Abmahnung
Für den Inhalt dieser Seite gilt das Urheberrecht. Zitierungen sind entsprechend Urheberrechtsgesetz § 51 mit Hinweis auf den Autor und die Fundstelle gestattet. Jede Verwendung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen Zustimmung des Autors.
Peter Thiel, Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger
12.03.2012
Schlüsselwörter:
Aasgeier, Abmahnung, Abzocken, Agence France-Presse GmbH, Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgericht Hamburg, Antje Sator (Kürzel jes), Anwaltsfirma, Attributor, Axel Springer AG, Bespitzelung, Blockwart, Blockwartmentalität, Büttel, Claus-Michael Gerigk - Lernhaus GmbH, Cognita, Copyscape, Cord Dreyer - Geschäftsführer dapd nachrichtenagentur GmbH, dapd nachrichtenagentur GmbH, dapd nachrichten GmbH, Dr. Martin Vorderwülbecke - Geschäftsführer dapd nachrichtenagentur GmbH, E-Plus, Fangprämie - Amtsgericht Dülmen - 12.07.2001 - 3 C 271/01, Fersenabstützvorrichtung, fliegender Gerichtsstand, Forderungseinzug, Forderungsmanagement, Fraunhofer Institut für graphische Datenverarbeitung (IGD), Führer - als Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg, Gesche Duvernet (Kürzel gt), Heinz Erhardt Erbengemeinschaft, Internetüberwachung, Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Karl Valentin, Katrin Schüler - Korrespondentin des dapd-Landesdienstes Mecklenburg-Vorpommern, Klassische Schweinepest, KSP, Kunststoffhohlprofil II, Landgericht Berlin, Landgericht Hamburg, Lappan Verlag, Leichenfledderei, Lernhaus GmbH, Lohmann - Richter am Amtsgericht Hamburg, Mahnbescheid, Mahnung, Mecom, Mengengeschäft, Nutzungsrecht, Oliver Junker (Kürzel ju), persönliches Erscheinen, Peter Löw, Privatinsolvenz, Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter, Rechtsanwalt Dr. Tobias Röhnelt, Rechtsanwälte Will und Partner, Rechtsanwältin Friedrich, SID Sport-Informationsdienst GmbH & Co. KG, Stahlrohrstuhl II, Susanne Güsten und Thomas Seibert, teleschau - der mediendienst GmbH, Textguard - Geschäftsbereich der Lernhaus GmbH, TinEye, Überwachungsstaat, Urheberrecht, Verwerter, Zwangsvollstreckung
Bei Eingabe des Suchwortes
Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg
wurde meine Seite
http://www.system-familie.de/dapd_nachrichten_gmbh.htm
am 12.03.2012 auf Platz 8 gelistet.
meine Seite
http://www.system-familie.de/abmahnung.htm
auf Platz 13
und meine Seite
http://www.system-familie.de/agence_france_presse.htm
auf Platz 21.
Bei Eingabe des Suchwortes "KSP" auf Google wurde meine Seite
http://www.system-familie.de/ksp.htm
am 12.03.2012 auf Platz 43 gelistet.
Bei Eingabe des Suchwortes "Agence France-Presse GmbH" auf Google wurde meine Seite www.system-familie.de/agence_france_presse.htm am 12.03.2012 auf Platz 7 gelistet.
Vielen Dank und weiter so, liebes Googleteam.
Bei Eingabe des Suchwortes "dapd" auf Google wurde meine Seite http://www.system-familie.de/dapd_nachrichten_gmbh.htm am 12.03.2012 auf Platz 22 gelistet.
Vielen Dank und weiter so, liebes Googleteam.
Auch Sie können durch eine Verlinkung Ihrer Webseite auf http://www.system-familie.de dazu beitragen, dass meine Seite weiterhin ein so gutes Ranking in Bezug auf die KSP, AFP und dapd hat und der Rinderwahnsinn in Deutschland so bald als möglich ein Ende nimmt.
Mehr zum Thema auch unter Klassische Schweinepest (KSP)
Forderung der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH namens der Agence France-Presse GmbH:


Zitatanfang:
KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
...
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg
Hamburg, 01.11.2010
...
Sehr geehrter Herr Thiel,
die Agence France-Presse GmbH, Berliner Freiheit 2, 10785 hat uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. ...
Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der unserer Mandantin auf Grund von Urheberrechtsverletzungen zusteht. Sie verwenden auf Ihrer Website system-familie.de unter den als Anlagen aufgeführten URLs Texte, an welchen unsere Mandantin das ausschließliche Nutzungsrecht i.S. d. Urheberrechtsgesetzes hat. ...
Für die unberechtigte Nutzung schulden Sie unserer Mandantin Schadensersatz. ...
...
Der zu zahlende Gesamtbetrag berechnet sich wie folgt:
Schadensersatz gemäß vorstehender Berechnung EUR 900,00
Dokumentationskosten EUR 75,00
Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert: EUR 900,00
1,3 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG EUR 84,50
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VVRVG EUR 16,90
...
Gesamtbetrag EUR 1.076,40
Den Eingang des Gesamtbetrages erwarten wir spätestens bis zum
15.11.2010
...
Dr. Richter
Rechtsanwalt
Hinweis unserer Mandantschaft:
Warum AFP gegen Urheberechtsverletzungen vorgeht.
AFP ist eine der drei global tätigen Nachrichtenagenturen ... . Die deutsche AFP-GmbH ist eine hundertprozentige Tochter des französischen Mutterkonzerns, ...
...
Zitatende
Beratungspraxis, Peter Thiel
Wollankstraße 133, 13187 Berlin
Agence France-Presse GmbH
Geschäftsführer Herr Krieger
Berliner Freiheit 2
10785 Berlin
22.02.2011
Sehr geehrter Herr Krieger,
von der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40, 20355 Hamburg wurde mir mit Datum vom 01.11.2010 das anliegende Schreiben unter dem Aktenzeichen: XU1010273 zugeschickt. Unterschrieben ist die Forderung von einem Dr. Richter.
Darin macht Dr. Richter einen vorgeblichen Schadensersatzanspruch namens der Agence France-Presse GmbH geltend.
Eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung dieser Kanzlei durch die Agence France-Presse GmbH setze ich voraus. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie diesbezüglich um Nachricht.
Ein Schadensersatzanspruch wie er in dem Schreiben der Kanzlei vorgetragen wird, scheidet allerdings aus mehreren Gründen aus.
1. Die Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht mit Schreiben mit Datum vom 01.11.2010 einen Schadensersatzanspruch geltend für eine angebliche Verletzung des Urheberrechtes, den sie aber nicht belegt. So wird in dem Schreiben auf zwei Unterseiten meines Internetauftritts www.system-familie.de verwiesen, ohne zu erläutern, welche der dort von mir eingestellten Inhalte die angebliche Verletzung des Urheberrechtes begründen sollen.
2. Die Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat das Zitatrecht nach § 51 Urheberrechtsgesetz unbeachtet gelassen.
§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. ….
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
3. Der Agence France-Presse GmbH ist kein Schaden entstanden. Ein Schaden würde voraussetzen, dass ich die mir unbekannten und in dem Schreiben der Kanzlei nicht näher benannten Texte bei Kenntnis aller Umstände bei der Nachrichtenagentur Agence France-Presse GmbH eingekauft hätte. Davon ist aber nicht auszugehen, da ich generell keine Texte bei Nachrichtenagenturen einkaufe.
Schon gar nicht kann ein Schaden nachgewiesen werden für Texte die zu ihrer Entstehungszeit der Erläuterung aktueller Ereignisse dienten, aber diesen Zweck nach 3, 5 oder mehr Jahren in keiner Weise mehr bedienen.
In so fern ist auch die auf dem Schreiben der Kanzlei unten in einem Kästchen angegebene Begründung unter dem Titel „Hinweis unserer Mandantschaft“ wohl irreführend, denn es ist eben nicht so, wie in dem Text suggeriert:
„… gereicht uns andererseits jedoch zum Nachteil, da sie manche Internetbesucher dazu veranlasst, AFP-Inhalte einfach zu kopieren und auf ihren eigenen Webseiten zu veröffentlichen - ohne dass sie die erforderlichen Rechte dafür bei AFP erworben hätten.“
Die hier gerügten „Internetbesucher“, sind in der Regel aber keine Abnehmer von Agenturtexten, wie es Zeitungen, Zeitschriften etc. sind, sondern Privatpersonen, die eben gerade nicht zur Verkaufszielgruppe einer Nachrichtenagentur gehören.
4. Die Forderung der Kanzlei wäre aber auch wenn sie dem Grunde nach berechtigt wäre, in der Höhe der Forderung völlig unangemessen. Für weniger als 1000 Zeichen eines Textes (das sind gerade einmal 12 Zeilen a 86 Zeichen) einen Betrag von 150,00 € zu bezahlen, wie von der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufgemacht, solche Ausgaben für so wenig Text, das mag sich eine große Zeitung leisten, die sich davon naturgemäß einen wirtschaftlichen Gewinn verspricht, für eine einzelne Person ist ein solcher Betrag völlig unangemessen.
Im übrigen kann auch kein anderer definierter Schaden entstehen, wenn der genannte Text im Internet bei einschlägigen im Internet verfügbaren Zeitungsarchiven frei verfügbar ist, somit also jeder User auf den Text zugreifen kann, ohne sich die Mühe machen zu müssen, auf meine bescheidene Internetseite zuzugreifen.
Bitte seien Sie aus den vorgestellten Gründen so freundlich und gebieten Sie genannter Kanzlei Einhalt, ... .
Vielen Dank
Peter Thiel
P.S. Ich habe mir erlaubt, den Inhalt meines Schreibens auf www.system-familie.de/abmahnung.htm einzustellen.
Anlage:
Schreiben Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40, 20355 Hamburg mit Datum vom 01.11.2010. Aktenzeichen: XU1010273