Stellungnahme zum Gutachten der Diplom-Psychologin Inge Mayer-Bouxin vom 27.05.1996

 

 

Familiensache Herr Z und Frau Z

am Amtsgericht Bad Kreuznach

Geschäftsnummer: ...

Richter ...

 

Kinder:

A (Sohn), geb. ...1985

B (Sohn) geb. ... 1991

 

Erarbeitung der Stellungnahme durch Peter Thiel

 

 

 

 

Gerichtliche Fragestellung laut Beschluss vom 19.04.1996:

 

"I. Es soll Beweis darüber erhoben werden, ob es mit dem Wohl des Kindes B, geb. am ..., vereinbar ist, wenn es zu den vom Vater beantragten Besuchen zu diesem kommt durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens

II. Zum Gutachter wird Frau Dipl.-Psych. Inge Mayer-Bouxin, .... 55116 Mainz bestimmt

III. Neuer Termin zur mündlichen Verhandlung wird nach Eingang des Gutachtens von Amts wegen bestimmt werden.

 

 

 

Die hier vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf das vorliegende 59-seitige schriftliche Gutachten plus 5 Seiten Anhang.

 

 

 

Einführung

...

 

 

 

Die Stellungnahme ist derzeit nicht im Internet verfügbar. 

Als Trostbonbon für Sie und als kleines Dankeschön an den Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankenthal (Pfalz) Nixdorf, die Richterin am Landgericht Malchus sowie die Richterin am Landgericht Groh hinsichtlich ihrer beispielhaften Förderung der Informationsfreiheit in Deutschland das folgende schöne Bild.  

 

 

 

 


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