Kriegstagebuch

 

- von Fritz Heinze -

geboren am 22.3.1904, gestorben am 2.1.1958

 

 

Fritz Heinze mit Tochter Katrin 

Krochsiedlung in Leipzig-Gohlis - vermutlich 1934

 

 

 

 

 

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Peter Thiel

07.02.2012

 

 

 

Aus der Familiengeschichte 

 

Familiengeschichte

Kriegsfotos 1941 bis 1944 - Bilder aus einem Krieg von Fritz Heinze

 

 

 

 

Kriegstagebuch von

Walther Friedrich (Fritz) Heinze

geboren am 22.3.1904 in Jena

gestorben am 2.1.1958 in Potsdam-Babelsberg

 

 

Information der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht - www.dd-wast.de vom 29.01.2007 zur erfolgten Recherche zu Fritz (Friedrich) Heinze:

 

 

26.05.1941 Einberufung durch das Wehrmeldeamt Chemnitz 2

 

Erkennungsmarke -3437- 2. / Ld. Schtz. Ers. Btl. 4

2. Kompanie Landesschützen-Ersatz-Bataillon 4

Ab 26.05.1941 2. Kompanie Landesschützen-Ersatz-Bataillon 4

 

und am 18.08.1941 Standort Glauchau

 

ab 18.08.1941 und am 15.01.1942: 3. Kompanie Landesschützen-Bataillon 380

Das Bataillon unterstand den Besatzungstruppen in Frankreich.

Zugang: v. 2. Kompanie Landesschützen-Ersatzbataillon 4

Abgang: z. Panzer Kompanie 318

 

Die Landesschützen-Bataillone gehörten zu den Sicherungstruppen. Sie wurden in der Regel für Sicherungsaufgaben in der Heimat und im rückwärtigen Heeresgebiet verwendet. Konkret gehörten zum Beispiel die Kriegsgefangenenbewachung sowie die Sicherung militärischer und kriegswichtiger Objekte und die Bewachung der Transportwege dazu.

 

laut Meldung vom 30.01.1942 und Meldung vom 10.04.1944

Panzer Kompanie 318

–Unterstellung sowie Einsatzräume nicht zu ermitteln-

 

Entlassung

Am 10.04.1944

bereits als Zivilarbeiter zur Fliegerhorst-Kommandantur Leipheim entlassen.

(Anmerkung 2007: der Fliegerhorst liegt ca. 4 Kilometer nordwestlich von Günzburg bei Ulm)

 

Dienstgrade

Laut Meldung vom 30.01.1942 Schütze

Laut Meldung vom 10.04.1944 Gefreiter

Die Formulierung „laut Meldung“ bedeutet, dass es sich hierbei um das Datum einer so genannten Erkennungsmarkenliste handelt, in der verschiedene Veränderungsmeldungen (Zu- und Abgänge von Angehörigen einer bestimmten Einheit) zusammengefasst sind. Die genauen Zu- und Abgangsdaten wurden damals in vielen Fällen von den Truppenteilen nicht angegeben. Als Zeitangabe bleibt nur das Datum der Liste. Der tatsächliche Einzeleintrag kann jedoch bis zu drei Monate vor oder nach dem Datum der Liste erfolgt sein.

 

 

 

 

 

Kriegstagebuch. Ein Heft im A-5 Format mit karierten Seiten, schwarzer Einband. Die ersten fünf Blätter sind herausgetrennt.

Originaltexte aus dem Tagebuch werden im folgenden in dunkelblauer Schrift dargestellt.

 

 

 

Erster Eintrag auf der (original) 11.ten Seite (5. Blatt): 

"Aufnahmen von Papa für den Fotoklub der Wanderwerke in Siegmar-Schönau, während der Nazizeit 1942-45. Einzelne Fotos hat er vernichtet - weil sie zu anrüchig gegen das System waren."

 

 

 

Polen

 

 

Seite 13:

 

1. Foto: 

Polen, sandiger Boden kleine, unregelmäßige Acker und Gemüseflecke um die Höfe, Lehmhütten mit Strohdächern, die einen furchtbar ärmlichen Eindruck machen. In diesem Foto (aus dem Zug aufgenommen) kommt es nicht zum Ausdruck.

 

2. Foto: 

Die endlosen, schnurgeraden Eisenbahnstrecken beginnen. so sah es oft stundenlang aus, mal Wald mal Felder oder Wiesen. Und immer seltener Dörfer oder Gehöfte.

 

3. Foto: 

Die erste polnische Station. Hier fehlte der Farbfilm denn die Frauen hatten alle bunte Tücher u. Trachten. Natürlich wollten die Kameraden geknipst sein. Ich versuche, wenigstens auch noch einiges andere mit aufs Bild zu  bekommen.

 

Fritz Heinze links oben in der geöffneten Tür stehend

 

 

 

 

 

Seite 14:

 

 

... diese Zeichnung, die ich vor 3 Wochen fand. Zufällig dasselbe Thema in fast gleicher Haltung. Was meint Ihr dazu?

 

Zeichnung "Polnischer Knabe" vom 10.11.1939

 

 

Polnischer Knabe 

Mordy. 10.11.39"

 

Kommentar: Mordy liegt an einer Bahnlinie bei Siedlce, einer kleinen Stadt zwischen Warschau und Brest. Bis Brest sind es ca. 80 Kilometer. 

Treblinka, ein kleiner 80 Kilometer nördlich von Mordy liegender Ort wird ab 1942 von der SS als Vernichtungslager eingerichtet, in dem zwischen 700.000 und 900.000 vor allem polnische Juden ermordet werden.

 

 

Auf einer polnischen Station. Ein Zug mit Arbeitern u. Händlern ist eingelaufen. Mit Säcken, Paketen, Rädern u.v.a. bepackt drängt alles durch die Sperre, von deutschen Polizeibeamten in Schach gehalten.

Den  stärksten Moment aber verpasst, nähmlich als der überfüllte Zug einlief. Da quoll der Menschenstrom wie der Inhalt einer dick gepressten, geplatzten Wurst aus dem Zug - und kennzeichnend - vornweg Juden mit den Davidsternarmbinden, sie waren schon draussen ehe ich zum Knipsen kam."  

 

 

 

 

Seite 15:

 

Foto 1 (links): 

polnische Gassenjungen üben Messerstechen. Schule gibt es nicht mehr, Arbeit noch nicht.

 

 

Foto 2 (rechts): 

polnischer Betteljunge. Aus dem Fenster geworfene Brotrinden werden gierig aufgeklaubt. Die Büchse ist Sammelbehälter.

Die verlumpte Kleidung ist noch immer zu wenig zu sehen. In Natur sah es schlimmer aus. Trotzdem finde ich die Aufnahme besser als ...

 

 

Foto 3 (rechts): (unten) fehlt. Möglicherweise herausgerissen.

 

 

 

 

Seite 16:

Die vielgeliebte, ach so abscheuliche Gruppenaufnahme. In diesem Falle mal unvermeidlich, weil im Hintergrund das Kloster der "schwarzen Madonna von Tschenstochau" steht; nur der Bestechung mit dieser Aufnahme gelang es, daß wir sie sahen. Dann waren aber doch alle stark beeindruckt. Die Aufnahmen in der Kirche (während der andacht gewagt) sind scheinbar mißlungen. wären die wichtigeren gewesen.

 

 

 

Częstochowa

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Częstochowa (deutsch Tschenstochau) ist eine Großstadt in der Woiwodschaft Schlesien im südlichen Teil Polens – rund 200 Kilometer südwestlich der Landeshauptstadt Warschau und rund 100 km nordwestlich von Krakau an der Warthe gelegen. Sie ist ein weltbekannter Wallfahrtsort.

...

Am Sonntag, dem 3. September 1939 marschierte die Wehrmacht in Częstochowa ein. Die Stadt wurde wieder Tschenstochau genannt und in das Generalgouvernement eingegliedert. Schon am nächsten Tag, der als „Blutiger Montag“ in die Stadtgeschichte eingegangen ist, wurden etwa 150 Juden von den Deutschen erschossen. Am 9. April 1941 richtete die Besatzungsmacht das jüdische Ghetto ein. Während des gesamten Zweiten Weltkriegs wurden etwa 45.000 jüdische Bürger und damit fast die gesamte jüdische Bevölkerung Częstochowas ermordet und die Synagoge zerstört (siehe Ernst Brückner und HASAG).

http://de.wikipedia.org/wiki/Cz%C4%99stochowa

 

 

 

Seite 17:

Foto rechte Heftseite oben: Offenbar Gruppenaufnahme vor der Freitreppe zum Kloster Czestochowa, ca. 80 Kilometer nordwestlich von Krakow  

 

 

Auch diese Aufnahme steht hier nur als warnendes Beispiel, wie man`s nicht machen soll: nähmlich sich was ausdenken und dann nicht sofort in die Tat umsetzen. Wir waren bepackt wie die Maulesel und mussten uns gegenseitig aufpacken helfen; statt dies wie ausgedacht in einer Großaufnahme, blieb später nur die Zeit in der Dämmerung diese schäbige Missgeburt zu vollbringen, in der man nichts davon sieht.

 

Foto rechte Heftseite Mitte: 6 oder sieben Soldaten im Gruppenmarschformation auf einer Straße. Im Hintergrund eine Bahnstation?

 

 

polnische Station

Die Bevölkerung wartet auf eine Gelegenheit zur Eisenbahnfahrt. Die Ausdauer war für uns eine überraschende Sache. Später haben wir ganz andere Proben dieser landesüblichen Tugend im Osten erlebt.

 

Foto rechte Heftseite unten: An der Eisenbahnstation sitzende und stehende Zivilisten, Frauen mit weißen Kopftüchern 

 

 

Seite 18

leer

 

 

Seite 19:

Foto 1 mit Kommentar:

Ein Gleis mit der drauffahrenden Lok war gesprengt worden. Ob aus Zeitersparnis oder dem Gewicht wegen - die beiden neuen Gleise sind einfach drumherum gelegt.

 

Foto 2 mit Kommentar:

Ein Riesiger Umladebahnhof mit Dutzenden von Lokomotiven unter Dampf, ein eindrucksvolles Bild, von dem hier nichts zu erkennen. Gemachte Gegenlichtaufnahmen scheinbar mißraten.

Auch hier wieder Überfall von Eisenbahnern, die geknipst sein wollen.

 

 

Foto 3 mit Kommentar:

Auf einer Station lange Reihen von Beutegeschützen.

Wieder eine der Aufnahmen die es zu Hunderten gibt. Aber der Vollständigkeit halber. ...

 

 

Seite 20:

Foto 1

Heißes Wasser gibt`s auf der Lokomotive, also rasiert man da auch gleich

 

Foto 2

Ein immerwiederkehrendes Bild: Die Kuh, die zum Fressen ausgeführt wird. Hier ist es ein Kind, das führt, wir sahen aber auch Erwachsene die immer nur eine einige Kuh führten und damit scheinbar den ganzen Tag zubrachten.

 

 

Seite 21:

Foto 1

Zerschossener russischer Lazarettzug. Die Eisenteile sind wie Pappkartons zusammen geknüllt, 

 

Foto 2

die Wände zersiebt.

 

Foto 3

Am Tage vor der Aufnahme passiert - 2 Lok zusammengestoßen.

 

 

 

Seite 22:

Foto 1

Foto 2 

 

 

Wird an dieser Stelle noch weiter ergänzt.

 

 

 

 

1941 Ukraine

 

 

Oberleutnant Rolf Dionysius Reuchlin (* 5. Juni 1910 Porto Alegre, Brasilien † 11. Juli 1941 Zwiahel, Ukraine)

 

Nach Kriegsausbruch 1939 wurde Grasser am 6. Februar 1940 der Kommandeur des Infanterieregiments 119. Diese Stellung hatte er bis 25. Januar 1942 inne. Im Morgengrauen des 5. Juni 1940 gelang dem Regiment das Übersetzen auf dem Aisne-Oise-Kanal und die erfolgreiche Erstürmung des bereits im Ersten Weltkrieg umkämpften Damenwegs, den französische Einheiten zuvor tagelang in zäher Verteidigung als Sperriegel hatten halten können. Nach anderen Quellen erfolgte die Überrennung erst einige Tage nach dem 6. Juni.[2] Gegen 8.30 Uhr morgens dieses erfolgreichen Angriffstages konnte Oberstleutnant Grasser gemeinsam mit Oberleutnant Rolf Dionysius Reuchlin (* 5. Juni 1910 Porto Alegre, Brasilien † 11. Juli 1941 Zwiahel, Ukraine) auf dem eroberten Brückenkopf Fort Malmaison die Kriegsflagge hissen.[3] Die herausragenden Leistungen von Grasser und seinem Regiment fielen in der Folge auf. Nach dem Sturm auf den Chemin des Dames erhielt er am 16. Juni 1940 das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen. Am 15. November 1940 wurde Grassers Regiment motorisiert und am 1. März 1941 erfolgte seine Beförderung zum Oberst. Bis zu seinem Tod diente Reuchlin in seinen Divisionsstab. Am 25. Januar 1942 wurde Grasser mit der Führung der 25. motorisierten Infanteriedivision (25. InfDiv.mot.) betraut, die damals im Raum Brjansk-Orel lag. Ab 21. April 1942 trat er einen dreiwöchigen Fronturlaub an. In dieser Zeit führte der damalige Kommandeur des Infanterieregiments 119 vertretend Grassers Division.[4]

http://de.wikipedia.org/wiki/Anton_Grasser

 

 

 

 

Kriegstagebuch Seite 43:

Foto 1

Belebter wird die Landschaft manchmal an Flußläufen wie hier wo sie stellenweise Ähnlichkeit mit Dürerschen Landschaftsbildern hatte.

(Das Stadtviertel vorn links eine tote, leere Stadt, ehemaliges Judenviertel

 

 

Der Slutsch (ukrainisch Случ) ist ein Fluss in der Ukraine mit einer Länge von 451 km und einem Einzugsgebiet von 13.800 km². Er ist ein rechter Nebenfluss der Horyn und gehört zum Einzugsgebiet des Dneprs. Der Slutsch entspringt in der Oblast Chmelnyzkyj, durchfließt dann die Oblast Schytomyr und mündet in der Oblast Riwne kurz vor der ukrainisch-weißrussischen Grenze in die Horyn.

http://de.wikipedia.org/wiki/Slutsch

 

 

 

Foto gescannt vom Negativ. Wahrscheinlich Blick auf Swiahel. Laut Tagebucheintrag von Fritz Heinze: (Das Stadtviertel vorn links eine tote, leere Stadt, ehemaliges Judenviertel

 

 

 

Ergänzung und Erläuterung zum Kriegstagebuch Seite 43.

 

Reichskommissariat Ukraine

Das Reichskommissariat Ukraine bestand während der deutschen Besatzungszeit zwischen 1941 und 1945 in den westlichen und zentralen Teilen der Ukraine.

Das Reichskommissariat Ukraine und das Reichskommissariat Ostland wurden vom zivilen Berliner Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO) verwaltet, das von dem NS-Chefideologen Alfred Rosenberg geführt wurde. Die von diesem Ministerium verfolgten politischen Hauptziele waren die vollständige Vernichtung der jüdischen Bevölkerung und die Germanisierung von großen Bevölkerungsteilen. Die Germanisierungspolitik wurde auf der Grundlage des Generalplans Ost sowie spezieller Erlässe und Richtlinien im Ostland durchgeführt. Entsprechend der Rassenideologie von Rosenberg und anderer führender Nationalsozialisten wurden im Reichskommissariat Ukraine Hunderttausende von Juden ermordet, vor allem von den Einsatzgruppen C und D der Sicherheitspolizei und des SD.

http://de.wikipedia.org/wiki/Reichskommissariat_Ukraine

 

 

Wann der Befehl, die Juden Europas zu ermorden, gegeben wurde, lässt sich nicht genau feststellen, da kein schriftliches Zeugnis erhalten geblieben ist. Es ist auch gar nicht sicher, ob jemals ein schriftlicher Befehl, die Juden zu ermorden, von Adolf Hitler gegeben wurde. Die SS-Einsatzgruppen des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) und Polizeibataillone begannen schon kurz nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion, die männlichen Juden im Alter zwischen 17 und 45 Jahren zu ermorden. Ab September/Oktober 1941 lässt sich belegen, dass die mobilen Tötungseinheiten auch zu einem Massenmord an Frauen und Kindern übergingen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_Reinhardt

 

 


 

 

Das folgende Foto "Gewächshaus" steht offenbar im thematischen Zusammenhang mit dem Eintrag im "Kriegstagebuch" Seite 43: (Das Stadtviertel vorn links eine tote, leere Stadt, ehemaliges Judenviertel

Vom "Gewächshausmotiv" gibt es zwei originale Negative und ein nachgelassenes Papierbild, mit rückseitiger Beschriftung durch Fritz Heinze. Siehe hierzu auch unter Kriegsfoto.

Die Negative Nummer 21: Gewächshaus fern, Nummer 22: Gewächshaus nah, Nummer 23: drei Soldaten - einer am Klavier (Fotomaterial AGFA Isopan) befinden sich auf einem unzerschnitten Dreierstreifen, gehören also in der Abfolge zusammen. Das Negativ Nr. 23: "Drei Soldaten, einer am Klavier" ist vermutlich in der selben Zeit entstanden, als in Swiahel (Zwiahel) die Massenerschießungen stattfanden, von denen die Negative 21 und 22 einige der auf ihre Hinrichtung "wartende" Opfer zeigt.

 

 

 

Swiahel August 1941: "Jüdische, polnische, u. ukrainische Frauen und Kinder (vom Säugling bis zur Greisin) sind in einem Gewächshaus eingesperrt weil die ausgeworfenen Gruben für die vielen Erschießungen nicht ausreichten. "

 

Foto gescannt von Negativ 21

 

 

Swiahel August 1941

Sie warten auf ihren Tod. Jüdische, polnische, u. ukrainische Frauen und Kinder (vom Säugling bis zur Greisin) sind in einem Gewächshaus eingesperrt weil die ausgeworfenen Gruben für die vielen Erschießungen nicht ausreichten. Sie kamen am anderen Tag dran.

 

Foto gescannt vom Papierbild mit dem folgenden Text auf der Rückseite:

Swiahel August 1941

Sie warten auf ihren Tod. Jüdische, polnische, u. ukrainische Frauen und Kinder (vom Säugling bis zur Greisin) sind in einem Gewächshaus eingesperrt weil die ausgeworfenen Gruben für die vielen Erschießungen nicht ausreichten. Sie kamen am anderen Tag dran.

Fritz Heinze, Siegmar Schönau P-Mitterhoferstr. 7

 

 

 

 

 

Nahaufnahme Gewächshaus

Foto gescannt von Negativ 22

 

 

Mündlich ist mir - ich glaube von meiner Mutter - überliefert, dass, es ein warmer Tag gewesen sein soll, als mein Großvater Fritz Heinze die im Gewächshaus eingesperrten Menschen fotografierte. Die Menschen sollen auch kein Wasser bekommen haben (Anmerkung 18.11.2011).

 

 

 

Foto gescannt von Negativ 23

Drei Soldaten, einer am Klavier - vermutlich in Swiahel. 

 

 


 

 

"Unworthy Behavior": The Case of SS Officer Max Täubner”.

Erschien im Jahr 2003 in der Zeitschrift „Holocaust and Genocide Studies” und wurde von dem 2009 verstorbenen Historiker und Holocaust-Überlebenden Dr.Yehoshua Büchlers verfasst.

Ein Teil des Artikels bezieht sich auf die Massentötungen von Juden in Zwiahel (Novograd Volynskii) im Sommer und Herbst 1941. Der entsprechenden Absatz startet auf Seite 412.

 

 

“Unworthy Behavior”: The Case of SS Officer Max Täubner

Yehoshua R. Büchler

Moreshet Archives

 

The only known case in which an SS officer was punished for killing Jews

is discussed below. Max Täubner and his men carried out thousands of

killings without orders and in a particularly savage way. Their rogue actions,

however, might have gone unimpeded had the perpetrators not

boasted and sent photographs to friends and relatives. The potential for

publicity and embarrassment, as well as other considerations, formed the

crux of the legal case: the unauthorized murder of thousands of Jews otherwise

would have constituted to Täubner’s superiors little more than instances

of excessive zeal.

...

It appears that the latter episode occurred in the village of Bialowicza in western

Belorussia, midway from Arys to the unit’s first base in Novograd-Volynskii, which it

reached on 12 September 1941. Before the war some 6,500 Jews had lived in this western

Ukrainian town. When Täubner arrived with his troops, he learned that most of the

Jews, especially the men, had been killed in mid-July 1941 by Einsatzkommando 4a of

Einsatzgruppe C. From 28 to 30 July, the First SS Brigade had conducted a major “purification”

campaign in the area, during which another 1,658 Jews and a few hundred

“bandits and Bolsheviks” were murdered. On 12 August Einsatzkommando 5 “took care

of” a few hundred civilians, mostly Jews who were handed over by the Wehrmacht.15

The Wehrmacht had been an active partner in the murder of the Novograd-

Volynskii Jews. According to the testimony of a former administration officer of the local

Nazi headquarters, the Secret Field Police (Geheime Feldpolizei) followed the

Army Group commander’s mid-August orders to kill hundreds of Jews. “Perhaps the

victims were not only men,” testified a Wehrmacht officer stationed in the town.16

After the platoon settled in, Täubner set out to determine whether there were

any Jews left. The Ukrainian mayor informed him that three hundred Jews—men,

women, and children who had survived the previous killing sprees—were being kept in

the local prison. The mayor also told him that the Wehrmacht headquarters had issued

documents and certificates to Jews stating that “they were not Jews.” Täubner argued

that the army was showing “too much compassion” and did not treat them as they deserved.

He decided to take the matter into his own hands and eliminate the Jews who

were left.

At the outskirts of the town the Ukrainian militia dug a large pit to which several

hundred Jews were brought, after brutal mistreatment on the way. Täubner and his

men forced them to the ground and shot each of them in the neck. The SS and Police

“Unworthy Behavior”: The Case of SS Officer Max Täubner 413

Supreme Tribunal noted that on 18 September 1941 the men of the platoon killed at

least 319 Jews in Novograd-Volynskii.17 This, however, was not the only rampage organized

by Täubner and his men in this locale, and the number of Jews murdered was

much higher than stated by the SS tribunal. In another episode that month, Täubner’s

men (once again assisted by the Ukrainian militia) assembled Jews, conducted them to

a field outside town, and forced them to dig a wide pit, after which the victims were

brought by groups to the pit and shot from behind.

It appears that Täubner and his team were not satisfied with simply killing the

Jews, but abused them mercilessly beforehand, reaching unimaginable levels of depravity.

Parents were forced to watch their children being shot. One of the killers, a

Berlin native called Abraham, performed the task in an especially sadistic manner. He

grabbed small children by their hair, lifted them and shot them. The slaughter was so

horrific that it evoked unease among a few of the men. One of them testified that he

had confronted Täubner about killing children, to which Täubner replied that he had

a scale: “at the top are the pigs, then there is a big void and then at the bottom are the

Jews.”18 Another testimony recounts a separate Aktion, also in Novograd-Volynskii,

during which,

the unit’s men killed Jews without the help of the Ukrainian militia. They took the Jews

from their homes, transported them in the unit’s vehicles outside the village, forced them

to dig their own grave, and shot them. . . . Apparently these Jews had been issued work

permits by the army and worked for the German authorities; this action was therefore severely

criticized by the local army commander.19

 

 


 

 

Justiz und NS-Verbrechen

Die westdeutschen Verfahren wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen

http://www1.jur.uva.nl/junsv/brd/Tatortfr.htm

Der Tatort wurde hier als 'Nowogrod Wolynskij' aufgeführt.

 

Case Nr. 694

Crime Category: Mass Extermination Crimes by Einsatzgruppen, War Crimes

Accused:

Cal., Kuno 15 Years

Con., Ernst (Oskar) No punishment imposed (§47 MStGB)

Häf., August Proceeding suspended

Han., Friedrich Wilhelm Kurt 6 Years + Proceeding suspended

Jan., Adolf 11 Years

Pfa., Georg Karl No punishment imposed (§47 MStGB)

Rie., Alexander 4 Years

Schu., Christian Gustav Paul 4½ Years

Tri., Viktor No punishment imposed (§47 MStGB)

Woi., Victor Michael 6 Years + Proceeding suspended

Court:

LG Darmstadt 681129

BGH 730405

Country where the crime was committed: Ukraine

Crime Location: Sokal, Hrakow, Luzk, Nowograd Wolynskij, Berditschew, Shitomir, Radomysl, Bjelaja Zerkow, Wassilkow, Iwankow, Kiew (Babi-Yar ravine), Charkow

Crime Date: 41

Victims: Jews, Civilians, Mentally ill, POW's

Nationality: Soviet

Agency: Einsatzgruppen SK4a

Subject of the proceeding: Mass and single killings of a total of approx. 60.000 Jews, communist functionaries, mentally ill patients and prisoners of war in the rear area of the 6th. Army

Published in Justiz und NS-Verbrechen Vol. XXXI

 

 

Case Nr.793

Crime Category: Other Mass Extermination Crimes, War Crimes

Accused:

Wüs., Rudolf Nikolaus 2 Years

Court:

LG Heilbronn 730524

Country where the crime was committed: Ukraine

Crime Location: Nowograd Wolynskij, Scholochovo, Alexandria, Konotop

Crime Date: 410913- 411112

Victims: Jews, Members of the Resistance

Nationality: Soviet

Agency: Waffen-SS 1.SS-Inf.Brig.(mot)

Subject of the proceeding: Mass and single shootings of Jews as well as of a commander of a Ukrainian militia unit suspected of partisan activities, by a unit of the 1st. SS-Infantry Brigade on arbitrary orders from the unit's commander, Täubner, who was tried and sentenced to 10 years imprsionment for these killings by the Supreme SS and Police Court of Munich

Published in Justiz und NS-Verbrechen Vol. XXXVIII

 

 

Case Nr.877

Crime Category: Other Mass Extermination Crimes

Accused:

Her., Johann 3 Years

Hes., Heinrich Adolf 12 Years

Court:

LG Stuttgart 820215

Country where the crime was committed: Ukraine

Crime Location: Nowograd Wolynskij, Scholochovo, Alexandria

Crime Date: 410913, 411017-411021, 411022-411112

Victims: Jews

Nationality: Soviet

Agency: Waffen-SS 1.SS-Inf.Brig.(mot)

Subject of the proceeding: Mass and single shootings of Jews in several towns during the advance in the Ukraine, arbitrarily ordered by platoon leader Täubner, who, because of this, was sentenced to ten years penitentiary by the SS and Police Court in Munich in 1943

Published in Justiz und NS-Verbrechen Vol. XLV

 

 


 

 

Swiahel (Zwiahel) in der Westukraine - heute unter dem Namen Nowohrad-Wolynskyi

 

Nowohrad-Wolynskyj (ukrainisch Новоград-Волинський; russisch Новоград-Волынский/Nowograd-Wolynskij) ist das Zentrum des gleichnamigen Rajons in der Oblast Schytomyr in der Ukraine mit 56.000 Einwohnern (1. Januar 2005), am Fluss Slutsch gelegen.

Die Stadt wurde zum ersten Mal im Jahre 1256 unter Namen Woswjagel erwähnt. Ein Jahr später wurde sie vom galizischen Fürst Daniel niedergebrannt. Später hieß die Stadt Swjagel. 1795 kam die Stadt unter russische Hoheit und wurde in Nowohrad-Wolynskyj umbenannt.

Von 1920 bis 1939 hatte die Stadt eine wichtige militärische Bedeutung, da sie an Grenze zu Polen lag. Im Zweiten Weltkrieg wurde Nowograd stark beschädigt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nowohrad-Wolynskyj

 

Die Oblast Schytomyr (ukrainisch Житомирська область/ Schytomyrska oblast) ist eine Verwaltungseinheit im Norden der Ukraine. Sie hat rund 1,33 Millionen Einwohner (Dezember 2005).

Die Oblast umfasst einen Teil der historischen Landschaft Wolhynien. Im Osten grenzt die Oblast an den Großraum Kiew, im Norden an Weißrussland. Im Westen der Oblast liegen die Oblaste Riwne und Chmelnyzkyj, im Süden die Wynnyzja und im Osten die Oblast Kiew. Sie ist von der Größe ihrer Fläche her gesehen die fünft größte Oblast der Ukraine.

http://de.wikipedia.org/wiki/Oblast_Schytomyr

 

 

 

Richard Thomalla

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Richard Thomalla

Richard Thomalla (* 23. Oktober 1903 in Annahof, Oberschlesien; † 1957 in Ulm für tot erklärt) war als SS-Hauptsturmführer bei der „Aktion Reinhardt“ mit der Bauleitung der Vernichtungslager Sobibor und Treblinka beauftragt und war in der Aufbauphase jeweils der erste Lagerkommandant.

Leben

Richard Thomalla, von Beruf Bau-Ingenieur, trat 1932 der NSDAP (Mitglieds-Nr. 1.238.872) und SS (Mitglieds-Nr. 41206) bei. Seinen Militärdienst leistete er in Falkenberg und Oppeln ab. Im Jahr 1935 erfolgte seine Heirat. Ende der 1930er Jahre diente er bei SS-Einheiten in Wohlau und Breslau. Am 6. September 1939 wurde er von Breslau in das Generalgouvernement versetzt und mit leitenden Aufgaben bei der SS-Hilfspolizei in Tschenstochau und Radom betraut. Am 22. August 1940 wurde Thomalla durch den Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF Ost) Friedrich-Wilhelm Krüger zur Dienststelle des SS- und Polizeiführers Odilo Globocnik nach Lublin versetzt. Zwischen August und Oktober 1940 leitete er im Raum Belzec eine Baubrigade zur Sicherung der Grenzanlagen. Anschließend war er mit der Errichtung von Polizei- und SS-Stützpunkten in Starakonstantinow, Zwiahel und Kiew im Rahmen des Generalplans Ost beauftragt. Ab November 1941 übernahm Thomalla die Zentralbauleitung der SS in Zamosch. In Rahmen der „Aktion Reinhardt“ beaufsichtigte er den Aufbau des Vernichtungslagers Belzec (Bauleitung: Josef Oberhauser) und war selbst Bauleiter und Konstrukteur der Vernichtungslager Sobibor und Treblinka. In dieser Funktion war er kurzzeitig während der Aufbauphase von Sobibor (März bis April 1942) und Treblinka (Mai bis Juni 1942) auch jeweils der erste Lagerkommandant. Unbestätigten Angaben zufolge soll er am 12. Mai 1945 vom NKVD in Jicin (Tschechoslowakei) exekutiert worden sein. Thomalla wurde 1957 in Ulm für tot erklärt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Thomalla

 

 

 

Österreichisches Babij-Jar-Verfahren (1963–1972)

LG Wien 27e Vr 4818/63

Vorerhebungen gegen 168 Angehörige des Polizeibataillons 314 des Polizeiregiments Russland-Süd

Opfer: Juden/Jüdinnen, Roma

Tatland (Tatort): Ukraine (Babi Yar / Babij Jar)

Tatvorwurf:

Am 29. und 30. September 1941 wurden in der Babi-Jar-Schlucht bei Kiew 33.771 Menschen erschossen. Ihre Kleidung wurde auf 137 Lkw verladen und der NS-Volkswohlfahrt übergeben. Der Massenmord wurde von dem zur Einsatzgruppe C gehörigen Sonderkommando 4a ab Juni 1941 im rückwärtigen Operationsgebiet der 6. Armee durchgeführt. Am Massaker beteiligte sich auch das Polizeibataillon 314 des Polizeiregiments Russland-Süd (später: Polizeiregiment 10), dem viele Österreicher angehörten.

Im September und Oktober 1941 war das Sonderkommando 4a in Kiew stationiert. Während dieser Zeit fanden mehrere Exekutionen von Juden/Jüdinnen, Zigeunern und potentiellen Gegnern des NS-Regimes sowie Geisteskranken statt.

Verlauf des Verfahrens:

1963 leitete die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen ehemalige Mitglieder dieses Polizeibataillons ein. Nach umfangreichen Erhebungen (über 4.000 Aktenseiten!) wurde am 21.1.1972 die Anzeige gegen 126 Beschuldigte gemäß § 90 StPO zurückgelegt, gegen einen weiteren Beschuldigten wurde das Verfahren wegen Unauffindbarkeit gemäß § 412 StPO abgebrochen. 41 Beschuldigte waren bereits verstorben – gegen sie war das Verfahren bereits 1966–1969 eingestellt worden.

http://www.nachkriegsjustiz.at/prozesse/geschworeneng/ermittlung_babiyar.php

 

 

 

 

Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD

Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD (abgekürzt EGr) waren deutsche „Sondereinheiten“ (Spezialeinheiten), die das Regime des Nationalsozialismus im Polenfeldzug 1939 und im Russlandfeldzug 1941–1945 für Massenmorde an Zivilisten der Feindländer aufstellte und einsetzte. Ihre Opfer waren vor allem politische Intelligenz, Kommunisten, Partisanen und als „rassisch minderwertig“ geltende Juden, „Zigeuner“ und „Asoziale“. Die Haupttäter waren Angehörige der Sicherheitspolizei (bestehend aus Gestapo und Kriminalpolizei) des Sicherheitsdienstes (SD), der Ordnungspolizei (OrPo) und der Waffen-SS.

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Im Hinblick auf die geplante Endlösung der Judenfrage erteilte Hitler im März 1941 dem „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“ Heinrich Himmler Sondervollmachten. Hierzu hieß es in den „Richtlinien auf Sondergebieten zur Weisung Nr. 21 (Fall Barbarossa)“ des Oberkommandos der Wehrmacht vom 13. März 1941 wie folgt:

„Im Operationsgebiet des Heeres erhält der Reichsführer SS zur Vorbereitung der politischen Verwaltung Sonderaufgaben im Auftrage des Führers, die sich aus dem endgültig auszutragenden Kampf zweier entgegengesetzter politischer Systeme ergeben. Im Rahmen dieser Aufgaben handelt der Reichsführer SS selbständig und in eigener Verantwortung. Im übrigen wird die dem Ob. d. H. (Oberbefehlshaber des Heeres d.V.) und den von ihm beauftragen Dienststellen übertragene vollziehende Gewalt hierdurch nicht berührt. Der Reichsführer SS sorgt dafür, daß bei Durchführung seiner Aufgaben die Operationen nicht gestört werden. Näheres regelt das OKH (Oberkommando des Heeres d.V.) mit dem Reichsführer SS unmittelbar.“

Das Nähere wurde in einem OKH-Befehl vom 28. April 1941 des Generalfeldmarschalls von Brauchitsch geregelt (Faksimile in „Verbrechen der Wehrmacht“, S. 58 ff.). Darin heißt es u.a.:

„Die Durchführung besonderer sicherheitspolizeilicher Aufgaben außerhalb der Truppe macht den Einsatz von Sonderkommandos der Sicherheitspolizei (SD) im Operationsgebiet erforderlich. […]

1.) Aufgaben:

a) Im rückwärtigen Armeegebiet:

Sicherstellung vor Beginn von Operationen festgelegter Objekte (Material, Archive, Karteien von reichs- oder staatsfeindlichen Organisationen, Verbänden, Gruppen usw.) sowie besonders wichtiger Einzelpersonen (Führende Emigranten, Saboteure, Terroristen usw.) […]

b) Im rückwärtigen Heeresgebiet:

Erforschung und Bekämpfung der staats- und reichsfeindlichen Bestrebungen, soweit sie nicht der feindlichen Wehrmacht eingegliedert sind, sowie allgemeine Unterrichtung der Befehlshaber der rückwärtigen Heeresgebiete über die politische Lage. […]

Die Sonderkommandos sind berechtigt, im Rahmen ihrer Aufgabe in eigener Verantwortung gegenüber der Zivilbevölkerung Exekutivmaßnahmen zu treffen. […]“

Die im letzten Satz getroffene Befugnis stellt die aus historischer Sicht dominierende Aufgabe dar, die als „Geheime Reichssache“ laufende „Sonderbehandlung der potentiellen Gegner“. Diese von Heydrich nur den Chefs und dem Führungspersonal der Einsatzgruppen am 17. Juni 1941 mündlich eröffnete Weisung beinhaltete die Ermordung aller kommunistischen Funktionäre und weitgehende Ermordung zumindest der männlichen Juden und aller sonstigen „rassisch Minderwertigen“.

 

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Wann die Mordbefehle auf alle Juden sowjetischer Gebiete, auch Frauen, Kinder und Alte, ausgedehnt wurden, ist unklar. Einige Forscher sehen Heydrichs mündliche Befehle vom 17. Juni 1941 als Ermächtigung zum möglichst schrankenlosen Judenmord an, da die dort genannten Zielgruppen nur vage definiert waren und die Gleichsetzung von kommunistischen Funktionären mit Juden nahelegten.[2] Andere datieren die Ausweitung der Befehle auf den 15. August 1941: Damals besuchte Himmler eine Massenerschießung in Minsk und ermutigte die Täter, ihre notwendige Aufgabe zu erledigen. Fortan wurden die unterschiedslosen Judenmorde die Regel. Heydrich wies die Einsatzgruppenleiter damals zur sofortigen Verbrennung ihrer schriftlichen Befehle an; vier von ihnen traten in der Folge von ihrem Amt zurück.[3]

Otto Ohlendorf, Leiter der Einsatzgruppe D, sagte jedoch in seinem NS-Prozess nach 1945 aus, Himmler habe ihn schon bei seiner Amtseinsetzung am 6. Juni wie folgt instruiert:

Himmler erklärte, dass ein wichtiger Teil unserer Aufgabe in der Beseitigung von Juden, Frauen, Maennern und Kindern, und kommunistischen Funktionären bestuende. Ich wurde etwa vier Wochen vorher ueber den Angriff auf Russland benachrichtigt.[4]

 

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Gliederung und Führer der Einsatzgruppen 

Es wurden vier Einsatzgruppen gebildet und entsprechend der Bezeichnung der Heeresgruppe, in deren Gebiet sie eingesetzt werden sollten, mit den Buchstaben A bis D (von Nord nach Süd laufend) benannt. Jede Einsatzgruppe bestand aus mehreren Teilkommandos, die als Sonderkommandos (SK) bzw. Einsatzkommandos (EK) mit einer durchlaufenden Nummer versehen wurden. Dabei sollten die Sonderkommandos im Armeeoperationsraum und die Einsatzkommandos im rückwärtigen Armeegebiet eingesetzt werden. Diese vorgesehene Aufteilung der Tätigkeitsbereiche wurde jedoch in der Praxis mehr und mehr aufgegeben.

Die Einsatzgruppen hatten etwa die Stärke eines Bataillons, die Sonder- bzw. Einsatzkommandos wiesen Kompaniestärke auf. Insgesamt dürfte die Stärke der Einsatzgruppen etwa 3000 Mann betragen haben.

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Einsatzgruppe C

1. Stärke und Einsatzgebiete

* ca. 700 Mann

* Bereich der Heeresgruppe C bzw. Süd in der nördlichen und mittleren Ukraine

2. Standorte des Stabes

* Lemberg (ab 1. Juli 1941)

* Shitomir (ab 18. Juli 1941)

* Perwomaisk (ab 17. August 1941)

* Nowo-Ukrainska (ab 19. September 1941)

* Kiew (ab 25. September 1941)

* Starobelsk (ab September 1942)

* Poltawa (ab Februar 1943)

3. Führer

* SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Otto Rasch (Juni 1941 – September 1941)

* SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Max Thomas (Oktober 1941 – 28. August 1943)

* SS-Oberführer Horst Böhme (6. September – März 1944)

4. Teilkommandos

Sonderkommando 4a

* SS-Standartenführer Paul Blobel (Juni 1941 – Januar 1942)

* SS-Obersturmbannführer Erwin Weinmann (13. Januar 1942 – Juli 1942)

* SS-Standartenführer Eugen Steimle (August 1942 – 15. Januar 1943)

* SS-Sturmbannführer Theodor Christensen (Januar 1943 – Ende 1943)

Sonderkommando 4b

* SS-Standartenführer Günther Herrmann (Juni 1941 – September 1941)

* SS-Sturmbannführer Fritz Braune (Oktober 1941 – 21. März 1942)

* SS-Sturmbannführer Walter Haensch (März 1942 – Juli 1943)

* SS-Obersturmbannführer August Meier (Juli 1942 – November 1942)

* SS-Obersturmbannführer und Regierungsrat Friedrich Suhr (November 1942 – August 1943)

* SS-Sturmbannführer Waldemar Krause (August 1943 – Januar 1944)

Einsatzkommando 5

* SS-Oberführer Erwin Schulz (Juni 1941 – September 1941)

* SS-Sturmbannführer August Meier (September 1941 – Januar 1942)

Einsatzkommando 6

* SS-Sturmbannführer Erhard Kröger (Juni 1941 – November 1941)

* SS-Sturmbannführer Robert Mohr (November 1941 – September 1942)

* SS-Sturmbannführer Ernst Biberstein (September 1942 – Mai (?) 1943)

* SS-Obersturmbannführer und Regierungsrat Friedrich Suhr (August 1943 – November 1943)

 

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Einsatz im Osten 

Die vier Einsatzgruppen versammelten sich Anfang Juni 1941 in Bad Düben, um von dort dem Ostheer nach Beginn des „Unternehmens Barbarossa“ zur Ausführung ihres Auftrages zu folgen oder wie Heinz Höhne formulierte: „3000 Männer jagten Rußlands 5 Millionen Juden.“ („Der Orden unter dem Totenkopf“ S. 330). Von diesen fünf Millionen lebten jedoch nur vier Millionen in dem von der Wehrmacht eroberten russischen Gebieten. Weitere 1,5 Millionen konnten sich durch Flucht dem Zugriff der Einsatzgruppen entziehen, so dass 2,5 Millionen in den Wirkungskreis von Heydrichs Einheiten gerieten.

Die Masse der sowjetischen Juden waren von den wohlorganisierten Vernichtungsaktionen der Einsatzgruppen völlig überrascht. Besonders die Städte, in denen 90 % der jüdischen Bevölkerung lebten, wurden zur Falle. Unmittelbar nach Eroberung und Besetzung durch die Wehrmacht folgten die Sonderkommandos der Einsatzgruppen. Anfänglich die Unbedarftheit ihrer Opfer ausnutzend, wurden diese durch Plakatanschlag und Aufruf zur Versammlung an einem zentralen Ort oder Gebäude veranlasst. Von dort wurden sie dann in der Regel unter dem Vorwand der Umsiedlung oder des Arbeitseinsatzes zum Ort ihrer Tötung transportiert. Nachdem sich das den Juden zugedachte Schicksal unter der Bevölkerung zunehmend herumgesprochen hatte, wurde die Erfassung der jüdischen Einwohner mit Zwangsmaßnahmen sichergestellt. Dabei wurden die Ortschaften und einzelne Stadtteile teilweise auch unter Mithilfe von Wehrmachtseinheiten durch Postenketten abgeriegelt und Haus für Haus durchsucht.

In der Anfangsphase versuchten die Einsatzgruppen durch die Entfachung von „spontanen“ Pogromen, die antijüdische Haltung von Teilen der Bevölkerung besonders in den baltischen Staaten für ihre Zwecke auszunutzen und damit neben der Entlastungsfunktion die einheimische Bevölkerung in die Verantwortung für das Geschehen mit einzubinden. So töteten antikommunistische Aufständische auf äußerst brutale Weise durch Erschlagen auf offener Straße in der litauischen Hauptstadt Kaunas 3.800 Juden. Weitere große Pogrome fanden in Riga und Lemberg (Lwow) statt.

Die Einsatz- oder Sonderkommandos operierten weitgehend selbstständig. Art und Weise der Gefangennahme ihrer Opfer und der Exekutionen unterschieden sich nur in Details bei den einzelnen Einheiten. Im Folgenden soll deshalb, stellvertretend für die grundsätzliche Vorgehensweise, der entsprechende Passus aus dem Urteil des Landgerichts München I vom 21. Juli 1961 in der Strafsache gegen Otto Bradfisch und andere zitiert werden:

„In Ausführung des Befehls zur Vernichtung der jüdischen Ostbevölkerung sowie anderer gleichfalls als rassisch minderwertig angesehener Bevölkerungsgruppen und der Funktionäre der russischen KP führte das EK 8 nach Überschreitung der im Jahre 1939 zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion festgelegten Demarkationslinie laufend Erschiessungsaktionen durch, bei denen hauptsächlich Juden getötet wurden. […] Die Erfassung der Juden in den jeweils betroffenen Orten – im damaligen Sprachgebrauch als „Überholung“ bezeichnet – geschah in der Weise, dass die Ortschaften oder Strassenzüge von einem Teil der Angehörigen des Einsatzkommandos umstellt wurden und anschliessend die Opfer durch andere Kommandoangehörige aus ihren Häusern und Wohnungen wahllos zusammengetrieben wurden. Die Opfer wurden dann entweder im unmittelbaren Anschluss an ihre Gefangennahme mit Hilfe von Lastkraftwagen an die vorher bereits festgelegten und vorbereiteten Erschiessungsstätten transportiert oder in dafür geeigneten Gebäuden (Schulen, Fabrikgebäuden) oder an sonstigen Örtlichkeiten gefangen gehalten, bis sie dann am nächsten Tag oder einige Tage später erschossen wurden. Schon bei diesen sogenannten „Durchkämmungsaktionen“ kam es zu körperlichen Misshandlungen und in einzelnen Fällen auch zur Tötung alter und kranker Leute, die nicht mehr gehfähig waren und infolgedessen in ihren Behausungen oder deren unmittelbarer Nähe erschossen wurden.

Die Massenerschiessungen fanden jeweils ausserhalb der „überholten“ Stadt oder Ortschaft statt, wobei entweder natürliche Bodenvertiefungen, verlassene Infanterie- und Artilleriestellungen und vor allem Panzergräben oder von den Opfern selbst geschaufelte Massengräber als Exekutionsorte dienten. Bei den Exekutionen, die während der ersten Wochen des Russlandfeldzuges erfolgten, wurden nur Männer etwa im Alter zwischen 18 und 65 Jahren getötet, während man Frauen und Kinder offenbar zunächst noch verschonte. Spätestens ab August 1941 jedoch – bereits bei den Erschiessungen in Minsk – ging man dazu über, Männer und Frauen jeder Altersstufe und auch Kinder zu töten. Nach Abschluss der Vorbereitungen wurden die Opfer, die in unmittelbarer Nähe der Erschiessungsgrube von den Lastkraftwagen abgeladen wurden und auf dem Boden sitzend auf die weiteren Ereignisse warten mussten, entweder durch Angehörige des EK 8 an die Gruben herangeführt oder durch Gassen, die von Kommandoangehörigen gebildet wurden, an die Gruben, notfalls mit Hilfe von Stockschlägen herangetrieben. Nachdem sie zunächst ihre Wertsachen und die gut erhaltenen Kleidungsstücke abgegeben hatten, sofern dies nicht bereits bei der Gefangennahme geschehen war, hatten sie sich mit dem Gesicht zum Boden in die Grube zu legen und wurden dann durch Schüsse in den Hinterkopf getötet. Bei den anfänglichen Erschiessungsaktionen (Bialystok, Baranowicze, Minsk), aber auch gelegentlich noch später anlässlich von Grossaktionen, wurden aus den Angehörigen der Einsatzkommandos und den zugeteilten Polizisten Hinrichtungspelotons zusammengestellt, die in ihrer Stärke der Zahl der jeweils zur Erschiessungsgrube getriebenen Menschengruppen entsprachen oder in einzelnen Fällen auch die doppelte Stärke besassen, so dass jeweils ein Schütze oder zwei Schützen auf ein Opfer zu schiessen hatten. Diese Erschiessungskommandos, die mit Karabinern ausgerüstet waren, wurden zumeist aus Polizeiangehörigen zusammengestellt und von einem Zugführer der unterstellten Polizeieinheit entsprechend den ihm von der Führung des EK 8 erteilten Anordnungen befehligt. Bei diesen von Erschiessungspelotons vorgenommenen Exekutionen kam es gelegentlich auch vor, dass die Opfer sich am Grubenrand aufstellen mussten, um anschliessend in die Gruben „hineingeschossen“ zu werden.

Im Laufe des Einsatzes ging man jedoch immer mehr dazu über, die Erschiessung durch Gewehrsalven abzustellen und die zur Exekution bestimmten Menschen durch Einzelfeuer aus Maschinenpistolen zu töten. Der Grund hierfür lag einmal darin, dass die Erschiessung mittels Gewehrsalven verhältnismässig lange Zeit in Anspruch nahm, zum anderen, dass die Wirkung der aus kürzester Entfernung abgegebenen Schüsse so heftig war, dass das Erschiessungskommando und sonstige an den Aktionen beteiligten Personen von Blut und von Gehirnteilen der Getöteten bespritzt wurden, ein Umstand, der die ohnehin schon ausserordentliche seelische Belastung der zu den Hinrichtungskommandos eingeteilten Männer so sehr steigerte, dass häufig Fehlschüsse vorkamen und dadurch eine Verlängerung der Leiden der Opfer eintrat.

Die Erschiessungen mittels Maschinenpistolen gingen in aller Regel so vor sich, dass die zur Durchführung der Hinrichtung ausersehenen Angehörigen des Einsatzkommandos in der Grube an der Reihe der zu erschiessenden Personen entlang gingen und ein Opfer nach dem anderen durch Schüsse in den Hinterkopf töteten. Diese Art der Exekution führte allerdings zwangsläufig dazu, dass ein Teil der Opfer, auf den schlecht oder überhaupt nicht abgedeckten Leichen liegend und den sicheren Tod vor Augen, längere Zeit warten mussten, bis sie selbst den Todesschuss erhielten. In einigen Fällen wurde die Tötung der Opfer in der Weise durchgeführt, dass diese im Laufschritt an die Erschiessungsstätte herangetrieben, in die Grube gestossen und dann im Fallen erschossen wurden. Während bei den Erschiessungen in Bialystok und Baranowicze, zum Teil auch noch bei den Exekutionen in Minsk, die Leichen mit Sand oder Erde mehr oder weniger gut abgedeckt worden waren, bevor die nächste Gruppe an die Grube herangetrieben oder herangeführt wurde, fand eine solche Abdeckung bei den späteren Erschiessungsaktionen nur noch selten statt, so dass die nachfolgenden Opfer, soweit sie in der Grube erschossen wurden, sich jeweils auf die Leichen der unmittelbar vorher Getöteten zu legen hatten. Aber auch in den Fällen, in denen die Leichen flüchtig mit Sand oder Erde zugeworfen worden waren, spürten die nachfolgenden Opfer die Körper ihrer getöteten Schicksalsgenossen, deren Körperteile häufig noch aus der dünnen Erd- oder Sandschicht herausragten.

Ein Arzt wurde zu den Exekutionen nicht hinzugezogen. Falls eines der Opfer noch Lebenszeichen von sich gab, wurde ihm von einem Angehörigen des Kommandos, zumeist einem Führer, mit der Pistole ein Nachschuss verabreicht.

Die Exekutionsstätten wurden jeweils durch Angehörige des Einsatzkommandos oder diesem unterstellte Polizeibeamte abgeriegelt, so dass für die in unmittelbarer Nähe der Erschiessungsgruben auf ihren Tod wartenden Menschen keine Möglichkeit bestand, ihrem Schicksal zu entrinnen. Vielmehr hatten sie Gelegenheit – dieser Umstand stellt eine besondere Verschärfung ihrer Leiden dar –, das Krachen der Gewehrsalven oder der Maschinenpistolenschüsse zu hören und in einzelnen Fällen sogar die Erschiessungen, denen Nachbarn, Freunde und Verwandte zum Opfer fielen, zu beobachten. Angesichts dieses grausigen Geschicks brachen die Opfer häufig in lautes Weinen und Wehklagen aus, beteten laut und versuchten, ihre Unschuld zu beteuern. Zum Teil aber gingen sie ruhig und gefasst in den Tod.“[5]

Obwohl Himmler immer wieder betonte, dass er für alles, was die Einsatzgruppen im Osten auszuführen hätten, vor Gott und Hitler die alleinige Verantwortung trage, so dass das grauenhafte Geschehen nicht zu einer Gewissenbelastung des einzelnen Mannes führen könne, wurden für alle Tötungsaktionen Pseudobegründungen angeführt. So war es einmal die Sorge vor Seuchengefahren, dann angebliche Partisanen oder Partisanenverdächtige oder pauschal die „jüdische Gefahr“ schlechthin, die die Erschießungsaktionen rechtfertigten. Insassen von Irrenanstalten mussten erschossen werden, weil sie eine Gefahr für die Umgebung darstellten usw. Die psychologische Rechtfertigung ging soweit, dass ohne eine derartige Scheinbegründung schließlich keine Liquidierungen mehr durchgeführt wurden.

02/2009

http://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzgruppen_der_Sicherheitspolizei_und_des_SD

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 


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