Stellungnahme zum 107-seitigen Gutachten der Diplom-Psychologin Rena Liebald vom 16.10.2008

 

Familiensache: X (Mutter) und X (Vater)

Kind: Z (Tochter)  geboren am: ... .2003

 

Amtsgericht Köln - Richterin Zimmermann

Geschäftsnummer: 316 F 22/08

 

 

Beweisfrage laut Beschluss vom 27.02.2008:

 

"I. Es soll ein Gutachten eingeholt werden über die Frage, ob eher der Aufenthalt Z`s bei der Kindesmutter oder bei dem Kindesvater dem Kindeswohl entspricht, wobei auch die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile untersucht werden soll

durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens

der Dipl-Psych. Rena Liebald,

...

wobei die Sachverständige zugesagt hat, im April mit der Gutachtenerstattung beginnen zu können.

II. Die Versendung der Akten an die Sachverständige ist davon abhängig, dass der Antragsgegner einen Kostenvorschuss von 6000 € für das Sachverständigengutachten einzahlt.. ...

"

Amtsgericht Köln, Richterin Zimmermann, Beschluss vom 27.02.2008

 

 

 

 

 

I. Vorbemerkung

Der vorstehende Beweisbeschluss erscheint in mehrfacher Hinsicht kritikwürdig. 

Erstens kalkuliert die Richterin - nach Anträgen der Eltern zur Regelung des Aufenthaltes des Kindes (Antrag des Vaters vom 18.01.2008, Antrag der Mutter vom 22.01.2008) mit Beweisbeschluss vom 27.02.2008 - offenbar von vornherein eine zweimonatige Verzögerung durch die für die Erstellung eines Gutachtens beauftragte Diplom-Psychologin Rena Liebald ein, grad so, als ob es im Raum Köln keine anderen geeigneten Fachkräfte gäbe, die zeitnah eine Begutachtung übernehmen könnten. Warum die Richterin die Diplom-Psychologin Rena Liebald trotz dieser schon absehbaren Zeitverzögerung beauftragte, bleibt beim Lesen des Beweisbeschlusses unklar. Tatsächlich gingen die Akten dann sogar erst am 01.06.2008 bei der Gutachterin ein (Gutachten S. 14), d.h. drei Monate nach Erlass des Beweisbeschlusses. Erst am 16.10.2008, also knapp acht Monate nach Erlass des Beweisbeschlusses legt die Gutacherin ein 107-seitiges, einzeilig geschriebenes Gutachten vor, in dem sie eine gerichtliche Legalisierung der Kindesmitnahme durch die Mutter einfordert. Warum für einen solchen Vortrag ein 107-seitiges, einzeilig geschriebenes Gutachten nötig ist, wo der bundesweit als Gutachter in über Tausend Fällen tätig gewesene Diplom-Psychologe Thomas Busse – www.praxisbusse.de für ähnliche Falllagen regelmäßig nur 30 Seiten zweizeilig verwendet bleibt erklärungsbedürftig.

Dass aufgrund des Zeitablaufs seit Antragstellung des Vaters, dem die Mutter ab Dezember 2007 durch die Mitnahme des Kindes nach Köln das Kind faktisch entzogen hat, ungünstige Auswirkungen zulasten der Beziehungskontinuität zwischen dem Vater und seiner Tochter haben dürfte, darf unterstellt werden. Unklar bleibt daher, warum das Gericht nicht im Wege der einstweiligen Anordnung den Verbleib der Tochter am angestammten Wohnort bis zu einer regulären Regelung verfügt hat.

 

Vergleiche hierzu:

Heilmann, Stefan: "Die Dauer kindschaftsrechtlicher Verfahren", In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 7/8/1998, S. 317-324

 

 

 

Mit dem Beschleunigungsgebot aus §165 des Referentenentwurf zum Gesetz über die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (2005) ist eine zweimonatige Verzögerung, bei der Klärung des zwischen den Eltern strittigen Aufenthaltes des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 4 1/2-jährigen Kindes sicher nicht vereinbar.

 

§165 Beschleunigungsgebot, Hinwirken auf Einvernehmen

(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sind vorrangig durchzuführen.

(2) ... (5) ...

 

 

 

 

Zweitens fehlten in dem ersten Satz des Beweisbeschlusses zwei wichtige Wörter. Im Original heißt es: 

 

"Es soll ein Gutachten eingeholt werden über die Frage, ob eher der Aufenthalt Z`s bei der Kindesmutter oder bei dem Kindesvater dem Kindeswohl entspricht, wobei auch die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile untersucht werden soll"

 

 

Korrekt im Einklang mit § 1697a BGB formuliert, hätte es aber sicher so heißen müssen: 

 

Es soll ein Gutachten eingeholt werden über die Frage, ob eher der Aufenthalt Z`s bei der Kindesmutter oder bei dem Kindesvater dem Kindeswohl am besten entspricht, wobei auch die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile untersucht werden soll.

 

 

 

§ 1697a BGB Kindeswohlprinzip

Soweit nicht anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel (Anm.: §1626 bis 1698b) geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

 

 

 

Drittens klärt die Richterin in dem Beweisbeschluss nicht auf, was sie mit der Formulierung 

 

ob eher der Aufenthalt Z`s bei der Kindesmutter oder bei dem Kindesvater dem Kindeswohl entspricht,

 

 

meint. Nach einer Trennung der Eltern hält sich das Kind für gewöhnlich wechselseitig bei beiden Eltern auf, im Paritätmodell in zeitlich gleichem Umfang, beim Residenzmodell in ungleichem Umfang, was aber nichts daran ändert, dass das Kind sich wechselseitig bei beiden Eltern aufhält

Wenn die Richterin mit dem Begriff des Aufenthalt aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht meint - im Gegensatz zum Aufenthalt als tatsächliches Faktum ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht eine juristische Definition darüber, ob ein Elternteil allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil über den Aufenthaltsort, die Aufenthaltszeit und sonstige Aufenthaltsmodalitäten in Bezug auf das Kind bestimmen darf - dann ist dies keine Sachfrage, die eine Gutachterin zu beantworten hätte, sondern eine juristische Frage, die die Richterin bei Notwendigkeit selbst zu beantworten und gegebenenfalls zu entscheiden hätte.

Statt bei der Frage des Aufenthaltes zu bleiben, interpretiert die Diplom-Psychologin Rena Liebald die Beweisfrage des Gerichtes kurzerhand in eine juristische Frage nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht um. Frau Liebald schreibt:

 

"Auf Grund der Ergebnisse der familienpsychologischen Begutachtung entspricht in der Familiensache X / X ´s Aufenthalt bei ihrer Mutter, ... eher dem Kindeswohl, als  Z´s Aufenthalt beim Vater, ..." (Gutachten S. 103)

 

 

bis hierher wenigstens formal korrekt, dann schiebt sie verwirrend hinterher:

 

"Um Z eine sichere Beziehung zum Vater zu erhalten, sollte das Aufenthaltsbestimmungsrecht um eine Verpflichtung von Frau X geknüpft werden, mit Z nicht noch weiter von W. wegzuziehen ..." (Gutachten S. 103)

 

 

Diesen frommen Wunsch, der offenbar über den Vorschlag der Frau Liebald, dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, hinwegtrösten sollte, ist Richterin Zimmermann in ihrem Beschluss vom 03.07.2009 selbstredend nicht nachgekommen, so dass es nun der Mutter freisteht, mit dem Kind auch nach Berlin, Rostock oder München zu ziehen und auf diese Weise das rudimentär verbliebene Recht des Vaters für seine Tochter Sorge zu tragen, weiter zu reduzieren. (Ergänzung vom 23.09.2009)

 

Die Gutachterin geht mit dem semantischen Unterschied der Begriffe Aufenthalt und Aufenthaltsbestimmungsrecht recht lax um, grad so als ob beide Begriffe identisch wären. Dem ist aber nicht so, als Psychologin mag Frau Liebald das nicht wissen, doch dann sollte sie sich auch nicht ungefragt zu juristischen Fragen äußern.

Bereits im Jahr 2001 hat die Mutter ohne Zustimmung ihres damaligen, gemeinsam sorgeberechtigten ersten Ehemannes drei der gemeinsamen Kinder aus ihrem angestammten Wohnort in Stuttgart an einen anderen, ca. 480 Kilometer entfernten Wohnort nach W. verbracht. (siehe Gutachten S. 15). Dem wurde durch das Amtsgericht Schorndorf und Oberlandesgericht Stuttgart entgegen getreten. Die Kinder leben seitdem in der Obhut des Vaters. Sechs Jahre später verbringt die Mutter erneut ohne Zustimmung, diesmal die ihres zweiten Ehemannes, die gemeinsame Tochter Z rechtswidrig an einen anderen Ort.

 

Vergleiche hierzu:

Gutdeutsch, Werner & Rieck, Jürgen: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?"; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 1998, Heft 23, S. 1488-1491

 

 

Dabei hätte es der Mutter freigestanden, sich mit dem Vater über die Regelung des Aufenthaltes der Tochter zu einigen oder, wenn dies nicht im Konsens gelungen wäre, sich an das für den regulären Wohnort des Kindes zuständige Familiengericht in W zu wenden und dort eine Regelung herbeizuführen, statt im Wege des Faustrechtes das Kind aus seinem gewohnten Lebensort zu reißen:

 

§ 1627 BGB (Ausübung der elterlichen Sorge)

Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

 

 

§ 1628 BGB (Meinungsverschiedenheiten)

Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.

 

 

 

Viertens verwundert der exorbitant hoch erscheinende Kostenvorschuss von 6.000 €, der, nach dem Willen der Richterin ausschließlich vom Vater eingezahlt werden soll. Bei einem Stundensatz von 85 € kalkuliert Richterin Zimmermann offenbar mehr als 90 Stunden, die die Gutachterin für die Beantwortung der Beweisfrage in Anspruch nehmen kann. Da sind andere Gutachter, so etwa der Diplom-Psychologe Thomas Busse, der als eine Art psychologischer Handlungsreisender diverse deutsche Amtsgerichte beglückt, wesentlich billiger. Da bekommt man als Richter schon ein Gutachten so um die 2.000 €. Dieses ist zwar nur ca. 30 Seiten zweizeilig beschrieben dick und nicht 105 Seiten einzeilig (entspricht ca. 210 Seiten zweizeilig) beschrieben, wie es das vorliegende Gutachten der Diplom-Psychologin Rena Liebald ist.

 

 

 

 

Beantwortung der Beweisfrage?

Wenden wir uns nun dem Versuch der Gutachterin zu, die Beweisfrage des Gerichtes zu beantworten. Das Gericht fragte:

 

"I. Es soll ein Gutachten eingeholt werden über die Frage, ob eher der Aufenthalt Z`s bei der Kindesmutter oder bei dem Kindesvater dem Kindeswohl entspricht, wobei auch die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile untersucht werden soll ...“

 

 

Unter der irrelevanten Überschrift „Beantwortung der juristischen Fragestellung“ versucht die Gutachterin, wohl mehr schlecht als recht, eine Antwort auf die Beweisfrage zu geben. Unpassend und irreführend ist schon die von ihr gewählte Überschrift. Das Gericht hat keine juristische Fragestellung gegeben, sondern eine sachliche. Eine juristische Frage an eine Gutachterin zu stellen wäre gar nicht zulässig, denn Gutachter haben prinzipiell keine juristischen Fragen zu beantworten. Juristische Fragen zu beantworten ist originäre Aufgabe des Gerichtes.

 

Vergleiche:

Jessnitzer, Kurt; Frieling, Günther; Ulrich, Jürgen: Der gerichtliche Sachverständige. Carl Heymann Verlag KG, 11. neu bearbeite Auflage 2000

 

 

Es ist so auch nicht Aufgabe eines Gutachters, dem Gericht Vorschläge zu unterbreiten, welchem Elternteil das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden sollten und welchem nicht. Vorliegend unterbreitet die Gutachterin dem Gericht den Vorschlag, dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen (Gutachten S. 104), wobei die Gutachterin sich aber offenbar nicht sicher ist, ob das Gericht ihrer Offerte auch brav folgen wird, denn sie schreibt:

 

„Sollte eine Gerichtsverhandlung zeigen, dass es Frau und Herrn X nicht gelingt, ihre Vereinbarungen störungsfrei umzusetzen oder sollte es nach wie vor Unstimmigkeiten in Bezug auf Umgangskontakte geben, die in Frau X`s Schreiben ... anklingen, sollte die Einrichtung einer Umgangspflegschaft überlegt werden, unabhängig davon wo Z letzen Endes leben wird.“ (Gutachten S. 105)

 

 

Was schlägt die Gutachterin aber nun neben dem unzulässigen Vorschlag, dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, bezüglich des realen Aufenthaltes der Tochter bei beiden Eltern konkret vor? Hier wird die Gutachterin merkwürdig nebulös. Sie trägt vor, dass „im Rahmen der Begutachtung durch eine Vereinbarung Rechnung getragen“ wurde, „die vorsieht, dass Z 14-tägig das Wochenende von Donnerstag bis Sonntag bei ihrem Vater verbringt“, um dann kleinlaut einzuräumen, dass die Mutter eine solche Vereinbarung „bis zum Abschluss der Begutachtung nicht unterschrieben hat“.

Nun ist es schon sehr merkwürdig, wenn nicht sogar unzulässig, wenn eine Gutachterin mit den Eltern Vereinbarungen bis zu einer Unterschrift herbeiführen will. Dies wäre gegebenenfalls Thema für eine Mediation. Dass die Gutachterin vorträgt, dass es eine Vereinbarung gäbe, von der sie wenig später einräumt, dass es diese nicht gibt, da die Mutter eine solche Vereinbarung verweigert hat (Gutachten S. 104), erscheint grob unfachlich und unseriös.

Wie begründet die Gutachterin schließlich ihre wenig überzeugende Idee, den Aufenthalt des Kindes so zu regeln, dass Z im vierzehntägigen Wechsel von Sonntag bis Donnerstag elf Tage bei der Mutter aber nur von Donnerstag bis Sonntag drei Tage bei ihrem Vater sein sollte?

 

Die Gutachterin führt drei angeblich von ihr gesehene Gründe an:

 

1. Die Gutachterin behauptet, zwischen der Mutter und der Tochter bestünde - im Gegensatz zum Vater und der Tochter - eine Beziehungskontinuität. Das ist natürlich Unsinn, denn der Vater hat auch nach der Verbringung der Tochter durch die Mutter von W nach Köln, die Kontinuität der Beziehung zu seiner Tochter aufrechterhalten, wenn auch unter erschwerten Bedingungen, die aus die rechtswidrigen Kindesmitnahme seitens der Mutter resultierten.

 

2. Die Gutachterin behauptet, der Vater wäre in der Versorgung und Betreuung von Z auf Fremdbetreuung angewiesen. Der Vater kann aber - entgegen des tendenziösen Vortrages der Gutachterin - seine Arbeitszeit so gestalten, dass er seine Tochter optimal betreuen kann. Dass die Tochter einen Teil des Tages in den Kindergarten gehen würde, steht dem nicht entgegen, sondern ist Teil einer auf der Förderung des Kindeswohls angelegten Betreuungssituation.

 

Über die Mutter trägt die Gutachterin in einem holprigen Deutsch vor:

 

„Sie ist zur gegebenen Zeit aufgrund ihrer zeitlichen Ressourcen in der Lage, Z kontinuierlich zu betreuen und zu versorgen.“ (Gutachten S. 104)

 

Was die Gutacherin mit „zur gegebenen Zeit“ meint, ist unklar. Meint sie damit den 16.10.2008, das Datum der Fertigstellung des Gutachtens oder meint sie mit „gegebene Zeit“ die Zeit in einer ferneren Zukunft? Dann wäre zu fragen, wie sich dies mit der gleichfalls getätigten Feststellung der Gutachterin verträgt:

 

„Frau X habe in Köln Aussicht auf eine Dreieinhalb-Stunden-Stelle.“ (Gutachten S. 15)

 

 

Tatsächlich ist die Mutter auf eine Fremdbetreuung der Tochter angewiesen, wenn sie einer solchen von ihr beabsichtigten Beschäftigung nachgeht. Ob es nach einer von der Gutachterin favorisierten richterlicher Beschlussfassung eines zeitlichen Schwerpunkt des Aufenthaltes bei der Mutter dann auch bei den von der Mutter angekündigten täglichen dreieinhalb Stunden Arbeitszeit bliebe, steht in den Sternen.

Hat das Gericht aber erst einmal eine Regelung des jeweiligen zeitlichen Aufenthaltes des Kindes bei seinen beiden Eltern getroffen, steht es der Mutter frei über die avisierte tägliche Arbeitszeit von dreieinhalb Stunden hinaus auch einer länger dauernden Beschäftigung nachzugehen. Die heutige Behauptung der Mutter, dem Kind zukünftig in diesem jenem Umfang zur Verfügung zu stehen, erwiese sich dann als reine Makulatur, ganz ähnlich wie es Adenauer einst freimütig über sich vortrug: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.

Nach Lage der Dinge erscheint die Besorgnis nicht unbegründet, dass das Kind bei einem überwiegenden Aufenthalt bei der Mutter von dieser überbehütet würde und in eine für die Mutter sinnstiftende Rolle käme, wenn es der Mutter trotz des von ihr vorgetragenen Wunsches nicht gelänge, sich beruflich zu etablieren. Würde das Kind zum hauptsächlichen Lebenssinn der Mutter, wäre mit Sicherheit eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls zu befürchten.

 

Vergleiche hierzu:

Hubschmidt, Tedy; Kurz, Christina: "Das Elternkind", In: "Familiendynamik", 1986, Heft 3, S. 223-233

 

 

Dass die Tochter bei einem eventuell gerichtlich angeordneten überwiegenden Aufenthalt bei der Mutter in eine problematische Situation kommen könnte oder womöglich sogar das Kindeswohl bei der Mutter gefährdet wäre, scheint sogar die Gutachterin zu sehen, denn sie schreibt:

 

„... Aufgrund von Frau X´s Reaktion ist davon auszugehen, dass sich Frau X trotz der Verbindung zu ihrem Lebensgefährten emotional noch in der Scheidungsphase bzw. Nachscheidungsphase befindet, die durch Trennungsschmerz, Verzweifelung, Depression und Trauer gekennzeichnet ist.“ (Gutachten S. 93)

 

 

Wenn Frau X aber in einer solchen Verfasstheit ist, der Vater dagegen nicht, dann sollte der Aufenthalt des Kindes sicher so geregelt werden, dass das Kind hauptsächlich vom Vater, nicht aber von der Mutter, wie es die Gutachterin eigenartiger Weise vorschlägt, betreut werden.

 

vergleiche hierzu:

Bowlby, John: Verlust, Trauer und Depression; Fischer; Frankfurt/Main, 1983

Linsenhoff, Arndt: "Trennungsmediation und Emotion", In: "Familiendynamik", 01/2004, S. 54-65

Petri,  Horst: „Verlassen und verlassen werden. Angst, Wut, Trauer und Neubeginn bei gescheiterten Beziehungen“; Kreuz-Verlag, Auflage: 7., neugestalt. A. (Februar 2002)

Wardetzki, Bärbel: "Weiblicher Narzissmus. Der Hunger nach Anerkennung"; Kösel 2001

Wolf, Doris: "Wenn der Partner geht ... Die seelische Bewältigung der Trennung", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1997, H 1, 29-35

 

 

Ersatzweise wäre an eine Betreuungsregelung im Wechselmodell zu denken.

 

 

 

Lebensgefährte

Dass die Gutachterin den aktuellen Partner von Frau X, Herrn Y als „Lebensgefährten der Mutter“ bezeichnet, erscheint nicht sonderlich seriös, denn in der jetzigen problematischen Phase in der sich Frau X und sicher auch ihr Freund Herr Y befinden (vergleiche hierzu den Bericht der Gutachterin auf Seite 39-44), ist mit Sicherheit nicht von einer Stabilität dieser Verbindung auszugehen, die es rechtfertigen würde, den Begriff eines „Lebensgefährten“ zu benutzen. Dass die Gutachterin dies dennoch tut, deutet auf einen projektiven privaten Wunsch der Gutachterin Rena Liebald nach einem eigenen dauerhaften Lebensgefährten hin. Für einen solchen projektiven Wunsch ist ein familiengerichtlich angeordnetes Gutachten allerdings nicht der rechte Ort, sondern wäre Gegenstand einer von der Gutachterin in Anspruch zu nehmenden Supervision.

 

Vergleiche hierzu:

Jürgen Linke: "Supervision und Beratung. Systemische Grundlagen für die Praxis."; Wissenschaftlicher Verlag des Instituts für Beratung und Supervision, Aachen 2001, ISBN 3-928047-30-2

Harald Pühl (Hrsg.): "Handbuch der Supervision. Beratung und Reflexion in Ausbildung, Beruf und Organisation"; Edition Marhold 1990

 

 

 

 

 

Fremdbetreuung

Die Gutachterin scheint eine recht merkwürdige und unzeitgemäße Einstellung zu einer - zeitlich eingeschränkten - Fremdbetreuung des Kindes zu haben. Wenn man einer solchen Sicht folgen würde, könnte man meinen, Bundesfamilienministerin van der Leyen hätte mit ihrem Engagement für den bedarfsgerechten Ausbau der Kindergartenbetreuung für Kinder ab drei Jahre, das Wohl der Kinder aus den Augen verloren und wäre zu einer CDU-Variante von Margot Honecker mutiert. Dem ist ganz sicher nicht so. Im Gegenteil darf man erwarten, dass viele Kinder und ihre Eltern Väter durch den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung besser als vorher in der Lage sein, sich ihren Kindern in einer dem Kindeswohl fördernden Weise zuzuwenden.

3. Die Gutachterin behauptet, der Tochter würde es bei der Mutter leichter fallen als beim Vater:

 

„ihre Gefühle wahrzunehmen und auszudrücken“ (Gutachten S. 104).

 

Wo die Gutachterin dies objektiv festgestellt haben will, möge sie dem Gericht erläutern.

 

 

 

 

Kindeswille

Die Gutachterin schreibt:

 

"Der Wille von Z über die Frage des Aufenthaltes kann bei der psychologischen Stellungnahme nicht berücksichtigt werden, da Z aufgrund ihrer Loyalitätskonflikte zwischen ihrer Mutter und ihrem Vater zu gegebener Zeit mit einer eindeutigen Stellungnahme überfordert ist." (Gutachten S. 104)

 

Abgesehen von der wunderlichen Sprache - "zu gegebener Zeit" - was für eine gegebene Zeit? - unterstellt die Diplom-Psychologin Liebald offenbar, dass ein fünfjähriges Kind an und für sich in der Lage sein müsste, eine eindeutige Stellungnahme über die Frage seines Aufenthaltes bei den getrennt lebenden Eltern abzugeben, andernfalls hätte sich die Gutachterin diese Bemerkung sparen können.

Die Gutachterin trägt auch vor, dass Loyalitätskonflikte verhindern würden, dass das fünfjähriges Kind eine eindeutige Stellungnahme über die Frage seines Aufenthaltes bei den getrennt lebenden Eltern abgeben könnte. Nun ist es allerdings so, dass alle Kinder die zu ihren beiden Eltern Bindungen entwickelt haben im Loyalitätskonflikt sind, wenn die Eltern gegensätzliche Interessen vortragen. In so fern könnte man sich die Diskussion um den sogenannten freien oder unfreien Willen des Kindes sparen und braucht nicht - so wie die Gutachterin - Eulen nach Athen zu tragen.

Unbeschadet der wissenschaftlich strittigen Frage, ob es einen freien Willen gibt oder nicht, ist es Tatsache, dass Z auf die Frage der Gutacherin, wo sie wohnen wolle, antwortete: „lieber bei Papa“ (Gutachten S. 56) .

Im Testverfahren „Familie in Tieren“ bestätigte sich die Bedeutsamkeit des Vaters für Z

 

„Z begann mit einem Tier für ihren Vater, so dass davon ausgegangen werden kann, dass Herr X für Z ... die bedeutsamste Bezugsperson ist.“ (Gutachten S. 64)

 

 

 

 

 

Bindungstoleranz

Obwohl die Bindungstoleranz der Mutter in der Vergangenheit und Gegenwart erheblich eingeschränkt erscheint, relativiert die Gutachterin, in dem sie beiden Eltern eine eingeschränkte Bindungstoleranz attestiert. (S. 103). Nun ist es allerdings nicht der Vater, der ohne Zustimmung des anderen Elternteils die Tochter an einen neuen Wohnort verbracht hat, sondern die Mutter und in so fern muss man fragen, warum die Gutachterin diese erhebliche Einschränkung der Bindungstoleranz der Mutter nicht weiter problematisiert? Die Gutachterin räumt immerhin versteckt ein, dass es mit der Bindungstoleranz der Mutter nicht weit her zu sein scheint, denn sie empfiehlt dem Gericht, der Mutter bei einer gerichtlich bestimmten alleinigen Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes, eine Verpflichtung aufzuerlegen, „nicht noch weiter von W wegzuziehen“ (Gutachten S. 103).

 

 

 

 

 

Kindeswohlgefährdung bei der Mutter

Wohl eher unbeabsichtigt räumt die Gutachterin eine mögliche Kindeswohlgefährdung im Haushalt der Mutter ein. Die Gutachterin trägt vor:

 

„... ist von beiden Eltern zu fordern, baldmöglichst Frau X`s finanzielle Angelegenheiten zu regeln, um Z nicht durch weitere Konflikte zu belasten und sie vor Armut im Hause der Mutter zu schützen.“ (Gutachten S. 104)

 

 

Bei einem Verbleib des Kindes im Haushalt der Mutter sieht die Gutachterin das Kind also von Armut bedroht. Dieser von der Gutachterin gesehenen Bedrohung kann leicht begegnet werden, wenn die Tochter wieder zurück an ihren ursprünglichen Lebensort in W  aus dem die Mutter sie vor einem knappen Jahr entfernt hat, kommt.

Der Vater kann seiner Tochter in W nicht nur eine angemessene Betreuung bieten, sondern auch noch eventuelle finanzielle Engpässe kompensieren, die sich aus der zeitweilig eingeschränkten Leistungsfähigkeit der dann gegenüber ihrer Tochter barunterhaltspflichtigen Mutter ergeben. Im übrigen könnte der Vater auch den staatlich gewährten Unterhaltsvorschuss für seine Tochter in Anspruch nehmen, bis die Mutter die erforderlichen beruflichen Schritte getan hat, um ihrer Tochter den Regelunterhalt zur Verfügung stellen zu können.

 

 

 

 

 

 

Peter Thiel, 02.12.2008

...

 

 

 

Literatur:

Alberstötter, Ulrich: "Hocheskalierte Elternkonflikte - professionelles Handeln zwischen Hilfe und Kontrolle"; In: "Kind-Prax", 03/2004, S. 90-99

Alberstötter, Ulrich: "Kooperation als Haltung und Strategie bei hochkonflikthaften Eltern-Konflikten", In: "Kind-Prax", 3/2005, S. 83-93

Adshead, Gwen: "Persönlichkeitsstörungen und gestörtes Elternverhalten aus der Sicht der Bindungstheorie", In: "Persönlichkeitsstörungen. Theorie und Therapie", 6/2001, S. 81-89

Amendt, Gerhard: "Vatersehnsucht. Annäherung in elf Essays."; Universität Bremen, Institut für Geschlechter- und Generationenforschung 1999

Arnold, Eysenck, Meili (Hrsg.): "Lexikon der Psychologie", Freiburg 1991

Balloff: Rainer: "Zum aktuellen Stand der Begutachtung im Familienrechtsverfahren - Einschätzungen und Perspektiven"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 99-113

Barth, G.M. & Klosinski, G.: "Signale von Not, Elend und Findigkeit: Zeichnungen von Kindern in Kampf-Scheidungsverfahren"; In: Zeitschrift für Musik-, Tanz- und Kunsttherapie", 13 (3), 129-139, 2002

Bellak, Bellak: Children`s Apperception Test (CAT). Hogrefe, Göttingen, 1995

Bene, E., Anthony J.: Family Relations Test. An objective technique for explorin emotional attidudes in children (1. Aufl. 1957), NFER-Nelson Publishing Co., Windsor, 1985

Bergmann, Elmar; Jopt, Uwe; Rexilius, Günter (Hrsg.): "Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht. Der systemische Ansatz in der familienrechtlichen Praxis"; Bundesanzeiger Verlag, Köln, 2002

Blesken, Karl W.: "Der unerwünschte Vater: Zur Psychodynamik der Beziehungsgestaltung nach Trennung und Scheidung", In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 1998, S. 344-354

Bode, Lutz: „Die Fähigkeit zur Kooperation - und bist Du nicht willig ...“, In: „Zeitschrift für das gesamte Familienrecht“ 1999, Heft 21, S. 1400-1403

Boszormenyi-Nagy, Ivan; Spark, G.M.: "Unsichtbare Bindungen. Die Dynamik familiärer Systeme"; Klett Cotta, Stuttgart, 1981; Original 1973 (Mehrgenerationaler Ansatz. Die Balance von Geben und Nehmen)

Bottenberg, E.H.; Wehner, E.G.: "Suggestibilität. I. Konstruktion und empirische Überprüfung des Würzburger Suggestibilitäts-Test (WST)", In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 1971, Heft 5, S. 161-165

Bottenberg, E.H.; Wehner, E.G.: "Suggestibilität: II. Einige persönlichkeits- und leistungsdiagnostische Korrelate des Würzburger Suggestibilitäts-Test (WST)", In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 1972, Heft 7, S. 182-288

Bowlby, John: Verlust, Trauer und Depression; Fischer; Frankfurt/Main, 1983

Bowlby, John: Frühe Bindung und kindliche Entwicklung; München, Basel, Ernst Reinhardt Verlag, 1991

Brem-Gräser, L.: Familie in Tieren. Reinhardt, München, 1995

Brähler, E., Holling, H., Leutner, D. & Petermann, F. (Hrsg.): Brickenkamp Handbuch psychologischer und pädagogischer Tests. 3. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Band 1 + 2. Hogrefe 2002. Göttingen

Brisch, Karl Heinz; Grossmann, Klaus E.; Grossmann, Karin; Köhler, Lotte (Hrsg.): Bindung und seelische Entwicklungswege. Grundlagen, Prävention und klinische Praxis"; Klett-Cotta, 2002

Cierpka, Astrid; Frevert, Gabriele; Cierpka, Manfred: "Männer schmutzen nur! Eine Untersuchung über alleinerziehende Mütter in einem Mutter-Kind-Programm."; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 41, 1992, S. 168-175

Clement, Ulrich: „Offene Rechnungen“ - Ausgleichsrituale in Paarbeziehungen; Erschienen in: R. Welter-Enderlin u. B. Hildenbrand (Hrsg.): Rituale – Vielfalt in Alltag und Therapie; Heidelberg: Carl-Auer-Systeme Verlag 2002, S.122-138

Cohen, Rudolf: "Die Psychodynamik der Test-Situation"; In: "Diagnostica", 1962, S. 3-12 

Conen, Marie-Luise (Hrsg.): "Wo keine Hoffnung ist, muss man sie erfinden. Aufsuchende Familientherapie"; Carl-Auer-Systeme Verlag 2002

Conen, Marie-Luise: "`Unfreiwilligkeit` - ein Lösungsverhalten. Zwangskontexte und systemische Therapie und Beratung"; In: "Familiendynamik", 1999, Heft 3, S. 296

Curtius, Constanze; Schwarz, Renate: "Verordnete Mediation - ein Erfahrungsbericht"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2004, Heft 4, S. 191-196

Cuvenhaus, Hanspeter: "Das psychologische Sachverständigengutachten im Familienrechtsstreit.", In: "Kind-Prax", 6/2001, S. 182-188

Dammasch; Frank: "Das Vaterbild in den psychoanalytischen Konzepten zur kindlichen Entwicklung. Ein Beitrag zur aktuellen Triangulierungsdebatte"; In: "Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie" (AKJP), 2/2001, S. 215-243

Davidson, Bernard; Quinn, William H.; Josephson, Allan M.: "Diagnostik in der Familientherapie"; In: "Familiendynamik", 2003, Heft 2, S.159-175

Derichs, Gaby: "Satzergänzungsverfahren als Instrument des Intake"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie"; 1977, Heft 4, S. 142-149

Dettenborn, Harry: "Kindeswohl und Kindeswille"; Psychologische und rechtliche Aspekte; Ernst Reinhardt Verlag, München Basel, 2001

Dettenborn, Harry; Walter, Eginhard: "Familienrechtspsychologie", München, Basel, Reinhardt, 2002

"Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen DSM-IV", Hogrefe, Verlag für Psychologie, 1996, ISBN 3-8017-0810-1

Eggert, Annelinde: "Was Kinder brauchen. Erziehung und Erziehungsstile zwischen Freiheit und Struktur"; In: "forum erwachsenenbildung", 3/2004; S. 11-18

Ehinger, Uta: "Rechtliche Informationen zur Begutachtung. Freibeweis - Strengbeweis, Beweisanordnungen, Rechte des Gutachters und der Begutachteten"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht" 3/1995, S. 68-71

Ergänzter Referentenentwurf Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 14.02.2006 (FGG-Reformgesetz)

Eysenck, Hans Jürgen: "Persönlichkeitstheorie und Psychodiagnostische Tests"; In: "Diagnostica", 11/1965, S. 3-27

Fabian, Thomas / Nowara, Sabine / Rode, Irmgard / Werth, Gabriele (Hrsg.): "Rechtspsychologie kontrovers", Deutscher Psychologenverlag, Bonn 1998, 181 Seiten

Feskorn, Christian: Kosten der Begutachtung im familiengerichtlichen Verfahren. In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 10/2003, S. 526

Figdor, Helmuth: "Scheidungskinder - Wege der Hilfe", Psychosozial Verlag 1997

Finke, Fritz: "Die rechtlichen Grundlagen der Sachverständigentätigkeit in der Familiengerichtsbarkeit nach der Kindschaftsrechtsreform vom 1.7.1998"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht"; 2003, Heft 10, S. 503-508

Finessi, Hermann-Josef: "Lehrbuch der psychologischen Diagnostik"; 2. Auflage, 1997

Flämig, J. & Wörner, U.: "Standardisierung einer deutschen Fassung des Family Relations Test (FRT) an Kindern von sechs bis 11 Jahren"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychotherapie"; 1977, Heft 1, S. 5-10, 38-46

Flammer, August: "Kindern gerecht werden", In: "Zeitschrift für Pädagogische Psychologie". 17 (1), 2003, 1-12

Fliegner, Jörg: "Scenotest-Praxis: ein Handbuch zur Durchführung, Auswertung und Interpretation", Heidelberg: Asanger, 1995

Fthenakis, Wassilios - E.: "Kindliche Reaktionen auf Trennung und Scheidung"; In: "Familiendynamik", 1995 Heft 2, S. 127-147

Fthenakis, Wassilios E.: "Engagierte Vaterschaft. Die sanfte Revolution in der Familie.", Leverkusen 1999

Füchsle-Voigt, Traudl: "Verordnete Kooperation im Familienkonflikt als Prozess der Einstellungsänderung: Theoretische Überlegungen und praktische Umsetzung", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2004, Heft 11, S. 600-602

Gaidzik, Peter W.: "Gravierende Haftungsverschärfung für den gerichtlichen Sachverständigen durch §839a BGB?"; In: "Der medizinische Sachverständige", 2004, Nr. 4, S. 129-132

Gehrmann, J.: "Begutachtungen im Sorge- und Umgangsrecht"; In: "Recht und Psychiatrie", 2/2008, S. 89-101

Gloger-Tippelt: Transmission von Bindung bei Müttern und ihren Kindern im Vorschulalter; In: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie; 1999 (48), S. 113-128

Greuel, Luise: "Methodenkritische Stellungnahmen im Straf- und Zivilrecht"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 182

Gutdeutsch, Werner & Rieck, Jürgen: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?"; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 1998, Heft 23, S. 1488-1491

Gutjahr, Jens: "Gerichtliche Entscheidungen über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht im Zusammenhang mit dem Wechselmodell; In: "Familie, Partnerschaft, Recht"; 07/2006, S. 301-305

Halder-Sinn, Petra: "Fehlerhafte Urteilsheuristiken in Sachverständigengutachten", In: "Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform", 1993, Heft 1, S. 44-49

Heilmann, Stefan: "Die Dauer kindschaftsrechtlicher Verfahren", In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 7/8/1998, S. 317-324

Heumann, Friedrich-Wilhelm: "Das Sachverständigengutachten im familiengerichtlichen Verfahren", In: "Familie und Recht", 1/2001, S. 16-20

Hirsch, Matthias: "Schuld und Schuldgefühl im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 50, 2001, S. 45-58

Hommers, W.: "Psychometrische Normen für eine standardisierte Vorschulversion des Family Relation Test". Diagnostica, 47, Heft 1, 7-17, 2001

Hubschmidt, Tedy; Kurz, Christina: "Das Elternkind", In: "Familiendynamik", 1986, Heft 3, S. 223-233

Jessnitzer, Kurt; Frieling, Günther; Ulrich, Jürgen: Der gerichtliche Sachverständige. Carl Heymann Verlag KG, 11. neu bearbeite Auflage 2000

Johnston, Janet R.: "Modelle fachübergreifender Zusammenarbeit mit dem Familiengericht in hochkonflikthaften Scheidungsfamilien", In: "Das Jugendamt" 9/2002, S. 378-386

Jopt, Uwe; Zütphen, Julia: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: A. Entscheidungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 9/2004, S. 310-321

Jopt, Uwe; Zütphen, Julia: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: B. Lösungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 10/2004, S. 362-376

Jopt, Uwe-Jörg: "Im Namen des Kindes. Plädoyer für die Abschaffung des alleinigen Sorgerechts"; Rasch und Röhring 1992

Junglas, J.: "Systemische familienrechtliche Begutachtungen"; In: System-Familie"; 1994, 7, S. 44-49

Kaiser, Dagmar: "Elternwille und Kindeswohl - für das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 11, S. 573-578

Karle, Michael; Klosinski, Gunther: "Ausschluss des Umgangs - und was dann?", In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 9/2000, S. 343-347

Kindler, Heinz & Schwabe-Höllein, Marianne: "Eltern-Kind-Bindung und geäußerter Kindeswille in hochstrittigen Trennungsfamilien"; In: "Kindschaftsrechtliche Praxis", 01/2002

Kipp, Angelo: "Zwangskontext und Freiheit oder: Zur Entsorgung gesellschaftlicher Hässlichkeiten", In: "Sozialmagazin", 10/2006, S. 39-43 

Klenner, Wolfgang: "Rituale der Umgangsvereitelung", In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1995, Heft 24, S. 1529-1535

Klenner, Wolfgang: "Vertrauensgrenzen des psychologischen Gutachtens im Familienrechtsverfahren - Entwurf eines Fehlererkennungssystems - "; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", Heft 8, S. 804-809

Klenner, Wolfgang: "Essay über die Emanzipation des Kindes im Familienrechtsverfahren"; In: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe"; 2006, Heft 1, S. 8-11

Klocke, Wilhelm: "Der Sachverständige und seine Auftraggeber", 3. Auflage 1995, BauVerlag

Knappert, Christine: "Wenn ein Elternteil nicht will, kann man nichts machen!? Welche Chancen bietet das neue Kindschaftsrechtsreformgesetz für Jugendämter und Familiengerichte, der bisher so erfolgreichen `Kopfschüttelstrategie` eines Elternteils ein Ende zu setzen?"; In: "Kind-Prax", 2/1998, S. 46-49

Knauth, Bettina; Wolff, Stephan: "Am Gericht vorbei? eine konversationsanalytische Untersuchung der Bedeutung von Aktenauszug und körperlichen Befund in psychiatrischen Gerichtsgutachten.", In: "Monatschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform", 1991, Heft 1, S. 27-40

Krone + Pulsack: Erziehungsstilinventar - ESI. Beltz, Weinheim, 1990, 2. Aufl. 1995

Kubinger, Klaus D.: "Systemisch Orientiertes Erhebungsinventar"; In: "Familiendynamik", 2/2003, S. 252-260

Kühne, Adelheid; Zuschlag; Bernd: "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 2001

Kühne, Adelheid: "Psychologische Begutachtung im Gerichtsverfahren. Teil 1: Ziele und Fragestellungen", In: "Zeitschrift für Familien- und Erbrecht", Heft 10/2006, S. 371-375

Leder, Matthias: "Elterliche Fürsorge - ein vergessenes soziales Grundmotiv"; In: "Zeitschrift für Psychologie"; 212 (1), 10-24, 2004

Leesting, Wolfgang: "Die Neuregelung der zivilrechtlichen Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für ein unrichtiges Gutachten"; In: "Recht & Psychiatrie", Heft 4, 2002, S. 224-228

Lehmkuhl, Ulrike & Lehmkuhl, Gerd: "Wie ernst nehmen wir den Kindeswillen?"; In: "Kind-Prax", 2, (1999). 159-161.

Leitner, Werner G.: "Zur Mängelerkennung in familienpsychologischen Gutachten"; In: "Familie und Recht", 2/2000, S. 57-63

Lienert, G.A. & Raatz, U: Testaufbau und Testanalyse. Weinheim, Psychologie Verlags Union, 1994

Jürgen Linke: "Supervision und Beratung. Systemische Grundlagen für die Praxis."; Wissenschaftlicher Verlag des Instituts für Beratung und Supervision, Aachen 2001, ISBN 3-928047-30-2

Linsenhoff, Arndt: "Trennungsmediation und Emotion", In: "Familiendynamik", 01/2004, S. 54-65

Mackscheidt, Elisabeth: "Loyalitätsproblematik bei Trennung und Scheidung - Überlegungen zum Kindeswohl aus familientherapeutischer Sicht", In: "FamRZ", 1993, Heft 3, S. 254-257

Mäulen, Bernhard: "Narzisstisch gestörte Ärzte. Tyrann und Mimose: Halbgott in Weiß.", In: "Fortschritte der Medizin", 10/2003

Maiwald, Kai-Olaf; Scheid, Claudia; Seyfarth-Konau, Elisabeth: "Latente Geschlechterdifferenzierungen im juristischen Handeln. Analyse einer Fallerzählung aus der familiengerichtlichen Praxis"; In: "Zeitschrift für Rechtspsychologie", Juli 2003, S. 43-70

Matzner, Michael: "Väter - eine noch unerschlossene Ressource und Zielgruppe in der Sozialen Arbeit mit Kindern und ihren Familien"; In: "Neue Praxis", 6/2005, S. 587-610

Menne, Klaus: "Erziehungsberatung und gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 6/2001, S. 217-221

Menne, Martin: "Der Umgangspfleger - ein unbekanntes Wesen?"; In: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe", 10/2006, S. 445-448

Meyer, Jürgen: "Übermacht des Sachverständigen - aus der Sicht des Richters"; In: "Deutsche Richterzeitung", 4/1992, S. 124-130

Minuchin, Salvador: "Familie und Familientherapie. Theorie und Praxis struktureller Familientherapie", Lambertus-Verlag, 1977, 10. unveränderte Auflage 1997

Napp-Peters, Anneke: "Familien nach der Scheidung", München, 1995

Napp-Peters, Anneke: "Mehrelternfamilien als `Normal`-Familien - Ausgrenzung und Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung und Scheidung"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 54: 792-801 (2005)

Petri,  Horst: „Verlassen und verlassen werden. Angst, Wut, Trauer und Neubeginn bei gescheiterten Beziehungen“; Kreuz-Verlag, Auflage: 7., neugestalt. A. (Februar 2002)

Pfäfflin, Friedmann; Köchele, Horst: "Müssen Therapeuten diagnostiziert werden?"; In: "Persönlichkeitsstörung. Theorie und Praxis", PTT 2/2000, S. 88-93).

Praxishandbuch Sachverständigenrecht; Redaktion Dr. Walter Bayerlein, C.H. Beck, München, 3. Auflage 2002

Harald Pühl (Hrsg.): "Handbuch der Supervision. Beratung und Reflexion in Ausbildung, Beruf und Organisation"; Edition Marhold 1990

Rakete-Dombek: "Das familienpsychologische Sachverständigengutachten aus anwaltlicher Sicht"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003,Heft 10, S. 508-516

Rauchfleisch, Udo: "Testpsychologie", 4. Aufl., Vandenhoeck u. Ruprecht, 2005

Rauchfleisch, Udo: "Kinderpsychologische Tests: Ein Kompendium für Kinderärzte"; 2. durchgesehene Aufl. - Stuttgart: Enke, 1993

Rauchfleisch, Udo: "Der Thematische Apperzeptionstest (TAT) in Diagnostik und Therapie. Eine psychoanalytische Interpretationsmethode", 1989

Rexilius, Günter: "Psychologie im Familienrecht - Überlegungen aus psychologischer Sicht"; In: "Kind-Prax" 1/2000, S. 3-8

"Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten"; Förderation Deutscher Psychologenvereinigungen. - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 1995

Rohmann, Josef A.: "Systemorientierte Perspektiven und Ansätze in der Familienrechtspsychologie", In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 5-21

Salzgeber, Joseph: "Familienpsychologische Gutachten. Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen"; Verlag C.H. Beck, 3. Aufl., München 2001

Schade, Burkhard; Friedrich, Sigrid: "Die Rolle des psychologischen Gutachters nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts"; In "Familie, Partnerschaft, Recht", 5/1998, S. 237-241

Schlippe, Arist von: "Familientherapie im Überblick. Basiskonzepte, Formen, Anwendungsmöglichkeiten", Junfermann-Verlag, 1995

Schmidbauer, Wolfgang: "Wenn Helfer Fehler machen."; Reinbek 1997

Schneider, Egon: "Die Gerichte und die Abwehrmechanismen", In: "Anwaltsblatt", 6/2004, S. 333-338

Schorsch, Gerhard: "Sachverständige und ihre Gutachten. Zu Schwachpunkten und Fehlern in Expertisen"; In: "Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis", 3/2000, S. 174-179

Schulz, Peter E. W. "Psychodiagnostik: fragwürdige Grundlagen, fragwürdige Praxis"; - 1. Auflage - Berlin: Köster, 1997 (Schriftenreihe Psychologie, Bd. 6)

Schulz, Olaf: "Familienmediation im `Zwangskontext`- ein exemplarischer Praxisfall", In: "Spektrum der Mediation", I / 2007, S. 41-43

R. Siegier; J. DeLoache, N. Eisenberg: Entwicklungspsychologie im Kindes und Jugendalter/ München: Elsevier (2005)

Spangler, G. & Zimmermann, P. (Hrsg.): Die Bindungstheorie. 3. Auflage. Stuttgart: Klett-Cotta 1999

Spangler, Gottfried: "Beiträge der Bindungsforschung zur Situation von Kindern aus Trennungs- und Scheidungsfamilien", In: "Praxis der Rechtspsychologie", Sonderheft 1, 2003, S. 76-90

Spindler, Manfred: "Begleiteter Umgang bei hochkonflikthafter Trennung und Scheidung", In: "Kind-Prax", 2/2002, S. 53-57

Stoffels, H.; Ernst, C.: "Erinnerung und Pseudoerinnerung. Über die Sehnsucht, Traumaopfer zu sein."; In: "Der Nervenarzt", 5/2002, S. 445-451

Sturzbecher, Dietmar; Hermann, Ute; Dietrich, Peter S.: "Neuere Ergebnisse zum FIT-KIT"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 32-47

Suess, Gerhard J.; Scheuerer-Englisch, Herrmann; Grossmann, Klaus: "Das geteilte Kind - Anmerkungen zum gemeinsamen Sorgerecht aus Sicht der Bindungstheorie und -forschung"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1999, Heft 3

Thiel, Peter: "Zwischen Hilfeleistung und Zwang: Begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft. Indikationen, Möglichkeiten, Grenzen und Unterschiede zweier Interventionsformen", In: "Das Jugendamt", 10/2003, S. 449-453

Trenczek, Thomas: "Streitregelung in der Zivilgesellschaft. Jenseits von Rosenkrieg und Maschendrahtzaun", In: "Zeitschrift für Rechtssoziologie", 2005, Heft 2, S. 227-247

Tschöpe-Scheffler, Sigrid: Entwicklungsfördernde und entwicklungshemmende Faktoren in der Erziehung"; In: "forum erwachsenenbildung", 3/2004; S. 19-27

Ulrich, Jürgen: "Selbstständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen", Werner Verlag, 2004

Ulrich, Jürgen: "Der gerichtliche Sachverständige“, Carl Heymann Verlag, 12. neu bearbeitete Auflage, 2007

Wagner, Gerhard: "Die zivilrechtliche Haftung des gerichtlichen Sachverständigen"; In: "Familie, Partnerschaft; Recht"; Heft 10/2003, S. 521-525

Wardetzki, Bärbel: "Weiblicher Narzissmus. Der Hunger nach Anerkennung"; Kösel 2001

Watzlawick, Paul; Beavin, Janet H., Jackson, Don D.: Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern, Stuttgart, Toronto 1969/1990

Watzlawick, Paul; Weakland, John H.; Fisch, Richard: "Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels", Verlag Hans Huber, Bern; 1974/1992/1997/2001/2003

Watzlawick, Paul: "Gesund in kranker Umgebung", In: "Die erfundene Wirklichkeit. Wie wissen wir, was wir zu wissen glauben? Beiträge zum Konstruktivismus."; Piper, 1981

Watzlawick, Paul: "Die erfundene Wirklichkeit". Wie wir wissen, was wir zu wissen glauben. Beiträge zum Konstruktivismus", 1985, Piper Verlag, München

Watzlawick, Paul: "Anleitung zum Unglücklichsein", Serie Pieper, München 1983

Weisbrodt, Franz: "Die Bindungsbeziehung des Kindes als Handlungsmaxime nach der Kindschaftsrechtsreform“, In: „Der Amtsvormund", 08/2000, S. 616-630

Westhoff, Karl; Kluck, Marie-Luise: "Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen."; Berlin, Springer 1998, 3. überarbeitete Auflage

Westhoff, Karl; Patricia, Terlinden-Arzt; Klüber, Antje: "Entscheidungsorientierte psychologische Gutachten für das Familiengericht"; Springer Verlag, Berlin 2000

Wolf, Doris: "Wenn der Partner geht ... Die seelische Bewältigung der Trennung", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1997, H 1, 29-35

Wottawa, Heinrich; Hossiep, Rüdiger: "Anwendungsfelder psychologischer Diagnostik", Hogrefe 1997

Zettel, Günther: "Sachverständiger und Gericht. Fehlerquellen bei der Zusammenarbeit im Zivilprozess", In: "Neue Justiz", 2/2000, S. 67-72

Zimmermann, Franz: "Zur Theorie der Scenotestinterpretation"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie"; 1976, Heft 5, S. 176-182

 

 

 


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