Sprache

 

 

 

Wir können nicht anders!

Wählen Sie daher alle möglichen Leute - nur bitte nicht uns!

Körpersprache - schwere Sprache? Fritz Kuhn und Renate Künast. ("profil. grün", 12/2005)

 

 

 

Für den Inhalt dieser Seite gilt das Urheberrecht. Zitierungen sind entsprechend Urheberrechtsgesetz § 51 mit Hinweis auf den Autor und die Fundstelle gestattet. Jede Verwendung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen Zustimmung des Autors.

Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.

Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325

Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen ausgeübten richterlichen Zensur und Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.

 

Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger 

15.12.2011

 

 

 

 

Schlüsselwörter:  

Amtsdeutsch, Codierung, Gestik, Grammatik, Kindeseltern, Kindesmutter, Kindesumgang, Kindesvater, Kommunikation, Körpersprache, Mimik, Phrase, Polemik, Redundanz, Schachtelsätze, Semantik, Semiotik, Sprache, Sprechverbot, Suggestion, Symbol, Syntax, Tautologie, Unwort des Jahres, Zensur

 

 

 

 

 

Über Sprache und Ordnung

Gefragt, was er in einem Staate ändern wolle, wenn er regieren könne, antwortete der Konfuzius:

"Ich werde darauf achten, dass die Bezeichnungen richtig sind. Denn wenn die Bezeichnungen nicht richtig sind, stimmen die Worte nicht mit der Wirklichkeit überein. Wenn die Worte nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen, bringt man die Regierungsgeschäfte nicht zustande. Wenn man die Regierungsgeschäfte nicht zustande bringt, leiden Sittlichkeit und Harmonie. Wenn Sittlichkeit und Harmonie leiden, werden die Strafen nicht richtig verhängt.

Wenn die Strafen nicht richtig verhängt werden, weiß das Volk nicht, was es mit Händen und Füßen tun soll. Darum hält der gebildete Mensch es für das wichtigste, dass die Bezeichnungen stimmen und dass seine Worte richtig in die Tat umgesetzt werden. In den Worten und Bezeichnungen darf es keine Unordnung geben."

Konfuzius  - vermutlich von 551 v. Chr. bis 479 v. Christus

 

 

Mit der Sprache ist das so eine Sache, sie verrät über den Sprechenden oft mehr als diesem oder dieser lieb ist. Darum verweigern manche - so gut oder schlechte es eben geht - das Gespräch und die Widerrede und damit die Auseinandersetzung in der Sache oder dem was gerade wichtig erscheint. 

 

Ich sag jetzt gar nichts mehr, Joschka Fischer, der ehemalige grüne Übervater, hat schon so viel gesagt und trotzdem sind wir nicht mehr in der Bundesregierung, da wollen wenigstens wir uns nicht auch noch um Kopf und Kragen bringen und verschränken zum Zeichen fehlender Offenheit mal unsere Arme vor dem Körper

 

So könnte man jedenfalls das Bild deuten, dass die damaligen Fraktionsvorsitzenden von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag (2005) zeigt. Doch wer wenig Offenheit zeigt, trotz gegenteiliger politischer Selbstdarstellungen, muss sich nicht wundern, wenn die Wählerinnen und Wähler dies nicht honorieren.

 

Die Bedeutung von Sprache zur Durchsetzung und Verschleierung von Macht- und Gewaltverhältnissen ist spätestens seit Klemperers "LTI. Notizbuch eines Philologen" weithin bekannt geworden.

 

Victor Klemperer: "LTI. Notizbuch eines Philologen" Aufbau Verlag, Berlin, 1947, Lingua Tertii Imperii

 

 

 

Sprachen die NS-Täter von der Endlösung der Judenfrage, so spricht der deutsche Gesetzgeber (der Deutsche Bundestag) euphemistisch von der "Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller". 

Der gesellschaftliche Fortschritt besteht nun darin, dass die deutsche Gerichte keine Hinrichtungen des unterlegenen Elternteils anordnen, sondern nur seine "Ent-sorgung" mittels des verfassungswidrigen §1671 BGB:

 

 

§ 1671 BGB Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.

(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1.

der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder

2.

zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1671.html

 

 

 

 

 

Suggestion

 

Der Begriff Suggestion wurde im 17./18. Jahrhundert eingeführt und bezeichnet die manipulative Beeinflussung einer Vorstellung oder Empfindung mit der Folge, dass die Manipulation nicht wahrgenommen wird oder zumindest zeitweise für das Bewusstsein nicht abrufbereit ist. Etymologisch ist er zurückführbar auf lat. suggestio, -onis, was gleichbedeutend ist mit Hinzufügung, Eingebung oder lat. subgerere, suggerer also zuführen, unterschieben. (lat. suggestio, -onis Hinzufügung, Eingebung, als rhetorisches Mittel Beantwortung der eigenen Frage)

http://de.wikipedia.org/wiki/Suggestion

03.02.2009

 

 

Nach der obigen Beschreibung ist eine Suggestion eine manipulative Beeinflussung, die vom der zu beeinflussenden Person (Empfänger) nicht bemerkt wird. So etwa in der Werbung, in der ein durchschnittlicher Zuschauer sich nicht bewusst wird, wie das vom Werbenden (Sender) beworbende Produkt mit positiv einstimmenden musikalischen und visuellen Bildern eingerahmt wird. Eine simple Kaffeemaschine wird beispielsweise in ein Bild einer Familie, die glücklich und harmonisch in einem Einfamilienhaus mit Blick auf die Berge wohnt, gesetzt. Der Zuschauer des Werbespots (Empfänger) erinnert sich bei seinem nächsten Kaufhausbesuch an dieses Bild und kauft eine Kaffeemaschine der beworbenen Firma, obwohl er zu Hause noch eine funktionsfähige Kaffeemaschine hat.

Suggestionen können vom Sendenden bewusst oder unbewusst erfolgen. Eine Werbefirma setzt Suggestionen bewusst ein. Mit welchen Mitteln können wir die Zuschauer bewegen das Produkt zu kaufen. Je nach Zielgruppe werden für ein optimales Beeinflussungsergebnis die passend erscheinenden verbalen und nonverbalen Rahmungen gesetzt. Werbung mit der Zielgruppe alte Menschen wird anders angesprochen als Werbung für junge Eltern.

Ebenso kann auch ein Therapeut (Sender) gegenüber seinem Klienten (Empfänger) Suggestionen benutzt, um diesen bei seinem Entwicklungsprozess oder der Lösung bestehender Probleme zu unterstützen.

Häufig laufen Beeinflussungsprozesse aber sowohl auf der Seite des Senders als auch des Empfängers ohne Reflexion über das eigene Tun ab. Wird über die Kommunikation nicht bewusst reflektiert oder metakommuniziert spielt sich das Beeinflussungsgeschehen auf einer unbewussten Ebene ab.

So etwa braucht sich eine Mutter (Sender), die zu ihrem Kind (Empfänger) eine Doppelbindung aufbaut, über den Vorgang der von ihr aus Eigeninteressen betriebenen Manipulation des Kindes nicht bewusst zu sein. 

 

vergleiche hierzu:

Wolfgang Walker: "Die Forschungen zur Schizophrenie und die Entstehung der ´Double-Bind´-Hypothese" In: "Abenteuer Kommunikation. Bateson, Perls, Satir, Erikson und die Anfänge des Neurolinguistischen Programmierens (NLP)", Klett-Cotta 1996

 

 

Eine Suggestion wird nur dann wirksam, wenn der Empfänger die Suggestion annimmt. Wird die Suggestion vom Empfänger erkannt, verliert sie zum Teil oder ganz ihre Wirkmächtigkeit.

 

 

 

 

 

 

LIED DER PARTEI (Die Partei hat immer recht), 1950

 

Komposition und Text: Louis Fürnberg

 

 

Sie hat uns alles gegeben,

Sonne und Wind und sie geizte nie.

Wo sie war, war das Leben,

Was wir sind, sind wir durch sie.

Sie hat uns niemals verlassen,

Fror auch die Welt, uns war warm.

Uns schützt die Mutter der Massen,

Uns trägt ihr mächtiger Arm.

 

Die Partei, die Partei,

Die hat immer recht

Und Genossen es bleibe dabei,

Denn wer kämpft für das Recht,

Der hat immer recht

Gegen Lüge und Ausbeuterei.

Wer das Leben beleidigt,

Ist dumm oder schlecht,

Wer die Menschen verteidigt,

Hat immer recht.

So aus Lenin'schem Geist

Wächst von Stalin geschweißt

Die Partei, die Partei, die Partei.

 

Sie hat uns niemals geschmeichelt.

Sank uns im Kampfe auch mal der Mut,

Hat sie uns leis nur gestreichelt:

"Zagt nicht!" und gleich war uns gut.

Zählt denn noch Schmerz und Beschwerde,

Wenn uns das Gute gelingt,

Wenn man den Ärmsten der Erde,

Freiheit und Frieden erzwingt?

 

Sie hat uns alles gegeben,

Ziegel zum Bau und den großen Plan.

Sie sprach: "Meistert das Leben,

Vorwärts Genossen, packt an."

Hetzen Hyänen zum Kriege,

Bricht euer Bau ihre Macht.

Zimmert das Haus und die Wiege,

Bauleute, seid auf der Wacht!

 

http://www.8ung.at/sowjetlieder/die_partei_hat_immer_recht.html

 

 

 

 

Louis Fürnberg (1909-1957) entstammte einer jüdischen Fabrikantenfamilie aus Mähren. Fürnberg trat 1928 der Kommunistischen Partei bei und blieb ihr fast bedingungslos treu. Für die von ihm gegründete Agitpropgruppe "Echo von links" schrieb er viele, teils hervorragende Texte. Den Faschismus überlebte er in Palästina, seine Angehörigen und die seiner Frau wurden von den Nazis ermordet. In Palästina konnte er seine Haltung als "proletarischer Internationalist" nicht mit den zionistischen Vorstellungen in Einklang bringen und wollte deshalb das Land verlassen. Vor seiner Rückkehr 1946 wurde er im aufkommenden Kalten Krieg als Kommunist von den Engländern mehrere Monate interniert. 1946-1948 war er in Prag wieder im Parteiauftrag als Korrespondent für diverse Zeitungen tätig.

Nach Staatsgründung der DDR wurde er Erster Botschaftsrat der CSR in Berlin. Im Zuge der stalinistischen Säuberungen im Umkreis der Slansky-Prozesse wurde sein Vorgesetzter Fischl abberufen, angeklagt und hingerichtet und Fürnberg an seine Stelle gesetzt. Die Prozesse in der CSR zeigten offen antisemitische Züge und so geriet auch er in Gefahr. Im Dezember 1952 wurde er dann auch von seinem Posten abberufen und zurückbeordert. Am 21. Dezember (Stalins Geburtstag) fuhr er nach Prag. Zuvor hatte er seine gesamte Korrespondenz und andere Unterlagen verbrannt. Eine Anklage blieb ihm erspart. Zwei Jahre leitete er dann die Abteilung für "kulturelle Betreuung anderssprachiger nationaler Gruppen" im Schulministerium in Prag. Keine seiner Dichtungen wurde in der CSR publiziert. 1954 beantragte Fürnberg die Übersiedelung nach Weimar und holte dafür die Zustimmung beider Regierungen ein. Die Entgegennahme des Passes sollte er mit einer Denunziation bezahlen, die er verweigerte. In Weimar war er unter Walter Victor als stellvertretender Direktor der Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten tätig. 1955 erlitt er bei einem Aufenthalt in Prag einen Herzinfarkt, mitverursacht vom Klima der Bedrohung und Denunziation der spätstalinistischen Zeit. Er erholte sich nicht mehr davon und starb 1957. Das "Lied der Partei" begleitete ihn bis zum Schluß.

http://www.da-ve.de/lyrik/winter.html

 

 

 

Während man dem Dichter Louis Fürnberg, seine unterwürfige Lobhudelei auf die Partei (SED) vielleicht nachsehen kann, der Mann war damals im Zusammenhang mit dem sogenannten "Slansky-Prozess", immerhin akut vom Tode bedroht und versuchte wohl auch mit diesem Gedicht sein Leben zu retten, kann eine solche Entschuldigung bei anderen wohl nicht greifen, so den SED-Funktionären, die später nur die inzwischen nicht mehr salonfähige, Stalin betreffende Zeile gestrichen, es aber ansonsten bei diesem wunderbaren Beispiel eines Zirkelschlusses belassen haben und dieses wunderliche Lied der DDR-Bevölkerung weiterhin zumuteten. 

 

 

Die Partei, die Partei,

Die hat immer recht

Und Genossen es bleibe dabei,

Denn wer kämpft für das Recht,

Der hat immer recht

 

 

 

 

 

Circulus vitiosus (fehlerhafter Kreis)  - im engeren Sinne ein Beweisfehler, bei dem die zu beweisende Aussage für den Beweis vorausgesetzt wird.

Petitio Principii - Verwendung eines unbewiesenen, erst noch zu beweisenden Satzes als Beweisgrund für einen anderen Satz

Pleonasmus - Häufung sinngleicher oder sinnähnlicher Wörter (z.B. weißer Schimmel, schwarzer Rappe; „Ein Psychologe ist ein Psychologe, weil er ein Psychologe ist.“)

Tautologie - einen Sachverhalt doppelt wiedergebende Fügung (z.B. schwarzer Rappe, alter Greis)

Zirkelschluss - (fehlerhaftes Beweisverfahren, bei dem Teile der zu beweisenden aussage bereits als Prämissen vorausgesetzt wurden 

 

 

 

 

 

Syntax

 

Unter Syntax versteht man in der Grammatik die Satzlehre (siehe unten natürliche Syntax).

Abstrakter versteht man darunter in der Sprachphilosophie seit Charles William Morris die rein formalen Beziehungen zwischen (sprachlichen) Zeichen oder die Lehre (die Theorie) davon.

http://de.wikipedia.org/wiki/Syntax

 

 

Im zaristischen Russland wurde ein Delinquent zum Tode verurteilt. Kurz vor der geplanten Hinrichtung schickt der Zar ein Telegramm an den Henker: 

 

"Hängen nicht laufen lassen!" 

 

Der Henker weiß nun nicht woran er ist, je nachdem wo er ein Komma setzt, nimmt das Schicksal einen anderen Lauf.

 

"Hängen, nicht laufen lassen!"

 

oder

 

"Hängen nicht, laufen lassen!"

 

 

Solcherart Probleme gibt es auch heute, so etwa in der Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss" des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (die Männer hat man in diesem Ministerium absichtlich vergessen) vom April 2006. 

Dort heißt es:

 

 

§ 1 Berechtigte

(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer

1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und

3. nicht oder nicht regelmäßig

a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,

b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.

 

 

Schauen wir uns dagegen den vom Bundesministerium der Justiz im Internet veröffentlichten Text an, dann lesen wir dort etwas ganz anderes:

 

 

§ 1 Berechtigte

(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer

1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und

3. nicht oder nicht regelmäßig

a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,

b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge

mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.

 

http://bundesrecht.juris.de/uhvorschg/__1.html

 

 

 

Der feine aber nicht unerhebliche Unterschied findet sich in Absatz 3. 

In der Broschürenfassung heißt es:

 

3. nicht oder nicht regelmäßig

a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,

b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.

 

 

Der Halbsatz "mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält" bezieht sich hier von der Syntax her nur auf b)

 

 

In der Fassung des Bundesministerium für Justiz heißt es dagegen:

 

3. nicht oder nicht regelmäßig

a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,

b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge 

mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.

 

 

Der Halbsatz "mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält" bezieht sich hier von der Syntax her auf a) und auf b)

Würde man der Familienministeriumsversion folgen, so wäre Unterhaltsvorschuss nicht zu zahlen, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil regelmäßig Unterhalt beliebiger Höhe zahlen würde. Also z.B. jeden Monat regelmäßig 1 €. Das würde natürlich dem erklärten Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes zuwiderlaufen - über dessen fachpolitische und monetäre Unsinnigkeit hier an dieser Stelle nicht gesprochen werden soll, selten gab es ein Gesetz, das so wenig gutes bewirkt hat und die Steuerzahler/innen gleichzeitig so belastet.

 

 

 

 

 

Tautologien

Tautologien und Zirkelschlüsse sind auch im Bereich familiengerichtlicher Verfahren oft eine beliebte Vortragsform. Durch sie soll die Inhaltslosigkeit des Vortrages und seine mangelnde oder fehlende schlüssige Argumentation verdeckt werden. 

 

 

Tautologie

einen Sachverhalt doppelt wiedergebende Fügung, z.B. schwarzer Rappe, alter Greis, Redewendungen wie: angst und bange, ganz und gar

In der Philosophie (Circulus vitiosus - fehlerhafter Kreis) - ein Beweisfehler, bei dem die zu beweisende Aussage für den Beweis vorausgesetzt wird.

 

 

Beispiel 1

"Das unsichere zurückhaltende Verhalten von X. sowie das aggressive, destruktive Verhalten von Y. verweisen auf Besonderheiten des kindlichen Sozialverhaltens." (Gutachten S. 54)

Diplom-Psychologin Irmtraud Roux, Gutachten vom 15.07.2003 für Amtsgericht Landau, Zweigstelle Bad Bergzabern - 2 F 109/02 - Richterin Frau Neu

 

 

Man könnte sicher auch genau so treffend formulieren: "Das Autofahren mit einer Geschwindigkeit von 240 Kilometer pro Stunde auf deutschen Autobahnen verweist auf Besonderheiten des Autofahrers."

Oder: Die Geschmacklosigkeit des Essens verweist auf die Besonderheiten des Essens.

 

 

 

 

Beispiel 2

 

"Die Zusammenfassung gibt einen Abriss der wesentlichen Ergebnisse der Begutachtung. ..."

Diplom-Psychologin Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle, 03.04.2004

 

 

Nach Meyers Grosses Taschenlexikon bedeutet Abriss: 

 

knappe Darstellung, Übersicht, Zusammenfassung

 

 

Frau Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle schreibt also faktisch in Form einer Tautologie: 

 

Die Zusammenfassung gibt eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Begutachtung. ...

 

 

 

 

Beispiel 3 

Wird als ein eingesetztes diagnostisches Verfahren angegeben: "Exploration und Untersuchung" (Diplom-Psychologin Dr. med. Clauß, 2003), so liegt hier offenbar eine Tautologie  vor. 

Nach Duden Fremdwörterbuch bedeutet Exploration: 

 

Untersuchung und Befragung; Nachforschung.

 

Das Wort "Untersuchung" ist schon im Begriff "Exploration" enthalten und braucht daher nicht noch einmal genannt werden. Der einzige psychologische Effekt einer Mehrfachbenennung ist die Suggestion von Methodenvielfalt innerhalb des diagnostischen Vorgehens.

 

 

 

Beispiel 4

Die Bezeichnung eines Gesprächs mit "Eingehendes Gespräch" (Diplom-Psychologin Isabelle N. Koch 09.09.2003) soll dem Leser offenbar eine besondere Gründlichkeit der Gutachterin suggerieren. In so fern ist es eine Tautologie, da die Arbeit eines Gutachters immer die erforderliche Gründlichkeit aufweisen soll.

 

 

 

Beispiel 5

Gutachter können im Rahmen des ihnen vom Gericht zugewiesenen Auftrages (Beweisfrage) relativ selbstständig arbeiten und, sofern nicht vorher vom Gericht  eingeschränkt, die Art und Weise der Erfüllung ihres Auftrages in eigener Verantwortung selbst gestalten. Dass sie sich dabei immer am gerichtlichen Auftrag zu orientieren haben ist logisch in der Sache begründet. Von daher ist es eine Trivialität und darüber hinaus eine Tautologie, wenn der Diplom-Psychologe Hans-Albert Treplin, der dem Gericht ein Gutachten unter dem Namen "Institut für Gericht und Familie Berlin/Brandenburg e.V." offeriert, schreibt: 

 

"Gemäß den eingangs genannten Richtlinien für die Erstellung psychologischer Sachverständigengutachten orientiert sich die Planung und Durchführung der Begutachtung an der Fragestellung des Auftraggebers" (04.11.2004, S.4)

 

 

Woran sollte sich die Arbeit des Gutachters denn sonst orientieren, wenn nicht an der Fragestellung, bzw. dem Auftrag des Gerichtes. Doch nicht etwa an einem Auftrag vom lieben Gott oder der Deutschen Bank? Es mutet da schon etwas seltsam an, wenn Herr Treplin auch noch Berliner Landesbeauftragter und Vorsitzender des Landesfachverbandes der Sektion Rechtspsychologie im BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.) ist (Stand Januar 2003) und ihm in diesem Zusammenhang sicher auch qualitätssichernde Aufgaben zukommen. wie er in der Funktion des Berliner Landesbeauftragten seine eigenen "Institutskollegen" des sogenannten "Instituts für Gericht und Familie" kritisch begleiten soll, bleibt allerdings für den Autor dieses Aufsatzes schleierhaft. Im Bundestag diskutiert man derzeit (2006) mit guten Grund die Offenlegung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten, weil man verhindern will, dass ein Abgeordneter, der nebenbei noch im Vorstand eines großen Unternehmens ist, an einer Gesetzgebung mitwirkt, die gerade dieses Unternehmen nicht unerheblich betrifft. Wirtschaftsseitig spricht man bekanntlich euphemistisch von Lobbyarbeit, wenn man dafür sorgt, dass die eigenen Interessen auch im Bundestag vertreten werden, an anderer Stelle spricht man etwas drastischer von Filz und Seilschaften, die auf diese Weise die Politik bestimmen. 

 

 

 

Beispiel 6

"Soll der Beweis erhoben werden darüber, ob der Antragsteller gesundheitlich in der Lage ist einen begleitenden Umgang mit dem Kind X. geboren am ..., verantwortungsbewusst wahrzunehmen.

Desweiteren soll Beweis erhoben werden darüber, ob unter den gegebenen Umständen ein unbegleiteter Umgang zwischen dem Antragsteller und X dem Wohle des Kindes entspricht." 

Amtsgericht Flensburg

 

 

Die Formulierung "unter den gegebenen Umständen" ist eine Tautologie. Die Umstände sind immer gegeben, daher ist es überflüssig zu erwähnen, dass sie gegeben sind. Sinn macht es lediglich auf besondere Umstände bezug zu nehmen, so z.B. auf eine psychische Erkrankung eines Elternteils. Solange aber eine Erkrankung nicht festgestellt worden ist, kann sie auch nicht als "unter den gegebenen Umständen" bezeichnet werden.

Zum anderen ist der unbegleitete Umgang die Regel,  ein begleiteter Umgang dagegen die Ausnahme, die einer gesonderten Begründung bedarf (vgl. OLG München Beschluss vom 13.11.2002 - 4 UF 383/02, veröffentlicht in "FamRZ" 2003, Heft 8). 

Es bedarf aber weder beim begleiteten noch beim unbegleiteten Umgang einer positiven Kindeswohlfeststellung, damit der Umgang stattfinden kann. Im Gegenteil, Umgang hat immer stattzufinden, es sei denn, das Wohl des Kindes erfordert einen Ausschluss des Umgangs (§1684 BGB). Das Gericht sollte daher aufgefordert werden, den fehlerhaften Beschluss zu korrigieren. Kommt das Gericht dem trotz einer entsprechenden Information nicht nach, so stellt der nicht korrigierte Beweisbeschluss, der den Umgang von einer positiven Kindeswohlprüfung abhängig macht, möglicherweise eine Rechtsbeugung dar, strafbar nach § 339 StGB. 

 

 

 

Beispiel 7

 

"Die Erfahrung lehrt, dass man Geschwister nur trennen sollte, wenn es erforderlich ist und allen nutzt."

Diplom-Psychologe Dr. Klaus Schneider, Gutachten vom 15.12.2004, S. 8

 

 

„Wenn es erforderlich ist.“ - eine Tautologie! Denn wenn es nicht erforderlich wäre, dann würde sich die Frage einer eventuellen Trennung der Geschwister gar nicht stellen. 

Wann aber ist eine Geschwistertrennung "erforderlich"? Antwort des Gutachters, "wenn es erforderlich ist und allen nutzt". Was ist aber, wenn es nicht allen nützt, so z.B. wenn ein Elternteil ein Geschwisterkind als Partnerersatz benutzt. Würde dieses Geschwisterkind aus dem Haushalt dieses Elternteils genommen werden, so würde dies dem Elternteil sicher nicht nützen, sollte man deshalb auf eine Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt und Unterbringung im Haushalt des anderen Elternteil verzichten, wenn dies die für das Kindeswohl bessere Lösung wäre (§1671 BGB) oder sogar sonst eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten wäre? 

 

 

Bei Gutachtern die unter dem Logo der "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" München (GWG) arbeiten, findet man oft den folgenden Textbaustein:

 

"Das zu erstattende Gutachten versteht sich vorbehaltlich der Ergebnisse weiterer Termine der Verfahrensbeteiligten vor dem Familiengericht und zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht vorhersehbarer Ereignisse."

 

So z.B. bei Diplom-Psychologin Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle (18.02.2005) und Diplom-Psychologin Carola Wagner (20.07.2005).

Was mit dieser Formulierung gemeint ist, da muss sich auch der geübte Leser anstrengen um zu einer Bedeutungsgebung zu kommen. Wahrscheinlich ist damit gemeint, dass im Gutachten nur dazu Stellung genommen wird, was schon passiert ist. Dies wäre aber eine Tautologie, da es prinzipiell unmöglich ist, zu etwas Stellung zu nehmen, was noch nicht passiert ist.

 

 

 

Beispiel 8

 

Der "tatsächliche Wille"

 

Die Kinder sind nicht mehr ausreichend in der Lage wegen des Aufenthaltes bei einem Elternteil und wegen der Ausgestaltung des Umgangs mit einem Elternteil ihren tatsächlichen Willen zu äußeren.

Dr. Vera Meyer - Gutachten vom 16.03.2009 (S. 37), Beauftragung durch Richter Häußler am Amtsgericht Leipzig - 335 F 193/07 

 

Der "tatsächliche Wille" kann als eine tautologische Wortschöpfung der Diplom-Psychologin Dr. Vera Meyer, die auch Leiterin der Psychologische Beratungsstelle der Universität Leipzig ist, betrachtet werden. Tautologisch ist die Wortschöpfung "tatsächlicher Wille", weil der Wille immer tatsächlich - also Tatsache - ist. 

So wie es keinen "tatsächlichen Willen" gibt, gibt es auch keinen ""nicht tatsächlichen Willen". Wäre der Wille nicht Tatsache, dann spräche man über eine Fiktion. Fiktionen sind bei Psychologen zwar sehr beliebt, wohl aus dem (infantilen) Wunsch, sich aus der Realität des eigenen Alltags in eine fiktive schöne Welt zu flüchten.

Dass der Wille sich ändern kann, ändert nichts daran, dass es ihn gibt und dass er zu jedem beliebigen Zeitpunkt eine bestimmte Ausprägung hat. Leider haben die meisten Diplom-Psychologen im Mathematikunterricht der Abiturstufe geschlafen oder aus dem Fenster geguckt und darüber phantasiert, wie sie später einmal redundante Vorträge halten können, mit denen sie naive Leute einlullen und sich in die Ruhmeshalle der Psychologie auf ewig eingravieren können, anstatt den Erklärungen des Mathematiklehrers über das Prinzip der Differentialrechnung zu folgen.

 

Die Differential- bzw. Differenzialrechnung ist ein Gebiet der Mathematik und ein wesentlicher Bestandteil der Analysis. Sie ist eng verwandt mit der Integralrechnung, mit der sie unter der Bezeichnung Infinitesimalrechnung zusammengefasst wird. Zentrales Thema der Differentialrechnung ist die Berechnung lokaler Veränderungen von Funktionen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Differentialrechnung

 

 

Hätten unsere Psychologen in der Schulzeit aufgepasst, dann wüssten sie, dass man sich das Zeitintervall auf der x-Achse beliebig klein denken kann, um den Anstieg der Kurve zu einem x-beliebigen  Zeitpunkt exakt zu bestimmen. Doch wer schläft, kann dies selbstredend nicht und erfindet statt dessen, so wie unsere Herren und Damen Diplom-Psychologen, nebulöse und spekulative Geschichten.

Der Satz der Frau Meyer:

 

Die Kinder sind nicht mehr ausreichend in der Lage wegen des Aufenthaltes bei einem Elternteil und wegen der Ausgestaltung des Umgangs mit einem Elternteil ihren tatsächlichen Willen zu äußeren.

 

 

impliziert, dass die Kinder einen "tatsächlichen Willen" hätten, den zu äußern, die Kinder jedoch nicht "ausreichend in der Lage wären". Wenn die Kinder aber nicht in der Lage wären, ihren "tatsächlichen Willen" zu äußeren, woher will Frau Dr. Meyer dann wissen, dass sie einen solchen hätten? Frau Dr. Meyer scheint hier über etwas zu sprechen, was es angeblich gäbe, nur dass es keiner sehen oder erfahren kann, nicht einmal sie selbst. Das erinnert an den Blinden dem man eine Bibel zum Lesen gibt, damit er die Worte Gottes erfahren kann oder an das vorwissenschaftliche Konstrukt vom sogenannten Äther.

 

Der Äther (griech. αἰθήρ [aithär] für der (blaue) Himmel) ist eine Substanz, die im ausgehenden 17. Jahrhundert als Medium für die Ausbreitung von Licht postuliert wurde. Später wurde das Konzept aus der Optik auch auf die Elektrodynamik und Gravitation übertragen, vor allem um auf Fernwirkung basierende Annahmen zu vermeiden. Seit der allgemeinen Akzeptanz der speziellen Relativitätstheorie Albert Einsteins und der Quantenmechanik wird ein solcher Äther nicht mehr als physikalisches Konzept benötigt.

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84ther_(Physik)

 

 

 

 

 

Zirkelschlüsse - petitio principii 

 

petitio principii (Verwendung eines unbewiesenen, erst noch zu beweisenden Satzes als Beweisgrund für einen anderen Satz - Duden Fremdwörterbuch 1997

Zirkelschluss - (fehlerhaftes) Beweisverfahren, bei dem Teile der zu beweisenden Aussage bereits als Prämissen vorausgesetzt werden.

 

 

 

Lob der Partei

 

Die Partei, die Partei,

Die hat immer recht

Und Genossen es bleibe dabei,

Denn wer kämpft für das Recht,

Der hat immer recht

 

Louis Fürnberg

 

 

 

 

 

Was ist Intelligenz?

 

Frage: "Was ist Intelligenz?"

Antwort: "Intelligenz ist die geistige Fähigkeit, die mit Intelligenztests gemessen wird."

 

aus Watzlawick, Paul; Nardone, Giorgio: "Kurzzeittherapie und Wirklichkeit"; Piper Verlag, München, 1999, S. 26

 

 

Was man bei Watzlawick als negatives Beispiel rekursiven oder autoreferentiellen Denkens findet und lesend meint, so viel logische Unbekümmertheit findet sich nur bei ungebildeten Menschen, der wird sich beim Lesen manchen Gutachtens davon überzeugen müssen, dass die Fähigkeit zu logischen Denken auch bei Diplom-Psychologen oder auch Juristen bisweilen sehr beeinträchtigt zu sein scheint. Das kann zwar dumm für die von einer solchen "Fachkraft" betroffenen Eltern sein, doch wer interessiert sich in einer selbstreferentiellen Expertenlandschaft, in dem sich sogenannte Experten gegenseitig Kompetenzzeugnisse ausstellen (siehe die gegenseitigen positiven Buchrezensionen, die sich einschlägig bekannte Gutachter in diversen Fachzeitschriften gegenseitig ausstellen),  schon für die Eltern, dass sei hier in Form einer rhetorischen Frage (also einer Frage, die schon eine Antwort enthält) ganz unschuldig gefragt.

 

Es kann schon erstaunen, mit welcher Unbekümmertheit sogenannte Sachverständige Zirkelschlüsse verwenden und einige Familienrichter ihnen dass auch noch unsanktioniert durchgehen lassen. Dies wirft im logischen Schluss die Frage nach der Kompetenz dieser Familienrichter auf, darüber möge sich der geneigte Leser seine eigenen Gedanken machen, wir vertrauen darauf, dass es die unsrigen sein werden.

 

Der Vortrag, man habe als Gutachter schon über 600 Gutachten geschrieben (Diplom-Psychologin Inge Mayer-Bouxin, 2004) oder gar "etwa 1000 Gutachten" (Diplom-Psychologe Thomas Busse, 20.11.2004,  ist für sich genommen überhaupt kein Qualitätsbeweis. 

Jopt äußert sich zu diesem Thema zutreffend wie folgt: 

 

"Auch jene `Begründungen`, wonach der Wert psychologischer Gutachten allein schon dadurch bewiesen sei, dass die Empfehlungen in der Regel von den Gerichten übernommen würde (Arntzen, 1989), hat zwar eine lange Tradition (Hetzer, 1939), ersetzt aber fehlende Evaluationsstudien nicht, denn wer so argumentiert, bewegt sich in Tautologien, d.h. wissenschaftlich wertlosen Zirkelschlüssen."

Jopt, Uwe; Zütphen, Julia: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: A. Entscheidungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 9/2004, S. 318

 

 

Auch die anlässlich einer Kritik zur Aufgabendelegation durch den Gutachter an vom Gericht nicht beauftragte Personen gegebene Erwiderung stellt einen wertlosen Zirkelschluss dar: 

 

"Die Besichtigung des sozialen Umfeldes der betreffenden Kinder wird lediglich in den Fällen von Mitarbeitern der Praxis übernommen, in welchem es möglich ist, die Kinder zuvor psychodiagnostisch in der Praxis zu untersuchen. ... Im übrigen hat sich diese Vorgehensweise bei der Erstellung von etwa 1000 Gutachten durch den Untersucher bewährt."

Diplom-Psychologe Thomas Busse, 19.11.2004

 

 

Allerdings haben nicht nur Gutachter Schwierigkeiten mit einer logisch korrekten Sprache, auch bei Richter/innen, denen man mitunter nachsagt, logisches Denken wäre eine Grundvoraussetzung ihrer Arbeit, trifft man dann und wann die Verwendung von Zirkelschlüssen an. 

So z.B. bei der Richterin Partikel vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, die in einem Urteil vom 20.06.2005 schreibt:

 

„Zum einen genießen Gerichtsgutachten gemäß §2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG Urheberrechtsschutz. Denn sie gehören zu den urheberrechtlich geschützten Sprachwerken.“ (S.4)

 

 

Richterin Partikel begeht hier eine petitio principii (Verwendung eines unbewiesenen, erst noch zu beweisenden Satzes als Beweisgrund für einen anderen Satz - Duden Fremdwörterbuch 1997). Ein Sonderfall ist der circulus vitiosus: Ein solcher liegt vor, wenn unter den Aussagen, die zum Beweis einer Behauptung dienen, eine Aussage vorkommt, zu deren Beweis die (stillschweigend als bewiesen angenommene) Behauptung selbst wieder gebraucht wird:

Gerichtsgutachten genießen Urheberrechtsschutz.....weil sie zu den urheberrechtlich geschützten Sprachwerken gehören. (Die Richterin, hier aufs Wesentliche reduziert. Noch kürzer: Gerichtsgutachten genießen Rechtsschutz, weil sie Rechtsschutz genießen. (Das Wort „Sprachwerk“ dient nur dazu, vom Zirkelcharakter der Aussage ein ganz klein wenig abzulenken.).

 

Festzustellen bleibt: Die Richterin legt mit dem obengenannten Satz nicht dar, worauf sie ihre apodiktisch vorgetragene Meinung stützt. Im Urheberrechtsgesetz findet sich jedenfalls kein Hinweis darauf, dass ein Gutachten von vornherein urheberrechtlich geschützt wäre. Auch obergerichtliche Urteile, auf die sich die Richterin hier stützen könnte, werden von ihr nicht vorgetragen. 

Gegen das Urteil, das sich einer solchen Technik bedient, ist inzwischen Berufung eingelegt worden.

 

 

 

 

 

Schachtelsätze

 

"Es muss zu schaffen sein, meine Damen und Herren, wenn ich die CDU ansehe, die Repräsentanten dieser Partei an der Spitze, in den Ländern, in den Kommunen, dann bedarf es nur noch eines kleinen Sprühens sozusagen in die gludernde Lot, in die gludernde Flut, dass wir es schaffen können und deswegen in die lodernde Flut, wenn ich sagen darf und deswegen meine Damen und Herren."

12 September 2007

Schachtelsatz-Experten Edmund Stoiber

gefunden auf:

http://erfolgreich-schreiben.typepad.com/schreiben_im_beruf_/2007/09/schachtelsatz.html

 

 

 

Beispiel 1

 

"Eine Erhebung weiterer Angaben war aufgrund der Ablehnung des Kindesvaters den Kindergarten zu besuchen - trotz dessen, dass Herr X zunächst kritisierte, dass der Kindergarten nicht mit einbezogen werde - nicht möglich."

Dr. Dorit Schulze, Gutachten für Amtsgericht Pirna vom 21.02.2004, S. 98

 

 

Die Diplom-Psychologin Dr. Dorit Schulze wollte offenbar folgenden Sachverhalt zum Ausdruck bringen: 

 

Die Sachverständige bat den Vater um die Zustimmung zur Kontaktaufnahme und zu einem Gespräch mit der Kita-Erzieherin des Kindes. Da der Vater diese Zustimmung verweigerte, konnte die SV dort keine weiteren Erhebungen anstellen.

 

 

Doch warum verständlich, wenn es auch unverständlich geht, mag  Frau Schulze gedacht haben.

 

 

Beispiel 2

Sprache verrät immer auch einiges über die geistige Verfasstheit und Klarheit des Sprechers, man kann den nachstehenden Schachtelsatz zum Anlass nehmen, sich über die Gutachterin entsprechende Gedanken zu machen.

 

"Im anliegenden Fall hat sich aber im Rahmen der psychologischen Gespräche insbesondere mit A und Frau X ergeben, dass A nicht - wie von der Mutter unterstellt - von dem Vater nicht genügend unterstützt und zu Besuchen bei der Mutter angehalten worden ist, sondern dass dieses auf die verweigernde Haltung A zurückzuführen war, weil sich im Rahmen der psychologischen Explorationen von A ergeben hat, dass er sich nicht grundsätzlich gegen Besuche bei der Mutter stellt, sondern `nur` gegen eine `so genannte starre Besuchsregelung` und den zeitlichen Umfang etwaiger Besuche." 

Diplom-Psychologin Helga Feyerabend, Gutachten vom 07.01.05, S. 6/7

 

 

Alles verstanden? Wenn nicht, auch nicht so schlimm, Ihnen geht es dann nicht anders als uns. Man kann sich aber auch einmal die Mühe machen, zu verstehen, was die Gutachterin eigentlich meint.

 

Im anliegenden Fall hat sich aber im Rahmen der psychologischen Gespräche insbesondere mit A und Frau X ergeben, dass A nicht - wie von der Mutter unterstellt - von dem Vater nicht genügende unterstützt und zu Besuchen bei der Mutter angehalten worden ist, sondern dass 

 

 

Bis hierher korrekt, aber jetzt wird es unklar. Was ist mit "dieses" gemeint? Was ist es, worauf "dieses" hinweist? Das scheint unklar.

 

dieses auf die verweigernde Haltung A zurückzuführen war, weil sich im Rahmen 

 

 

Das "weil" ist irreführend, denn jetzt folgt nicht die Angabe eine Ursache, sondern eine - vorher nicht vermutete - Aussage über die Motive A`s: Worin bestehen sie überhaupt?

 

der psychologischen Explorationen von A ergeben hat, dass er sich nicht grundsätzlich gegen Besuche bei der Mutter stellt, sondern `nur` gegen eine `so genannte starre Besuchsregelung` und den zeitlichen Umfang etwaiger Besuche." 

 

 

Die Gutachterin kann wohl von Glück reden, wenn jemand fähig ist und sich die Zeit nimmt, um den Sinn ihrer Worte zu erraten. Dazu ist es hilfreich,  Mathematiker zu sein oder ein Kenner der Schriften des Philosophen Immanuel Kant, der ein Freund langer Satzgebilde war. 

Problematisch ist nicht die Vielzeiligkeit ihrer Einlassung, sondern die Wirrnis in ihrem Satzbau. Natürlich hätte sie das Satz-Ungetüm in zwei oder drei selbständige Sätze auflösen können. Dann hätte sie vielleicht zwei Minuten mehr gebraucht, doch dem Leser sechs Minuten erspart und obendrein zu einer sicheren Erkenntnis verholfen. So besteht Sicherheit aber auch nach mehreren Minuten Satzanalyse nicht. Wenn sich Richter mit dieser Art Wortkunst dennoch zufrieden geben, dann mag das ein Licht auf den Richter selbst werfen.

 

 

 

Beispiel 3

 

"Wenn mithin aus gutachterlicher Sicht alle `erheblichen Gründe` für eine Empfehlung einer Änderung des bestehenden Lebensmittelpunktes des Kindes A fehlen, der Erhalt der Lebens- und Erziehungsverhältnisse bei dem Vater dem Wohl des Kindes nicht nur nicht widersprechen, sondern im gut entsprechen, und nicht noch ungleich bessere oder idealere Versorgungs-, Betreuungs- und erzieherische Förderungsbedingungen im Obhutsbereich der Mutter zu erkennen sind, die sich schliesslich in Folge ihrer vollschichtigen Berufstätigkeit und ihrer zusätzlichen Ausbildungserfordernissen auch nur eingeschränkt höchstpersönlich um A kümmern kann und diesbezüglich auf die Unterstützung ihrer Mutter angewiesen ist, ihre privaten wie beruflichen Lebenspläne auch eher noch Diskontinuitäten erwarten lassen, wird empfohlen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für A weiter dem Vater zu belassen."

Professor Dr. Horst Lazarus, Gutachten vom 03.11.2006 für Amtsgericht Koblenz, Richterin Bohr, S. 39

 

 

Einen Schachtelsatz mit einhundertzehn Wörtern zu schreiben, da muss man - so wie Horst Lazarus wohl wenigstens Diplom-Psychologe und Professor für klinische Psychologie und Psychotherapie (Lehrgebiet Klinische Psychologie und Psychotherapie im Fachbereich Sozialpädagogik der Fachhochschule Köln) sein, damit ein solcher Riesenbandwurm dem Gericht nicht weiter auffällt.

Als ob ein solches von dem Herrn Professor aufgeschriebenes Wortungetüm nicht schon allein genügen würde, sich auf immer und ewig Eingang in die Walhalla (Walhall) der deutschen Sprachkunst zu verschaffen, legt der Professor noch eins drauf und schwadroniert über: 

 

"... ungleich bessere oder idealere Versorgungs-, Betreuungs- und erzieherische Förderungsbedingungen ..."

 

 

Nun ist der Professor zwar nur Psychologe und kein Sprachwissenschaftler, doch ein wenig mehr sprachliche Allgemeinbildung kann man dennoch sicher erwarten. Idealerer Weise oder am idealsten hätte sich Professor Lazarus in seiner Schulzeit Kenntnisse über die sogenannte Komparation angeeignet: 

 

Die Komparation (von lat. comparare „vergleichen“) ist in der Sprachwissenschaft die Steigerung von Adjektiven und Adverbien.

 

Es werden diese fünf Steigerungsstufen unterschieden:

* Positiv (lat. ponere – festlegen)

* Komparativ (lat. comparare – vergleichen)

* Superlativ (lat. superferre – herausheben)

* Elativ (lat. efferre – herausheben)

* Exzessiv (lat. excedere – herausgehen/überschreiten)

Im Deutschen haben nur die ersten drei eine eigenständige Adjektivform. Elativ und Exzessiv werden meist mit den Adverbien sehr, respektive zu gebildet.

 

 

Bezeichnung Deutsch Deutsch alternativ Beispiel

Positiv Grundstufe Grundstufe stolz

Komparativ Mehrstufe Höherstufe stolzer

Superlativ Meiststufe Höchststufe am stolzesten

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Superlativ

 

 

ideal

Steigerung: Das Wort ideal wird umgangssprachlich häufig gesteigert (ideal – idealer – am idealsten). Grund dafür ist die oftmalige Verwendung des Wortes mit relativierter Bedeutung (Es wäre idealer, wenn wir uns öfter sehen könnten.). Diese Komparation ist standardsprachlich aber nicht zulässig, da das Wort wie zum Beispiel auch optimal oder Ähnliches bereits einen „höchsten Grad“ ausdrückt.

http://de.wiktionary.org/wiki/ideal

 

 

Am idealsten wäre es vielleicht, wenn Professor Lazarus einen Deutschkurs an der Volkshochschule in Koblenz belegt, aber nicht als Dozent, sondern als Schüler. 

 

 

Beispiel 4

 

"Es ist hier insbesondere darauf zu verweisen, dass im Zusammenhang mit dem Umstand, dass zum Vater ein dissoziales Verhalten deutlich wurde, nicht auszuschließen ist, dass er seine negativen bzw. erheblich aggressiven Gefühle möglicherweise ausleben kann, soweit er sich dazu durch ein Verhalten der Mutter oder durch sich ergebende Umstände gerechtfertigt erlebt, was unter Umständen zu einer deutlichen Gefährdungssituation von Mutter und Kind führen kann.

Diplom-Psychologin Dorothea Sellhorn-Peuckmann, Gutachten vom 29.07.2008 für Amtsgericht Itzehoe, S. 128

 

 

Wer hier „zum Vater ein dissoziales Verhalten hat“, wird trotz der vielen Verschachtelungen leider nicht klar. Der Vater zu sich selber, die Mutter zum Vater, das Kind zum Vater oder die Diplom-Psychologin Dorothea Sellhorn-Peuckmann zum Vater? Träfe die letzte Variante zu, dann könnte dies ein Grund sein, die Gutachterin wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.

 

 

Beispiel 5

 

"Der Kindesvater hat gezeigt, dass er bemüht ist, manipulativ zu täuschen. Dieses könnte dem Kindesvater bei einem behandelnden Therapeuten gelingen, da dieser aufgrund seiner Position nicht in der Lage sein könnte, die gesamten Hintergrundinformationen einzuholen, wie dieses einem vom Gericht bestellten Sachverständigen möglich ist.

Eine tatsächliche charakterliche Änderung des Kindesvaters, so dass von diesem keine Kindeswohlgefährdung während der Umgangskontakte mit seinen Kindern mehr ausgeht und der Kindesvater in der Konsequenz dessen wieder unbegleiteten Umgang erhalten könnte, müsste nach Sicht der Sachverständigen, durch eine erneute familienpsychologische Begutachtung überprüft und bewiesen werden."

Diplom-Psychologin T. Bekker, Gutachten vom 03.12.2011 für das Amtsgericht Ahlen - 40 F 146/11

 

Die Weihnachtszeit steht bevor und Frau Bekker schachtelt, dass es nur so eine Freude ist. Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum, wie schön sind deine Schachteln.

 

 

 

 

Begutachtete

Mitunter werden Eltern und Kinder als "Begutachtete" bezeichnet. So z.B. von der am 15.06.2009 vom Amtsgericht Altenburg - 2 F 168/08 - Richterin Hilbig - als Gutachterin beauftragten Diplom-Psychologin Anne Liedtke vom sogenannten "Institut für Rechtspsychologie Halle (Saale)" in ihrem Gutachten vom 20.12.2009.

Fehlt nur noch ein Aufkleber "Begutachteter" den die Eltern und Kinder gut sichtbar an einem Kleidungsstück aufzunähen haben, damit der Richter sie besser von der "Gutachterin" unterscheiden kann.

 

 

 

 

 

Besuchsberechtigter

 

"Die Beziehung und die Sehnsucht nach dem Besuchsberechtigten entscheiden über jeden einzelnen Integrationsschritt in der neuen Familie mit."

Diplom-Psychologin Carola Wagner, Gutachten vom 23.10.2006 für Amtsgericht Pößneck, S. 42

 

 

Verwendet ein Gutachter das Wort "Besuchsberechtigter", so sollte das hellhörig machen. Das Wort erinnert einen gelernten DDR-Bürger leicht an Besuchsberechtigungen in das nichtsozialistische Ausland. Diese Besuchsberechtigungen bekam man in der Regel nur bei besonderen Anlässen, so etwa wenn die in der Bundesrepublik lebende Mutter, Tante, Oma oder Onkel den 80 Geburtstag feierte, im Sterben lag oder beerdigt werden sollte. Nach gründlichen mitunter auch langwierigen Antragsverfahren, vorheriger Prüfung durch diverse Behörden, routinemäßig natürlich auch dem Ministerium für Staatsicherheit, konnte man dann eine Besuchsberechtigung erlangen. 

Nicht anders ergeht es noch heute so manchen Elternteil, der in die sich die oft nur langsam drehenden Mühlen der Familiengerichtsbarkeit gekommen ist und so wundert es nicht, dass dies schließlich auch auf den einen oder anderen Gutachter abzufärben scheint.

 

 

 

 

 

Kindeseltern

Die bürokratische Nazisprache, in der Menschen mittels bürokratischer Begriffe zu Dingen verwandelt wurden, sie gibt es im familiengerichtlichen Kontext noch immer zuhauf, so dass man meinen könnte, in Deutschland würde eine ähnliche geistige Verfassung herrschen wir vor 1945.

 

 

"I. Es soll Beweis erhoben werden durch Einholung eines schriftlichen fachpsychologischen Gutachtens.

1. Die Sachverständige hat sich zur Vorbereitung der gerichtlichen Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl über die Bereitschaft und Fähigkeit von Kindesmutter und Kindesvater zur Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung als auch über deren Kenntnisstand in Bezug auf die Bedürfnisse eines Trennungskindes Klarheit zu verschaffen.

2. Etwaige unter Ziffer 1. festzustellende Defizite eines Kindeselternteiles oder bei beiden Kindeselternteilen hat die Sachverständige aufzuzeigen ...

 

II. Mit der Erstattung des Gutachtens wird beauftragt:

Frau Dipl.-Psych. Phyllis-Renée Boldt,

..."

 

Oberlandesgericht Brandenburg - 13 UF 27/10 - Beschluss vom 01.12.2010, Trimmbach, Bekis, Grepel

 

 

Kindesmutter, Kindesvater, Kindeselternteile - ja wo laufen sie denn, ach ist der Rasen schön grün, möchte man begeistert ausrufen, bei dieser sprachlichen Notdurft - http://de.wikipedia.org/wiki/Notdurft, die die beschlussfassenden Richterinnen und Richter des 4. Familiensenates am Oberlandesgericht hier von sich geben. Nun sind die drei Richter/innen leider nicht die einzigen, Hunderte von Familienrichtern, Jugendamtsmitarbeitern, Gutachtern, Verfahrensbeiständen und Rechtsanwälten verwursten die deutsche Sprache jeden Tag aufs neue, wenn sie von Kindesmüttern, Kindesvätern und Kindeseltern sprechen.

 

 

Wirklichkeit schafft Sprache und Sprache schafft Wirklichkeit. Der obrigkeitsstaatliche Ansatz, der trotz der guten Idee des runden Tisches noch immer in vielen Gerichtssälen und Richterzimmern herumspukt, bringt es mit sich, die Verfahrensbeteiligten als minderwertige Menschen zu betrachten. Dies macht sich augenscheinlich an dem sich in diversen Amtsstuben ungebrochener Beliebtheit erfreuenden Begriff der "Kindesväter", "Kindesmütter" und "Kindeseltern deutlich. Mitunter kommt es hier zu abenteuerlichen sprachlichen Arabesken, so etwa in der folgenden Sprachkreation:

 

Das Gericht regt darauf hin an:

„im Hinblick auf das Gutachten, das zur Zeit im Umgangsverfahren eingeholt wird, die Sachverständige, um eine ergänzende Stellungnahme bezüglich den Förderungsbedarf von Sabine (Name geändert  Anmerkung Peter Thiel) zu bitten und um die Beurteilung der Frage, ob die Kindesmutter von Sabine ggf. mit Hilfe zur Förderung in der Lage ist.“

Amtsgericht Osnabrück, Sitzungsprotokoll vom 07.02.2007, S. 2, verfahrensführende Richterin Meyer

 

 

"Die Kindesmutter von Sabine" - ein scheußliches Deutsch. Martin Luther und Konrad Duden würde sich wohl im Grabe umdrehen, wenn sie von solchen Sitzungsprotokolle wüssten. 

Dass es hier, nebenbei bemerkt, "des Förderungsbedarfs" und nicht wie geschrieben "den Förderungsbedarf" heißen muss, sei der Müdigkeit der Schreibkraft des Gerichtes freundlicherweise zugestanden.

 

Vergleiche hierzu: 

Micha Guttmann: "Deutsch für Juristen oder: zehn gute Gründe, warum verständliches Deutsch auch für Richter und Staatsanwälte nicht standeswidrig ist.", In: "Deutsche Richterzeitung", 05/2003, S. 175-181

Ferdinand Kaufmann: "Kindesmutter und Kindesvater: Relikte aus vergangener Zeit?“, In: "Kind-Prax", 1/1999, S. 20-21

Ferdinand Kaufmann: "Wann endlich verschwinden die Kindesmütter und Kindesväter aus unserem Sprachgebrauch?"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht" 7/8/1999, S. 20

 

 

Die Bezeichnung von Eltern als "Kindseltern", "Kindsvater", "Kindsmutter" oder gar als "Kindeselternteile", fehlt nur noch die "Kindsoma", der "Kindsopa", die "Kindstante", der "Kindsonkel", die "Kindsschwester" und der "Kindsbruder", deutet zum einen auf mangelnde sprachliche Sorgfalt hin - meine Mutter, die einmal im Monat die Zeitschrift "Deutsche Grammatik" las, hätte mich für solche Sorglosigkeit arg gescholten - zum anderen aber auch auf eine bürokratisch-distanzierte Haltung derjenigen, die diese Begriffe verwenden und deren sprachliche Verhaftung in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts.

 

Vergleiche hierzu: 

Ferdinand Kaufmann: "Wann endlich verschwinden die Kindesmütter und Kindesväter aus unserem Sprachgebrauch?"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht" 7/8/1999

 

 

Einige Gutachter sind glücklicherweise sprachlich schon im 21. Jahrhundert angekommen und unterlassen es, Eltern als "Kindeseltern", "Kindesmütter" oder "Kindesväter" abzuwerten. Lobenswert hier die Diplom-Psychologin Irmgard Bräutigam, die in ihrem Gutachten vom 05.03.2007 für Amtsgericht Schwabach die Eltern als Eltern, Mutter und Vater anspricht. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen, doch der steuerfinanzierte akademische Lehrbetrieb, der das Wort der Menschenwürde kaum kennt, geschweige denn in den Mittelpunkt seiner Bemühungen stellt und aus einfachen Studenten überhebliche Diplom-Psychologen macht, lehrt uns leider etwas anderes. Die Würde des Menschen hört noch immer da auf, wo akademischer Größenwahn sich ungehindert entfalten darf. 

Doch eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. "Kindesmütter", "Kindesväter" und "Kindeseltern" erfreuen sich der ungebrochenen Beliebtheit vieler sogenannter Sachverständigen. Dies deutet auf neurotische Bedürfnisse selbiger hin. Und mit Neurosen ist bekanntlich nicht zu spaßen, und schon gar nicht mit den Neurosen staatlich diplomierter Psychologen.

Mit der Verwendung solcher Begrifflichkeiten verhält sich ein Gutachter gegenüber den Eltern überheblich und bevormundend. Gutachter, aber auch Familienrichter, Verfahrenspfleger, Jugendamtsmitarbeiter und andere Beteiligte sollten sich von der Verwendung dieser antiquierten Begrifflichkeiten konsequent verabschieden.

 

 

Beispiel 1

Interessantes zu dem unerschöpflichen Thema der "Kindesväter" und "Kindesmütter" und dem Ganzen noch eins drauf gebend, findet man bei Dr. phil. Diplom-Psychologin Dorit Schulze:

 

"Kind A vermochte ihre Vorstellungen zum künftigen Umgang mit dem leiblichen Kindesvater/Kindesmutter weder verbal noch nonverbal hinreichend verbalisieren." 

Dr. phil. Diplom-Psychologin Dorit Schulze, Gutachten vom (21.02.2004 für Amtsgericht Pirna, S. 84)

 

Es wäre sicher sehr interessant, von der Gutachterin zu erfahren, was ein "leiblicher Kindesvater" sein soll. Es reicht offenbar nicht aus, einen Vater als Kindesvater zu titulieren, sondern dieser muss durch die Gutachterin noch eine besondere sprachliche Weihe als "leiblicher Kindesvater" erfahren. Da bleibt nur noch die Frage offen, wenn es leibliche Kindesväter gibt, muss es wohl auch nicht leibliche Kindesväter geben, und durch welche Eigenschaften sich ein solcher nicht leiblicher Kindesvater auszeichnen soll.

 

 

Beispiel 2

Bisweilen sind auch Diplom-Psychologen, die bekanntlich oft glauben, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen und bräuchten nichts mehr dazu zu lernen, wider Erwarten lernfähig. Das ist auch gut so, schließlich sollte man als Diplom-Psychologe und Gutachter von Eltern nur das verlangen, was man auch selber kann. 

Es hat den Anschein, als ob die eine oder die andere auf dieser Internetseite vorgetragene Kritik ein wenig Nachdenken in der verkrusteten deutschen Gutachterszene (Unter den Talaren Muff von Tausend Jahren) in Gang gebracht hat, nachdem dort über Jahrzehnte, nach außen hin eine Wagenburgmentalität zwecks gemeinsamer Abwehr unliebsamer Angriffe und nach innen hin zu den werten Kollegen eine Wärmstubenatmosphäre des gegenseitigen Nicht-weh-tun Wollens aufgebaut wurde. 

 

Der Diplom-Psychologe Hans-Albert Treplin, der unter dem Kopfbogen "Institut Gericht und Familie Berlin/Brandenburg e.V." firmiert, schrieb in einem Gutachten vom 30.04.2003 noch durchgängig in dem folgenden Stil:  

 

"Die Akte ging am 14.10.2002 beim Sachverständigen (Sv) ein. Die Kindeseltern wurden am 16.10.2002 angeschrieben. Ein erster Termin mit dem Kindesvater (Kv) kam am 23.10.2002, mit der Kindesmutter (Km) am 29.10.2002 zustande. ..."

Diplom-Psychologe Hans-Albert Treplin, Gutachten vom 30.04.2003 für Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, S. 1

 

 

Eineinhalb Jahre später schreibt der selbe Gutachter in einem Gutachten vom 04.11.2004: 

 

"Es besteht gemeinsames Sorgerecht der getrennt lebenden Eltern. Die Kindesmutter (im folgenden: Mutter) beantragte am 09.03.2004 das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder. 

Im Vordergrund des elterlichen Konflikts steht der Vorwurf gegen den Kindesvater (im folgenden: Vater), sich im Rahmen von Abholsituationen ... " (S. 3)

 

 

Im  weiter folgenden Text verzichtet der Gutachter dann durchgängig auf die Begriffe Kindesvater und Kindesmutter und verwendet, wie man das von einem qualifizierten Gutachter erwarten darf, nur noch die Begriffe Mutter und Vater. Doch ganz will der Gutachter aber offenbar nicht beigeben und so vollbringt er in sprachlicher Loyalität an längst vergangene Zeiten das Wunder die Begriffe Mutter und Vater aus den 50-er Jahre Wortungetümen Kindesmutter und Kindesvater herzuleiten. Gerade so als ob ein Monarchist schreiben würde: 

 

Auch in diesem Jahr gab Kaiser Horst Köhler (im folgenden Bundespräsident Horst Köhler genannt) einen Empfang für die mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichneten Bürgerinnen und Bürgern. 

 

 

 

Beispiel 3

Auch der Diplom-Psychologe Udo Lünebrink hält es offenbar für unabdingbar mit der Bezeichnung "Kindesmutter zu agieren. Dies verwundert um so mehr, da der Familienrichter in seiner Beweisfrage die angemessene Wortwahl "Mutter" verwendet hat:

 

"In der Familiensache .... soll Stellung genommen werden zu der Frage der Erziehungsfähigkeit der Mutter. Die Beantwortung der Frage geschieht gemäß dem gerichtlichen Auftrag und stützt sich auf die durch die psychologische Untersuchung ermittelten Ergebnisse.

Beantwortung der Fragestellung

Die Kindesmutter ist nur stark eingeschränkt erziehungsfähig.

Begründung:

Diese Empfehlung entspricht dem Kindeswohl am meisten."

Diplom-Psychologe Udo Lünebrink, Gutachten für Amtsgericht Krefeld, 18.03.2002, S. 88 

 

 

 

Beispiel 4

Der Diplom-Psychologe Gerhard Hennig glänzt ebenfalls durch die Wortgeschöpfe "Kindeseltern", "Kindesvater" und "Kindesmutter". Zusätzlich krönt dieser sein Gutachten mit der Empfehlung an das Gericht, dem "Kindesvater" nach §1671 BGB das Sorgerecht zu entziehen (Gutachten vom 07.02.2006 für Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg). Der Mann ist ein echt guter Tipp für alle Väter, die schon immer wollten, dass ihnen der Staat endlich das ohnehin höchst überflüssige Sorgerecht entzieht.

 

 

Beispiel 5

Wird die Rechtsanwältin des Vaters als "Kindesvatervertreterin" bezeichnet (Diplom-Psychologe Klaus Schneider 2003), so darf man sicher fragen, ob man den Gutachter nicht auch als Kindeselternentscheidungsgutachter bezeichnen könnte?

Allerdings kann mal auch mal ein Lob aussprechen. Zwei Jahre später hat sich der Gutachter Klaus Schneider offenbar von den Begriffsungetümen "Kindesvater" und "Kindesmutter" lösen können und benutzt in einem anderen Gutachten, wie jeder gesunde Mensch die üblichen und auch im Duden zu findenden Begriffe Vater und Mutter. Solche Lernfähigkeit wünscht man sich nicht nur von Dr. Klaus Schneider, sondern von allen in Deutschland tätigen Gutachtern. 

 

 

Beispiel 6

 

"Zur Beantwortung der Fragestellung kamen folgende Methoden zur Anwendung:

...

- Exploration der für die Fragestellung relevanten Sachverhalte

 - der Kindesmutter von A und B Frau ...

 - des Kindesvaters von B, Herr ...

 - der Mitarbeiterinnen des Jugendamtes, Frau ... und Frau ...

..."

 

Diplom-Psychologin Renate Ellenbürger, Gutachten vom 21.05.2008 für Amtsgericht Köln, S. 1

 

 

Leider kennen wir die Kindsmutter und den Kindsvater von Frau Ellenbürger nicht. Wir wissen auch nicht, ob sich die leiblichen Kindeseltern der Frau Ellenbürger in ausreichender Weise um die sprachliche Ausbildung ihrer Kindstochter Renate bemüht haben. Doch zum Lernen ist es nie zu spät, sicher auch nicht für Frau Ellenbürger, dieser kluge Gedanke lässt bei uns eine Depression erst gar nicht aufkommen.

 

 

 

 

 

Kindesumgang

 

"Seit der Trennung der Eltern im Jahr 2004 hat das Kind A seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei der Antragstellerin, er hat Kindesumgang mit dem Vater."

Dr. Kintrup - Richter am Amtsgericht Ahlen - 12 F 56/09, Beschluss vom 22.10.2009

 

Da wo sich die Kindesväter und Kindesmütter tummeln, da hat auch das Kind nicht etwa einfach so Umgang mit einem Elternteil, sondern Kindesumgang. Was der Unterschied zwischen Umgang und Kindesumgang sein soll, weiß man zwar nicht so recht, außer dass das eine Wort überflüssigerweise länger als das andere ist. 

Konsequenterweise hätte Richter Kintrup aber auch im schönsten Amtsdeutsch so schreiben können:

 

Seit der Trennung der Kindeseltern im Jahr 2004 hat das Kind A seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei der Antragstellerin, der Kindesmutter, das Elternkind hat Kindesumgang mit dem Kindesvater.

 

 

 

 

 

Es geht auch anders, doch so geht es auch

 

"Auf Antrag beider Parteien ist ein Sachverständigengutachten zu erholen über die Frage, bei welchem Elternteil die Kinder ihren Aufenthalt haben sollen, d.h. bei wem dem Wohl der Kinder am besten gerecht wird."

Richterin Dr. Milhahn, Oberlandesgericht München - 16 UF 1359/09, Beschluss vom 12.10.2009, als Gutachter beauftragt am 26.10.2009 Dr. Johannes Bach (GWG)

 

 

Das klingt nun in den Ohren eines Berliners etwas eigenartig geschraubt. Warum nicht einfach so:

 

Auf Antrag beider Parteien ist ein Sachverständigengutachten zu erholen über die Frage, welche Betreuungsregelung dem Wohl der Kinder am besten entspricht.

 

Eine solche Frage lässt ganz im Gegensatz zu der obigen auch nicht offen, wie denn nun die Betreuung konkret, also vor allem auch zeitlich aussehen soll. Die Beantwortung einer solchen wichtigen Frage wird denn auch vom Dr. Johannes Bach nicht vorgenommen, warum auch, schließlich wurde er ja auch nicht gefragt. Nun mag das Gericht noch einen zweiten Gutachter beauftragen, der für weitere geschätzte 2.000 € auch noch diese bisher nicht gestellte Frage beantwortet.

 

 

 

 

Literatur: 

Eberhard Foth: "Zur `geschlechtsneutralen (oder `geschlechtergerechten`) Rechtsprache; In: Juristische Rundschau", 10/2007; S. 410-412

Ferdinand Kaufmann: "Wann endlich verschwinden die Kindesmütter und Kindesväter aus unserem Sprachgebrauch?"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht" 7/8/1999

Victor Klemperer: "LTI. Notizbuch eines Philologen" Aufbau Verlag, Berlin, 1947, Lingua Tertii Imperii

Samy Molcho: "Körpersprache", Mosaik Verlag, 1994

Samy Molcho: "Partnerschaft und Körpersprache", Mosaik Verlag, 1990

Rainer Thiel: Quantität oder Begriff? Der heuristische Gebrauch mathematischer Begriffe. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1967, 611 Seiten.

Rainer Thiel: Mathematik - Sprache - Dialektik. Akademie-Verlag Berlin 1975, 302 Seiten

Wolfgang Walker: "Die Forschungen zur Schizophrenie und die Entstehung der ´Double-Bind´-Hypothese"; In: "Abenteuer Kommunikation. Bateson, Perls, Satir, Erikson und die Anfänge des Neurolinguistischen Programmierens (NLP)", Klett-Cotta 1996

 

 


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