagegen den illusorischen Alternativen durch Flucht in ein unzugängliches Niemandsland, aus dem er allerdings bei Strafe nicht wieder heraus kann.
Zwischen diesen beiden Polen bewegen sich denn auch Trennungskinder, deren Eltern sich erbittert bekriegen. Egal wie sich das Kind, das zu beiden Elternteilen stabile Loyalitäten und Bindungsrepräsentationen entwickelt hat, "entscheidet", es entscheidet sich immer falsch. Eine die Loyalitäten und Bindungsrepräsentationen des Kindes berücksichtigende Lösung läge nun darin, dass die Eltern ihren Interessenskonflikt und ihre erbitterte Feindschaft auflösen würden. Dies ist bei hocheskalierten Konflikten aber nur selten der Fall. So löst das Kind es auf seine Weise, durch schizophrenes, depressives oder auch parteinehmendes Verhalten. Letzteres wird durch den Gesetzgeber auch noch belohnt. Dem Elternteil, gegen den das Kind in seiner Not Partei bezieht, wird vom Familiengericht entsorgt, die Begründung für diese Entsorgung gibt der Bundesgerichtshof höchstpersönlich, wenn er davon spricht, dass bei erheblichen Konflikten zwischen den Eltern einer der beiden Elternteile zwingend ent-sorgt werden soll - Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat, Beschluß vom 29.09.1999 - XII ZB 3/99.
Diplom-Psychologen sind Meister im Schaffen von Illusionen der Alternativen, das sagt viel aus über die ethische Verwahrlosung an den einschlägigen Universitäten. Und so werden denn die Kinder in einer perfiden Art vor die Alternative gestellt, sich für den einen und gegen anderen Elternteil zu positionieren. So etwa mit dem sogenannten Düss-Fabel-Test, der offenbar von einem Herrn oder einer Frau L. Düss erfunden wurde.
Düss-Fabel-Test - (L. Düss)
Erste-Düss-Fabel
Gütekriterien nach BRICKENKAMP (1975, 520ff):
Objektivität: nein Reliabilität: nein
Validität: nein Normierung: ja
Hierbei sollen die Kinder zu vorgegebenen Geschichtenanfängen Fortsetzungen erzählen. Inhalt und Ausgang der vom Kind geschilderten Ergänzungen können Hinweise auf das subjektive Erleben bezüglich vorgegebener Probleme liefern.
So z.B. zu folgendem Geschichtenanfang:
"Ein Vogelpapa, eine Vogelmama und ein Vogelkind schlafen ruhig in ihrem Nest auf einem Baumzweig. Aber nun kommt ein heftiger Sturm, der schüttelt den Baum hin und her, und das Nest fällt zu Boden. Die drei Vögel wachen ganz plötzlich auf. Der Papa fliegt geschwind auf eine Tanne, die Mama fliegt auf eine andere Tanne. Was wird nun das Vogelkind tun, es kann schon etwas fliegen?"
Trägt ein Gutacher die hier vorgestellte Vogelgeschichte des Tests einem Kind vor, das zu Mutter und Vater eine gleichwertig gute Beziehung hat, so begeht der Sachverständige damit eine psychische Kindesmisshandlung, da das Kind in die Situation versetzt wird, sich für und damit gegen einen Elternteil entscheiden zu müssen. Dies stellt einen Ablehnungsgrund für den Sachverständigen dar. Sachverständiger, die solche Test ohne eine nachvollziehbare Begründung für ihren Einsatz verwenden, sollten generell nicht von Gerichten bestellt werden.
Interaktion
Halb zog sie ihn, halb sank er hin.
Im Gegensatz zu den monadisch ausgerichteten therapeutischen Schulen wie etwa der orthodoxen Psychoanalyse, geht der systemische Ansatz davon aus, dass "psychische Störungen" im wesentlichen durch Interaktionsprozesse zwischen wenigstens zwei Beteiligten entstehen und aufrechterhalten werden. So etwa in einem von Watzlawick erzählten Beispiel:
"In einem Reitclub von São Paulo passiert es, dass von einer dort befindlichen Terrasse, die nur über ein niedriges Geländer verfügt, immer wieder Personen hinunterfallen und sich dabei schwer verletzen. Ein Anthropologe soll der Sache nachgegangen sein und kam zu einem Resultat, dass es in verschiedenen Kulturen verschiedene Regeln gibt, wie der Abstand zu sein hätte, wenn zwei Menschen miteinander ins Gespräch kommen. Der "richtige" Abstand bei einem Gespräch in Nordamerika ist die Armlänge. In Südamerika (und Mitteleuropa) ist der "richtige" Abstand geringer als eine Armlänge. Ein Nordamerikaner und ein Brasilianer kommen auf der Terrasse ins Gespräch. Der Nordamerikaner stellt den "richtigen" Abstand her, eine Armlänge, der Südamerikaner stellt darauf hin den "richtigen" Abstand her, er rückt auf. Der Nordamerikaner rückt zurück und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her, der Südamerikaner rückt auf und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her. Der Nordamerikaner rückt zurück und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her, der Südamerikaner rückt auf und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her. ... , der Nordamerikaner rückt zurück, um den "richtigen" Abstand herzustellen und fällt schließlich rücklings über das zu niedrige Geländer.
Tiefenpsychologisch betrachtet würde die Diagnose gestellt, der Nordamerikaner folge seinem Todestrieb. Wir sehen jedoch, dass es das Beharren und Insistieren auf den "richtigen" Abstand in der Interaktion der beiden Gesprächspartner ist, dass schließlich dazu führt, dass der Nordamerikaner die Terrasse herunter fällt."
wiedergegeben nach Paul Watzlawick: "Vom vermeintlichen Sinn des Unsinns", Baseler Psychotherapietage 1998, Video, www.auditorium-netzwerk.de
Ein ähnlicher - realer Fall - spielt sich zwischen zwei Freunden ab. Der eine (hier als Kläger bezeichnet) beklagt sich beim anderen, warum ihm dieser immer so oft wiederspreche, er möge dies doch mal lassen, da es ihn sehr nerve, dauernd und grundlos Widerspruch zu erhalten. Dem anderen (Beklagter) kommen auf Grund dieser Beschwerde des Freundes inzwischen schon Selbstzweifel, warum er dauernd widersprechen muss, er also offenbar ein sehr intoleranter Mensch wäre, der die Meinung seines Freundes nicht stehen lassen kann und sich statt dessen vielleicht dauernd selbst darstellen will.
Zum Glück ist der Beklagte systemischer Therapeut und versucht der Sache auf den Grund zu gehen. Dabei stellt er fest, dass der Kläger, seine Meinung offenbar als allgemeingültig erklärt. So etwa in der Form:
"Heute ist es sehr kalt"
Der Kläger stellt seine Meinung, dass es heute sehr kalt wäre, in Form einer Tatsachenbehauptung vor. Der Beklagte stimmt mit dieser in Form einer Tatsachenbehauptung vorgetragenen Meinung nicht überein und will die entstehende kognitive Dissonanz nicht hinnehmen, so wie es oft in Paarbeziehungen geschieht, wo einer der beiden Partner sich vom anderen verbal dominieren lässt, was in der Regel zu einer versteckt aggressiven Stimmung und zu psychosomatischen Beschwerden führt.
Nachdem der Beklage (systemischer Therapeut) den offenbar wirkenden Mechanismus der Fremdbestimmung durch seinen Freund verstanden hat, teilt er ihm seinen Eindruck mit und bittet den Freund, zukünftig statt einer als allgemeingültig geltenden Tatsachsenbehauptung, deutlich zu machen, dass es sich um dessen persönliche Meinung handelt.
Das geht ganz einfach so:
"Ich finde es heute sehr kalt".
Dies ist eine Meinungsäußerung und als solche weder wahr noch falsch. Ein Widerspruch erübrigt sich hier. Eventuell könnte der Zweite seinen eigenen Eindruck wiedergeben:
"Ich finde es heute recht warm."
Es besteht aber normalerweise keine große Not, hier die eigene Interpretation eines Geschehens oder Zustandes mitzuteilen.
Ähnliches kann man beobachten, wenn zwei Menschen gemeinsam einen Film anschauen und sich danach über ihre Eindrücke austauschen. Der eine fand den Film sehr langweilig und oberflächlich, der andere fand den Film spannend und tiefgründig. Das muss kein Grund sein, sich gegenseitig Vorwürfe zu machen oder gar anzugreifen.
Wir finden diesen Mechanismus sehr häufig auch in der Auseinandersetzung von inkompetenten Fachkräften und Eltern im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren. Die inkompetente Fachkraft verkündet ihre Meinung mit einem absoluten Wahrheitsanspruch, dem der Elternteil gesunder Weise zu widersprechen versucht, da er eine ganz andere Wahrnehmung davon hat, was denn "richtig" sei. Der Widerspruch des Elternteils wird von der inkompetenten Fachkraft gleich als Beweis dafür benutzt, die Renitenz und Gestörtheit des Elternteils zu bekräftigen, denn wenn der Elternteil nicht gestört wäre, würde er die als Wahrheit vorgetragene Meinung der inkompetenten Fachkraft anerkennen.
Die Anerkennung des Wahrheitsanspruches der inkompetenten Fachkraft würde dagegen dazu führen, sich mit dessen Meinung einverstanden zu erklären, so z.B. dass es gut wäre, wenn der zuständige Familienrichter dem betreffenden Elternteil das Sorgerecht entzieht, wie es ja auch die Bundesregierung, der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht für rechtspolitisch legitim und auch notwendig ansehen, es sich mithin um eine von ganz oben abgesegnete Maßnahme handelt, an deren Legitimität daher kein Zweifel bestehen kann (ähnliches spielte sich bei der Judenverfolgung im Dritten Reich ab, die von höchster Stelle legitimiert und befohlen war und somit beim Lokführer der Reichsbahn , der die Todeszüge nach Auschwitz fuhr oder beim KZ-Wachpersonal, kein Unrechtsbewusstsein hervorrief).
Doch zum Glück fahren in Deutschland keine staatlich befohlenen Todeszüge mehr, man begnügt sich staatlicherseits mit der harmloseren Variante des Entzuges des verfassungsrechtlich zugesicherten Rechtes und der Pflicht der Eltern, ihr Kind zu betreuen und zu erziehen.
Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Bei nichtverheirateten Vätern hat man das staatlicherseits gleich so organisiert, dass ihnen in §1626a BGG abgesprochen wird, überhaupt ein originäres Elternrecht wahrnehmen zu können. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das zwar nichts zu tun, dafür aber mit verstaubten Ideologien und wo blühen verstaubte Ideologien besser als beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Doch zurück zu unserem Beispiel. Widerspricht der Elternteil dem Vortrag der inkompetenten Fachkraft ihm das Sorgerecht zu entziehen, ist dies für die inkompetente Fachkraft der Beweis der Gestörtheit des Elternteils, was von der inkompetenten Fachkraft wiederum dazu benutzt wird, den Sorgerechtsentzug auf Grund des Verhaltens des Elternteils als das geeignete Mittel zur Sicherung des Kindeswohls anzusehen, denn schließlich kann man einem gestörten Elternteil ja nicht in der elterlichen Verantwortung belassen, wenn man das Kindeswohl sichern will.
Interpunktion
Unter einer Interpunktion versteht man in der systemischen Theorie das Verhalten von Menschen, relativ willkürlich und subjektiv bestimmte Punkte zu definieren, von denen aus angeblich die Entwicklung ihren Lauf genommen habe.
So klagt zum Beispiel eine Ehefrau, dass ihr Mann so viel aus dem Haus gehe, worauf er antwortet, das geschehe nur, "weil" sie so viel klage.
vergleiche hierzu:
Arist von Schlippe: "Familientherapie im Überblick"; Junferman-Verlag, 1995, S. 33
Die Frau wie auch der Mann setzen hier jeweils ihre Interpunktion, um den Zustand ihrer Ehe und ihrer Betroffenheit aus der je eigenen Perspektive zu erklären. Natürlich immer so, dass immer der andere die Schuld trägt.
Gleiches findet man ständig in familiengerichtlich ausgetragenen Konflikten, wo die eine Partei behauptet, sie müsse so handeln, weil die andere Partei sie dazu gezwungen habe.
Rechtsanwälte sind begeistert von diesem Phänomen der Schuldzuweisung und unterstützen diese nach Kräften oder weisen die Eltern sogar erstmalig auf diese Möglichkeit hin, denn wo zwei sich streiten, freut sich bekanntlich der Dritte und das ist immer der Rechtsanwalt. Wenn die Streitparteien schon völlig verarmt vor dem Gerichtsvollzieher den Offenbarungseid abgelegt haben, dann hat der Anwalt sein Eigenheim abbezahlt. Merke: Geld kann nie verloren gehen, sondern nur den Besitzer wechseln.
"Im Juni 2009 sprach Frau X in unserer Behörde vor. ...
Sie sei im Gespräch mit der Erziehungsberatungsstelle und wolle grundsätzlich die Besuchszeiten der Kinder beim Vater reduzieren.
...
Frau X wollte kein gemeinsames Gespräch mit dem Vater in unserer Behörde führen. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass sich Herr X über ihre Wünsche hinwegsetze und keinerlei Einigung möglich sei. Auch die Gespräche bei der Erziehungsberatungsstelle habe keinen Erfolg gebracht. ..."
aus einem Bericht des Herrn L. - Sozialarbeiter im Jugendamt Darmstadt-Dieburg vom 29.10.2009
Die Schilderung der Mutter weist dem Vater in Form einer Interpunktion die Schuld zu. Dieser würde sich über ihre Wünsche hinwegsetzen und mit ihm wäre keinerlei Einigung möglich. Das kommt einem irgendwie bekannt vor. Ach ja, das Münchener Abkommen und die Appeasement-Politik (Beschwichtigungspolitik) - http://de.wikipedia.org/wiki/Appeasement-Politik
Merke, willst Du etwas erreichen, dann sage immer, der andere wolle ja keine Einigung und deshalb sei jetzt mit dem Verhandeln Schluss, nun müssten die Waffen sprechen, denn der Feind lasse einem keine andere Wahl.
„Polen hat heute Nacht zum ersten Mal auf unserem eigenen Territorium auch mit bereits regulären Soldaten geschossen. Seit 5:45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen! Und von jetzt ab wird Bombe mit Bombe vergolten! Wer mit Gift kämpft, wird mit Giftgas bekämpft!“
Adolf Hitler am 1. September 1939 vor dem Reichstag
Watzlawick schreibt zum Phänomen der Interpunktion:
"Dem unvoreingenommenen Beobachter erscheint eine Folge von Kommunikationen als ein ununterbrochener Austausch von Mitteilungen. Jeder Teilnehmer an dieser Interaktion muß ihr jedoch unvermeidlich eine Struktur zugrundelegen, die Bateson und Jackson in Analogie zu Whorf die `Interpunktion von Ereignisfolgen` genannt haben. ... Diskrepanzen auf dem Gebiet der Interpunktion sind die Wurzeln vieler Beziehungskonflikte."
Paul Watzlawick; Janet H. Beavin; Don D. Jackson: "Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern; 1969/2000/2003, S. 57/58
Nun könnte man meinen, das Phänomen der Interpunktion wäre nur bei gewöhnlichen Menschen anzutreffen und Diplom-Psychologen, die im Studium immerhin auch einige Vorlesungen zur systemischen Perspektive gehört haben dürften, so sie nicht gerade noch vom vorabendlichen Kneipenabend ganz müde und die Zeit der Vorlesung für ein kleines Nickerchen genutzt haben, wäre das Phänomen der Interpunktion bekannt. Doch in der Praxis ist das leider nicht so, sehr zu Schaden des einen oder anderen Elternteils, der auf grund der vom Gutachter gesetzten Interpunktion die Schuld zugeschoben bekommt.
Selektiv arbeitende Gutachter beherrschen die Kunst der Interpunktionssetzung oft meisterhaft, denn schließlich geht es auch in Fällen, bei denen man eigentlich keine entscheidungserheblichen Unterschiede zwischen den Eltern feststellen kann, darum, dem Familienrichter dann doch noch den vermeintlich besseren Elternteil zu präsentieren. Schließlich bestellt der Familienrichter ja nicht einen Gutachter, damit der ihm schließlich sagt, er wüsste auch nicht, wer der "bessere" Elternteil sei.
"In der Exploration des Vaters fiel auf, dass sich dieser als Opfer willkürlicher Handlungsweisen der Mutter darstellte, statt die derzeitige Situation als Konsequenz eigenen Verhaltens zu sehen."
Diplom-Psychologe Hans-Albert Treplin, Gutachten vom 04.11.2004 für Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, S. 36
Der Diplom-Psychologe Hans-Albert Treplin macht mit seiner Äußerung das selbe, was er dem Vater vorwirft. Er setzt in Form einer Interpunktion willkürlich einen Anfang. Am Anfang, so der Gutachter ist:
...die derzeitige Situation als Konsequenz eigenen Verhaltens (des Vaters) zu sehen.
Da eine Interpunktion eine Strukturdefinition eines Teilnehmers ist, kann die Interpunktion aber auch anders, als so wie vom Gutachter gesetzt, vorgenommen werden, nämlich so, dass der Vater als Opfer des Verhaltens der Mutter erscheint.
Die als Gutachterin tätige Carola Wagner setzt ihre Interpunktion anscheinend so, dass die Mutter als Verursacherin des Verhaltens des Vaters erscheint:
„Es wurde mehrmals ausgeführt, dass der Vater nach der Trennung die Umgangskontakte nicht in dem Umfang, wie von der Mutter gewünscht, gestattete.
...
Aktuell ergaben sich jedoch Anhaltspunkte dahingehend, dass er höchstwahrscheinlich durch die gerichtliche Antragstellung der Mutter verunsichert ist. Im Zuge dessen fühlt er sich massiv verunsichert, so dass es ihm nicht gelingt, eigene Befindlichkeiten hinter die Bedürfnisse und Wünsche der Tochter zu stellen.“
Diplom-Psychologin Carola Wagner, Gutachten vom 23.10.2006 für Amtsgericht Pößneck, S. 46
Während man es Eltern als psychologischen und kommunikationstheoretischen Laien nachsehen kann, dass sie sich selbst in hocheskalierten Konflikten regelmäßig in der Rolle als Opfer und den jeweils anderen als den dazugehörigen Täter oder die Täterin erleben, so kann es diplomierten Psychologen sicher nicht gestattet werden, durch Interpunktionssetzungen Täter/innen und Opfer zu kreieren.
Irrtum
Irren ist menschlich heißt es. Mitunter führt ein Irrtum, dazu, dass dem Patienten im Krankenhaus ein Bein amputiert wird, obwohl er doch lediglich eine Blasenentzündung hatte. Pech gehabt.
Und natürlich irren auch Richter, Gutachter, Verfahrensbeistände und Jugendamtsmitarbeiter. Hinterher ist zwar kein Bein ab, aber ein Elternteil entsorgt oder kalt gestellt und das Kind hat einen oder beide Elternteile verloren. Irren ist eben menschlich.
...
Andere Bomber der zweiten Welle griffen vereinzelt verschiedene Schiffe im Hafen an, so wurden die Raleigh und die Curtiss von je einer Bombe getroffen. Auch die Flugplätze wurden erneut bombardiert. Gegen 9:45 Uhr drehten die letzten japanischen Maschinen ab und kehrten zu ihren Flugzeugträgern zurück. Als eine der letzten Maschinen landete um 13:00 Uhr Fregattenkapitän Fuchida, der während des gesamten Angriffs über Pearl Harbor geblieben war, um die entstandenen Schäden zu beobachten. Nachdem Admiral Nagumo seine erste Beurteilung gehört hatte, befahl er um 13:30 Uhr den Rückzug ohne einen weiteren Angriff.[19]
Amerikanische Aufklärer, die nach dem Angriff starteten, suchten im Norden nach dem japanischen Verband, konnten ihn aber nicht finden, da er viel weiter nördlich als angenommen stand. Daraufhin wurde vermutet, dass der beobachtete An- und Abflug der Japaner aus Richtung Norden nur eine Finte war und die japanischen Träger westlich oder südlich von Hawaiʻi standen.
Verantwortlich für diese Fehleinschätzung waren die zu diesem Zeitpunkt noch unbekannten Reichweiten der japanischen Trägerflugzeuge, welche die ihrer amerikanischen Gegenstücke weit übertrafen. Während die japanischen Kate, Val und Zero Reichweiten von über 1500 km hatten, hatte der amerikanische Sturzkampfbomber SBD Dauntless eine Reichweite von 1200 km, der Torpedobomber TBD Devastator schaffte mit einem Torpedo ausgerüstet sogar nur 700 km (1150 km mit einer 453 kg Bombe). Die reine Flugstrecke für Hin- und Rückflug nach Pearl Harbor vom 400 km entfernten Startpunkt betrug schon 800 km. Zusätzlich flogen die meisten Maschinen nach dem Start zuerst im Kreis, während sie sich über den Trägern formierten und auf die restlichen Maschinen warteten. Auch während der Landung wurde zusätzlicher Treibstoff verflogen, da immer nur ein Flugzeug zur Zeit landen konnte und die anderen entsprechend lange warten mussten. Bei der Schlacht von Midway starteten die amerikanischen Träger ihre Maschinen erst, nachdem sie sich auf 200 km an ihr Ziel angenähert hatten. Dass die Japaner aus der doppelten Entfernung starten konnten, konnte man sich nicht vorstellen, weshalb die amerikanischen Aufklärer zu früh abdrehten. Diese Fehleinschätzung der Reichweiten führte in den folgenden Monaten auf Seiten der Alliierten immer wieder zu der falschen Annahme, japanische Flugzeugträger müssten in der Nähe sein, wenn japanische Flugzeuge dieser Typen an Orten gesichtet wurden, die nach fester Überzeugung der alliierten Kommandeure außerhalb der Reichweite japanischer Flugplätze lagen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Angriff_auf_Pearl_Harbor
Kalibrierung
Mensch, Natur und Gesellschaft bilden ein System in dem ständig Interaktionen und Veränderungen stattfinden. Je nach Temperatur und Witterung wird sich der Mensch anders kleiden. Im Winter dicke Sachen, im Sommer lockere und leichte Bekleidung, bei Regen einen Regenschirm, etc. pp. Der Mensch passt sich den verändernden Bedingungen an (Kalibrierung).
Ganz ähnliche Anpassungen (Kalibrierungsvorgänge) geschehen in der sich verändernden menschlichen Gesellschaft, sei es ein Land wie die Bundesrepublik Deutschland, eine Stadt wie Berlin, eine Hausgemeinschaft oder eine Familie. Der Einzelne reagiert auf Veränderungs- auch auf Nichtveränderungsprozesse (Reformstau). Mitunter stagnieren Kalibrierungs-, bzw. Anpassungsprozesse, so dass es zu zunehmenden Diskrepanzen oder auch zu krisenhaften Entwicklungen kommt, so etwa 1989 am Ende der DDR oder in einer Familie in dem die Eltern den Herausforderungen ihres pubertierenden Sohnes nicht mehr gewachsen sind.
Da im System alle Elemente in Verbindung stehen (Man kann nicht, nicht kommunizieren - das gilt sowohl für Menschen also auch für das Tier- und Pflanzenreich wie auch für die unbelebte Natur) geschieht jede Kalibrierung nicht nur als Reaktion auf das System, sondern bringt seinerseits auch einen eigenen Impuls in das System ein.
Der rückwirkende Einfluss vieler Kalibrierungen auf das System ist allerdings oft sehr gering. Wird es kalt und ich setze mir eine Mütze auf, um nicht zu frieren, ist dies eine Kalibrierung auf eine vorausgehende Zustandsänderung der Temperatur. Das Aufsetzen der Mütze wirkt jedoch umgekehrt nur in sehr geringem Maße auf das System zurück.
Andere Kalbrierungsvorgänge führen dagegen zu erheblichen Rückwirkungen auf das System. So etwa bei einer Gesetzesänderung. Diese ist das Ergebnis einer vorausgegangenen gesellschaftlichen Interaktion, so etwa der kollektiven gesellschaftlichen Hysterie bezüglich der Kinderpornographie und der darauf folgenden gesetzlichen Verschärfung des Internetrechtes. Das ausgerechnet die Neonazis die Todesstrafe für "Kinderschänder" fordern, zeigt, dass die Menschen mit den größten sexuellen Problemen, hier die rigide erzogenen und sexuell frustrierten Neonazis, die größten Bestrafungswünsche entwickeln, die im Kern auf sich selbst gerichtet, nun dankbar auf einen "äußeren" Feind, den "Kinderschänder" projiziert werden.
Bei hysterischen Vorgängen sind, wenn man Freud folgt, massive unbewusste eigene Abwehrprozesse bezüglich der eigenen Sexualität mit im Spiel, dieses Thema soll hier aber nicht näher untersucht werden. Die gesellschaftliche Hysterie entspricht jedoch in keiner Weise der durch Kinderpornografie real existierenden gesellschaftlichen und individuellen Bedrohung.
Schließlich führt die Angst vor dem gesellschaftlich imaginierten "Kinderschänder" durch die Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften zu einem Abbau der Informationsfreiheit und damit der Demokratie.
Systemveränderungen, sei es in der Natur, der Gesellschaft oder der Familie, lösen bei Elementen des Systems das Bemühen um Neukalibrierung des Systems aus. So entsteht bei sexuell frustrierten Eheleuten, der Wunsch nach einer sexuellen Nebenbeziehung, der oder die Geliebte tritt nun in das System der Eheleute ein, gleich ob die Außenbeziehung offen oder verdeckt gelebt wird. Oftmals leistet der eine Partner Widerstand gegen die Neueinführung eines bisher außenstehenden Dritten, denn durch diesen wird das bisherige "Gleichgewicht" des Systems gestört und eine Reaktion des gesamten Systems provoziert.
Ganz ähnlich bei der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder. Verständlicher Weise sind diese Väter überhaupt nicht damit einverstanden, dass sie nach dem Willen der meisten Bundestagsabgeordneten, der traurig agierenden Bundesjustizministerin Zypries (SPD) und des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes, in einem Land, in dem von der Gleichheit aller Menschen schwadroniert wird, zu Menschen und Elternteilen zweiter Klasse degradiert werden. Diese Väter versuchen verständlicherweise durch eine Neukalibrierung des Systems (Abschaffung des diskriminierenden §1626a BGB) eine tatsächliche Gleichheit vor dem Gesetz und damit reale Einflussmöglichkeiten auf die Art und Weise mit ihren Kinder zusammen zu sein, zu erlangen. Wie recht häufig, agieren die etablierten Eliten gegen diesen Veränderungswunsch. Hier z.B. der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes unter seinem CDU nominierten Vorsitzenden Prof. Dr. Papier mit seinem Beschluss vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01), mit dem die Herren und Damen Bundesrichter auf ihrem veralteten Weltbild vom Primat der Mutter beharrend, allen Ernstes behaupten, die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder wäre mit dem Grundgesetz vereinbar.
In menschlichen Systemen treten immer Widerstände gegen Neukalibrierungen auf, sei es nun in der vergreisten Führungsriege der DDR, den konservativen Verfassungsrichtern oder bei einem Ehepaar, wo sich der konservativere Ehepartner gegen Veränderungsbemühungen des anderen Ehepaars stellt. Die Widerstände sind teils der mangelnden geistigen Befähigung und teils der fehlenden Bereitschaft des Betreffenden von seinem bisherigen Weltbild abzurücken, geschuldet. Dem geistig Behinderten fehlt die kognitive Fähigkeit bestimmte Kalibrierungsprozesse zu erkennen und konstruktiv auf sie zu reagieren. Beim verflossenen Generalsekretär der SED, Erich Honecker wie auch beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes unter seinem Vorsitzenden Prof. Dr. Papier dürfte beides, mangelnde geistige Befähigung wie auch fehlenden Bereitschaft vom bisherigen Weltbild abzurücken, zum Widerstand gegenüber Reformen auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv zu reagieren, zurückzuführen sein.
Kausalität
Der gewöhnliche Menschenverstand sieht das Eintreten von Ereignissen als lineare Folge von Ursache und Wirkung. Wenn der Teekessel pfeift, wird dies als Folge dessen gesehen, dass der mit Wasser gefüllte Teekessel mit Wasser auf eine heiße Herdplatte gesetzt wurde, das Wasser zum Sieden kam und der durch ein Ventil ausströmende Dampf einen Pfeifton erzeugt. Würde ein Wasserkessel, der auf einer kalten Herdplatte steht anfangen zu Pfeifen, würden wir meinen, mit uns wäre etwas nicht in Ordnung und gegebenenfalls einen Psychiater aufsuchen. Ebenso würden wir an uns zweifeln, wenn ein wassergefüllter Teekessel auf einer glühenden Herdplatte kalt bleiben würde.
Koalition
In Systemen mit mehr als 2 Teilnehmern kommt es recht häufig zu Koalitionsbildungen. Dies kann bis zu einer bestimmten Grenze als normal und auch entwicklungsfördernd angesehen werden. So kann beispielsweise eine pubertierende Tochter versuchen, dass Maß ihrer persönlicher Autonomie zu erweitern und zur Erreichung dessen, eine Koalition mit dem für diese Autonomiebestrebungen aufgeschlosseneren Elternteil zu suchen.
Doch, Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage, das Ansteigen von Quantität (mehr desselben - Watzlawick) kann zum Umschlag in eine destruktive neue Qualität führen:
Urteil in der Strafsache gegen Mutter und Tochter wegen Tötung des Familienvaters rechtskräftig
Am 29.03.2005 hatte eine jetzt 43 Jahre alte Frau der Polizeiinspektion Bitburg mitgeteilt, sie habe ihren zuvor von der Mutter mit Medikamenten betäubten Vater mit einem Segeltau erdrosselt und die Leiche in einem Waldstück in Südfrankreich versteckt. Beweggründe für die Tat seien die Gewalttätigkeiten des Vaters gewesen.
Die Leiche des Vaters war bereits entdeckt worden, ohne dass die französischen Behörden sie hätten identifizieren können. In enger Zusammenarbeit mit französischen Stellen und in Anwesenheit von Beamten der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Trier konnte geklärt werden, dass es sich um das Tatopfer des hiesigen Verfahrens handelte.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier verurteilte am 17.04.2008 die Tochter wegen Totschlags usw. zu einer Freiheitsstrafe von 10, die Mutter zu einer solchen von 12 Jahren.
Durch Beschluss vom 19.11.2008 verwarf der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision der Ehefrau des Tatopfers als unbegründet. Die Tochter hatte, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, deren Antrag die Schwurgerichtskammer vollumfänglich gefolgt war, auf eine Revisionseinlegung verzichtet. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
gez. ( Roos )
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 28.11.2008
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier
Kollateralschaden
Begleitschaden
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Der militärische Fachbegriff Begleitschäden (Synonym: Kollateralschaden; englisch: collateral damage; aus dem Lateinischen: collateralis, seitlich, benachbart, nebenständig) bezeichnet in der räumlichen Umgebung eines Ziels entstehende Schäden durch eine terroristische, militärische oder polizeiliche Aktion. Hierbei kann es sowohl zu Toten und Verletzten als auch zu Zerstörungen kommen, die – obwohl primär nicht beabsichtigt – einen Angriff begleiten. Beabsichtigte Schädigungen werden im Gegensatz zu Begleitschäden der militärischen Zieldefinition zugeordnet.
25.08.2008
http://de.wikipedia.org/wiki/Kollateralschaden
Bei eskalierten Familienkonflikten (Rosenkrieg) kommt es, so wie bei Kriegsführungen überhaupt, häufig zu sogenannten Kollateralschäden. Betroffen sind hier in erster Linie die Kinder. Die kriegführenden Eltern haben in der Regel nicht die absichtliche Schädigung ihrer Kinder im Sinn, so wie etwa bei Eltern die ihre Kinder mittels Gewalt erziehen wollen.
Wenn man die Eltern befragt warum sie Krieg führen, dann behaupten sie oft, es ginge um das Wohl der Kinder, dass vom anderen Elternteil. bzw. durch dessen verderbliches Tun gefährdet würde. Durch diese Interpretation des Geschehens als Abwehr eines feindlichen Aktes rechtfertigen beide Elternteile das jeweilige Handeln (Legitimation).
Wer da aber nun meint, der Staat, repräsentiert durch das Familiengericht und das Jugendamt. wäre der vermeintliche Wächter des Kindeswohles, der hat von der Wirklichkeit wenig Ahnung. Tatsächlich ist es oft so, dass der Staat den Konflikt der Eltern noch zusätzlich auflädt und aufmunitioniert. So etwa durch den kindeswohlgefährdenden § 1671 BGB, ausgearbeitet von hochbezahlten Juristen im Bundesjustizministerium und 1998 beschlossen von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, durch den den Eltern der Weg eröffnet wird, über ein strittiges familiengerichtliches Verfahren, darauf hinzuarbeiten, dass der zuständige Familienrichter dem anderen Elternteil das Sorgerecht entzieht, ohne dass dies durch eine bestehende Gefährdung des Kindeswohls gerechtfertigt wäre.
Kampfeinsatz
Bundeswehr erschießt in Afghanistan erstmals einen Menschen
Die Bundeswehr hat in Afghanistan nach eigenen Angaben bei der Abwehr eines Angriffs einen mutmaßlichen Täter erschossen. Nach offiziellen Erkenntnissen ist es das erste Mal, dass die Bundeswehr in Afghanistan einen Menschen getötet hat.
Berlin/Kabul - Das Verteidigungsministerium berichtete am Mittwoch in Berlin, dass eine deutsche Patrouille nahe des Bundeswehr-Feldlagers im nordafghanischen Feisabad am späten Dienstagabend angegriffen worden sei. Bei dem Schusswechsel sei ersten Berichten zufolge ein Angreifer verwundet worden, der seinen Verletzungen während des Transports durch die afghanische Polizei ins Feldlager erlegen sei. Bundeswehrsoldaten seien nicht zu Schaden gekommen. In Feisabad ist ein regionales Wiederaufbauteam der Bundeswehr stationiert.
Dagegen sagte der Polizeichef der Provinz Badachschan, Agha Noor Keentoz, der Deutschen Presse-Agentur dpa in Kabul, es sei ein unbewaffneter Schäfer getötet worden. Der Mann habe der Patrouille mit Handzeichen signalisiert, anzuhalten und nicht näher an seine Herde heranzufahren. Am Mittwochmorgen hätten afghanische Sicherheitskräfte die Leiche des Mannes gefunden und ins Provinzkrankenhaus gebracht.
Angriffe auf Bundeswehr häufen sich
Feldjäger der Bundeswehr und Ermittler untersuchen nach Angaben des Verteidigungsministeriums nun den Vorfall in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Potsdam. Die "Rheinische Post" (Donnerstag) berichtet, Unbekannte hätten die Fahrzeuge der Patrouille in der Nähe einer Nato-Antennenanlage beschossen. Als die Bundeswehrsoldaten zurückschossen, seien die Angreifer geflohen. Einer von ihnen sei getroffen worden und verletzt liegen geblieben.
Die Angriffe auf die in Nordafghanistan stationierte Bundeswehr häufen sich. Zuletzt waren vor zwei Wochen drei Bundeswehrsoldaten durch einen Selbstmordattentäter zum Teil lebensgefährlich verwundet worden. 26 Bundeswehrsoldaten starben bislang in Afghanistan seit Beginn des Einsatzes Anfang 2002. Es gibt wenig offizielle Erkenntnisse über Feuergefechte zwischen der Bundeswehr und Angreifern sowie über die Folgen für die Attentäter, sofern sie nicht als Selbstmordkommando bei der Attacke sterben. (jam/dpa)
20.8.2008
www.tagesspiegel.de/politik/international/afghanistan/Afghanistan-Bundeswehr;art15872,2597432
Während man bei Männer noch vermuten kann, sie wären vielleicht irgendwie den feindlichen Taliban zugehörig, fällt dies bei Frauen und Kindern schon deutlich schwerer:
Afghanistan
Zwischenfall mit deutschen Soldaten
In Nordafghanistan sind erneut Soldaten der Bundeswehr in einen Zwischenfall mit tödlichem Ausgang verwickelt worden. Dabei kamen am Donnerstagabend südöstlich von Kundus drei Zivilisten ums Leben.
Deutsche Bundeswehr-Soldaten bei einer Übung in Afghanistan. (Symbolbild: rtr)
BERLIN - Erst am Mittwoch war ein Bundeswehrangehöriger nahe Kundus getötet worden, als sein Fahrzeug in eine Sprengfalle fuhr. Bei dem Anschlag wurden weitere Bundeswehrsoldaten leicht verletzt.
Wie ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Freitag in Berlin sagte, hatten am Vorabend um 21.52 Uhr Ortszeit zwei zivile Fahrzeuge an einem von deutschen ISAF-Kräften und afghanischer Polizei besetzten Checkpoint trotz Zeichengebung nicht angehalten und ihre Fahrt fortgesetzt. Daraufhin sei das Feuer eröffnet worden. Es habe auch Verletzte gegeben. Die Ermittlungen liefen noch. Der Sprecher fügte hinzu, die Lage in Kundus sei nach dem Tod des deutschen Soldaten vom Mittwoch angespannt. Es gebe Warnungen vor Sprengstoffautos. Die Umstände seien alles andere als einfach.
Die Leiche des getöteten Soldaten soll am Samstag nach Deutschland überführt werden. Für Montagvormittag ist in Zweibrücken eine Trauerfeier vorgesehen. In der Heilig-Kreuz-Kirche der rheinland-pfälzischen Stadt werden auch Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) und der Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, erwartet. Der 29-jährige Hauptfeldwebel war Angehöriger des in Zweibrücken stationierten Fallschirmjägerbataillons 263.
Die Links-Fraktion bekräftigte angesichts des erneuten Zwischenfalls ihre Forderung nach einem Abzug der deutschen Truppen aus Afghanistan. Ihr Verteidigungsexperte Paul Schäfer warf der Bundesregierung vor, sie verstricke "die Bundeswehr immer tiefer in einen Krieg, bei dem völkerrechtswidrig immer mehr Zivilisten getötet werden". Spätestens jetzt sei "ein Umdenken erforderlich". Der Truppenabzug müsse sofort eingeleitet werden.
Der Grünen-Sicherheitsexperte Winfried Nachtwei und der Deutsche Bundeswehrverband forderten von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Regierungserklärung zum Afghanistan-Einsatz. Sie bemängelten zudem die Ausrüstung der Soldaten in Afghanistan. Nach einem Bericht der Düsseldorfer "Rheinischen Post" war der getötete Hauptfeldwebel in einem nur leicht gepanzerten Geländewagen unterwegs.
Der stellvertretende Vorsitzende des Bundeswehrverbands, Ulrich Kirsch, sagte: "Afghanistan ist ein Thema der gesamten Bundesregierung, nicht nur des Bundesministers der Verteidigung." Neben der militärischen Aufgabe müssten auch der zivile Wiederaufbau und die Ausbildung der Polizei geleistet werden.
Nachtwei forderte, Merkel müsse "den Bürgern erklären, was mit dem Einsatz eigentlich erreicht werden soll". Sechs Jahre nach dem Einmarsch der alliierten Truppen in Afghanistan müsse entschieden werden, ob der Schwerpunkt - wie beim ISAF-Mandat eigentlich gedacht - auf der Absicherung des Aufbaus liegen solle oder auf dem von den USA forcierten Antiterrorkampf.
Wie Nachtwei forderte der SPD-Außenpolitiker Gert Weisskirchen eine stärkere Unterstützung des zivilen Wiederaufbaus. Wo es sinnvoll und notwendig sei, müsse für den zivilen Wiederaufbau ein "zusätzliches Plus im Haushalt für 2009" eingebaut werden. (ddp)
29.08.2008
http://www.ksta.de/jks/artikel.jsp?id=1219960870318
Nun kann man sich damit trösten, dass im Kampf für höhere Werte gelegentlich auch mal ein paar Unbeteiligte daran glauben müssen. Wenn es dann aber bei einem Angriff gleich 89 Unbeteiligte sind, die getötet werden, dann kann das auch den gläubigsten Demokraten irritieren.
US-Angriff
Wut und Trauer in Afghanistan
Bei einem US-Luftangriff sind 89 Zivilisten getötet worden - darunter auch viele Frauen und Kinder. Präsident Hamid Karsai beklagt den Tod der "unschuldigen Landsleute", doch die Dorfbewohner lassen sich nicht beruhigen. Die Situation spielt den Taliban in die Hände.
Neu Delhi/Kabul - Wut und Trauer im Dorf Asis Abad kennen keine Grenzen. Mindestens 89 Zivilisten, darunter viele Frauen und Kinder, sind am Freitag in der westafghanischen Gemeinde bei einem Angriff von US-Kampfflugzeugen ums Leben gekommen. Nachdem Augenzeugen und Politiker in der Provinz Herat bereits nach dem Angriff von der extrem hohen Opferzahl berichtet hatten, bestätigte am Sonntag auch eine von Präsident Hamid Karsai entsandte Kommission einen der schwersten Zwischenfälle mit zivilen Opfern seit Jahren.
Dorfbewohner hatten ihrem Unmut am Samstag mit Gewalt Luft gemacht. Als afghanische Sicherheitskräfte den Angehörigen der Opfer Hilfsgüter bringen und Mut zusprechen wollten, griffen hunderte Menschen die einheimischen Soldaten mit Steinen an. Auch Schüsse fielen. Am Ende blieb der Armee nur der Rückzug aus Asis Abad, denn die aufgebrachten Landsleute ließen sich nicht beruhigen.
UN verurteilt die Angriffe
Der Sondergesandte der Vereinten Nationen in Afghanistan, Kai Eide, verurteilte den US-Angriff scharf. "Zivile Opfer untergraben das Vertrauen und die Zuversicht des afghanischen Volkes", sagte er und forderte eine gründliche Untersuchung. Auch Karsai beklagte den Tod der "unschuldigen Landsleute". Gleichzeitig kündigte er an, seine Regierung werde in Kürze einen Maßnahmenkatalog bekanntgeben, um künftig den Tod von Zivilisten möglichst zu vermeiden. Um welche Maßnahmen es sich dabei handelt, ließ er offen.
Schon seit Jahren appelliert der Präsident erfolglos an die ausländischen Truppen, mit mehr Rücksicht bei ihren Militäraktionen vorzugehen. "Wir können die zivilen Opfer nicht länger akzeptieren", sagte Karsai vor einem Jahr bei einem Treffen mit Nato-Vertretern. Bereits damals klagte er, dass "Kooperation und Koordination" von Internationaler Schutztruppe Isaf, US-geführter Koalition und einheimischen Sicherheitskräften nicht ausreichend seien.
1000 tote Zivilisten seit Jahresbeginn
Inzwischen ist die Zahl der Ziviltoten des Anti-Terror-Kampfes noch weiter gestiegen. Nach Angaben des Dachverbandes von rund 100 internationalen und einheimischen Hilfsorganisationen in Afghanistan (ACBAR) sind seit Jahresbeginn mehr als 1000 Zivilisten bei Kämpfen und Anschlägen ums Leben gekommen. Dabei müssen auch die ausländischen Truppen immer häufiger den Tod von Zivilisten einräumen.
In den Pressemitteilungen des Militärs werden die Opfer zwar zutiefst bedauert. Doch meist wird im gleichen Atemzug darauf verwiesen, dass eigentlich die radikalislamischen Taliban das Angriffsziel waren. Die Aufständischen, so der durchaus berechtigte Vorwurf, würden Zivilisten als Schutzschilde benutzen. Auch nach dem Angriff auf Asis Abad hatten die US-geführten Koalitionstruppen zunächst einen Angriff auf Stellungen der Aufständischen gemeldet.
Journalist: So kann man das Vertrauen nicht gewinnen
Menschenrechtler allerdings fragen immer lauter, ob die derzeit angewandte militärische Strategie - einschließlich der Akzeptanz sogenannter Kollateralschäden unter der Zivilbevölkerung - noch den Anforderungen der Sicherheitslage in Afghanistan entspricht. Ein Journalist in Kabul formulierte es dieser Tage noch drastischer: "Wenn sie (die ausländischen Truppen) weiterhin Unschuldige töten, werden sie die Herzen und Köpfe der Afghanen nie gewinnen."
Bereits heute sind viele Afghanen tief enttäuscht - vom nicht endenden Konflikt mit immer mehr Opfern und vom schleppenden Wiederaufbau. Vor allem darin sehen Beobachter einen Grund für das Erstarken der Taliban. Zwar fließen weiterhin Milliarden ins Land. Doch Vereinte Nationen und Hilfsorganisationen stecken in einem Teufelskreis. Da es in vielen Regionen immer gefährlicher wird, bleiben die meisten ausländischen Helfer aus Sicherheitsgründen fern.
Aber ohne Wiederaufbau und Fortschritt schwindet das Vertrauen der Afghanen weiter. Die Aufständischen ziehen daraus ihren Vorteile - genauso wie aus der Wut und der Trauer über von ausländischen Truppen getötete Zivilisten.
www.tagesspiegel.de/politik/international/afghanistan/Afghanistan-Isaf;art15872,2600029
89 "Kollateralopfer" an einem Tag, das gab es noch nicht einmal in der DDR, deren Grenzregime zur Bundesrepublik Deutschland in einem vierzigjährigen Zeitraum von 1949 bis 1989 zwischen 270 und 471 Menschen das Leben gekostet haben soll.
"Während die Berliner Staatsanwaltschaft von 270 nachweislichen Todesfällen an der innerdeutschen Grenze einschließlich Berlins infolge eines Gewaltakts der Grenzsicherungskräfte inkl. Minentote und Selbstschussanlagen spricht, hat die Zentrale Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) 421 Verdachtsfälle auf Tötungen durch die bewaffneten Kräfte der DDR registriert."
http://de.wikipedia.org/wiki/Innerdeutsche_Grenze
Nun ging es der DDR allerdings um die fixe Idee, den Menschen im Land vorzuschreiben, wo sie sich aufzuhalten haben und wo nicht. Wären es dagegen die Werte der westlichen Welt, wären die Opfer nach westlichen Werteverständnis sicher in Kauf zu nehmen gewesen.
Kollusion
Der Paartherapeut Jürg Willi stellt zum Verständnis problematischer Paarbeziehungen ein von ihm als Kollusion bezeichnetes Modell vor. Dieses Modell legt seinen Schwerpunkt auf die problematischen oder auch die als "pathologisch" angenommenen Seiten der Paarbeziehung. Es ist in so fern ein eher pessimistisches Modell.
vergleiche hierzu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kollusion_%28Psychologie%29
Jürg Willi: Die Zweierbeziehung. - Reinbek bei Hamburg : Rowohlt, 1997, 69. - 73. Tsd.
Jürg Willi: Die Zweierbeziehung - Reinbek bei Hamburg : Rowohlt, 1995, 57. - 64. Tsd.
Jürg Willi: "Therapie der Zweierbeziehung"; Rowohlt 1978, 1991
Das Glas ist halb leer, sagt der Pessimist. Das Glas ist halb voll, sagt der Optimist.
Als Optimisten sagen wir, die Kollusion des Paares ist eine Chance zur Entwicklung, so wie in dem folgenden malayischen Märchen erzählt:
Der Blinde und der Lahme
Es waren einmal ein alter Mann und eine alte Frau, die bekamen in ihrem Alter noch zwei Kinder, zwei Söhne, von denen der eine blind, der andere lahm war. Die alte Frau sagte zu ihrem Manne: »Hör', Alter, mich dünkt, es wäre gescheit, wir gingen einmal zu einem Krankheitsbeschwörer, der könnte den beiden Jungen vielleicht helfen.«
Der Alte antwortete: »Ach was! Was sollen wir bloß mit dem Kroppzeug anfangen? Das Beste ist, wir bringen sie um; sonst ziehen wir sie vergebens auf, denn darnach kommt doch nichts.«
Die alte Frau erwiderte darauf: »Alter, du redest wie ein kleines Kind. Sprich nicht von blind, nicht von lahm. Küken müssen wir auch füttern. Und wenn uns Gott nun Kinderchen schenkte, was haben wir dann zu tun? Freuen sollen wir uns darüber. Sie werden schon geraten.« Der Alte entgegnete bloß: »Na ja, gut! Bleibt man hier; ich geh' meiner Wege, ich will solche Kinder nicht täglich vor Augen haben.« Und als er das gesagt hatte, stand er auf, machte sich auf die Beine und zog in ein anderes Land; die andern blieben nun allein in ihrem Häuschen daheim.
Die Ärmsten, woher sollten sie nun etwas zu essen bekommen? Die alte Frau suchte Blätter und Früchte, nahm sie mit nach Hause, und dann aßen sie alle drei davon; als sie keine Früchte und Blätter mehr essen konnten, ging sie auf die Felder und sammelte die vergessenen Maiskolben und Reisähren, nahm sie mit nach Hause, und dann aßen sie alle drei davon; so lebten sie einen Tag wie den andern.
So wurden sie groß! Aber die Ärmsten! Der eine konnte gut sehen, aber seine Beine wollten ihn nicht tragen. Dem andern waren gesunde Beine gegeben, doch konnte er nichts sehen. So hatten sie es sehr schwer; niemand erbarmte sich ihrer.
Eines guten Tages gab nun der König in seinem Palaste ein Fest. Die Leute erzählten ihnen davon. Da meinten sie, sie wollten auch hingehen. Doch die alte Frau wollte sie nicht ziehen lassen und sagte: »O, du meine Güte! Ihr seid doch so gebrechlich, warum wollt ihr dorthingehen? O, wir armen Menschen! Nicht einmal ein gutes Gewand besitzen wir. Und dann wollt ihr so unangezogen losgehen, um euch das Fest im Königspalaste anzusehen?«
Sie antworteten: »Ach, Mutter! Der König kennt uns ganz genau; schwere Arbeit können wir wahrscheinlich nicht leisten. Aber die Hunde wegjagen und Feuer anmachen, das können wir; wir möchten dabei nicht gerne fehlen.«
Darauf erwiderte die alte Frau: »Gut, Jungens! Wenn ihr so sprecht, dann geht man hin. Daß ihr mir gehörig Obacht gebt; vielleicht will man uns nur eins aufbinden, damit wir hernach Buße zahlen können. Und was sollten wir dann hergeben? Wir haben doch selbst nichts, was auch nur den allergeringsten Wert hätte.«
D'rauf nahm der Blinde den Lahmen auf die Schulter. Sie marschierten sofort los und kamen am Nachmittag an. – Bei ihrer Ankunft waren die Leute schon tüchtig beim Feiern. Und am nächsten Tag ließ der König die beiden rufen. Als sie erschienen waren, fragte der König: »Nun, mein lieber Blinder und mein guter Lahmer, was sucht ihr denn hier?«
Sie antworteten: »Ja, Herr König! Wir Sklaven hörten andere Sklaven erzählen, daß der Herr König in seinem Hause ein Fest geben wollte, und darum sind wir Sklaven denn auch gekommen.«
Es sprach der König: »Gut so. Wir wollen ein Fest feiern. Und nach dem Fest sollt ihr beide heimkehren.« Worauf sie antworteten: »Gut, Herr König, wie es Ew. Gnaden belieben.«
Als sie nun nach dem Feste nach Hause gehen sollten, befahl der König seinen Dienern, einen Korb voll Reis, einen andern voll Fleisch zu packen und sie dem Blinden und Lahmen zu geben. Und dann sagte der König noch zu ihnen: »Nun geht. Und wenn ihr wieder einmal unserer gedenkt, dann kommt wieder.«
Sie erwiderten: »Schön, Herr König, dann kommen wir wieder.«
Darauf nahm der Blinde den Lahmen auf die Schulter; der Lahme trug das Fleisch und den Reis auf dem Kopfe. So zogen sie ab. Als sie an einem Baum vorüberkamen, dessen Äste tief nach unten hingen, sprach der Lahme zum Blinden: »Bück' dich!« Dann bückte sich der Blinde. So gelangten sie schließlich an einen Brunnen. Der war wohl an die zwanzig Meter tief. Und der Blinde sagte: »He, Lahmer, mich dünkt, hier ist Wasser.« Und der Lahme erwiderte: »Ja, einst holten unsere Ahnen hier ihr Trinkwasser.« Da sagte der Blinde: »Schön, dann wollen wir hier erst einmal rasten. Ich kann nicht mehr. Ich muß dich tragen und dazu noch die beiden Körbe mit Reis und Fleisch. Weißt du, wie schwer das ist?« Der Lahme entgegnete: »Wie du willst. Ich richte mich nach dir. Denn ich bin dein Auge, und du bist mein Bein. Wenn du nicht weiter kannst, kann ich auch nicht weiter.«
Dann rasteten sie zusammen am Brunnen. Der Lahme verteilte das Fleisch und den Reis. Doch teilte er nicht gleichmäßig aus. Im Fleisch des Blinden waren viel Sehnen und Knochen, während seins eitel Fleisch und Fett war. Und so kam es denn, daß der Blinde beim Beißen gehörig zerren mußte; und wie er nun biß und zerrte, riß er die Augen auf. Jetzt schaute er nach dem Lahmen hin, der eitel Fleisch und Fett verzehren konnte. Da wurde er böse. Er nahm den Lahmen und warf ihn ins Wasser. – Der Lahme schrie und strampelte mit den Beinen; und mit einem Male reckte und streckte er die Beine. Er stieg aus dem Wasser heraus, und der Blinde und der Lahme schüttelten sich die Hände, tanzten, sprangen herum, ließen einander hochleben und sagten: »Wie geht es eigentlich zu, daß uns plötzlich solch' ein Glück beschert wird?«
Beide nahmen das Fleisch und den Reis, packten sich gegenseitig die Körbe auf den Kopf und machten sich auf den Weg. Unterwegs mußten sie immer und immer wieder hüpfen und springen.
Als sie nahe bei ihrem Häuschen waren, kam die Mutter herausgelaufen und schrie, denn sie meinte, daß zwei Trunkenbolde heranwackelten. Aber die beiden riefen: »Mutter! O Mutter! Sei doch nicht bange, wir sind ja wieder da und gesund.«
Darauf sagte die Alte: »O du meine Güte! Wer hat euch denn wieder gesund gemacht?« Und nun erzählten sie, wie es ihnen ergangen war. Sie erzählten von Anfang an, was sie auf dem Wege gemacht hatten, bis sie schließlich an den Brunnen gelangt waren, und wie sie dort ihre Gesundheit wiedererlangt hätten.
D'rauf feierten alle drei einen vergnügten Abend.
http://gutenberg.spiegel.de/index.php?id=5&xid=5301&kapitel=41&cHash=37b73a3e99chap039#gb_found
Paul Hambruch
Professor Paul Hambruch wurde am 22. Januar 1882 in Hamburg geboren und starb am 25. Juni 1933 ebendort. Er war ein Hamburger Ethnologe, Forschungsreisender und Museumsmitarbeiter.
Kompromiss
Kompromiss (zu lat. compromittere "sich gegenseitig versprechen, den Schiedsspruch abzuwarten"), allgemeine Übereinkunft, Ausgleich (Meyers Grosses Taschenlexikon 1981)
Thema wird noch weiter ausgeführt
Kommunikation
Konditionierung
Unter Konditionierung versteht man in der behavioristischen Lernpsychologie das Erlernen von Reiz-Reaktions-Mustern (Stimulus-Response). Grundlage dieser Lerntheorien ist die Annahme, innere Vorgänge wie Gefühle und Gedanken niemals wissenschaftlich untersuchen zu können, das sogenannte Black-Box-Modell. Man unterscheidet zwei Grundtypen der Konditionierung: die Klassische Konditionierung, die ausgelöstes Verhalten betrifft (der lernende Organismus hat keine Kontrolle über den Reiz oder seine Reaktion) und die Instrumentelle bzw. Operante Konditionierung, die ursprünglich spontanes Verhalten betrifft, das je nach wahrgenommener Konsequenz zielgerichtet wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Konditionierung
Konditionierungen können für unser aktuelles Handeln, hilfreich oder auch hinderlich sein. So kann die Konditionierung, "wenn ich mich anstrenge, erhalte ich eine Belohnung" durchaus förderlich sein, wenn es gilt Aufgaben zu lösen. Die Konditionierung "nur wenn ich mich anstrenge, erhalte ich eine Belohnung" dagegen hinderlich, denn "Belohnungen" können sich auch einstellen, wenn ich mich nicht anstrenge, so etwa wenn ich ein fröhlicher und lebenslustiger Mensch bin, mich also gerade nicht anstrenge, habe ich oft Erfolg bei anderen Menschen, die sich über diese Fröhlichkeit und Lebenslust freuen.
Bekannt ist auch der historische Versuch Pawlows zur Konditionierung von Hunden - sogenannte Pawlowscher Reflex.
6. August – Agana, Guam. Beim Anflug prallte eine Boeing 747 der Korean Air gegen einen Hügel, etwa 5 km vor dem Flughafen. Das ILS war abgeschaltet; die Piloten führten den Anflug zu tief aus, was von der Flugkontrolle aber nicht bemerkt wurde. Von 254 Menschen an Bord des Flugzeugs konnten 26 gerettet werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Chronik_der_Luftfahrtkatastrophen_1991_bis_2000
Über die Ursache dieses Flugzeugabsturz wird aus informierten Kreisen berichtet, dass der Co-Pilot zwanzig Minuten vor dem Absturz die Katastrophe habe kommen sehen, weil der Pilot einen Fehler gemacht hatte. Statt nun aber den Piloten auf diesen Fehler hinzuweisen, was aber nach dem fernöstlichen Handlungskodex (Konditionierung) nicht statthaft ist, da ein Unterstellter nicht seinen Vorgesetzten kritisiert, soll der Co-Pilot lediglich in eines seiner Mikrofone gesprochen haben: "Das ist das Ende". So stürzte denn die Maschine ab.
Konflikt
Ach, was waren das noch für schöne Zeiten, als Gott die Welt erschuf, überall Harmonie und keine Konflikte weit und breit.
1
Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde, die ganze Welt. Auf der Erde war es noch wüst und unheimlich; es war finster, und Wasserfluten bedeckten alles. Über dem Wasser schwebte der Geist Gottes.
Da befahl Gott: Licht soll aufstrahlen.
...
...
Dann sagte Gott: Nun wollen wir den Menschen machen, ein Wesen, dass uns ähnlich ist. ...
Gott schuf den Menschen nach seinem Bild, er schuf Mann und Frau.
2
...
Gott, der Herr brachte also den Menschen in den Garten Eden. Er übertrug ihm die Aufgabe, den Garten zu pflegen und zu schützen.
Weiter sagt er zu ihm: du darfst von allen Bäumen des Gartens essen, nur nicht von dem Baum, dessen Früchte Wissen geben. Sonst musst du sterben.
...
Gott dachte, es ist nicht gut, wenn der Mensch allein ist. Ich will ihm einen Gefährten geben, der zu ihm passt. ...
Da versetzte Gott, der Herr, den Menschen in einen tiefen Schlaf, nahm eine seiner Rippen heraus und füllte die Stelle mit Fleisch. Aus der Rippe machte er eine Frau und brachte sie zu dem Menschen.
...
Der Rest des Liedes ist bekannt, Adam und Eva aßen einen Apfel vom Baum der Erkenntnis und schon war es vorbei mit der Harmonie.
Kain erschlug Abel und in der Bibel heißt es:
Glaubt nicht, dass ich gekommen bin, Frieden in die Welt zu bringen. Nein, ich bin nicht gekommen, Frieden zu bringen, sondern Streit. Ich bin gekommen, um die Söhne mit ihren Vätern zu entzweien, die Töchter mit ihren Müttern und die Schwiegertöchter mit ihren Schwiegermüttern. Die nächsten Verwandten werden zu Feinden werden. Wer seinen Vater oder seine Mutter mehr liebt als mich, verdient es nicht, mein Jünger zu sein. Wer nicht sein Kreuz auf sich nimmt und mir auf meinem Weg folgt, verdient es nicht, mein Jünger zu sein. Wer sein Leben festhalten will, wird es verlieren. wer es aber um meinetwillen verliert, der wird es gewinnen.
Die Bibel, Mattthäus 10, 34-39
Im Jahr 1099 zogen die Kreuzritter zu ihrem ersten Kreuzzug ins Morgenland, Gut 900 Jahre später ließ Stalin seine Widersacher ermorden, Hitler und seine willigen Vollstrecker tobten ihre Mordphantasien aus und wenn sie nicht gestorben sind, dann wüten sie noch heute.
Der Begriff Konflikt kommt aus dem Lateinischen (confligere) und heißt zusammenstoßen.
Mit dem Begriff Konflikt werden innere psychische Zustände (sogenannte intrapsychischer Konflikt) und Verhaltens- und Zieldiskrepanzen zwischen zwei oder mehr Personen und Auseinandersetzungen auf einer kollektiven Ebene bezeichnet. Konflikte gehören zum menschlichen Leben. Lösung von Konflikten bedeutet Wachstum und Entwicklung.
"Konflikt ist Kooperation, die über das Beabsichtigte hinausgeht, zu einer ganz und gar neuen Gestalt hin." (Perls S. 149).
Daraus lässt sich folgern, dass es keine schlechten Konflikte gibt, sondern nur schlechte Konfliktlösungen. Aufgabe kompetenter professioneller Konfliktbegleitung ist daher nicht die Unterdrückung oder das Wegreden von Konflikten, z.B. nach dem Motto Ach, das ist doch gar nicht so schlimm oder Warum wollen Sie sich denn nicht einigen!?, sondern die einfühlsame und strukturierende Begleitung der Konfliktparteien bei der Durcharbeitung des Konfliktes, der Stärkung ihres Selbst und ihres Selbstgewahrseins (Perls, S. 152) und die Bereitstellung eines angemessenen Rahmens (Raum und Zeit) für die Konfliktbearbeitung und Konfliktlösung.
"... Wenn sich der Konflikt ausgetobt hat, und mit der Veränderung und Assimilation der kriegführenden Parteien zu einer schöpferischen Lösung gekommen ist, so tritt eine Erleichterung des Leidens ein und die vollständige Erregung des neugeschaffenen Ganzen. Dies ist positiv. ... Im positiven Frieden herrscht paradoxerweise die Freude des Sieges, ohne daß sich jemand besiegt fühlt; das stärkste Gefühl ist das des Erwachens neuer Möglichkeiten, denn es gibt jetzt eine neue Gestalt. So wird die Siegesgöttin immer geflügelt dargestellt, auf Zehenspitzen, den Blick nach vorn gerichtet." (Perls, S. 155)
Bedauerlicherweise wird die positive Bedeutung von Konflikten häufig nicht gesehen oder es wird sogar angenommen, Konflikte sind per se schädlich und müssen daher unterdrückt werden. Schädlich ist aber nicht der Konflikt, sondern schädlich sind in der Regel Konfliktunterdrückung oder destruktiv und gewalttätig ausgetragene Formen des Konfliktes. Der Einsatz von Gewalt zielt dabei auf Unterdrückung oder Ausschaltung der anderen Konfliktpartei und verhindert daher eine Lösung mit der sich alle Konfliktparteien identifizieren können.
Zu den destruktiv ausgetragenen Formen eines Konflikts gehört häufig, jedoch nicht immer, auch die Beauftragung von Rechtsanwälten. Der Rechtsanwalt soll nun dass besorgen, was der Konfliktpartei nicht gelungen ist, nämlich den eigenen Sieg und die Niederlage des / der anderen. Das Bedürfnis nach Sieg und Niederlage der kämpfenden Parteien ist groß, so dass von diesem Bedürfnis aus, Tausende von Rechtsanwälten zum Teil recht auskömmlich leben können. Doch die Beauftragung eines Anwalts stellt in der Regel nur eine Konfliktverschiebung und ein Eingeständnis der Sprachlosigkeit der streitenden Parteien dar. Die Lösung des Konfliktes bleibt bei einer Konfliktdelegation auf Anwälte in weiter Ferne. In der Regel geht, ähnlich wie im 1. Weltkrieg, der offene Krieg der streitenden Parteien, in einen Stellungskrieg über Und oftmals bleibt den kriegführenden Parteien dann zum Schluss nur die bittere Erkenntnis, außer Spesen, nichts gewesen, wie der Volksmund es treffend sagt.
Konflikte entstehen
· zwischen mindestens zwei Personen, wenn
· unterschiedliche Ziele,
Erwartungen oder Motive
· in Bezug auf eine gemeinsam erlebte Situation oder einen Sachverhalt
zu Differenzen in der Kommunikation fuhren.
Kann der Konflikt nicht zum Nutzen der Beteiligten gelöst werden, setzt eine Eskalationskette ein. Diese Kette von wechselseitigen Handlungen führt zum Aufschaukeln eines Konfliktes, wenn sie nicht unterbrochen wird.
Konflikte entstehen aus Kommunikation.
Drei Regeln, die in jeder Eskalation gelten:
· Alle Beteiligten haben auf jeder Stufe mehrere Optionen (Handlungsmöglichkeiten). Sie können oder wollen sie jedoch nicht erkennen.
· Von Stufe zu Stufe verringert sich der Umfang dieser Optionen, es erhöht sich die emotionale Beteiligung (Aggression provoziert Aggression), der Rapport nimmt ab.
· Wie sich eine Situation entwickelt, hängt entscheidend vom Kontext ab.
Die neun Stufen der Konflikteskalation nach Glasl
1. Verhärtung: Die Standpunkte verhärten sich und prallen aufeinander. Das Bewusstsein bevorstehender Spannungen führt zu Verkrampfungen. Trotzdem besteht noch die Überzeugung, dass die Spannungen durch Gespräche lösbar sind. Noch keine starren Parteien oder Lager.
2. Debatte: Es findet eine Polarisation im Denken, Fühlen und Wollen statt. Es entsteht ein Schwarz-Weiß-Denken und eine Sichtweise von Überlegenheit und Unterlegenheit.
3. Aktionen: Die Überzeugung, dass "Reden nichts mehr hilft", gewinnt an Bedeutung und man verfolgt eine Strategie der vollendeten Tatsachen. Die Empathie mit dem "anderen" geht verloren, die Gefahr von Fehlinterpretationen wächst.
4. Images/Koalitionen: Die "Gerüchte-Küche" kocht, Stereotypen und Klischees werden aufgebaut. Die Parteien manövrieren sich gegenseitig in negative Rollen und bekämpfen sich. Es findet eine Werbung um Anhänger statt.
5. Gesichtsverlust: Es kommt zu öffentlichen und direkten (verbotenen) Angriffen, die auf den Gesichtsverlust des Gegners abzielen.
6. Drohstrategien: Drohungen und Gegendrohungen nehmen zu. Durch das Aufstellen von Ultimaten wird die Konflikteskalation beschleunigt.
7. Begrenzte Vernichtungsschläge: Der Gegner wird nicht mehr als Mensch gesehen. Begrenzte Vernichtungsschläge werden als "passende" Antwort durchgeführt. Umkehrung der Werte: ein relativ kleiner eigener Schaden wird bereits als Gewinn bewertet.
8. Zersplitterung: Die Zerstörung und Auflösung des feindlichen Systems wird als Ziel intensiv verfolgt.
9. Gemeinsam in den Abgrund: Es kommt zur totalen Konfrontation ohne einen Weg zurück. Die Vernichtung des Gegners zum Preis der Selbstvernichtung wird in Kauf genommen.
Vgl. Friedrich Glasl: Konfliktmanagement. Ein Handbuch für Führungskräfte und Berater. Bern / Stuttgart 1990 (2 Aufl.).
Siehe auch
www.friedenspaedagogik.de/service/unter/konfli/eska_01.htm
Dass die Konfliktlösung in hochstrittigen Fällen so schwer fällt hat verschiedene Ursachen, so z.B.:
1. Extreme Polarisierungen zwischen den Beteiligten. Massive Gefühle von Kränkung. Schuldprojektionen, Rache- und Vernichtungswünsche
2. "Psychische" Beeinträchtigung und Störungen von Beteiligten, Störungsbilder die mit Begriffen wie Borderline, Paranoia, Zwänge, Schizophrenie, psychotische Störung, Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen chiffriert werden.
3. Parteilichkeit und Befangenheit bei professionell Beteiligten wie z.B. Richter, Gutachter, Verfahrenspfleger, Jugendamtsmitarbeiter
4. Inkompetenz professionell Beteiligter wie z.B. Richter, Gutachter, Verfahrenspfleger, Jugendamtsmitarbeiter
5. Konfliktkonservierende und verschärfende Strukturen und Abläufe innerhalb des familiengerichtlichen Verfahrens (z.B. Verfahrensdauer, fehlerhafte Vorentscheidungen).
Um destruktive Formen der Konflikteskalationen zu vermeiden, sollten so früh wie möglich geeignete Interventionen erfolgen, solange die emotionale Beteiligung noch relativ gering und konstruktive Kommunikation noch möglich ist. Dazu ist ein zeitnahes Tätigwerden der professionellen Fachkräfte (Sozialarbeiter, Familienrichter, Verfahrenspfleger) notwendig. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass eskalierend wirkende Schritte nach Möglichkeit unterbunden werden. So müssen z.B. eskalierende arbeitende Rechtsanwälte gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen wie Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer oder Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung oder Verleumdung in die Schranken gewiesen werden. Auch Jugendamtsmitarbeiter können sich mit einer Beschwerde über eskalierend arbeitende Rechtsanwälte an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.
„Abenteuer Konflikt"- Kursprogramm 2005/2006 in ziviler, gewaltfreier Konfliktbearbeitung
Im Herbst beginnen fünf Grundkurse zur Konfliktbearbeitung; darunter ein interreligiöser, christlich-islamischer Kurs und eine Seminarreise "Abenteuer Konflikt", die beispielhafte Friedensinitiativen in Deutschland besucht. Angeboten werden auch Info- und Einführungsseminare, z.B. zu "Gewaltfreier Kommunikation" oder "Konflikte in Gruppen meistern". Spezielle Angebote, wie ein internationales Training "Gewaltfreiheit im Kontext von Krieg", richten sich an Friedensfachkräfte, die in Auslandsprojekten tätig sind.
Das Kursprogramm 2005/2006 ist kostenlos erhältlich bei der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden, Blücherstr. 14, 53115 Bonn, fon: 0228 - 249990, agdf@friedensdienst.de oder unter www.friedensdienst.de herunter zu laden. Die erfolgreiche Teilnahme an den Kursen wird nach den Standards des Qualifizierungsverbundes zertifiziert.
Kongruenz
Die Familientherapeutin Virginia Satir (1916-1988) wies darauf hin, das beim Sprechen neben der verbalen immer auch eine emotionale Botschaft vermittelt wird. Beziehungsstörungen resultieren auch aus einer inkongruenten Kommunikation, also einem Widerspruch zwischen dem emotionalen und dem inhaltlichen Aspekt von Kommunikation.
Virginia Satir hat vier Typen inkongruenter Kommunikationsformen entworfen:
1. Beschwichtigen: Ich bin nichts. Du und Es sind alles.
mögliche therapeutische Aufgabe: Kontakt zum Selbst des Klienten herstellen
2. Anklagen: Du bist nichts. Ich und Es sind alles.
mögliche therapeutische Aufgabe: Kontakt zum Du herstellen.
3. Rationalisieren: Ich und Du bist nichts. Es ist alles.
mögliche therapeutische Aufgabe: Kontakt zum Du und zu Mir herstellen
4. Ausweichen: Ich, du und es ist nichts.
mögliche therapeutische Aufgabe: Kontakt zu mir, Dir und den anderen herstellen.
Inkongruenzen entstehen aus der Angst, die Liebe oder Akzeptanz des anderen zu verlieren oder dessen Ärger, Zorn oder Wut auf sich zu ziehen. Naturgemäß sind für das Bedürfnis nach inkongruenter Kommunikation Erfahrungen aus der Herkunftsfamilie und der sonstigen eigenen Sozialisation prägend. Allerdings muss man zu deren Lösung, eine mehrjährige Psychoanalyse beginnen, die für die persönliche Weiterentwicklung ohnehin nichts bringen wird und nur den Analytiker von finanzieller Lukrativität ist.
vergleiche hierzu:
Virginia Satir: Selbstwert und Kommunikation. Familientherapie für Berater und zur Selbsthilfe
Schwierigkeiten in der Paar- und Familientherapie, aber auch der Sozialarbeit mit mehreren miteinander im Beziehungsclinch verstrickten Teilnehmern, ergeben sich häufig daraus, dass die Beteiligten ein hohes Maß an emotionalem Ärger, Zorn, Wut oder sogar Hass entwickelt haben, die durch eine direkte unmoderierte Konfrontation auf Grund des hohen gegenseitigen Verletzungsbedürfnis noch weiter eskalieren kann. So wird möglicherweise ein Mann das Bedürfnis haben, seiner ehemaligen Frau in das Gesicht zu spucken, während die Frau das Bedürfnis hat, im ein Küchenmesse in den Bauch zu rammen. Beide Parteien zeigen aber aus Gründen der sozial erwünschten Contenance nicht ihre wahre innere Haltung, dies gilt um so mehr, je höher der Bildungsgrad ist, sondern versuchen sich einander formal korrekt zu begegnen, wobei jeder einigermaßen sensiblen Beobachter die Falschheit des Verhaltens spüren wird.
vergleiche hierzu:
Arndt Linsenhoff: "Trennungsmediation und Emotion", In: "Familiendynamik", 01/2004, S. 54-65
Aufgabe des Therapeuten wäre es hier, einerseits eine kongruente Kommunikation zu befördern und gleichzeitig die schwierige Balance eines respektvollen Umgangs miteinander herzustellen. Die Arbeit bewegt sich dabei naturgemäß an der Grenze zum Scheitern oder wird diese mitunter nicht einhalten können.
Dennoch ist es der Einsatz wert, damit ein Frieden im Konflikt möglich wird, wo vorher Krieg und Hass das Handeln bestimmt hat.
Konstruktivismus
Die gute Nachricht zuerst: Alle haben irgendwie recht.
Und nun die schlechte Nachricht: Nicht jeder hat die Macht, sein Recht auch zu behaupten.
Entgegen der Auffassung der traditionellen philosophischen Erkenntnistheorie, die den Unterschied von Subjekt und Objekt als konstitutiv für die Philosophie ansieht, vertritt der Radikale Konstruktivismus den Standpunkt, daß es keine vom Beobachter unabhängige Wirklichkeit gibt und daß wir unsere Wirklichkeit selbst konstruieren. Danach ist das Objekt immer nur Objekt eines Subjekts und der Anspruch ist, daß man mit dieser Alternative die Komplexität der in den Wissenschaften untersuchten Prozesse und die Bedeutung der einzelnen Elemente in diesen Prozessen angemessener erklären kann als mit anderen Theorien.
http://www.uni-koblenz.de/~odsjgroe/konstruktivismus/index1.htm
Im Kapitel "Distanz und Nähe" habe ich schon die folgende von Paul Watzlawick erzählte Geschichte zitiert::
"In einem Reitclub von São Paulo passiert es, dass von einer dort befindlichen Terrasse, die nur über ein niedriges Geländer verfügt, immer wieder Personen hinunterfallen und sich dabei schwer verletzen. Ein Anthropologe soll der Sache nachgegangen sein und kam zu einem Resultat, dass es in verschiedenen Kulturen verschiedene Regeln gibt, wie der Abstand zu sein hätte, wenn zwei Menschen miteinander ins Gespräch kommen. Der "richtige" Abstand bei einem Gespräch in Nordamerika ist die Armlänge. In Südamerika (und Mitteleuropa) ist der "richtige" Abstand geringer als eine Armlänge. Ein Nordamerikaner und ein Brasilianer kommen auf der Terrasse ins Gespräch. Der Nordamerikaner stellt den "richtigen" Abstand her, eine Armlänge, der Südamerikaner stellt darauf hin den "richtigen" Abstand her, er rückt auf. Der Nordamerikaner rückt zurück und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her, der Südamerikaner rückt auf und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her. Der Nordamerikaner rückt zurück und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her, der Südamerikaner rückt auf und stellt damit wieder den "richtigen" Abstand her. ... , der Nordamerikaner rückt zurück, um den "richtigen" Abstand herzustellen und fällt schließlich rücklings über das zu niedrige Geländer.
Tiefenpsychologisch betrachtet würde die Diagnose gestellt, der Nordamerikaner folge seinem Todestrieb. Wir sehen jedoch, dass es das Beharren und Insistieren auf den "richtigen" Abstand in der Interaktion der beiden Gesprächspartner ist, dass schließlich dazu führt, dass der Nordamerikaner die Terrasse herunter fällt."
wiedergegeben nach Paul Watzlawick: "Vom vermeintlichen Sinn des Unsinns", Baseler Psychotherapietage 1998, Video, www.auditorium-netzwerk.de
Diese Geschichte passt ganz gut, um den Grundgedanken des Radikalen Konstruktivismus, für den Autoren wie Heinz von Foerster, Ernst von Glasersfeld und Paul Watzlawick als Vertreter stehen, zu erläutern: Realität (Wirklichkeit) ist nicht an sich gegeben, sondern wird vom Menschen konstruiert. Dies trifft insbesondere auf die sogenannte Realität (Wirklichkeit) zweiter Ordnung zu. Was der "richtige" Abstand zwischen zwei Menschen ist, ist keine naturgegebene Konstante, sondern hängt von den Lebenswirklichkeiten der betreffenden Personen ab. Der "richtige" Abstand für einen Südamerikaner ist kürzer als der eines Nordamerikaners. Beide versuchen in der Interaktion, den jeweils für sie "richtigen" Abstand herzustellen, mit der Folge, dass der Nordamerikaner, der immer einen Schritt zurücktritt, um den "richtigen" Abstand herzustellen, schließlich rücklings die Terrasse herunterfällt. Watzlawick merkt ironisch an, dass ein monadisch denkender Psychoanalytiker meinen würde, der Absturz des Nordamerikaners wäre Ausdruck seines Todestriebes (Thanatos).
Die verrücktesten Konstrukteure finden wir, wen kann das wundern, in den Chefetagen der Gesellschaft. Wer schreibt, der bleibt oder wer gut fabulieren kann, kommt oft weit oben. So wäre z.B. der Lügenbaron Münchhausen bestens geeignet gewesen, die Stelle eines Richters am Bundesverfassungsgericht einzunehmen. Denn dort muss man sich die Gesellschaft jeden Tag zu recht konstruieren, um den Wandel ein wenig aufzuhalten. So etwa wenn der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht unter seinem Vorsitzenden Prof. Dr. jur. habil. Dr. h.c. Hans-Jürgen Papier, ein Mann der sich mit dem von ihm geführten Ersten Senat für die nächsten hundert Jahre einen guten Platz unter den größten Sciencefiction Autoren Deutschlands gesichert haben dürfte, in dem er dem verblüfften Publikum im Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder - einen idealtypisch phantasierten unverantwortlichen nichtverheirateten Vater und eine idealtypisch phantasierten verantwortungsvolle nichtverheiratete Mutter erfindet, um die Diskriminierung sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder zu rechtfertigen.
Die systemische Therapie und Beratung ist ganz wesentlich vom Konstruktivismus inspiriert. Sie hat sich damit aus der Sackgasse befreit, in der sich zum Beispiel die Psychoanalyse befindet, die fußend auf dem Wissenschaftsverständnis des 19. Jahrhunderts, meint dass ihrem Theoriegebäude Wahrheitswert zukäme. Die Psychoanalyse und andere auf dem Wahrheitsparadigma pochende psychologische Schulen befinden sich in einem ähnlichen Dilemma in dem sich die Astronomen vor Kopernikus und Galilei befanden, die auf der Grundlage des Ptolemäischen Weltbildes, nach dem die Sonne um die Erde kreist, versuchten, die Planetenbahnen vorher zu bestimmen und dabei zu immer größeren akrobatischen Kunstgriffen Zuflucht nehmen mussten, da ihnen die Berechung dieser Bahnen unter Zugrundelegung des alten Weltbildes nicht gelang. So wurde die Psychoanalyse immer unverständlicher und spekulativer, was die Krankenkassen allerdings nicht daran hindert, ihr einen Heilungseffekt zuzusprechen, obgleich die Kostenfinanzierung für ein einfaches Mutter Maria Heiligenbild in Höhe von 20 Euro vielleicht den gleichen Placeboeffekt wie eine dreijährige Psychoanalyse für 20.000 Euro hervorrufen könnten.
Wenn es nach den Angaben bestimmter psychologische Lexika ginge, so könnte man jedoch meinen, es gäbe gar keine Theorie mit dem Namen Konstruktivismus oder Radikaler Konstruktivismus oder wenigstens, diese hätten für das Gebiet der Psychologie keine wesentliche Bedeutung.
So kann man z.B. im "Lexikon der Psychologie" von Arnold, Wilhelm; Eysenck, Hans-Jürgen; Meili, Richard, erschienen im Jahr 1997, den Begriff Konstruktivismus nicht finden.
Arnold, Wilhelm; Eysenck, Hans-Jürgen; Meili, Richard: "Lexikon der Psychologie"; Augsburg 1997
Man könnte daher postulieren, es gäbe gar keinen Konstruktivismus, aber immerhin eine Psychoanalyse, denn dieser werden in dem Lexikon vier Seiten gewidmet.
Im Sinne des Konstruktivismus, könnte man der Konstruktion, es gäbe keinen Konstruktivismus, keinen Wahrheitsgehalt zusprechen, denn jeder konstruiert sich die Wirklichkeit so, wie er sie braucht oder sieht. Die Aussage "Es gibt keinen Konstruktivismus" ist daher weder wahr noch falsch. Alles verstanden?
Wenn man aber der Meinung folgt, es gäbe einen Konstruktivismus oder gar noch einen radikalen Konstruktivismus, dann könnte man sicher auch fragen, was ist das?
Wer es weniger wissenschaftlich mag, der sei ganz einfach auf Astrid Lindgrens Geschichten von Pippi Langstrumpf, genauer Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf verwiesen. Die neunjährige Pippi lebt ohne ihre Eltern, ihr Papa ist Kapitän und ihre Mutter ein Engel, gemeinsam mit dem Affen Herrn Nilson und ihrem Pferd in der Villa Kunterbunt. Pippi ist eine radikale Konstruktivistin und erfindet sich die Welt täglich selbst. Das machen zwar auch alle anderen Leute, auch die, die sich ausdrücklich als Nichtkonstruktivist erklären würden, doch bei Pippi fällt die Konstruktion sofort auf, da sie die hergebrachten Normen, also die Definitionen, wie es richtig oder wahr sei, für sich nicht in Anspruch nimmt und statt dessen ihre eigene Definition für zutreffend ansieht.
So z.B. als Pippi, in ein Kinderheim gebracht werden soll. Eines Tages erscheint vor der Villa Kunterbunt ein Schutzmann, um Pippi in ein Kinderheim zu bringen, denn Pippi lebt ohne ihre Eltern in der Villa Kunterbunt, was in einem Land wie Schweden, wo alles seine Ordnung hat, so nicht gehen soll. Der Schutzmann versucht Pippi zu überzeugen mitzukommen. Doch Pippi antwortet ihm: Ich hab schon ein Platz in einem Kinderheim und erklärt dem verdutzten Polizisten auf die Villa Kunterbunt weisend: Ich bin ein Kind und das ist mein Heim. Also ist es ein Kinderheim. Und Platz habe ich hier, reichlich Platz.
Liebes Kind, das verstehst du nicht, du musst in ein richtiges Kinderheim, sagt der Schutzmann.
Siehe hierzu auch:
Das Pippilotta-Prinzip. Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt
Christine Weiner, Carola Kupfer
Campus Verlag, 2006
Konstruktion
„Erst wirbeln wir Staub auf und behaupten dann, dass wir nichts sehen können.“
Berkeley, zitiert nach Watzlawick, Paul; Weakland, John H.; Fisch, Richard: "Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels", Verlag Hans Huber, Bern; 2003; S. 51
Wir leben in einer Welt der Konstruktionen. Dieser Satz ist selber eine Konstruktion, denn er suggeriert, man wüsste, wie "die Wirklichkeit" wirklich ist, hier also die Konstruktion: Wir leben in einer Welt der Konstruktionen. Dies eingestanden, kann sich der Satz allerdings als nützlich und passend erweisen, denn er ermöglicht uns Sinn und Ordnung zu entdecken, d.h. im Sinne des Konstruktivismus, in "die Wirklichkeit", die eine Erfindung von uns ist, zu projizieren. Dies kann dazu beitragen, dass wir uns wohl fühlen, Freude am Leben haben, aktiv sein können, etc.
Der radikale Konstruktivismus wurde durch Paul Watzlawick bekannt gemacht. Konstruktivistisches Gedankengut findet man allerdings schon viel früher, so etwa bei Karl Marx, als dieser 1845 in den "Thesen über Feuerbach" schrieb:
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Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kömmt drauf an, sie zu verändern.
http://www.mlwerke.de/me/me03/me03_005.htm
Marx hat hier die Konstruktion von Wirklichkeit durch die Philosophie und das Element der Veränderung von Wirklichkeit erster Ordnung ("die Welt") als das für ihn wesentliche benannt.
Paul Watzlawick versammelt in seinem Sammelband "Die erfundene Wirklichkeit". Wie wir wissen, was wir zu wissen glauben. Beiträge zum Konstruktivismus", 1985, Piper Verlag, München; eigene Aufsätze und Aufsätze von Ernst von Glasersfeld, Heinz von Foerster, Rupert Riedl, David I, Rosenhan, Rolf Breuer, Jon Elster, Gabriel Stolzenberg, Francisco Varela. Watzlawick würde statt des Begriffs Konstruktivismus lieber den Begriff Wirklichkeitsforschung benutzen, allerdings ist der Begriff Konstruktivismus schon etabliert.
Wir leben in einer Welt der Konstruktionen, d.h. wir verleihen jeden Tag den Dingen ("der Realität) einen Sinn. Sei es, dass wir an einer rot leuchtenden Ampel stehen und stehen bleiben, weil wir das rote Licht als Aufforderung zum Warten verstehen. Das gleiche rote Licht im Rotlichtviertel der Hamburger Reeperbahn interpretieren wir in der Regel als Aufforderung in eines der zwielichtig erscheinenden Etablissement einzutreten und je nach dem welche Sicht wir auf einer solche projizierte Aufforderung haben, ob wir Frau oder Mann sind, laufen wir schnell weiter oder gehen mit mehr oder weniger Skrupeln hinein. Ein zufällig durch Hamburg laufender unzivilisierter Eingeborener eines Südseevolkes (den es wahrscheinlich so gar nicht mehr gibt), wird sich vielleicht an dem roten Licht erfreuen und meinen, es handle sich hier um eine spezielle Form von Ahnenkult. Zu Hause wird er dann berichten, bei den Hamburgern scheint es sich um ein sehr spirituelles Volk zu handeln.
Für die Vertreter der Schulmedizin ist die Epilepsie eine neurologische Erkrankung ("Epilepsie. Fallsucht. paroxysmale Funktionsstörungen des Gehirns infolge exzessiver Entladungen von Neuronen", Pschyrembel "Klinisches Wörterbuch"). Das ist so weit weder falsch noch wahr, sondern erst einmal nur eine Konstruktion. Möglicherweise hilft diese Konstruktion und die darauf aufbauenden schulmedizinischen Interventionen den Menschen, die epileptische Anfälle haben. Vielleicht auch nicht. Vielleicht nimmt die Intensität der Anfälle sogar noch zu oder die verabreichten Medikamente haben erhebliche unangenehme Nebenwirkungen. Dann ist es womöglich an der Zeit, sich nach anderen Wirklichkeitskonstruktionen umzusehen, so z.B. nach psychosomatisch orientierten, die in der Epilepsie Energiestaus sehen, die infolge anhaltender Unterdrückung schließlich wie bei der Explosion eines Vulkans zum Ausbruch in Form eines epileptischen Anfalls kommen. Die Vertreter eines psychosomatischen Ansatzes werden dem Betroffenen eher empfehlen eine Psychotherapie zu beginnen. Wider anders die homöopathische Wirklichkeitskonstruktion nach Samuel Hahnemann. Nach einer ausführlichen Anamnese wird der Homöopath dem Betroffenen hochverdünnte, nach klassischer physikalischer Auffassung wirkungslose Präparate verabreichen.
Was ist nun die "richtige" Therapie? Die "richtige" Therapie könnte man aus Sicht des Betroffenen als die bezeichnen, die ihm hilft, oder wie es Ernst von Glasersfeld sagt, die passt. Aus Sicht der Krankenkasse ist es vielleicht die preiswerteste der im Leistungskatalog verzeichneten Therapiemethoden. Aus Sicht eines Psychoanalytikers mag es die Therapie sein, die am längsten bezahlt wird. Wer entscheidet aber darüber was passt oder passen soll? Nun, das ist manchmal der Betroffene selbst, sofern er ein Wahrecht hat und es auch nutzt, wobei sich auch später herausstellen kann, dass er sich geirrt hat. Im staatlich-bürokratisch verwalteten "Wohltatensektor" - die DDR lässt grüßen - sind es aber in der Regel sogenannte Experten, die wie im Kaufhaus eine Mutter zu ihrem Sohn meint, die Hose passe doch sehr gut, während der Sohn im Stillen die Mutter verflucht und meint, mit diesen Hochwasserhosen könne er sich doch in seiner Schulklasse nicht blicken lassen.
In der Welt familiengerichtlicher Verfahren spielen Konstruktionen eine große Rolle, nicht nur dass verständlicherweise die verfahrensbeteiligten Eltern konstruieren, dass sich die Balken biegen, sondern auch die beteiligten "Experten", seien es Familienrichter, Gutachter, Jugendamtsmitarbeiter, Verfahrensbeistände oder Rechtsanwälte. Diese konstruieren wild drauf los und behaupten dann meist noch, dass was sie konstruieren, wäre die Wirklichkeit. Die größten Konstrukteure sind naturgemäß die sogenannten Gutachter, denn von diesen erwartet der juristisch denkende Familienrichter ein Höchstmaß an Vortrag Wie die Wirklichkeit wirklich ist, was auf Grund der prinzipiellen Nichtfeststellbarkeit der Wirklichkeit wie sie wirklich ist, naturgemäß nur über erfundene Konstruktionen suggeriert werden kann, es sei denn man beschränkt sich wie z.B. der Diplom-Psychologe Udo Lünebrink auf das überprüfbare aber banale Mitteilen von Wirklichkeiten erster Ordnung (Watzlawick):
"Sie hat blaue Augen und schulterlanges Haar ...", "... schwarze Nylon-Strümpfe und bordeaux-rot-schwarze Lacklederschuhe. Sie hat einen schwarzen Lederrucksack dabei".
Diplompsychologe Udo Lünebrink, Gutachten für Amtsgericht Nettetal, 17.10.2001
Um festzustellen, was für eine Augenfarbe eine sogenannte Probandin hat, braucht ein Richter keinen Diplom-Psychologen für teures Geld zu beauftragen, das kann er auch selbst machen, wenn er nicht blind oder farbenblind ist.
Manche Diplom-Psychologen setzen sich zum Ziel, durch eine sogenannte psychologische Untersuchung die Persönlichkeitsstruktur verfahrensbeteiligter Personen zu erkennen. Zu solchen hellsichtigen Psychologen gehört möglicherweise auch die Mainzer Diplom-Psychologin Inge Mayer-Bouxin. Nun ist das mit der Persönlichkeitsstruktur eines Menschen leider oder Gott sei Dank aber so, dass diese gar nicht erkennbar ist, sondern nur konstruiert werden kann. Denn das, was uns in den verschiedensten psychologischen, psychiatrischen oder psychotherapeutischen Schulen als Persönlichkeitsstruktur angeboten wird, sind allesamt Konstruktionen, sei es die sogenannte schizoide Persönlichkeits- oder Körperstruktur nach Wilhelm Reich und Alexander Lowen oder die sogenannte paranoide Persönlichkeit nach der amerikanischen DSM-IV.
"Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen DSM-IV" (American Psychiatric Association: Diagnostic an Statistical Manual of Mental Disorders, Fourth Edition; Washington, D.C., 1994), Hogrefe, Verlag für Psychologie, 1996, ISBN 3-8017-0810-1
Wer also behauptet, er könne die Persönlichkeitsstruktur eines Menschen erkennen, der ist entweder so wie Dr. Josef Goebbels ein großer Demagoge oder wie der Baron von Münchhausen ein großer Märchenerzähler oder auch nur jemand, der von sich meint, er könne Menschen bestimmten, selbst oder von anderen erfundenen Schubladen zuordnen.
Konstruktion von Recht
An den deutschen Gerichten konstruieren jeden Tag Tausende von Richtern Wirklichkeit und verkaufen ihre Konstruktionen oft auch noch als "Urteil im Namen des Volkes". Grad so, als ob das Volk ihnen einen Auftrag gegeben hätte oder wenigstens ihr Urteil vorab zu Kenntnis genommen hätte.
Zum Glück tragen nicht alle Richter vor, dass ihre Rechtsprechung angeblich im Namen des Volkes erfolgt. So belassen es etwa die drei Richter der 2. Kammer am Verwaltungsgericht Berlin
Xalter - Präsidentin am Verwaltungsgericht
Becker - Richter am Verwaltungsgericht
Hömig - Richter am Verwaltungsgericht
bei einem Beschluss, der ohne den virtuellen Segen des deutschen Volkes auskommt.
Der Beschluss - VG 2 L 181/11 - vom 12.12.2011 hat es allerdings in sich. So behaupten die drei Richter:
"Der vorläufige Rechtsschutzantrag des Antragstellers hat keinen Erfolg. Er ist bereits unzulässig. Der Antragsteller hat nicht geltend gemacht, durch die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom 16. November 2011 entsprechend § 42 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in eigenen Rechten verletzt worden zu sein. ..."
Siehe hierzu ausführlich:
Antrag von Peter Thiel vom 18.11.2011 auf einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Berlin: Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Berlin Pankow zur Vorlage des Bezirksamtes Pankow – VII-0016 - vom 08.11.2011 „Wahl der Bürgerdeputierten für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für die VII. Wahlperiode“ wird aufgehoben.
Dann wird auch noch behauptet, der Antrag wäre, "seine Zulässigkeit unterstellt, auch unbegründet."
"Die Notwendigkeit eines Erlasses einer einstweiligen Anordnung ... ist vom Antragsteller glaubhaft zu machen ... . Dies ist dem Antragsteller nicht gelungen."
Dabei liegt die Notwendigkeit eines Erlasses einer einstweiligen Anordnung für jeden einsichtigen Menschen auf der Hand, grad so wie die Tatsache, dass es in Deutschland im Winter kalt wird und man von daher im Spätherbst die Heizung aufdrehen oder sich warme Sachen anziehen muss, damit man nicht erfriert. Es erscheint doch recht unwahrscheinlich, dass sich unsere drei Verwaltungsrichter dies erst in der Tageszeitung anlesen müssen, um sachgerecht handeln zu können.
Genau so ist es mit dem Umstand, dass die pauschale Verwehrung einer angemessenen Kandidatur einem sachkundigen Bürger genau dieses Engagement verwehrt, weswegen er nun vor dem Verwaltungsgericht klagt. Soll der Kläger etwa im regulären Verfahren monate- oder gar jahrlang auf eine gerichtliche Klärung warten, während dessen der in dem kritisierten Prozedere "gewählte" Jugendhilfeausschuss bereits tagt und Beschlüsse trifft, ohne dass dem ausgegrenzten sachkundigen Bürger Peter Thiel eine eventuelle Mitwirkung eröffnet wäre.
Als ob eine solche doppelte Zurückweisung allein nicht schon reichen würde, den widerborstigen Antragsteller Peter Thiel in die staatlichen Schranken zu weisen, legen die drei Richter den Streitwert auch noch auf 5.000 € fest. Dabei geht es in dem Streit um die Frage, ob ein engagierter Bürger die Möglichkeit erhält, in angemessener Zeit für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Bezirkes Pankow zu kandidieren oder nicht. Es geht also um ein staatlich anerkanntes bürgerschaftliches Engagement, für das die Richter Xalter, Becker und Hömig einen Streitwert von 5.000 € ansetzen. Kein Wunder, wenn sich viele Bürgerinnen und Bürger in unserem vormundschaftlich organisierten Staat ins Private zurückziehen, wenn ehrenamtliches Engagement tendenziell eher bestraft als gefördert wird.
Kontakt
"Der Prozeß schöpferischer Anpassung an ein neues Material und neue Umstände schließt immer auch eine Phase der Aggression und Zerstörung mit ein; denn nur durch Annäherung, Vereinnahmung und Veränderung alter Strukturen wird ungleiches gleich gemacht. Wenn eine neue Figur in Erscheinung tritt, werden sowohl die alten fertigen Gewohnheiten des kontaktschaffenden Organismus wie auch der Status vollzogener Annäherungen und Kontakte zugunsten des neuen Kontakts zerstört. Eine derartige Zerstörung des erreichten kann Furcht, Blockierung und Angst hervorrufen, in um so heftigerem Maße, als man neurotisch unflexibel ist; der Prozeß wird aber begleitet von der Gewißheit der neuen Schöpfung, die im Handeln zum Leben kommt. Die Lösung dieses menschlichen Problems ist hier wie überall Neuschöpfung durch Handeln. Die Angst wird ´ausgehalten´, nicht mit Hilfe spartanischer Härte - wenn auch Mut eine schöne und unentbehrliche Tugend ist - , sondern weil die aufrührende Kraft in die neue Figur hineinfließt.
Ohne immer neue Aggression und Zerstörung wird jede gewonnene Befriedigung schnell zu einer vergangenen und nicht mehr fühlbaren Angelegenheit. `Sicherheit´ im üblichen Verständnis klammert sich an das Nichtfühlbare und verweigert sich dem Risiko des Unbekannten, das jeder überwältigenden Befriedigung beigemischt ist, sie wird entsprechend fühllos und in der Bewegung unterdrückt. Angst vor Aggression und Zerstörung und Verlust hat, natürlich unbewußte Aggression und Zerstörung zur Folge, die sich nach innen und nach außen auswirkt." (Perls/Goodman, S. 15)
Viele Konflikte, auch im familienrechtlichen Bereich, sind deshalb so unbefriedigend, langwierig, destruktiv oder werden sogar gewaltsam ausgetragen, weil den Beteiligten ein guter Kontakt zu sich selbst und den anderen Menschen, Männern, Frauen und Kindern fehlt.
Im Falle familienrechtlicher und kindschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen ist es häufig der fehlende "gute Kontakt", der zur Trennung der Partner geführt hat und denen nun nach der Trennung der "schlechte Kontakt" weiterhin zu schaffen macht. Schlechter Kontakt führt, wie oben ausgeführt zu unbewusster und destruktiv ausgeübter Aggression und Zerstörung, die jedoch kein Ausdruck guten Kontakts darstellen und den Status Quo lediglich bestätigen oder weiter fixieren. Familienrechtliche Streitigkeiten die länger als ein Jahr dauern, dürften immer ein Zeichen schlechten Kontakts sein, an dem offenbar auch die beteiligten Professionellen wie Familienrichter, Gutachter, Verfahrenspfleger, Berater und Sozialpädagogen teilhaben, mitwirken, nichts ändern konnten oder wollen und vielleicht sogar durch eskalierend wirkende Interventionen dazu beigetragen haben, dass der Kontakt noch schlechter geworden ist. Von Rechtsanwälten, die ja als notorische Stellvertreter von Amts wegen "Experten schlechten Kontakts" sind, soll hier erst gar nicht die Rede sein.
Immerhin, der Krieg der Eltern ist auch eine Form von Kontakt, der zeigt, wie verstrickt die Partner noch sind, und wie sehr sie trotz gegenteiliger Behauptungen den anderen noch brauchen. Dass sich der professionelle Apparat an diesem schmutzigen Krieg der Eltern häufig durch einseitige Parteinahme beteiligt, kann wohl nur mit dem Bedürfnis von Professionellen erklärt werden, selber Krieg führen zu wollen und dazu letztlich die Eltern und auch die Kinder zu benutzen. Die Idee des Krieges ist aber, trotz der Idee der Demokratie und des Humanismus, auch den institutionellen Strukturen, den Gesetzen und Verfahrensvorschriften eingeschrieben, wie sollte es auch anders sein, denn Strukturen und der ideologische Überbau sind auch von Menschen konstruiert, die nicht wissen was Liebe ist und stattdessen in der Sprache des Krieges denken und Handeln.
Der Krieg verhindert das Zustandekommen eines guten Kontaktes, dies ist ein Grund, warum die Beteiligten Krieg führen, sie haben Angst vor dem guten Kontakt, vor der Begegnung mit dem anderen Menschen, der Begegnung von Ich und Du.
Kontext
Viele sogenannter Störungen entsehen nicht auf grund dessen, weil es ein negatives Ursprungserlebnis gäbe, sondern weil der Kontext in dem die Handlung stattfindet, die Handlung negativ wertet.
"EPIKET schon stellte fest, daß es nicht die Dinge selbst sind, die uns beunruhigen, sondern die Meinungen, die wir von den Dingen haben."
Watzlawick, Paul: "Münchhausens Zopf oder Psychotherapie und `Wirklichkeit`", Verlag Hans Huber, 1988; Piper Verlag April 2005, S. 17
Anfang des 20. Jahrhunderts meinte man z.B. Masturbation wäre schädlich und versuchte das bei Kindern durch drakonische Maßnahmen zu unterbinden. Die Folge war, dass das Kind doppelt geschädigt wurde. Zum einen, in dem es die lustvolle Erkundung seines eigenen Körpers verboten bekam und zum einen weil die Verbotsdrohung das Kind in einen permanenten Schuldkonflikt zwischen eigenen körperlichen Bedürfnissen und geforderter Kulturanpassung brachte.
Die Beurteilung einer Situation ohne Beachtung des Kontextes in der diese stattfindet ist völlig sinnlos. Ein nackter Mann in der Sauna ist etwas anderes als ein nackter Mann in der U-Bahn. Eine Frau ohne Kopfbedeckung in Berlin ist etwas anderes als eine Frau ohne Kopfbedeckung in einem traditionell muslimischen Land. Sitzen wir in einer U-Bahn und fangen Männer und Frauen an sich nackt auszuziehen, so werden wir das für unangemessen und möglicherweise auch als bedrohlich empfinden. Sind wir beim Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, so folgen wir relativ bereitwillig der Aufforderung des Arztes die Hose herunterzulassen, ist eine Frau beim Gynäkologen ebenso.
Sehen wir im Fernsehen zwei Männer, die sich gegenseitig beleidigen, so werden wir dies in der Regel für unangemessen und verurteilenswert halten, erweitert die Kamera ihren Sichtradius und wir bemerken, dass es sich um das Rededuell zweier männlicher Politiker im Bundestag handeln, lehnen wir uns beruhigt zurück, denn wir wissen, es Beleidigungen gehören dort zum politischen Ritual und die Wähler und Wähler orientieren sich in ihrer Wahlentscheidung auch daran, welcher Politiker besser "austeilen" kann.
Will ein Gutachter in der sogenannten "fremden Situation" die Bindungen des Kindes zu seinen Bezugspersonen Mutter und Vater diagnostizieren, so meint der Gutachter, dass dies eine absolut neutrale Testumgebung wäre, die absolut sichere Ergebnisse über das tatsächliche Bindungsverhalten des Kindes zu seinen Eltern erbringen würde. Tatsächlich gibt es auch hier keine kontextunabhängigen Beobachtungsergebnisse. Ist das Kind krank, wird es ein anderes Verhalten zeigen als an einem Tag an dem es gesund ist. Bringt der Vater das Kind in die Praxis der Gutachterin und herrscht zwischen Vater und der Gutacherin eine von Sympathie möglicherweise sogar von Zuneigung geprägte Beziehung, so kann das nicht ohne Einfluss auf das Kind bleiben, dass die positive Stimmung des Vaters (noch dazu auf einer zweistündigen Autofahrt des Vaters mit dem Kindes vom Wohnort zur Praxis der Gutachterin ) bemerkt und sich in der Identifikation mit dem Vater positiv auf den Kontakt mit der Gutachterin einstimmt. Befindet sich dagegen die Mutter mit der Gutachterin im emotionalen Clinch, so wird das Kind auf der zweistündigen Autofahrt sich mit der Gefühlslage der Mutter identifizieren und dementsprechend gegenüber der Gutachterin anders als bei dem Besuch mit dem Vater reagieren (vgl. Gutachten Diplom-Psychologin Cornelia Rombach, 23.11.2004).
Kurzzeittherapie
Über eine der ersten schriftlich überlieferten erfolgreichen Kurzzeittherapien berichtet Paul Watzlawick in seinem Vortrag "Vom vermeintlichen Sinn des Unsinns":
Epictetus berichtet in einem seiner Bücher eine Geschichte, die sich in der Stadt Milet in Kleinasien zugetragen haben soll. Dort hatte sich eine Selbstmordepidemie unter jungen Frauen entwickelt. Diese waren von dem Drang erfüllt, sich zu erhängen, sich zu töten und was immer die Verwandten versuchten dagegen zu tun, alles war erfolglos. Bis auf Anraten eines weisen Mannes der Senat ein Gesetz erließ, wonach die Körper der Mädchen die sich umgebracht hatten, nackt auf dem Marktplatz getragen werden müssen. Diese Maßnahme beendete die Selbstmordpsychose von einem Moment auf den anderen."
In unserem heutigen Krankenkassenstaat wäre eine solche erfolgreiche Kurzzeittherapie wohl gar nicht möglich. Zum einen werden bei uns keine Toten mehr auf den Marktplatz gelegt. Aber wenn es möglich wäre, würde sich kein Bürgermeister trauen, anzuordnen die Körper toter Mädchen nackt auf den Marktplatz legen zu lassen. Zum würde eine Therapie, die so preiswert wäre und so effektiv verlaufen würde, dem Verdacht ausgesetzt unwissenschaftlich zu sein. Was aber unwissenschaftlich ist, dass ist per se schlecht. Statt einer solchen preiswerten Therapie würde man lieber 1 Million € für tiefenpsychologische Langzeittherapien ausgeben.
Das Bett
Andreas Krause Landt
Ein kluger alter Mann lebte in Berlin, er hieß Wladimir Lindenberg und stammte aus Moskau, wo er 1902 geboren worden war. Von adeliger Herkunft, musste er seine Heimat nach der Revolution verlassen. In Bonn studierte er Medizin und Psychologie und wurde Schiffsarzt. 1937 steckte ihn die Gestapo für vier Jahre in ein Straflager. 1944 wurde er ausgebombt und zog von Wilmersdorf nach Berlin-Schulzendorf in ein einfaches Holzhaus, wo er von 1959 bis zu seinem Tode im Jahre 1997 als Neurologe und Psychiater praktizierte. Daneben malte er und schrieb und wurde ein angesehener Mann, seine Liebenswürdigkeit und Bescheidenheit waren legendär. Eine seiner Patientinnen klagte eines Tages, sie könne nicht schlafen. Sie bilde sich ein, ihr verstorbener Mann liege unter ihrem Bett. Man möchte meinen, Lindenberg habe eine Anamnese angefertigt, die Krankenkasse um Kostenübernahme gebeten und eine mehrjährige Therapie eingeleitet. Nichts dergleichen tat er. Vielmehr suchte er mit der Dame ihr Haus auf, nahm eine Säge und sägte dem Bett die Beine ab. Die Dame war geheilt.
Berliner Zeitung, 06.03.2008
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/meinung/730824.html
Der hier geschilderte Fall einer wirksamen Kurzzeittherapie, die man auch als systemisch bezeichnen kann, da sie auf das konkrete System bestehend aus der Frau, ihrem verstorbenen Mann und dem Bett unter dem der verstorbene Mann liegen sollte, abzielt, konnte offenbar nur im Rahmen eines nicht krankenkassenfinanzierten Settings stattfinden, denn keine Krankenkasse bezahlt einen Therapieerfolg, der in kürzester Zeit durch das Absägen der Beine eines Bettes stattfindet und in der der Therapeut das Therapiezimmer verlässt und den Klienten in dessen Haushalt aufsucht.
Die systemische Therapie hat hier das Konzept der "aufsuchenden Familientherapie" entwickelt. Man kann den obigen Fall sicher als eine solche aufsuchenden Familientherapie bezeichnen.
Krankenkassen bezahlen dafür, dass der Therapeut mit dem "Patienten" erst einmal eine sogenannten Anamnese vornimmt, das ist bei vielen familiengerichtlich tätigen Gutachtern nicht anders, diese gefallen sich in der Rolle des Diagnostikers, kosten ein Heidengeld und lösen kein einziges Problem. Das ist - so wie bei den krankenkassenfinanzierten "Psychotherapien" auch so gewollt, denn es handelt sich hier um Beschäftigungsprogramme und Problemverwaltung, bei denen eine bessernden Wirkung nicht erwünscht ist, denn dann gäbe es ja keine Beschäftigung und keine Probleme mehr.
Zum Glück ist nicht die gesamte Gesellschaft derartig um sich selbst kreisend, wie wir es im halbstaatlichen sogenannten Gesundheitswesen und in vielen Bereichen der Familiengerichtsbarkeit antreffen.
Um so größer die Staatsferne, um so wirksamer oft die Hilfsangebote. So etwa auch in der systemischen Therapie, der von der am staatlichen Futtertrog sitzenden psychoanalytisch und verhaltenstherapeutischen Seilschaft ein wissenschaftlicher Nachweis bestritten wird, der selbstredend von eben jenem Futtertrogprofessoren ausgestellt werden soll, die sich jede Konkurrenz vom Leibe halten wollen.
Systemische Therapie steht der Idee von Kurzzeittherapie aufgeschlossen gegenüber. Dies ist den Krankenkassen und dem sogenannten "Wissenschaftlichen Beirat", der über die Zulassung von Psychotherapeutischen Methoden in die kassenärztliche Versorgung zu entscheiden hat, natürlich nicht geheuer, denn nach deren Auffassung sind Therapie nur dann etwas wert, wenn sie teuer, langweilig und langwierig sind.
Aus diesem Grund müssen Wunderheiler auch sehr teuer sein, da die Heilung bei ihnen im wesentlichen über den als selbsterfüllende Prophezeiung funktionierenden Glauben an die noch stattfindende Heilung geschieht. Kostet eine Stunde beim Wunderheiler nur 50 €, so glaubt kein Mensch daran, dass man für 50 € von einer schweren Krankheit geheilt werden kann. Die Stunde muss also mindestens 500 € kosten damit sie überhaupt wirken kann.
Die systemische Kurzzeittherapie kostet dagegen in der Regel nur ein Bruchteil einer unwirksamen langjährigen Psychoanalyse, darum hat es ein Systemische Therapeut, der sich in ein bis maximal zehn Sitzungen für 40-60 € die Stunde den Problemen seiner Klienten widmet, wirtschaftlich auch wesentlich schwerer als ein Analytiker, der mindestens 100 Sitzungen mit einem Kostensatz von 105 € benötigt, um den Ödipuskomplex seines auf der Couch liegenden Patienten zu analysieren und den Patienten schließlich mit dem erworbenen Wissen um diesen Ödipuskomplex wieder in die Welt zu entlassen, auf dass er bald wiederkommt. Solange die Krankenkasse dem vermeintlichen Patienten eine Psychoanalyse bezahlt, nimmt er dies in der Regel gerne an, denn wenn der Patient schon keine verlässlichen Freunde hat, dann wenigstens einen Analytiker mit dem er sich regelmäßig drei mal in der Woche trifft. Wo gibt es so etwas noch, dass Krankenkassen die Treffen zweier emotional bedürftiger Menschen finanziert.
In dem schönen Film "Und täglich grüßt das Murmeltier" kann man eine interessante Wandlung des Haupthelden Phil Connors sehen, die sich - allerdings ohne begleitenden Therapeuten - innerhalb weniger Tage vollzieht. Phil tritt beim Betreten der Straße unachtsam in eine Pfütze. Am nächsten Tag wiederholt sich dies, am übernächsten Tag bemerkt er, dass er gerade in die Pfütze tritt und am vierten Tag schafft er es bereits nicht mehr in die Pfütze zu treten. Dies ist ein größerer Erfolg, als viele Patienten bei einer hundertstündigen Psychoanalyse erreichen.
Zugegebener Maßen, kann man zwar viele, aber nicht alle Probleme und Konflikte von Menschen durch Kurzzeittherapie so schnell lösen. In den Fällen, die sich einer erfolgreichen Kurzzeittherapie entziehen, gibt es jedoch noch andere wirksame Möglichkeiten, so dass kein Mensch, der etwas verändern will, was prinzipiell veränderbar ist, dies nicht auch schaffen könnte.
"Und täglich grüßt das Murmeltier" - Ein Film von Harold Ramis
Phil Connors (Bill Murray) ist ein richtig unsympathischer Mensch. Als populärer Wettermann eines TV-Senders ist er zwar im ganzen Land beliebt, wer Connors aber hinter der Kamera kennen lernt, trifft einen sich selbst überschätzenden Egomanen. Eines Tages verschlägt es ihn für eine Reportage in ein kleines Provinznest, um dort über den Murmeltiertag zu berichten. Da geschieht gar Wundersames. Phil übernachtet in dem Nest, der Wecker klingelt -- und der gestrige Tag beginnt von vorne. Phil befindet sich fortan in einer nicht zu erklärenden Zeitschleife, in der der Murmeltiertag immer und immer und immer wieder von vorne beginnt. Findet er dies zu Beginn noch lustig, weil er jeden Schabernack treiben kann, ohne dafür bestraft zu werden, verfällt er bald in Depressionen. Doch selbst eine Reihe von Selbstmorden bleiben ohne Wirkung. Phil bringt sich um -- und der Tag beginnt für ihn von vorne. Eines Tages merkt er, dass seine Kollegin Rita Hanson (Andie MacDowell) der Schlüssel für sein Schicksal zu sein scheint. Er hat sich in sie verliebt. Wenn sie sich nun auch in ihn verliebt, hätte er vielleicht eine Chance, dass das Leben weiter geht. Doch leider kennt Rita den echten Phil. Wie also kann er sie von seiner Liebe überzeugen? Indem er ein besserer Mensch wird? Dafür hat er genau einen Tag Zeit. Doch davon hat er ja genug.
Krankheit
Es ist schon recht merkwürdig wie Krankheiten und kriminelle Handlungen, wie z.B. die Homosexualität durch entschlossenes staatliches Handeln von heut auf morgen vollständig verschwinden. Die Homosexualität galt in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 nach §175 StGB in der von den Nazis verschärften Fassung als kriminelle Handlung, was vom Bundesverfassungsgericht 1957 als rechtmäßig anerkannt wurde).
Aus heutiger Sicht kann man feststellen, dass nicht die Homosexualität kriminell war, sondern die betreffenden Richter am Bundesverfassungsgericht, die mit ihrer "Rechtsprechung" die allgemeinen Menschenrechte mit den Füßen traten.
In der DDR gab es seit dem Strafrechtsänderungsgesetz von 1957 faktisch keine Strafverfolgung wegen Homosexualität unter Erwachsenen mehr. In der Bundesrepublik Deutschland wurde erst knapp vierzig Jahre später - im Jahr 1994 - mit dem 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994 der § 175 StGB aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
Neben der gesellschaftliche Definition als kriminelle Handlung galt Homosexualität lange Zeit auch als "Krankheit". Die "Krankheitswertigkeit" war schon im Jahr 1886 von Richard von Krafft-Ebing propagiert worden.
Großen Einfluss hatte zu dieser Zeit der deutsch-österreichische Psychiater und Rechtsmediziner Richard von Krafft-Ebing (siehe hier). Seine durch Kriminalfälle und in der Psychiatrie gewonnenen Forschungen stellten Homosexuelle als erblich belastete Perverse dar, die für ihre angeborene „Umkehrung“ des Sexualtriebes nicht verantwortlich seien und deshalb nicht in die Hände eines Strafrichters, sondern in die von Nervenärzten gehörten. Diesen erschloss er damit ein neues „Patientengut“ für Zwangsbehandlung und Forschungsexperimente.
In seinem Buch Psychopathia Sexualis (1886, das Buch wurde zu einem Standardwerk) definierte er die Homosexualität als angeborene neuropsychopathische Störung, also als eine erbliche Nervenkrankheit.[47] Diese Diagnose erlaubte es ihm, sich für eine vollständige Straffreiheit der Homosexualität auszusprechen, da Homosexuelle für ihre „Missbildung“ nicht selbst verantwortlich seien und die Homosexualität nicht ansteckend sei. Allerdings wurde Homosexualität dadurch erst pathologisiert und homosexuelle Menschen für unzurechnungsfähig erklärt. Obwohl Krafft-Ebing zu seiner Zeit als maßgebliche Instanz auf dem Gebiet der Gerichtsmedizin galt, blieb diese Theorie für die Straflosigkeit folgenlos, da vor allem kirchlich-konservative Kreise auf die moralische Ächtung der Homosexuellen nicht verzichten wollten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Homosexualit%C3%A4t
In den siebziger und achtziger Jahren wurde in den modernen westlichen Staaten dann auch die "Krankheitswertigkeit" offiziell fallengelassen. Homosexualität wurde aus der Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (Diagnostisches und Statistisches Handbuch Psychischer Störungen) gestrichen - http://de.wikipedia.org/wiki/DSM-IV. In einem seiner Vorträge nimmt Watzlawick darauf Bezug, "durch einen einzigen Federstrich waren Millionen Menschen von ihrer Krankheit geheilt."
Während Homosexualität als "Krankheit" durch gesellschaftliche Neudefinition verschwunden ist, gilb Transsexualität immer noch als Krankheit. Wer aber krank ist, hat Anspruch auf medizinische Behandlung und Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Wiesbaden, den 09.Januar 2012
Krankenversicherung muss auch Korrektur-Operation für Transsexuellen bezahlen.
Eine Krankenkasse, die einer geschlechtsangleichenden Operation zustimmt, hat auch für die durch notwendige Korrektur-Operationen entstehenden Kosten aufzukommen. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden in einem heute veröffentlichten Urteil. 30-jähriger transsexueller Kläger erstreitet Operationskosten
Der mittlerweile 30-jährige, als Frau geborene Kläger, unterzog sich im Januar 2005 nach festgestellter transsexueller Entwicklung mit Zustimmung der beklagten Krankenkasse einer geschlechtsangleichenden Operation. Hierbei wurde dessen weibliche Brust entfernt. Nachdem es in der Folge zu einer Falten- und Wulstbildung an der Brust des Klägers kam, beantragte er bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Korrektur-OP. Diese lehnte die Kostenübernahme ab, da keine funktionellen Beeinträchtigungen vorlägen. Im Vordergrund stehe für den Kläger der kosmetische Nutzen.
Das Sozialgericht gab dem Kläger Recht. Zwar seien bei dem Kläger unstreitig keine funktionellen Beeinträchtigen an der Brust verblieben. Die üblichen Begutachtungsgrundsätze seien hingegen nicht anwendbar. Es sei zu berücksichtigen, dass Ziel der ursprünglichen Operation die Angleichung an den männlichen Oberkörper gewesen sei. Dieses Ziel sei bei dem Kläger jedoch nicht erreicht worden. Da die Krankenkasse der ursprünglichen geschlechtsangleichenden Operation zugestimmt habe, habe sie auch die Konsequenzen zu tragen und müsse notwendige Korrekturen ebenfalls zahlen.
Az.: S 1 KR 89/08, Urteil v. 14.12.2012 – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung wird unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de ins Internet eingestellt.
Wenn Sie nun aber zu einem Transsexuellen sagen, er wäre krank, kann es ihnen passieren, dass dieser Sie wegen Beleidigung verklagt und vor Gericht auch noch recht bekommt. Dabei haben Sie doch nur den Fakt zur Grundlage genommen, dass Transsexuelle einen Anspruch gegen die Krankenkasse haben "geschlechtsumwandelnde" Behandlungen bezahlt zu bekommen.
Leiden
"Wir wollen nun auch die Bedeutung des Leidens untersuchen. Die schöpferische Lösung, so haben wir gesagt, ist den kriegführenden Parteien nicht bekannt; sie ergibt sich erst aus dem Konflikt. In diesem Konflikt werden die Parteien, ihre Gewohnheiten und Interessen, teilweise zerstört; sie erleiden Niederlagen und Schmerzen, In sozialer Kooperation streiten sich die Partner also und machen sich kaputt, sie hassen den Konflikt. Der Dichter, der ein Gedicht macht, ärgert sich über ein störendes Bild, das sich eindrängt, oder über einen Gedanken, der ihn vom Thema wegführt; er zerbricht sich den Kopf, klammert sich an seinen Vorwurf, kommt durcheinander und ins Schwitzen. Wer in einen Konflikt verwickelt ist, kann den Schmerz aber nicht vermeiden, denn ihn jetzt zu unterdrücken, würde nicht Lust, sondern Unlust bereiten, Langeweile, Unbehagen und nagenden Zweifel. Außerdem wirkt der Konflikt selbst im Schmerz noch erregend. Wie wird nun der Schmerz tatsächlich am Ende doch noch verringert?
Indem man schließlich »aus dem Weg geht«, um die große Regel des Tao zu zitieren. Man löst sich von seiner vorgefaßten Idee, wie es ausgehen »müßte«. Und in die so entstandene »fruchtbare Leere« strömt die Lösung ein. Das heißt, man wird handgemein, spielt die eigenen Interessen und Fertigkeiten aus, läßt sie aufeinanderprallen, um den Konflikt zuzuspitzen und um sie zerstört und verändert in die heraufdämmernde Ideeeingehen zu lassen; und schließlich klammert man sich an seine Interessen nicht mehr als an die »eigenen Interessen. Inder Erregung des Schöpfungsvorgangs findet man zu einer schöpferischen Unparteilichkeit zwischen den sich befehdenden Kontrahenten, und dann, in einem ganz unverantwortlichen, fröhlichen Gemetzel, tobt nun wahrscheinlich jeder der Kontrahenten alle seine Aggressionen für und wider die eigene Seite aus. Aber das Selbst wird nun nicht länger zerstört, denn es findet letzt erst heraus, was es ist.
Die Frage ist nun wieder, ob dieselbe Interpretation der Bedeutung von Schmerz und Leiden und der Mittel, sie zu lindern, für somatische wie für emotionale Schmerzen und Leiden gilt. Wir wollen uns für einen Augenblick vergegenwärtigen, welches die Funktion von Schmerz ist.
Schmerz ist in erster Linie ein Signal; er lenkt Aufmerksamkeit auf eine unmittelbar drohende Gefahr, zum Beispiel für ein Körperorgan. Die spontane Reaktion ist, aus dem Weg zu gehen, oder, wenn das nicht möglich ist, den Gefahrenherd zu vernichten. Kreatürliches Leben bleibt beim Schmerz oder Leiden nicht lange stehen; wenn der Schaden fortwirkt und nichts sinnvoll getan werden kann, um ihm abzuhelfen, wird das Lebewesen für den Schmerz taub oder sogar ohnmächtig. (Die neurotische Reaktion, den verletzten Körperteil zu berühren, um den Schmerz hervorzulocken, ist ein Wunsch nach Empfindung an der unempfindlichen Stelle; auch dies ist wahrscheinlich ein nützliches Signal, wenn auch schwer zu interpretieren.)
Welches ist nun die Funktion langwierigen Leidens, wie es unter Menschen häufig ist? Wir wollen die Vermutung wagen, daß es uns dazu bewegen soll, uns des unmittelbar gegenwärtigen Problems anzunehmen und dann aus dem Weg zu gehen, alle Kräfte gegen die Gefahr aufzubieten und dann aus dem Weg zu gehen, nutzloses Befangensein zu lockern, den Konflikt toben und zerstören zu lassen, was zerstört werden muß.
Nehmen wir zwei einfache Fälle zur Illustration: Ein Mann ist krank; er versucht, seinen Geschäften nachzugehen und leidet; zu der Einsicht gezwungen, daß er nun ein ganz anderes Geschäft hat, kümmert er sich um seine Krankheit, legt sich hin und wartet; das Leiden läßt nach, und er schläft ein. Oder der Tod eines geliebten Menschen: Es gibt einen traurigen Konflikt zwischen intellektuellem Hinnehmen einerseits, Wünschen und Erinnerungen andererseits. Der Durchschnittsmensch versucht sich abzulenken, wer aber mehr von sich verlangt, gehorcht dem Zeichen und gibt sich dem Leiden hin; er ruft sich die Vergangenheit zurück und sieht seine Gegenwart hoffnungslos versperrt. Er weiß nicht, was er tun soll, jetzt, da alles aus den Fugen ist; die Trauer, die Verwirrung und das Leiden dauern lange, denn so vieles muß zerstört und vernichtet und so vieles assimiliert werden, und währenddessen darf er nicht seinen unwichtigen Geschäften nachgehen und den Konflikt vorsätzlich unterdrücken. Schließlich ist die Trauerarbeit erledigt, der Mensch verändert; er nimmt nun eine Haltung schöpferischen Desinteresses ein, und alsbald werden neue Interessen vorrangig.
Emotionales Leiden ist ein Mittel, die Isolierung des Problems zu verhindern, damit das Selbst im Durcharbeiten des Konflikts im Felde des Gegenwärtigen wachsen kann. Je eher man bereit ist, im Ankämpfen gegen den zerstörerischen Konflikt nachzugehen, desto schneller ist das Leiden vorüber. (Diese Interpretation des Leidens als Trauer, als Mittel, das alte Selbst fahren zu lassen, um sich zu ändern, erklärt, warum Leiden von selbstzerstörerischem Verhalten begleitet ist, wie etwa sich die Haut zu zerkratzen, sich gegen die Brust zu schlagen, sich die Haare zu raufen.)
Der Arzt sieht natürlich im Gefühlskonflikt und im Leiden die Gefahr, der Patient könne sich im Wüten gegen sich selbst zerstören, sich in Stücke reißen. Dies ist wirklich eine Gefahr. Aber man begegnet ihr nicht notwendig mit der Schwächung des Konflikts, sondern mit der Stärkung des Selbst und des Selbstgewahrseins. Wenn man sich klarmacht, daß der Konflikt der eigene Konflikt ist und daß man sich selber in Stücke reißt, so tritt ein neuer dynamischer Faktor in die Situation ein, nämlich man selbst. Dann, wenn der Konflikt ausgefochten und zugespitzt wird, erreicht man früher oder später die Haltung der schöpferischen Unparteilichkeit und identifiziert sich mit der heraufdämmernden Lösung."
Perls/Hefferline/Goodman "Gestalttherapie. Grundlagen", dtv Klett-Kotta, 150-152
In unserer modernen Gesellschaft, die schon von Charlie Chaplin in dem Film "Moderne Zeiten" meisterhaft skizziert wurde, gibt es nicht nur ein echtes Leiden von Menschen, zu dessen Linderung oder Auflösung die humanistische Psychotherapie - so wie etwa bei Perls skizziert - beitragen will, sondern auch erfundenes Leiden. Hiermit ist nicht der klassische Hypochonder gemeint, der sich sein Leben so einrichtet, dass er ständig Krankheiten für sich erfindet, an denen er dann leiden kann, sondern die Fremdzuschreibung von Leiden, wie sie im medizinisch-industriellen Komplex aus Gründen der eigenen finanziellen Absicherung und der Ausübung von Macht auf der Tagesordnung steht.
Die Weißkittel des medizinisch-industriellen Komplex reden daher ständig von Leiden, welches ihre Patienten hätten, obwohl der Patient ein solches Leiden oft gar nicht verkündet hat. Dann heißt es, der Patient habe keine Krankheitseinsicht und wisse nicht, was gut für ihn sei, so etwa die Einnahme von Psychopharmaka, die dem medizinisch-industriellen Komplex Milliardengewinne bereitet, was wiederum den Finanzminister freut, weil er über die Besteuerung Milliarden für die Staatskasse verbuchen kann, die dann wiederum dem medizinisch-industriellen Komplex in Form von Subventionen zur Verfügung gestellt werden können.
"Wie im Gutachten dargestellt, besteht bei beiden Kindeseltern eine psychische Störung. Frau X leidet unter einer bipolaren affektiven Störung, Typ II, Herr Y an einer massiven narzisstischen Persönlichkeitsstörung. Allerdings sind diese Erkrankungen nicht das grundlegende Hauptproblem", undatiertes Gutachten S. 60
Sigrid Schleussner, Ärztin für Psychiatrie u. Psychoanalyse, 47798 Krefeld, Beauftragung durch Richter Nowacki vom Amtsgericht Krefeld, Beweisbeschluss vom 22.11.2007
Wie man an diesen Zeilen der Ärztin für Psychiatrie u. Psychoanalyse Sigrid Schleussner vielleicht sehen kann, leidet die Ärztin für Psychiatrie u. Psychoanalyse Frau Schleussner möglicherweise an einer sogenannten Stigmatisierungsstörung. Eine Stigmatisierungsstörung ist eine Störung, die bei Menschen auftritt, die das Bedürfnis haben, andere Menschen in Schubladen einzuordnen. Eine Stigmatisierungsstörung ist nicht in den einschlägigen Klassifizierungssystemen sogenannter psychischer Erkrankungen, wie etwa der ICD 10 erfasst, vielleicht weil die Autoren dieser Klassifizierungssysteme selbst unter einer Stigmatisierungsstörung leiden, dies aber noch nicht erkannt haben und auch keine Krankheitseinsicht zeigen, obwohl sie diese spätestens dann haben könnten, wenn sie die hier geschriebenen Zeilen gelesen und verstanden haben. Auf Grund ihrer massiven psychischen Störung (Stigmatisierungsstörung) sind sie aber in der Regel nicht dazu bereit, ihre schwere und fremdgefährdende psychischen Störung (Patientengefährdung) anzuerkennen und ihre Tätigkeit als Psychiater, Psychologe oder Ärztin für Psychiatrie u. Psychoanalyse so lange ruhen zu lassen bis sie von ihrer schweren Störung geheilt sind, bzw. nicht mehr an dieser leiden.
Lösung
"Wenn wir die Lösung haben, brauchen wir kein Problem mehr."
Bert Hellinger in "Ordnungen der Liebe"
Da war einmal einer, der war hungrig, und dann durfte er sich an einen reich gedeckten Tisch setzen. Doch er sagte: `Das kann doch nicht wahr sein!`, und hat weiter gehungert."
Bert Hellinger in "Ordnungen der Liebe", S. 56

Militärparade in Berlin - Hauptstadt der DDR - am 1. Mai 1976. Die DDR demonstriert Stärke.
Blick aus Richtung Fischerinsel - im Hintergrund das kriegszerstörte Nikolaiviertel, Rotes Rathaus und Fernsehturm
(Das Urheberrecht für das Foto liegt bei Peter Thiel)

Gleiche Stelle wie Bild oben.
Blick von der Fischerinsel auf das wieder aufgebaute Nikolaiviertel, Rotes Rathaus und Fernsehturm
Mai 2007
Die beiden in einem Abstand von 31 Jahren aufgenommenen Fotos aus dem Berliner Zentrum zeigen, Probleme und Konflikte können gelöst werden. Die weit verbreitete resignative Haltung des, da kann man so wie so nichts ändern, dient in erster Linie der Reduzierung eigener Angst vor der sozialen Neugestaltung (vergleiche Fritz Perls).
Die Einstellung des da kann man nichts machen, ist auch unter sogenannte Fachkräften weit verbreitet. Viele Fachkräfte verdienen sich ihre Brötchen damit, das zu sagen, was man so wie so schon weiß oder was man meint zu wissen und ansonsten die Verhältnisse zu konservieren, wie sie nun mal sind. Dazu braucht man freilich kein Geld aus der Staatskasse, das den Steuerzahler/innen vorher aus der Tasche gezogen wurde, aus dem offenen Fenster zu werfen oder den Eltern aus der Hosentasche zu ziehen, so wie das an nicht wenigen Familiengerichten üblich ist.
Um so weniger gelöst wird, um so höher die dafür staatlich gezahlten Stundensätze - getreu dem altem Leitsatz Ruhe ist des Bürgers Pflicht. Dementsprechend bekommen familiengerichtlich tätige Gutachter, die meist nichts für eine Lösung des Familienkonfliktes beitragen, 50 bis 85 € je abgerechneter Stunde von der Justizkasse. Umgangspfleger, die in hochstrittigen Fällen mit den Eltern lösungsorientierte Veränderungsarbeit leisten, sollen sich dagegen mit 33,50 € je Stunde zufrieden geben. Überdies mäkeln Rechtspfleger an den Amtsgerichten und Bezirksrevisoren an den Landgerichten noch an den Kostenrechnungen der Umgangspfleger herum und streichen, was ihnen nicht plausibel erscheint, gerade so als ob sie an ihrem grünen Schreibtisch wissen würden, welche Arbeit notwendig und welche nicht notwendig sei.
Auf der Internetseite des Rheinischen Instituts für Familien- und Systemtherapie findet man die merkwürdige Zielorientierung:
"Lösungsorientierung bedeutet, dass die gemeinsame Arbeit immer die Ziele der Klienten in den Mittelpunkt stellt u. damit die Fokussierung auf Störungen oder Probleme unterbricht."
www.rifs.de/daten/Aufbaucurriculum.doc
Da erscheint nun ein ausgesprochener therapeutischer Schwachsinn zu sein. Wenn die Klienten als Ziel ihre neurotischen oder sonst wie mitgebrachten Muster beibehalten wollen, kann es nicht die Aufgabe eines emanzipativ orientierten Therapeuten sein, ein solches Ziel der Erhaltung des Status Quo in den Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit zu stellen. Ziel des Klienten ist nämlich nicht nur, was er laut verkündet, so etwa den Allgemeinplatz, er wolle glücklicher und erfolgreicher sein, sondern Ziel ist auch die Beibehaltung des Status Quo aus Angst vor Veränderung, die Schuldzuweisung an die böse Umwelt, an die treulose Partnerin oder die aufmüpfigen Kinder.
Sehr früh haben sich Gestaltpsychologen (Kurt Koffka, Wolfgang Köhler, Kurt Lewin, Max Wertheimer), der Lösung von Problemen zugewandt. Sie deuten ein Problem als Vorliegen einer schlechten Gestalt, die durch die Umstrukturierung des Problems in eine gute Gestalt überführt werden kann. Entscheidend dabei ist eine Reorganisation der ursprünglichen Problemrepräsentation, wodurch die Problemlösung ermöglicht wird.
Problemlösung kann, im Gegensatz zum Kompromiss, bezeichnet werden, als die Herbeiführung eines Zustandes, in dem die vorgefundene (analysierte, erkannte) Widersprüchlichkeit aufgehoben wird.
Nach Carl Duncker (1935) kann dieser Zustand insbesondere durch Umstrukturieren der Sachlage bzw. durch Umstrukturieren der Sicht auf die vermeintliche Sachlage herbeigeführt werden. Probleme zu lösen ist somit anspruchsvoller als lediglich Kompromisse herbeizuführen.
Probleme zu lösen, so unsere herkömmliche Sicht, erfordert zuallererst gründliche Analysen der Entwicklung, der Sachlage, der Widerspruchskonstellation, der möglichen Nebenwirkungen einer Umstrukturierung (Kollateralschäden), die entweder sehr gering sein müssen, aber auf jeden Fall in die Problemanalyse einzubeziehen sind, um sie gänzlich zu vermeiden oder gering zu halten.
Unterschieden wird zwischen der Abschwächung des Problems bis zur beiderseitigen Erträglichkeit und der Aufhebung des Problems. Erträglichkeit kann durch Kompromisse herbeigeführt werden.
In der Schulmathematik kann das Finden einer Lösung für eine Aufgabe relativ einfach sein.
Zum Beispiel bei der Gleichung
3 + x = 8
Es gibt nur eine Lösung.
Die Lösung lautet
x = 5
Ein Vorschulkind kann diese Gleichung in der Regel noch nicht lösen. Für dieses Kind ist die Lösung der Gleichung keine Aufgabe, sondern ein Problem. Für einen durchschnittlichen Schüler der 8. Klasse wird die Lösung der Gleichung dagegen kein Problem, sondern nur eine Aufgabe darstellen.
Die Gleichung
2 x + 3 y = 6
hat im Bereich der natürlichen Zahlen zwei Lösungen:
Lösung 1:
x = 0, y = 2
Lösung 2:
x = 3, y = 0
Was im Bereich der Schulmathematik noch überschaubar und damit meist lösbar ist, kann sich woanders wesentlich schwieriger darstellen.
Das Neun-Punkte-Problem
Das Neun-Punkte-Problem stellt ein typisch gestaltpsychologisches Untersuchungsparadigma dar. Die geforderte Leistung besteht darin, neun Punkte, die in der Form eines Quadrates angeordnet sind, mit vier geraden Strichen - ohne abzusetzen - zu verbinden.
o o o
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Die Schwierigkeit bei der Lösung der Aufgabe besteht darin, sich von einer bestimmten vorgefassten und gewohnheitsmäßig gewordenen Wahrnehmung zu lösen, im Falle des Neun-Punkte-Problems von der Quadratwahrnehmung, einer Wahrnehmung, zu der nach Auffassung der Gestalttheorie das menschliche Individuum bei der Wahrnehmung der Punktekonfiguration tendiert. Erst wenn diese Wahrnehmung verändert ist, das Wahrnehmungsfeld also umstrukturiert wird, ist eine Möglichkeit zur Problemlösung geschaffen.
Das Heraustreten aus dem gewohnten System (Struktur) ist eine wesentliche Voraussetzung, um Eskalationen in Systemen zu beenden oder paradoxe Kommunikationen zwischen Beziehungspartnern zu beenden (vgl. Watzlawick, S. 215). Die landesweit teils noch übliche familiengerichtliche Praxis ist dagegen ein Paradebeispiel dafür, wie mit erheblichen logistischen und finanziellen Aufwand, zum großen Teil aus Mitteln der Steuerzahler oder des finanzstärkeren Elternteils, ein Spiel ohne Ende in Gang gehalten wird oder als Alternative, ein Ende mit Schrecken (staatlich betriebene Elternselektion durch Ausschluss des Umganges oder Entzug des Sorgerechtes) gerichtlicherseits zur Lösung erklärt wird. Um dieser Bankrotterklärung ein rechtsstaatlich, demokratisch-wissenschaftlich verbrämtes Mäntelchen umzuhängen, werden vom Gericht nicht selten psychologisch vorgebildete Gutachter beauftragt, die oft so gewissen- und skrupellos sind, dass sie sich nicht scheuen, dem Ganzen eine höhere Weihe zu geben.
In der Praxis, auch der familiengerichtlichen, kommt es häufig nicht zu einer Lösung des Problems, jedoch oft nicht deshalb, weil es keine Lösung gäbe, sondern weil man keine Lösung sieht oder sehen will. Dies gilt oft auch für Fachkräfte, was auf den ersten Blick verwundern mag, doch bei genaueren Hinsehen wird erkennbar, dass diese Fachkräfte ein bestimmtes in ihrer eigenen Sozialisation entstandenes Weltbild haben, in der die Lösung von Konflikten und Problemen nicht vorgesehen ist oder negativ bewertet wird.
So werden häufig bestenfalls nur Kompromisse gefunden oder sogar Problemverschärfungen in Kauf genommen oder herbeigeführt. Dies liegt auch daran, dass die im System relevanten Personen ihre Kräfte messen, anstatt gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Das Kräftemessen kann in Form eines Kräfteparallelogramms dargestellt werden. Die beiden zu addierenden Kräfte F1 und F2 werden längs ihrer Wirkungslinien so verschoben, dass ihre Angriffspunkte zusammenfallen. In dem durch Konstruktion der Parallelen sich ergebenden Parallelogramm bilden die sich zu addierenden Kräfte die Seiten, die Summe F1 + F2 = F die entsprechende Diagonale.
Problem und Konflikt sind nicht identisch. So kann es sein, dass ein Konflikt kein Problem darstellt und ein Problem kein Konflikt. So z.B. wenn man jemanden das Neun-Punkte-Problem vorlegt und ihn um eine Lösung innerhalb von 2 Stunden bittet. Ist derjenige an der Lösung interessiert, wird er versuchen, das Problem zu lösen. Dabei kann er in einen Konflikt geraten, so z.B. wenn er sich die nächsten Stunden nur noch um die Problemlösung kümmert und seine Partnerin ihn anruft, ob er die Kinder nicht gleich vom Kindergarten abholen kann. Er hat dann den Konflikt zwischen dem Lösen des Problems innerhalb von 2 Stunden und der Bitte seiner Partnerin, die Kinder aus dem Kindergarten abzuholen.
Andersherum gibt es Menschen, die einen Konflikt miteinander haben, z.B. zwei sich dauernd streitende Partner. Dieser Konflikt muss aber für die beiden kein Problem darstellen. So z.B. wenn die beiden mit der Aufrechterhaltung ihres Konfliktes eine ihnen beiden unangenehme oder gefährliche persönliche Nähe vermeiden wollen. Der Konflikt ist dann eine Lösung ihres Problems ihrer Angst vor Nähe. Da Menschen (hier Mann und Frau) aber auch ein Bedürfnis nach Nähe haben, haben beide gleichzeitig das Problem, sich dieses Bedürfnis nicht erfüllen zu können.
Da ein Problem auch als eine, wenn auch "unglückliche" Lösung eines Konfliktes verstanden werden kann, kann das Problem nicht ohne weiteres "abgeschafft" werden. Erst wenn wir an Stelle des aktuellen Problems eine andere "glückliche" Lösung setzen, brauchen wir das Problem nicht mehr, so wie es Hellinger kurz und prägnant benannt hat.
Was der Bauer nicht kennt, das frisst er nicht, heißt es in einer alten Redewendung.
In Preußen sorgte Friedrich der Große mit allen Mitteln für den großflächigen Anbau der Kartoffel. Seine Propagandafeldzüge für die Kartoffeln sind kaum weniger bekannt als seine Kriegszüge. In beiden Fällen spielte die Armee eine wichtige Rolle. Es wird erzählt, er habe rund um Berlin die ersten Kartoffelfelder anlegen und von Soldaten bewachen lassen. Sie sollten aber nicht so genau hinschauen oder so tun als ob sie schliefen, damit die Bauern von der Kostbarkeit dieser Frucht überzeugt würden, denn auch in Preußen galt schon damals: Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht. Die Bauern hätten dann, ganz im Sinne des Königs, diese Erdäpfel hinter dem Rücken der Soldaten geklaut und gekostet und schließlich selbst angebaut. Sicher ist, dass Friedrich der Kartoffel mit Verordnungen zum Durchbruch verhalf. So erließ er am 24. März 1756 eine Circular-Ordre, die den Kartoffelanbau anordnete: In dieser heißt es, an „sämmtliche Land- und Steuer-Räthe, Magisträte und Beamte“ gerichtet, unter anderem:
„Es ist Uns in höchster Person in Unsern und anderrn Provintzien die Anpflanzung der sogenannten Tartoffeln, als ein nützliches und so wohl für Menschen, als Vieh auf sehr vielfache Art dienliches Erd Gewächse, ernstlich anbefohlen. [...]“
„Übrigens müßt ihr es beym bloßen Bekanntwerden der Instruction nicht bewenden, sondern durch die Land-Dragoner und andere Creißbediente Anfang May revidieren lassen, ob auch Fleiß bey der Anpflantzung gebraucht worden, [...]“
http://de.wikipedia.org/wiki/Kulturgeschichte_der_Kartoffel
Auf das Gebiet der Tätigkeit sogenannter Sachverständiger im familiengerichtlichen Verfahren übertragen, heißt das:
Was ein Gutachter sich nicht vorstellen kann, das gibt es nicht.
Beispiel
Richter Schmid vom Amtsgericht München stellt dem als Gutachter beauftragten Dr. Josef Salzgeber die folgende Beweisfrage:
"3. Es ist ein familienpsychologisches Gutachten zu erheben, und zwar zu folgenden Fragestellungen:
Ist es angezeigt, den Umgang des Kindes A, geb. ... 1997 mit dem Antragsgegner auszusetzen?
Wie ist der Umgang gegebenenfalls anzubahnen und durchzuführen?
...."
Schmid - Richter am Amtsgericht München, Beweisbeschluss vom 31.05.2007
die Dr. Josef Salzgeber u.a. so beantwortet:
"Die Abkehr der Tochter vom Vater, ..., hat sich völlig verfestigt, so dass dieser Wille als beachtlich als beachtlich anzuerkennen ist."
Dr. Josef Salzgeber, Gutachten vom 04.02.2008 für Amtsgericht München
"Die Abkehr der Tochter vom Vater" soll in dieser Sprachregelung von Dr. Salzgeber offenbar ein Wille sein. Ein Wille ist aber keine reale Handlung, sondern eine Absicht oder Einstellung. Ein Wille kann sich in einer Handlung offenbaren oder auch nicht. So haben viele Jungen den Wunsch einmal Feuerwahrmann oder Pilot zu werden. Aber nur die wenigstens Jungen werden das dann später auch.
Wenn Jugendliche den "Willen" haben reich zu sein, ist dies nicht identisch damit, auch tatsächlich reich zu sein. Wenn ich - umgekehrt - reich bin, muss dies aber nicht mein Wille gewesen sein, so etwa wenn ich infolge einer unverhofften Erbschaft reich geworden bin. Ähnlich ist es oft bei einem Verkehrsunfall. Fahre ich bei Grün über die Kreuzung und werde von einem von links kommenden Autofahrer gerammt, der die rote Ampel ignoriert hat, dann war es nicht mein Wille, dass ich gerammt werden, nur weil mir dies passiert ist.
Salzgeber redet angesichts des von ihm oder seinem von ihm "beigezogenem Kollegen" beobachteten Verhaltens des Kindes von einer völligen Verfestigung.
Man stelle sich dazu die Situation vor, eine Frau stünde in einer Warteschlange in der Post, es dauert und dauert und da der Frau die Warterei zu lange wird, beschließt sie das Warten aufzugeben und nach Hause zu gehen. Die Post beauftragt nun im Rahmen der Erforschung des Kundenverhaltens einen Gutachter das Verhalten der Frau zu analysieren und der beauftragte Gutachter schreibt schließlich in einem eigenartigen Deutsch:
Die Abkehr der Kundin vom Postschalter , ..., hat sich völlig verfestigt, so dass dieser Wille als beachtlich als beachtlich anzuerkennen ist.
Vermutlich wird jeder, der einmal als Kunde bei der Post in einer Warteschlange gestanden hat, sich an den Kopf greifen und sich fragen, was für einen eigenartigen Gutachter die Post da beauftragt hat, der davon ausgeht, dass die Kundin nie wieder zur Post gehen wird, weil sich deren Abkehr "völlig verfestigt" hätte. Eine "völlige Verfestigung" gibt es nirgendwo und ist daher ein Hirngespinst von Leuten, denen das Denken in Kategorien des Wandels ausgesprochen schwer fällt.
Die Formel panta rhei , „Alles fließt.“) ist ein auf den griechischen Philosophen Heraklit zurückgeführter, jedoch erst später geschaffener Aphorismus.
Herkunft
In dieser Form wird das panta rhei allerdings nur bei Simplikios, einem spätantiken Kommentator der Schriften Aristoteles’, zitiert.[1] Die Verbindung zu Heraklit wird durch Platon hergestellt, der den Satz in einer sprachlich anderen Form anführt:[2] „Pánta chorei kaì oudèn ménei“, „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“). Heraklit vergleiche das Sein mit einem Fluss, indem er sage, niemand könne zweimal in denselben Fluss steigen. Der Satz panta rhei stellt demnach eine Verkürzung und zugleich eine Interpretation der Äußerungen Heraklits dar.
Von Heraklits Werk sind lediglich einige Fragmente erhalten, von denen drei Zitate die Lehre vom Fluss aller Dinge begründen:
„Wer in denselben Fluß steigt, dem fließt anderes und wieder anderes Wasser zu.“[3]
„Wir steigen in denselben Fluß und doch nicht in denselben, wir sind es und wir sind es nicht.“[4]
„Man kann nicht zweimal in denselben Fluß steigen.“[5]
http://de.wikipedia.org/wiki/Panta_rhei
Dass der erhoffte Wandel mitunter nur sehr langsam vonstatten geht oder nur schwer zu befördern ist, ist etwas ganz anderes, als anzunehmen, etwas wäre "völlig verfestigt" und damit unwandelbar.
Vergleiche hierzu:
Rainer Thiel: Die Allmählichkeit der Revolution. Blick in sieben Wissenschaften"; In der Reihe "Selbstorganisation sozialer Prozesse" herausgegeben von Herbert Hörz; LIT Verlag Münster Hamburg London, ISBN 3-8258-4945-7.
Die Formulierung etwas wäre "völlig verfestigt", wird im allgemeinen von Nihilisten gebraucht, d.h. von Menschen die einen tiefen Lebenspessimismus ihr eigen nennen. Ob man Josef Salzgeber zu diesen Menschen zählen kann, wissen wir nicht, denn wir haben diesbezüglich bisher keine klärenden Gespräche mit ihm geführt. Die von ihm verwendete Formulierung, etwas sei "völlig verfestigt", lässt eine solche Möglichkeit aber nicht als völlig fern liegend erscheinen, andernfalls hätte er sicher geschrieben:
Die Abkehr der Tochter vom Vater, ..., hat sich stark verfestigt, ...
Nihilismus
Der Begriff Nihilismus (lat. nihil „nichts“) ist mehrdeutig und wurde im Laufe der Geistesgeschichte mit ganz verschiedenen Bedeutungen benutzt. Die Unterschiede lassen sich festmachen an dem, was es nicht geben soll:
einen umfassenden oder partiellen Sinn des Lebens,
einen Sinn der Weltgeschichte,
erkennbare Tatsachen,
moralische Verbindlichkeit, Werte, etc.
Natürlich kann man auch mehrere dieser Elemente verneinen.
Im ersten und zweiten Fall verneinen Nihilisten, dass irgendeine Religion, Weltanschauung, philosophische oder politische Lehre den richtigen Weg zu leben weisen kann und lehnen daher jede Form von Engagement ab. Da ein Leben ohne Handeln nicht möglich ist, stehen Nihilisten vor dem Problem, ihre sinnlose Lebensspanne bis zum Tod irgendwie zu gestalten, und können daher zu Hedonismus oder Egoismus tendieren, damit ihr sinnloses Leben wenigstens möglichst angenehm verläuft.
Im dritten Fall handelt es sich um erkenntnistheoretischen Skeptizismus, im vierten Fall um Amoralismus.
http://de.wikipedia.org/wiki/Nihilismus
Schließlich trägt Dr. Salzgeber vor:
"Es wurde zweimal versucht, eine Begegnung zwischen A und dem Vater herbeizuführen, was aufgrund der heftigen Weigerung des Kindes scheiterte.
Eine zwangsweise Durchführung des Kontakts war aufgrund der massiven emotionalen Belastung des Kindes aus psychologischer Sicht nicht verantwortbar.
Aus sachverständiger Sicht ist ein Umgang derzeit wegen der Abwehrhaltung von A, die durch die das Kind erheblich belastende familiäre Vorgeschichte zustande gekommen ist, in keiner Art und Weise durchführbar und würde das Kindeswohl erheblich schädigen bis hin zu einer Traumatisierung.
Eine Intervention, die eine Annäherung des Mädchens zum Vater bewirken könnte, ist dem Sachverständigen nicht bekannt.
..."
Gutachten S. 41
Salzgeber irritiert hier mit dem Vortrag:
"Eine zwangsweise Durchführung des Kontakts war aufgrund der massiven emotionalen Belastung des Kindes aus psychologischer Sicht nicht verantwortbar."
den einem gerichtlich beauftragtem Gutachter steht es gar nicht zu, einen Kontakt des Kindes mit einem Elternteil zwangsweise herbeizuführen, in so fern ist der Vortrag Salzgebers eine Tautologie und damit überflüssig.
Dann gibt Salzgeber freimütig zu erkennen, "eine Intervention, die eine Annäherung des Mädchens zum Vater bewirken könnte" wäre ihm nicht bekannt.
"Eine Intervention, die eine Annäherung des Mädchens zum Vater bewirken könnte, ist dem Sachverständigen nicht bekannt."
Nun da ist Herr Salzgeber sicher ehrlich. Ähnlich hätten die Leute im Jahr 1900 sicher auch auf die Frage, wie man denn zum Mond kommen könne, geantwortet::
Eine Intervention, die eine Reise eines Menschen zum Mond bewirken könnte, ist uns nicht bekannt.
Inzwischen weiß man, dass es durchaus Wege gibt, als Mensch zum Mond zu kommen, wenngleich diese recht aufwändig und teuer sind.
Ein Kontaktanbahnung zwischen einem Kind und einem Elternteil, auch in schwierigen Fällen wie dem hier besprochenen, ist aber bei weitem nicht so aufwändig wie ein Flug zum Mond und wenn Herr Salzgeber nicht weiß wie das gehen könnte, ist dies sein gutes Recht, denn er ist ja vom Gericht nicht als Dr. Allwissend sondern als Dr. Salzgeber bestellt worden.
Erinnern wir uns in diesem Zusammenhang an das Neun-Punkte Problem.
Das Neun-Punkte-Problem stellt ein typisch gestaltpsychologisches Untersuchungsparadigma dar. Die geforderte Leistung besteht darin, neun Punkte, die in der Form eines Quadrates angeordnet sind, mit vier geraden Strichen - ohne abzusetzen - zu verbinden.
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Die Schwierigkeit bei der Lösung der Aufgabe besteht darin, sich von einer bestimmten vorgefassten und gewohnheitsmäßig gewordenen Wahrnehmung zu lösen, im Falle des Neun-Punkte-Problems von der Quadratwahrnehmung, einer Wahrnehmung, zu der nach Auffassung der Gestalttheorie das menschliche Individuum bei der Wahrnehmung der Punktekonfiguration tendiert. Erst wenn diese Wahrnehmung verändert ist, das Wahrnehmungsfeld also umstrukturiert wird, ist eine Möglichkeit zur Problemlösung geschaffen.
Hier zeigt sich nun die Begrenztheit und oft auch Vergeblichkeit der gerichtlichen Beauftragung von Gutachtern. Der Gutachter müsste, um eine wünschenswerte Lösung zu erzielen, den Rahmen seines gerichtlichen Auftrages, Antworten auf gerichtlich formulierte Fragen zu geben, verlassen und statt antworten zu wollen, geeignete Interventionen setzen. Gutachter haben aber definitionsgemäß keinen Veränderungsauftrag auch wenn das Uwe Jopt und andere in gut gemeinter Absicht im Rahmen eines lösungsorientierten Ansatz versuchen. Gutachter können so letztlich nichts anders tun, als über die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft mehr oder wengier überzeugend zu spekulieren. Eine gezielte Einflussnahme ist ihnen kaum ansatzweise möglich. Hier bedarf es geeigneter und für Veränderungsprozesse vorgesehener Fachkräfte, wie dies etwa Fachkräfte im Begleiteten Umgang oder auch Umgangspfleger sind. Das diese wenigstens die gleiche Vergütung erhalten sollten, wie vergleichsweise nutzlose Gutachter liegt auf der Hand.
Beispiel 2
Mitunter existieren eigenartige Anschauungen davon, was eine Lösung sei. So schreibt der als Gutachter tätig gewesene Dr. Klaus Schneider in seinem dritten Gutachten zum selben Fall (schon dies spricht für sich):
"Die Nichtaktzeptanz gerichtlicher Lösungen über die Jahre durch jeweils einen Elternteil und schließlich die Labilisierung und Auflösung der gerichtlichen Entscheidung zum Aufenthalt des Kindes haben im so nichtgewollten Ergebnis zu einer ernsthaften Kindeswohlgefährdung geführt."
Dr. Klaus Schneider, Gutachten vom 15.12.2004, S. 18
Der Gutachter verwechselt hier offenbar Lösung mit Entscheidung, bzw. verwendet beide Begriffe synonym und meint offenbar allen Ernstes, dass eine gerichtliche Entscheidung auch gleichzeitig die Lösung eines Problems sei. Damit liegt der Gutachter gedanklich auf der gleichen Höhe wie viele Laien, die meinen ein Problem wäre schon dadurch gelöst, dass man eine Entscheidung treffen würde. Heutzutage ist es z.B. geradezu modern geworden, dass sich Paare trennen, also eine Entscheidung dazu treffen. Dummerweise sind sie hinterher nicht unbedingt glücklicher, entweder leiden sie nun als Single an ihrer Einsamkeit oder sie stürzen sich in eine nächste Beziehung in der sie bald wieder vor den selben Problemen stehen. Andere Leute ziehen dauernd um und meinen durch die Entscheidung dafür ihr Problem lösen zu können. So ziehen sie von einem Bundesland in das andere oder gar von einem Land in das nächste, nur dummerweise ändert sich an ihren grundlegenden Problemen dadurch meist nichts, da sie ihr problemerzeugendes Verhaltensmuster immer mitschleppen.
Für einen Richter mag die Gleichsetzung von Entscheidung und Lösung zutreffend sein, denn er ist durch seine Entscheidung erst einmal das Problem, nämlich den von ihm zu bearbeitenden Fall losgeworden. Auch der Gutachter mag eine Entscheidung des Familienrichters, die auf seiner Empfehlung beruht, als Lösung des Problems ansehen, denn irgend eine sichtbare Messlatte, hier den Beschluss, braucht auch der Gutachter, um nicht am Sinn oder Unsinn seines eigenen Tuns zu verzweifeln. Richter und Gutachter bescheinigen sich so gegenseitig und symbiotisch den Sinn und die Richtigkeit ihres Tuns.
Für die Verfahrensbeteiligten stellt das schon häufig ganz anders dar. Der eine Elternteil geht in die Beschwerde an das Oberlandesgericht und der andere Elternteil ist nun ständig damit beschäftigt Attacken und Sabotageakte verschiedenster Art vom vorerst unterlegenen Elternteil abzuwehren oder selbst mit der Legitimation der Selbstverteidigung anzugreifen. Mit der Folge, ob mit oder ohne Oberlandesgericht, die Eltern sehen sich in kurzer Zeit wieder vor dem Familiengericht. Ein solcher Ablauf ist nicht erst seit heute bekannt, Bertolt Brecht hat ihn schon vor längerer Zeit in seinem Stück "Der gute Mensch von Sezuan" treffend beschrieben:
Verehrtes Publikum, jetzt kein Verdruß;
Wir wissen wohl, das ist kein rechter Schluß.
Vorschwebte uns: die goldene Legende.
Unter der Hand nahm sie ein bitteres Ende.
Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen
Den Vorhang zu und alle Fragen offen.
Bertolt Brecht "Der gute Mensch von Sezuan", Epilog
Lösungsraum
Auf der Suche
Jemand beobachtete Nasrudin, wie dieser etwas auf dem Boden suchte.
"Was hast du verloren, Nasrudin", fragte er.
"Meine Schlüssel!", sagte der Mulla.
Beide lagen nun auf den Knien und suchten. Nach einer Weile fragte der andere "Wo hast du sie denn eigentlich verloren?"
"In meinem Hause."
"Aber warum suchst du ihn dann hier draußen?"
"Weil es hier heller ist."
aus: Idris Shah: Die fabelhaften Heldentaten des vollendeten Narren und Meisters Mulla Nasrudin
Dass wir auf unserer Suche nach einer Lösung für ein bestehendes Problem oft scheitern, hängt damit zusammen, dass wir oft im falschen Lösungsraum suchen. Dies machen wir deshalb, weil wir etwas salopp gesprochen "Gewohnheitstiere" sind.
Was der Esel nicht kennt, frisst er nicht, sagt der Volksmund dazu.
Die Gleichung 2 + x = -17
ist im Bereich der natürlichen Zahlen nicht lösbar. Wer nur die natürlichen Zahlen kennt, kann sich 100 Nächte um die Ohren schlagen und wird die Lösung dennoch nicht finden. Schließlich wird er behaupten, es gäbe überhaupt keine Lösung. So wie man das oft auch bei inkompetenten Fachkräften beobachten kann, die behaupten für die Probleme der Trennungsfamilie X gäbe es keine Lösung.
Erweitern wir den Zahlenbereich auf den der ganzen Zahlen finden wir sofort die Lösung x = -19
Loyalität
Loyalitätskonflikt
Macht und Ohnmacht
Macht und Ohnmacht sind wichtige und mitunter zentrale Beziehungsthemen. Macht enthält die Möglichkeit selbst aktiv gestalten zu können. Ohmacht negiert diese Möglichkeit. Macht ist von daher ein positives Lebenselement für den einzelnen Menschen. Die Macht des einen begrenzt die Macht des anderen. Macht birgt die Gefahr des Machtmissbrauches und der Korruption. Macht kann zum Selbstläufer werden, sobald die demokratische Kontrolle darüber fehlt. Dies kann häufig bei Menschen festgestellt werden, die als Revolutionäre gestartet sind und als Diktatoren endeten.
In einer Diktatur, so z.B. im Nationalsozialismus ist eine wirksame demokratische Kontrolle der Macht faktisch aufgehoben mit der Folge, dass die Ausübung von Terror dem Belieben der kleinen und großen Diktatoren überlassen ist.
Dass Machtmissbrauch bei ausgeschalteten Kontrollinstanzen nicht nur eine kleine Gruppe Sadisten festzustellen ist, zeigt das berühmt gewordene psychologische Stanford-Gefängnis-Experiment.
Stanford Prison Experiment
Eine Simulationsstudie über die Psychologie der Haft. Durchgeführt an der Stanford Universität.
Willkommen auf der Internetseite zum Stanford-Gefängnis-Experiment, auf der Sie zahlreiche Fotodokumente, Videoausschnitte und Informationen über diese klassische Untersuchung finden.
http://www.prisonexp.org/german/indexg.htm
Was passiert, wenn man rechtschaffene Menschen an einen Ort des Bösen bringt? Siegt die Humanität über das Böse oder triumphiert das Böse? Dies sind einige der Fragen, die wir uns bei dieser spannenden Simulation des Gefängnislebens im Sommer 1971 an der Stanford Universität stellten.
Wie wir bei der Untersuchung dieser Fragen vorgingen und was wir herausfanden, mag Sie erstaunen. Unsere für zwei Wochen geplante Untersuchung über die Psychologie der Haft musste aufgrund der Auswirkungen der Situation auf die teilnehmenden Studenten bereits nach sechs Tagen vorzeitig beendet werden. In nur wenigen Tagen wurden unsere Strafvollzugsbeamten zu Sadisten und unsere Gefangenen zeigten Anzeichen von Depressionen und extremem Stress. Bitte betrachten Sie mit mir einige Bilddokumente, die die Untersuchung beschreiben und offen legen, was sie uns über die menschliche Natur erzählt.
--Philip G. Zimbardo
In der Demokratie wird tendenziell der Machtmissbrauch unterbunden. In bestimmten Nischenbereichen mit günstigen Mikroklima können jedoch auch in der Demokratie deutliche Zeichen von Machtmissbrauch festgestellt werden. dies ist überall dort der Fall, wo die Rechte der Betroffenen offen oder verdeckt eingeschränkt sind. Dies ist ganz zwangsläufig im Bereich polizeilicher Maßnahmen, der Bundeswehr mit ihrer Befehlsstruktur, in strafrechtlichen Bereichen, dem Strafvollzug und auch in familiengerichtlichen Verfahren trotz formaler rechtsstaatlicher Prozeduren wie der Dienstaufsicht, der Wehrbeauftragen, etc. nicht selten.
Im familiengerichtlichen Verfahren geschieht dies zum einen in den Fällen, wo "der staatliche Wächter" wegen einer vermuteten oder festgestellten Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB tätig wird und in das Elternrecht eingreift. Die Betroffenen (Eltern) werden plötzlich unfreiwillig zu Beteiligten eines familiengerichtlichen Prozedere gemacht (dass der staatliche Wächter in der Regel gewichtige Gründe hatte, um die unfreiwillige Teilnahme zu erzwingen ändert nichts an der Unfreiwilligkeit der Betroffenen).
Rufen die Eltern oder ein Elternteil das Familiengericht an, so erklären sie ihre partielle Unmündigkeit zur Regelung eines Beziehungskonfliktes. "Der Staat" in Gestalt von Sozialpädagogen, Familienrichtern, Verfahrenspflegern, Gutachtern und anderer Fachkräfte soll es nun richten. Die Betroffenen (Eltern) ermächtigen gewollt oder ungewollt den staatlichen Apparat über ihre Geschicke zu bestimmen, sie liefern sich, wenigstens partiell, dem professionellen Apparat aus. Sie machen sich damit ohnmächtig und die anderen mächtig. Empowerment - Ermächtigung ist ein wichtiger Fachbegriff aus der sozialen Arbeit. Die Betroffenen sollen dabei fachliche Unterstützung erfahren, ihre eigenen Belange wieder eigenständig und kompetent vertreten zu können. In der sozialen Arbeit und auch im familiengerichtlichen Verfahren wird dieser gute Ansatz aber leider nicht selten konterkariert.
Die Macht zieht oft Menschen an, die sich selber bewusst oder eher unbewusst ohnmächtig fühlen. Mit der Partizipation an der Macht will der Ohnmächtige seinen Status heben und die unerträglich erscheinenden Ohnmachtsgefühle kompensieren. Er oder sie will sich auch mächtig fühlen. Von daher kann es nicht verwundern, wenn sich in machtausübenden Berufen ein überdurchschnittlich hoher Anteil von sich im Innersten eher ohnmächtig fühlenden Menschen versammeln dürfte. Dies scheint in der psychosozialen Helferszene mit den ihnen zugeordneten Machtbefugnissen, so wie wir sie im familiengerichtlichen Verfahren antreffen, im überdurchschnittlich hohem Maße der Fall zu sein.
Gleichzeitig ist die Kontrolle der Machtausübung der professionellen Fachkräfte durch die Betroffenen (Eltern) erheblich eingeschränkt. Zum einen haben die Betroffenen ja gerade ihre eigene Bestimmungsmacht an die professionellen Helfer abgegeben. Zum anderen würde Kontrolle eine reale Einflussmöglichkeiten voraussetzen, so wie z.B. das Parlament die Regierung absetzen könnte oder wie die Medien einen Machtmissbrauch öffentlichkeitswirksam bekannt machen. Parlament und Medien müssen ihre Kontrollausübung normalerweise nicht legitimieren, da es zum Grundverständnis des Rechtsstaates gehört, dass der vom Volk gewählten Legislative und nicht der Exekutive das letzte Wort zu kommt, die Medien sind durch die Pressefreiheit in ihrem Recht auf Kontrolle geschützt. Bei den Betroffenen (Eltern) ist dies nicht so. Des weiteren setzt die Möglichkeit Kontrolle auszuüben voraus, dass die Kontrollierenden die Regeln und die Sprache des zu kontrollierenden Systems kennen und verstehen. Beides ist im familiengerichtlichen Verfahren in der Regel nicht der Fall. So wissen z.B. viele Betroffene gar nicht, dass ihre Teilnahme an einer familiengerichtlichen Begutachtung freiwillig ist und nicht erzwungen werden darf. Die Betroffenen werden darüber aber oft nicht informiert, weder vom Gericht, noch vom Gutachter.
Die Betroffenen (Eltern) können in der Regel weder eine professionelle Fachkraft absetzen, noch besitzen sie ausreichendes Expertenwissen. In der Regel sind sie zur Ausübung von Kontrolle auf Rechtsanwälte angewiesen. Ab der Ebene der Landgerichte schreibt der Staat, der eigentlich für die Bürger da sein soll, den Bürgern sogar vor, dass sie sich zur Sicherung ihrer Rechte eines Rechtsanwaltes bedienen müssen. Sich selbst zu vertreten erlaubt der Staat seinen Bürgern nicht. Der Staat demontiert damit das Selbstbestimmungsrecht seiner Bürger.
Rechtsanwälte haben jedoch oft kein originäres persönliches Interesse für die Mandantenvertretung, sondern ein pekuniäres. So endet die Kontrolle spätestens dort, wo das Geld fehlt. Fehlt das Geld könnte der Bürger Prozesskostenhilfe beantragen. Über den Prozesskostenhilfeantrag entscheidet der Staat. Verneint der Staat (Gericht) das Rechtsschutzbedürfnis des mittellosen Bürgers, so hat dieser faktisch keine Möglichkeit sein Rechtsbedürfnis auf dem Rechtsweg geltend zu machen. Dies führt zur Ohnmacht bei dem Betroffenen. Ohnmacht führt - nicht zwingend - zu Gewalt. Die Ausübung von Gewalt soll die Ohnmacht in Macht wandeln. Die Geschichte des Michael Kohlhaas in Kleist`s bekannter Novelle ist exemplarisch dafür.
Machtkampf
Die Geschichte des Michael Kohlhaas in Kleist`s bekannter Novelle ist ein eindrucksvolles Beispiel eines Machtkampfes. Kohlhaas, der sich in seinem guten Recht verletzt sieht, fordert Wiedergutmachung ein, die ihm jedoch versagt wird. Kohlhaas beschließt daher im Wege der Selbstjustiz seinem guten Recht, Geltung zu verschaffen. Und so beginnt in guter abendländischer Tradition der Kampf um das Recht, den wir ganz oft auch in familiengerichtlichen Verfahren um Umgangs- und Sorgerecht beobachten können.
Der Kampf ums Recht
"Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu ist der Kampf ... Das Preisgeben eines verletzten Rechts ist ein Akt der Feigheit, der der Person zur Unehre und dem Gemeinwesen zum größten Schaden gereicht, der Kampf um das Recht ist ein Akt der ethischen Selbsterhaltung, eine Pflicht gegen sich selbst und die Gemeinschaft."
von Ihring: "Der Kampf ums Recht", Vortrag vor der Wiener juristischen Gesellschaft, 1872
zitiert nach: Christoph Althammer: "Mediation als prozessuale Last"; In: "Juristenzeitung", 2/2006, S. 71
Taoistisches oder buddhistisches Denken scheint mit der Frage der Macht anders umzugehen. So heißt es in einer alten Weisheit:
Sitzend am Ufer des Flusses und die Leichen seiner Feinde vorübertreiben sehen.
Die Idee ist hier, wir müssen nichts tun und im Fluss des Lebens geschieht das von uns gewünschte ohne unser zutun. In diesem Sinne heißt es auch in einer alten Chinesischen Parabel:
Ein alter Mann mit Namen Chunglang, das heißt "Meister Felsen", besaß ein kleines Gut in den Bergen. Eines Tages begab es sich, dass er eins von seinen Pferden verlor. Da kamen die Nachbarn, um ihm zu diesem Unglück ihr Beileid zu bezeigen.
Der Alte aber fragte: "Woher wollt ihr wissen, dass das ein Unglück ist?"
Und siehe da: einige Tage darauf kam das Pferd wieder und brachte ein ganzes Rudel Wildpferde mit. Wiederum erschienen die Nachbarn und wollten ihm zu diesem Glücksfall ihre Glückwünsche bringen.
Der Alte vom Berg aber versetzte: "Woher wollt ihr wissen, dass es ein Glücksfall ist?"
Seit nun so viele Pferde zur Verfügung standen, begann der Sohn des alten eine Neigung zum Reiten zu fassen, und eines Tages brach er sich das Bein. Da kamen sie wieder, die Nachbarn, um ihr Beileid zum Ausdruck zu bringen.
Und abermals sprach der Alte zu ihnen: "Woher wollt ihr wissen, dass dies ein Unglücksfall ist?"
Im Jahr darauf erschien eine Kommission der "Langen Latten" in den Bergen, um kräftige Männer für den Stiefeldienst des Kaisers und als Sänftenträger zu holen. Den Sohn des Alten, der noch immer seinen Beinschaden hatte, nahmen sie nicht.
Chunglang musste lächeln.
(zitiert nach Hermann Hesse, "Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne", insel taschenbuch)
Aus konstruktivistischer Sicht gibt es bei der fernöstlichen und der abendländischen Sicht keine "richtige" und keine "falsche" Sicht. Von daher bleibt es den Beteiligten überlassen, welche Sicht sie wählen. Der versöhnliche Kurs Frankreichs und Großbritannien gegenüber dem nationalsozialistischen Deutschland und dem faschistischen Italien, im Münchener Abkommen vom 30.09.1938 festgehalten, beseitigte zunächst für Frankreich und Großbritannien die Kriegsgefahr. Für die nationalsozialistischen Machthaber war es jedoch nur eine Durchgangsstation auf ihrem Weg in einen Eroberungskrieg. Aus heutiger Sicht kann man sagen, dass das versöhnliche und auf Machtansprüche verzichtende Verhalten Frankreichs und Großbritanniens dazu geführt hat, dass Millionen von Menschen im 2. Weltkrieg und in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern getötet wurden. Eine solche Interpunktion gesetzt, kann man meinen, für die Millionen Toten und die Kriegszerstörungen des 2. Weltkrieges wären Frankreich und Großbritannien verantwortlich.
In vielen Familien und Partnerschaften finden zwischen den Familienmitglieder und Partnern in mehr oder weniger großem Umfang Machtkämpfe statt. Dieses sind oft chronisch, d.h. es kommt zu keiner Lösung oder Befriedung, sondern lediglich zu Waffenstillständen von mehr oder weniger kurzer Dauer, die dafür genutzt wird, sich vom Kampf ein wenig zu erholen und neue Munition für den nächsten Angriff, bzw. die nächste Verteidigung zu sammeln. Über kurz oder lang kommt es bei den im Machtkampf verstrickten Personen zu psychosomatischen Symptomen, Nervosität, Angst, anhaltender Ärger und Wut führen zu den verschiedensten körperlichen Erkrankungen.
Eine Form der Lösung eines Machtkampfes ist eine Trennung. Trennt sich ein Paar führt das in der Regel zu einem Ende des Machtkampfes, es sei denn es bestehen noch Verbindungen wie gemeinsamer Besitz, gemeinsamer Freundeskreis, gemeinsame Arbeitsstelle etc. die eine Weiterführung des Machtkampfes notwendig erscheinen lassen.
Trennen sich im Machtkampf befindliche Partner die auch Kinder haben, so wird der Machtkampf in aller Regel nun über die Kinder weitergeführt. Ein Stopp gibt es in der Regel nicht, da die im Machtkampf verstrickten Eltern, sich selbst nicht in der Lage sehen, sich selbst ein Stopp zu setzen, sondern nur den anderen stoppen wollen, der dies aber als Angriff interpretiert, was es häufig ja auch gleichzeitig ist. Ein wirksames Stopp kann dann oft nur von außen kommen, so z.B. von Außenstehenden wie Bekannte, Freunde, Arbeitskollegen, neue Partner oder auch professionelle Fachkräfte, so z.B. Jugendamtsmitarbeiter oder Familienrichter. Leider schlägt eine solche Befriedigung aus den verschiedensten Gründen nicht selten fehl. Bei Familienangehörigen, Bekannten, Freunden und Arbeitskollegen wundert das nicht weiter, denn hier geht es oft um Loyalität, Sympathie und Antipathie, als um den Willen eine für die verstrickten Kampfparteien akzeptable Lösung zu finden.
Allerdings verstricken sich oft auch hinzugezogene Fachkräfte, wie z.B. Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter, in unnötige oder sogar schädliche Machtkämpfe mit einem oder sogar allen Beteiligten, das "Kindeswohl" wird dabei als legitimierende Worthülse benützt, hinter der der eigene Machtanspruch verborgen wird. Nicht selten schließen Fachkräfte auch parteiisch Koalitionen mit einem der beiden streitenden Seiten. Der alleingelassene Streitpartner muss nun seinerseits seine Anstrengungen verstärken, um den Machtkampf, den er nun gegen den anderen Streitpartner und die Fachkraft austragen muss, bestehen zu können. Der Machtkampf eskaliert.
Literatur:
Rudi Rohde; Mona Sabine Meis; Ralf Bongartz: „Angriff ist die schlechteste Verteidigung“; In: „MulitMind. NLP aktuell. Zeitschrift für professionelle Kommunikation“, 2/2003, S. 31-34
Metakommunikation
Metakommunikation ist - vereinfacht gesagt - Kommunikation über unsere Kommunikation. So etwa wenn eine Frau ihren Mann fragt, warum er so grimmig guckt, und ob das daran läge, dass er ärgerlich sei, weil sie kein Sex mit ihm haben wolle. Der Mann kann dies bestätigen oder auch mitteilen, dass er so grimmig gucken würde, weil ihm sein Chef heute mitgeteilt hat, dass er die erhoffte Lohnerhöhung nicht bekommen würde.
Oder wenn ein Mann seiner Partnerin mitteilt, dass es ihn gerade ärgerlich macht, dass sie am Sonntag um 8 Uhr die Waschmaschine anstellt, mit dem Wischmob durch die Küche fegt und dabei das Radio laut laufen lässt, anstatt mit ihm im Bett zu kuscheln. Die Frau wiederum könnte ihm mitteilen, dass sie das nicht deswegen macht, weil sie ihn nicht mag, sondern weil sich ihre Mutter gerade per SMS für einen Blitzbesuch angekündigt hat, die Frau also noch den Wäscheberg auflösen will und die seit Wochen nicht gereinigte Küche etwas sauberer zu machen und das Radio zu hören, weil sie wissen will, ob die Deutsche Bahn wieder streikt, was dazu führen würde, dass die Mutter frühestens am Nachmittag in Berlin ankäme.
Oder die Frau würde ihrem Mann sagen, dass sie die laute Küchenaktion deswegen mache, weil sie darüber ärgerlich sei, dass er am Vorabend die ganze Zeit Fernsehen geschaut und das Gespräch mit ihr verweigert habe.
Metakommunikation kann uns also helfen, das große Rätselraten, was denn gerade sei, etwas aufzulösen und für mehr Klarheit zu sorgen..
Metakommunikation findet aber oft nicht statt und das hat auch seine Gründe, weil der Versuch Metakommunikation zu betreiben, recht oft in gegenseitigen Vorwürfen und ähnlichen unangenehmen Schlagabtäuschen endet. Und schließlich ist Metakommunikation an das selbe sprachliche System gebunden, dass schon die Kommunikation oft schwierig werden lässt, mithin bräuchte es zur Klärung von Unklarheiten in der Metakommunikation einer Meta-Meta-Kommunikation, was schließlich zu einem Phänomen führen kann, dass wir aus Friseursalons kennen, wo die beiden an den gegenüberliegenden Wänden angebrachten Spiegel ein unendliches Spiegelbild erzeugen, denn jeder Spiegel reflektiert das Bild des anderen Spiegels.
Dennoch ist Metakommunikation oft den Versuch wert, um nicht in einer babylonischen Beziehungsverwirrung zu versinken. Metakommunikation könnte daher auch im familiengerichtlichen Verfahren angebracht sein, denn dort ist die allgemeine Konfusion in der Regel sehr hoch. So kann ich als Familienrichter einem Elternteil sage, dass es mich immer wütend macht, wenn er mich misstrauisch und böse anguckt und aggressiv agiert. Der Elternteil wiederum könnte mir als Familienrichter sagen, dass er aggressiv wird, wenn er mich nur sieht, weil er davon ausgeht, dass ich ihn ohnehin nicht verstünde und er davon ausgeht, dass ich mich schon längst dafür entschieden habe, ihm das Sorgerecht nach §1671 BGB zu entziehen.
Narration
Die narrative Perspektive: der Aufstand unterdrückten Wissens
Unser Leben gestaltet sich unentwegt in Erzählungen, in den Geschichten, die wir erzählen und die uns erzählt werden, die wir träumen oder uns vorstellen oder gern erzählen möchten. Erzählungen, die in der Geschichte unseres Lebens aufgearbeitet werden, die wir uns selbst in einem episodischen, manchmal halb bewussten, im Grunde aber ununterbrochenen Monolog erzählen. Wir sind in eine Erzählung eingebettet, zählen die Bedeutung unserer vergangenen Taten auf und schätzen sie neu ein, ahnen den Ausgang unserer Projekte für die Zukunft und setzen uns dabei an die Schnittstelle verschiedener unvollendeter Geschichten.
András Wienands, Methoden der Systemischen Beratung, undatiertes Arbeitsmaterial (2008?)
Die Narration oder auch Erzählung eines Menschen über sein Leben ist nicht die Wirklichkeit seines Lebens, sondern eine Konstruktion des Menschen über die Wirklichkeit seines Lebens, so wie er sie gerade im Moment des Erzählens sieht und fühlt. So kann es passieren, dass er sich zu dem einen anderen Zeitpunkt als Opfer und zu einem anderen Zeitpunkt als Täter oder Gestalter seines Lebens beschreibt.
So kommt es, dass verschiedene Menschen ein und die selbe zurückliegende Zeit verschieden beschreiben. Oder sogar auch ein und der selbe Mensch die selbe zurückliegende Zeit zu verschiedenen Zeiten verschieden beschreibt.
Als ich 14 Jahr alt war,
war mein Vater für mich so dumm,
dass ich ihn kaum ertragen konnte.
Als ich 21 wurde, war ich doch erstaunt,
wie viel der alte Mann in den
sieben Jahren dazu gelernt hatte.
Mark Twain
Normal - Norm - siehe auch unter Relation
"Pippi ging die Straße entlang. Sie ging mit dem einen Bein auf dem Bürgersteig und mit dem anderen im Rinnsteig. Thomas und Annika schauten ihr nach, solange sie sehen konnten. Nach einer Weile kamen sie zurück. Aber jetzt ging sie rückwärts. Das tat sie, damit sie sich nicht umzudrehen brauchte, wenn sie nach Hause ging. als sie vor Thomas` und Annikas Gartentür angekommen war, blieb sie stehen. Die Kinder sahen sich schweigend an. Schließlich fragte Thomas:
"Warum bist du rückwärts gegangen?"
"Warum ich rückwärts gegangen bin?", sagte Pippi. "Leben wir etwa nicht in einem freien Land? Darf man nicht gehen, wie man möchte? Übrigens will ich dir sagen, dass in Ägypten alle Menschen so gehen, und niemand findet das auch nur im Geringsten merkwürdig.
aus: "Pippi Langstrumpf" von Astrid Lindgren
Bei einer großen Drogeriekette kann man seine Papierfotos in den folgenden Formaten entwickeln lassen:
Normal 10 x 15
Optimal 11 x 17
Großformat 13 x 18
Kleinformat 9 x 13
Normal und Optimal ist das, was die Drogeriekette, ein Psychologe oder ein Psychiater als normal definiert. Dazu genügt ihn sein eigener Maßstab oder der Maßstab, den er von anderen Personen oder Personengruppen übernimmt. Als 1933 die nationalsozialistischen Kolonnen der SA mit Fackeln durch das Brandenburger Tor marschierten, war dies eine Demonstration dessen, was ab nun offiziell als Normal galt. Als bei der nationalsozialistischen Bücherverbrennung auf dem Berliner Opernplatz die Werke von Albert Einstein, Karl Marx, Lion Feuchtwanger, Siegmund Freud, Erich Kästner, Egon Erwin Kisch, Heinrich Mann, Erich Maria Remarque , Kurt Tucholsky, Arnold Zweig und anderen verbrannt wurden, war das eine Bestimmung, was ab nun als unnormal zu gelten hätte und der zunächst psychischen und später auch der physischen Vernichtung freigegeben war.
Wenn wir das Neue Testament in der Bibel aufmerksam durchlesen, können wir als Atheisten zu der Meinung kommen, Geisteskranke hätten Teile der Bibel verfasst. Aus einer traditionell psychiatrischen Blickweise mag das sich möglicherweise tatsächlich so darstellen.
So lesen wir beispielsweise:
Glaubt nicht, dass ich gekommen bin, Frieden in die Welt zu bringen. Nein, ich bin nicht gekommen, Frieden zu bringen, sondern Streit. Ich bin gekommen, um die Söhne mit ihren Vätern zu entzweien, die Töchter mit ihren Müttern und die Schwiegertöchter mit ihren Schwiegermüttern. Die nächsten Verwandten werden zu Feinden werden. Wer seinen Vater oder seine Mutter mehr liebt als mich, verdient es nicht, mein Jünger zu sein. Wer nicht sein Kreuz auf sich nimmt und mir auf meinem Weg folgt, verdient es nicht, mein Jünger zu sein. Wer sein Leben festhalten will, wird es verlieren. wer es aber um meinetwillen verliert, der wird es gewinnen.
Matthäus 10, 34-39
Mit Definitionen von normal, unnormal, optimal und gar "suboptimal" arbeiten einige sogenannter psychologischer Gutachter für Familiengerichte. Manche, mitunter sogar mit Professorentitel, bemühen sich dabei Normwerte für Menschen zu kreieren und entwerfen dafür sogenannte "maßgeschneiderte psychometrische Tests". Nach erfolgter Begutachtung der Eltern, die vom Gutachter abschätzig als Probanden bezeichnet werden, wird selektiert. Die guten ins Kröpfchen, die schlechten ins Töpfchen, wie es im Märchen vom Aschenputtel heißt. Ins Gefängnis kommt dabei meist niemand der vom Gutachter als unnormal etikettierten Personen, das scheint der einzige Fortschritt der Geschichte zu sein. Resultate solcher Art von Arbeit sind hier schlimmstenfalls entgültig zertrümmerte Trennungsfamilien und dauerhaft stigmatisierte Eltern und Kinder. Doch wen interessiert das schon, solange der Anschein der Demokratie und des Rechtsstaates gewahrt bleibt.
"Hinweise auf eine nicht normgerechte Entwicklung des Kindes haben sich nicht ergeben" (S. 5)
Diplom-Psychologe Prof. Dr. R. J. Feinbier, 11.10.2004
Nun gibt es sicher Kinder über deren Entwicklung sich Eltern oder Fachkräfte Sorgen machen. So z.B. wenn ein Kind hyperaktiv oder magersüchtig ist. Doch was ist, wenn es in der Jugendlichenclique im Berliner Bezirk Marzahn als als normal gilt, Alkohol zu trinken und zu rauchen. Der Jugendliche der dies nicht tut, ist dann unnormal. Wie ist das mit einem Psychologiestudenten, dessen Kommilitonen fast alle kiffen, ist er dann unnormal weil er es nicht tut? Wie ist das mit einem psychologischen Gutachter, der Eltern als Probanden oder Untersuchungsgut bezeichnet, gilt dieser normal und wenn ja, in welchem menschenverachtenden Kontext gilt so ein Mensch als normal? Auf einer Fachtagung mit ebenso strukturierter Fachkollegen wird man ihn sicher als normal bezeichnen, auf eine Fachtagung von Familientherapeuten wird man ihn womöglich als zwanghafte Persönlichkeit diagnostizieren.
jetzt woa i in da gummizölln de gaunze nochd
und in da frua haums an zu mia einebrachd
dea hod so komisch glachd und sagd: ein klarer fall
mia scheint, sie sind nicht ganz normal
zerst hab i ma denkd, no des is a a noa
daun schdöhd si heraus, daß er der irrnarzt woa
Georg Danzer
Objektivität
"Die Logik der interpersonalen Therapie drängt dem Kliniker sogar eine noch mehr beunruhigende Vorstellung auf. Er muß der Auffassung abschwören, daß der Beobachter oder Therapeut kein Teil des beobachteten Systems sei. Wenn er eine Person in Begriffen von sozialen Konflikten beschreibt, muß er sich logischerweise selbst und seine Klinik bei der Beschreibung des Problems einschliessen. Bei dieser Sichtweise gibt es gewichtige Gründe, daß es keinen Beobachterstandpunkt außerhalb gibt, der ihm eine objektive Sichtweise ermöglicht. Das Verhalten von Familienmitgliedern und deren Phantasien, die damit im Zusammenhang stehen, sind durch den Untersucher der Familie z. T. determiniert. So kann der Kliniker nicht vorgehen, wissenschaftlich und objektiv zu sein, wie er es könnte, wenn er das Individuum als ein Wesen ansehen würde, das unabhängig von seinem Kontext diagnostiziert wird und nur auf vergangene Vorstellungen und Träume reagiert."
Haley, Jay: "Warum ein psychiatrisches Krankenhaus Familientherapie vermeiden sollte", In: "Kontext", 1980, Heft 2, S. 80
Opportunismus
Gelegentlich wird behauptet, das Kind wäre im familiengerichtlichen Verfahren immer Verfahrensbeteiligter, so etwa im Arbeitskreis 11 des 18. Deutschen Familiengerichtstag 2009 - http://www.dfgt.de/DFGT_2009/Arbeitskreise/2009_Ergebnis_AK_%2011.pdf. Dies lässt sich allerdings dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) nicht entnehmen. Das Kind kann schon deswegen kein Verfahrensbeteiligter sein, weil es sich auf Grund seiner Minderjährigkeit nicht selbst vertreten kann, es bedarf daher der Vertretung durch einen Elternteil. Es wird aber auch von den Eltern nicht vertreten, wenn diese, das Kind betreffend, gegensätzliche Anträge stellen. Wäre das Kind hier Verfahrensbeteiligter dann könnte man den Witz über Hans-Dietrich Genscher: "Stoßen zwei Flugzeuge zusammen, in beiden sitzt Genscher" abwandeln in: "Stoßen zwei Flugzeuge zusammen, in beiden sitzt das Kind".
Ordnung
Wissenschaftliche Arbeit beruhe darin, die Dinge in eine schöne Ordnung zu setzen, so zitiert Watzlawick den italienischen Geschichts- und Rechtsphilosophen Giambattista Vico (* 23. Juni 1668 in Neapel; † 23. Januar 1744 ebenda) aus seinem Werk "Liber metaphysicus" (De antiquissima Italorum sapientia liber primus) - http://de.wikipedia.org/wiki/Giambattista_Vico
Und so ist es kein Wunder, wenn Wissenschaft sich bis heute darin übt, die Dinge in eine schöne Ordnung zu setzen. Eine schöne Ordnung ist freilich nicht die Wirklichkeit selbst, sondern bestenfalls der Versuch einer passend erscheinenden Beschreibung. Was eine schöne Ordnung ist, bestimmt der Wissenschaftler im jeweiligen Kontext. So kommt es denn dass sogar im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland as Ordnungsmerkmal "Rasse" aufgeführt wird. Adolf Hitler hätte seine Freude daran.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 944)
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Vergleiche hierzu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rassenforschung
Ordnungsamt, Ordnungsgeld und Ordnungshaft sollen helfen, Unordnung in Ordnung aufzulösen, denn Unordnung oder jedenfalls das was wir dafür halten, erzeugt beim Betrachter Verwirrung, sei es nun der Schlüsselbund, den wir nicht wiederfinden oder ein bestimmter Mensch, den wir auf Grund seines uns seltsam erscheinenden Verhaltens nicht einordnen können und ihn daher nach ICD-10-GM - einer Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung - klassifizieren.
Paradoxie
Eine Paradoxie lässt sich als ein Widerspruch definieren, der sich durch folgerichtige Definition aus widerspruchsfreien Prämissen ergibt. (Watzlawick, S. 171ff). Paradoxien können in formalen Systemen wie Logik und Mathematik (Antinomien) auftreten oder auch im Gebiet der Semantik (paradoxe Definitionen) und der Pragmatik (paradoxe Handlungsaufforderungen und paradoxe Voraussagen in zwischenmenschlichen Situationen).
"Die vielleicht häufigste Form, in der sich Paradoxien in zwischenmenschlichen Beziehungen ergeben können, ist die der Aufforderung zu einem bestimmten Verhalten, das seiner Natur nach nur spontan sein kann. Der Prototyp dieser Aufforderung versetzt den Empfänger in eine unhaltbare Situation, da er, um ihr nachzukommen, spontan in einem Kontext von Gehorsam, von Befolgung, also von Nichtspontanität, sein müsste."
Watzlawick, Paul; Beavin, Janet, H.; Jackson, Don D.: "Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern; 1969/2000/2003, S. 184
Sogenannte Persönlichkeitsstörungen oder psychische Erkrankungen sind oft Ergebnis paradoxer zwischenmenschlicher paradoxer Handlungsaufforderung. Die Double-Bind Hypohese geht davon aus, dass die sogenannte Schizophrenie ein Ergebnis paradoxer Handlungsaufforderungen ist.
Wenn durch menschliches Verhalten paradoxer Handlungsaufforderungen Schizophrenie entstehen kann, so kann man vermuten, dass Schizophrenie und ähnliche Störungen auch durch das absichtsvolle therapeutische Setzen paradoxer Handlungsaufforderungen aufgehoben werden kann. Wenn dies möglich ist, resultiert daraus eine enorme Bedrohung des etablierten traditionellen psychiatrischen Versorgungssystem einschließlich der pharmakologischen Industrie, denn dieses lebt in ganz entscheidendem Maße von der Chronifizierung bestimmter Störungsbilder und daraus folgender Dauerbehandlung.
In der Berliner U-Bahn läuft auf den in den Waggons installierten Videomonitoren ein interessanter Film, der eine vielversprechende paradoxe Handlung zeigt. Wir schauen in eine Wohnung gut situierter Eltern. Mutter und Vater sitzen in bürgerlich eingerichteten Wohnzimmer, während sich ihr ca. 18jähriger Sohn in seinem spontimäßig eingerichteten Zimmer für den nächtlichen Ausflug in die Graffitiszene bereit macht. Der Sohn packt die entsprechenden Utensilien ein (Spraydose) etc. und verschwindet vorbei an dem im Wohnzimmer auf dem Sofa sitzenden Eltern in die Nacht. Die Eltern gehen in das Zimmer ihres Sohnes und fangen mit einen Heidenspaß an, dort zu randalieren, die Schränke des Sohnes zu zerhacken und mit Sprühdosen das ganze Zimmer zu verunstalten. Nach dem alles zerhauen ist, gehen sie befriedigt in ihr Wohnzimmer zurück und setzen sich dort entspannt und brav hin. Der Sohn kommt wieder nach Hause, geht an seinen unschuldig dasitzenden Eltern vorbei in sein Zimmer und sieht dort die Zerstörung. Der Filmspot endet mit der sinnigen Aufforderung: Zerstörung bringt nichts.
Ein realer Fall. Der 11-jährige Sohn, kommt abends ständig ein das Wohnzimmer der Eltern. Diese schicken ihn in sein Zimmer, wo er schlafen soll, da morgen früh wieder die Schule beginnt und sie außerdem auch einmal ungestört zu zweit sein wollen. Es baut sich ein eskalierender Kreislauf aus kommen und wegschicken des Sohnes auf. Eltern und Sohn kommen allmählich ihre emotionalen Belastungsgrenzen. Die vom systemischen Therapeuten den Eltern empfohlene Intervention lautet. Setzt euch beide einen Abend zur angedachten Schlafenszeit für eine Stunde in das Zimmer des Sohnes.
Petitio Principii
Unter einer Petitio Principii versteht man die Verwendung eines unbewiesenen, erst noch zu beweisenden Satz als Beweggrund für einen anderen Satz.
Eine Petitio Principii kann gleichzeitig auch eine Doppelbindung - double bind - sein.
"Du hast einen Fehler gemacht, aber ich hege deswegen keinen Groll gegen Dich."
Teilnehmer eine Selbsterfahrungsgruppe zum Gruppenleiter, 11.03.2010
Eine Doppelbindung, Beziehungsfalle (Helm Stierlin), Zwickmühle (W. Loch), englisch double bind, kann verstanden werden als die Herstellung einer Illusion angeblich vorhandener Alternativen. Dazu bedarf es eines Senders, der die Illusion anbietet und eines Empfängers, der innerhalb des Kontextes, in dem Sender und Empfänger agieren, gezwungen wird, sich für einer der scheinbaren Alternativen zu entscheiden und mit seiner Entscheidung gleichzeitig gegen die geltenden Regeln verstößt.
Im obigem Beispiel stellt der Teilnehmer der Gruppe seine Deutung der Situation, der Gruppenleiter habe einen Fehler gemacht, als Wirklichkeit erster Ordnung vor. Gleichzeitig versucht sich der Teilnehmer mittels einer Petitio Principii in eine moralisch überlegene Situation zu bringen: "... ich hege deswegen keinen Groll gegen Dich".
Der Kursleiter kann nun die Definition des Teilnehmers annehmen, er habe einen Fehler gemacht. Wenn seine Wirklichkeit aber eine andere ist, nämlich die, keinen Fehler gemacht zu haben, dann kann er nicht zustimmen. Dies setzt ihn aber der Gefahr aus, vom Teilnehmer vor der Gruppe als halsstarrig, uneinsichtig und rechthaberisch definiert zu werden. Schließt sich die Gruppe der Meinung des Teilnehmers an, kommt der Gruppenleiter in eine unhaltbare Situation anscheinender Inkompetenz. Bei unerfahrenen Gruppenleitern kann dies dies die ganze Arbeitsbasis gefährden.
Aber auch erfahrene Gruppenleiter können Mühe haben, sich einer solchen Doppel-Bindung zu entziehen.
Vergleiche hierzu:
Paul Watzlawick; Janet H. Beavin; Don D. Jackson: "Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern; 1969/2000/2003, S. 215
Was für unerfahren Gruppenleiter gilt, gilt erst recht für den im Erkennen von Doppelbindungen ungeschulten Erwachsenen sowie Kinder und Jugendliche, weil diese als Empfänger einer Nachricht in der Regel nicht in der Lage sind, die Nachricht des Senders als Petitio Principii zu erkennen.
"Die Lehre von Marx ist allmächtig, weil sie wahr ist. Sie ist in sich geschlossen und harmonisch, sie gibt den Menschen eine einheitliche Weltanschauung, die sich mit keinerlei Aberglauben, keinerlei Reaktion, keinerlei Verteidigung bürgerlicher Knechtung vereinbaren läßt."
W. I. Lenis: Drei Quellen und drei Bestandteile des Marxismus. In: Werke, Bd. 19, S. 3/4
In diesem zu DDR-Zeiten vielzitierten Satz Lenins, wenn dieser denn richtig übersetzt ist, steht die Behauptung, die Lehre von Marx wäre allmächtig, weil sie wahr wäre. Lenins Behauptung, so sie denn richtig aus dem Russischen übersetzt wurde, baut auf einer Petitio Principii auf, also der Verwendung eines unbewiesenen, erst noch zu beweisenden Satz als Beweggrund für einen anderen Satz. Lenin machte hier allerdings gleich noch einen zweiten Fehler. Selbst wenn die Lehre von Marx wahr wäre, was eine Lehre gleich welcher Art allerdings niemals sein kann, weil eine Lehre immer eine mehr oder weniger geeignete Wirklichkeitskonstruktion ist, hieße das noch lange nicht, dass sie allmächtig ist. Galileo Galilei hatte durch seine Fernrohrbeobachtungen bekanntlich festgestellt, dass sich die Erde um die Sonne dreht (eine Wirklichkeit erster Ordnung), nicht aber die Sonne um die Erde, wie bis dahin angenommen wurde. Diese Erkenntnis hat jedoch nicht zu einer Allmacht von Galilei geführt, sondern dazu, dass er schließlich vor der Inquisition von seinem "Irrglauben" abschwören musste und die Kirche damit ihren Anspruch auf Allmacht durchsetzte.
Ohne Lenin gelesen zu haben argumentieren auch viele Gutachter im Zirkelschluss. Das zu beweisende wird als bewiesen vorausgesetzt, wohl frei nach dem Motto: Von der Sowjetunion (Lenin) lernen, heißt siegen lernen.
Problem
Problem - (griechisch "das Vorgelegte")
Es gibt - trivial das zu sagen - verschiedene Definitionen für den Begriff Problem.
Dorsch ("Psychologisches Wörterbuch", S. 660, Dorsch, 13. Auflage, 1998) bezeichnet als Problem eine Art der Denkanforderung, die im Unterschied zu den Aufgaben im engeren Sinne durch drei Komponenten gekennzeichnet sein soll:
(1) unerwünschter Anfangszustand
(2) erwünschter Endzustand
(3) Barriere, die die Transformation von (1) in (2) zunächst verhindert.
Aufgaben sind von Problemen als geistige Anforderungen dadurch abgegrenzt, dass die für ihre Bewältigung geeigneten Methoden schon bekannt sind.
Eine andere Definition lautet: